24.12.2019 11:35
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Einen guten Rutsch in ein faireres neues Jahr 2020
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Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Neue Jahr mit Gesundheit, Lebensfreude, Mut und erfüllenden Begegnungen!
Ab 3.1.2020 sind wir zur üblichen Freitag-Bürozeit bis 12 Uhr wieder erreichbar.
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20.12.2019 09:59
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Juristinnen bemängeln die mangelhafte Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention in Deutschland
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Wie sähe das Land aus, wenn tatsächlich Geschlechtergerechtigkeit herrschte? Impulse für die Vorstellungskraft hat die 40. Geburtstagsfeier für das UN-Frauenrechtsabkommen am Mittwochabend in Berlin gesetzt. In der Frankfurter Rundschau berichtet darüber Kirsten Achtelik über die krasse Unfairness in der Geschlechter-Gleichbehandlung:
"Zu der Veranstaltung hatten der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien von Ulrike Lembke und die Kommission Europa- und Völkerrecht des Deutschen Juristinnenbundes (djb) in den prestigeträchtigen Senatssaal der Humboldt-Universität geladen. Der Tenor des Abends: Die Konvention ist gut und wichtig, besser wäre es allerdings, wenn sie auch konsequent angewendet würde und zwar auf allen Ebenen: von der Politik, den Behörden und auch von Gerichten.
Die Frauenrechtskonvention ist bekannter unter ihrem englischen Kürzel CEDAW, die Abkürzung steht für „Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women“. Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wurde am 18. Dezember 1979 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat am 9. August 1985 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Kritische Fragen an Berlin
Die Konvention hält fest, dass Frauen die gleichen Menschenrechte wie Männer haben und die ratifizierenden Staaten verpflichtet sind, diese auch durchzusetzen. Unzureichender Schutz vor häuslicher Gewalt, Gender-Pay-Gap, ungleiche Verteilung der Sorgearbeit, Ehegattensplitting, der Paragraf 218, Operationen an intergeschlechtlichen Kleinkindern – all das dürfte es nicht geben, wenn die Konvention in Deutschland wirklich umgesetzt würde. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist nicht nur rechtlich, sondern auch faktisch sicherzustellen, dabei soll die Konvention als Instrument dienen. Eine dafür entscheidende Formulierung ist die Verpflichtung der Staaten zu „wirksamen Maßnahmen“ gegen die diskriminierenden Missstände. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, hielt in ihrer Rede unter dem Titel „Die UN-Frauenrechtskonvention – Motor für Geschlechtergerechtigkeit in Deutschland“ fest, dass es eben nicht reiche, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen. Wenn freiwillige Selbstverpflichtungen offensichtlich unzureichend seien, müssten halt Quoten her. Die Quotendebatte in Deutschland kranke seit den 1980er Jahren daran, dass CEDAW nicht ernst genommen werde.
Rudolf betonte, dass Diskriminierung ein Machtmittel sei. Diese abzubauen werde also nicht von allen in gleicher Weise begrüßt: „Mittelmäßige Männer ahnen: Geschlechtergleichheit bedroht ihre Privilegien. Kluge Menschen wissen: Geschlechtergleichheit nutzt allen. Denn sie überwindet geschlechtsspezifische Verhaltenserwartungen und führt damit zu mehr Freiheit für alle Menschen.“ Eine diskriminierende Absicht sei nicht erforderlich, weil die Konvention sich gegen jedes Handeln und Unterlassen richtet, das sich benachteiligend auf Frauen auswirke. Rudolf kritisierte, dass dies auch in der Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, noch „allzu oft verkannt“ werde: „Es geht nicht darum, Böses zu sanktionieren. Sondern es geht darum, Frauen gleiche Teilhabe in allen Lebensbereichen zu gewähren.“
Die Moderatorin des Abends, Ulrike Lembke, stellte fest, im Grundsatz sei CEDAW „Revolution durch Recht“. Ihre vollständige Umsetzung bedeute eine „ganz andere Gesellschaft, die wir uns vielleicht heute noch nicht vorstellen können“. 189 Staaten haben das Übereinkommen mittlerweile ratifiziert. Die Umsetzung begleitet ein Ausschuss, dem die Staaten alle vier Jahre Berichte zum Abbau von noch problematischen Ungleichheiten vorlegen müssen.
Auf der CEDAW-Jubiläumsfeier des Frauenministeriums, die bereits am 27. November stattgefunden hatte, sagte Ministerin Franziska Giffey (SPD), man sei noch lange nicht am Ziel. Sie kündigte an, weiter Druck machen zu wollen. Der jüngste Zwischenbericht der Bundesregierung liest sich allerdings etwas anders: Die Regierung verweist darauf, dass beispielsweise die deutsche Regelung zur geschlechtsspezifischen Verfolgung für die Betroffenen besser sei als das EU-Recht; sie sieht hier also keinen Handlungsbedarf. Bei der Bekämpfung von Kinderarmut sieht sie sich auf einem guten Weg. Und die Kritik des UN-Ausschusses an den restriktiven Vorgaben des Abtreibungsparagrafen 218 weist sie rundheraus zurück.
Der vollständige Bericht Deutschlands soll bis März 2020 fertig sein. Im ersten Halbjahr 2020 wird Berlin eine neue Liste mit kritischen Fragen erhalten, die die Grundlage für den neunten Staatenbericht werden sollen. Dem aktuellen Global Gender Gap Report des World Economic Forums (WEF) zufolge belegt Deutschland im internationalen Gleichberechtigungs-Vergleich den zehnten Platz – hinter Ländern wie Ruanda oder Spanien. Für das schlechte Abschneiden sind unter anderem der Gender-Pay-Gap (68. Platz) und die fehlende Machtbeteiligung in der Wirtschaft (89. Platz) verantwortlich".
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18.12.2019 10:13
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Wie Zalando Kollegenkonkurrenz und Mobbing anheizt
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Man kann es drehen oder wenden wie man will. Doch das Mitarbeiter-Beurteilungssystem bei Zalando ist eine Anleitung zu innerbetrieblicher, aggressiver Konkurrenz und mitunter zu Mobbing. Der Unterschied zwischen Druck und Sklaventreiberei scheint nur gradueller Natur zu sein. So hält Zalando die Mitarbeiter zu ständiger Leistungssteigerung an, umgekehrt wird daraus eine ständige Lohnkürzung pro Stunde. Wer nach 2, 3, 5 oder 10 Jahren dann nicht marode und krank ist, dürfte ein Überlebender eines Fegefeuers sein oder selbst ein siegreicher Mit-Akteur im System. Menschenverachtend. Stephan Kaufmann, Redakteur der Frankfurter Rundschau, schreibt heute darüber:
„Zalando beurteilt seine Mitarbeiter. Das System dient nicht nur der Kontrolle, sondern ist Mittel einer permanenten Leistungssteigerung. Der Online-Modehändler Zalando betreibt mittels der Software Zonar ein System zur Beurteilung der Leistung seiner Mitarbeiter, so fand kürzlich eine Untersuchung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung heraus. Mit dieser Überwachungsmethode hat Zalando (aktueller Slogan: „Free to be“) viel Kritik auf sich gezogen: Das System verfüge über keine klaren Maßstäbe zu Beurteilung der Arbeitsleistung, heißt es. Laut Gewerkschaft Verdi führt es dazu, dass Leistung permanent kontrolliert und Löhne willkürlich festgelegt werden. Verdi-Vorstand Stefanie Nutzenberger warf dem Konzern vor, emotionalen Stress bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auszulösen und sie gegeneinander in Stellung zu bringen. Genau darin dürfte der Sinn von Zonar liegen. Es zeigt, wozu die Leistungskontrolle dient – und was heutzutage überhaupt unter „Leistung“ verstanden wird. Zonar teilt die an der Bewertung teilnehmenden Mitarbeiter in verschiedene Leistungsstufen ein: schlechte (Low Performer), mittlere und gute (Top Performer). Letztere verdienen sich durch ihre Top Performance reale Lohnzuschläge. Bemerkenswert ist nun, wie Zalando die Leistung misst.
Der Konzern könnte schlicht drei Leistungsklassen festlegen. Zum Beispiel beim Schuhkartons packen nach dem Muster: Ein bis drei Kartons pro Minute packen ist „Low“, sechs bis acht Kartons ist mittel und darüber „Top“. Gemäß dieser Methode wäre es zumindest theoretisch möglich, dass alle Mitarbeiter durch vermehrte Anstrengung die Top-Performer-Kategorie erreichen. Genau das soll aber natürlich nicht sein. Stattdessen beruht Zonar auf der Beurteilung der Leistung durch Kollegen und Vorgesetzte. Sie bewerten die Leistung der anderen – wie auch sonst? – durch einen gedanklichen Vergleich: Sie bilden aus der betrieblichen Praxis eine Durchschnittsleistung und bewerten ihre Kollegen danach, ob sie darunter oder darüber liegen. Daraus resultiert wie von selbst eine Einteilung in Schwach-, Mittel- und Hochleistungsfähige. „Top“ sind nach dieser Methode dann nicht jene, die viele Kartons packen, sondern jene, die mehr packen als alle anderen.
Man sieht: Das System findet nicht nur Leistungsunterschiede. Es will sie herstellen. Sein Zweck ist zunächst die Einteilung in Low und Top Performer mit entsprechenden Zuschlägen. Dadurch entsteht in der Folge für die Mitarbeiter ein Anreiz, überdurchschnittlich zu sein. Kommen sie dem nach und arbeiten härter, so setzt sich automatisch ein neuer – höherer – betrieblicher Leistungsdurchschnitt durch. Und um Zuschläge zu bekommen, muss man dann wieder darüber liegen. Letztlich dient dieses System also nicht allein der Kontrolle, sondern die Kontrolle ist Mittel einer permanenten Leistungssteigerung. Damit folgt Zonar der Logik des Akkordlohns, also der Bezahlung nach produzierten Stücken pro Zeiteinheit. Auch hier wird der Anschein erweckt, es würde nach Leistung bezahlt. Ziel des Akkordlohns ist aber nicht die leistungsgerechte Bezahlung. Stattdessen soll die Leistung dauernd erhöht werden, indem das, was als durchschnittliches, normales Arbeitspensum gilt, sich durch die Konkurrenz der Arbeitnehmer dauernd erhöht. Daraus folgt der „Anreiz“ für jeden Mitarbeiter, mehr zu schaffen als die anderen und das bedeutet: heute mehr schaffen als gestern und morgen mehr als heute“.
Wie geschrieben: So hält Zalando die Mitarbeiter zu ständiger Leistungssteigerung an, umgekehrt wird daraus eine ständige Lohnkürzung pro Stunde. Wer nach 2, 3, 5 oder 10 Jahren dann nicht marode und krank ist, dürfte ein Überlebender eines Fegefeuers sein oder selbst ein siegreicher Mit-Akteur im System. Krass unfair.
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12.12.2019 10:00
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Fairness nur durch ein Gesetz möglich - freiwillig keine Fairness
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Enttäuschendes Ergebnis einer Befragung zur Einhaltung von Menschenrechten der im Ausland tätigen deutschen Firmen. Firmen fordern Regulierung durch ein Gesetz.
Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wollen gemeinsam Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz erarbeiten, um gegen Kinderarbeit und Armutslöhne im Ausland vorzugehen. Das kündigten beide Minister gestern in Berlin an. Hintergrund sind erste Ergebnisse einer Befragung deutscher Firmen zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards bei der Produktion im Ausland.
Nach Angaben von Müller wurden 3000 Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gebeten, sich diesbezüglich selbst einzuschätzen. Lediglich 464 hätten die Fragebögen beantwortet und lediglich 20 Prozent erfüllten in der Selbsteinschätzung die Vorgaben.
Das belege, "Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel", sagte Müller. Laut Heil wird es zwar noch eine weitere Befragung geben. In der Zwischenzeit würden die Ministerien aber die Eckpunkte erarbeiten. Wenn dann die Befragung bis Mai oder Juni kein deutlich besseres Ergebnis bringe, werde man in die Gesetzgebung gehen. Deutschland wolle faire Lieferketten zudem bei der europäischen Ratspräsidentschaft zum Thema machen.
Müller und Heil hatten vor knapp zwei Wochen bei einer gemeinsamen Reise nach Äthiopien ein Positionspapier zu dem Thema erarbeitet. Deutsche Firmen sollen demnach gegebenenfalls haften müssen, wenn sie mit ausländischen Partner zusammenarbeiten, die weder auf Menschenrechte achten, noch sittenwidrige Löhne zahlen oder sich an ökologische Mindeststandards halten.
Grundlage für die Pläne der Minister ist der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte aus dem Jahr 2016, der Folgendes vorsieht: Wenn weniger als die Hälfte der Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis 2020 der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, wird "die Bundesregierung weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen", heißt es darin.
(mit Material der epd)
42 Unternehmen fordern von der Koalition Unterstützung für höhere Umweltstandards, darunter sind auch Tchibo, Nestlé oder Ritter Sport.
Selten fordern Unternehmen schärfere Gesetze, die ihre Geschäfte regulieren. Nun verlangen 42 Firmen, die Koalition möge Menschenrechten und Umweltschutz in ausländischen Zulieferfabriken mehr Geltung verschaffen, indem sie ein „Sorgfaltspflichten-Gesetz“ auf den Weg bringe. Darunter sind viele kleine Händler, die Fairtrade-Produkte anbieten, aber auch Nestlé, Kik, Ritter Sport, Tchibo und Hapag-Lloyd. Politisch ist ebenfalls Bewegung zu erkennen: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte an, einen „Gesetzentwurf zur Einhaltung von Standards in der globalen Produktion“ zu erarbeiten. Freiwillig passiert wenig
„Die Erfahrung zeigt, dass freiwillige Selbstverpflichtungen allein nicht ausreichen“, heißt es in der Erklärung der Unternehmen. „Es bedarf verbindlicher Sorgfaltspflichten, die von allen angemessen umgesetzt werden.“ Dabei geht es unter anderem um ausreichende Löhne, Gewerkschaftsfreiheit und Arbeitssicherheit in ausländischen Fabriken, die beispielsweise Textilien und Lebensmittel für hiesige Geschäfte herstellen. Anlässlich der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor 71 Jahren setzen sich auch Dutzende gesellschaftlicher Organisationen, darunter die christlichen Hilfswerke, für ein Lieferkettengesetz ein.
(aus: FR, 9.12.2019)
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03.12.2019 11:25
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Kommt das Gesetz für Fairness in Lieferketten?
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"Kaffee oder Textilien aus Äthiopien, Lithium aus Argentinien, Kakao von der Elfenbeinküste - viele Produkte und Rohstoffe werden unter eigentlich unerträglichen Bedingungen hergestellt. Es geht um Niedrigstlöhne, um fehlenden Arbeitsschutz und die Verschmutzung der Umwelt. Die Bundesregierung will dagegen nun vorgehen - wahrscheinlich mit einem Gesetz". Rasmus Buchsteiner vom Redaktionsnetzwerk Deutschland informiert:
"Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereiten ein Gesetz gegen Dumping, Ausbeutung und Umweltzerstörung in globalen Lieferketten vor. „Standards im sozialen und ökologischen Bereich umzusetzen - das geht“, sagte Müller bei einem Besuch in einer Textilfabrik in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba. In Ländern wie Äthiopien werde eine Jeans für fünf Euro produziert. Existenzsichernde Löhne zu bezahlen, bedeute einen Euro mehr im Einkauf.
Arbeitsminister Heil setzt ebenfalls auf ein Gesetz. „An Verantwortung der deutschen Wirtschaft wird am Ende nichts vorbeigehen“, sagte der SPD-Politiker. „Wir brauchen Fairness in den Lieferketten.“ Das gilt für die Textilwirtschaft, die Kaffeeproduktion und für viele andere Wirtschaftszweige. Derzeit läuft eine Befragung von Unternehmen, mit der herausgefunden werden soll, ob und wie sie international anerkannte soziale und ökologische Mindeststandards in ihren Lieferketten sicherstellen. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in der kommenden Woche vorliegen.
"Eine Pflicht zum Handeln"
Entwicklungsminister Müller geht davon aus, dass sie nicht zufriedenstellend sein werden. „Deshalb kommen wir jetzt an den Punkt, ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen“, so der CSU-Politiker. In einem Positionspapier, das die beiden Minister während ihrer Äthiopien-Reise vorstellten, wird eine Richtung für das mögliche Gesetz aufgezeigt. „Wir wollen eine Pflicht zum Handel, aber keine Übernahme von Garantien“, heißt es in dem Papier. Entscheidend für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht soll sein, dass Unternehmen „alles Erforderliche“ unternehmen, um Verletzungen von Mindeststandards zu verhindern.
„Es geht nicht darum, Mittelständler zu überfordern“, so Arbeitsminister Heil. „Wir werden da verhältnismäßige Möglichkeiten schaffen.“ Im Klartext könnte das heißen: Betriebe mit weniger als rund 500 Beschäftigten würden befreit von der Verpflichtung zur Einhaltung von Mindeststandards – etwa zu fairen Löhnen, Arbeitsschutz, zum Verzicht auf Kinderarbeit und zur Einhaltung ökologischer Standards. So denkt die Regierung nicht daran, von Handwerkern eine Garantie zu verlangen, dass von ihnen verwendete Kupferkabel ohne Ausbeutung von Arbeitnehmern hergestellt worden sind.
Größere Unternehmen müssten jedoch haften, allerdings sollen nach den Plänen der Bundesregierung „nur nachweisliche zurechenbare Handlungen“ zu einer Haftung führen. „Betroffene müssen ihr Recht besser geltend machen können“, heißt es in dem Ministeriumspapier außerdem. Arbeits- und Entwicklungsministerium verweisen darauf, dass Produkte und Rohstoffe, die aus aller Welt nach Deutschland geliefert werden, zum Teil „unter untragbaren Arbeits- und Umweltbedingungen“ hergestellt würden. Als besonders problematische Beispiele werden in diesem Zusammenhang der Kakaoanbau in der Elfenbeinküste, die Palmölgewinnung in Indonesien, die Textilproduktion unter anderem in Bangladesch oder der Lithiumabbau in Argentinien genannt.
„Wichtig ist, dass wir unseren Wohlstand in Deutschland nicht auf Armut und Ausbeutung in anderen Ländern aufbauen“, sagte Arbeitsminister Heil. Das Thema Fairness in globalen Lieferketten werde die Bundesregierung während ihrer EU-Ratspräsidentschaft auch auf europäischer Ebene vorantreiben. In Großbritannien, Frankreich, den USA, Holland und Australien gibt es bereits gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung von Produktionsstandards“.
"Redaktionsnetzwerk Deutschland informiert über die Planung des Lieferkettengesetzes"
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