22.01.2024 09:09
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Verbraucherschützer mahnen Dutzende Firmen wegen Cookie-Bannern ab
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Im Netz stößt man überall auf sogenannte Cookie-Banner, mit denen die Seitenbetreiber die Zustimmung zum Datensammeln einfordern. Bei einer Untersuchung stellten Verbraucherschützer massenhaft Mängel fest. Zu oft nicht regelkonform, sagt der Verbraucherzentrale Bundesverband ist die Cookie-Abfrage einer Website
Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben knapp hundert Unternehmen abgemahnt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer haben sich die Unternehmen rechtswidrig die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer zum Sammeln von deren Daten beim Surfen im Web erschlichen.
Bei einer Untersuchung von 949 Websites hätten zehn Prozent der Firmen in ihren Cookie-Bannern, mit denen sie die Zustimmung zur Datenerhebung abfragen, eindeutig gegen die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Das teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Freitag in Berlin mit.
Bei der Aktion wurden Websites aus unterschiedlichen Branchen wie Reisen, Lebensmittel-Lieferdienste und Versicherungen untersucht. Neben den eindeutig rechtswidrigen Bannern habe es auch viele Einblendungen gegeben, die sich in einer rechtlichen Grauzone bewegten. »Die Banner wirkten auf den ersten Blick zulässig, versuchten aber durch Tricks, die Entscheidung der Seitennutzer und -nutzerinnen zu lenken.«
„Die zunehmende Daten-Schnüffelei gefährdet die Privatsphäre“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller
Die Verbraucherschützer haben 98 Abmahnungen wegen klarer Verstöße gegen das TMG und die DSGVO verschickt. In zwei Drittel der Fälle hätten die Unternehmen inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Zu den abgemahnten Unternehmen gehören Anbieter von Essens-Lieferdiensten und Online-Musikdiensten sowie Firmen aus der Fitnessbranche.
Cookies sind kleine Textdateien, die Webseiten auf den Computern der Nutzerinnen und Nutzer hinterlegen. Sie können beispielsweise genutzt werden, um Logindaten zu hinterlegen, aber auch, die User wiedererkennbar zu machen. Mithilfe der winzigen Dateien können individuelle Profile erstellt werden, die Rückschlüsse über Surfverhalten und Vorlieben der Personen zulassen. Diese Informationen werden dann etwa verwendet, um Werbung zu personalisieren.
Der vzbv-Vorstand Klaus Müller sagte, rechtswidrige Cookie-Banner seien kein Kavaliersdelikt. »Die zunehmende Datenschnüffelei gefährdet die Privatsphäre der Verbraucher:innen und führt zum durchleuchteten Bürger.«
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18.01.2024 12:40
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Greenwashing: EU will irreführender Werbung Einhalt gebieten
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Das EU-Parlament stimmte über Greenwashing ab. Klimaneutral oder umweltneutral: Manche Etikette sorgen am Supermarktregal für Verwirrung. Das Europäische Parlament will jetzt für mehr Transparenz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sorgen – und Slogans verbieten, wenn sie nicht belegt werden können.
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch für ein Verbot irreführender Werbung mit Umweltangaben („Greenwashing“) gestimmt. Demnach dürfen Produkte nicht mehr als „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ beworben werden, wenn dies nicht durch Nachweise belegt werden kann. Die neuen Regeln sollen mehr Transparenz für Verbraucher schaffen.
Strengere Anforderungen gelten auch für die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Bislang gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Siegel auf Produkten, die nur schwer zu vergleichen sind. In Zukunft sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die von staatlichen Stellen vergeben werden oder auf einem offiziellen Zertifizierungssystem beruhen.
Außerdem werden unbewiesene Behauptungen über die Nachhaltigkeit von Produkten verboten. So dürfen Hersteller von Waschmaschinen nicht mit 5000 Waschzyklen werben, wenn das Gerät in der Regel früher kaputtgeht. Außerdem sollen Informationen über die Garantie von Produkten besser sichtbar sein und ein neues Etikett eingeführt werden, das Produkte mit einer längeren Garantie hervorhebt.
„Wir werden von der Wegwerfkultur wegkommen“, sagte die EU-Politikerin Biljana Borzan. Unternehmen könnten nun nicht mehr behaupten, Plastikflaschen seien umweltfreundlich, weil irgendwo Bäume gepflanzt würden. „Die Menschen werden in der Lage sein, sich für Produkte zu entscheiden, die dank zuverlässiger Kennzeichnung und Werbung langlebiger, leichter zu reparieren und nachhaltiger sind“, fügte sie hinzu.
Lemke: Lange Nutzungszeit hilft Umwelt und Geldbeutel
Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) begrüßte die Entscheidung: „Mit den neuen Regeln können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU künftig besser auf diese Angaben verlassen.“ Eine lange Nutzungszeit von Konsumgütern helfe nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Geldbeutel.
Die neue EU-Richtlinie muss noch vom Europäischen Rat gebilligt werden. Danach haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht zu überführen.
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15.01.2024 10:08
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Schritte aus der Einsamkeit
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Einsamkeit ist schwer zu ertragen. Sie wird immer mehr zu einer Bedrängnis – in unserer Massen- und elektronisch vernetzten Massengesellschaft.
Wenn Sie von Einsamkeit betroffen sind, können Ihnen vielleicht die Hinweise weiterhelfen, die wir neu in unser Portal der Fairness-Stiftung eingebracht haben.
Entweder hier in unserer Infothek die "Infothek - Schritte aus der Einsamkeit"
oder direkt in den Text ""Schritte aus der Einsamkeit".
Einsamkeit ist nicht selten das Ergebnis von unfairen Attacken, Mobbingaktionen und der damit einher gehenden Isolierung. Nutzen Sie unsere Hinweise, um dem entgegen zu wirken.
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08.01.2024 14:57
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Unfairness im Friseurhandwerk beseitigen
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Friseurinnen und Friseure in Deutschland kämpfen gegen wirtschaftliche Ungerechtigkeit und wenden sich am 15. Januar 2024 auf dem im Salon Zukunftskongress in Berlin mit einem Forderungspapier an die Bundesregierung. Seit den Corona bedingten Schließungen findet die Branche nicht wieder ins Gleichgewicht: Das abgewanderte Personal kehrt nicht zurück, die Betriebskosten steigen, die inflationär begrenzten Konsumausgaben der Verbraucher führen zu geringeren Umsätzen und die Schwarzarbeit floriert. Darüber hinaus haben die Friseursalons mit branchenspezifischen Herausforderungen zu kämpfen: 70 Prozent steuerzahlender Betriebe versus 30 Prozent Kleinstunternehmen und Abgaben von 19 Prozent Mwst. versus 0 Prozent Mwst.
Einzig im Friseurhandwerk wird eine Marktentwicklung mit nur noch 70 Prozent umsatzsteuerpflichtigen Betrieben geduldet. 30 Prozent der Betriebe, Tendenz steigend, liegen unterhalb der Bemessungsgrenze und führen keine Umsatzsteuer ab. Die zugrundeliegende Kleinstunternehmerregelung sorgt in der Folge für einen Preiskampf zwischen Betrieben, die 19 Prozent Mwst. abführen gegenüber denen, die 0 Prozent Mwst. leisten. Dadurch gerät ausgerechnet das Rückgrat der Branche, die Betriebe, die die größte Ausbildungs- und Integrationslast meistern, ins Wanken.
Besonders alarmierend ist, dass in keinem anderen Handwerksberuf das Risiko des Abdriftens in die Schattenwirtschaft so groß ist. Niedrige Umsätze und niedrige Löhne verleiten dazu, Haarschnitte außerhalb des Salons anzubieten oder finanzielle Engpässe durch illegale Praktiken zu überbrücken. Die Schwarzarbeit wird hier schnell zum Kavaliersdelikt, während die steuerzahlenden Friseurbetriebe unter niedrigen Preisen und steigenden Kosten leiden und kaum wettbewerbsfähig sind.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, wirtschaftliche Unterstützung zu gewähren sowie geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu ergreifen.
Am 15. Januar 2024 wird auf dem imSalon Zukunftskongress in Berlin ein wegweisendes Vier-Punkte-Forderungspapier präsentiert, das entscheidende Maßnahmen zur Wiederherstellung eines gerechten Wettbewerbs und zur Zukunftssicherung des Friseurhandwerks umfasst:
1. Umsatzsteuer-Reduktion auf 7 Prozent für einen fairen Wettbewerb:
Umsatzsteuerpflichtige Betriebe stehen im Wettbewerb mit umsatzsteuerbefreiten Kleinstbetrieben, die günstigere Preise anbieten können. Die Friseurinnen und Friseure fordern eine Reduktion der Umsatzsteuer auf 7%, um die wettbewerbsverzerrende Kluft zu verringern und faire Löhne sowie Preise zu ermöglichen.
2. Absetzbarkeit der Friseurdienstleistung beim Lohnsteuerjahresausgleich für Fairness personalintensiver Dienstleistungen und eine Reduktion der Schwarzarbeit:
Die Absetzbarkeit der Friseurbesuche soll beim Lohnsteuerjahresausgleich ermöglicht werden. Dies schafft nicht nur Fairness im Vergleich zu anderen personalintensiven Gewerken, sondern dient auch als Hebel zur Reduktion von Schwarzarbeit.
3. Förderung von Ausbildung, Quereinstieg und Integration durch fiskalische Unterstützung von Ausbildern sowie Anreizen für Azubis:
Angesichts des dramatischen Rückgangs von Auszubildenden in den letzten Jahren fordert die Branche finanzielle Anreize für Ausbildende und Azubis, um die Ausbildung zum Friseur wieder attraktiver zu gestalten und eine faire Vergütung zu gewährleisten.
4. Ausweitung der Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (umsatz- und personalseitig):
Um gegen Schwarzarbeit vorzugehen und illegale Beschäftigung zu bekämpfen, setzen die Friseurinnen und Friseure auf verstärkte Kontrollen, insbesondere im bargeldintensiven Gewerbe. Ziel ist es, die wettbewerbsfähige Integrität der Branche zu bewahren.
Die Präsentation dieses Forderungspapiers auf dem imSalon Zukunftskongress markiert einen entscheidenden Schritt der Friseurbranche, die Rahmenbedingungen neu zu gestalten. Das Ziel ist klar definiert: einen Strukturwandel herbeiführen und das Friseurhandwerk zukunftssicher aufstellen. Die Friseurinnen und Friseure hoffen auf einen konstruktiven Dialog mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, um gemeinsam eine nachhaltige Lösung für die Zukunft der Branche zu erarbeiten.
Quelle und Kontaktadresse: Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks Pressestelle Tel-Aviv-Str. 3, 50676 Köln Telefon: (0221) 9730370, Fax: (0221) 973037 30 Kontakt:Telefon: 0221/9730370;E-Mail: [email protected]; Internet: https://www.friseurhandwerk.de/
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