Blog nach Monat: Dezember 2011

20.12.2011 22:28
Wir trauern um Prof. Dr. Dr. Horst-Eberhard Richter
Einer der bedeutendsten politisch engagierten Psychoanalytiker, Friedenskämpfer und Ethiker ist tot. Prof. Dr. Dr. Horst-Eberhard Richter war der Fairness-Stiftung freundschaftlich verbunden. Er identifizierte sich mit den Inhalten und Aktivitäten der Fairness-Stiftung. Zum 10jährigen Jubiläum 2010 war er trotz seines hohen Alters eigens nach Frankfurt gereist, um an der Verleihungsfeier Deutscher Fairness Preis und Fairness-Initiativpreis 2010 sowie am Internationalen Fairness-Forum teilzunehmen.
Prof. Richter war selbst Träger des Deutschen Fairness-Preises, den er 2001 erhielt. Die Laudatio hielt die weithin bekannte Dorothee Sölle, Friedenskämpferin wie er, Poetin und evangelische Theologin. Sie hatte gern die Laudatio für Horst-Eberhard Richter übernommen, der an diesem Tag den Deutschen Fairness Preis der Fairness-Stiftung bekam. Und sprachmächtig, sensibel, forsch und tiefsinnig wie immer fragte sie: „Brauchen wir nicht eine andere Sprache als die der Wissenschaft? Brauchen wir nicht andere Wünsche als die uns diktierten? Leben in seiner Fülle für alle - brauchen wir nicht, um das wünschen zu können, eine andere Kraft als die der rationalen Vernunft? Brauchen wir nicht das Glauben und das Hoffen, um irgendwann das Lieben zu lernen?“ Sie starb 2003.

Beide Friedenskämpfer sind bedeutende Gestalten der Zeitgeschichte, Vorbilder humanistischen Engagements und durch die Fairness-Stiftung verbunden.

Wir ehren Prof. Horst-Eberhard Richter durch ein bleibendes Gedenken, indem wir in seinem Sinne aktiv für Fairness eintreten, Unfairness entgegen treten sowie Bewusstsein und Kompetenz für Fairness erschließen. Horst-Eberhard Richter hat nicht nur durch seine zahlreichen Bücher, durch seinen Einsatz für die Psychiatriereform, durch den sozio-psychoanalytischen Blick auf die Familie, Gesellschaft und Wirtschaft neue soziale Bewegungen unterstützt und geistig unterfüttert, sondern auch durch ganz persönlichen Einsatz bei Demonstrationen und aktive Hilfe für benachteiligte Menschen ein Vorbild angegeben für alle, die humanistische Demokraten sein wollen und sein sollten. So war er „unbequem und engagiert“, durchdrungen von einer Leidenschaft dafür, dem Gewissen eine Chance zu geben und damit dem „Lernziel Solidarität“ voran zu helfen. Sein bedeutendstes kulturphilosophisches Werk dürfte „Der Gotteskomplex“ (1979) sein, dass unserer Gesellschaft die Analyse vor Augen hält und Perspektiven für die nächsten einhundert Jahre bietet, um der Menschheit den Weg aus der humanen Krise zu weisen, die hinter allen Krisen steckt.

Für seine Lösungsperspektiven griff der mehrfach international ausgezeichnete Wissenschaftler und Vordenker der Globalisierungskritiker auf zwei Quellen zurück: auf eine ganzheitliche sozial-psychoanalytische Tradition und auf eine christlich-ethische Tradition. Dabei setzt er sich besonders für ein sozial engagiertes gegen ein durch Macht korrumpiertes Christentum ein. Die Spiritualität von Franziskus und Clara ist für Richter eine wichtige Quelle zur Inspiration für ein neues menschliches Selbstverständnis, um Allmachtswahn durch Mitgefühl und Mitverantwortung zu überwinden. Vielfältige Gruppierungen und Projekte zeigen, dass damit begonnen worden ist, viele Menschen eine Disposition dafür haben und mehr praktischen Mut brauchen. Richters spornte an und rief dazu auf, sich öffentlicher einzumischen, sich deutlicher querzulegen und sich stärker noch miteinander zu verbünden, um den noch bevorstehenden Reifetest der Menschlichkeit zu bestehen.

Horst-Eberhard Richter starb am Montag, den 19.12.2011, mit 88 Jahren.

Wir sind dankbar, dass er unter uns und mit uns verbunden war. Er war ein Großer. Er ist es.

Norbert Copray
http://www.fairness-stiftung.de/Preisverleihung2001.htm
http://www.fairness-stiftung.de/pdf/BegruendungFuerPreisverleihung2001.pdf
http://www.fairness-stiftung.de/pdf/DankesredeHorstEberhardRichter2001.pdf

19.12.2011 12:32
Fortschritt für Fairness
Die EU stärkt den Anspruch auf ein faires Verfahren in Strafverfahren. Einer Straftat verdächtige Personen werden bald überall in der Europäischen Union schriftlich über ihre elementaren Rechte in Strafverfahren belehrt. Die Europäische Kommission hatte im Juli 2010 im Rahmen ihrer Bemühungen, das Recht auf ein faires Verfahren EU-weit durchzusetzen, einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Es handelt sich um den zweiten Vorschlag einer ganzen Serie von Maßnahmen zur Festlegung gemeinsamer EU-Standards in Strafverfahren, mit denen die Verfahrensrechte der Betroffenen und das Vertrauen der Justizbehörden untereinander unionsweit gestärkt werden sollen. Nach der Zustimmung des Parlaments geht der Text jetzt an den Rat, der in den kommenden Wochen abschließend darüber entscheidet, bevor die Regelung in Kraft treten kann.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding begrüßte das Votum im Parlament: „Die heutige Abstimmung im Parlament setzt ein Zeichen für die Arbeit der Europäischen Kommission im Bereich des Strafrechts. Ich danke dem Parlament für seine Unterstützung und ganz besonders seiner Berichterstatterin Birgit Sippel. Die EU setzt sich vehement für eine Stärkung der Rechte des Einzelnen im Strafverfahren und für eine Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein.“

Die neuen Vorschriften werden dafür sorgen, dass Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, angemessen über ihre wichtigsten Rechte im Strafverfahren informiert werden. Hierzu zählen das Recht auf einen Rechtsbeistand, das Recht, über den Tatvorwurf belehrt zu werden, das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen, wenn der Betroffene die Verfahrenssprache nicht versteht, das Recht zu schweigen und das Recht, nach der Festnahme unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden.

Hervorzuheben sind folgende fünf Neuerungen:
1. Tatverdächtige werden nach ihrer Festnahme über ihre Rechte informiert.
2. Sie erhalten eine schriftliche Rechtsbelehrung.
3. Die Rechtsbelehrung wird so abgefasst, dass sie leicht zu verstehen ist und keine juristischen Fachausdrücke enthält.
4. Die Rechtsbelehrung wird in einer Sprache zur Verfügung gestellt, die der Tatverdächtige versteht.
5. Die Rechtsbelehrung enthält praktische Hinweise zu den Rechten der Tatverdächtigen.

Diese Neuerungen gelten auch bei Verwendung des Europäischen Haftbefehls: Danach muss eine solche Rechtsbelehrung jeder Person, die auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen wird, unverzüglich ausgehändigt werden. Die Mitgliedstaaten haben von der Kommission ein Muster dieser Rechtsbelehrung in allen 23 Amtssprachen der EU erhalten.

Das Recht auf Belehrung in Strafverfahren gehört neben dem Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung zu einer Reihe von Maßnahmen, die ein faires Verfahren gewährleisten und das Vertrauen in den einheitlichen Rechtsraum der EU stärken sollen.

In der EU werden jährlich über 8 Millionen Strafverfahren eingeleitet. Die Aussichten, dass Bürger, denen eine Straftat zur Last gelegt wird und die von der Polizei festgenommen wurden, ordnungsgemäß über ihre Rechte informiert werden, sind derzeit von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. In einigen Mitgliedstaaten werden Verdächtige nur mündlich über ihre Verfahrensrechte informiert, in anderen erhalten sie eine schriftliche Belehrung, aber nur auf Nachfrage.

Gemäß Artikel 82 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann die EU zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen Maßnahmen erlassen, um die Rechte der EU-Bürger im Sinne der EU-Grundrechtecharta zu stärken.

Das Recht auf ein faires Verfahren und die Verteidigungsrechte sind in Artikel 47 und 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.

Ein Fortschritt für die Fairness ist eu-weit erreicht.
http://ec.europa.eu/justice/criminal/criminal-rights/index_de.htm

05.12.2011 17:56
Geschwindelte Nachhaltigkeit
Die Deutsche Bank zählt neben der Commerzbank, UniCredit/HVB und den Landesbanken WestLB und LBBW zu den weltweit sechs Banken, die am stärksten Milliardensummen in die klimaschädliche Kohle investieren. Auch die Allianz ist mit dabei. Dies geht aus der Studie „Bankrolling Climate Change“ hervor.

Kern der Studie ist ein Ranking von 93 Banken, die weltweit mit den größten Beträgen an der Finanzierung von Kohleprojekten beteiligt sind. Mit einem Kohleportfolio von 16,5 Milliarden Euro führt die US-Bank JP Morgan Chase das Ranking an. Die Deutsche Bank folgt mit einem Engagement von 11,5 Milliarden Euro an weltweit sechster Stelle. Betrachtet man nur das Engagement im Kohlebergbau, steht die Deutsche Bank weltweit sogar an zweiter Stelle. Insgesamt fallen in dem Ranking 20 deutsche Banken als Klimasünder auf.

Heffa Schücking von urgewald, Hauptautorin der Studie, sagt dazu: „Wir haben die Kohlefinanzierung untersucht, weil Kohlekraftwerke die größte Quelle für CO2-Emissionen sind, Erschreckenderweise zeigt unsere Untersuchung, dass sich die Kohlefinanzierung seit Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls fast verdoppelt hat, obwohl die katastrophalen Folgen des Klimawandels immer offensichtlicher werden“.

Mehr als peinlich und gar nicht gemeinwohlorientiert: die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zahlreiche Kreditinstitute aus dem Sparkassen- und Genossenschaftssektor gehören mit dazu.
Dem Nachhaltigkeitsschwindel auf der Spur: „Wir haben ganz bewusst die Investitionstätigkeit der Banken seit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Jahr 2005 untersucht: Seitdem kann es keinerlei Entschuldigung mehr geben, noch weiter in Kohle zu investieren. Unsere Zahlen belegen, dass die Nachhaltigkeitserklärungen deutscher Banken zum Thema Klima nur heiße Luft sind“, sagte Schücking. So bezeichnet sich die Deutsche Bank als „Klimabotschafter“, die Unicredit/HVB „bekräftigt ihr Engagement zur Erreichung der im Kyoto-Protokoll erreichten Ziele“, und die Commerzbank schreibt auf ihrer Webpage: „Klimawandel erfordert entschlossenes Handeln.“

Besonders absurd erscheint das Geschäftsgebaren der KfW. Die staatliche Bank, die aus Klimaschutzgründen beispielsweise Solaranlagen oder Wärmedämmungen fördert, ist mit insgesamt rund 540 Millionen Euro im Kohlesektor engagiert. Dabei heißt es auf der Webpage der KfW: „Dem Klimawandel nichts entgegenzusetzen und weiterzumachen wie bisher (...) würde fundamental gegen Menschheitsinteressen verstoßen. Nur grundlegendes, schnelles und gemeinsames Umsteuern kann die schlimmsten Folgen verhindern.“

Die KfW und andere staatliche Förderbanken verteidigen ihr Engagement im Kohlesektor häufig mit der Begründung, sie investierten in Kraftwerke mit besonders hohem Wirkungsgrad. Unterschlagen wird dabei jedoch, dass es sich häufig um gigantisch dimensionierte Kraftwerke handelt und dass selbst das modernste Kohlekraftwerk in seinem Lebenszyklus Hunderte Millionen Tonnen CO2 freisetzt. So wird allein das von der KfW unterstützte 4.800 MW Kohlekraftwerk Kusile in Südafrika, den CO2 Ausstoß des südafrikanischen Energiesektors um fast 13 Prozent steigern.

Mit der Studie liegt erstmals eine umfassende Untersuchung darüber vor, wie international führende Banken zum Klimaproblem beitragen. „Nun können sich die Banken nicht mehr hinter schönen Klimaworten verstecken, sondern ihre Kohle-Portfolios sind erstmals vergleichbar“, so Schücking. Die Studie wurde gemeinsam von der deutschen NGO urgewald, den beiden NGOs groundWork und Earthlife Africa aus Südafrika und dem internationalen NGO-Netzwerk BankTrack mit Sitz in Nijmegen veröffentlicht.

Mit der Studie wollen die Organisationen nun Druck auf die Banken ausüben. „Pläne für neue Kohlekraftwerke und Kohleminen treffen weltweit auf entschlossenen Widerstand. Dieser Widerstand richtet sich zunehmend auch gegen Banken. Wer also neue Kohlekraftwerke finanziert, holt sich den Protest vor die eigene Bankzentrale“, erläutert Mona Bricke von der Anti-Kohlekampagne der klima-allianz deutschland, einem Netzwerk von mehr als 110 deutschen Verbänden, Kirchen und NGOs. „Wenn Banken verantwortliche Klimaakteure werden wollen, müssen sie aufhören, Kohle zu finanzieren und ihr Portfolio hin zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz ändern“, so Bricke.
http://urgewald.org/sites/default/files/media/_pages/bankrollingcchintergrund.pdf

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