﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Fairness-Stiftung - Blog</title><atom:link href="https://blog.fairness-stiftung.de.de/FSBlogRss.aspx" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>https://blog.fairness-stiftung.de.de/</link><description>Unterstützung für Führungskräfte und Verantwortliche sowie für Unternehmen und Organisationen, die Zielscheibe unfairer Angriffe sind. Beratung und Information zur Steigerung von Fairness-Kompetenz als Führungskompetenz und zur Entwicklung fairer Organisationskultur.</description><lastBuildDate>Sat, 05 Sep 2026 03:44:50 GMT</lastBuildDate><language>de</language><item><title>Krasse Unfairness gegenüber Menschen mit Behinderungen</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=724</link><category>02.09.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=724&amp;02.09.2026 09:38:00</guid><pubDate>Wed, 02 Sep 2026 08:38:00 GMT</pubDate><description>Die Arbeitslosenquote von schwerbehinderten Menschen ist besonders hoch. Das liegt nicht an ihrer Qualifikation, sondern an mangelhaften Strukturen. Ein Kommentar von Anna Laura Müller in der FR (2.9.26, S. 13):

"Für alle, die das Thema schon etwas länger verfolgen, ist die Nachricht wenig überraschend: Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung ist auch in der Wirtschaftskrise stärker gestiegen als die Zahl derjenigen ohne Schwerbehinderung. Der bittere Trend, der sich hier fortsetzt, ist besonders absurd, wenn man sich vor Augen führt, dass arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung durchschnittlich besser qualifiziert sind als solche ohne Schwerbehinderung.

Und trotzdem funktioniert die so oft proklamierte Inklusion auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht. Nicht zuletzt, weil in einer Arbeitswelt, in der auf Leistung gedrillt wird, Menschen mit Schwerbehinderung nicht hineinpassen – so zumindest das häufige Vorurteil. Dabei ist Behinderung vielfältig und sagt nichts über die Fähigkeit aus, einen Job gut zu machen. Doch die Zugänge zu Jobs auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind schwierig.
Stellenausschreibungen besser formulieren
Das fängt schon bei der Stellenausschreibung an. Zwar ist die Klausel „Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt“ mittlerweile Standard. Aber es braucht für Bewerberinnen und Bewerber mehr als leere Phrasen. Eine Ansprechpartnerin im Unternehmen für Fragen zur Barrierefreiheit oder Arbeitsplatzanpassung beispielsweise oder schlicht die Information, ob es Aufzüge am Arbeitsort gibt, entsprechende Toiletten oder etwa Ruheräume. Arbeitgeber, die solche Informationen schon am Anfang des Bewerbungsprozesses bereitstellen, zeigen, dass sie sich mit dem Thema beschäftigt haben. Ein Indikator zumindest für eine Arbeitsstelle, die Inklusion nicht nur auf dem Papier bewirbt.

Es gibt Beschäftigungsmodelle und Unterstützungsformen, die funktionieren können und ein erster Schritt in die richtige Richtung sind, wie das Budget für Arbeit und Inklusionsunternehmen. Doch dies sind vereinzelte Leuchtturmprojekte. Zu viele Unternehmen kaufen sich weiterhin mit der sogenannten Ausgleichsabgabe frei.

Werkstätten mindern Recht auf freie Wahl der Arbeit

Und das ist nur ein Teil des Problems. Denn auch in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten viele Personen, die potenziell auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelangen könnten. Die tauchen in der Arbeitslosenquote erst gar nicht auf. Die Menschen dort bekommen keinen Mindestlohn, da sie nur in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis beschäftigt werden – als arbeitslos gelten sie damit nicht. Weniger als ein Prozent der Menschen wird von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt und das, obwohl Werkstätten sich eigentlich diesem Ziel verpflichtet haben.
Kritiker:innen der Werkstätten wollen die Menschen nicht einfach „auf die Straße setzen“, wie es manchmal Befürworterinnen und Befürworter der Einrichtungen formulieren. Sie wollen schlicht das Recht auf eine freie Wahl des Arbeitsumfeldes sichern, das seit 2009 in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben wird. Denn bisher führt der Weg für zu viele behinderte Menschen erst in die Förderschule und dann in die Werkstatt. Diese Muster müssen aufgebrochen und die Strukturen in Unternehmen müssen verbessert werden.

Das Ziel sollte sein, Inklusion ganzheitlich von Anfang an mitzudenken. Denn die fängt nicht erst auf dem Arbeitsmarkt an. Wer erst dort versucht, die Strukturen zu öffnen, droht zu scheitern"</description><content:encoded><![CDATA[Die Arbeitslosenquote von schwerbehinderten Menschen ist besonders hoch. Das liegt nicht an ihrer Qualifikation, sondern an mangelhaften Strukturen. Ein Kommentar von Anna Laura Müller in der FR (2.9.26, S. 13):

"Für alle, die das Thema schon etwas länger verfolgen, ist die Nachricht wenig überraschend: Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung ist auch in der Wirtschaftskrise stärker gestiegen als die Zahl derjenigen ohne Schwerbehinderung. Der bittere Trend, der sich hier fortsetzt, ist besonders absurd, wenn man sich vor Augen führt, dass arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung durchschnittlich besser qualifiziert sind als solche ohne Schwerbehinderung.

Und trotzdem funktioniert die so oft proklamierte Inklusion auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht. Nicht zuletzt, weil in einer Arbeitswelt, in der auf Leistung gedrillt wird, Menschen mit Schwerbehinderung nicht hineinpassen – so zumindest das häufige Vorurteil. Dabei ist Behinderung vielfältig und sagt nichts über die Fähigkeit aus, einen Job gut zu machen. Doch die Zugänge zu Jobs auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind schwierig.
Stellenausschreibungen besser formulieren
Das fängt schon bei der Stellenausschreibung an. Zwar ist die Klausel „Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt“ mittlerweile Standard. Aber es braucht für Bewerberinnen und Bewerber mehr als leere Phrasen. Eine Ansprechpartnerin im Unternehmen für Fragen zur Barrierefreiheit oder Arbeitsplatzanpassung beispielsweise oder schlicht die Information, ob es Aufzüge am Arbeitsort gibt, entsprechende Toiletten oder etwa Ruheräume. Arbeitgeber, die solche Informationen schon am Anfang des Bewerbungsprozesses bereitstellen, zeigen, dass sie sich mit dem Thema beschäftigt haben. Ein Indikator zumindest für eine Arbeitsstelle, die Inklusion nicht nur auf dem Papier bewirbt.

Es gibt Beschäftigungsmodelle und Unterstützungsformen, die funktionieren können und ein erster Schritt in die richtige Richtung sind, wie das Budget für Arbeit und Inklusionsunternehmen. Doch dies sind vereinzelte Leuchtturmprojekte. Zu viele Unternehmen kaufen sich weiterhin mit der sogenannten Ausgleichsabgabe frei.

Werkstätten mindern Recht auf freie Wahl der Arbeit

Und das ist nur ein Teil des Problems. Denn auch in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten viele Personen, die potenziell auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelangen könnten. Die tauchen in der Arbeitslosenquote erst gar nicht auf. Die Menschen dort bekommen keinen Mindestlohn, da sie nur in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis beschäftigt werden – als arbeitslos gelten sie damit nicht. Weniger als ein Prozent der Menschen wird von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt und das, obwohl Werkstätten sich eigentlich diesem Ziel verpflichtet haben.
Kritiker:innen der Werkstätten wollen die Menschen nicht einfach „auf die Straße setzen“, wie es manchmal Befürworterinnen und Befürworter der Einrichtungen formulieren. Sie wollen schlicht das Recht auf eine freie Wahl des Arbeitsumfeldes sichern, das seit 2009 in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben wird. Denn bisher führt der Weg für zu viele behinderte Menschen erst in die Förderschule und dann in die Werkstatt. Diese Muster müssen aufgebrochen und die Strukturen in Unternehmen müssen verbessert werden.

Das Ziel sollte sein, Inklusion ganzheitlich von Anfang an mitzudenken. Denn die fängt nicht erst auf dem Arbeitsmarkt an. Wer erst dort versucht, die Strukturen zu öffnen, droht zu scheitern"<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=724'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=724</a>]]></content:encoded></item><item><title>Amazon verlangt unfaire Preise für Werbeplätze, sagt die US-Wettbewerbsbehörde</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=723</link><category>01.09.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=723&amp;01.09.2026 09:13:00</guid><pubDate>Tue, 01 Sep 2026 08:13:00 GMT</pubDate><description>Das war mir schon vor 15 Jahren klar geworden, dass die Preise bei der Versteigerung von Werbeplätzen bei Amazon manipuliert wurden. Das gilt meines Erachtens und Eindrucks auch für Google-Werbeplätze, weshalb wir uns vor Jahren von derlei Anzeigenschaltungen verabschiedet haben. Immer wenn die Umsätze bei Google gesteigert werden mussten, um die Akteninhaber zu bedienen, stiegen die Anzeigenpreise, die vorgeblich die Folge einer Versteigerung sein sollten. Beweisen kann ich das nicht, denn er Aufwand wäre unangemessen groß. Aber der Verdacht besteht.

Gegen Amazon hat jetzt wie Wettbewerbsbehörde der USA Klage gegen Amazon wegen künstlich verteuerter Werbeplätze erhoben.

Amazon verdient Milliarden mit dem Verkauf von Werbeplätzen. Bei Auktionen habe der Onlinehändler jedoch heimlich die Preise erhöht und einen »versteckten Aufschlag« verlangt, sagt die US-Wettbewerbsbehörde FTC.

Die US-Wettbewerbsbehörde FTC und die Generalstaatsanwälte von 22 Bundesstaaten verklagen den Internetriesen Amazon. Sie werfen dem Onlinehändler vor, bei Auktionen um Werbeplätze die Preise künstlich erhöht zu haben. Über mehr als sieben Jahre habe Amazon auf diese Weise vermutlich zweistellige Milliardenbeträge eingenommen, teilte die Behörde mit.

Unternehmen können Amazon dafür bezahlen, dass ihre Anzeigen bei bestimmten Suchergebnissen erscheinen. Welches Unternehmen den Werbeplatz erhält, entscheidet eine Auktion. Nach Darstellung der FTC muss der Höchstbietende normalerweise nur einen Cent mehr zahlen als der Zweitplatzierte. Bietet eine Firma 200 Dollar und eine andere 190 Dollar, würde der Preis demnach bei 190,01 Dollar liegen. Bei Produktanzeigen habe Amazon jedoch in nahezu vier von fünf Fällen den vollständigen Betrag des Höchstgebots verlangt, so der Vorwurf. Damit habe der Konzern gegen die eigenen Regeln verstoßen.

Die FTC sieht dafür auch Belege in internen Dokumenten. Darin sei von einem »versteckten Aufschlag« die Rede. Außerdem habe Amazon die Preise mit fiktiven Auktionsteilnehmern in die Höhe getrieben. Der Klage zufolge nahm Amazon die heimliche Änderung vor, weil der Techkonzern unzufrieden mit den Einnahmen aus den Werbeauktionen war.

FTC-Vorsitzender Andrew Ferguson erklärte, die höheren Kosten seien größtenteils an amerikanische Verbraucher weitergegeben worden. Die Amazon-Aktie lag am Montag rund 2,5 Prozent im Minus.</description><content:encoded><![CDATA[Das war mir schon vor 15 Jahren klar geworden, dass die Preise bei der Versteigerung von Werbeplätzen bei Amazon manipuliert wurden. Das gilt meines Erachtens und Eindrucks auch für Google-Werbeplätze, weshalb wir uns vor Jahren von derlei Anzeigenschaltungen verabschiedet haben. Immer wenn die Umsätze bei Google gesteigert werden mussten, um die Akteninhaber zu bedienen, stiegen die Anzeigenpreise, die vorgeblich die Folge einer Versteigerung sein sollten. Beweisen kann ich das nicht, denn er Aufwand wäre unangemessen groß. Aber der Verdacht besteht.

Gegen Amazon hat jetzt wie Wettbewerbsbehörde der USA Klage gegen Amazon wegen künstlich verteuerter Werbeplätze erhoben.

Amazon verdient Milliarden mit dem Verkauf von Werbeplätzen. Bei Auktionen habe der Onlinehändler jedoch heimlich die Preise erhöht und einen »versteckten Aufschlag« verlangt, sagt die US-Wettbewerbsbehörde FTC.

Die US-Wettbewerbsbehörde FTC und die Generalstaatsanwälte von 22 Bundesstaaten verklagen den Internetriesen Amazon. Sie werfen dem Onlinehändler vor, bei Auktionen um Werbeplätze die Preise künstlich erhöht zu haben. Über mehr als sieben Jahre habe Amazon auf diese Weise vermutlich zweistellige Milliardenbeträge eingenommen, teilte die Behörde mit.

Unternehmen können Amazon dafür bezahlen, dass ihre Anzeigen bei bestimmten Suchergebnissen erscheinen. Welches Unternehmen den Werbeplatz erhält, entscheidet eine Auktion. Nach Darstellung der FTC muss der Höchstbietende normalerweise nur einen Cent mehr zahlen als der Zweitplatzierte. Bietet eine Firma 200 Dollar und eine andere 190 Dollar, würde der Preis demnach bei 190,01 Dollar liegen. Bei Produktanzeigen habe Amazon jedoch in nahezu vier von fünf Fällen den vollständigen Betrag des Höchstgebots verlangt, so der Vorwurf. Damit habe der Konzern gegen die eigenen Regeln verstoßen.

Die FTC sieht dafür auch Belege in internen Dokumenten. Darin sei von einem »versteckten Aufschlag« die Rede. Außerdem habe Amazon die Preise mit fiktiven Auktionsteilnehmern in die Höhe getrieben. Der Klage zufolge nahm Amazon die heimliche Änderung vor, weil der Techkonzern unzufrieden mit den Einnahmen aus den Werbeauktionen war.

FTC-Vorsitzender Andrew Ferguson erklärte, die höheren Kosten seien größtenteils an amerikanische Verbraucher weitergegeben worden. Die Amazon-Aktie lag am Montag rund 2,5 Prozent im Minus.<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=723'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=723</a>]]></content:encoded></item><item><title>Oft unfair gegenüber Menschen mit Behinderungen</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=722</link><category>26.08.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=722&amp;26.08.2026 08:31:00</guid><pubDate>Wed, 26 Aug 2026 07:31:00 GMT</pubDate><description>Sehr viele behinderte Menschen erleben Diskriminierung im Alltag, trauen sich aber nicht, sich zu beschweren. Viele glauben auch, dass es nichts bringt.

Sechs von zehn Menschen mit Behinderung in Deutschland haben in den vergangenen fünf Jahren im Alltag Diskriminierung erlebt. Damit liegt der Anteil etwa doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung, wie der Verein Aktion Mensch am Dienstag aus einer Online-Umfrage unter fast 600 behinderten Menschen zitierte.

„So verwundert nicht, dass 76 Prozent der Meinung sind: In Deutschland wird nicht genug gegen Diskriminierung getan“, folgerte die Sozialorganisation in ihrer Mitteilung. Für mehr als ein Viertel der befragten Menschen mit Behinderung ist Diskriminierung ein ständiges Problem. Der Umfrage zufolge begegnen Barrieren ihnen am häufigsten im öffentlichen Raum (68 Prozent), bei der Arbeit (59 Prozent) oder im Kontakt mit Behörden und Ämtern (57 Prozent).

„In durchweg allen Lebensbereichen machen Menschen mit Behinderung deutlich mehr diskriminierende Erfahrungen als die Allgemeinbevölkerung“, berichtete die Sprecherin der Aktion Mensch, Christina Marx. Diese reichten von abwertenden Gesten über herabwürdigende Kommentare bis hin zu fehlender Barrierefreiheit.

Ein Drittel der Betroffenen zweifelt an seinem Wert

Die Konsequenzen von Diskriminierung beeinflussen die gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen: So vermeiden 44 Prozent nach einer erlebten Diskriminierung ähnliche Situationen. Weitere 23 Prozent besuchen ausschließlich Orte, an denen sie keine Ungleichbehandlung erwarten. Und ein Drittel hat die Erfahrungen sogar internalisiert – sie zweifeln nach entsprechenden Vorfällen an ihrem eigenen Wert und kämpfen mit dem Gefühl, nicht zu genügen.

Oft sei auch das Vertrauen in Schutzmechanismen erschüttert, so Marx. „Viele Menschen mit Behinderung fühlen sich nicht sicher genug in der Gesellschaft verankert, um offiziell Beschwerde einzureichen – sie befürchten, dadurch noch mehr Probleme zu bekommen. Oder sie glauben schlicht nicht daran, dass es etwas nützt.“ Bestehende Melde- und Beratungsstellen müssten mehr für ihre Bekanntheit tun. Denn 37 Prozent der Betroffenen wüssten nicht, an wen sie sich wenden können.

kna</description><content:encoded><![CDATA[Sehr viele behinderte Menschen erleben Diskriminierung im Alltag, trauen sich aber nicht, sich zu beschweren. Viele glauben auch, dass es nichts bringt.

Sechs von zehn Menschen mit Behinderung in Deutschland haben in den vergangenen fünf Jahren im Alltag Diskriminierung erlebt. Damit liegt der Anteil etwa doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung, wie der Verein Aktion Mensch am Dienstag aus einer Online-Umfrage unter fast 600 behinderten Menschen zitierte.

„So verwundert nicht, dass 76 Prozent der Meinung sind: In Deutschland wird nicht genug gegen Diskriminierung getan“, folgerte die Sozialorganisation in ihrer Mitteilung. Für mehr als ein Viertel der befragten Menschen mit Behinderung ist Diskriminierung ein ständiges Problem. Der Umfrage zufolge begegnen Barrieren ihnen am häufigsten im öffentlichen Raum (68 Prozent), bei der Arbeit (59 Prozent) oder im Kontakt mit Behörden und Ämtern (57 Prozent).

„In durchweg allen Lebensbereichen machen Menschen mit Behinderung deutlich mehr diskriminierende Erfahrungen als die Allgemeinbevölkerung“, berichtete die Sprecherin der Aktion Mensch, Christina Marx. Diese reichten von abwertenden Gesten über herabwürdigende Kommentare bis hin zu fehlender Barrierefreiheit.

Ein Drittel der Betroffenen zweifelt an seinem Wert

Die Konsequenzen von Diskriminierung beeinflussen die gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen: So vermeiden 44 Prozent nach einer erlebten Diskriminierung ähnliche Situationen. Weitere 23 Prozent besuchen ausschließlich Orte, an denen sie keine Ungleichbehandlung erwarten. Und ein Drittel hat die Erfahrungen sogar internalisiert – sie zweifeln nach entsprechenden Vorfällen an ihrem eigenen Wert und kämpfen mit dem Gefühl, nicht zu genügen.

Oft sei auch das Vertrauen in Schutzmechanismen erschüttert, so Marx. „Viele Menschen mit Behinderung fühlen sich nicht sicher genug in der Gesellschaft verankert, um offiziell Beschwerde einzureichen – sie befürchten, dadurch noch mehr Probleme zu bekommen. Oder sie glauben schlicht nicht daran, dass es etwas nützt.“ Bestehende Melde- und Beratungsstellen müssten mehr für ihre Bekanntheit tun. Denn 37 Prozent der Betroffenen wüssten nicht, an wen sie sich wenden können.

kna<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=722'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=722</a>]]></content:encoded></item><item><title>Das mit Hilfe der Bundesregierung geschredderte Lieferkettengesetz</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=721</link><category>19.08.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=721&amp;19.08.2026 14:52:00</guid><pubDate>Wed, 19 Aug 2026 13:52:00 GMT</pubDate><description>Geheime Absprachen mit Wirtschaftsministerium: Fossile Lobby bringt Bundesregierung auf Linie.

Nach geheimen Absprachen entkernen Wirtschaftsministerium und Kanzleramt die Umwelt- und Menschenrechtsstandards in globalen Lieferketten. Von Felix Sassmannshausen.
Unmittelbar nach der Verabschiedung der EU-Lieferkettenrichtlinie formiert sich in europäischen Wirtschaftsverbänden ebenso wie in den Chefetagen internationaler Rohstoff- und Energiekonzerne erbitterter Widerstand.

Die EU-Kommission öffnet daraufhin das Einfallstor: Noch bevor die Nachhaltigkeitsvorgaben überhaupt zur Anwendung kommen, setzt sie im Februar 2025 unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ diese Vorgaben wieder auf die Agenda. Mit dem sogenannten „Omnibus-I“-Gesetzespaket sollen die EU-Vorgaben für Unternehmen weniger komplex gemacht werden. Neben der CSDDD betrifft dies auch die bereits geltende Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Dann folgen Verhandlungen im EU-Parlament und in den Mitgliedstaaten – zunächst unter polnischer, von Juli an unter dänischer Ratspräsidentschaft.

Eine Gruppe fossiler Konzerne beginnt umgehend mit einer beispiellosen, systematischen Kampagne gegen die Richtlinien des Lieferkettengesetzes. Unter Führung der Lobbyagentur Teneo schließen sich fossile Giganten im informellen „Competitiveness Roundtable“ zusammen. Dem Bündnis gehören US-Schwergewichte wie ExxonMobil, Dow, Enterprise Mobility und Koch Industries, aber auch der französische Konzern TotalEnergies an.

Interne Präsentationen aus den Treffen des Bündnisses, über die zuerst die niederländische Nichtregierungsorganisation Somo berichtete und die der FR vorliegen, dokumentieren eine dichte Abfolge von Strategiesitzungen seit März 2025. Ihr Ziel ist es, die Richtlinien so weit zu entkernen, dass sie im täglichen Geschäft ihre Wirkung verlieren. Dazu baut die Konzerngruppe auch eine massive ökonomische Drohkulisse auf: So droht der US-Ölgigant ExxonMobil damit, ein 20 Milliarden US-Dollar schweres Investitionspaket für CO2-arme Technologien in Europa auf Eis zu legen, sollte man den Forderungen nach Deregulierung nicht nachkommen.

Flankiert wird die Konzernstrategie durch geopolitische Interventionen aus den USA und Katar. Deren Energieminister Chris Wright und Saad Sherida Al-Kaabi schicken in der heißen Phase der Verhandlungen, im Oktober 2025, einen gemeinsamen Brief an die europäischen Regierungschefs. Ihre Botschaft ist unmissverständlich: Die Lieferkettenrichtlinie gefährde Flüssiggas-Exporte in die EU und bedrohe damit direkt die verlässliche und bezahlbare Energieversorgung der Union – und das kurz vor dem nahenden Winter.

„Da haben sie ganz klar die EU mit den geopolitischen oder auch energiepolitischen Abhängigkeiten, in die sich die EU begeben hat, unter Druck gesetzt“, ordnet Juliane Bing, Referentin für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, diesen koordinierten Vorstoß ein. Die Nichtregierungsorganisation setzte sich für die weitgehende Beibehaltung der Richtlinie ein.

Deutschland kommt neben Frankreich und Italien in der Konzernkampagne eine Schlüsselrolle zu: Als wirtschaftsstärkstes und bevölkerungsreichstes Land der EU ist die Bundesrepublik entscheidend und soll im Zuge der „gezielten Kampagne“ durch ExxonMobil gemeinsam mit Dow und Enterprise Mobility auf Linie gebracht werden, wie es in den internen Papieren heißt.

Mit ihren Anliegen rennen sie im unionsgeführten Kanzleramt und im von Katherina Reiche (CDU) geführten Wirtschaftsministerium offene Türen ein, wie Recherchen von FR gemeinsam mit „FragDenStaat“ nun zeigen. Nach einer Katar-Reise der Ministerin Reiche Mitte November, bei der es auch um die Lieferkettenrichtlinie ging, schickt die Lobbygruppe dem Ministerium konkrete Formulierungsvorschläge für die heiße Phase der Verhandlungen in Brüssel.

Wenig später trifft sich die neue Leiterin der Europaabteilung des Bundeswirtschaftsministeriums, Susanne Szech-Koundouros, vertraulich mit der europäischen Spitze von ExxonMobil. Gegenüber den Konzernen will das Haus „Verständnis für [die] Sorge einer Auswirkung“ der CSDDD auf Drittstaaten zeigen. Die geplanten Einschränkungen durch das Omnibus-Paket würden „einen spürbaren Schutz für US-Unternehmen“ bringen, heißt es in internen Vorbereitungsdokumenten für das Treffen amerikanische Unternehmen ausnehmen“, hatte das BMWE zuvor vermerkt, als das Treffen mit ExxonMobil anstand.

Obwohl viele Mitglieder der Lobbygruppe weiterhin unter die Richtlinie fallen, profitieren sie enorm von den beschlossenen Lockerungen, erklärt die Ökonomin Claudia Kemfert. „Wenn nur noch sehr wenige Konzerne unmittelbar erfasst werden, entfallen wichtige Anreize, Lieferanten nach Klima-, Umwelt- und Sozialstandards auszuwählen und dauerhaft zu kontrollieren“, analysiert die Ökonomin. Auch wird es leichter, Risiken und Kosten in kleinere, formal nicht verpflichtete Zulieferbetriebe auszulagern. „Das verschafft kurzfristig finanzielle Vorteile – allerdings auf Kosten der Allgemeinheit und jener Unternehmen, die bereits konsequent in Klimaneutralität investieren“, kritisiert Kemfert.

Um im Sinne des Zwei-Stufen-Plans auch das deutsche Gesetz aushöhlen zu können, braucht es jedoch noch einen entscheidenden Kniff. Denn eigentlich ist es wegen des europarechtlichen Verschlechterungsverbots nicht erlaubt, bestehende, weitergehende nationale Schutzstandards unter Berufung auf eine EU-Richtlinie abzubauen.

Das weiß man auch im Kanzleramt, das zu einer brachialen Methode greift, um sich über diese rechtliche Hürde hinwegzusetzen: In letzter Sekunde wird in den Text der EU-Richtlinie ein Satz reinverhandelt, der zuvor keinerlei Erwähnung gefunden hatte. Danach dürfen Mitgliedstaaten explizit bestehende nationale Gesetze an die aufgeweichten EU-Schwellenwerte anpassen. Der Passus, maßgeschneidert für die Berliner Pläne, wird vom deutschen Botschafter bei der EU, Thomas Hans Ossowski, mündlich in die finalen Gespräche eingebracht – auf Anweisung aus dem Bundeskanzleramt.
Das europäische und das deutsche Lieferkettengesetz mögen formal zwar noch stehen – doch viele der darin enthaltenen Regelungen zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten sind massiv ausgehöhlt. Um den verbliebenen Kern wirksam zu erhalten, müsse man sich nun politisch erst recht entschlossen einsetzen, betont die Lieferketten-Expertin Juliane Bing von Germanwatch. Entspannung dürfte sich unter den Berliner Koalitionsspitzen also vorerst nicht breitmachen – geschweige denn bei Gewerkschaften oder Umweltverbänden.

»Es ist an der Zeit, Katastrophen nicht länger als isolierte Tragödien zu behandeln und das systemische Risiko zu erkennen«, forderte UN-Generalsekretär António Guterres am Freitag bei einer Ansprache in New York. Dieses systemische Risiko hat für den UN-Chef eine klare Ursache: den anhaltenden Ausbau fossiler Energieträger. Demnach planen Staaten, noch im Jahr 2030 mehr als doppelt so viele fossile Brennstoffe zu fördern, wie es das 1,5-Grad-Limit der Pariser Klimaziele erlaubt. »Jedes neue Projekt für fossile Brennstoffe, das heute genehmigt wird, macht die Hitzewellen von morgen gefährlicher«, warnte Guterres. Dieses Jahr treffe dabei eine ohnehin gefährlich aufgeheizte Erde auf das zyklisch auftretende Wetterphänomen El Niño, das die globalen Temperaturen weiter anfache, mahnte der UN-Chef mit Blick auf neue Daten der Weltorganisation für Meteorologie (WMO). »Wir befinden uns auf unbekanntem Terrain.«

Mit Texten von Felix Sassmannshausen in FR und nd
</description><content:encoded><![CDATA[Geheime Absprachen mit Wirtschaftsministerium: Fossile Lobby bringt Bundesregierung auf Linie.

Nach geheimen Absprachen entkernen Wirtschaftsministerium und Kanzleramt die Umwelt- und Menschenrechtsstandards in globalen Lieferketten. Von Felix Sassmannshausen.
Unmittelbar nach der Verabschiedung der EU-Lieferkettenrichtlinie formiert sich in europäischen Wirtschaftsverbänden ebenso wie in den Chefetagen internationaler Rohstoff- und Energiekonzerne erbitterter Widerstand.

Die EU-Kommission öffnet daraufhin das Einfallstor: Noch bevor die Nachhaltigkeitsvorgaben überhaupt zur Anwendung kommen, setzt sie im Februar 2025 unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ diese Vorgaben wieder auf die Agenda. Mit dem sogenannten „Omnibus-I“-Gesetzespaket sollen die EU-Vorgaben für Unternehmen weniger komplex gemacht werden. Neben der CSDDD betrifft dies auch die bereits geltende Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Dann folgen Verhandlungen im EU-Parlament und in den Mitgliedstaaten – zunächst unter polnischer, von Juli an unter dänischer Ratspräsidentschaft.

Eine Gruppe fossiler Konzerne beginnt umgehend mit einer beispiellosen, systematischen Kampagne gegen die Richtlinien des Lieferkettengesetzes. Unter Führung der Lobbyagentur Teneo schließen sich fossile Giganten im informellen „Competitiveness Roundtable“ zusammen. Dem Bündnis gehören US-Schwergewichte wie ExxonMobil, Dow, Enterprise Mobility und Koch Industries, aber auch der französische Konzern TotalEnergies an.

Interne Präsentationen aus den Treffen des Bündnisses, über die zuerst die niederländische Nichtregierungsorganisation Somo berichtete und die der FR vorliegen, dokumentieren eine dichte Abfolge von Strategiesitzungen seit März 2025. Ihr Ziel ist es, die Richtlinien so weit zu entkernen, dass sie im täglichen Geschäft ihre Wirkung verlieren. Dazu baut die Konzerngruppe auch eine massive ökonomische Drohkulisse auf: So droht der US-Ölgigant ExxonMobil damit, ein 20 Milliarden US-Dollar schweres Investitionspaket für CO2-arme Technologien in Europa auf Eis zu legen, sollte man den Forderungen nach Deregulierung nicht nachkommen.

Flankiert wird die Konzernstrategie durch geopolitische Interventionen aus den USA und Katar. Deren Energieminister Chris Wright und Saad Sherida Al-Kaabi schicken in der heißen Phase der Verhandlungen, im Oktober 2025, einen gemeinsamen Brief an die europäischen Regierungschefs. Ihre Botschaft ist unmissverständlich: Die Lieferkettenrichtlinie gefährde Flüssiggas-Exporte in die EU und bedrohe damit direkt die verlässliche und bezahlbare Energieversorgung der Union – und das kurz vor dem nahenden Winter.

„Da haben sie ganz klar die EU mit den geopolitischen oder auch energiepolitischen Abhängigkeiten, in die sich die EU begeben hat, unter Druck gesetzt“, ordnet Juliane Bing, Referentin für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, diesen koordinierten Vorstoß ein. Die Nichtregierungsorganisation setzte sich für die weitgehende Beibehaltung der Richtlinie ein.

Deutschland kommt neben Frankreich und Italien in der Konzernkampagne eine Schlüsselrolle zu: Als wirtschaftsstärkstes und bevölkerungsreichstes Land der EU ist die Bundesrepublik entscheidend und soll im Zuge der „gezielten Kampagne“ durch ExxonMobil gemeinsam mit Dow und Enterprise Mobility auf Linie gebracht werden, wie es in den internen Papieren heißt.

Mit ihren Anliegen rennen sie im unionsgeführten Kanzleramt und im von Katherina Reiche (CDU) geführten Wirtschaftsministerium offene Türen ein, wie Recherchen von FR gemeinsam mit „FragDenStaat“ nun zeigen. Nach einer Katar-Reise der Ministerin Reiche Mitte November, bei der es auch um die Lieferkettenrichtlinie ging, schickt die Lobbygruppe dem Ministerium konkrete Formulierungsvorschläge für die heiße Phase der Verhandlungen in Brüssel.

Wenig später trifft sich die neue Leiterin der Europaabteilung des Bundeswirtschaftsministeriums, Susanne Szech-Koundouros, vertraulich mit der europäischen Spitze von ExxonMobil. Gegenüber den Konzernen will das Haus „Verständnis für [die] Sorge einer Auswirkung“ der CSDDD auf Drittstaaten zeigen. Die geplanten Einschränkungen durch das Omnibus-Paket würden „einen spürbaren Schutz für US-Unternehmen“ bringen, heißt es in internen Vorbereitungsdokumenten für das Treffen amerikanische Unternehmen ausnehmen“, hatte das BMWE zuvor vermerkt, als das Treffen mit ExxonMobil anstand.

Obwohl viele Mitglieder der Lobbygruppe weiterhin unter die Richtlinie fallen, profitieren sie enorm von den beschlossenen Lockerungen, erklärt die Ökonomin Claudia Kemfert. „Wenn nur noch sehr wenige Konzerne unmittelbar erfasst werden, entfallen wichtige Anreize, Lieferanten nach Klima-, Umwelt- und Sozialstandards auszuwählen und dauerhaft zu kontrollieren“, analysiert die Ökonomin. Auch wird es leichter, Risiken und Kosten in kleinere, formal nicht verpflichtete Zulieferbetriebe auszulagern. „Das verschafft kurzfristig finanzielle Vorteile – allerdings auf Kosten der Allgemeinheit und jener Unternehmen, die bereits konsequent in Klimaneutralität investieren“, kritisiert Kemfert.

Um im Sinne des Zwei-Stufen-Plans auch das deutsche Gesetz aushöhlen zu können, braucht es jedoch noch einen entscheidenden Kniff. Denn eigentlich ist es wegen des europarechtlichen Verschlechterungsverbots nicht erlaubt, bestehende, weitergehende nationale Schutzstandards unter Berufung auf eine EU-Richtlinie abzubauen.

Das weiß man auch im Kanzleramt, das zu einer brachialen Methode greift, um sich über diese rechtliche Hürde hinwegzusetzen: In letzter Sekunde wird in den Text der EU-Richtlinie ein Satz reinverhandelt, der zuvor keinerlei Erwähnung gefunden hatte. Danach dürfen Mitgliedstaaten explizit bestehende nationale Gesetze an die aufgeweichten EU-Schwellenwerte anpassen. Der Passus, maßgeschneidert für die Berliner Pläne, wird vom deutschen Botschafter bei der EU, Thomas Hans Ossowski, mündlich in die finalen Gespräche eingebracht – auf Anweisung aus dem Bundeskanzleramt.
Das europäische und das deutsche Lieferkettengesetz mögen formal zwar noch stehen – doch viele der darin enthaltenen Regelungen zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten sind massiv ausgehöhlt. Um den verbliebenen Kern wirksam zu erhalten, müsse man sich nun politisch erst recht entschlossen einsetzen, betont die Lieferketten-Expertin Juliane Bing von Germanwatch. Entspannung dürfte sich unter den Berliner Koalitionsspitzen also vorerst nicht breitmachen – geschweige denn bei Gewerkschaften oder Umweltverbänden.

»Es ist an der Zeit, Katastrophen nicht länger als isolierte Tragödien zu behandeln und das systemische Risiko zu erkennen«, forderte UN-Generalsekretär António Guterres am Freitag bei einer Ansprache in New York. Dieses systemische Risiko hat für den UN-Chef eine klare Ursache: den anhaltenden Ausbau fossiler Energieträger. Demnach planen Staaten, noch im Jahr 2030 mehr als doppelt so viele fossile Brennstoffe zu fördern, wie es das 1,5-Grad-Limit der Pariser Klimaziele erlaubt. »Jedes neue Projekt für fossile Brennstoffe, das heute genehmigt wird, macht die Hitzewellen von morgen gefährlicher«, warnte Guterres. Dieses Jahr treffe dabei eine ohnehin gefährlich aufgeheizte Erde auf das zyklisch auftretende Wetterphänomen El Niño, das die globalen Temperaturen weiter anfache, mahnte der UN-Chef mit Blick auf neue Daten der Weltorganisation für Meteorologie (WMO). »Wir befinden uns auf unbekanntem Terrain.«

Mit Texten von Felix Sassmannshausen in FR und nd
<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=721'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=721</a>]]></content:encoded></item><item><title>Zweierlei Enteignung - Ist Kapitalbesitz an Wohnungen bedeutender als Geistesbesitz an Kulturgütern?</title><author>verlag@action365.de  (Dr. Norbert Copray)</author><link>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=720</link><category>17.08.2026</category><guid isPermaLink="true">https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=720&amp;17.08.2026 09:18:00</guid><pubDate>Mon, 17 Aug 2026 08:18:00 GMT</pubDate><description>Das ist schräg: Die Koalition auf Bundesebene hat beschlossen, Enteignungen von Immobilienunternehmen mit Mietwohnungen zu verbieten. Das haben Spitzenvertreter von CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss beschlossen, wie am Donnerstag bekannt wurde.

Gleichzeitig schauen dieselben Politiker und Parteien gelassen zu, wie die Tech-Konzerne aus dem Silicon Valley die Autoren und Autorinnen ihrer Urheberrechte (und Honorare) enteignet werden. Ganze Antiquariate werden dafür leergekauft.

Doppelmoral vom Gröbsten. Die Literaturbranche sieht das Urheberrecht durch KI bedroht. US-amerikanische Großkonzerne seien auf “Raubzug” in urheberrechtlich geschützten Werken unterwegs, beklagt Stefan Könemann, Vorstandsmitglied des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und Geschäftsführer von Barsortiment Könemann. “Solche massiven Urheberrechtsverletzungen hat es in der Geschichte bisher nicht gegeben“, beklagt er.
Das Problem ist vielschichtig. Es geht um die Frage, ob KI mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert werden darf (die anschließend verbrannt werden) und ob und wie Autoren dafür entlohnt werden müssen. Aber es geht auch um die Frage, ob KI ihre Antworten aus urheberrechtlich geschützten Werken generieren darf und was mit Klicks passiert, die nicht mehr kommen, wenn die Suchmaschinen die KI-Zusammenfassungen anzeigen. Hier sind vor allem Verlage alarmiert, die die Klicks auf ihren Seiten brauchen, um Geld zu verdienen, zum Beispiel weil sie Werbeanzeigen verkaufen. Sie befürchten eine Schwächung des Journalismus.

Zweierlei Enteignung, zweierlei 'Moral', zweierlei Politik. Eine Schande der Zivilisation.</description><content:encoded><![CDATA[Das ist schräg: Die Koalition auf Bundesebene hat beschlossen, Enteignungen von Immobilienunternehmen mit Mietwohnungen zu verbieten. Das haben Spitzenvertreter von CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss beschlossen, wie am Donnerstag bekannt wurde.

Gleichzeitig schauen dieselben Politiker und Parteien gelassen zu, wie die Tech-Konzerne aus dem Silicon Valley die Autoren und Autorinnen ihrer Urheberrechte (und Honorare) enteignet werden. Ganze Antiquariate werden dafür leergekauft.

Doppelmoral vom Gröbsten. Die Literaturbranche sieht das Urheberrecht durch KI bedroht. US-amerikanische Großkonzerne seien auf “Raubzug” in urheberrechtlich geschützten Werken unterwegs, beklagt Stefan Könemann, Vorstandsmitglied des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und Geschäftsführer von Barsortiment Könemann. “Solche massiven Urheberrechtsverletzungen hat es in der Geschichte bisher nicht gegeben“, beklagt er.
Das Problem ist vielschichtig. Es geht um die Frage, ob KI mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert werden darf (die anschließend verbrannt werden) und ob und wie Autoren dafür entlohnt werden müssen. Aber es geht auch um die Frage, ob KI ihre Antworten aus urheberrechtlich geschützten Werken generieren darf und was mit Klicks passiert, die nicht mehr kommen, wenn die Suchmaschinen die KI-Zusammenfassungen anzeigen. Hier sind vor allem Verlage alarmiert, die die Klicks auf ihren Seiten brauchen, um Geld zu verdienen, zum Beispiel weil sie Werbeanzeigen verkaufen. Sie befürchten eine Schwächung des Journalismus.

Zweierlei Enteignung, zweierlei 'Moral', zweierlei Politik. Eine Schande der Zivilisation.<br /><a href='https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=720'>https://blog.fairness-stiftung.de/FSBlogEintrag.aspx?EID=720</a>]]></content:encoded></item></channel></rss>