﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Fairness-Stiftung - Blog</title><atom:link href="https://blog.fairness-stiftung.de.de/FSBlogRss.aspx" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>https://blog.fairness-stiftung.de.de/</link><description>Unterstützung für Führungskräfte und Verantwortliche sowie für Unternehmen und Organisationen, die Zielscheibe unfairer Angriffe sind. Beratung und Information zur Steigerung von Fairness-Kompetenz als Führungskompetenz und zur Entwicklung fairer Organisationskultur.</description><lastBuildDate>Thu, 21 May 2026 17:20:03 GMT</lastBuildDate><language>de</language><item><title>Viele inserierte Wohnungen gibt es gar nicht - Fake-Inserate als Problem am Wohnungsmarkt</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=699</link><category>18.05.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=699&amp;18.05.2026 12:59:00</guid><pubDate>Mon, 18 May 2026 11:59:00 GMT</pubDate><description>Der Wohnungsmarkt ist in vielen Gebieten sehr angespannt. Interessenten finden kaum freie Mietwohnungen und müssen dabei gegen Dutzende andere Bewerber bestehen. Diese schwierige Situation nutzen Betrüger aus. Sie inserieren eine Wohnung, die gar nicht zur Vermietung steht. So locken sie die Interessenten durch fiese Tricks in eine Vorauszahlungsfalle. Ein Mietvertrag kommt jedoch nie zustande.

Das Wichtigste vorab: Gehen Sie selbst bei Traumwohnungen nie auf eine finanzielle Vorleistung ein. Seröse Vermieter fertigen erst einen Vertrag aus und fordern dann erst eine Kautionsleistung. Selbst Pfandleistungen für den Schlüssel sind eine Gefahr, das Geld zu verlieren.

Alter Trick in neuen Gewändern

Der Trick ist schon recht alt, findet aber immer wieder neue Opfer. Die Masche hat folgende Eckwerte:

Betrüger schalten ein Mietinserat mit gefälschten Fotos, knappem, anpreisendem Text und überraschend niedrigen Mieten. Häufig handelt es sich um möblierten Wohnraum.
Auf Meldungen kommt eine Antwort, dass der Vermieter nicht vor Ort wohnt (häufig im Ausland), den Schlüssel zusendet und dafür eine Pfandleistung benötigt.
Nach Zahlung kommt ein falscher/kein Schlüssel und der Kontakt bricht ab.

Dieses Vorgehen gab und gibt es in verschiedenen Ausführungen bis hin zu Besichtigungsterminen, für die Wohnungen bei Plattformen wie airbnb angemietet wurden. Vor Ort üben die Betrüger dann Druck aus, dass die Bewerberzahl sehr hoch sei, der Interessent sich aber mit einer Zahlung einen Sonderstatus kaufen könne.

Folgende weitere Maschen sind der Polizei bekannt, bei denen Betrüger nur Geld abzocken und keine Gegenleistung bieten. Daher warnt unter anderem das Landeskriminalamt Niedersachsen davor:

Nachnahmebetrug: Der Schlüssel zur Selbstbesichtigung soll per Nachnahme zugeschickt werden. Die Kaution ist üppig und der Postversand erweckt Vertrauen. Achtung: Teilweise locken die Betrüger mit einer sicheren Abwicklung über ein bekanntes Portal wie airbnb oder kleinanzeigen.de. Beide bieten aber keine solche Dienstleistung an.
Kautionsbetrug: Direkt nach der Besichtigung (oder sogar ohne Termin) erhält der Interessent den Zuschlag. Die Betrüger kündigen einen Mietvertrag an, fordern aber bereits die Kaution und ggf. eine Abschlagszahlung ein.
Angebotsliste für Kaufinteressenten: Die Betrüger geben sich als Makler aus und bieten eine Liste von Wohnungen oder Häusern zum Kauf an. Dafür verlangen Sie eine Vorabzahlung.

Datenphishing: Teilweise werden über gefakte Wohnungsinserate auch Kopien des Personalausweises und Kreditkartendaten abgefragt. Damit startet eine andere Art der Cyberkriminalität: Die Straftäter richten Accounts bei Online-Shops und anderen Portalen auf Namen des Interessenten ein und bestellen wertvolle Ware auf Kosten der Geschädigten, aber an eine eigene Adresse.

Die neue Qualität: KI zaubert Fotos und Texte

Durch leistungsstarke KI-Anwendungen verstärkt sich das Problem derzeit. Die Mietwohnungsinserate wirken professionell erstellt und sind mit ansprechenden Fotos ausgestattet. Die Texte sind anders als zuvor von ordentlicher Qualität und weitgehend fehlerfrei.

Durch den seriösen Anschein gelingt es den Betrügern leichter, Menschen von der tatsächlichen Verfügbarkeit der Wohnung zu überzeugen. Schlimmer noch: Mitunter generieren die Straftäter mit KI-Anwendungen eine ganze Webseite einer Hausverwaltung oder Immobilienfirma, die hinter dem Angebot stehen soll. Das suggeriert Vertrauen und ist nicht ohne Nachforschung zu erkennen.
Die professionelle Qualität lockt

Was jedoch bleibt: Das Wohnungsinserat lockt Interessenten an. Sowohl Ausstattung und Lage als auch der Preis sind interessant. Daher sind viele Suchende bereit, auf die Wohnungsanzeige zu antworten.

Genaue Zahlen erfassen die Landeskriminalämter derzeit nicht, da diese Betrugsmaschen unter sonstige Fälle bzw. allgemein unter Cyberkriminalität in der Statistik laufen. Solche Betrugsdelikte registriere das Landeskriminalamt Niedersachsen laut NDR jedoch regelmäßig. Das ist nicht nur für Betroffene ein finanzieller Schaden. Denn durch das Vorgehen der Betrüger sinkt zugleich das Vertrauen in seriöse Vermieter.

So schützen Sie sich vor Abzocke durch Fake-Inserate

Auch wenn der Druck am Wohnungsmarkt groß ist. Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind, sollten Sie sich vor Abzocke durch gefakte Mietangebote schützen. Achten Sie auf folgende Alarmsignale und meiden Sie die entsprechenden Wohnungsanzeigen. Melden Sie die Inserate beim Portal oder bei konkreten Hinweisen direkt bei der Polizei:

Das Inserat verspricht eine günstige Miete für eine Top-Wohnung.
Die Ausstattung der Wohnung wirkt auf Fotos ungewohnt gut („Katalogqualität“).
Beschreibung, Fotos und angebliche Lage/Objektdaten passen nicht zueinander.
Der Vermieter baut Druck auf, um an Geldzahlungen zu kommen.
Angeblich sitzt der Ansprechpartner im Ausland oder wohnt weit weg. Er möchte den Schlüssel gegen Pfand zusenden.
Vor Unterzeichnung des Mietvertrags verlangen die Betrüger eine Geldleistung oder Kaution, teilweise auch als Auslandsüberweisung.
Der Vermieter möchte vorab Personalausweis und Kreditkartenangaben.

Vor allem hilft eins bei der Wohnungssuche. Betrachten Sie Angebote realistisch. Nicht jedes günstige Angebot für eine schöne Mietwohnung muss ein Fake sein. Aber je mehr Warnsignale Sie feststellen, desto wachsamer sollten Sie sein. Vor allem: Gehen Sie als Mietinteressent vor Vertragsunterzeichnung nicht in Vorleistung. Das schützt Sie vor Abzocke.

Sind Sie bereits Opfer, melden Sie sich bei der Polizei und versuchen Sie parallel, bei der Bank das Geld zurücküberweisen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie unter anderem beim Europäischen Verbraucherzentrum.

Tipp: Auch Vermieter sollten Sie sich an den üblichen Ablauf beim Vermieten einer Wohnung halten, um Missverständnisse auszuschließen und nicht in den Verdacht eines Fakes zu geraten.

Solche Informationen finden Sie auch bei verschiedenen Immobilienagenturen sowie Verbraucherschutz- und Mieterschut-Vereinen.</description><content:encoded><![CDATA[Der Wohnungsmarkt ist in vielen Gebieten sehr angespannt. Interessenten finden kaum freie Mietwohnungen und müssen dabei gegen Dutzende andere Bewerber bestehen. Diese schwierige Situation nutzen Betrüger aus. Sie inserieren eine Wohnung, die gar nicht zur Vermietung steht. So locken sie die Interessenten durch fiese Tricks in eine Vorauszahlungsfalle. Ein Mietvertrag kommt jedoch nie zustande.

Das Wichtigste vorab: Gehen Sie selbst bei Traumwohnungen nie auf eine finanzielle Vorleistung ein. Seröse Vermieter fertigen erst einen Vertrag aus und fordern dann erst eine Kautionsleistung. Selbst Pfandleistungen für den Schlüssel sind eine Gefahr, das Geld zu verlieren.

Alter Trick in neuen Gewändern

Der Trick ist schon recht alt, findet aber immer wieder neue Opfer. Die Masche hat folgende Eckwerte:

Betrüger schalten ein Mietinserat mit gefälschten Fotos, knappem, anpreisendem Text und überraschend niedrigen Mieten. Häufig handelt es sich um möblierten Wohnraum.
Auf Meldungen kommt eine Antwort, dass der Vermieter nicht vor Ort wohnt (häufig im Ausland), den Schlüssel zusendet und dafür eine Pfandleistung benötigt.
Nach Zahlung kommt ein falscher/kein Schlüssel und der Kontakt bricht ab.

Dieses Vorgehen gab und gibt es in verschiedenen Ausführungen bis hin zu Besichtigungsterminen, für die Wohnungen bei Plattformen wie airbnb angemietet wurden. Vor Ort üben die Betrüger dann Druck aus, dass die Bewerberzahl sehr hoch sei, der Interessent sich aber mit einer Zahlung einen Sonderstatus kaufen könne.

Folgende weitere Maschen sind der Polizei bekannt, bei denen Betrüger nur Geld abzocken und keine Gegenleistung bieten. Daher warnt unter anderem das Landeskriminalamt Niedersachsen davor:

Nachnahmebetrug: Der Schlüssel zur Selbstbesichtigung soll per Nachnahme zugeschickt werden. Die Kaution ist üppig und der Postversand erweckt Vertrauen. Achtung: Teilweise locken die Betrüger mit einer sicheren Abwicklung über ein bekanntes Portal wie airbnb oder kleinanzeigen.de. Beide bieten aber keine solche Dienstleistung an.
Kautionsbetrug: Direkt nach der Besichtigung (oder sogar ohne Termin) erhält der Interessent den Zuschlag. Die Betrüger kündigen einen Mietvertrag an, fordern aber bereits die Kaution und ggf. eine Abschlagszahlung ein.
Angebotsliste für Kaufinteressenten: Die Betrüger geben sich als Makler aus und bieten eine Liste von Wohnungen oder Häusern zum Kauf an. Dafür verlangen Sie eine Vorabzahlung.

Datenphishing: Teilweise werden über gefakte Wohnungsinserate auch Kopien des Personalausweises und Kreditkartendaten abgefragt. Damit startet eine andere Art der Cyberkriminalität: Die Straftäter richten Accounts bei Online-Shops und anderen Portalen auf Namen des Interessenten ein und bestellen wertvolle Ware auf Kosten der Geschädigten, aber an eine eigene Adresse.

Die neue Qualität: KI zaubert Fotos und Texte

Durch leistungsstarke KI-Anwendungen verstärkt sich das Problem derzeit. Die Mietwohnungsinserate wirken professionell erstellt und sind mit ansprechenden Fotos ausgestattet. Die Texte sind anders als zuvor von ordentlicher Qualität und weitgehend fehlerfrei.

Durch den seriösen Anschein gelingt es den Betrügern leichter, Menschen von der tatsächlichen Verfügbarkeit der Wohnung zu überzeugen. Schlimmer noch: Mitunter generieren die Straftäter mit KI-Anwendungen eine ganze Webseite einer Hausverwaltung oder Immobilienfirma, die hinter dem Angebot stehen soll. Das suggeriert Vertrauen und ist nicht ohne Nachforschung zu erkennen.
Die professionelle Qualität lockt

Was jedoch bleibt: Das Wohnungsinserat lockt Interessenten an. Sowohl Ausstattung und Lage als auch der Preis sind interessant. Daher sind viele Suchende bereit, auf die Wohnungsanzeige zu antworten.

Genaue Zahlen erfassen die Landeskriminalämter derzeit nicht, da diese Betrugsmaschen unter sonstige Fälle bzw. allgemein unter Cyberkriminalität in der Statistik laufen. Solche Betrugsdelikte registriere das Landeskriminalamt Niedersachsen laut NDR jedoch regelmäßig. Das ist nicht nur für Betroffene ein finanzieller Schaden. Denn durch das Vorgehen der Betrüger sinkt zugleich das Vertrauen in seriöse Vermieter.

So schützen Sie sich vor Abzocke durch Fake-Inserate

Auch wenn der Druck am Wohnungsmarkt groß ist. Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind, sollten Sie sich vor Abzocke durch gefakte Mietangebote schützen. Achten Sie auf folgende Alarmsignale und meiden Sie die entsprechenden Wohnungsanzeigen. Melden Sie die Inserate beim Portal oder bei konkreten Hinweisen direkt bei der Polizei:

Das Inserat verspricht eine günstige Miete für eine Top-Wohnung.
Die Ausstattung der Wohnung wirkt auf Fotos ungewohnt gut („Katalogqualität“).
Beschreibung, Fotos und angebliche Lage/Objektdaten passen nicht zueinander.
Der Vermieter baut Druck auf, um an Geldzahlungen zu kommen.
Angeblich sitzt der Ansprechpartner im Ausland oder wohnt weit weg. Er möchte den Schlüssel gegen Pfand zusenden.
Vor Unterzeichnung des Mietvertrags verlangen die Betrüger eine Geldleistung oder Kaution, teilweise auch als Auslandsüberweisung.
Der Vermieter möchte vorab Personalausweis und Kreditkartenangaben.

Vor allem hilft eins bei der Wohnungssuche. Betrachten Sie Angebote realistisch. Nicht jedes günstige Angebot für eine schöne Mietwohnung muss ein Fake sein. Aber je mehr Warnsignale Sie feststellen, desto wachsamer sollten Sie sein. Vor allem: Gehen Sie als Mietinteressent vor Vertragsunterzeichnung nicht in Vorleistung. Das schützt Sie vor Abzocke.

Sind Sie bereits Opfer, melden Sie sich bei der Polizei und versuchen Sie parallel, bei der Bank das Geld zurücküberweisen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie unter anderem beim Europäischen Verbraucherzentrum.

Tipp: Auch Vermieter sollten Sie sich an den üblichen Ablauf beim Vermieten einer Wohnung halten, um Missverständnisse auszuschließen und nicht in den Verdacht eines Fakes zu geraten.

Solche Informationen finden Sie auch bei verschiedenen Immobilienagenturen sowie Verbraucherschutz- und Mieterschut-Vereinen.<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=699'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=699</a>]]></content:encoded></item><item><title>Verfassungsschutz prüft NGOs: Julika Bürgin, Bildungsprofessorin, kritisiert Verfahren</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=698</link><category>15.05.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=698&amp;15.05.2026 12:55:00</guid><pubDate>Fri, 15 May 2026 11:55:00 GMT</pubDate><description>Frau Bürgin, die Bundesregierung lässt Organisationen, die für ihre Arbeit staatliche Mittel bekommen, verstärkt auf Verfassungstreue überprüfen. Sie haben dagegen Bedenken. Was ist falsch daran, dass von geförderten Organisationen verlangt wird, verfassungstreu zu sein?

Alle Träger, die öffentliche Gelder bekommen, erhalten diese ja bereits auf Grundlage von Fördergesetzen oder Programmrichtlinien. Die konforme Mittelverwendung wird ohnehin kontrolliert, und das stellt niemand in Frage. Hier geht es aber darum, dass ausgerechnet das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Zertifizierungsstelle für die Träger wird.

Aufsehen erregt hat die Problematik im Zusammenhang mit dem Deutschen Buchhandlungspreis und dem Ausschluss einiger Buchhandlungen.

Ja, sowohl die betroffenen Buchhandlungen als auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben energisch dagegen protestiert, dass Verfassungsschutzämter über den Buchhandlungspreis mitentscheiden. Das gleiche gilt aber für Bildungsarbeit und Demokratieförderung. Auch hier ist der Verfassungsschutz keine geeignete Prüfinstanz.

Warum nicht?

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Obrigkeitsstaat, sondern eine Demokratie. Das Grundgesetz sieht einen Inlandsgeheimdienst noch nicht einmal vor. Dass demokratisch kaum kontrollierbare Ämter zunehmend gegen die demokratische Willensbildung, gegen Kultur und Bildung eingesetzt werden, kennzeichnet eine autoritäre Entwicklung. Und obwohl ihre Rolle im Skandal um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ bis heute nicht restlos aufgeklärt werden konnte, auch weil Akten geschreddert wurden, hat die Bundes-Innenminister-Konferenz dem Verfassungsschutz weiterhin die Definitionshoheit übertragen, was und wer als „Extremismus“ oder „extremistisch“ eingeordnet wird. Dabei handelt es sich nicht um einen gesetzlich bestimmten Rechtsbegriff, die Ämter haben also recht freie Hand. Das ist das Gegenteil von Demokratieförderung.

Die Prüfung der Organisationen auf ihre Verfassungstreue mit Hilfe des Verfassungsschutzes ist festgelegt im sogenannten Haber-Verfahren. Dieses Verfahren gibt es schon länger. Warum die aktuelle Aufregung?

Das Haber-Verfahren gibt es seit 2004, und es wurde 2017 durch ein Rundschreiben der Innenstaatssekretärin Emily Haber aktualisiert. Demnach können sich Ministerien, bevor sie Fördermittel vergeben, beim Bundesamt für Verfassungsschutz über die Antragsteller informieren. Im vergangenen Sommer hat Bundesministerin Karin Prien mitgeteilt, dass eine breit angelegte Überprüfung der Projektträger von „Demokratie leben!“ durch den Verfassungsschutz eingeleitet wurde. Man muss davon ausgehen, dass jetzt alle Träger überprüft werden, die sich für eine Förderung im Programm bewerben. Man kann das nur vermuten, denn den Trägern wird weder mitgeteilt, ob sie überprüft wurden, noch mit welchem Ergebnis. Auch von dem Ausschluss der drei Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis haben diese und die Öffentlichkeit nur dank einer undichten Stelle im Amt des Kulturstaatsministers erfahren. Den drei betroffenen Buchläden war tatsachenwidrig mitgeteilt worden, dass sie nicht nominiert worden seien. Aber anders als beim Buchhandlungspreis gibt es im Feld der Demokratieförderung bislang wenig öffentlichen Protest. Vielleicht befürchten die Träger, dass sie erst recht einen Verdacht auf sich ziehen würden, wenn sie diese Prüfpraxis kritisieren – nach dem Motto, dass sie etwas zu verbergen haben könnten.

Julika Bürgin ist Professorin für Bildung der Lebensalter und politische Bildung am Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt. Sie befasst sich unter anderem mit Voraussetzungen und politischer Steuerung von Demokratiebildung.


Inzwischen weiß man durch Bundestags-Anfragen der Grünen und der Linken, dass das Haber-Verfahren unter Schwarz-Rot generell besonders häufig eingesetzt wird, vor allem durch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).

Die Praxis wurde über die Jahre ausgeweitet, obwohl es von Anfang an schwere Bedenken dagegen gab. Der Bundesdatenschutzbeauftragte bewertete das Verfahren 2017 als datenschutzrechtswidrig, weil die Rechtsgrundlage fehlt und die nachrichtendienstliche Behandlung von Vorgängen unverhältnismäßig sei, in denen keine Erkenntnisse vorliegen. Diese Einwände hatten aber nie Konsequenzen. Eine rechtswidrige Praxis wurde immer weitergeführt. Das ist besonders pikant, wenn es um Demokratieförderung gehen soll.

Umstritten ist auch ein weiterer Prozess: die Einführung einer Extremismusklausel.

Im Jahr 2010 verlangte die damalige Familienministerin Kristina Schröder (CDU) von Organisationen, die Mittel aus Demokratie-Förderprogrammen erhalten, sich in einer sogenannten „Demokratieerklärung“ zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und zuzusichern, dass auch ihre Kooperationspartner keine extremistischen Strukturen unterstützen. Das wurde als Misstrauen gewertet und vor allem der Auftrag zur Überprüfung von Kooperationspartner:innen führte zu breiter Kritik. Das „Alternative Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz“ (AKuBiz) in Pirna klagte erfolgreich vor Gericht, die Anforderung der Verbürgung der Projektträger für die Verfassungstreue ihrer Kooperationspartner wurde für rechtswidrig erklärt. Seitdem mussten die Projektträger unterschreiben, dass sie keine Partner beauftragen, von denen ihnen bekannt ist oder bei denen sie damit rechnen, dass sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen.

Extremismusklausel bei „Demokratie leben“: Was sich jetzt ändert

Was ist jetzt das Neue?

Im Programm „Demokratie leben!“ ist eine verschärfte Neuauflage der ursprünglichen Extremismusklausel enthalten, und zwar in den bindenden neuen Nebenbestimmungen für Projektförderungen.

Worin liegt die Verschärfung?

Es wird nicht nur verlangt, dass bei der Wahl von Kooperationspartnern Unterwanderungsversuchen von extremistischen Organisationen oder Personen vorgebeugt wird. Die Träger werden auch verpflichtet, sicherzustellen, dass keine extremistischen Strukturen unterstützt werden, wozu nun auch die „aktive Teilnahme von Personen oder Organisationen“ an geförderten Veranstaltungen zählt.

NGOs und Extremismus-Vorwurf: Expertin sieht neue Risiken

Was heißt das? Muss ein über „Demokratie leben!“ gefördertes Jugendzentrum künftig alle Besucher:innen überprüfen? Oder alle Teilnehmenden einer Podiumsdiskussion durchleuchten?

Um die Förderauflagen zu erfüllen, müssen Vereine und Bildungsträger die Brille des Verfassungsschutzes aufziehen, ihren Partner:innen und Teilnehmenden misstrauen, sie präventiv durchleuchten und im Zweifelsfalle ausschließen.

Welche Organisationen oder Personen könnte das treffen?

Dazu gehören zum Beispiel alle möglichen antifaschistischen Initiativen, die ja fast pauschal durch die Ämter für Verfassungsschutz als „extremistisch“ bezeichnet werden. Oder Leute, die an einem Marx-Lesekreis teilnehmen. Bekannt geworden ist der Fall der Klima-Aktivistin Lisa Pöttinger, der der Freistaat Bayern das Referendariat verweigerte, weil der dortige Verfassungsschutz ein antikapitalistisches Klimatreffen als „linksextremistisch“ einstuft. Schon wenn also antifaschistische Jugendliche an einer staatlich geförderten Veranstaltung teilnehmen, könnte das als „immaterielle Leistung“ für extremistische Strukturen gewertet werden. Der Träger müsste diese Jugendlichen also ausschließen. Es würde auch gegen die Förderauflagen verstoßen, eine der drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen einzuladen.

Werden damit NGOs zum verlängerten Arm des Verfassungsschutzes gemacht?

Genau. Aus meiner Sicht ist das ein Angriff auf die Demokratie selbst. Denn die unterscheidet sich ja von der Mehrheitsdiktatur dadurch, dass sich diejenigen artikulieren können, die gerade nicht an der Macht sind. Dafür müssen Minderheitenpositionen öffentlich werden können, durch Versammlungs-, Presse- und Kunstfreiheit und durch demokratische Strukturen, die dafür Raum geben. Das Demokratieprinzip wird hier angegriffen, indem kritische Positionen ausgegrenzt werden.

Was ist dagegen zu sagen, dass Extremisten ausgeschlossen werden?

Der „Extremismus“-Begriff ist im Grundsatz umstritten. Er ist rechtlich nicht definiert, sondern so diffus, dass man damit alles Mögliche delegitimieren und sanktionieren kann. In einer Demokratie sollten Regeln immer auf Gesetzen basieren. Wir haben das Grundgesetz und andere Gesetze, die auch weiterentwickelt werden können, und auch viel geeignetere sozialwissenschaftliche Begriffe, um Problematisches zu benennen: Wir können von Antisemitismus sprechen, von Rassismus, völkischem Nationalismus, über Femizide und Sexismus.

Extremismus-Einstufung kann für Vereine existenzbedrohend werden

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn eine Gruppe als „extremistisch“ im Sinne der Verfassungsschutzämter eingestuft wird?

Sehr weitreichende: Die Etikettierung kann zum Entzug von Fördergeldern führen oder sogar zum Entzug der Gemeinnützigkeit eines Vereins. Das wird schnell existenzbedrohend, die Organisation verliert Steuervorteile, muss vielleicht hohe Rückzahlungen leisten, bekommt keine öffentlichen Räume mehr. Auch wegen dieser Gefahren für die Reputation hat eine der betroffenen Buchhandlungen gegen Staatsminister Weimer geklagt, der sie als „Extremisten“ bezeichnet hatte, und die Klage war erfolgreich (siehe Text Seite 5, die Redaktion). Das ist ein sehr wichtiges Urteil, das hoffentlich auch den Trägern von Bildungs- und Demokratiearbeit den Rücken stärkt und sie ermutigt, selbst offensiv ‚Nein‘ zu sagen zu dem Verfahren, und aktiv Transparenz einzufordern.

Das Programm „Demokratie leben!“ soll laut Bundesministerin Karin Prien auch inhaltlich neu ausgerichtet werden. Sie will es für die sogenannte „stille Mitte“ stärker öffnen, gefördert werden sollen etwa freiwillige Feuerwehren, Sportvereine etc. Jüngst hat Prien auch erklärt, sie sei „allergisch gegen Identitätspolitik“. Was bedeutet das?

Prien nimmt eine fatale Konstruktion vor: Sie unterscheidet zwischen einer in ihren Augen förderwürdigen Mitte und dem Rest, definiert also implizit einen „Rand“, den sie außerhalb verortet. Spielen wir es am Beispiel der Organisation „Hate Aid“ durch, deren Förderung ebenfalls jetzt gestoppt wurde: Hate Aid engagiert sich für Betroffene von Hassgewalt im Netz, also für Menschen, die in der digitalen Welt angegriffen oder stigmatisiert wurden – besonders Frauen, queere Menschen, Opfer von Rassismus. Indem die Bundesregierung die Förderung von Hate Aid in Frage stellt, werden Betroffene von Diskriminierung wieder für aggressive Angriffe freigegeben. Sie werden zum „Rand“ außerhalb der „Mitte“, auf die die Förderung konzentriert werden soll.
Demokratie leben: Bürgin fürchtet „Brutalisierung der Gesellschaft“

Was ist die Folge dieser Verschiebung?

Fünfundzwanzig Jahre nach den ersten Bundesprogrammen für Demokratie will die Bundesregierung den Kurs grundsätzlich ändern. Damit drohen sehr wichtige Beratungsstrukturen und Anlaufstellen wegzufallen, die über die Jahre durch die Programme entstanden sind. Es soll nicht mehr darum gehen, die von der Gesellschaft selbst produzierten Ausgrenzungsprozesse zu korrigieren und ihre Opfer zu schützen. Das wird insgesamt zu einer weiteren Brutalisierung der Gesellschaft führen.

Im Interview mit Ursula Rüssmann (FR 15.5.26)

Julika Bürgin ist Professorin für Bildung der Lebensalter und politische Bildung am Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt. Sie befasst sich unter anderem mit Voraussetzungen und politischer Steuerung von Demokratiebildung.</description><content:encoded><![CDATA[Frau Bürgin, die Bundesregierung lässt Organisationen, die für ihre Arbeit staatliche Mittel bekommen, verstärkt auf Verfassungstreue überprüfen. Sie haben dagegen Bedenken. Was ist falsch daran, dass von geförderten Organisationen verlangt wird, verfassungstreu zu sein?

Alle Träger, die öffentliche Gelder bekommen, erhalten diese ja bereits auf Grundlage von Fördergesetzen oder Programmrichtlinien. Die konforme Mittelverwendung wird ohnehin kontrolliert, und das stellt niemand in Frage. Hier geht es aber darum, dass ausgerechnet das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Zertifizierungsstelle für die Träger wird.

Aufsehen erregt hat die Problematik im Zusammenhang mit dem Deutschen Buchhandlungspreis und dem Ausschluss einiger Buchhandlungen.

Ja, sowohl die betroffenen Buchhandlungen als auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben energisch dagegen protestiert, dass Verfassungsschutzämter über den Buchhandlungspreis mitentscheiden. Das gleiche gilt aber für Bildungsarbeit und Demokratieförderung. Auch hier ist der Verfassungsschutz keine geeignete Prüfinstanz.

Warum nicht?

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Obrigkeitsstaat, sondern eine Demokratie. Das Grundgesetz sieht einen Inlandsgeheimdienst noch nicht einmal vor. Dass demokratisch kaum kontrollierbare Ämter zunehmend gegen die demokratische Willensbildung, gegen Kultur und Bildung eingesetzt werden, kennzeichnet eine autoritäre Entwicklung. Und obwohl ihre Rolle im Skandal um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ bis heute nicht restlos aufgeklärt werden konnte, auch weil Akten geschreddert wurden, hat die Bundes-Innenminister-Konferenz dem Verfassungsschutz weiterhin die Definitionshoheit übertragen, was und wer als „Extremismus“ oder „extremistisch“ eingeordnet wird. Dabei handelt es sich nicht um einen gesetzlich bestimmten Rechtsbegriff, die Ämter haben also recht freie Hand. Das ist das Gegenteil von Demokratieförderung.

Die Prüfung der Organisationen auf ihre Verfassungstreue mit Hilfe des Verfassungsschutzes ist festgelegt im sogenannten Haber-Verfahren. Dieses Verfahren gibt es schon länger. Warum die aktuelle Aufregung?

Das Haber-Verfahren gibt es seit 2004, und es wurde 2017 durch ein Rundschreiben der Innenstaatssekretärin Emily Haber aktualisiert. Demnach können sich Ministerien, bevor sie Fördermittel vergeben, beim Bundesamt für Verfassungsschutz über die Antragsteller informieren. Im vergangenen Sommer hat Bundesministerin Karin Prien mitgeteilt, dass eine breit angelegte Überprüfung der Projektträger von „Demokratie leben!“ durch den Verfassungsschutz eingeleitet wurde. Man muss davon ausgehen, dass jetzt alle Träger überprüft werden, die sich für eine Förderung im Programm bewerben. Man kann das nur vermuten, denn den Trägern wird weder mitgeteilt, ob sie überprüft wurden, noch mit welchem Ergebnis. Auch von dem Ausschluss der drei Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis haben diese und die Öffentlichkeit nur dank einer undichten Stelle im Amt des Kulturstaatsministers erfahren. Den drei betroffenen Buchläden war tatsachenwidrig mitgeteilt worden, dass sie nicht nominiert worden seien. Aber anders als beim Buchhandlungspreis gibt es im Feld der Demokratieförderung bislang wenig öffentlichen Protest. Vielleicht befürchten die Träger, dass sie erst recht einen Verdacht auf sich ziehen würden, wenn sie diese Prüfpraxis kritisieren – nach dem Motto, dass sie etwas zu verbergen haben könnten.

Julika Bürgin ist Professorin für Bildung der Lebensalter und politische Bildung am Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt. Sie befasst sich unter anderem mit Voraussetzungen und politischer Steuerung von Demokratiebildung.


Inzwischen weiß man durch Bundestags-Anfragen der Grünen und der Linken, dass das Haber-Verfahren unter Schwarz-Rot generell besonders häufig eingesetzt wird, vor allem durch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).

Die Praxis wurde über die Jahre ausgeweitet, obwohl es von Anfang an schwere Bedenken dagegen gab. Der Bundesdatenschutzbeauftragte bewertete das Verfahren 2017 als datenschutzrechtswidrig, weil die Rechtsgrundlage fehlt und die nachrichtendienstliche Behandlung von Vorgängen unverhältnismäßig sei, in denen keine Erkenntnisse vorliegen. Diese Einwände hatten aber nie Konsequenzen. Eine rechtswidrige Praxis wurde immer weitergeführt. Das ist besonders pikant, wenn es um Demokratieförderung gehen soll.

Umstritten ist auch ein weiterer Prozess: die Einführung einer Extremismusklausel.

Im Jahr 2010 verlangte die damalige Familienministerin Kristina Schröder (CDU) von Organisationen, die Mittel aus Demokratie-Förderprogrammen erhalten, sich in einer sogenannten „Demokratieerklärung“ zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und zuzusichern, dass auch ihre Kooperationspartner keine extremistischen Strukturen unterstützen. Das wurde als Misstrauen gewertet und vor allem der Auftrag zur Überprüfung von Kooperationspartner:innen führte zu breiter Kritik. Das „Alternative Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz“ (AKuBiz) in Pirna klagte erfolgreich vor Gericht, die Anforderung der Verbürgung der Projektträger für die Verfassungstreue ihrer Kooperationspartner wurde für rechtswidrig erklärt. Seitdem mussten die Projektträger unterschreiben, dass sie keine Partner beauftragen, von denen ihnen bekannt ist oder bei denen sie damit rechnen, dass sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen.

Extremismusklausel bei „Demokratie leben“: Was sich jetzt ändert

Was ist jetzt das Neue?

Im Programm „Demokratie leben!“ ist eine verschärfte Neuauflage der ursprünglichen Extremismusklausel enthalten, und zwar in den bindenden neuen Nebenbestimmungen für Projektförderungen.

Worin liegt die Verschärfung?

Es wird nicht nur verlangt, dass bei der Wahl von Kooperationspartnern Unterwanderungsversuchen von extremistischen Organisationen oder Personen vorgebeugt wird. Die Träger werden auch verpflichtet, sicherzustellen, dass keine extremistischen Strukturen unterstützt werden, wozu nun auch die „aktive Teilnahme von Personen oder Organisationen“ an geförderten Veranstaltungen zählt.

NGOs und Extremismus-Vorwurf: Expertin sieht neue Risiken

Was heißt das? Muss ein über „Demokratie leben!“ gefördertes Jugendzentrum künftig alle Besucher:innen überprüfen? Oder alle Teilnehmenden einer Podiumsdiskussion durchleuchten?

Um die Förderauflagen zu erfüllen, müssen Vereine und Bildungsträger die Brille des Verfassungsschutzes aufziehen, ihren Partner:innen und Teilnehmenden misstrauen, sie präventiv durchleuchten und im Zweifelsfalle ausschließen.

Welche Organisationen oder Personen könnte das treffen?

Dazu gehören zum Beispiel alle möglichen antifaschistischen Initiativen, die ja fast pauschal durch die Ämter für Verfassungsschutz als „extremistisch“ bezeichnet werden. Oder Leute, die an einem Marx-Lesekreis teilnehmen. Bekannt geworden ist der Fall der Klima-Aktivistin Lisa Pöttinger, der der Freistaat Bayern das Referendariat verweigerte, weil der dortige Verfassungsschutz ein antikapitalistisches Klimatreffen als „linksextremistisch“ einstuft. Schon wenn also antifaschistische Jugendliche an einer staatlich geförderten Veranstaltung teilnehmen, könnte das als „immaterielle Leistung“ für extremistische Strukturen gewertet werden. Der Träger müsste diese Jugendlichen also ausschließen. Es würde auch gegen die Förderauflagen verstoßen, eine der drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen einzuladen.

Werden damit NGOs zum verlängerten Arm des Verfassungsschutzes gemacht?

Genau. Aus meiner Sicht ist das ein Angriff auf die Demokratie selbst. Denn die unterscheidet sich ja von der Mehrheitsdiktatur dadurch, dass sich diejenigen artikulieren können, die gerade nicht an der Macht sind. Dafür müssen Minderheitenpositionen öffentlich werden können, durch Versammlungs-, Presse- und Kunstfreiheit und durch demokratische Strukturen, die dafür Raum geben. Das Demokratieprinzip wird hier angegriffen, indem kritische Positionen ausgegrenzt werden.

Was ist dagegen zu sagen, dass Extremisten ausgeschlossen werden?

Der „Extremismus“-Begriff ist im Grundsatz umstritten. Er ist rechtlich nicht definiert, sondern so diffus, dass man damit alles Mögliche delegitimieren und sanktionieren kann. In einer Demokratie sollten Regeln immer auf Gesetzen basieren. Wir haben das Grundgesetz und andere Gesetze, die auch weiterentwickelt werden können, und auch viel geeignetere sozialwissenschaftliche Begriffe, um Problematisches zu benennen: Wir können von Antisemitismus sprechen, von Rassismus, völkischem Nationalismus, über Femizide und Sexismus.

Extremismus-Einstufung kann für Vereine existenzbedrohend werden

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn eine Gruppe als „extremistisch“ im Sinne der Verfassungsschutzämter eingestuft wird?

Sehr weitreichende: Die Etikettierung kann zum Entzug von Fördergeldern führen oder sogar zum Entzug der Gemeinnützigkeit eines Vereins. Das wird schnell existenzbedrohend, die Organisation verliert Steuervorteile, muss vielleicht hohe Rückzahlungen leisten, bekommt keine öffentlichen Räume mehr. Auch wegen dieser Gefahren für die Reputation hat eine der betroffenen Buchhandlungen gegen Staatsminister Weimer geklagt, der sie als „Extremisten“ bezeichnet hatte, und die Klage war erfolgreich (siehe Text Seite 5, die Redaktion). Das ist ein sehr wichtiges Urteil, das hoffentlich auch den Trägern von Bildungs- und Demokratiearbeit den Rücken stärkt und sie ermutigt, selbst offensiv ‚Nein‘ zu sagen zu dem Verfahren, und aktiv Transparenz einzufordern.

Das Programm „Demokratie leben!“ soll laut Bundesministerin Karin Prien auch inhaltlich neu ausgerichtet werden. Sie will es für die sogenannte „stille Mitte“ stärker öffnen, gefördert werden sollen etwa freiwillige Feuerwehren, Sportvereine etc. Jüngst hat Prien auch erklärt, sie sei „allergisch gegen Identitätspolitik“. Was bedeutet das?

Prien nimmt eine fatale Konstruktion vor: Sie unterscheidet zwischen einer in ihren Augen förderwürdigen Mitte und dem Rest, definiert also implizit einen „Rand“, den sie außerhalb verortet. Spielen wir es am Beispiel der Organisation „Hate Aid“ durch, deren Förderung ebenfalls jetzt gestoppt wurde: Hate Aid engagiert sich für Betroffene von Hassgewalt im Netz, also für Menschen, die in der digitalen Welt angegriffen oder stigmatisiert wurden – besonders Frauen, queere Menschen, Opfer von Rassismus. Indem die Bundesregierung die Förderung von Hate Aid in Frage stellt, werden Betroffene von Diskriminierung wieder für aggressive Angriffe freigegeben. Sie werden zum „Rand“ außerhalb der „Mitte“, auf die die Förderung konzentriert werden soll.
Demokratie leben: Bürgin fürchtet „Brutalisierung der Gesellschaft“

Was ist die Folge dieser Verschiebung?

Fünfundzwanzig Jahre nach den ersten Bundesprogrammen für Demokratie will die Bundesregierung den Kurs grundsätzlich ändern. Damit drohen sehr wichtige Beratungsstrukturen und Anlaufstellen wegzufallen, die über die Jahre durch die Programme entstanden sind. Es soll nicht mehr darum gehen, die von der Gesellschaft selbst produzierten Ausgrenzungsprozesse zu korrigieren und ihre Opfer zu schützen. Das wird insgesamt zu einer weiteren Brutalisierung der Gesellschaft führen.

Im Interview mit Ursula Rüssmann (FR 15.5.26)

Julika Bürgin ist Professorin für Bildung der Lebensalter und politische Bildung am Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt. Sie befasst sich unter anderem mit Voraussetzungen und politischer Steuerung von Demokratiebildung.<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=698'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=698</a>]]></content:encoded></item><item><title>SPD, Grüne und Linke haben  X (früher Twitter) verlassen. Warum?</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=697</link><category>07.05.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=697&amp;07.05.2026 09:04:00</guid><pubDate>Thu, 07 May 2026 08:04:00 GMT</pubDate><description>"Der Kampf der Medienmassen. Der Auszug aus X ist keine Flucht. Er ist ein Streit um mediale Gewaltenteilung. Der Rückzug mehrerer deutscher Parteien von X ist mehr als eine Social-Media-Entscheidung. Es geht nicht darum, ob Politiker lieber auf Bluesky, Mastodon, Instagram, TikTok oder in Podcasts auftreten. Es geht um die Frage, wer jene Öffentlichkeit kontrolliert, in der Demokratien ihre Zukunft verhandeln. Und damit geht es um den Übergang von Massenmedien zu Medienmassen.

Die demokratische Öffentlichkeit war de facto seit ihrer Entstehung von Massenmedien geprägt: Redaktionen, Sender und Verlage sprachen zu einem Publikum, wenige sprachen zu vielen. Diese Ordnung hatte ihre eigenen Probleme: Gatekeeping, politische Nähe, ökonomische Abhängigkeiten, blinde Flecken. Aber sie hatte auch erkennbare Verantwortlichkeiten. Es gab Redaktionen, Chefredaktionen, Presserecht, journalistische Standards, Gegendarstellungen, Medienkritik. Macht war konzentriert, aber sie war sichtbar. Unterm Strich haben sich die westlichen Demokratien erfolgreich entwickelt, also hat diese journalistisch geprägte Öffentlichkeit ihre Aufgabe erfüllt.

Mit Blogs, Social Media, YouTube, Podcast-Plattformen und Newslettern wurde diese Ordnung aufgebrochen. Plötzlich konnten nicht mehr nur Medienhäuser senden, sondern alle. Einzelne Blogger:innen können Themen setzen. Podcaster können eigene Öffentlichkeiten aufbauen. Aus Massenmedien wurden Medienmassen.

Politiker können direkt mit Bürgern kommunizieren, und zwar nicht nur in persönlichen Gesprächen, sondern mit eigenen Medien. Ich hatte als Europaabgeordneter 70.000 follower auf twitter/X. Ich konnte so öffentliche Themen setzen. „Die Zeit“ schrieb damals: „Das smartphone ist seine Waffe.“ Aber Aktivisten, Wissenschaftler, Journalisten, Experten stehen  technisch auf derselben Seite der neuen Infrastruktur wie Autoritäre, Fundamentalisten und Verschwörungsideologen. Sie können mit geringstem Aufwand eigene Sender, eigene Verlage, eigene Redaktionen aufbauen oder brauchen das alles gar nicht mehr.

Das ist ein Fortschritt, aber kein Endzustand. Denn die entscheidende Macht verschwand nicht. Sie wanderte. Früher lag sie beim Zugang zum Senden. Heute liegt sie beim Zugang zur Sichtbarkeit. Veröffentlichen können fast alle. Gesehen werden nicht. Die Knappheit liegt nicht mehr beim Senden, sondern beim Empfangen. Niemand kann alles lesen, hören und sehen. Also wird gefiltert. Und wer filtert, hat Macht.

Genau deshalb ist X kein beliebiger Kommunikationskanal mehr. Wenn SPD, Grüne und Linke X verlassen, dann tun sie das nicht, weil ihnen dort widersprochen wird. Demokratische Parteien müssen Widerspruch aushalten. Sie tun es, weil die Plattform aus ihrer Sicht kein verlässlicher Ort demokratischer Öffentlichkeit mehr ist: zu viel Desinformation, zu viel Hassrede, zu viel extremistische Verstärkung, zu wenig Moderation, zu viel politische Einflussnahme durch den Eigentümer selbst. Wenn Elon Musk offen die AfD unterstützt, rechte Accounts verstärkt und zugleich die Infrastruktur kontrolliert, auf der politische Sichtbarkeit entsteht, dann ist das kein normales Meinungsspektrum mehr. Dann verschmilzt Plattformmacht mit politischer Macht.

Der entscheidende Punkt ist nicht, dass Musk eine politische Meinung hat. Die darf er haben. Der entscheidende Punkt ist, dass er zugleich Eigentümer der Oberfläche, Herr über die Regeln und dominanter Akteur im Aufmerksamkeitsraum ist. Er besitzt die Bühne, beeinflusst die Beleuchtung, verändert die Sortierung der Stimmen und tritt selbst als Hauptredner auf. Genau diese Verbindung macht X demokratietheoretisch so problematisch.

Hier geht es um Gewaltenteilung. In einer Demokratie darf Macht nicht an einer Stelle konzentriert sein. Legislative, Exekutive und Judikative sind getrennt, weil keine Instanz allein Regeln machen, ausführen und kontrollieren soll. Für digitale Öffentlichkeit brauchen wir eine ähnliche Logik. Die Oberfläche einer Plattform und der Algorithmus, der entscheidet, welche Beiträge sichtbar werden, dürfen nicht in derselben unkontrollierten Hand liegen. Wer die technische Infrastruktur anbietet, sollte nicht zugleich monopolistisch bestimmen, nach welcher Logik Aufmerksamkeit verteilt wird.

Wäre diese Trennung konsequent umgesetzt, müsste niemand X verlassen - denn als Oberfläche ist die Plattform nützlich. Man könnte dort bleiben und einen anderen Algorithmus wählen. Nutzer könnten entscheiden, ob sie Beiträge chronologisch, journalistisch kuratiert, wissenschaftlich gewichtet, lokal sortiert, demokratisch moderiert oder nach selbst gewählten Kriterien sehen wollen. Parteien könnten auf X publizieren, ohne sich Musks Sortierlogik zu unterwerfen. Medien könnten dort sichtbar sein, ohne von einem Eigentümeralgorithmus abhängig zu sein. Bürger könnten dieselbe Plattform nutzen, aber unterschiedliche Öffentlichkeitsordnungen wählen.

Das wäre der eigentliche demokratische Fortschritt: nicht die Abschaffung großer Plattformen, sondern die Entmachtung ihrer manipulativen Monopole. Eine Plattform dürfte dann nicht mehr zugleich Straße, Verkehrspolizei, Navigationssystem, Werbeagentur und Parteizentrale sein. Sie könnte Infrastruktur bleiben, aber die Regeln der Sichtbarkeit müssten pluralisierbar, kontrollierbar und austauschbar werden. Genau darin läge eine digitale Gewaltenteilung.

Das kommt Ihnen radikal vor? Verdammt nochmal, wir haben ein Wettbewerbsrecht, das Konzerne einschränkt, wenn sie auf Märkten zu viel Macht konzentrieren! Mehrere der Internetplattformen, um die es hier geht, wurden deshalb schon zu Milliardenstrafen verurteilt. Wir schützen den Markt vor ihnen, aber die Demokratie nicht? Das ist grundfalsch. Radikal wäre, ihren Einfall ungebremst weiter wachsen zu lassen.

Ich habe X bereits vor zwei Jahren verlassen, aber der Rückzug allein löst das Problem nicht.  Wer geht, entzieht der Plattform Legitimation. Das ist ein politisches Signal. Aber solange die Infrastrukturfrage ungelöst bleibt, wandert die demokratische Kommunikation nur von einer privaten Plattform zur nächsten. Heute X, morgen TikTok, übermorgen eine KI-kuratierte Such- oder Podcast-Plattform. Das Grundproblem bleibt: Wenn private Konzerne bestimmen, welche Signale stark werden, hängt demokratische Öffentlichkeit an Geschäftsmodellen, Eigentümerinteressen und algorithmischen Blackboxes.

Reichweite allein ist keine Garantie für demokratischen Diskurs. Auch Desinformation hat Reichweite. Auch Hass hat Reichweite. Auch autoritäre Mobilisierung hat Reichweite. Die entscheidende Frage lautet, unter welchen Bedingungen Reichweite entsteht. Wenn eine Plattform aggressive Zuspitzung belohnt, Desinformation begünstigt, politische Einmischung ihres Eigentümers verstärkt und demokratische Akteure zugleich zwingt, genau diesen Raum weiter aufzuwerten, dann wird Präsenz selbst zum Problem.

Der Übergang von Massenmedien zu Medienmassen bleibt dennoch richtig und notwendig. Demokratie braucht heute nicht weniger direkte Kommunikation, sondern mehr davon. Sie braucht Blogs, Podcasts, Newsletter, offene Plattformen, dezentrale Netzwerke und professionelle journalistische Einordnung. Aber sie braucht vor allem eine Ordnung, in der Sichtbarkeit nicht monopolistisch manipuliert werden kann. Medienmassen dürfen nicht bedeuten, dass alle senden und einer sortiert.

Der Auszug aus X ist daher nicht das Ende der Debatte, sondern ihr Anfang. Die entscheidende Forderung lautet: digitale Gewaltenteilung. Plattform und Algorithmus müssen trennbar sein. Öffentlichkeit darf nicht von einem Eigentümer, einer Sortiermaschine und einem Geschäftsmodell abhängig bleiben. Wer Demokratie verteidigen will, muss nicht nur Inhalte verteidigen. Er muss die Infrastruktur verteidigen, auf der Inhalte sichtbar werden.

von Michel Reimon im Carl-Auer Magazin. Nach Studium der Informatik und Organisationsentwicklung Journalist und Autor; ehemaliger Europaabgeordneter, österreichischer Nationalratsabgeordneter sowie Landtagsabgeordneter der österreichischen Grünen im Burgenland; Kommunikationsberater.
Sein neues Buch: „Medienmassen: Man kann nicht nicht Politik machen“ (update gesellschaft) im Carl-Auer Verlag.
</description><content:encoded><![CDATA["Der Kampf der Medienmassen. Der Auszug aus X ist keine Flucht. Er ist ein Streit um mediale Gewaltenteilung. Der Rückzug mehrerer deutscher Parteien von X ist mehr als eine Social-Media-Entscheidung. Es geht nicht darum, ob Politiker lieber auf Bluesky, Mastodon, Instagram, TikTok oder in Podcasts auftreten. Es geht um die Frage, wer jene Öffentlichkeit kontrolliert, in der Demokratien ihre Zukunft verhandeln. Und damit geht es um den Übergang von Massenmedien zu Medienmassen.

Die demokratische Öffentlichkeit war de facto seit ihrer Entstehung von Massenmedien geprägt: Redaktionen, Sender und Verlage sprachen zu einem Publikum, wenige sprachen zu vielen. Diese Ordnung hatte ihre eigenen Probleme: Gatekeeping, politische Nähe, ökonomische Abhängigkeiten, blinde Flecken. Aber sie hatte auch erkennbare Verantwortlichkeiten. Es gab Redaktionen, Chefredaktionen, Presserecht, journalistische Standards, Gegendarstellungen, Medienkritik. Macht war konzentriert, aber sie war sichtbar. Unterm Strich haben sich die westlichen Demokratien erfolgreich entwickelt, also hat diese journalistisch geprägte Öffentlichkeit ihre Aufgabe erfüllt.

Mit Blogs, Social Media, YouTube, Podcast-Plattformen und Newslettern wurde diese Ordnung aufgebrochen. Plötzlich konnten nicht mehr nur Medienhäuser senden, sondern alle. Einzelne Blogger:innen können Themen setzen. Podcaster können eigene Öffentlichkeiten aufbauen. Aus Massenmedien wurden Medienmassen.

Politiker können direkt mit Bürgern kommunizieren, und zwar nicht nur in persönlichen Gesprächen, sondern mit eigenen Medien. Ich hatte als Europaabgeordneter 70.000 follower auf twitter/X. Ich konnte so öffentliche Themen setzen. „Die Zeit“ schrieb damals: „Das smartphone ist seine Waffe.“ Aber Aktivisten, Wissenschaftler, Journalisten, Experten stehen  technisch auf derselben Seite der neuen Infrastruktur wie Autoritäre, Fundamentalisten und Verschwörungsideologen. Sie können mit geringstem Aufwand eigene Sender, eigene Verlage, eigene Redaktionen aufbauen oder brauchen das alles gar nicht mehr.

Das ist ein Fortschritt, aber kein Endzustand. Denn die entscheidende Macht verschwand nicht. Sie wanderte. Früher lag sie beim Zugang zum Senden. Heute liegt sie beim Zugang zur Sichtbarkeit. Veröffentlichen können fast alle. Gesehen werden nicht. Die Knappheit liegt nicht mehr beim Senden, sondern beim Empfangen. Niemand kann alles lesen, hören und sehen. Also wird gefiltert. Und wer filtert, hat Macht.

Genau deshalb ist X kein beliebiger Kommunikationskanal mehr. Wenn SPD, Grüne und Linke X verlassen, dann tun sie das nicht, weil ihnen dort widersprochen wird. Demokratische Parteien müssen Widerspruch aushalten. Sie tun es, weil die Plattform aus ihrer Sicht kein verlässlicher Ort demokratischer Öffentlichkeit mehr ist: zu viel Desinformation, zu viel Hassrede, zu viel extremistische Verstärkung, zu wenig Moderation, zu viel politische Einflussnahme durch den Eigentümer selbst. Wenn Elon Musk offen die AfD unterstützt, rechte Accounts verstärkt und zugleich die Infrastruktur kontrolliert, auf der politische Sichtbarkeit entsteht, dann ist das kein normales Meinungsspektrum mehr. Dann verschmilzt Plattformmacht mit politischer Macht.

Der entscheidende Punkt ist nicht, dass Musk eine politische Meinung hat. Die darf er haben. Der entscheidende Punkt ist, dass er zugleich Eigentümer der Oberfläche, Herr über die Regeln und dominanter Akteur im Aufmerksamkeitsraum ist. Er besitzt die Bühne, beeinflusst die Beleuchtung, verändert die Sortierung der Stimmen und tritt selbst als Hauptredner auf. Genau diese Verbindung macht X demokratietheoretisch so problematisch.

Hier geht es um Gewaltenteilung. In einer Demokratie darf Macht nicht an einer Stelle konzentriert sein. Legislative, Exekutive und Judikative sind getrennt, weil keine Instanz allein Regeln machen, ausführen und kontrollieren soll. Für digitale Öffentlichkeit brauchen wir eine ähnliche Logik. Die Oberfläche einer Plattform und der Algorithmus, der entscheidet, welche Beiträge sichtbar werden, dürfen nicht in derselben unkontrollierten Hand liegen. Wer die technische Infrastruktur anbietet, sollte nicht zugleich monopolistisch bestimmen, nach welcher Logik Aufmerksamkeit verteilt wird.

Wäre diese Trennung konsequent umgesetzt, müsste niemand X verlassen - denn als Oberfläche ist die Plattform nützlich. Man könnte dort bleiben und einen anderen Algorithmus wählen. Nutzer könnten entscheiden, ob sie Beiträge chronologisch, journalistisch kuratiert, wissenschaftlich gewichtet, lokal sortiert, demokratisch moderiert oder nach selbst gewählten Kriterien sehen wollen. Parteien könnten auf X publizieren, ohne sich Musks Sortierlogik zu unterwerfen. Medien könnten dort sichtbar sein, ohne von einem Eigentümeralgorithmus abhängig zu sein. Bürger könnten dieselbe Plattform nutzen, aber unterschiedliche Öffentlichkeitsordnungen wählen.

Das wäre der eigentliche demokratische Fortschritt: nicht die Abschaffung großer Plattformen, sondern die Entmachtung ihrer manipulativen Monopole. Eine Plattform dürfte dann nicht mehr zugleich Straße, Verkehrspolizei, Navigationssystem, Werbeagentur und Parteizentrale sein. Sie könnte Infrastruktur bleiben, aber die Regeln der Sichtbarkeit müssten pluralisierbar, kontrollierbar und austauschbar werden. Genau darin läge eine digitale Gewaltenteilung.

Das kommt Ihnen radikal vor? Verdammt nochmal, wir haben ein Wettbewerbsrecht, das Konzerne einschränkt, wenn sie auf Märkten zu viel Macht konzentrieren! Mehrere der Internetplattformen, um die es hier geht, wurden deshalb schon zu Milliardenstrafen verurteilt. Wir schützen den Markt vor ihnen, aber die Demokratie nicht? Das ist grundfalsch. Radikal wäre, ihren Einfall ungebremst weiter wachsen zu lassen.

Ich habe X bereits vor zwei Jahren verlassen, aber der Rückzug allein löst das Problem nicht.  Wer geht, entzieht der Plattform Legitimation. Das ist ein politisches Signal. Aber solange die Infrastrukturfrage ungelöst bleibt, wandert die demokratische Kommunikation nur von einer privaten Plattform zur nächsten. Heute X, morgen TikTok, übermorgen eine KI-kuratierte Such- oder Podcast-Plattform. Das Grundproblem bleibt: Wenn private Konzerne bestimmen, welche Signale stark werden, hängt demokratische Öffentlichkeit an Geschäftsmodellen, Eigentümerinteressen und algorithmischen Blackboxes.

Reichweite allein ist keine Garantie für demokratischen Diskurs. Auch Desinformation hat Reichweite. Auch Hass hat Reichweite. Auch autoritäre Mobilisierung hat Reichweite. Die entscheidende Frage lautet, unter welchen Bedingungen Reichweite entsteht. Wenn eine Plattform aggressive Zuspitzung belohnt, Desinformation begünstigt, politische Einmischung ihres Eigentümers verstärkt und demokratische Akteure zugleich zwingt, genau diesen Raum weiter aufzuwerten, dann wird Präsenz selbst zum Problem.

Der Übergang von Massenmedien zu Medienmassen bleibt dennoch richtig und notwendig. Demokratie braucht heute nicht weniger direkte Kommunikation, sondern mehr davon. Sie braucht Blogs, Podcasts, Newsletter, offene Plattformen, dezentrale Netzwerke und professionelle journalistische Einordnung. Aber sie braucht vor allem eine Ordnung, in der Sichtbarkeit nicht monopolistisch manipuliert werden kann. Medienmassen dürfen nicht bedeuten, dass alle senden und einer sortiert.

Der Auszug aus X ist daher nicht das Ende der Debatte, sondern ihr Anfang. Die entscheidende Forderung lautet: digitale Gewaltenteilung. Plattform und Algorithmus müssen trennbar sein. Öffentlichkeit darf nicht von einem Eigentümer, einer Sortiermaschine und einem Geschäftsmodell abhängig bleiben. Wer Demokratie verteidigen will, muss nicht nur Inhalte verteidigen. Er muss die Infrastruktur verteidigen, auf der Inhalte sichtbar werden.

von Michel Reimon im Carl-Auer Magazin. Nach Studium der Informatik und Organisationsentwicklung Journalist und Autor; ehemaliger Europaabgeordneter, österreichischer Nationalratsabgeordneter sowie Landtagsabgeordneter der österreichischen Grünen im Burgenland; Kommunikationsberater.
Sein neues Buch: „Medienmassen: Man kann nicht nicht Politik machen“ (update gesellschaft) im Carl-Auer Verlag.
<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=697'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=697</a>]]></content:encoded></item><item><title>Starke Treiber für Bio-Lebensmitteln sind Drogerien und E-Commerce</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=696</link><category>04.05.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=696&amp;04.05.2026 10:39:00</guid><pubDate>Mon, 04 May 2026 09:39:00 GMT</pubDate><description>Bio-Umsätze boomen trotz Inflation

Der Umsatz mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken stieg im ersten Quartal 2026 um 6 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2025 auf insgesamt 4,91 Milliarden Euro. Diese Zahlen ließ der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) erstmals ermitteln. Das Bio-Umsatz-Plus liegt damit deutlich über der Teuerung von Lebensmitteln von zuletzt 1,8 Prozent. Das Segment Bio sticht somit aus dem Lebensmittelmarkt hervor, der im selben Zeitraum um 2,5 Prozent gewachsen ist.  

Besonders hoch fiel das Wachstum bei den Drogeriemärkten aus mit einem Plus von gut 14 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2025. Sie konnten ihren Anteil am Bio-Gesamtmarkt um fast einen Prozentpunkt auf 12,8 Prozent Marktanteil steigern; auch der E-Commerce mit Bio baute seinen Umsatz deutlich zweistellig aus. Die meiste Bio-Ware vertrieben die Discounter mit einem Anteil von 30 Prozent, gefolgt von den Vollsortimentern mit 29 Prozent, dem Fachhandel mit 17 Prozent und dem E-Commerce mit rund 5 Prozent. Die restlichen 6 Prozent verteilen sich vor allem auf Hofläden, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen.

„Bio bleibt auch in Krisenzeiten eine Wachstumsbranche, die bald 400.000 Arbeitsplätze schafft", kommentiert Tina Andres, BÖLW-Vorstandsvorsitzende. „Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für eine Lebensmittelwirtschaft, die mit der Natur arbeitet, ohne chemisch-synthetische Pestizide und ohne Kunstdünger." Angesichts der Weltlage sei das nicht nur gut für die Umwelt, sondern trage zur Versorgungssicherheit bei. „Die derzeitige Preisexplosion bei Düngemitteln tangiert Bio-Landwirte nicht." Andres' Appell: „Deutschland und die EU müssen bei ihrer Gemeinsamen Agrarpolitik den Beitrag von Bio zur Resilienz berücksichtigen und mehr Anreize für die Umstellung auf Ökolandbau schaffen." 

Zweistelliges Wachstum im Bio-Trockensortiment verzeichnen Fleischersatzprodukte, Mehl, Süßwaren, Eis, Tiefkühlkost, Feinkost, Fertigprodukte, Heißgetränke und Backwaren. Dagegen schreiben Bier und Spirituosen deutliche Rückgänge. Im Frischesortiment sind im ersten Quartal Eier und Fleisch jeweils am erfolgreichsten, vor allem durch Preiserhöhungen. Butter, Brot und Kartoffeln verzeichnen Umsatzrückgänge. Der Bio-Fachhandel weist im ersten Quartal ein Umsatzplus von 1,1 Prozent aus. Umsatzbringer im LEH sind erneut die Bio-Eigenmarken des Handels mit einem Plus von 12,5 Prozent. 

Hintergrund  

Der Bio-Spitzenverband BÖLW hat erstmals Quartalszahlen für den Bio-Gesamtmarkt in Zusammenarbeit mit der Agrarmarkt-Informations-Gesellschaft erhoben, basierend auf Daten der Marktforschungsinstitute NIQ Nielsen und YouGov sowie für den Fachhandel bioVista und BioBerater SD Services. 
Der Jahresumsatz mit Bio-Lebensmitteln lag zuletzt bei 18,23 Milliarden Euro (2025). Die Branche beschäftigte 2024 388.000 Menschen. Der Bio-Anteil an der gesamten Agrarfläche liegt bei 11,7 Prozent; jeder siebte Hof in Deutschland wirtschaftet ökologisch. Deutschlands Nachhaltigkeitsziel sieht einen Anteil von 30 Prozent Öko-Landbau bis 2030 vor.</description><content:encoded><![CDATA[Bio-Umsätze boomen trotz Inflation

Der Umsatz mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken stieg im ersten Quartal 2026 um 6 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2025 auf insgesamt 4,91 Milliarden Euro. Diese Zahlen ließ der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) erstmals ermitteln. Das Bio-Umsatz-Plus liegt damit deutlich über der Teuerung von Lebensmitteln von zuletzt 1,8 Prozent. Das Segment Bio sticht somit aus dem Lebensmittelmarkt hervor, der im selben Zeitraum um 2,5 Prozent gewachsen ist.  

Besonders hoch fiel das Wachstum bei den Drogeriemärkten aus mit einem Plus von gut 14 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2025. Sie konnten ihren Anteil am Bio-Gesamtmarkt um fast einen Prozentpunkt auf 12,8 Prozent Marktanteil steigern; auch der E-Commerce mit Bio baute seinen Umsatz deutlich zweistellig aus. Die meiste Bio-Ware vertrieben die Discounter mit einem Anteil von 30 Prozent, gefolgt von den Vollsortimentern mit 29 Prozent, dem Fachhandel mit 17 Prozent und dem E-Commerce mit rund 5 Prozent. Die restlichen 6 Prozent verteilen sich vor allem auf Hofläden, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen.

„Bio bleibt auch in Krisenzeiten eine Wachstumsbranche, die bald 400.000 Arbeitsplätze schafft", kommentiert Tina Andres, BÖLW-Vorstandsvorsitzende. „Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für eine Lebensmittelwirtschaft, die mit der Natur arbeitet, ohne chemisch-synthetische Pestizide und ohne Kunstdünger." Angesichts der Weltlage sei das nicht nur gut für die Umwelt, sondern trage zur Versorgungssicherheit bei. „Die derzeitige Preisexplosion bei Düngemitteln tangiert Bio-Landwirte nicht." Andres' Appell: „Deutschland und die EU müssen bei ihrer Gemeinsamen Agrarpolitik den Beitrag von Bio zur Resilienz berücksichtigen und mehr Anreize für die Umstellung auf Ökolandbau schaffen." 

Zweistelliges Wachstum im Bio-Trockensortiment verzeichnen Fleischersatzprodukte, Mehl, Süßwaren, Eis, Tiefkühlkost, Feinkost, Fertigprodukte, Heißgetränke und Backwaren. Dagegen schreiben Bier und Spirituosen deutliche Rückgänge. Im Frischesortiment sind im ersten Quartal Eier und Fleisch jeweils am erfolgreichsten, vor allem durch Preiserhöhungen. Butter, Brot und Kartoffeln verzeichnen Umsatzrückgänge. Der Bio-Fachhandel weist im ersten Quartal ein Umsatzplus von 1,1 Prozent aus. Umsatzbringer im LEH sind erneut die Bio-Eigenmarken des Handels mit einem Plus von 12,5 Prozent. 

Hintergrund  

Der Bio-Spitzenverband BÖLW hat erstmals Quartalszahlen für den Bio-Gesamtmarkt in Zusammenarbeit mit der Agrarmarkt-Informations-Gesellschaft erhoben, basierend auf Daten der Marktforschungsinstitute NIQ Nielsen und YouGov sowie für den Fachhandel bioVista und BioBerater SD Services. 
Der Jahresumsatz mit Bio-Lebensmitteln lag zuletzt bei 18,23 Milliarden Euro (2025). Die Branche beschäftigte 2024 388.000 Menschen. Der Bio-Anteil an der gesamten Agrarfläche liegt bei 11,7 Prozent; jeder siebte Hof in Deutschland wirtschaftet ökologisch. Deutschlands Nachhaltigkeitsziel sieht einen Anteil von 30 Prozent Öko-Landbau bis 2030 vor.<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=696'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=696</a>]]></content:encoded></item><item><title>Profitmaximierer Ölkonzerne - schamlose Unfairness</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=695</link><category>28.04.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=695&amp;28.04.2026 09:11:00</guid><pubDate>Tue, 28 Apr 2026 08:11:00 GMT</pubDate><description>Weltweit steigende Energiepreise seit Beginn des Iran-Kriegs setzten Haushalte und Unternehmen unter Druck, während die großen Öl- und Gaskonzerne gleichzeitig neue Rekordgewinne einfahren. Nach Angaben der Hilfsorganisation Oxfam könnten sechs der größten fossilen Energiekonzerne im Jahr 2026 zusammen rund 94 Milliarden US-Dollar Gewinn erzielen – ein Plus von rund 13,5 Milliarden Dollar im Vergleich zum Vorjahr – oder 37 Millionen Dollar täglich.

Zu den Profiteuren zählen Branchenriesen wie Shell, ExxonMobil, Chevron, BP, ConocoPhillips und TotalEnergies. Ihre erhöhten Gewinne speisen sich maßgeblich aus dem Anstieg der Preise für Erdöl und LNG, deren Verfügbarkeit wegen der Blockade der Straße von Hormus gesunken ist, und einer weiterhin hohen globalen Nachfrage nach den fossilen Energieträgern. Viele dieser Konzerne investieren weiterhin erheblich in die Erschließung neuer Öl- und Gasfelder – trotz der klimapolitischen Zielsetzungen.

Die Oxfam-Untersuchung basiert auf Berechnungen zu den Gewinnerwartungen der Ölmultis, die von der Analyseplattform Standard &amp; Poor’s Capital IQ gemacht wurden. Branchenfachleute gehen derzeit davon aus, dass die Öl- und Gaspreise noch längere Zeit erhöht sein werden, selbst wenn es bald zu einer Einigung zwischen Iran und den USA kommt.

„Es ist offensichtlich, wie dringend der Ausstieg aus Öl und Gas ist“

Der Ölpreisschock belastet vorwiegend Staaten im globalen Süden, wo bereits Knappheiten auf den Öl- und Gasmärkten zu spüren sind. Doch auch in Ländern wie Deutschland belasten steigende Energiepreise viele Haushalte. Angesichts der gerade in Kolumbien stattfindenden internationalen Konferenz zum Ausstieg aus den fossilen Energien, an der rund 50 Länder teilnehmen, äußert Oxfam-Klimaexperte Jan Kowalzig: „Es ist offensichtlich, wie dringend der Ausstieg aus Öl und Gas ist, um die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten zu verringern und die Widerstandskraft gegenüber geopolitischen Krisen zu erhöhen.“ Kowalzig kritisierte die Bundesregierung, die den Ausbau von Sonne und Wind ausbremsen und neue Gaskraftwerke bauen wolle. Das würde bestehende Abhängigkeiten verfestigen.

„Statt konsequent dagegen zu steuern, schiebt die Bundesregierung den fossilen Großkonzernen für deren klimazerstörendes Geschäftsmodell Milliardengewinne zu.“
    Jan Kowalzig, Oxfam-Klimaexperte

Den Preis dafür zahlten die Verbraucherinnen und Verbraucher. Dass die Ölkonzerne auch hierzulande zusätzliche Gewinne einfahren, hat eine Untersuchung des Leibniz Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und des Instituts für Wettbewerbsökonomie (Dice) gezeigt. Die Gewinnmargen sowohl für E5- als auch für E10-Benzin seien seit Einführung der sogenannten Zwölf-Uhr-Regel um rund sechs Cent pro Liter gestiegen. Dieser Effekt war beim Diesel wegen der stark schwankenden Preise „zumindest kurzfristig“ nicht nachweisbar. Es sei aber wahrscheinlich, dass es ihn auch hier geben könne. Die Forschenden sprechen von Mitnahmeeffekten, die über normale Marktdynamiken hinausgehen.</description><content:encoded><![CDATA[Weltweit steigende Energiepreise seit Beginn des Iran-Kriegs setzten Haushalte und Unternehmen unter Druck, während die großen Öl- und Gaskonzerne gleichzeitig neue Rekordgewinne einfahren. Nach Angaben der Hilfsorganisation Oxfam könnten sechs der größten fossilen Energiekonzerne im Jahr 2026 zusammen rund 94 Milliarden US-Dollar Gewinn erzielen – ein Plus von rund 13,5 Milliarden Dollar im Vergleich zum Vorjahr – oder 37 Millionen Dollar täglich.

Zu den Profiteuren zählen Branchenriesen wie Shell, ExxonMobil, Chevron, BP, ConocoPhillips und TotalEnergies. Ihre erhöhten Gewinne speisen sich maßgeblich aus dem Anstieg der Preise für Erdöl und LNG, deren Verfügbarkeit wegen der Blockade der Straße von Hormus gesunken ist, und einer weiterhin hohen globalen Nachfrage nach den fossilen Energieträgern. Viele dieser Konzerne investieren weiterhin erheblich in die Erschließung neuer Öl- und Gasfelder – trotz der klimapolitischen Zielsetzungen.

Die Oxfam-Untersuchung basiert auf Berechnungen zu den Gewinnerwartungen der Ölmultis, die von der Analyseplattform Standard & Poor’s Capital IQ gemacht wurden. Branchenfachleute gehen derzeit davon aus, dass die Öl- und Gaspreise noch längere Zeit erhöht sein werden, selbst wenn es bald zu einer Einigung zwischen Iran und den USA kommt.

„Es ist offensichtlich, wie dringend der Ausstieg aus Öl und Gas ist“

Der Ölpreisschock belastet vorwiegend Staaten im globalen Süden, wo bereits Knappheiten auf den Öl- und Gasmärkten zu spüren sind. Doch auch in Ländern wie Deutschland belasten steigende Energiepreise viele Haushalte. Angesichts der gerade in Kolumbien stattfindenden internationalen Konferenz zum Ausstieg aus den fossilen Energien, an der rund 50 Länder teilnehmen, äußert Oxfam-Klimaexperte Jan Kowalzig: „Es ist offensichtlich, wie dringend der Ausstieg aus Öl und Gas ist, um die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten zu verringern und die Widerstandskraft gegenüber geopolitischen Krisen zu erhöhen.“ Kowalzig kritisierte die Bundesregierung, die den Ausbau von Sonne und Wind ausbremsen und neue Gaskraftwerke bauen wolle. Das würde bestehende Abhängigkeiten verfestigen.

„Statt konsequent dagegen zu steuern, schiebt die Bundesregierung den fossilen Großkonzernen für deren klimazerstörendes Geschäftsmodell Milliardengewinne zu.“
    Jan Kowalzig, Oxfam-Klimaexperte

Den Preis dafür zahlten die Verbraucherinnen und Verbraucher. Dass die Ölkonzerne auch hierzulande zusätzliche Gewinne einfahren, hat eine Untersuchung des Leibniz Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und des Instituts für Wettbewerbsökonomie (Dice) gezeigt. Die Gewinnmargen sowohl für E5- als auch für E10-Benzin seien seit Einführung der sogenannten Zwölf-Uhr-Regel um rund sechs Cent pro Liter gestiegen. Dieser Effekt war beim Diesel wegen der stark schwankenden Preise „zumindest kurzfristig“ nicht nachweisbar. Es sei aber wahrscheinlich, dass es ihn auch hier geben könne. Die Forschenden sprechen von Mitnahmeeffekten, die über normale Marktdynamiken hinausgehen.<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=695'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=695</a>]]></content:encoded></item></channel></rss>