﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Fairness-Stiftung - Blog</title><atom:link href="https://blog.fairness-stiftung.de.de/FSBlogRss.aspx" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>https://blog.fairness-stiftung.de.de/</link><description>Unterstützung für Führungskräfte und Verantwortliche sowie für Unternehmen und Organisationen, die Zielscheibe unfairer Angriffe sind. Beratung und Information zur Steigerung von Fairness-Kompetenz als Führungskompetenz und zur Entwicklung fairer Organisationskultur.</description><lastBuildDate>Fri, 05 Jun 2026 18:04:36 GMT</lastBuildDate><language>de</language><item><title>Sexismus und Gewalt im Krankenhaus</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=702</link><category>04.06.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=702&amp;04.06.2026 10:01:00</guid><pubDate>Thu, 04 Jun 2026 09:01:00 GMT</pubDate><description>Es war ein Satz, der aufrüttelte: „73,5 Prozent der Studentinnen erleben im Praktischen Jahr sexualisierte Gewalt.“ Das erklärten fünf Medizinstudentinnen auf dem 130. Deutschen Ärztetag in der vergangenen Woche in Hannover. Diese Zahl reiht sich ein in die Ergebnisse vieler Befragungen. Vor vier Jahren gab es eine Untersuchung in den USA von mehr als 22.000 Ärztinnen und Ärzten über ihre Erfahrungen mit sexueller Belästigung. Knapp 3000 gaben an, mindestens einmal in solche Situationen gekommen zu sein. 86 Prozent der Betroffenen waren Frauen. In den USA wurde ein formelles Meldesystem installiert, jedes Krankenhaus hat inzwischen sein eigenes Berichterstattungssystem.

In Deutschland hat es ein bisschen gedauert, bis eine ähnliche Befragung von knapp 10.000 Beschäftigten der baden-württembergischen Unikliniken in Ulm, Freiburg, Heidelberg und Tübingen im Jahr 2022 ergab, dass über 70 Prozent der Befragten sexuelle Belästigungen bei ihrer Arbeit im Krankenhaus erlebt hatten: Das Spektrum reichte von anzüglichen Witzen über sexualisierte Bemerkungen bis hin zu körperlichen Übergriffen.

„Im Gesundheitssystem sind Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse häufig ausgeprägter als an anderen Arbeitsplätzen. Unter anderem findet sexualisierte Belästigung deswegen hier besonders häufig statt“, hieß es. Die vier Unikliniken starteten eine Kampagne mit Aktionen gegen sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz und installierten Anlaufstellen und Hilfsangebote.

Auch eine Mitgliederbefragung des Marburger Bundes Anfang dieses Jahres unter mehr als 9000 angestellten Ärztinnen und Ärzten über sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz ergab das gleiche Bild, wobei überwiegend Machtmissbrauch durch Vorgesetzte zur Sprache kam. Der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää) erklärte hierzu, dass die vielen Vorfälle „mit dem extremen Machtgefälle und steilen Hierarchien“ zu erklären seien.

Es ist seltsam, wie lange es dauerte, bis das Thema der sexuellen Belästigung und Gewalt in der Medizin öffentlichen Raum erhielt. Eine Fuldaer Ärztin forderte im Hessischen Rundfunk Konsequenzen nach Sexismus-Beschwerden auf dem Ärztetag. Auf dem Ärztetag?

Ja, geschehen auf dem Ärztetag 2026 in Hannover! Zum Entsetzen der anwesenden 250 Delegierten der 17 deutschen Ärztekammern traten in der vergangenen Woche fünf Medizinstudentinnen an das Rednerpult und berichteten von Einladungen ins Hotelzimmer und von heftigen Berührungen: „Teilweise wurden wir angefasst. Gerade in den Abendveranstaltungen. Da waren Hände an Stellen, wo sie nicht hingehörten.“ Der Wortlaut ihrer Rede lautete: „Uns allen fünf weiblichen Mitgliedern unserer Delegation sind in den letzten drei Tagen Übergriffe passiert. ... Wir möchten Ihnen davon berichten: Kommentare über unser hübsches Auftreten sind unangebracht. Kommentare über unsere Ausschnitte sind unangebracht. Hände auf Rücken und Gesäßen sind unangebracht. Mit unseren männlichen Kollegen über berufspolitische Themen zu sprechen – mit uns weiblichen über Kinder kriegen und Stillen, ist unangebracht. Einladungen auf Hotelzimmer oder privat zu Ihnen nach Hause sind unangebracht. Einladungen, doch mal eben zusammen „vor die Tür“ zu gehen, sind unangebracht.“

Entsetzen, Betroffenheit, Erschütterung, Sprachlosigkeit – das waren die Reaktionen der Delegierten, die nach den Studentinnen sprachen. Auch der Präsident der Bundesärztekammer gab sich verstört und versprach eine restlose Aufklärung der Vorfälle.

Ich glaube nicht an solche Versprechungen. Es wird sich nicht viel ändern, solange Machtgefälle und Abhängigkeiten den medizinischen Arbeitsalltag bestimmen. Wenigstens ist durch die überaus mutige Aktion der fünf Studentinnen aber endlich öffentlich geworden, dass sich in der ärztlichen Profession keineswegs nur die besseren Menschen versammelt haben. Die durchschnittliche Anzahl der Sexualtäter ist nicht geringer als in der sonstigen Bevölkerung. Es ist also Vorsicht geboten.

Bernd Hontschik ist Chirurg und Publizist. www.medizinHuman.de</description><content:encoded><![CDATA[Es war ein Satz, der aufrüttelte: „73,5 Prozent der Studentinnen erleben im Praktischen Jahr sexualisierte Gewalt.“ Das erklärten fünf Medizinstudentinnen auf dem 130. Deutschen Ärztetag in der vergangenen Woche in Hannover. Diese Zahl reiht sich ein in die Ergebnisse vieler Befragungen. Vor vier Jahren gab es eine Untersuchung in den USA von mehr als 22.000 Ärztinnen und Ärzten über ihre Erfahrungen mit sexueller Belästigung. Knapp 3000 gaben an, mindestens einmal in solche Situationen gekommen zu sein. 86 Prozent der Betroffenen waren Frauen. In den USA wurde ein formelles Meldesystem installiert, jedes Krankenhaus hat inzwischen sein eigenes Berichterstattungssystem.

In Deutschland hat es ein bisschen gedauert, bis eine ähnliche Befragung von knapp 10.000 Beschäftigten der baden-württembergischen Unikliniken in Ulm, Freiburg, Heidelberg und Tübingen im Jahr 2022 ergab, dass über 70 Prozent der Befragten sexuelle Belästigungen bei ihrer Arbeit im Krankenhaus erlebt hatten: Das Spektrum reichte von anzüglichen Witzen über sexualisierte Bemerkungen bis hin zu körperlichen Übergriffen.

„Im Gesundheitssystem sind Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse häufig ausgeprägter als an anderen Arbeitsplätzen. Unter anderem findet sexualisierte Belästigung deswegen hier besonders häufig statt“, hieß es. Die vier Unikliniken starteten eine Kampagne mit Aktionen gegen sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz und installierten Anlaufstellen und Hilfsangebote.

Auch eine Mitgliederbefragung des Marburger Bundes Anfang dieses Jahres unter mehr als 9000 angestellten Ärztinnen und Ärzten über sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz ergab das gleiche Bild, wobei überwiegend Machtmissbrauch durch Vorgesetzte zur Sprache kam. Der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää) erklärte hierzu, dass die vielen Vorfälle „mit dem extremen Machtgefälle und steilen Hierarchien“ zu erklären seien.

Es ist seltsam, wie lange es dauerte, bis das Thema der sexuellen Belästigung und Gewalt in der Medizin öffentlichen Raum erhielt. Eine Fuldaer Ärztin forderte im Hessischen Rundfunk Konsequenzen nach Sexismus-Beschwerden auf dem Ärztetag. Auf dem Ärztetag?

Ja, geschehen auf dem Ärztetag 2026 in Hannover! Zum Entsetzen der anwesenden 250 Delegierten der 17 deutschen Ärztekammern traten in der vergangenen Woche fünf Medizinstudentinnen an das Rednerpult und berichteten von Einladungen ins Hotelzimmer und von heftigen Berührungen: „Teilweise wurden wir angefasst. Gerade in den Abendveranstaltungen. Da waren Hände an Stellen, wo sie nicht hingehörten.“ Der Wortlaut ihrer Rede lautete: „Uns allen fünf weiblichen Mitgliedern unserer Delegation sind in den letzten drei Tagen Übergriffe passiert. ... Wir möchten Ihnen davon berichten: Kommentare über unser hübsches Auftreten sind unangebracht. Kommentare über unsere Ausschnitte sind unangebracht. Hände auf Rücken und Gesäßen sind unangebracht. Mit unseren männlichen Kollegen über berufspolitische Themen zu sprechen – mit uns weiblichen über Kinder kriegen und Stillen, ist unangebracht. Einladungen auf Hotelzimmer oder privat zu Ihnen nach Hause sind unangebracht. Einladungen, doch mal eben zusammen „vor die Tür“ zu gehen, sind unangebracht.“

Entsetzen, Betroffenheit, Erschütterung, Sprachlosigkeit – das waren die Reaktionen der Delegierten, die nach den Studentinnen sprachen. Auch der Präsident der Bundesärztekammer gab sich verstört und versprach eine restlose Aufklärung der Vorfälle.

Ich glaube nicht an solche Versprechungen. Es wird sich nicht viel ändern, solange Machtgefälle und Abhängigkeiten den medizinischen Arbeitsalltag bestimmen. Wenigstens ist durch die überaus mutige Aktion der fünf Studentinnen aber endlich öffentlich geworden, dass sich in der ärztlichen Profession keineswegs nur die besseren Menschen versammelt haben. Die durchschnittliche Anzahl der Sexualtäter ist nicht geringer als in der sonstigen Bevölkerung. Es ist also Vorsicht geboten.

Bernd Hontschik ist Chirurg und Publizist. www.medizinHuman.de<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=702'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=702</a>]]></content:encoded></item><item><title>Was nicht mit Fairness zu tun hat: Überreichtum wider Gemeinwohl</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=701</link><category>28.05.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=701&amp;28.05.2026 09:13:00</guid><pubDate>Thu, 28 May 2026 08:13:00 GMT</pubDate><description>Zahl der Superreichen in Deutschland steigt – Warum Ottonormalsparer nicht profitieren

Immer mehr Superreiche leben in Deutschland – ihr Anteil am Gesamtvermögen wächst. Normale Sparer profitieren kaum davon. Was steckt hinter dem Trend?  Laut dem Ungleichheitsbericht von Oxfam für das Jahr 2026 ist die Zahl der Milliardäre in Deutschland um ein Drittel auf 172 Personen gestiegen. Damit belegt Deutschland weltweit den vierten Platz, gemessen an der Gesamtzahl der dort lebenden Superreichen. Und auch unterhalb der Milliardärsschwelle boomt der Extremreichtum: Rund 5000 Menschen besitzen nach Berechnungen der Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) mehr als 86 Millionen Euro. Die Zahl dieser sogenannten „Ultra High Net Worth Individuals“ ist 2025 um rund 1100 gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Diesen rund 5000 Superreichen gehören 27,3 Prozent des gesamten Finanzvermögens in Deutschland. Das entspricht knapp 2,9 Billionen Euro bei einem Gesamtfinanzvermögen von 10,6 Billionen Euro. Zusammen mit mehr als 700.000 Multimillionären halten sie über die Hälfte, genau 52,8 Prozent, des Finanzvermögens im Land. Zum Vergleich: Rund 66 Millionen Menschen in Deutschland, die weniger als 215.000 Euro besitzen, teilen sich lediglich 35,9 Prozent des Finanzvermögens. Auch das Gesamtvermögen der deutschen Milliardäre legte inflationsbereinigt um 30 Prozent auf 721,5 Milliarden Euro zu. Gleichzeitig, so Oxfam, lebt etwa ein Fünftel der Menschen in Deutschland in Armut.

Eine Elite wächst weiter: Börsengewinne als Motor der Vermögenskonzentration

Warum wächst der Reichtum an der Spitze so stark? „Die Konzentration des Vermögens an der Spitze nimmt weiter zu – wer mehr hat, kann breiter streuen und in renditestärkere Anlageklassen wie Aktien oder Private Equity investieren“, sagte Michael Kahlich, BCG-Partner und Co-Autor der Studie. Superreiche profitierten im vergangenen Jahr vor allem von starken Aktienmärkten. Wer bereits viel besitzt, kann mehr in Hochrendite-Anlageklassen investieren – und dieser Vorsprung vergrößert sich Jahr für Jahr. Bis 2030 prognostiziert BCG, dass der Anteil der Superreichen am deutschen Finanzvermögen auf 29 Prozent steigen wird.

Auch weltweit zeigt sich dieses Muster. Laut Oxfam ist das Vermögen von Milliardären weltweit 2025 um 2,5 Billionen US-Dollar auf einen neuen Höchstwert von 18,3 Billionen US-Dollar gewachsen – mit einem Plus von rund 16 Prozent dreimal so schnell wie in den fünf Jahren zuvor.

Das Nettovermögen der Deutschen steigt – doch nicht gleichmäßig

Das Nettovermögen der Deutschen insgesamt stieg 2025 laut BCG-Studie um rund 15 Prozent auf 20 Billionen Euro. Dabei legten die Finanzvermögen dank starker Börsen um fast 18 Prozent zu. Sachwerte – vor allem Immobilien – wuchsen auf 11,5 Billionen Euro und machen damit mehr als die Hälfte der deutschen Vermögen aus. Die Schulden stiegen leicht auf 2,15 Billionen Euro. Auf den ersten Blick klingt das positiv, doch der Zuwachs verteilt sich ungleich. Und genau hier liegt das zentrale Problem für Normalsparer. „Die Deutschen bleiben vorsichtige Anleger. Einlagen und Bargeld dominieren weiterhin die Vermögensstruktur privater Haushalte. Gleichzeitig sehen wir, dass ETFs, Aktien und kapitalmarktorientierte Anlagen stetig an Bedeutung gewinnen“, so Kahlich. Die schwächelnde Wirtschaft, die alternde Bevölkerung und die relativ schwache Aktienkultur dämpften jedoch den Vermögensaufbau.

BCG-Daten aus dem Vorjahresbericht belegen, dass weniger Vermögende eher auf risikoärmere Anlagen mit niedrigerer Rendite setzen, wie etwa Tagesgeld, Bargeld oder Versicherungen. „Sehr wohlhabende Anleger haben einen höheren Anteil ihres Vermögens am Kapitalmarkt und in renditestarken Anlageklassen wie Private Equity investiert“, erklärte Kahlich damals. Dieses strukturelle Ungleichgewicht verfestigt sich: Je weiter unten in der Vermögenspyramide jemand steht, desto geringer fällt sein Vermögenszuwachs aus und desto mehr verliert er im Vergleich zu den Superreichen.

Die Erosion der Mittelschicht: Ungleiche Vermögensverteilung nimmt zu

Die Frage, ob steigende Superreichtumszahlen auch dem Durchschnittsverdiener nutzen, lässt sich nicht einfach mit Ja beantworten. Einerseits wächst das gesamtgesellschaftliche Vermögen, was theoretisch Investitionen, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen begünstigen kann. Jedoch zeigt der Trend klar: Der Vermögensaufbau findet überproportional an der Spitze statt, und weniger in der Breite. Das hat langfristige gesellschaftliche Folgen für die Mittelschicht.

Laut der Bundeszentrale für politische Bildung hat die Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen in den zurückliegenden Jahren deutlich zugenommen. Vom einst prägenden Bild einer „nivellierten Mittelstandsgesellschaft“ hat sich Deutschland demnach immer weiter entfernt. Dabei wurde eben dieser Mittelstand in den vergangenen Jahren immer wieder von den Regierenden als „Backbone der deutschen Wirtschaftsleistung“ proklamiert. Doch die Corona-Pandemie, sowie die steuerliche Belastung tragen ihren Teil zu dem „Stück Butter in der Pfanne“ bei.

Wer als normaler Sparer gegensteuern will, dem bleibt vor allem die Möglichkeit, stärker auf kapitalmarktnahe Produkte zu setzen – also etwa breit gestreute ETFs. Doch dazu braucht es finanzielle Grundkenntnisse, einen langen Anlagehorizont und ein gewisses Startkapital. Faktoren, die nicht allen gleich zugänglich sind.

(Quellen: BCG Global Wealth Report 2025; Oxfam-Ungleichheitsbericht 2026; Bundeszentrale für politische Bildung: „Erosion der Mittelschicht? Folgen einer wachsenden Ungleichheit“) (ls)

Von Lennart Niklas Johansson Schwenck, freier Journalist, für die Frankfurter Rundschau
</description><content:encoded><![CDATA[Zahl der Superreichen in Deutschland steigt – Warum Ottonormalsparer nicht profitieren

Immer mehr Superreiche leben in Deutschland – ihr Anteil am Gesamtvermögen wächst. Normale Sparer profitieren kaum davon. Was steckt hinter dem Trend?  Laut dem Ungleichheitsbericht von Oxfam für das Jahr 2026 ist die Zahl der Milliardäre in Deutschland um ein Drittel auf 172 Personen gestiegen. Damit belegt Deutschland weltweit den vierten Platz, gemessen an der Gesamtzahl der dort lebenden Superreichen. Und auch unterhalb der Milliardärsschwelle boomt der Extremreichtum: Rund 5000 Menschen besitzen nach Berechnungen der Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) mehr als 86 Millionen Euro. Die Zahl dieser sogenannten „Ultra High Net Worth Individuals“ ist 2025 um rund 1100 gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Diesen rund 5000 Superreichen gehören 27,3 Prozent des gesamten Finanzvermögens in Deutschland. Das entspricht knapp 2,9 Billionen Euro bei einem Gesamtfinanzvermögen von 10,6 Billionen Euro. Zusammen mit mehr als 700.000 Multimillionären halten sie über die Hälfte, genau 52,8 Prozent, des Finanzvermögens im Land. Zum Vergleich: Rund 66 Millionen Menschen in Deutschland, die weniger als 215.000 Euro besitzen, teilen sich lediglich 35,9 Prozent des Finanzvermögens. Auch das Gesamtvermögen der deutschen Milliardäre legte inflationsbereinigt um 30 Prozent auf 721,5 Milliarden Euro zu. Gleichzeitig, so Oxfam, lebt etwa ein Fünftel der Menschen in Deutschland in Armut.

Eine Elite wächst weiter: Börsengewinne als Motor der Vermögenskonzentration

Warum wächst der Reichtum an der Spitze so stark? „Die Konzentration des Vermögens an der Spitze nimmt weiter zu – wer mehr hat, kann breiter streuen und in renditestärkere Anlageklassen wie Aktien oder Private Equity investieren“, sagte Michael Kahlich, BCG-Partner und Co-Autor der Studie. Superreiche profitierten im vergangenen Jahr vor allem von starken Aktienmärkten. Wer bereits viel besitzt, kann mehr in Hochrendite-Anlageklassen investieren – und dieser Vorsprung vergrößert sich Jahr für Jahr. Bis 2030 prognostiziert BCG, dass der Anteil der Superreichen am deutschen Finanzvermögen auf 29 Prozent steigen wird.

Auch weltweit zeigt sich dieses Muster. Laut Oxfam ist das Vermögen von Milliardären weltweit 2025 um 2,5 Billionen US-Dollar auf einen neuen Höchstwert von 18,3 Billionen US-Dollar gewachsen – mit einem Plus von rund 16 Prozent dreimal so schnell wie in den fünf Jahren zuvor.

Das Nettovermögen der Deutschen steigt – doch nicht gleichmäßig

Das Nettovermögen der Deutschen insgesamt stieg 2025 laut BCG-Studie um rund 15 Prozent auf 20 Billionen Euro. Dabei legten die Finanzvermögen dank starker Börsen um fast 18 Prozent zu. Sachwerte – vor allem Immobilien – wuchsen auf 11,5 Billionen Euro und machen damit mehr als die Hälfte der deutschen Vermögen aus. Die Schulden stiegen leicht auf 2,15 Billionen Euro. Auf den ersten Blick klingt das positiv, doch der Zuwachs verteilt sich ungleich. Und genau hier liegt das zentrale Problem für Normalsparer. „Die Deutschen bleiben vorsichtige Anleger. Einlagen und Bargeld dominieren weiterhin die Vermögensstruktur privater Haushalte. Gleichzeitig sehen wir, dass ETFs, Aktien und kapitalmarktorientierte Anlagen stetig an Bedeutung gewinnen“, so Kahlich. Die schwächelnde Wirtschaft, die alternde Bevölkerung und die relativ schwache Aktienkultur dämpften jedoch den Vermögensaufbau.

BCG-Daten aus dem Vorjahresbericht belegen, dass weniger Vermögende eher auf risikoärmere Anlagen mit niedrigerer Rendite setzen, wie etwa Tagesgeld, Bargeld oder Versicherungen. „Sehr wohlhabende Anleger haben einen höheren Anteil ihres Vermögens am Kapitalmarkt und in renditestarken Anlageklassen wie Private Equity investiert“, erklärte Kahlich damals. Dieses strukturelle Ungleichgewicht verfestigt sich: Je weiter unten in der Vermögenspyramide jemand steht, desto geringer fällt sein Vermögenszuwachs aus und desto mehr verliert er im Vergleich zu den Superreichen.

Die Erosion der Mittelschicht: Ungleiche Vermögensverteilung nimmt zu

Die Frage, ob steigende Superreichtumszahlen auch dem Durchschnittsverdiener nutzen, lässt sich nicht einfach mit Ja beantworten. Einerseits wächst das gesamtgesellschaftliche Vermögen, was theoretisch Investitionen, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen begünstigen kann. Jedoch zeigt der Trend klar: Der Vermögensaufbau findet überproportional an der Spitze statt, und weniger in der Breite. Das hat langfristige gesellschaftliche Folgen für die Mittelschicht.

Laut der Bundeszentrale für politische Bildung hat die Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen in den zurückliegenden Jahren deutlich zugenommen. Vom einst prägenden Bild einer „nivellierten Mittelstandsgesellschaft“ hat sich Deutschland demnach immer weiter entfernt. Dabei wurde eben dieser Mittelstand in den vergangenen Jahren immer wieder von den Regierenden als „Backbone der deutschen Wirtschaftsleistung“ proklamiert. Doch die Corona-Pandemie, sowie die steuerliche Belastung tragen ihren Teil zu dem „Stück Butter in der Pfanne“ bei.

Wer als normaler Sparer gegensteuern will, dem bleibt vor allem die Möglichkeit, stärker auf kapitalmarktnahe Produkte zu setzen – also etwa breit gestreute ETFs. Doch dazu braucht es finanzielle Grundkenntnisse, einen langen Anlagehorizont und ein gewisses Startkapital. Faktoren, die nicht allen gleich zugänglich sind.

(Quellen: BCG Global Wealth Report 2025; Oxfam-Ungleichheitsbericht 2026; Bundeszentrale für politische Bildung: „Erosion der Mittelschicht? Folgen einer wachsenden Ungleichheit“) (ls)

Von Lennart Niklas Johansson Schwenck, freier Journalist, für die Frankfurter Rundschau
<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=701'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=701</a>]]></content:encoded></item><item><title>Wenn Machtpolitik vor Sachpolitik geht - oder: Wie die Strategien der Städte an ihrer Überforderung scheitern</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=700</link><category>26.05.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=700&amp;26.05.2026 07:54:00</guid><pubDate>Tue, 26 May 2026 06:54:00 GMT</pubDate><description>Interview von Joachim Wille (FR, 22.5.26) mit Professor Uwe Schneidewind (Auszug). Er  ist Ökonom, war von 2020 bis 2025 Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal nach beruflichen Stationen als Hochschullehrer, Präsident der Universität Oldenburg und des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie. Seine Erfahrungen als OB hat er in dem Buch „Dienstschluss – Herausforderung Kommunalpolitik“ beschrieben, das jüngst erschienen ist (Verlag Klaus Wagenbach, 20 Euro, ePub 17,99 Euro).

Gab es einen Moment, in dem Ihnen besonders klar wurde: So hatte ich mir die Gestaltungsmacht eines Oberbürgermeisters nicht vorgestellt?

Im Buch beschreibe ich ja gleich am Anfang an einem plastischen Beispiel, dass mich die Logik „Machtpolitik vor Sachpolitik“ von Anfang an begleitet hat. Das bedeutet, dass guten Sachargumenten in der Politik in der Regel nur gefolgt wird, wenn sie helfen, die Machtposition eines Politikers oder einer Partei zu stärken. Wenn das nicht so ist, werden Sachargumente schnell infrage gestellt, relativiert oder es wird eine „vertiefte Prüfung“ gefordert. Für mich als Wissenschaftler war das besonders herausfordernd.

Wie hat der Wechsel in die Politik Ihren Blick auf Städte verändert?

Das Buch stand unter dem Arbeitstitel „Stadtwandel zwischen Systemversagen und Inseln des Gelingens“. Das „Systemversagen“ drückt aus, wie Städte heute in ihren politischen und administrativen Mechanismen und ihren immer weiter schrumpfenden finanziellen Möglichkeiten mit den eigentlich notwendigen Transformationsprozessen überfordert sind. Die „Inseln des Gelingens“ sind die Mechanismen, die dazu führen, dass Städte trotzdem funktionieren und vieles vorangeht. Das liegt insbesondere an engagierten Menschen in der Verwaltung und an vielen Akteuren – aus Unternehmen und Zivilgesellschaft –, die dazu beitragen, dass Städte oft „trotz Politik“ funktionieren. Da das eigentlich ein unbefriedigender Zustand ist, beleuchte ich im dritten Teil des Buches, wie das Zusammenspiel zwischen beiden Sphären besser funktionieren kann.

Wuppertal steht wie alle Städte vor der Aufgabe, Klimaschutz, Mobilitätswende, Wärmewende und soziale Fragen gleichzeitig zu bewältigen. Und die Zeit dafür wird immer knapper. Wo liegen aus Ihrer Erfahrung die größten Blockaden bei der Umsetzung solcher Transformationsprojekte?

Ich fand es besonders belastend, dass Städte faktisch nicht strategiefähig sind. Durch ihre politischen Mechanismen gibt es ein „Kümmern vor Konzept“, das heißt eine Dominanz der kurzfristigen Themen an der Oberfläche. Das macht langfristige Strategien schwierig. Diese strategische Lücke muss kompensiert werden – durch kluge Zusammenarbeit mit Unternehmen, Zivilgesellschaft oder über große Dachprojekte, wie im Falle Wuppertals die 2022 auf den Weg gebrachte Bundesgartenschau 2031.

Als Wissenschaftler haben Sie viele Jahre über nachhaltige Transformation geforscht. Welche Ihrer damaligen Annahmen über Umwelt- und Klimapolitik haben sich im kommunalen Alltag bestätigt – und welche nicht?

Ich habe gemerkt, dass wir in der Transformationsforschung der Kraft bestimmter Mechanismen zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt haben. Dazu gehören die beschriebenen Logiken „Macht- vor Sachpolitik“ oder „Kümmern vor Konzept“, aber auch die Erfahrung, wie schwer es ist, in der Überladung des Oberbürgermeister-Amtes konsequent strategisch Kurs zu halten. Klimaschutz in Städten bedeutet oft ganz konkrete Konflikte: weniger Parkplätze, mehr Flächen für Radwege, Sanierungen, neue Wärmenetze. Wie lässt sich verhindern, dass solche Projekte als Zumutung empfunden werden? Viele dieser Themen sind heute auch auf kommunaler Ebene zu Kulturkampf-Themen geworden. Im Buch zeige ich daher auf, wie wichtig es ist, „mit den Energien“ zu gehen. Das bedeutet, Themen elegant zu verknüpfen – zum Beispiel städtische Lebensqualität mit neuer Mobilität oder Katastrophenschutz mit dezentraler Energieversorgung – und themenbezogen immer wieder neue Bündnisse zu schließen. Nur so lassen sich Blockaden überwinden.

Viele Kommunen bekennen sich zu Klimaneutralität, stoßen aber bei Personal, Geld, Planungskapazitäten und Zuständigkeiten an Grenzen. Ist die kommunale Ebene derzeit überhaupt in der Lage, die Klimaziele zu erreichen, die Bund und Länder formulieren?

Auch angesichts der katastrophalen Finanzausstattung der Kommunen sind Städte mit der Einhaltung der Klimaziele faktisch überfordert. Die ambitionierten Klimaneutralitätsziele für 2035 oder gar 2030, die sich viele Städte gegeben haben, haben sich fast überall als unrealistisch erwiesen.
[url=https://www.fr.de/politik/ob-von-wuppertal-sieht-nur-inseln-des-gelingens-94318105.html]"Das Interview mit Schneidewind"[/url]</description><content:encoded><![CDATA[Interview von Joachim Wille (FR, 22.5.26) mit Professor Uwe Schneidewind (Auszug). Er  ist Ökonom, war von 2020 bis 2025 Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal nach beruflichen Stationen als Hochschullehrer, Präsident der Universität Oldenburg und des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie. Seine Erfahrungen als OB hat er in dem Buch „Dienstschluss – Herausforderung Kommunalpolitik“ beschrieben, das jüngst erschienen ist (Verlag Klaus Wagenbach, 20 Euro, ePub 17,99 Euro).

Gab es einen Moment, in dem Ihnen besonders klar wurde: So hatte ich mir die Gestaltungsmacht eines Oberbürgermeisters nicht vorgestellt?

Im Buch beschreibe ich ja gleich am Anfang an einem plastischen Beispiel, dass mich die Logik „Machtpolitik vor Sachpolitik“ von Anfang an begleitet hat. Das bedeutet, dass guten Sachargumenten in der Politik in der Regel nur gefolgt wird, wenn sie helfen, die Machtposition eines Politikers oder einer Partei zu stärken. Wenn das nicht so ist, werden Sachargumente schnell infrage gestellt, relativiert oder es wird eine „vertiefte Prüfung“ gefordert. Für mich als Wissenschaftler war das besonders herausfordernd.

Wie hat der Wechsel in die Politik Ihren Blick auf Städte verändert?

Das Buch stand unter dem Arbeitstitel „Stadtwandel zwischen Systemversagen und Inseln des Gelingens“. Das „Systemversagen“ drückt aus, wie Städte heute in ihren politischen und administrativen Mechanismen und ihren immer weiter schrumpfenden finanziellen Möglichkeiten mit den eigentlich notwendigen Transformationsprozessen überfordert sind. Die „Inseln des Gelingens“ sind die Mechanismen, die dazu führen, dass Städte trotzdem funktionieren und vieles vorangeht. Das liegt insbesondere an engagierten Menschen in der Verwaltung und an vielen Akteuren – aus Unternehmen und Zivilgesellschaft –, die dazu beitragen, dass Städte oft „trotz Politik“ funktionieren. Da das eigentlich ein unbefriedigender Zustand ist, beleuchte ich im dritten Teil des Buches, wie das Zusammenspiel zwischen beiden Sphären besser funktionieren kann.

Wuppertal steht wie alle Städte vor der Aufgabe, Klimaschutz, Mobilitätswende, Wärmewende und soziale Fragen gleichzeitig zu bewältigen. Und die Zeit dafür wird immer knapper. Wo liegen aus Ihrer Erfahrung die größten Blockaden bei der Umsetzung solcher Transformationsprojekte?

Ich fand es besonders belastend, dass Städte faktisch nicht strategiefähig sind. Durch ihre politischen Mechanismen gibt es ein „Kümmern vor Konzept“, das heißt eine Dominanz der kurzfristigen Themen an der Oberfläche. Das macht langfristige Strategien schwierig. Diese strategische Lücke muss kompensiert werden – durch kluge Zusammenarbeit mit Unternehmen, Zivilgesellschaft oder über große Dachprojekte, wie im Falle Wuppertals die 2022 auf den Weg gebrachte Bundesgartenschau 2031.

Als Wissenschaftler haben Sie viele Jahre über nachhaltige Transformation geforscht. Welche Ihrer damaligen Annahmen über Umwelt- und Klimapolitik haben sich im kommunalen Alltag bestätigt – und welche nicht?

Ich habe gemerkt, dass wir in der Transformationsforschung der Kraft bestimmter Mechanismen zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt haben. Dazu gehören die beschriebenen Logiken „Macht- vor Sachpolitik“ oder „Kümmern vor Konzept“, aber auch die Erfahrung, wie schwer es ist, in der Überladung des Oberbürgermeister-Amtes konsequent strategisch Kurs zu halten. Klimaschutz in Städten bedeutet oft ganz konkrete Konflikte: weniger Parkplätze, mehr Flächen für Radwege, Sanierungen, neue Wärmenetze. Wie lässt sich verhindern, dass solche Projekte als Zumutung empfunden werden? Viele dieser Themen sind heute auch auf kommunaler Ebene zu Kulturkampf-Themen geworden. Im Buch zeige ich daher auf, wie wichtig es ist, „mit den Energien“ zu gehen. Das bedeutet, Themen elegant zu verknüpfen – zum Beispiel städtische Lebensqualität mit neuer Mobilität oder Katastrophenschutz mit dezentraler Energieversorgung – und themenbezogen immer wieder neue Bündnisse zu schließen. Nur so lassen sich Blockaden überwinden.

Viele Kommunen bekennen sich zu Klimaneutralität, stoßen aber bei Personal, Geld, Planungskapazitäten und Zuständigkeiten an Grenzen. Ist die kommunale Ebene derzeit überhaupt in der Lage, die Klimaziele zu erreichen, die Bund und Länder formulieren?

Auch angesichts der katastrophalen Finanzausstattung der Kommunen sind Städte mit der Einhaltung der Klimaziele faktisch überfordert. Die ambitionierten Klimaneutralitätsziele für 2035 oder gar 2030, die sich viele Städte gegeben haben, haben sich fast überall als unrealistisch erwiesen.
[url=https://www.fr.de/politik/ob-von-wuppertal-sieht-nur-inseln-des-gelingens-94318105.html]"Das Interview mit Schneidewind"[/url]<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=700'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=700</a>]]></content:encoded></item><item><title>Viele inserierte Wohnungen gibt es gar nicht - Fake-Inserate als Problem am Wohnungsmarkt</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=699</link><category>18.05.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=699&amp;18.05.2026 12:59:00</guid><pubDate>Mon, 18 May 2026 11:59:00 GMT</pubDate><description>Der Wohnungsmarkt ist in vielen Gebieten sehr angespannt. Interessenten finden kaum freie Mietwohnungen und müssen dabei gegen Dutzende andere Bewerber bestehen. Diese schwierige Situation nutzen Betrüger aus. Sie inserieren eine Wohnung, die gar nicht zur Vermietung steht. So locken sie die Interessenten durch fiese Tricks in eine Vorauszahlungsfalle. Ein Mietvertrag kommt jedoch nie zustande.

Das Wichtigste vorab: Gehen Sie selbst bei Traumwohnungen nie auf eine finanzielle Vorleistung ein. Seröse Vermieter fertigen erst einen Vertrag aus und fordern dann erst eine Kautionsleistung. Selbst Pfandleistungen für den Schlüssel sind eine Gefahr, das Geld zu verlieren.

Alter Trick in neuen Gewändern

Der Trick ist schon recht alt, findet aber immer wieder neue Opfer. Die Masche hat folgende Eckwerte:

Betrüger schalten ein Mietinserat mit gefälschten Fotos, knappem, anpreisendem Text und überraschend niedrigen Mieten. Häufig handelt es sich um möblierten Wohnraum.
Auf Meldungen kommt eine Antwort, dass der Vermieter nicht vor Ort wohnt (häufig im Ausland), den Schlüssel zusendet und dafür eine Pfandleistung benötigt.
Nach Zahlung kommt ein falscher/kein Schlüssel und der Kontakt bricht ab.

Dieses Vorgehen gab und gibt es in verschiedenen Ausführungen bis hin zu Besichtigungsterminen, für die Wohnungen bei Plattformen wie airbnb angemietet wurden. Vor Ort üben die Betrüger dann Druck aus, dass die Bewerberzahl sehr hoch sei, der Interessent sich aber mit einer Zahlung einen Sonderstatus kaufen könne.

Folgende weitere Maschen sind der Polizei bekannt, bei denen Betrüger nur Geld abzocken und keine Gegenleistung bieten. Daher warnt unter anderem das Landeskriminalamt Niedersachsen davor:

Nachnahmebetrug: Der Schlüssel zur Selbstbesichtigung soll per Nachnahme zugeschickt werden. Die Kaution ist üppig und der Postversand erweckt Vertrauen. Achtung: Teilweise locken die Betrüger mit einer sicheren Abwicklung über ein bekanntes Portal wie airbnb oder kleinanzeigen.de. Beide bieten aber keine solche Dienstleistung an.
Kautionsbetrug: Direkt nach der Besichtigung (oder sogar ohne Termin) erhält der Interessent den Zuschlag. Die Betrüger kündigen einen Mietvertrag an, fordern aber bereits die Kaution und ggf. eine Abschlagszahlung ein.
Angebotsliste für Kaufinteressenten: Die Betrüger geben sich als Makler aus und bieten eine Liste von Wohnungen oder Häusern zum Kauf an. Dafür verlangen Sie eine Vorabzahlung.

Datenphishing: Teilweise werden über gefakte Wohnungsinserate auch Kopien des Personalausweises und Kreditkartendaten abgefragt. Damit startet eine andere Art der Cyberkriminalität: Die Straftäter richten Accounts bei Online-Shops und anderen Portalen auf Namen des Interessenten ein und bestellen wertvolle Ware auf Kosten der Geschädigten, aber an eine eigene Adresse.

Die neue Qualität: KI zaubert Fotos und Texte

Durch leistungsstarke KI-Anwendungen verstärkt sich das Problem derzeit. Die Mietwohnungsinserate wirken professionell erstellt und sind mit ansprechenden Fotos ausgestattet. Die Texte sind anders als zuvor von ordentlicher Qualität und weitgehend fehlerfrei.

Durch den seriösen Anschein gelingt es den Betrügern leichter, Menschen von der tatsächlichen Verfügbarkeit der Wohnung zu überzeugen. Schlimmer noch: Mitunter generieren die Straftäter mit KI-Anwendungen eine ganze Webseite einer Hausverwaltung oder Immobilienfirma, die hinter dem Angebot stehen soll. Das suggeriert Vertrauen und ist nicht ohne Nachforschung zu erkennen.
Die professionelle Qualität lockt

Was jedoch bleibt: Das Wohnungsinserat lockt Interessenten an. Sowohl Ausstattung und Lage als auch der Preis sind interessant. Daher sind viele Suchende bereit, auf die Wohnungsanzeige zu antworten.

Genaue Zahlen erfassen die Landeskriminalämter derzeit nicht, da diese Betrugsmaschen unter sonstige Fälle bzw. allgemein unter Cyberkriminalität in der Statistik laufen. Solche Betrugsdelikte registriere das Landeskriminalamt Niedersachsen laut NDR jedoch regelmäßig. Das ist nicht nur für Betroffene ein finanzieller Schaden. Denn durch das Vorgehen der Betrüger sinkt zugleich das Vertrauen in seriöse Vermieter.

So schützen Sie sich vor Abzocke durch Fake-Inserate

Auch wenn der Druck am Wohnungsmarkt groß ist. Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind, sollten Sie sich vor Abzocke durch gefakte Mietangebote schützen. Achten Sie auf folgende Alarmsignale und meiden Sie die entsprechenden Wohnungsanzeigen. Melden Sie die Inserate beim Portal oder bei konkreten Hinweisen direkt bei der Polizei:

Das Inserat verspricht eine günstige Miete für eine Top-Wohnung.
Die Ausstattung der Wohnung wirkt auf Fotos ungewohnt gut („Katalogqualität“).
Beschreibung, Fotos und angebliche Lage/Objektdaten passen nicht zueinander.
Der Vermieter baut Druck auf, um an Geldzahlungen zu kommen.
Angeblich sitzt der Ansprechpartner im Ausland oder wohnt weit weg. Er möchte den Schlüssel gegen Pfand zusenden.
Vor Unterzeichnung des Mietvertrags verlangen die Betrüger eine Geldleistung oder Kaution, teilweise auch als Auslandsüberweisung.
Der Vermieter möchte vorab Personalausweis und Kreditkartenangaben.

Vor allem hilft eins bei der Wohnungssuche. Betrachten Sie Angebote realistisch. Nicht jedes günstige Angebot für eine schöne Mietwohnung muss ein Fake sein. Aber je mehr Warnsignale Sie feststellen, desto wachsamer sollten Sie sein. Vor allem: Gehen Sie als Mietinteressent vor Vertragsunterzeichnung nicht in Vorleistung. Das schützt Sie vor Abzocke.

Sind Sie bereits Opfer, melden Sie sich bei der Polizei und versuchen Sie parallel, bei der Bank das Geld zurücküberweisen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie unter anderem beim Europäischen Verbraucherzentrum.

Tipp: Auch Vermieter sollten Sie sich an den üblichen Ablauf beim Vermieten einer Wohnung halten, um Missverständnisse auszuschließen und nicht in den Verdacht eines Fakes zu geraten.

Solche Informationen finden Sie auch bei verschiedenen Immobilienagenturen sowie Verbraucherschutz- und Mieterschut-Vereinen.</description><content:encoded><![CDATA[Der Wohnungsmarkt ist in vielen Gebieten sehr angespannt. Interessenten finden kaum freie Mietwohnungen und müssen dabei gegen Dutzende andere Bewerber bestehen. Diese schwierige Situation nutzen Betrüger aus. Sie inserieren eine Wohnung, die gar nicht zur Vermietung steht. So locken sie die Interessenten durch fiese Tricks in eine Vorauszahlungsfalle. Ein Mietvertrag kommt jedoch nie zustande.

Das Wichtigste vorab: Gehen Sie selbst bei Traumwohnungen nie auf eine finanzielle Vorleistung ein. Seröse Vermieter fertigen erst einen Vertrag aus und fordern dann erst eine Kautionsleistung. Selbst Pfandleistungen für den Schlüssel sind eine Gefahr, das Geld zu verlieren.

Alter Trick in neuen Gewändern

Der Trick ist schon recht alt, findet aber immer wieder neue Opfer. Die Masche hat folgende Eckwerte:

Betrüger schalten ein Mietinserat mit gefälschten Fotos, knappem, anpreisendem Text und überraschend niedrigen Mieten. Häufig handelt es sich um möblierten Wohnraum.
Auf Meldungen kommt eine Antwort, dass der Vermieter nicht vor Ort wohnt (häufig im Ausland), den Schlüssel zusendet und dafür eine Pfandleistung benötigt.
Nach Zahlung kommt ein falscher/kein Schlüssel und der Kontakt bricht ab.

Dieses Vorgehen gab und gibt es in verschiedenen Ausführungen bis hin zu Besichtigungsterminen, für die Wohnungen bei Plattformen wie airbnb angemietet wurden. Vor Ort üben die Betrüger dann Druck aus, dass die Bewerberzahl sehr hoch sei, der Interessent sich aber mit einer Zahlung einen Sonderstatus kaufen könne.

Folgende weitere Maschen sind der Polizei bekannt, bei denen Betrüger nur Geld abzocken und keine Gegenleistung bieten. Daher warnt unter anderem das Landeskriminalamt Niedersachsen davor:

Nachnahmebetrug: Der Schlüssel zur Selbstbesichtigung soll per Nachnahme zugeschickt werden. Die Kaution ist üppig und der Postversand erweckt Vertrauen. Achtung: Teilweise locken die Betrüger mit einer sicheren Abwicklung über ein bekanntes Portal wie airbnb oder kleinanzeigen.de. Beide bieten aber keine solche Dienstleistung an.
Kautionsbetrug: Direkt nach der Besichtigung (oder sogar ohne Termin) erhält der Interessent den Zuschlag. Die Betrüger kündigen einen Mietvertrag an, fordern aber bereits die Kaution und ggf. eine Abschlagszahlung ein.
Angebotsliste für Kaufinteressenten: Die Betrüger geben sich als Makler aus und bieten eine Liste von Wohnungen oder Häusern zum Kauf an. Dafür verlangen Sie eine Vorabzahlung.

Datenphishing: Teilweise werden über gefakte Wohnungsinserate auch Kopien des Personalausweises und Kreditkartendaten abgefragt. Damit startet eine andere Art der Cyberkriminalität: Die Straftäter richten Accounts bei Online-Shops und anderen Portalen auf Namen des Interessenten ein und bestellen wertvolle Ware auf Kosten der Geschädigten, aber an eine eigene Adresse.

Die neue Qualität: KI zaubert Fotos und Texte

Durch leistungsstarke KI-Anwendungen verstärkt sich das Problem derzeit. Die Mietwohnungsinserate wirken professionell erstellt und sind mit ansprechenden Fotos ausgestattet. Die Texte sind anders als zuvor von ordentlicher Qualität und weitgehend fehlerfrei.

Durch den seriösen Anschein gelingt es den Betrügern leichter, Menschen von der tatsächlichen Verfügbarkeit der Wohnung zu überzeugen. Schlimmer noch: Mitunter generieren die Straftäter mit KI-Anwendungen eine ganze Webseite einer Hausverwaltung oder Immobilienfirma, die hinter dem Angebot stehen soll. Das suggeriert Vertrauen und ist nicht ohne Nachforschung zu erkennen.
Die professionelle Qualität lockt

Was jedoch bleibt: Das Wohnungsinserat lockt Interessenten an. Sowohl Ausstattung und Lage als auch der Preis sind interessant. Daher sind viele Suchende bereit, auf die Wohnungsanzeige zu antworten.

Genaue Zahlen erfassen die Landeskriminalämter derzeit nicht, da diese Betrugsmaschen unter sonstige Fälle bzw. allgemein unter Cyberkriminalität in der Statistik laufen. Solche Betrugsdelikte registriere das Landeskriminalamt Niedersachsen laut NDR jedoch regelmäßig. Das ist nicht nur für Betroffene ein finanzieller Schaden. Denn durch das Vorgehen der Betrüger sinkt zugleich das Vertrauen in seriöse Vermieter.

So schützen Sie sich vor Abzocke durch Fake-Inserate

Auch wenn der Druck am Wohnungsmarkt groß ist. Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind, sollten Sie sich vor Abzocke durch gefakte Mietangebote schützen. Achten Sie auf folgende Alarmsignale und meiden Sie die entsprechenden Wohnungsanzeigen. Melden Sie die Inserate beim Portal oder bei konkreten Hinweisen direkt bei der Polizei:

Das Inserat verspricht eine günstige Miete für eine Top-Wohnung.
Die Ausstattung der Wohnung wirkt auf Fotos ungewohnt gut („Katalogqualität“).
Beschreibung, Fotos und angebliche Lage/Objektdaten passen nicht zueinander.
Der Vermieter baut Druck auf, um an Geldzahlungen zu kommen.
Angeblich sitzt der Ansprechpartner im Ausland oder wohnt weit weg. Er möchte den Schlüssel gegen Pfand zusenden.
Vor Unterzeichnung des Mietvertrags verlangen die Betrüger eine Geldleistung oder Kaution, teilweise auch als Auslandsüberweisung.
Der Vermieter möchte vorab Personalausweis und Kreditkartenangaben.

Vor allem hilft eins bei der Wohnungssuche. Betrachten Sie Angebote realistisch. Nicht jedes günstige Angebot für eine schöne Mietwohnung muss ein Fake sein. Aber je mehr Warnsignale Sie feststellen, desto wachsamer sollten Sie sein. Vor allem: Gehen Sie als Mietinteressent vor Vertragsunterzeichnung nicht in Vorleistung. Das schützt Sie vor Abzocke.

Sind Sie bereits Opfer, melden Sie sich bei der Polizei und versuchen Sie parallel, bei der Bank das Geld zurücküberweisen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie unter anderem beim Europäischen Verbraucherzentrum.

Tipp: Auch Vermieter sollten Sie sich an den üblichen Ablauf beim Vermieten einer Wohnung halten, um Missverständnisse auszuschließen und nicht in den Verdacht eines Fakes zu geraten.

Solche Informationen finden Sie auch bei verschiedenen Immobilienagenturen sowie Verbraucherschutz- und Mieterschut-Vereinen.<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=699'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=699</a>]]></content:encoded></item><item><title>Verfassungsschutz prüft NGOs: Julika Bürgin, Bildungsprofessorin, kritisiert Verfahren</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=698</link><category>15.05.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=698&amp;15.05.2026 12:55:00</guid><pubDate>Fri, 15 May 2026 11:55:00 GMT</pubDate><description>Frau Bürgin, die Bundesregierung lässt Organisationen, die für ihre Arbeit staatliche Mittel bekommen, verstärkt auf Verfassungstreue überprüfen. Sie haben dagegen Bedenken. Was ist falsch daran, dass von geförderten Organisationen verlangt wird, verfassungstreu zu sein?

Alle Träger, die öffentliche Gelder bekommen, erhalten diese ja bereits auf Grundlage von Fördergesetzen oder Programmrichtlinien. Die konforme Mittelverwendung wird ohnehin kontrolliert, und das stellt niemand in Frage. Hier geht es aber darum, dass ausgerechnet das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Zertifizierungsstelle für die Träger wird.

Aufsehen erregt hat die Problematik im Zusammenhang mit dem Deutschen Buchhandlungspreis und dem Ausschluss einiger Buchhandlungen.

Ja, sowohl die betroffenen Buchhandlungen als auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben energisch dagegen protestiert, dass Verfassungsschutzämter über den Buchhandlungspreis mitentscheiden. Das gleiche gilt aber für Bildungsarbeit und Demokratieförderung. Auch hier ist der Verfassungsschutz keine geeignete Prüfinstanz.

Warum nicht?

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Obrigkeitsstaat, sondern eine Demokratie. Das Grundgesetz sieht einen Inlandsgeheimdienst noch nicht einmal vor. Dass demokratisch kaum kontrollierbare Ämter zunehmend gegen die demokratische Willensbildung, gegen Kultur und Bildung eingesetzt werden, kennzeichnet eine autoritäre Entwicklung. Und obwohl ihre Rolle im Skandal um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ bis heute nicht restlos aufgeklärt werden konnte, auch weil Akten geschreddert wurden, hat die Bundes-Innenminister-Konferenz dem Verfassungsschutz weiterhin die Definitionshoheit übertragen, was und wer als „Extremismus“ oder „extremistisch“ eingeordnet wird. Dabei handelt es sich nicht um einen gesetzlich bestimmten Rechtsbegriff, die Ämter haben also recht freie Hand. Das ist das Gegenteil von Demokratieförderung.

Die Prüfung der Organisationen auf ihre Verfassungstreue mit Hilfe des Verfassungsschutzes ist festgelegt im sogenannten Haber-Verfahren. Dieses Verfahren gibt es schon länger. Warum die aktuelle Aufregung?

Das Haber-Verfahren gibt es seit 2004, und es wurde 2017 durch ein Rundschreiben der Innenstaatssekretärin Emily Haber aktualisiert. Demnach können sich Ministerien, bevor sie Fördermittel vergeben, beim Bundesamt für Verfassungsschutz über die Antragsteller informieren. Im vergangenen Sommer hat Bundesministerin Karin Prien mitgeteilt, dass eine breit angelegte Überprüfung der Projektträger von „Demokratie leben!“ durch den Verfassungsschutz eingeleitet wurde. Man muss davon ausgehen, dass jetzt alle Träger überprüft werden, die sich für eine Förderung im Programm bewerben. Man kann das nur vermuten, denn den Trägern wird weder mitgeteilt, ob sie überprüft wurden, noch mit welchem Ergebnis. Auch von dem Ausschluss der drei Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis haben diese und die Öffentlichkeit nur dank einer undichten Stelle im Amt des Kulturstaatsministers erfahren. Den drei betroffenen Buchläden war tatsachenwidrig mitgeteilt worden, dass sie nicht nominiert worden seien. Aber anders als beim Buchhandlungspreis gibt es im Feld der Demokratieförderung bislang wenig öffentlichen Protest. Vielleicht befürchten die Träger, dass sie erst recht einen Verdacht auf sich ziehen würden, wenn sie diese Prüfpraxis kritisieren – nach dem Motto, dass sie etwas zu verbergen haben könnten.

Julika Bürgin ist Professorin für Bildung der Lebensalter und politische Bildung am Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt. Sie befasst sich unter anderem mit Voraussetzungen und politischer Steuerung von Demokratiebildung.


Inzwischen weiß man durch Bundestags-Anfragen der Grünen und der Linken, dass das Haber-Verfahren unter Schwarz-Rot generell besonders häufig eingesetzt wird, vor allem durch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).

Die Praxis wurde über die Jahre ausgeweitet, obwohl es von Anfang an schwere Bedenken dagegen gab. Der Bundesdatenschutzbeauftragte bewertete das Verfahren 2017 als datenschutzrechtswidrig, weil die Rechtsgrundlage fehlt und die nachrichtendienstliche Behandlung von Vorgängen unverhältnismäßig sei, in denen keine Erkenntnisse vorliegen. Diese Einwände hatten aber nie Konsequenzen. Eine rechtswidrige Praxis wurde immer weitergeführt. Das ist besonders pikant, wenn es um Demokratieförderung gehen soll.

Umstritten ist auch ein weiterer Prozess: die Einführung einer Extremismusklausel.

Im Jahr 2010 verlangte die damalige Familienministerin Kristina Schröder (CDU) von Organisationen, die Mittel aus Demokratie-Förderprogrammen erhalten, sich in einer sogenannten „Demokratieerklärung“ zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und zuzusichern, dass auch ihre Kooperationspartner keine extremistischen Strukturen unterstützen. Das wurde als Misstrauen gewertet und vor allem der Auftrag zur Überprüfung von Kooperationspartner:innen führte zu breiter Kritik. Das „Alternative Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz“ (AKuBiz) in Pirna klagte erfolgreich vor Gericht, die Anforderung der Verbürgung der Projektträger für die Verfassungstreue ihrer Kooperationspartner wurde für rechtswidrig erklärt. Seitdem mussten die Projektträger unterschreiben, dass sie keine Partner beauftragen, von denen ihnen bekannt ist oder bei denen sie damit rechnen, dass sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen.

Extremismusklausel bei „Demokratie leben“: Was sich jetzt ändert

Was ist jetzt das Neue?

Im Programm „Demokratie leben!“ ist eine verschärfte Neuauflage der ursprünglichen Extremismusklausel enthalten, und zwar in den bindenden neuen Nebenbestimmungen für Projektförderungen.

Worin liegt die Verschärfung?

Es wird nicht nur verlangt, dass bei der Wahl von Kooperationspartnern Unterwanderungsversuchen von extremistischen Organisationen oder Personen vorgebeugt wird. Die Träger werden auch verpflichtet, sicherzustellen, dass keine extremistischen Strukturen unterstützt werden, wozu nun auch die „aktive Teilnahme von Personen oder Organisationen“ an geförderten Veranstaltungen zählt.

NGOs und Extremismus-Vorwurf: Expertin sieht neue Risiken

Was heißt das? Muss ein über „Demokratie leben!“ gefördertes Jugendzentrum künftig alle Besucher:innen überprüfen? Oder alle Teilnehmenden einer Podiumsdiskussion durchleuchten?

Um die Förderauflagen zu erfüllen, müssen Vereine und Bildungsträger die Brille des Verfassungsschutzes aufziehen, ihren Partner:innen und Teilnehmenden misstrauen, sie präventiv durchleuchten und im Zweifelsfalle ausschließen.

Welche Organisationen oder Personen könnte das treffen?

Dazu gehören zum Beispiel alle möglichen antifaschistischen Initiativen, die ja fast pauschal durch die Ämter für Verfassungsschutz als „extremistisch“ bezeichnet werden. Oder Leute, die an einem Marx-Lesekreis teilnehmen. Bekannt geworden ist der Fall der Klima-Aktivistin Lisa Pöttinger, der der Freistaat Bayern das Referendariat verweigerte, weil der dortige Verfassungsschutz ein antikapitalistisches Klimatreffen als „linksextremistisch“ einstuft. Schon wenn also antifaschistische Jugendliche an einer staatlich geförderten Veranstaltung teilnehmen, könnte das als „immaterielle Leistung“ für extremistische Strukturen gewertet werden. Der Träger müsste diese Jugendlichen also ausschließen. Es würde auch gegen die Förderauflagen verstoßen, eine der drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen einzuladen.

Werden damit NGOs zum verlängerten Arm des Verfassungsschutzes gemacht?

Genau. Aus meiner Sicht ist das ein Angriff auf die Demokratie selbst. Denn die unterscheidet sich ja von der Mehrheitsdiktatur dadurch, dass sich diejenigen artikulieren können, die gerade nicht an der Macht sind. Dafür müssen Minderheitenpositionen öffentlich werden können, durch Versammlungs-, Presse- und Kunstfreiheit und durch demokratische Strukturen, die dafür Raum geben. Das Demokratieprinzip wird hier angegriffen, indem kritische Positionen ausgegrenzt werden.

Was ist dagegen zu sagen, dass Extremisten ausgeschlossen werden?

Der „Extremismus“-Begriff ist im Grundsatz umstritten. Er ist rechtlich nicht definiert, sondern so diffus, dass man damit alles Mögliche delegitimieren und sanktionieren kann. In einer Demokratie sollten Regeln immer auf Gesetzen basieren. Wir haben das Grundgesetz und andere Gesetze, die auch weiterentwickelt werden können, und auch viel geeignetere sozialwissenschaftliche Begriffe, um Problematisches zu benennen: Wir können von Antisemitismus sprechen, von Rassismus, völkischem Nationalismus, über Femizide und Sexismus.

Extremismus-Einstufung kann für Vereine existenzbedrohend werden

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn eine Gruppe als „extremistisch“ im Sinne der Verfassungsschutzämter eingestuft wird?

Sehr weitreichende: Die Etikettierung kann zum Entzug von Fördergeldern führen oder sogar zum Entzug der Gemeinnützigkeit eines Vereins. Das wird schnell existenzbedrohend, die Organisation verliert Steuervorteile, muss vielleicht hohe Rückzahlungen leisten, bekommt keine öffentlichen Räume mehr. Auch wegen dieser Gefahren für die Reputation hat eine der betroffenen Buchhandlungen gegen Staatsminister Weimer geklagt, der sie als „Extremisten“ bezeichnet hatte, und die Klage war erfolgreich (siehe Text Seite 5, die Redaktion). Das ist ein sehr wichtiges Urteil, das hoffentlich auch den Trägern von Bildungs- und Demokratiearbeit den Rücken stärkt und sie ermutigt, selbst offensiv ‚Nein‘ zu sagen zu dem Verfahren, und aktiv Transparenz einzufordern.

Das Programm „Demokratie leben!“ soll laut Bundesministerin Karin Prien auch inhaltlich neu ausgerichtet werden. Sie will es für die sogenannte „stille Mitte“ stärker öffnen, gefördert werden sollen etwa freiwillige Feuerwehren, Sportvereine etc. Jüngst hat Prien auch erklärt, sie sei „allergisch gegen Identitätspolitik“. Was bedeutet das?

Prien nimmt eine fatale Konstruktion vor: Sie unterscheidet zwischen einer in ihren Augen förderwürdigen Mitte und dem Rest, definiert also implizit einen „Rand“, den sie außerhalb verortet. Spielen wir es am Beispiel der Organisation „Hate Aid“ durch, deren Förderung ebenfalls jetzt gestoppt wurde: Hate Aid engagiert sich für Betroffene von Hassgewalt im Netz, also für Menschen, die in der digitalen Welt angegriffen oder stigmatisiert wurden – besonders Frauen, queere Menschen, Opfer von Rassismus. Indem die Bundesregierung die Förderung von Hate Aid in Frage stellt, werden Betroffene von Diskriminierung wieder für aggressive Angriffe freigegeben. Sie werden zum „Rand“ außerhalb der „Mitte“, auf die die Förderung konzentriert werden soll.
Demokratie leben: Bürgin fürchtet „Brutalisierung der Gesellschaft“

Was ist die Folge dieser Verschiebung?

Fünfundzwanzig Jahre nach den ersten Bundesprogrammen für Demokratie will die Bundesregierung den Kurs grundsätzlich ändern. Damit drohen sehr wichtige Beratungsstrukturen und Anlaufstellen wegzufallen, die über die Jahre durch die Programme entstanden sind. Es soll nicht mehr darum gehen, die von der Gesellschaft selbst produzierten Ausgrenzungsprozesse zu korrigieren und ihre Opfer zu schützen. Das wird insgesamt zu einer weiteren Brutalisierung der Gesellschaft führen.

Im Interview mit Ursula Rüssmann (FR 15.5.26)

Julika Bürgin ist Professorin für Bildung der Lebensalter und politische Bildung am Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt. Sie befasst sich unter anderem mit Voraussetzungen und politischer Steuerung von Demokratiebildung.</description><content:encoded><![CDATA[Frau Bürgin, die Bundesregierung lässt Organisationen, die für ihre Arbeit staatliche Mittel bekommen, verstärkt auf Verfassungstreue überprüfen. Sie haben dagegen Bedenken. Was ist falsch daran, dass von geförderten Organisationen verlangt wird, verfassungstreu zu sein?

Alle Träger, die öffentliche Gelder bekommen, erhalten diese ja bereits auf Grundlage von Fördergesetzen oder Programmrichtlinien. Die konforme Mittelverwendung wird ohnehin kontrolliert, und das stellt niemand in Frage. Hier geht es aber darum, dass ausgerechnet das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Zertifizierungsstelle für die Träger wird.

Aufsehen erregt hat die Problematik im Zusammenhang mit dem Deutschen Buchhandlungspreis und dem Ausschluss einiger Buchhandlungen.

Ja, sowohl die betroffenen Buchhandlungen als auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben energisch dagegen protestiert, dass Verfassungsschutzämter über den Buchhandlungspreis mitentscheiden. Das gleiche gilt aber für Bildungsarbeit und Demokratieförderung. Auch hier ist der Verfassungsschutz keine geeignete Prüfinstanz.

Warum nicht?

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Obrigkeitsstaat, sondern eine Demokratie. Das Grundgesetz sieht einen Inlandsgeheimdienst noch nicht einmal vor. Dass demokratisch kaum kontrollierbare Ämter zunehmend gegen die demokratische Willensbildung, gegen Kultur und Bildung eingesetzt werden, kennzeichnet eine autoritäre Entwicklung. Und obwohl ihre Rolle im Skandal um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ bis heute nicht restlos aufgeklärt werden konnte, auch weil Akten geschreddert wurden, hat die Bundes-Innenminister-Konferenz dem Verfassungsschutz weiterhin die Definitionshoheit übertragen, was und wer als „Extremismus“ oder „extremistisch“ eingeordnet wird. Dabei handelt es sich nicht um einen gesetzlich bestimmten Rechtsbegriff, die Ämter haben also recht freie Hand. Das ist das Gegenteil von Demokratieförderung.

Die Prüfung der Organisationen auf ihre Verfassungstreue mit Hilfe des Verfassungsschutzes ist festgelegt im sogenannten Haber-Verfahren. Dieses Verfahren gibt es schon länger. Warum die aktuelle Aufregung?

Das Haber-Verfahren gibt es seit 2004, und es wurde 2017 durch ein Rundschreiben der Innenstaatssekretärin Emily Haber aktualisiert. Demnach können sich Ministerien, bevor sie Fördermittel vergeben, beim Bundesamt für Verfassungsschutz über die Antragsteller informieren. Im vergangenen Sommer hat Bundesministerin Karin Prien mitgeteilt, dass eine breit angelegte Überprüfung der Projektträger von „Demokratie leben!“ durch den Verfassungsschutz eingeleitet wurde. Man muss davon ausgehen, dass jetzt alle Träger überprüft werden, die sich für eine Förderung im Programm bewerben. Man kann das nur vermuten, denn den Trägern wird weder mitgeteilt, ob sie überprüft wurden, noch mit welchem Ergebnis. Auch von dem Ausschluss der drei Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis haben diese und die Öffentlichkeit nur dank einer undichten Stelle im Amt des Kulturstaatsministers erfahren. Den drei betroffenen Buchläden war tatsachenwidrig mitgeteilt worden, dass sie nicht nominiert worden seien. Aber anders als beim Buchhandlungspreis gibt es im Feld der Demokratieförderung bislang wenig öffentlichen Protest. Vielleicht befürchten die Träger, dass sie erst recht einen Verdacht auf sich ziehen würden, wenn sie diese Prüfpraxis kritisieren – nach dem Motto, dass sie etwas zu verbergen haben könnten.

Julika Bürgin ist Professorin für Bildung der Lebensalter und politische Bildung am Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt. Sie befasst sich unter anderem mit Voraussetzungen und politischer Steuerung von Demokratiebildung.


Inzwischen weiß man durch Bundestags-Anfragen der Grünen und der Linken, dass das Haber-Verfahren unter Schwarz-Rot generell besonders häufig eingesetzt wird, vor allem durch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).

Die Praxis wurde über die Jahre ausgeweitet, obwohl es von Anfang an schwere Bedenken dagegen gab. Der Bundesdatenschutzbeauftragte bewertete das Verfahren 2017 als datenschutzrechtswidrig, weil die Rechtsgrundlage fehlt und die nachrichtendienstliche Behandlung von Vorgängen unverhältnismäßig sei, in denen keine Erkenntnisse vorliegen. Diese Einwände hatten aber nie Konsequenzen. Eine rechtswidrige Praxis wurde immer weitergeführt. Das ist besonders pikant, wenn es um Demokratieförderung gehen soll.

Umstritten ist auch ein weiterer Prozess: die Einführung einer Extremismusklausel.

Im Jahr 2010 verlangte die damalige Familienministerin Kristina Schröder (CDU) von Organisationen, die Mittel aus Demokratie-Förderprogrammen erhalten, sich in einer sogenannten „Demokratieerklärung“ zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und zuzusichern, dass auch ihre Kooperationspartner keine extremistischen Strukturen unterstützen. Das wurde als Misstrauen gewertet und vor allem der Auftrag zur Überprüfung von Kooperationspartner:innen führte zu breiter Kritik. Das „Alternative Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz“ (AKuBiz) in Pirna klagte erfolgreich vor Gericht, die Anforderung der Verbürgung der Projektträger für die Verfassungstreue ihrer Kooperationspartner wurde für rechtswidrig erklärt. Seitdem mussten die Projektträger unterschreiben, dass sie keine Partner beauftragen, von denen ihnen bekannt ist oder bei denen sie damit rechnen, dass sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen.

Extremismusklausel bei „Demokratie leben“: Was sich jetzt ändert

Was ist jetzt das Neue?

Im Programm „Demokratie leben!“ ist eine verschärfte Neuauflage der ursprünglichen Extremismusklausel enthalten, und zwar in den bindenden neuen Nebenbestimmungen für Projektförderungen.

Worin liegt die Verschärfung?

Es wird nicht nur verlangt, dass bei der Wahl von Kooperationspartnern Unterwanderungsversuchen von extremistischen Organisationen oder Personen vorgebeugt wird. Die Träger werden auch verpflichtet, sicherzustellen, dass keine extremistischen Strukturen unterstützt werden, wozu nun auch die „aktive Teilnahme von Personen oder Organisationen“ an geförderten Veranstaltungen zählt.

NGOs und Extremismus-Vorwurf: Expertin sieht neue Risiken

Was heißt das? Muss ein über „Demokratie leben!“ gefördertes Jugendzentrum künftig alle Besucher:innen überprüfen? Oder alle Teilnehmenden einer Podiumsdiskussion durchleuchten?

Um die Förderauflagen zu erfüllen, müssen Vereine und Bildungsträger die Brille des Verfassungsschutzes aufziehen, ihren Partner:innen und Teilnehmenden misstrauen, sie präventiv durchleuchten und im Zweifelsfalle ausschließen.

Welche Organisationen oder Personen könnte das treffen?

Dazu gehören zum Beispiel alle möglichen antifaschistischen Initiativen, die ja fast pauschal durch die Ämter für Verfassungsschutz als „extremistisch“ bezeichnet werden. Oder Leute, die an einem Marx-Lesekreis teilnehmen. Bekannt geworden ist der Fall der Klima-Aktivistin Lisa Pöttinger, der der Freistaat Bayern das Referendariat verweigerte, weil der dortige Verfassungsschutz ein antikapitalistisches Klimatreffen als „linksextremistisch“ einstuft. Schon wenn also antifaschistische Jugendliche an einer staatlich geförderten Veranstaltung teilnehmen, könnte das als „immaterielle Leistung“ für extremistische Strukturen gewertet werden. Der Träger müsste diese Jugendlichen also ausschließen. Es würde auch gegen die Förderauflagen verstoßen, eine der drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen einzuladen.

Werden damit NGOs zum verlängerten Arm des Verfassungsschutzes gemacht?

Genau. Aus meiner Sicht ist das ein Angriff auf die Demokratie selbst. Denn die unterscheidet sich ja von der Mehrheitsdiktatur dadurch, dass sich diejenigen artikulieren können, die gerade nicht an der Macht sind. Dafür müssen Minderheitenpositionen öffentlich werden können, durch Versammlungs-, Presse- und Kunstfreiheit und durch demokratische Strukturen, die dafür Raum geben. Das Demokratieprinzip wird hier angegriffen, indem kritische Positionen ausgegrenzt werden.

Was ist dagegen zu sagen, dass Extremisten ausgeschlossen werden?

Der „Extremismus“-Begriff ist im Grundsatz umstritten. Er ist rechtlich nicht definiert, sondern so diffus, dass man damit alles Mögliche delegitimieren und sanktionieren kann. In einer Demokratie sollten Regeln immer auf Gesetzen basieren. Wir haben das Grundgesetz und andere Gesetze, die auch weiterentwickelt werden können, und auch viel geeignetere sozialwissenschaftliche Begriffe, um Problematisches zu benennen: Wir können von Antisemitismus sprechen, von Rassismus, völkischem Nationalismus, über Femizide und Sexismus.

Extremismus-Einstufung kann für Vereine existenzbedrohend werden

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn eine Gruppe als „extremistisch“ im Sinne der Verfassungsschutzämter eingestuft wird?

Sehr weitreichende: Die Etikettierung kann zum Entzug von Fördergeldern führen oder sogar zum Entzug der Gemeinnützigkeit eines Vereins. Das wird schnell existenzbedrohend, die Organisation verliert Steuervorteile, muss vielleicht hohe Rückzahlungen leisten, bekommt keine öffentlichen Räume mehr. Auch wegen dieser Gefahren für die Reputation hat eine der betroffenen Buchhandlungen gegen Staatsminister Weimer geklagt, der sie als „Extremisten“ bezeichnet hatte, und die Klage war erfolgreich (siehe Text Seite 5, die Redaktion). Das ist ein sehr wichtiges Urteil, das hoffentlich auch den Trägern von Bildungs- und Demokratiearbeit den Rücken stärkt und sie ermutigt, selbst offensiv ‚Nein‘ zu sagen zu dem Verfahren, und aktiv Transparenz einzufordern.

Das Programm „Demokratie leben!“ soll laut Bundesministerin Karin Prien auch inhaltlich neu ausgerichtet werden. Sie will es für die sogenannte „stille Mitte“ stärker öffnen, gefördert werden sollen etwa freiwillige Feuerwehren, Sportvereine etc. Jüngst hat Prien auch erklärt, sie sei „allergisch gegen Identitätspolitik“. Was bedeutet das?

Prien nimmt eine fatale Konstruktion vor: Sie unterscheidet zwischen einer in ihren Augen förderwürdigen Mitte und dem Rest, definiert also implizit einen „Rand“, den sie außerhalb verortet. Spielen wir es am Beispiel der Organisation „Hate Aid“ durch, deren Förderung ebenfalls jetzt gestoppt wurde: Hate Aid engagiert sich für Betroffene von Hassgewalt im Netz, also für Menschen, die in der digitalen Welt angegriffen oder stigmatisiert wurden – besonders Frauen, queere Menschen, Opfer von Rassismus. Indem die Bundesregierung die Förderung von Hate Aid in Frage stellt, werden Betroffene von Diskriminierung wieder für aggressive Angriffe freigegeben. Sie werden zum „Rand“ außerhalb der „Mitte“, auf die die Förderung konzentriert werden soll.
Demokratie leben: Bürgin fürchtet „Brutalisierung der Gesellschaft“

Was ist die Folge dieser Verschiebung?

Fünfundzwanzig Jahre nach den ersten Bundesprogrammen für Demokratie will die Bundesregierung den Kurs grundsätzlich ändern. Damit drohen sehr wichtige Beratungsstrukturen und Anlaufstellen wegzufallen, die über die Jahre durch die Programme entstanden sind. Es soll nicht mehr darum gehen, die von der Gesellschaft selbst produzierten Ausgrenzungsprozesse zu korrigieren und ihre Opfer zu schützen. Das wird insgesamt zu einer weiteren Brutalisierung der Gesellschaft führen.

Im Interview mit Ursula Rüssmann (FR 15.5.26)

Julika Bürgin ist Professorin für Bildung der Lebensalter und politische Bildung am Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt. Sie befasst sich unter anderem mit Voraussetzungen und politischer Steuerung von Demokratiebildung.<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=698'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=698</a>]]></content:encoded></item></channel></rss>