﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Fairness-Stiftung - Blog</title><atom:link href="https://blog.fairness-stiftung.de.de/FSBlogRss.aspx" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>https://blog.fairness-stiftung.de.de/</link><description>Unterstützung für Führungskräfte und Verantwortliche sowie für Unternehmen und Organisationen, die Zielscheibe unfairer Angriffe sind. Beratung und Information zur Steigerung von Fairness-Kompetenz als Führungskompetenz und zur Entwicklung fairer Organisationskultur.</description><lastBuildDate>Tue, 20 Oct 2026 22:09:59 GMT</lastBuildDate><language>de</language><item><title>Günstig und oft nicht gut</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=733</link><category>15.10.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=733&amp;15.10.2026 07:56:00</guid><pubDate>Thu, 15 Oct 2026 06:56:00 GMT</pubDate><description>„Günstig“ ist längst nicht immer gut. Eine FR-Kolumne von Franziska Büschelberger.

Rund zwei Billionen Euro gibt die öffentliche Hand in der Europäischen Union jährlich für Aufträge aus – der Großteil geht an das niedrigste Angebot. In einem Artikel auf caringeconomy.jetzt stellt die Gründerin Elisabeth Sechser eine Frage, die einen zentralen Punkt öffentlicher Beschaffung aufgreift: Was verstehen wir eigentlich unter „wirtschaftlich günstig“?

Diese Frage kenne ich aus meiner Arbeit in der Forschung und der damit verbundenen Beschaffung. Viele werden es kennen: drei Angebote einholen und das günstigste erhält den Zuschlag. Dabei gibt es bei der Verwendung öffentlicher Gelder durchaus Handlungsspielräume. Kriterien können unterschiedlich gesetzt und gewichtet werden. Damit kann beeinflusst werden, ob vor allem der Preis entscheidet – oder auch Qualität, Arbeitsbedingungen und gesellschaftliche Wirkung.

Das europäische Vergaberecht lässt genau das zu. Das wirtschaftlich günstigste Angebot muss nicht das mit dem niedrigsten Preis sein. Neben Preis oder Kosten können ausdrücklich auch qualitative, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt werden.

Die Möglichkeiten sind also da – genutzt werden sie bisher nur begrenzt. Der Europäische Rechnungshof stellte 2023 fest: In sämtlichen EU-Mitgliedstaaten ging der Großteil der untersuchten Aufträge an den Bieter mit dem niedrigsten Angebot. Strategische Kriterien werden nur selten berücksichtigt.

Warum werden diese Spielräume bei der Vergabe öffentlicher Gelder so wenig genutzt?

Ist ein Angebot wirklich günstig, wenn es heute weniger kostet, die Gesellschaft aber die Spätfolgen tragen muss? Wenn schlechte Arbeitsbedingungen Fluktuation fördern? Wenn fehlende Ausbildung den Fachkräftemangel verschärft? Wenn regionale Firmen leer ausgehen? Oder wenn Qualität zwar gewünscht, bei der Vergabe aber kaum gewichtet wird?

Wer einen öffentlichen Auftrag vergibt, entscheidet nicht nur darüber, wer eine bestimmte Leistung erbringt. Mit den Vergabekriterien wird auch beeinflusst, ob sich Unternehmen durchsetzen können, die gute Arbeitsbedingungen bieten, ausbilden, auf Qualität setzen oder soziale und ökologische Standards erfüllen. Öffentliche Gelder wirken damit weit über den einzelnen Auftrag hinaus.

Genau darin liegt der Caring-Economy-Gedanke: Öffentliche Beschaffung kann nicht nur Leistungen einkaufen, sondern auch Bedingungen stärken, unter denen Menschen arbeiten und Wertschöpfung entsteht. Die Folge: Soziale Kriterien werden Teil dessen, was als wirtschaftlich bewertet wird!

Elisabeth Sechser greift in ihrem Artikel die Arbeit der Ökonomin Mariana Mazzucato auf und beschreibt öffentliche Beschaffung als Möglichkeit, Märkte mitzugestalten. Werden Vergabekriterien breiter gefasst und anders gewichtet, lässt sich dieser Handlungsspielraum gezielt nutzen und wirtschaftliche Entwicklung mitgestalten. Bei der Vergabe öffentlicher Gelder sollte also nicht nur zählen, was eine Leistung kostet, sondern auch, welche Wirkung sie gesellschaftlich entfaltet.

Zwei Billionen Euro sind nicht nur Kosten. Sie sind – um Elisabeth Sechser zu zitieren – „Gestaltungsmacht“.

Franziska Büschelberger zog zwei Söhne alleinerziehend groß und gründete „Unpaid Care Work“ – ein fiktives Unternehmen zur Förderung von Sichtbarkeit und Wertschätzung unbezahlter Sorge- und Pflegeverantwortung</description><content:encoded><![CDATA[„Günstig“ ist längst nicht immer gut. Eine FR-Kolumne von Franziska Büschelberger.

Rund zwei Billionen Euro gibt die öffentliche Hand in der Europäischen Union jährlich für Aufträge aus – der Großteil geht an das niedrigste Angebot. In einem Artikel auf caringeconomy.jetzt stellt die Gründerin Elisabeth Sechser eine Frage, die einen zentralen Punkt öffentlicher Beschaffung aufgreift: Was verstehen wir eigentlich unter „wirtschaftlich günstig“?

Diese Frage kenne ich aus meiner Arbeit in der Forschung und der damit verbundenen Beschaffung. Viele werden es kennen: drei Angebote einholen und das günstigste erhält den Zuschlag. Dabei gibt es bei der Verwendung öffentlicher Gelder durchaus Handlungsspielräume. Kriterien können unterschiedlich gesetzt und gewichtet werden. Damit kann beeinflusst werden, ob vor allem der Preis entscheidet – oder auch Qualität, Arbeitsbedingungen und gesellschaftliche Wirkung.

Das europäische Vergaberecht lässt genau das zu. Das wirtschaftlich günstigste Angebot muss nicht das mit dem niedrigsten Preis sein. Neben Preis oder Kosten können ausdrücklich auch qualitative, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt werden.

Die Möglichkeiten sind also da – genutzt werden sie bisher nur begrenzt. Der Europäische Rechnungshof stellte 2023 fest: In sämtlichen EU-Mitgliedstaaten ging der Großteil der untersuchten Aufträge an den Bieter mit dem niedrigsten Angebot. Strategische Kriterien werden nur selten berücksichtigt.

Warum werden diese Spielräume bei der Vergabe öffentlicher Gelder so wenig genutzt?

Ist ein Angebot wirklich günstig, wenn es heute weniger kostet, die Gesellschaft aber die Spätfolgen tragen muss? Wenn schlechte Arbeitsbedingungen Fluktuation fördern? Wenn fehlende Ausbildung den Fachkräftemangel verschärft? Wenn regionale Firmen leer ausgehen? Oder wenn Qualität zwar gewünscht, bei der Vergabe aber kaum gewichtet wird?

Wer einen öffentlichen Auftrag vergibt, entscheidet nicht nur darüber, wer eine bestimmte Leistung erbringt. Mit den Vergabekriterien wird auch beeinflusst, ob sich Unternehmen durchsetzen können, die gute Arbeitsbedingungen bieten, ausbilden, auf Qualität setzen oder soziale und ökologische Standards erfüllen. Öffentliche Gelder wirken damit weit über den einzelnen Auftrag hinaus.

Genau darin liegt der Caring-Economy-Gedanke: Öffentliche Beschaffung kann nicht nur Leistungen einkaufen, sondern auch Bedingungen stärken, unter denen Menschen arbeiten und Wertschöpfung entsteht. Die Folge: Soziale Kriterien werden Teil dessen, was als wirtschaftlich bewertet wird!

Elisabeth Sechser greift in ihrem Artikel die Arbeit der Ökonomin Mariana Mazzucato auf und beschreibt öffentliche Beschaffung als Möglichkeit, Märkte mitzugestalten. Werden Vergabekriterien breiter gefasst und anders gewichtet, lässt sich dieser Handlungsspielraum gezielt nutzen und wirtschaftliche Entwicklung mitgestalten. Bei der Vergabe öffentlicher Gelder sollte also nicht nur zählen, was eine Leistung kostet, sondern auch, welche Wirkung sie gesellschaftlich entfaltet.

Zwei Billionen Euro sind nicht nur Kosten. Sie sind – um Elisabeth Sechser zu zitieren – „Gestaltungsmacht“.

Franziska Büschelberger zog zwei Söhne alleinerziehend groß und gründete „Unpaid Care Work“ – ein fiktives Unternehmen zur Förderung von Sichtbarkeit und Wertschätzung unbezahlter Sorge- und Pflegeverantwortung<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=733'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=733</a>]]></content:encoded></item><item><title>Frieden braucht Gerechtigkeit und Gerechtigkeit Regeln</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=732</link><category>12.10.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=732&amp;12.10.2026 10:32:00</guid><pubDate>Mon, 12 Oct 2026 09:32:00 GMT</pubDate><description>"Frieden braucht Gerechtigkeit. Gerechtigkeit braucht Regeln. Regeln brauchen das Recht. Und das Recht und Gesetze gelten universell, nicht selektiv. Genau das meint das Rechtsstaatsprinzip. … Es gibt keine Hierarchie unter den verschiedenen Völkerstraftaten. Töten als Kriegsverbrechen oder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist nicht weniger schwerwiegend als ein Völkermord. Dies sind alles schreckliche Verbrechen. Sie verlangen nach Verantwortlichkeit und müssen angeprangert werden, und diejenigen, die anprangern – ganz gleich, welche Bezeichnung sie verwenden –, sollten nicht zum Schweigen gebracht, ausgeschlossen oder bestraft werden, nur weil sie ihre Rede- und Meinungsfreiheit ausüben. Autorinnen und Journalisten, Sänger und Dichterinnen, Filmemacher und andere müssen ihre Geschichten erzählen können".

Aus der Dankesrede von Philippe Sands anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels in der Paulskirche am 11.10.2026 in Frankfurt am Main. Aus dem Englischen übersetzt von Thomas Bertram.

Sands ist britisch-französischer Jurist, Schriftsteller, Professor für Rechtswissenschaften und Direktor des Zentrums für internationale Gerichte (Centre on International Courts and Tribunals) am University College London. 

Als Experte des Völkerrechts tritt Sands als Anwalt vor vielen internationalen Gerichten auf, einschließlich des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, dem Internationalen Seegerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Internationalen Strafgerichtshof. Außerdem gehört er den Richtergremien des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) und des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) an.

Sands setzt sich für eine Verankerung des Ökozids im internationalen Strafrecht ein, um einzelne Personen für schwere Umweltschäden verantwortlich machen zu können.</description><content:encoded><![CDATA["Frieden braucht Gerechtigkeit. Gerechtigkeit braucht Regeln. Regeln brauchen das Recht. Und das Recht und Gesetze gelten universell, nicht selektiv. Genau das meint das Rechtsstaatsprinzip. … Es gibt keine Hierarchie unter den verschiedenen Völkerstraftaten. Töten als Kriegsverbrechen oder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist nicht weniger schwerwiegend als ein Völkermord. Dies sind alles schreckliche Verbrechen. Sie verlangen nach Verantwortlichkeit und müssen angeprangert werden, und diejenigen, die anprangern – ganz gleich, welche Bezeichnung sie verwenden –, sollten nicht zum Schweigen gebracht, ausgeschlossen oder bestraft werden, nur weil sie ihre Rede- und Meinungsfreiheit ausüben. Autorinnen und Journalisten, Sänger und Dichterinnen, Filmemacher und andere müssen ihre Geschichten erzählen können".

Aus der Dankesrede von Philippe Sands anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels in der Paulskirche am 11.10.2026 in Frankfurt am Main. Aus dem Englischen übersetzt von Thomas Bertram.

Sands ist britisch-französischer Jurist, Schriftsteller, Professor für Rechtswissenschaften und Direktor des Zentrums für internationale Gerichte (Centre on International Courts and Tribunals) am University College London. 

Als Experte des Völkerrechts tritt Sands als Anwalt vor vielen internationalen Gerichten auf, einschließlich des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, dem Internationalen Seegerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Internationalen Strafgerichtshof. Außerdem gehört er den Richtergremien des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) und des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) an.

Sands setzt sich für eine Verankerung des Ökozids im internationalen Strafrecht ein, um einzelne Personen für schwere Umweltschäden verantwortlich machen zu können.<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=732'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=732</a>]]></content:encoded></item><item><title>Unfairer Flugverkehr gegenüber der Mehrheit der Menschheit</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=731</link><category>07.10.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=731&amp;07.10.2026 12:14:00</guid><pubDate>Wed, 07 Oct 2026 11:14:00 GMT</pubDate><description>Luftverkehrs-Deals im September 2026, die zum Himmel stinken
•	Aber: Neue EU Richtlinie erleichtert Kampf gegen Desinformation &amp; Greenwashing
•	Und: Die Chancen für mehr soziale Gerechtigkeit sind gewachsen

Die Klimakrise zeigt sich uns fast täglich mit neuen Warnsignalen. 
Gleichzeitig versucht die Luftfahrtbranche ihre exorbitanten Wachstumspläne mit einer zum Scheitern verurteilten Desinformations- und Greenwashing Strategie zu rechtfertigen.   
Das Zaubermittel heißt eSAF (synthetischer Öko-Kerosin).
Schon der Name SAF (Sustainable Aviation Fuel) ist irreführend, weil sich die „Nachhaltigkeit“ ausschließlich auf die CO2-Emissionen bezieht und die viel destruktiveren Nicht-CO2-Emissionen einfach ignoriert werden.

Die globale Luftverkehrsbranche ist der klimaschädlichste Industriesektor und wird trotzdem zugunsten von 10 bis 20% der Weltbevölkerung seit eh und je hochsubventioniert.

•	Mit Hilfe der SAF-Strategie möchte sich diese Branche ein klimafreundliches Image geben.
Die SAF-Herstellung ist jedoch per se ineffizient, benötigt u.a. astronomische Mengen an Grünem Strom, die nicht verfügbar sein werden. 
Die SAF-spezifischen Risiken sind unkalkulierbar, dies sowohl in technischer und finanzieller Hinsicht, als auch im Hinblick auf neue gerichtliche und versicherungstechnische Auflagen. 
Die Büchse der Pandora scheint sich im Sept. 2026 auf dem SAF-Markt geöffnet zu haben.
Das lassen zumindest folgende Ereignisse stark vermuten:
 
1.  Der 40.000-Tonnen-PR-Deal (Uniper)
Am 23. Sept. 2026 feierte sich der Energiekonzern Uniper für den Kauf von 40.000 Tonnen eSAF.

Die wichtigsten Details zu diesem Deal:
•	Der Treibstoff wird vom US-Unternehmen Arcadia eFuels bezogen.  
•	Hergestellt wird das E-Kerosin im Projekt „Endor“ im dänischen Vordingborg 
•	Triebfeder für den Deal ist die EU-Vorschrift ReFuelEU Aviation. 
•	Ab 2030 müssen zwingend 1,2 Prozent beigemischt werden. 
•	(Angeblicher) Umwelteffekt: Das eSAF wird aus erneuerbarem Strom, grünem Wasserstoff und abgeschiedenem CO2 produziert. Es soll die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus hinweg um bis zu 98 Prozent im Vergleich zu fossilem Kerosin senken.
An dieser Aussage erkennt man deutlich den Etikettenschwindel:
•	Die geplante eSAF- Beimischung wird 2050 nur 35% betragen,
•	Die dominanten „Nicht-CO2-Emissionen“ werden hier ignoriert 

2.  Milliarden Deal für weitere SAF-Subventionen
am 21. September 2026 haben Deutschland, Österreich und Luxemburg (ohne parlamentarische Debatten) eine 2,12-Milliarden-Euro-Förderallianz für den eSAF-Markt beschlossen. 
•	Während bei der sozialen Absicherung und Bildung jeder Cent zweimal umgedreht wird, steuert Deutschland hier allein 2 Milliarden Euro zu diesen SAF-Förderdeal bei. 
•	Dieser Deal wurde ohne PR-Bühne durchgezogen, vermutlich um kritische Diskussionen über klimaschädliche Subventionen gezielt aus dem Weg zu gehen.

3.  Systemblindheit an der UN-Spitze
Am 22. September 2026 hielt UN-Generalsekretär Antonio Guterres seine Abschiedsrede
•	Er warf den Energiekonzernen (zu Recht) vor, die Erde wie eine „offene Kloake“ zu behandeln und damit unsere Welt zu zerstören. 
•	Auch am Luftverkehr und an der ICAO übte er die berechtigte Kritik, dass die bisherigen freiwilligen Zusagen eher zu einer Erderwärmung von weit über 3 °C führen würden (statt 1,5°C).
•	Zudem fordert auch Guterres blind den massiven Einsatz von SAFs, was zeigt, dass selbst auf höchster Ebene das Problem der Nicht-CO2-Emissionen schlichtweg ausgeblendet wird.

Die gute Nachricht: Das rechtliche Aus für Desinformation und Greenwashing

Seit dem 27. September 2026 gilt die neue EU-EmpCo-Richtlinieauch im deutschen Recht:
•	Vage Werbesprüche wie „klimaneutrales Fliegen“ durch CO2-Kompensation sind für Verbraucher ab jetzt strikt verboten. 
•	Werbung wie „Fliegen Sie nachhaltig dank 10 % SAF-Anteil“ ist ab sofort nicht mehr erlaubt. 
•	Umwelt- und Verbraucherschutzverbände können Airlines nun viel leichter verklagen. 
•	Bei falschen Klimaversprechen drohen Strafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes.

Fazit: Das Ende des „grünen“ SAF-Marketings

•	Seit dem 27. Sept. 2026 dürfen SAFs nicht mehr als Allheilmittel für das klimafreundliche Fliegen vermarktet werden.  
•	Das betrifft auch die freiwilligen Kompensationsangebote (z.B. Atmosfair) und den gesetzlichen Zertifikatehandel EU ETS und CORSIA der Internationalen Luftfahrtorganisation der UN.
•	Die eklatante Diskrepanz zwischen der SAF-Definition als „nachhaltiger Kraftstoff“ im Energierecht (ReFuelEU) und der neuen EU-EmpCo-Richtlinie zwingt die Airlines zu einer wahrheitsgemäßen Transparenz. 
•	Wer die Nicht-CO2-Emissionen verschweigt, riskiert existenzbedrohende Strafzahlungen. 
•	Das Verursacherprinzip darf nicht länger mit Füßen getreten werden.

Die Chancen für mehr soziale Gerechtigkeit sind gewachsen
•	Mit den horrenden eSAF-Subventionen wird versucht, ein extrem ungerechtes und zerstörerisches System bis zum Ökozid künstlich am Leben zu erhalten.
•	80 bis 90 % der Weltbevölkerung können oder wollen sich niemals eine Flugreise leisten. 
Diese Menschen leben größtenteils im Globalen Süden und sind den verheerenden Folgen des exponentiellen Wachstums der Luftfahrt schutzlos ausgesetzt.
•	Die permanente Verletzung aller Grundrechte, vor allem der Kinderrechte ist himmelschreiend. 

Die neue EU-EmpCo-Richtlinie birgt zumindest die Chance, die katastrophalen Verwerfungen beim Klimaschutz im Luftverkehr sichtbar zu machen und zu glätten.

Die Luftfahrtlobby wird weiterhin versuchen, ihre Machtposition auszunutzen, um das weitere Wachstum abzusichern.
Dies wird aber nur funktionieren, wenn neue Subventionen in nie dagewesener Höhe fließen!
Bei objektiver Betrachtung aller wissenschaftlichen Parameter ist absehbar, dass die SAF-Strategie alsbald zum Kippen der Wirtschaftlichkeit führen wird.

Alfred M. Linneberg
________________________________________
Alfred M· Linneberg hat diese Petition auf WeAct gestartet. </description><content:encoded><![CDATA[Luftverkehrs-Deals im September 2026, die zum Himmel stinken
•	Aber: Neue EU Richtlinie erleichtert Kampf gegen Desinformation & Greenwashing
•	Und: Die Chancen für mehr soziale Gerechtigkeit sind gewachsen

Die Klimakrise zeigt sich uns fast täglich mit neuen Warnsignalen. 
Gleichzeitig versucht die Luftfahrtbranche ihre exorbitanten Wachstumspläne mit einer zum Scheitern verurteilten Desinformations- und Greenwashing Strategie zu rechtfertigen.   
Das Zaubermittel heißt eSAF (synthetischer Öko-Kerosin).
Schon der Name SAF (Sustainable Aviation Fuel) ist irreführend, weil sich die „Nachhaltigkeit“ ausschließlich auf die CO2-Emissionen bezieht und die viel destruktiveren Nicht-CO2-Emissionen einfach ignoriert werden.

Die globale Luftverkehrsbranche ist der klimaschädlichste Industriesektor und wird trotzdem zugunsten von 10 bis 20% der Weltbevölkerung seit eh und je hochsubventioniert.

•	Mit Hilfe der SAF-Strategie möchte sich diese Branche ein klimafreundliches Image geben.
Die SAF-Herstellung ist jedoch per se ineffizient, benötigt u.a. astronomische Mengen an Grünem Strom, die nicht verfügbar sein werden. 
Die SAF-spezifischen Risiken sind unkalkulierbar, dies sowohl in technischer und finanzieller Hinsicht, als auch im Hinblick auf neue gerichtliche und versicherungstechnische Auflagen. 
Die Büchse der Pandora scheint sich im Sept. 2026 auf dem SAF-Markt geöffnet zu haben.
Das lassen zumindest folgende Ereignisse stark vermuten:
 
1.  Der 40.000-Tonnen-PR-Deal (Uniper)
Am 23. Sept. 2026 feierte sich der Energiekonzern Uniper für den Kauf von 40.000 Tonnen eSAF.

Die wichtigsten Details zu diesem Deal:
•	Der Treibstoff wird vom US-Unternehmen Arcadia eFuels bezogen.  
•	Hergestellt wird das E-Kerosin im Projekt „Endor“ im dänischen Vordingborg 
•	Triebfeder für den Deal ist die EU-Vorschrift ReFuelEU Aviation. 
•	Ab 2030 müssen zwingend 1,2 Prozent beigemischt werden. 
•	(Angeblicher) Umwelteffekt: Das eSAF wird aus erneuerbarem Strom, grünem Wasserstoff und abgeschiedenem CO2 produziert. Es soll die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus hinweg um bis zu 98 Prozent im Vergleich zu fossilem Kerosin senken.
An dieser Aussage erkennt man deutlich den Etikettenschwindel:
•	Die geplante eSAF- Beimischung wird 2050 nur 35% betragen,
•	Die dominanten „Nicht-CO2-Emissionen“ werden hier ignoriert 

2.  Milliarden Deal für weitere SAF-Subventionen
am 21. September 2026 haben Deutschland, Österreich und Luxemburg (ohne parlamentarische Debatten) eine 2,12-Milliarden-Euro-Förderallianz für den eSAF-Markt beschlossen. 
•	Während bei der sozialen Absicherung und Bildung jeder Cent zweimal umgedreht wird, steuert Deutschland hier allein 2 Milliarden Euro zu diesen SAF-Förderdeal bei. 
•	Dieser Deal wurde ohne PR-Bühne durchgezogen, vermutlich um kritische Diskussionen über klimaschädliche Subventionen gezielt aus dem Weg zu gehen.

3.  Systemblindheit an der UN-Spitze
Am 22. September 2026 hielt UN-Generalsekretär Antonio Guterres seine Abschiedsrede
•	Er warf den Energiekonzernen (zu Recht) vor, die Erde wie eine „offene Kloake“ zu behandeln und damit unsere Welt zu zerstören. 
•	Auch am Luftverkehr und an der ICAO übte er die berechtigte Kritik, dass die bisherigen freiwilligen Zusagen eher zu einer Erderwärmung von weit über 3 °C führen würden (statt 1,5°C).
•	Zudem fordert auch Guterres blind den massiven Einsatz von SAFs, was zeigt, dass selbst auf höchster Ebene das Problem der Nicht-CO2-Emissionen schlichtweg ausgeblendet wird.

Die gute Nachricht: Das rechtliche Aus für Desinformation und Greenwashing

Seit dem 27. September 2026 gilt die neue EU-EmpCo-Richtlinieauch im deutschen Recht:
•	Vage Werbesprüche wie „klimaneutrales Fliegen“ durch CO2-Kompensation sind für Verbraucher ab jetzt strikt verboten. 
•	Werbung wie „Fliegen Sie nachhaltig dank 10 % SAF-Anteil“ ist ab sofort nicht mehr erlaubt. 
•	Umwelt- und Verbraucherschutzverbände können Airlines nun viel leichter verklagen. 
•	Bei falschen Klimaversprechen drohen Strafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes.

Fazit: Das Ende des „grünen“ SAF-Marketings

•	Seit dem 27. Sept. 2026 dürfen SAFs nicht mehr als Allheilmittel für das klimafreundliche Fliegen vermarktet werden.  
•	Das betrifft auch die freiwilligen Kompensationsangebote (z.B. Atmosfair) und den gesetzlichen Zertifikatehandel EU ETS und CORSIA der Internationalen Luftfahrtorganisation der UN.
•	Die eklatante Diskrepanz zwischen der SAF-Definition als „nachhaltiger Kraftstoff“ im Energierecht (ReFuelEU) und der neuen EU-EmpCo-Richtlinie zwingt die Airlines zu einer wahrheitsgemäßen Transparenz. 
•	Wer die Nicht-CO2-Emissionen verschweigt, riskiert existenzbedrohende Strafzahlungen. 
•	Das Verursacherprinzip darf nicht länger mit Füßen getreten werden.

Die Chancen für mehr soziale Gerechtigkeit sind gewachsen
•	Mit den horrenden eSAF-Subventionen wird versucht, ein extrem ungerechtes und zerstörerisches System bis zum Ökozid künstlich am Leben zu erhalten.
•	80 bis 90 % der Weltbevölkerung können oder wollen sich niemals eine Flugreise leisten. 
Diese Menschen leben größtenteils im Globalen Süden und sind den verheerenden Folgen des exponentiellen Wachstums der Luftfahrt schutzlos ausgesetzt.
•	Die permanente Verletzung aller Grundrechte, vor allem der Kinderrechte ist himmelschreiend. 

Die neue EU-EmpCo-Richtlinie birgt zumindest die Chance, die katastrophalen Verwerfungen beim Klimaschutz im Luftverkehr sichtbar zu machen und zu glätten.

Die Luftfahrtlobby wird weiterhin versuchen, ihre Machtposition auszunutzen, um das weitere Wachstum abzusichern.
Dies wird aber nur funktionieren, wenn neue Subventionen in nie dagewesener Höhe fließen!
Bei objektiver Betrachtung aller wissenschaftlichen Parameter ist absehbar, dass die SAF-Strategie alsbald zum Kippen der Wirtschaftlichkeit führen wird.

Alfred M. Linneberg
________________________________________
Alfred M· Linneberg hat diese Petition auf WeAct gestartet. <br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=731'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=731</a>]]></content:encoded></item><item><title>Kinder und Jugendliche vor riskanten Challenges schützen</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=730</link><category>29.09.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=730&amp;29.09.2026 15:12:00</guid><pubDate>Tue, 29 Sep 2026 14:12:00 GMT</pubDate><description>Die Länder wollen Kinder und Jugendliche mit einem neuen Straftatbestand besser vor gefährlichen Social-Media-Challenges schützen.
Forderung nach neuem Straftatbestand

In einer Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, ein eng gefasstes Verbot des Verleitens Minderjähriger zur Selbstschädigung auf den Weg zu bringen. Gemeint sind Mutproben, bei denen Kinder und Jugendliche ungewöhnliche oder gefährliche Aufgaben absolvieren.

Solche Aufforderungen verbreiten sich unter anderem auf TikTok und Instagram. Zu den genannten Beispielen gehören das Essen scharfer Gegenstände oder das Klettern an gefährlichen Orten.

Warnung vor schweren Folgen

Besonders deutlich zeigten sich die Gefahren bei der sogenannten Blackout-Challenge, heißt es in dem Beschluss. Dabei würgen sich Beteiligte vor laufender Kamera, bis ihnen schwarz vor Augen wird.

Die Folgen können schwere Verletzungen, bleibende Hirnschäden und tödliche Verläufe sein. Nach Darstellung der Länder stoße das geltende Strafrecht insbesondere bei Kontaktaufnahme, Vertrauensaufbau und einer schrittweisen Verschiebung von Grenzen an seine Möglichkeiten.

Fall aus Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) berichtete von einem Jungen, der in ihrem Bundesland ins Krankenhaus gekommen sei, nachdem ihn ein Mitschüler auf dem Schulhof bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt habe.

Die Initiative für den Antrag ging von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern aus. Die Länder verbinden ihre Forderung mit der Sorge, dass digitale Einwirkungen Minderjährige zu selbsttötenden oder erheblich selbstverletzenden Handlungen bewegen könnten.

Schutzlücke zwischen Plattformen und Strafrecht

Die Länderinitiative setzt an einem Bereich an, in dem bestehende Regeln nach ihrer Einschätzung nicht ausreichen: Nicht nur der konkrete gefährliche Aufruf, sondern auch der schrittweise Aufbau von Vertrauen und die Gewöhnung an riskantes Verhalten sollen rechtlich stärker berücksichtigt werden. Damit würde der Fokus teilweise von der einzelnen Veröffentlichung auf die digitale Dynamik gelenkt, durch die Minderjährige zu Handlungen bewegt werden können.

Die Forderung steht zugleich in einem größeren europäischen Trend. Die EU arbeitet an einheitlichen Vorgaben für den Schutz Minderjähriger im Netz. Vorgesehen sind unter anderem strengere Altersgrenzen, sicherere Voreinstellungen und Einschränkungen von Funktionen, die eine besonders intensive Nutzung fördern. Der EU-Ansatz zielt damit stärker auf die Gestaltung der Dienste und die Verantwortung der Anbieter.

Was sich für Familien und Schulen ändern könnte

Ein neuer Straftatbestand würde zunächst eine Entscheidung des Bundesgesetzgebers und eine präzise Abgrenzung erfordern. Er müsste zwischen strafbarem Verleiten, zulässiger Kommunikation und bloßem Teilen von Inhalten unterscheiden. Für Ermittlungen wären zudem Fragen der Urheberschaft, der Reichweite und des Alters der angesprochenen Personen zentral.

Für Eltern, Schulen und Jugendliche bleibt unabhängig davon die schnelle Reaktion wichtig: Gefährliche Inhalte sollten nicht weiterverbreitet, sondern gemeldet und gesichert werden. Bei akuter Gefahr müssen Erwachsene, Rettungsdienste oder die Polizei eingeschaltet werden. Die Debatte über das Strafrecht ergänzt damit Prävention, Medienbildung und technische Schutzmechanismen, ersetzt sie aber nicht.

7 Tipps von Experten:

1. Eltern sollten selbst bei keinen Challenges mitmachen
«Wenn ich will, dass mein Kind keine gefährlichen Challenges annimmt und sich auf TikTok und Co. inszeniert, sollten Eltern selbst auch bei keinen Online-Herausforderungen mitmachen – und seien sie vermeintlich noch so harmlos», empfiehlt Kira Liebmann, Gründerin der Akademie für Familiencoaching im bayerischen Maisach. Wenn Eltern Kindern etwa Eier auf den Kopf hauen, sollten sie bedenken: «Wenn ich es mache, könnte es das Kind nachmachen. Oder schlimmer, mich versuchen zu übertrumpfen», so Liebmann.

2. Guten Draht bereits in Friedenszeiten legen
Ihr zweiter Tipp setzt bereits in der Vorpubertät an, wo Eltern noch einen guten Draht zu ihren Kindern haben: «Halten Sie bereits in friedlichen Zeiten Verbindung und Kontakt zu dem Kind.» So könne man stets fragen, was gerade Trend ist und was sie so für Videos drehen.
«So hat man die Chance, den Draht auch in schwierigen Zeiten weiter zu nutzen. Fängt man damit zu spät an, stößt man auf taube Ohren. Das Kind reagiert dann ablehnend unter dem Motto «Was willst Du denn?»», sagt die Pubertätsexpertin. Für sie sollte es normal sein, mit dem Kind über Medien zu sprechen.

3. Ruhe bewahren und Gespräch suchen
Geraten Eltern in Panik, dass ihr Kind bei lebensgefährlichen Challenges mitmachen könnte, empfiehlt Kira Liebmann, Ruhe zu bewahren und sich im Netz fortzubilden, was gerade für Challenges angesagt sind. Sie würde dann das Gespräch suchen und etwa fragen: «Ich habe von der Deo-Challenge gelesen. Wie findest du das? Hast du die auch schon gemacht?»

4. Keine pauschale Unterstellungen, jeden Quatsch mitzumachen
Eltern sollten sich zudem ihren Jugendlichen genau anschauen. Denn nicht alle setzen ihr Leben aufs Spiel. «Man sollte sich bewusst sein, die Challenges sind keine Massenphänomene, sondern Einzelphänomene», beruhigt die Erziehungsexpertin.

Eltern sollten sich fragen: «Neigt mein Kind überhaupt dazu? Wenn man ihm unterstellt, jeden Quatsch mitzumachen, dann könnte es dazu führen, dass es erst den Kick sucht». Sei das der Fall, sollte man mit der Schule Kontakt aufnehmen. Dort könnten Vertrauenslehrer helfen, über die Gefährlichkeit aufzuklären, wenn Eltern das Kind nicht mehr erreichen.

5. Von klein auf lernen, auch «Nein» zu sagen
«Trotz allem Gruppenzwang, bei dem sich Jugendliche beweisen wollen, sollten sie von klein auf ermutigt werden, auch Nein zu sagen», rät Liebmann. Dass klappe um so besser, wenn man den Kindern vorlebt, auch öfter «Nein» zu sagen oder «Das will ich nicht» anstatt alles zu erdulden. Im Gespräch könne man erklären, dass die Videos kein harmloser Spaß sind, und das Kind nicht Sachen machen muss, nur um vor den Freunden gut dazustehen.

6. Gründe für die Challenge hinterfragen
Die Initiative «Schau hin! Was Dein Kind mit Medien macht» empfiehlt Eltern zudem, im Gespräch die Gründe zu hinterfragen, warum User überhaupt an Challenges teilnehmen. Empfinde das Kind Druck, bei allen Trends mitzugehen und sich im Netz zu inszenieren, solle man Kinder bestärken, anders zu sein: Es muss nicht überall mitziehen.

7. Like-Funktion ausschalten sorgt für Entlastung
«Gemeinsames Reflektieren mit dem Kind helfe ihm zu verstehen, dass vor allem innere Werte bei zwischenmenschlichen Beziehungen zählen, nicht bloß die Anerkennung über soziale Netzwerke», erklären die Medienexperten. Ihr Tipp: Manchmal empfinden Kinder es auch als Entlastung, wenn die Sichtbarkeit von Likes bei ihnen selbst oder generell bei allen Beiträgen ausgeschaltet wird.

dpa-infocom, dpa:230922-99-293805/4; mit Material von dpa</description><content:encoded><![CDATA[Die Länder wollen Kinder und Jugendliche mit einem neuen Straftatbestand besser vor gefährlichen Social-Media-Challenges schützen.
Forderung nach neuem Straftatbestand

In einer Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, ein eng gefasstes Verbot des Verleitens Minderjähriger zur Selbstschädigung auf den Weg zu bringen. Gemeint sind Mutproben, bei denen Kinder und Jugendliche ungewöhnliche oder gefährliche Aufgaben absolvieren.

Solche Aufforderungen verbreiten sich unter anderem auf TikTok und Instagram. Zu den genannten Beispielen gehören das Essen scharfer Gegenstände oder das Klettern an gefährlichen Orten.

Warnung vor schweren Folgen

Besonders deutlich zeigten sich die Gefahren bei der sogenannten Blackout-Challenge, heißt es in dem Beschluss. Dabei würgen sich Beteiligte vor laufender Kamera, bis ihnen schwarz vor Augen wird.

Die Folgen können schwere Verletzungen, bleibende Hirnschäden und tödliche Verläufe sein. Nach Darstellung der Länder stoße das geltende Strafrecht insbesondere bei Kontaktaufnahme, Vertrauensaufbau und einer schrittweisen Verschiebung von Grenzen an seine Möglichkeiten.

Fall aus Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) berichtete von einem Jungen, der in ihrem Bundesland ins Krankenhaus gekommen sei, nachdem ihn ein Mitschüler auf dem Schulhof bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt habe.

Die Initiative für den Antrag ging von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern aus. Die Länder verbinden ihre Forderung mit der Sorge, dass digitale Einwirkungen Minderjährige zu selbsttötenden oder erheblich selbstverletzenden Handlungen bewegen könnten.

Schutzlücke zwischen Plattformen und Strafrecht

Die Länderinitiative setzt an einem Bereich an, in dem bestehende Regeln nach ihrer Einschätzung nicht ausreichen: Nicht nur der konkrete gefährliche Aufruf, sondern auch der schrittweise Aufbau von Vertrauen und die Gewöhnung an riskantes Verhalten sollen rechtlich stärker berücksichtigt werden. Damit würde der Fokus teilweise von der einzelnen Veröffentlichung auf die digitale Dynamik gelenkt, durch die Minderjährige zu Handlungen bewegt werden können.

Die Forderung steht zugleich in einem größeren europäischen Trend. Die EU arbeitet an einheitlichen Vorgaben für den Schutz Minderjähriger im Netz. Vorgesehen sind unter anderem strengere Altersgrenzen, sicherere Voreinstellungen und Einschränkungen von Funktionen, die eine besonders intensive Nutzung fördern. Der EU-Ansatz zielt damit stärker auf die Gestaltung der Dienste und die Verantwortung der Anbieter.

Was sich für Familien und Schulen ändern könnte

Ein neuer Straftatbestand würde zunächst eine Entscheidung des Bundesgesetzgebers und eine präzise Abgrenzung erfordern. Er müsste zwischen strafbarem Verleiten, zulässiger Kommunikation und bloßem Teilen von Inhalten unterscheiden. Für Ermittlungen wären zudem Fragen der Urheberschaft, der Reichweite und des Alters der angesprochenen Personen zentral.

Für Eltern, Schulen und Jugendliche bleibt unabhängig davon die schnelle Reaktion wichtig: Gefährliche Inhalte sollten nicht weiterverbreitet, sondern gemeldet und gesichert werden. Bei akuter Gefahr müssen Erwachsene, Rettungsdienste oder die Polizei eingeschaltet werden. Die Debatte über das Strafrecht ergänzt damit Prävention, Medienbildung und technische Schutzmechanismen, ersetzt sie aber nicht.

7 Tipps von Experten:

1. Eltern sollten selbst bei keinen Challenges mitmachen
«Wenn ich will, dass mein Kind keine gefährlichen Challenges annimmt und sich auf TikTok und Co. inszeniert, sollten Eltern selbst auch bei keinen Online-Herausforderungen mitmachen – und seien sie vermeintlich noch so harmlos», empfiehlt Kira Liebmann, Gründerin der Akademie für Familiencoaching im bayerischen Maisach. Wenn Eltern Kindern etwa Eier auf den Kopf hauen, sollten sie bedenken: «Wenn ich es mache, könnte es das Kind nachmachen. Oder schlimmer, mich versuchen zu übertrumpfen», so Liebmann.

2. Guten Draht bereits in Friedenszeiten legen
Ihr zweiter Tipp setzt bereits in der Vorpubertät an, wo Eltern noch einen guten Draht zu ihren Kindern haben: «Halten Sie bereits in friedlichen Zeiten Verbindung und Kontakt zu dem Kind.» So könne man stets fragen, was gerade Trend ist und was sie so für Videos drehen.
«So hat man die Chance, den Draht auch in schwierigen Zeiten weiter zu nutzen. Fängt man damit zu spät an, stößt man auf taube Ohren. Das Kind reagiert dann ablehnend unter dem Motto «Was willst Du denn?»», sagt die Pubertätsexpertin. Für sie sollte es normal sein, mit dem Kind über Medien zu sprechen.

3. Ruhe bewahren und Gespräch suchen
Geraten Eltern in Panik, dass ihr Kind bei lebensgefährlichen Challenges mitmachen könnte, empfiehlt Kira Liebmann, Ruhe zu bewahren und sich im Netz fortzubilden, was gerade für Challenges angesagt sind. Sie würde dann das Gespräch suchen und etwa fragen: «Ich habe von der Deo-Challenge gelesen. Wie findest du das? Hast du die auch schon gemacht?»

4. Keine pauschale Unterstellungen, jeden Quatsch mitzumachen
Eltern sollten sich zudem ihren Jugendlichen genau anschauen. Denn nicht alle setzen ihr Leben aufs Spiel. «Man sollte sich bewusst sein, die Challenges sind keine Massenphänomene, sondern Einzelphänomene», beruhigt die Erziehungsexpertin.

Eltern sollten sich fragen: «Neigt mein Kind überhaupt dazu? Wenn man ihm unterstellt, jeden Quatsch mitzumachen, dann könnte es dazu führen, dass es erst den Kick sucht». Sei das der Fall, sollte man mit der Schule Kontakt aufnehmen. Dort könnten Vertrauenslehrer helfen, über die Gefährlichkeit aufzuklären, wenn Eltern das Kind nicht mehr erreichen.

5. Von klein auf lernen, auch «Nein» zu sagen
«Trotz allem Gruppenzwang, bei dem sich Jugendliche beweisen wollen, sollten sie von klein auf ermutigt werden, auch Nein zu sagen», rät Liebmann. Dass klappe um so besser, wenn man den Kindern vorlebt, auch öfter «Nein» zu sagen oder «Das will ich nicht» anstatt alles zu erdulden. Im Gespräch könne man erklären, dass die Videos kein harmloser Spaß sind, und das Kind nicht Sachen machen muss, nur um vor den Freunden gut dazustehen.

6. Gründe für die Challenge hinterfragen
Die Initiative «Schau hin! Was Dein Kind mit Medien macht» empfiehlt Eltern zudem, im Gespräch die Gründe zu hinterfragen, warum User überhaupt an Challenges teilnehmen. Empfinde das Kind Druck, bei allen Trends mitzugehen und sich im Netz zu inszenieren, solle man Kinder bestärken, anders zu sein: Es muss nicht überall mitziehen.

7. Like-Funktion ausschalten sorgt für Entlastung
«Gemeinsames Reflektieren mit dem Kind helfe ihm zu verstehen, dass vor allem innere Werte bei zwischenmenschlichen Beziehungen zählen, nicht bloß die Anerkennung über soziale Netzwerke», erklären die Medienexperten. Ihr Tipp: Manchmal empfinden Kinder es auch als Entlastung, wenn die Sichtbarkeit von Likes bei ihnen selbst oder generell bei allen Beiträgen ausgeschaltet wird.

dpa-infocom, dpa:230922-99-293805/4; mit Material von dpa<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=730'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=730</a>]]></content:encoded></item><item><title>Unfairer Wettbewerb durch Überflutung mit Billigprodukten</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=729</link><category>25.09.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=729&amp;25.09.2026 10:41:00</guid><pubDate>Fri, 25 Sep 2026 09:41:00 GMT</pubDate><description>Mit einer Zollgebühr von drei Euro möchte die EU die Zahl der Billigpakete aus China eindämmen. Zu wenig, sagt der Handelsverband HDE und warnt: Temu und Co. werden sich anpassen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) wirft der EU vor, gegen die Flut billiger Pakete aus China nicht entschlossen genug vorzugehen. »Temu, Shein und wie sie alle heißen, werden sich anpassen, und sie werden weitermachen«, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth dem Nachrichtenportal »t-online«  .

Seit dem 1. Juli erhebt die Europäische Union eine Zollgebühr in Höhe von drei Euro auf Warenlieferungen mit einem Wert von unter 150 Euro. Von November an wird zudem für Pakete mit billiger Onlineware in der EU eine Bearbeitungsgebühr fällig, deren Höhe die EU-Kommission noch festlegen muss. Genth rechnet mit zwei Euro Gebühr pro Paket.

Aus seiner Sicht insgesamt zu wenig. »Fünf Euro, mein Gott – da hätten wir uns deutlich mehr vorgestellt«, sagte Genth. Die Gebühr müsse zwar verhältnismäßig und mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar sein. »Sie können nicht 20 Euro für ein Produkt verlangen, das einen Euro wert ist.«

Dennoch müssten jetzt noch weitere Maßnahmen folgen, um Wettbewerbsverzerrungen zu beenden. Der Verbandsmanager fordert unter anderem eine zentrale Marktaufsicht für Anbieter aus Drittstaaten. Die Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro für Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten im vergangenen Juli zeige zwar Wirkung. Frankreich melde bereits 30 bis 40 Prozent weniger Sendungen. »Aber wir reden immer noch über Millionen und Abermillionen Pakete«, sagte Genth.

Für Deutschland gebe es noch keine Zahlen. Die Bundesrepublik sei für die Billiganbieter aber der wichtigste Markt in Europa. »Selbst wenn es ein Drittel weniger wäre, reden wir immer noch über Hunderttausende Pakete am Tag«, sagte Genth. »Wir treffen das Geschäftsmodell etwas, doch Shein und Temu stoppen wir so leider nicht.«

Händler reichen Abgaben auch weiter

Im vergangenen Jahr kamen nach Zahlen der EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen im Wert von je unter 150 Euro an. Das sind 16 Millionen Pakete pro Tag. Auf sie wurde kein Zoll erhoben. Mehr als 90 Prozent dieser Sendungen kamen nach Angaben eines hochrangigen EU-Beamten aus China.

Seit Juli unterliegen Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro einem pauschalen Zoll von drei Euro pro Produktkategorie. Das heißt, für drei in einem Paket versendete T-Shirts im Wert von 30 Euro werden insgesamt drei Euro Zoll fällig. Kommt etwa ein günstiges Kinderspielzeug dazu, werden drei weitere Euro Zollgebühr fällig, also insgesamt sechs Euro.

Für die Abgaben sind eigentlich die Verkäufer oder Importeure verantwortlich. Manche Händler reichen die Zollpauschale aber an Verbraucher weiter, die nun mehr zahlen müssen.

Mit Material von mmq/dpa
</description><content:encoded><![CDATA[Mit einer Zollgebühr von drei Euro möchte die EU die Zahl der Billigpakete aus China eindämmen. Zu wenig, sagt der Handelsverband HDE und warnt: Temu und Co. werden sich anpassen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) wirft der EU vor, gegen die Flut billiger Pakete aus China nicht entschlossen genug vorzugehen. »Temu, Shein und wie sie alle heißen, werden sich anpassen, und sie werden weitermachen«, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth dem Nachrichtenportal »t-online«  .

Seit dem 1. Juli erhebt die Europäische Union eine Zollgebühr in Höhe von drei Euro auf Warenlieferungen mit einem Wert von unter 150 Euro. Von November an wird zudem für Pakete mit billiger Onlineware in der EU eine Bearbeitungsgebühr fällig, deren Höhe die EU-Kommission noch festlegen muss. Genth rechnet mit zwei Euro Gebühr pro Paket.

Aus seiner Sicht insgesamt zu wenig. »Fünf Euro, mein Gott – da hätten wir uns deutlich mehr vorgestellt«, sagte Genth. Die Gebühr müsse zwar verhältnismäßig und mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar sein. »Sie können nicht 20 Euro für ein Produkt verlangen, das einen Euro wert ist.«

Dennoch müssten jetzt noch weitere Maßnahmen folgen, um Wettbewerbsverzerrungen zu beenden. Der Verbandsmanager fordert unter anderem eine zentrale Marktaufsicht für Anbieter aus Drittstaaten. Die Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro für Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten im vergangenen Juli zeige zwar Wirkung. Frankreich melde bereits 30 bis 40 Prozent weniger Sendungen. »Aber wir reden immer noch über Millionen und Abermillionen Pakete«, sagte Genth.

Für Deutschland gebe es noch keine Zahlen. Die Bundesrepublik sei für die Billiganbieter aber der wichtigste Markt in Europa. »Selbst wenn es ein Drittel weniger wäre, reden wir immer noch über Hunderttausende Pakete am Tag«, sagte Genth. »Wir treffen das Geschäftsmodell etwas, doch Shein und Temu stoppen wir so leider nicht.«

Händler reichen Abgaben auch weiter

Im vergangenen Jahr kamen nach Zahlen der EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen im Wert von je unter 150 Euro an. Das sind 16 Millionen Pakete pro Tag. Auf sie wurde kein Zoll erhoben. Mehr als 90 Prozent dieser Sendungen kamen nach Angaben eines hochrangigen EU-Beamten aus China.

Seit Juli unterliegen Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro einem pauschalen Zoll von drei Euro pro Produktkategorie. Das heißt, für drei in einem Paket versendete T-Shirts im Wert von 30 Euro werden insgesamt drei Euro Zoll fällig. Kommt etwa ein günstiges Kinderspielzeug dazu, werden drei weitere Euro Zollgebühr fällig, also insgesamt sechs Euro.

Für die Abgaben sind eigentlich die Verkäufer oder Importeure verantwortlich. Manche Händler reichen die Zollpauschale aber an Verbraucher weiter, die nun mehr zahlen müssen.

Mit Material von mmq/dpa
<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=729'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=729</a>]]></content:encoded></item></channel></rss>