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19.10.2021 12:19
SLAPP - krass unfairer Gebrauch des Rechts  

Es geht um Einschüchterungsklagen gegen kritische Stimmen. So schreibt das Umweltinstitut München e.V.:

"Die Wahrheit zu sagen ist kein Verbrechen, die Meinungsfreiheit ein hohes Gut in demokratischen Staaten – und doch landen auch in Europa immer häufiger Menschen vor Gericht, die ökologische und soziale Missstände anprangern. Denn Unternehmen, Regierungen und mächtige Einzelpersonen versuchen, kritische Stimmen mit sogenannten SLAPP-Klagen zum Schweigen zu bringen. So werden Gesetze und Gerichte missbraucht, um diejenigen anzugreifen, die im öffentlichen Interesse auf Probleme aufmerksam machen und dabei allzu unbequem für die Verursacher:innen werden. Das bedroht die Demokratie im Kern.

SLAPPs steht für „Strategic Lawsuits against Public Participation” – zu Deutsch strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung. Mit diesem Begriff wird eine rechtsmissbräuchliche Form von Klagen bezeichnet, mit denen Kritiker:innen eingeschüchtert werden und ihre Kritik aus der Öffentlichkeit verbannt werden soll. In der englischen Abkürzung (slap; Ohrfeige, Schlag ins Gesicht) wird die Wirkung solcher Klagen auf die Betroffenen deutlich: Wer „ge-slapp-t“ wird, dem stehen oft hohe Anwaltskosten, jahrelange Gerichtsprozesse und horrende Schadensersatzzahlungen ins Haus. Den Kläger:innen geht es in erster Linie nicht darum, vor Gericht Recht zu bekommen, sondern darum, Kritiker:innen mundtot zu machen. Betroffene werden mit haltlosen Klagen überzogen, die ihre finanziellen und zeitlichen Ressourcen erschöpfen und sie psychologisch zermürben sollen. Das Kalkül hinter den Einschüchterungsversuchen: Die Beklagten sollen unter dem Druck einknicken und ihre kritischen Äußerungen zurückzuziehen – und selbst wer standhält, muss so viel Zeit und Geld in die Verteidigung vor Gericht investieren, dass die inhaltliche Arbeit unmöglich gemacht wird.

Ein Angriff auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie

Gleichzeitig sind SLAPPs auch ein sprichwörtlicher Schlag ins Gesicht von rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien. Die Mächtigen und Reichen spannen die Justiz vor den Karren, um fragwürdige Geschäftspraktiken oder andere Missstände von den Augen der Öffentlichkeit fernzuhalten. Nicht ein Unrecht soll richtig gestellt, sondern Gegner:innen und Personen, die kritisch berichten, ein Maulkorb verpasst werden. Gerichte werden so unfreiwillig zu Handlangern von Unternehmen und mächtigen Lobbys, und Gerichtsprozesse ein Instrument, um die Angeklagten einzuschüchtern und ihre Kräfte und Mittel aufzuzehren.

Erste Erkenntnisse einer Untersuchung von Greenpeace International weisen darauf hin, dass SLAPPs auch in Europa stark zugenommen haben. Anhand einer Auswahl von 215 Fällen aus zehn Jahren wurde zwischen 2017 und 2018 ein Anstieg um 27 Prozent und zwischen 2018 und 2019 sogar von 75 Prozent festgestellt. Greenpeace konnte SLAPPs in 25 europäischen Ländern identifizieren, worunter Frankreich (39 Fälle), Irland (27 Fälle), Italien (24 Fälle) und Polen (17 Fälle) besonders hervorstechen.

Die abschreckende Wirkung von SLAPPs erstreckt sich nicht allein auf die Betroffenen selbst, sondern auf die Gesellschaft als Ganzes. Denn je mehr solche Knebelklagen Schule machen, desto eher stellen Menschen sich die Frage, ob sie das Risiko eines teuren Gerichtsprozesses und existenzbedrohender Schadenersatzzahlungen wirklich eingehen wollen, bevor sie soziale, ökologische, politische oder andere Missstände öffentlich anprangern. Dieser sogenannte „chilling effect“ ist keine unangenehme Nebenwirkung von SLAPP-Klagen, sondern deren ausgemachtes Ziel. SLAPPs sind ein direkter Angriff auf grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, kritische Berichterstattung, oder Protest. Werden diese Rechte bedroht, ist die Demokratie selbst in Gefahr.

SLAPPs: Ein fairer Kampf sieht anders aus

Neben ihres missbräuchlichen Charakters zeichnen sich SLAPPs durch die massive Ungleichheit zwischen Kläger:innen und Angeklagten und einen hohen Grad an Unverhältnismäßigkeit aus. Üblicherweise zerren Unternehmen mit viel Geld und Macht Einzelpersonen vor Gericht, die nichts ansatzweise über vergleichbare Mittel verfügen. Häufig werden einzelne Mitarbeiter:innen von Zeitungen oder Organisationen herausgegriffen und verklagt – so sollen sie isoliert, persönlich eingeschüchtert und in ihrer Privatexistenz bedroht werden. Die Kläger:innen, die sich problemlos teure Anwält:innen leisten können, haben nichts zu verlieren, während sich die Angeklagten mit dem finanziellen Ruin oder sogar Gefängnisstrafen konfrontiert sehen. Selbst wenn die Klage vom Gericht abgewiesen wird oder das Gericht zugunsten der „ge-slappten“ Person entscheidet, muss die Gegenseite mit keiner Strafe für den Justizmissbrauch rechnen. Aktivist: innen könnten also im schlimmsten Fall aufgrund eines kritischen Kommentars unfreiwillig ihre Zukunft aufs Spiel setzen, während diejenigen, die systematisch Klagen zur Einschüchterung von Gegner:innen missbrauchen, mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen haben.

Der Großteil der SLAPP-Klagen stellt den Vorwurf der Diffamierung in den Raum. Anstatt auf ihre Kritiker:innen mit inhaltlichen Argumenten zu reagieren, werfen Unternehmen, Regierungen und mächtige Einzelpersonen diesen Verleumdung, Verunglimpfung, üble Nachrede, Beleidigung oder Rufschädigung vor. So wird der Überbringer der schlechten Nachricht zum Übeltäter. In der Debatte rund um SLAPPs stellt sich die Frage: Wer sollte zur Verantwortung gezogen werden: diejenigen, die die Umwelt zerstören und Menschenrechte mit Füßen treten oder diejenigen, die darüber berichten?

Mit SLAPPs schikaniert werden üblicherweise Menschen oder Organisationen, die Wissen, Informationen, Ideen und Meinungen weitergeben, die im öffentlichen Interesse liegen: Vertreter: innen einer kritischen Öffentlichkeit die sich beispielsweise für Umweltschutz oder Menschenrechte einsetzen, sind unter den häufigsten Opfern von SLAPPs. Dieser Personenkreis wird gerne unter der Überschrift „public watchdogs“ zusammengefasst – übersetzt „öffentliche Wachhunde“, die die Aktivitäten von mächtigen Personen, Unternehmen und Institutionen unter die Lupe nehmen.
Das Umweltinstitut ist selbst von einem SLAPP betroffen. Unser Agrarreferent Karl Bär steht derzeit in Bozen vor Gericht und muss sich wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede verantworten. Anlass war unsere Pestizidtirol-Kampagne aus dem Jahr 2017, mit der wir die Öffentlichkeit über den hohen Einsatz von giftigen Pestiziden in den Südtiroler Apfelmonokulturen aufgeklärt hatten. In einem ganz ähnlichen Fall wurde die französische Pestizid-Kritikerin Valérie Murat vor Gericht gezerrt, weil sie ein Dossier über Pestizidrückstände in Bordeaux-Weinen veröffentlicht hatte.

Ein anderes Beispiel für ein deutsches SLAPP-Opfer ist die Organisation Rettet den Regenwald, die in Hamburg wegen Verleumdung auf der Anklagebank sitzt, weil sie die Praktiken des Palmöl- und Holzkonzerns Korindo kritisiert hatte. Auch das Portal für Informationsfreiheit Frag den Staat wurde verklagt – vom Hohenzollernprinz Georg Friedrich von Preußen, der regelmäßig mit Abmahnungen und Klagen gegen ihm unerwünschte Berichterstattung vorgeht – unter anderem in Zusammenhang mit der Erforschung der Rolle der Hohenzollern im Nationalsozialismus. Wegen eines Enthüllungsartikels über fragwürdige Aktiengeschäfte des Unternehmers Hannes Kuhn wurden auch zwei Redakteure der Süddeutschen Zeitung mit einer Millionenklage überzogen.

SLAPP back: Europas Zivilgesellschaft wehrt sich

Um den undemokratischen Angriffen auf grundlegende Menschenrechte endlich ein Ende zu setzen, hat sich die Coalition against SLAPPs in Europe (CASE) gegründet, der auch das Umweltinstitut beigetreten ist. Setzen wir uns nicht zur Wehr, werden grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf Meinungs-und Informationsfreiheit beschnitten. Gemeinsam wollen wir deshalb die Widerstandskraft der Zivilgesellschaft stärken, indem wir Betroffene unterstützen und für eine europäische Gesetzgebung gegen den Justizmissbrauch durch SLAPPs kämpfen.

Unter www.the-case.eu informiert das CASE-Bündnis ausführlich über SLAPPs, stellt verschiedene Kampagnen vor und bietet Betroffenen Unterstützung an. Personen, die von SLAPPs bedroht werden, können dort beispielsweise eine Liste an Anwält:innen aus ganz Europa aufrufen, die pro bono Beratung und juristische Vertretung anbieten.

Als ersten Erfolg konnte CASE bereits 2020 vermelden, dass die Relevanz von Anti-SLAPP-Maßnahmen bei den Institutionen der Europäischen Union angekommen ist. So warnte die Menschenrechtskommissarin des Europarats Dunja Mijatovic vor der ernstzunehmenden Gefahr für die Demokratie durch SLAPPs und verwies dabei auch auf die Klage gegen das Umweltinstitut. Außerdem kündigte die EU-Kommission im Europäischen Aktionsplan für Demokratie an, im Laufe des Jahres 2021 eine Initiative gegen SLAPPs auf den Weg zu bringen.

Anders als in vielen Ländern (wie z.B. in Südafrika oder einigen US-Bundesstaaten) gibt es bisher in keinem einzigen EU-Mitgliedsstaat Anti-SLAPP Gesetze. Das CASE-Bündnis setzt sich daher dafür ein, dass die Initiative der Kommission die Form einer EU-Richtlinie annimmt. Eine solche Richtlinie wäre vergleichbar mit der Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern, die im Dezember 2019 in Kraft trat, und müsste von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht übersetzt werden. Die Petition, mit der wir ein derartiges europäisches Anti-SLAPP-Gesetz fordern, haben bereits über 40.000 Menschen unterzeichnet".

Das Umweltinstitut kommentiert auf seiner Homepage"

"Die Kampagne gegen SLAPP unterstützen"

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