Blog nach Monat: Februar 2023

27.02.2023 09:48
EU-Keine Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie - Kommission verklagt Deutschland vor dem EuGH. Zu Recht
Die EU-Kommission ist mit ihrer Geduld am Ende. Sie verklagt Deutschland und sieben andere Mitgliedsstaaten wegen Nicht-Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Bereits Anfang 2022 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Ende 2019 inkraftgetretene EU-Whistleblowing-Richtlinie hätte bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Zuletzt war die Verabschiedung eines Hinweisgeberschutzgesetzes von CDU/CSU im Bundesrat blockiert worden (10.02.2023).

Whistleblower weisen auf staatliche Kontroll- und Regelungslücken hin. Sie ermöglichen Rechenschaftslegung und Veränderung und stärken den demokratischen Diskurs. Das hat auch der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) in seinem jüngsten Urteil im Fall Halet v. Luxemburg anerkannt und klargestellt, dass die Offenlegung von gravierenden Missständen im öffentlichen Interesse liegt.

„Ohne Druck der EU gibt es offenbar kein Whistleblowerschutzgesetz. Ohne EU-Richtlinie hätte es wohl nicht einmal einen Gesetzesentwurf gegeben. Wirtschaft und Politik zögern den Whistleblowerschutz seit Jahren hinaus. Der deutsche Gesetzgeber muss jetzt dringend ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz verabschieden, wenn er erhebliche Strafzahlungen vermeiden will,“ fordert der Geschäftsführer von Whistleblower-Netzwerk, Kosmas Zittel. „Außerdem ist es im Lichte des EGMR-Urteils geboten, den Gesetzesbeschluss des Bundestags nachzubessern und öffentliches Whistleblowing zu erleichtern.“

Der Gesetzesbeschluss vom Bundestag erlaubt Offenlegungen nur in Ausnahmefällen. Meldungen von erheblichen Missständen unterhalb der Schwelle eindeutiger Rechtsverstöße sind gänzlich vom Schutzbereich des Gesetzes ausgenommen. Whistleblower-Netzwerk fordert dagegen seit langem, Hinweise zu erheblichen Missständen unterhalb der Schwelle eindeutiger Rechtsverstöße in den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes aufzunehmen und deren Offenlegung zu schützen, wenn dies im Interesse der demokratischen Öffentlichkeit liegt. Wir fühlen uns durch das jüngste Urteil des EGMR in unserer Sichtweise bestätigt.

20.02.2023 09:58
Rupert Lay ist tot und wird am 21.2. beerdigt. Er ist ein Leuchttum des humanistischen Führungsethos
Die Fairness-Stiftung trauert um
Pater Prof. Dr. Rupert Lay SJ

Träger des Deutschen Fairness-Preises

Vorsitzender des Kuratoriums der Fairness-Stiftung 2000-2004; Ehrenvorsitzender ab 2004

14. 6.1929 Drolshagen – 9.2.2023 Frankfurt am Main

Wir trauern um einen großen Wegbereiter und Denker der Biophilie und des werteorientierten, humanistischen Leaderships.
"Zur Traueranzeige in der FAZ am 18.2.2023, in der gemeinsam die Fairness-Stiftung und die Karl Schlecht Stiftung Rupert Lay gedenken. Seine Beerdigung ist am 21.2.2023 um 11:15 auf dem Frankfurter Südfriedhof"

30 Jahre war er Professor für Sprachphilosophie und Wissenschaftstheorie an der Jesuitenhochschule Sankt Georgen in Frankfurt. Er veröffentlichte über 50 Bücher, darunter etliche Bestseller, zuletzt sein ihm wichtigstes Buch:
"Über die Liebe zum Leben. - Die Ethik im Konstruktivismus als Ausdruck der Biophilie".

Pater Lay etablierte ab 1968 eine psychotherapeutische Praxis, führte zahlreiche Trainings und Coachings für Manager und Unternehmer durch. Tausende Führungskräfte suchten seinen Rat. Trotz der Auseinandersetzungen um sein Buch „Nachkirchliches Christentum. Der lebende Jesus und die sterbende Kirche“ blieb er bis zum Lebensende Priester und Ordensmitglied, was ihm sehr wichtig war.

Auch in zahlreichen Vorträgen und Interviews "18 bis 46" entfaltete er seine Ethik für Leader und Berater. Seine Grundüberzeugungen und seine Ansätze zum Führungsethos und zur Good Leadership fanden Eingang in die Gründung und Orientierung der Fairness-Stiftung sowie in die Ausrichtung und die Inhalte der Karl Schlecht Stiftung.

Er war mit mir seit 45 Jahren verbunden; erst mein Philosophieprofessor, dann war ich sein Assistent, dann wurden wir Freunde, dann haben wir Managementtrainings und -beratungen durchgeführt, 10 Jahre die Quartalsschrift „EthikLetter“ begründet und herausgegeben.

Seine letzten beiden Bücher habe ich mit ihm und für ihn gemacht, 2019 das Lesebuch "Was dem Leben dient. Die Ethik der Biophilie für Entscheiden und Handeln" mit Schlüsselpassagen aus einen 40 Büchern (darunter etliche Bestseller) zu seinem 90. Geburtstag herausgegeben. Auch "als Podcast"


Die Fairness-Stiftung versucht im Geist der von Lay aufgestellten Biophilie-Maxime das Verständnis für erfolgreiche Kooperation und für faire Beziehungen in Unternehmen und Organisationen, in Wirtschaft und Gesellschaft und so orientierter Praxis voranzubringen.

Die Biophilie-Maxime nach Rupert Lay lautet

"Handle stets so, dass Du Dein und fremdes personales Leben eher mehrst denn minderst."

Nicht jede Unfairness, die Menschen Menschen antun, "geschieht aus Bosheit oder Egoismus, sondern aus einem der folgenden Gründe:
- Menschen wähnen sich im Besitz ewig-gültiger Normen, zu deren Beachtung sie auch andere verpflichten.
- Menschen sind voll guten Willens, ohne jedoch über zureichende fachliche oder ethische Kompetenz zu verfügen" (Lay, Ethik für Manager, 1996, S. 32).

Daher ist die Entwicklung persönlicher und organisationaler Fairness-Kompetenz und Ethik-Kompetenz unerlässlich. Ohne fundiertes Führungsethos gelingt keine gute Führung, kein Good Leadership. Diesem Anliegen ist die Fairness-Stiftung gewidmet.

Wir gedenken Prof. Dr. Rupert Lay SJ in Dankbarkeit und in der Verpflichtung für sein Werk und seine humanistische Leadership-Ethik.
Wir werden ihm in Dankbarkeit ein bleibendes Andenken bewahren und seine Ideen weitertragen.

Rupert, Du fehlst!

10.02.2023 09:21
CDU/CSU agieren unverantwortlich gegen das Whistleblower-Gesetz im Bundesrat
Der Bundesrat verweigerte dem Whistleblower-Schutzgesetz die Zustimmung.

Das im Dezember vom Bundestag verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz kann vorerst nicht in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem im Dezember vom Bundestag verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz am Freitag nicht zugestimmt. Mehrere Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von CDU und CSU haben dem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern ihre Stimme verweigert. Angesichts der Tragweite, der anhaltenden Schutzlosigkeit von Hinweisgebern und der Dringlichkeit für Korruptionsbekämpfung ist das ein politischer Skandal. Hinzukommen ein falsches Verständnis des Gesetzes durch die CDU/CSU, die hier wie ein Erfüllungsgehilfe der großen Bundesverbände der Wirtschaft wirkt.

Die Nichtregierungsorganisation Transparency Deutschland bezeichnete das als Trauerspiel. „Einige Union-geführte Länder haben heute mit fachlich fragwürdigen und zum Teil schlicht unrichtigen Argumenten das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebenden blockiert“, sagte Sebastian Oelrich von Transparency Deutschland dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Oelrich ist Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz der Organisation.

„Insbesondere die von der Union kritisierte Verpflichtung zum Nachgehen auch anonymer Hinweise ist essentiell für Hinweisgeberschutz – und in vielen Unternehmen bewährte Praxis“, sagte Oelrich. „Durch die Blockade im Bundesrat müssen die betroffenen Personen, die auf Missstände hinweisen und damit Zivilcourage beweisen, weiter auf einen verlässlichen Schutzschirm warten“, kritisierte er.

Das beschere in Unternehmen und Behörden sowie für Hinweisgebende weiterhin große rechtliche Unsicherheit. „Für Deutschland ist das auch im internationalen Vergleich ein Armutszeugnis, schließlich ist die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie bereits Ende 2021 verstrichen“, so Oelrich.

Mit dem Gesetz sollte ein besserer Schutz für Whistleblower geschaffen werden, die Hinweise auf Missstände in Behörden oder Unternehmen geben. Tatsächlich hätte Deutschland die EU-Richtlinie bereits in nationales Recht umsetzen müssen. Die Frist verstreicht nun noch länger.

Der Bundestag hatte das Hinweisgeberschutzgesetz am 16. Dezember 2022 verabschiedet. Bundestag und Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen. In dem Gremium aus Mitgliedern von Bundesrat und Bundestag würde dann nach einer Kompromisslösung gesucht, mit der die notwendige Mehrheit für das Gesetz zustande käme.

Deutschland hinkt schon Jahre hinter den EU-Richtlinien-Vorgabe zurück und riskiert dafür Strafzahlungen. Der Widerstand aus der Wirtschaft ist beträchtlich. Warum wohl? Wer viel mit und in Unternehmen bzw. mit Mitarbeitenden zu tun hat, weiß: Es läuft nicht nur Manches schief in den Firmen. Für mehr Fairness wäre das Whistleblower-Gesetz wichtig - sein Fehlen und Verhindern trägt zur Unfairness bei.

08.02.2023 13:33
Schlechtes Zeugnis für Saisonsarbeit in der Landwirtschaft - unfaire Tricks im Umgang mit Beschäftigten
Der Bericht „Saisonarbeit in der Landwirtschaft“ stellt der Branche ein schlechtes Zeugnis aus. Steffen Hermann berichtet und kommentiert in der Frankfurter Rundschau:

"In wenigen Wochen beginnt die Erntesaison. Tausende Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland werden dann auf den Feldern schuften, um Spargel und Erdbeeren auf die Küchentische zu bringen. Vor dem Start der neuen Erntesaison hat die Initiative Faire Landarbeit einen Blick zurück auf das Jahr 2022 geworfen. Das Bündnis stellt der Branche kein gutes Zeugnis aus: Arbeit auf dem Feld ohne Schutz vor der Sonne, verschimmelte Wohnungen ohne echtes Bad, Akkordarbeit, ausbleibende Löhne und fehlende Krankenversicherungen. „Das sind teils unhaltbare Zustände“, sagte Harald Schaum, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU, bei der Präsentation des Berichts „Saisonarbeit in der Landwirtschaft“ am Freitag.

Schaum stellte vor allem einen Punkt heraus: die Krankenversicherung. Zwar müssen Betriebe die Helfer:innen seit 2022 bei einer Krankenversicherung anmelden. Aber auch die sogenannte private Gruppen-Krankenversicherung habe ihre Lücken, oft bleiben die kurzfristig Beschäftigten auf Behandlungskosten sitzen. „Sie dürfen keine Beschäftigten zweiter Klasse sein“, forderte Schaum. Die Bundesregierung kritisierte der Gewerkschafter scharf. Er sei „ziemlich enttäuscht“, dass SPD, Grüne und FDP ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag für einen „vollen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag“ bis heute nicht eingelöst habe.

Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), lobte die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro. Aber: Damit das Geld bei den Leuten ankomme, brauche es eine transparente Erfassung der Arbeitszeit. Das passiere vielerorts aber nicht, was die Gefahr für Lohndumping erhöhe, so Piel. Sie beklagte auch andere Tricks, mit denen der Lohn gedrückt werde: nicht anerkannte Überstunden, Wuchermieten für gestellte Unterkünfte oder in Rechnung gestellte Arbeitsgeräte.

Saisonarbeit: Kaum Kontrollen in Landwirtschaft

Mehr Kontrollen könnten die Situation verbessern. Doch die Gefahr für ausbeuterische Arbeitgeber aufzufliegen, ist sehr gering: Nur knapp ein Prozent der Betriebe sei 2021 von den Behörden kontrolliert worden, sagte Piel. Im ersten Halbjahr 2022 sei die Kontrolldichte sogar unter ein Prozent gefallen.

Die meisten der rund 250 000 bis 270 000 Saisonkräfte reisten 2022 aus Rumänien an, etwa 60 Prozent. Auch aus Polen, Ungarn und Bulgarien kamen viele Menschen zum Arbeiten auf deutsche Felder. Weil es aber immer schwieriger wird, arbeitswillige Menschen zu finden, suchen die Unternehmen in immer ferneren Ländern wie der Ukraine, Kirgistan oder Usbekistan. Auch Menschen aus Georgien und der Republik Moldau dürfen hierzulande inzwischen ohne Visum als Saisonarbeitskräfte eingesetzt werden.

Saisonarbeit: Erntehelfer kommen aus fernen Ländern

Auch andere Staaten suchen nach Erntehelfer:innen. So wollen britische Landwirte laut dem Portal Easyfruit in diesem Jahr 1500 Arbeitskräfte aus Usbekistan anwerben. Auch in Nepal, Kasachstan und Kirgistan seien britische Recruiter auf der Suche nach Arbeitswilligen.

Erfahrungen wie auf einem Obsthof am Bodensee dürften keine Werbung für Deutschland sein: Eine Gruppe aus Georgien klagte über Wohncontainer voller Schimmel und Kakerlaken. Außerdem sollen sie für sechs Wochen Arbeit im Schnitt nicht mehr als 300 Euro erhalten haben, wie es im aktuellen Bericht heißt. Der Fall aus der Saison 2021 landete vor Gericht, wo er zunächst mit einem Urteil zugunsten der Erntehelfer, und im Dezember 2022 dann mit einem Vergleich endete. Zumindest ein Teil des ausstehenden Lohnes dürften die Georgier:innen erhalten haben.

Das sei durchaus ein Erfolg, sagte Schaum. Seine Gewerkschaft hatte die Klage unterstützt, denn die georgischen Arbeitskräfte waren Mitglieder der IG BAU. Möglich machte das eine Einjahresmitgliedschaft, die die Gewerkschaft für Wander:arbeiterinnen anbietet.

Indes sind die ersten Arbeitskräfte der neuen Saison schon eingetroffen: Sie bereiten die Felder für die Ernte vor".

06.02.2023 12:46
Wenn geheim unfair ist - unfaire Geheimhaltung gegen Gemeinwohl
Immer mehr ist geheim – vor allem die Verträge, die die Politik mit der Privatwirtschaft aushandelt. Aber warum eigentlich? Was soll da verborgen werden? Die Kolumne „Dr. Hontschiks Diagnose“ auf fr.de - Dr. med. Bernd Hontschik ist Chirurg und Publizist auf www.medizinHuman.de:

"Ein Fußballspieler kracht im WM-Endspiel 2014 Kopf an Kopf mit einem Gegenspieler zusammen, torkelt, verliert die Orientierung und fragt den Schiedsrichter, ob das hier wirklich das WM-Finale sei. Erst nach einer Viertelstunde wird er vom Feld genommen und kann sich bis heute an nichts erinnern. Vom Vortrag eines renommierten Sportmediziners über die „Rolle von Kopfbällen auf das Gehirn“ schloss der europäische Fußballverband Uefa in Frankfurt jüngst sämtliche Medienvertreter:innen aus. Warum? Was will die Uefa verbergen?

Als die Universitätskliniken Marburg und Gießen 2006 von der Regierung Koch an den Rhön-Konzern verscherbelt wurden, konnte der Kaufvertrag nicht öffentlich diskutiert werden, obwohl es sich hier um öffentliches Eigentum handelte. Der Kaufvertrag ist bis heute geheim! Warum, was will die Landesregierung verbergen?

Die EU-Kommission bestellte 2020 bei verschiedenen Pharmakonzernen Corona-Impfstoffe. Die gleiche Dosis Impfstoffe kostete einmal 2,30 Euro, ein andermal 18,20 Euro – reine Willkür. Mitten in der Pandemie erhöhten Biontech, Moderna und Pfizer ihre Preise erheblich, zum Teil bis zum Doppelten. Bis heute sind über diese Vorgänge nur bruchstückhafte Informationen durchgesickert. Die Inhalte aller Kaufverträge sind auf Dauer geheim, Warum, was will die EU-Kommission verbergen?

Eine Hauptursache für den gegenwärtigen Medikamentenmangel sind die sogenannten Rabattverträge. In diesem Fall sind die Pharmafirmen ausnahmsweise nicht die Bösen, sondern das sind die Krankenkassen. Sie haben die Pharmafirmen in einen ruinösen Preiskampf gezwungen, indem sie ihren Versicherten nur noch das billigste Medikament ersetzt haben. Viele Firmen haben daraufhin die Produktion bestimmter Generics ganz eingestellt. Sämtliche Rabattverträge aller Krankenkassen waren von Anfang an und sind bis heute geheim. Warum, was wollen die Krankenkassen verbergen?

In der allgemeinen Seuchenhysterie veranlasste der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Anfang 2020 ein sogenanntes Open-House-Verfahren. Ohne jede Ausschreibung erhielt jeder Verkäufer einen Vertrag, der FFP-2-Masken für 4,50 Euro und OP-Masken für 60 Cent anbieten konnte – Wucherpreise für diese Pfennigartikel. Schon nach wenigen Tagen waren 733 Verträge mit 535 Lieferanten über mehr als 6,4 Milliarden Euro zu Stande gekommen.

Aber ein großer Teil dieser Masken war minderwertig. Man schämte sich nicht, Millionen mangelhafter Masken an Pflegeheime und andere Einrichtungen zu verschicken und einen großen Teil der nutzlosen Masken an Menschen mit Behinderung, an Obdachlose und an Hartz-IV-Empfänger:innen zu verschenken. Dann kaufte man noch 570 000 FFP2-Masken von der Burda GmbH, dem Arbeitgeber von Daniel Funke, dem Ehemann von Jens Spahn. Die Einzelheiten der Kaufverträge sind geheim. Warum, was will das Bundesgesundheitsministerium verbergen?

Es folgten etwa hundert Klagen von Maskenlieferanten, weil das Ministerium ihre Rechnungen nicht bezahlt hat. Allein an die Ernst & Young Law GmbH hat das Ministerium 42 Millionen Euro für Anwaltstätigkeiten bezahlt, um diese Klagen abzuwehren. Auch unter Karl Lauterbach bleibt das Ministerium intransparent und erklärte lapidar gegenüber der „Bild“-Zeitung: „Bisher sind rund 50 Vergleiche geschlossen worden. Zu den Vertragsdetails gibt das Bundesministerium für Gesundheit keine Auskunft.“ Warum, was will das Ministerium verbergen?

Geheimhaltung greift um sich. Geheimhaltung untergräbt die Dreiteilung der Gewalten. Geheimhaltung ist Gift für das Vertrauen in die demokratischen Institutionen. Geheimhaltung ist Wasser auf die Mühlen von Verschwörungsgläubigen und jenen, die den Staat verachten. Geheimhaltung ist außerdem eine arrogante Anmaßung von Regierungen gegenüber dem eigenen Volk, obwohl es in Artikel 20 des Grundgesetzes heißt, dass „alle Staatsgewalt vom Volke“ auszugehen hat: „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Von Geheimhaltung durch die vollziehende Gewalt ist da keine Rede".

  Blog-Artikel
  Blog-Kategorien
  Blog-Archiv