Blog nach Monat: Oktober 2024

10.10.2024 09:48
Woche der Seelischen Gesundheit im Oktober 2024
Vom 10. bis 20. Oktober 2024 findet die diesjährige Aktionswoche unter dem Motto „Hand in Hand für seelische Gesundheit am Arbeitsplatz” statt. Betriebe und Beschäftigte sollen stärker für psychische Belastungen sensibilisiert und wichtige Fragen in den Fokus gerückt werden: Wie schaffen wir es, im Arbeitsalltag trotz Dauerstress und Personalmangel gesund zu bleiben? Wie können Betroffene besser integriert werden? Und wie können wir der Stigmatisierung offen entgegenwirken?

Die Aktionswoche möchte auf die unterschiedlichen Strategien zur Bewältigung und auf das vielfältige psychosoziale Hilfsangebot in Deutschland aufmerksam machen sowie zum gemeinsamen Austausch und gegenseitiger Unterstützung aufrufen.

Jährlich beteiligen sich deutschlandweit rund 50 Regionen und Städte mit über 800 Events regional vor Ort und online. Ob Vorträge, Workshops, Podcasts oder Kunstausstellungen – alle sind eingeladen, bei verschiedenen Veranstaltungsformaten und Aktionstagen die kleinen und großen Angebote der psychiatrischen und psychosozialen Einrichtungen in ihrer Umgebung kennenzulernen.

Die Veranstaltungen der Aktionswoche sind in der Regel kostenfrei und richten sich an alle Generationen. Sie tragen dazu bei, Berührungsängste abzubauen und Betroffene sowie deren Angehörige einzubinden. Die Angebote wollen jeden motivieren, sich Hilfe zu suchen und vor allem Präventions- und Beratungsangebote in der Nähe kennenzulernen.

Unser Mobbingscout bietet stets zahlreiche Hilfen und Kontakte vor allem bei psychischen Belastungen und Bedrängnissen - auch über Mobbingsituationen hinaus:
"Der Mobbingscout"

Darüber hinaus weitere Hilfestellungen:
"Erste Hilfe und Selbsthilfe bei unfairen Attacken und ihren Folgen"

01.10.2024 12:38
Täuscht Aldi Süd bei Rabatten - und führt in die Irre?
Im Streit um irreführende Angebote hat der Discounter Aldi-Süd eine Niederlage vor dem höchsten europäischen Gericht kassiert.

Wenn etwa in Prospekten ein Rabatt angegeben werde, müsse dieser sich auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). So sollen Händler daran gehindert werden, Verbraucher irrezuführen, indem sie Preise erst erhöhen, dann wieder reduzieren »und damit gefälschte Preisermäßigungen ankündigen«.

Hintergrund ist eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie begrüßte das Urteil und erwartet künftig deutlich mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Im konkreten Fall wurde mit dem Slogan »Deutschlands bester Preis« unter anderem für Bananen und Ananas geworben. Bei den Ananas war nach Angaben des EuGH die Rede von einem »Preis-Highlight« von 1,49 Euro pro Stück. Daneben durchgestrichen stand ein Preis von 1,69 Euro. Kleingedruckt war allerdings zu lesen, dass der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage bei 1,39 Euro lag – und damit unter dem sogenannten Preis-Highlight.
Preisreduzierung nur vorgetäuscht
Bei Bananen wurde neben dem Preis von 1,29 Euro pro Kilo ein Rabatt von 23 Prozent und ein durchgestrichener Preis von 1,69 Euro angegeben. Kleingedruckt gab der Discounter auch hier den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage an – der lag allerdings ebenfalls bei 1,29 Euro.

Seit knapp zwei Jahren müssen Händler bei jeder Preisermäßigung als Referenz den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage angeben. Die Verbraucherzentrale argumentierte aber, dass Rabatte sich dann auch auf den günstigsten Preis beziehen sollten – und nicht auf den Preis unmittelbar vor Beginn des Angebots.

Es reiche nicht, so wie Aldi-Süd den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage nur anzugeben, den Rabatt darauf aber nicht zu beziehen. »Mit diesem Trick täuschte Aldi eine ernsthafte Preisreduzierung vor, tatsächlich dürfte jedoch der gestrichene Preis nur deshalb kurz zuvor heraufgesetzt worden sein, um anschließend mit einer attraktiven Preisreduzierung werben zu können«, teilte Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, mit.
Der Argumentation folgten die Richter in Luxemburg weitestgehend. Nun muss das Gericht in Düsseldorf über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Rechtsprechung des EuGH beachten.

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