20.01.2022 10:53
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Mobbing und unfaire Attacken aus Langeweile
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"Aus lauter Langeweile macht man manchmal ziemlich sinnlose Sachen. Aber nicht nur das: Forschende aus Dänemark haben jetzt Hinweise, dass Langeweile sadistisches Verhalten auslösen kann – wie Mobbing, Beleidigungen oder auch körperliche Misshandlungen.
Die Forschenden der Uni Aarhus haben sich für ihre Untersuchung neun Studien zum Thema Sadismus angeschaut. Bei einer der Studien ging es um das Verhalten von Menschen im Netz. Dabei gaben die Befragten an, häufiger Troll-Nachrichten zu verfassen, wenn sie sich langweilen. Bei einer anderen Studie zur Persönlichkeitsanalyse erklärten die Teilnehmenden, anderen häufiger absichtlich Schaden zuzufügen, wenn sie sich langweilten. Die Forschenden aus Dänemark schauten sich aber nicht nur Studien an, die auf Selbstauskünften beruhten. Sie bezogen auch welche mit ein, in denen Experimente gemacht wurden. Bei einer Studie guckten sich Freiwillige zum Beispiel Videos an, von denen einige langweiliger waren als andere. Während sie das machten, durften sie Maden durch eine Kaffeemühle drücken. Ergebnis: Diejenigen, die sich die langweiligeren Videos angeschaut hatten, zermahlten die meisten Maden.
Die Forschenden vermuten, dass Menschen versuchen, die negativen Gefühle der Langeweile mit dem sadistischen Verhalten abzuschwächen".
Mobbing und unfaire Attacken aus Langeweile? Schon vor Jahrzehnten hat Eric Berne, der Begründer der tiefenpschologischen Transaktionsanalyse, gezeigt, wie aus Langeweile und Zeitvertraut destruktive Kommunikation in Beziehungen und Organisationen entstehen. Die "Spiele der Erwachsenen" können Partnerschaften und Organisationen dauerhaft beschädigen und zerstören. Da hilft nur, eine faire Beziehuns- und Organisationskultur aufzubauen, zu schützen und alle Beteiligten durch Weiterbildung mit Fairness-Kompetenz auszustatten.
"Wie Mobbing und unfaire Attacken starten" "Nova über die Studie"
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12.01.2022 11:46
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Ein Loblied auf informierende Personen
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Aus Südafrika meldet sich Johannes Dieterich, FR-Korrespondent aus und über Afrika. Er lobt Menschen, die als sogenannte Whistleblower Informationen mit Journalistinnen und Journalisten teilen. An Südafrika könne man erkennen, wie diese couragierte Aktivität Südafrika vor dem Absturz gerettet hat. Das nimmt Dieterich zum Aufhänger, um den Wert des Whistlewblowing für funktionierenden Journalismus und kritische Öffentlichkeit zugunsten der Demokratie zu zeigen. Er schreibt:
„Zur Abwechslung mal ein Loblied in eigener Sache – auf einen Berufsstand, der in den vergangenen Jahren ins Gerede gekommen ist. Man spricht von fake news, dem Niedergang des Journalismus, seiner Trivialisierung und seiner ökonomischen Drainage. Früher konnte ich noch mit einigem Stolz die Frage beantworten: „Und was machst Du im Leben?“ Heute beschämt sie mich eher.
Über den Zustand meiner Branche in Deutschland kann ich mir kein Urteil erlauben, den kriege ich seit einem Vierteljahrhundert nur noch aus weiter Ferne mit. Doch in Südafrika haben Journalistinnen und Journalisten in den vergangenen Jahren das Land, wenn nicht gerettet, so doch zumindest vor dem Totalabsturz bewahrt – mit immer neuen Enthüllungen über die Zersetzung des Staates durch das kriminelle Netzwerk des ehemaligen Präsidenten und prägenden Kopf der Partei African National Congress, Jacob Zuma, des State Capture, wie man hier sagt.
Vergangene Woche veröffentlichte die „Kommission zur Untersuchung des State Capture“ unter Richter Raymond Zondo den ersten Teil ihres Abschlussberichts, der allein mehr als 800 Seiten lang ist und nach vierjähriger Arbeit sowie der Anhörung von mehr als 300 Zeug:innen zustande kam.
Wer den gigantischen Prozess mitverfolgt hat, weiß, dass sein Fundament auf der Arbeit einiger weniger Dutzend an Journalist:innen beruht: Investigative Reporter:innen, die sich tage- und nächtelang durch vage Tipps, umstrittene Verdächtigungen und riesige Mengen an kopierten E-Mails gearbeitet hatten, um aus bloßen Hinweisen belastbare Beweise zu machen.
An dieser Stelle auch eine Verbeugung an die „Whistleblower“. Ohne diese Informant:innen, die zumindest noch über ein Fünkchen an Moral verfügen, wären selbst die spitzfindigsten Enthüllungsjournalistinnen und -journalisten aufgeschmissen gewesen.
Die Whistleblowerinnen und Whistleblower setzen meist ihren Job, oft ihre Gesundheit und nicht selten auch ihr Leben aufs Spiel. Zwei Informant wurden in Südafrika bereits umgebracht, andere flohen außer Landes, wieder andere leben physisch und psychisch angeschlagen am Rand der Gesellschaft.
Richter Raymond Zondo machte kein Geheimnis daraus, dass seine Untersuchung fast ausschließlich auf den Berichten der Whistleblower und der investigativen Journalistinnen und Journalisten basierte. Seine Kommission habe von der Arbeit der Reporterinnen und Reporter „enorm profitiert“, pries der Richter die recherchierende Zunft: „Ohne sie hätten wir von vielen schmutzigen Dingen gar nichts gewusst.“
Das war Balsam für die Ohren der Journalistinnen und Journalisten, die sich jahrelang die Schelte des Präsidenten anhören mussten: Zuma hatte für alles, was vom Kurs der Währung bis zum Wetter schlecht lief, die Medien verantwortlich gemacht.
Nun sind die Heldentaten einiger Dutzend Reporterinnen und Reporter keine Ehrenrettung eines ganzen Berufsstands. Ein Fünfsterne-Koch kann auch kein verpfuschtes Steak aus der Welt schaffen.
Doch sollten Sie sich das nächste Mal wieder grundsätzlich über die Journaille ärgern, denken Sie bitte kurz an meine südafrikanischen Kolleginnen und Kollegen. Ohne sie wäre das Kap der Guten Hoffnung heute ohne sein Prädikat“. Frankfurter Rundschau 10.1.22, S. 10. "Was ist Whistleblowing? Grundlagen und Ansätze" "Beratung und Hilfe beim Whistleblowing"
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07.01.2022 12:07
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Sind Folgen von Mobbing keine Berufskrankheit?
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Eine "Mobbing-Chronologie", sollte beweisen, dass jahrelanges Einengen auf der Arbeit ihn krankgemacht hat. Es ist jahrzehntelange Beratungspraxis – auch der Fairness-Stiftung, Betroffene zu einem Mobbing-Tagebuch zu raten, das in Spalten Datum, Vorkommnis, Folge, Bewertung (ggf. Kommentar) enthält. Dies dient in der Regel dazu, bei Arbeitsgerichtsprozessen die Glaubwürdigkeit des Betroffenen (oft: Kläger) aufzuweisen, wenn er sich als jemand sieht, der in seiner Firma oder Organisation unfair attackiert bzw. gemobbt wurde.
Nun hat ein ehemaliger Pastoralreferent einer italienisch-katholischen Gemeinde den Grund für seine Depressionen und eine posttraumatische Belastungsstörung maßgeblich in den Schikanen gesehen, denen er zwischen 2006 und 2012 bei seiner Arbeit in einer italienisch-katholischen Gemeinde ausgesetzt war. Bei seinem Unfallversicherer beantragte er wegen der psychischen Folgen die Anerkennung von Mobbing als Berufskrankheit. Der Versicherer lehnte das ab. Der einstige Pastoralreferent zog dagegen in zweiter Instanz vor das Bayerische Landessozialgericht (Az.: L 3 U 11/20).
Mobbing steht nicht auf Liste der Berufskrankheiten
Die Richter stützen sich in ihrer Entscheidung auf die Argumentation, die auch der Unfallversicherer in seiner Ablehnung an den Pastoralreferenten bereits vorgebracht hatte. Die psychische Erkrankung durch Mobbing sei nicht in der Berufskrankheiten-Verordnung und der dazugehörigen Berufskrankheiten-Liste aufgeführt, hatte die Unfallversicherung damals argumentiert. Welche Krankheiten in die Verordnung aufgenommen werden, wird auf Vorschlag des beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelten »Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten« entschieden.
Zwar könnten auch nicht darin enthaltene Erkrankungen »wie« eine Berufskrankheit anerkannt und entschädigt werden, erläuterte das Landessozialgericht. Voraussetzung für die Anerkennung als »Wie-Berufskrankheit« sei aber, dass eine bestimmte Personengruppe wegen ihrer versicherten Tätigkeit »in erheblich höherem Maße« als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt ist, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Krankheit hervorrufen.
Dass Pastoralreferenten ein höheres Mobbing-Risiko haben, sei aber nicht belegt. Eine Anerkennung als »Wie-Berufskrankheit« scheide daher aus, so die Richter in ihrer Entscheidung aus dem Mai vergangenen Jahres, die erst jetzt veröffentlicht wurde.
Erhöhtes Mobbing-Risiko für einzelne Berufsgruppen noch eine Grauzone
Ohne Erfolg verwies der frühere Pastoralreferent auf eine Studie aus dem Jahr 2002, den sogenannten »Mobbing-Report«. Danach bestehe im sozial-karitativen und insbesondere im kirchlichen Bereich ein erhöhtes und spezifisches Mobbing-Risiko. Da es im kirchlichen Bereich nur eingeschränkte Mitarbeitervertretungsrechte gebe, könnten Mobbing-Betroffene sich zudem schlecht zur Wehr setzen, sagte er.
Dem widersprach das Gericht. Mobbing sei vielmehr ein gesamtgesellschaftliches Phänomen. Bisher habe der Ärztliche Sachverständigenbeirat ein erhöhtes Erkrankungsrisiko infolge von Mobbing für einzelne Berufsgruppen nicht untersucht. Zwar könne jahrelanges Mobbing durchaus zur psychischen Erkrankung des Klägers geführt haben. Für die Anerkennung als Berufskrankheit komme es aber nicht auf den Einzelfall an, begründeten die Richter.
Ähnlich hatte am 23. Oktober 2012 bereits das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt geurteilt (Az.: L 3 U 199/11). Mobbing komme in allen Berufsgruppen und im privaten Umfeld vor. Dass eine bestimmte Berufsgruppe besonders häufig betroffen sei, sei bislang nicht nachgewiesen, begründete man damals. Explizite Forschung darüber, etwa für die Mobbing-Folgen für Rettungssanitäter, hat das Bundessozialgericht Kassel nun in die Wege leiten lassen (Az.: B 2 U 11/20 R).
Das Urteil wundert nicht. Bei einem Mobbingtagebuch geht es um den Einzelfall und um das Verlangen nicht angemessener Wahrnehmung eines Betroffenen durch ein Gericht. Etwas Anderes ist es, wenn man eine grundsätzliche Entscheidung erwartet, die über den Einzelfall hinaus geht und die zudem Folge hat für alle Versicherte und Arbeitgeber. Insofern ist die Entscheidung differenziert zu verstehen. Weitere Forschung hat das Gericht angestoßen. Die Ergebnisse werden sicher sehr interessant und mit Spannung erwartet.
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03.01.2022 11:00
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Zynisch mit Armut wirtschaften
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Unternehmen und Handwerk spielen laut mit dem Gedanken, gegen zwölf Euro Mindestlohn zu klagen. Die Drohung ist zynisch – aber sie passt ins System. Ein Kommentar von Stephan Hebel aus der Frankfurter Rundschau (31.12.2021, S. 13):
Der Mindestlohn ist eigentlich eine ziemlich traurige Sache. Diese Aussage mag überraschen: Sorgt nicht die gesetzliche Untergrenze dafür, dass menschliche Arbeit wenigstens halbwegs würdig vergütet wird? Doch natürlich, das tut sie. Aber traurig ist, dass es den Mindestlohn überhaupt geben muss.
Seine Einführung im Jahr 2015 war ja nichts anderes als die Folge eines gar nicht erfreulichen Befunds: Die Tarifautonomie, gedacht als Instrument des gerechten Interessenausgleichs zwischen Arbeit und Kapital, hatte das Abspeisen von Millionen Menschen mit Armutslöhnen nicht verhindert. Der Übermacht der Kapitalseite hatten schwächer werdende und nicht gerade im Übermaß kämpferische Gewerkschaften zu wenig entgegenzusetzen.
Unternehmen und Handwerk erwägen Klage gegen Mindestlohn-Erhöhung
Nun bringen die Verbände von Unternehmen und Handwerk eine Verfassungsklage gegen die geplante Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro ins Gespräch. Das ist auf fast schon skurrile Weise zynisch: Das neuerliche Eingreifen des Gesetzgebers, argumentieren sie, gefährde die Tarifautonomie, weil sie die Festlegung der Mindestlohn-Höhe durch die Tarifparteien in der zuständigen Kommission unterlaufe. Das heißt: Der höhere Mindestlohn wird unter Berufung auf eben jene Tarifautonomie angegriffen, wegen deren Versagen die Untergrenze überhaupt eingeführt wurde.
Im Rahmen eines Streiks demonstrieren Mitarbeiter aus Berliner und Brandenburger Einzelhandelsunternehmen auf dem Breitscheidplatz für ein höheres Gehalt. Zu dem Warnstreik hatte die Gewerkschaft Verdi aufgerufen. Betroffen sind Betriebe der Unternehmen wie Rewe, EDEKA, Kaufland, Penny oder Ikea. Die Gewerkschaft fordert unter anderem einen Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde.
Natürlich wissen Unternehmen und Handwerk, wie sie den gesetzlichen Mindestlohn ganz schnell überflüssig machen könnten: durch eine Bezahlung, die Vollzeit-Beschäftigte wenigstens über die Grenze der international verbindlich definierten Armutsgefährdung bringt. Das sind 60 Prozent des mittleren Lohns, und die werden mit den 10,45 Euro, die bisher für Sommer 2022 anvisiert waren, noch lange nicht erreicht – mit zwölf Euro gerade mal so. Für ein späteres Rentenniveau oberhalb der Grundsicherung reicht auch das noch nicht aus, dafür bräuchte es nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes 12,63 Euro pro Stunde.
Mindestlohn: Klage ist nicht verwunderlich
Ja, zynisch ist die Drohung der Kapitalseite mit einer Verfassungsklage vor diesem Hintergrund allemal. Verwunderlich ist sie allerdings nicht: Dass sie gegen einen Staat ankämpfen, der wenigstens die unwürdigsten Auswüchse kapitalistischer Wirtschaft abzumildern versucht, ist Teil des Systems, in dem wir leben. Nicht schön, aber wahr.
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