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23.10.2024 10:18
Cypermobbing, Schulhofmobbing - wie die Schülerszene verroht und was gegen Unfairness helfen kann
Heutzutage werden Kinder und Jugendliche nicht nur auf dem Schulhof schikaniert, sondern erleben den Hass auch im Netz. Die Zahl der Cybermobbingfälle wird seit Jahren mehr. Unfairness und unfaire Attacken fangen im Kleinen an, erst unbemerkt, werden zum Mobbing-Lernprozess, bis Mobbing und Unfairness zur Gewohnheit wird bzw. von Erwachsenen nicht ernst genommen wird.

Experten geben Tipps, was dagegen hilft, mit Material von Spiegel Online und anderen.

Aus dem Klassenchat entfernt, fiese Beleidigungen unter Tiktok-Posts oder private Fotos, die ungewollt vom Empfänger oder der Empfängerin bei Snapchat weiterverbreitet werden – Cybermobbing hat viele Formen.

Laut einer aktuellen Studie des „Bündnisses gegen Cybermobbing“ sind knapp ein Fünftel (18,5 Prozent) aller Schülerinnen und Schüler davon betroffen. Und es werden seit Jahren mehr: Im Jahr 2022 lag die Zahl der Betroffenen bei circa 1,8 Millionen, 2024 sind es knapp zwei Millionen Kinder und Jugendliche.
Das hat Folgen für Körper und Psyche: Betroffene klagen nicht nur über Kopf- oder Magenschmerzen, sondern können auch Angst- und Schlafstörungen entwickeln. Sie sind häufiger niedergeschlagen und von Depressionen geplagt. Besonders erschreckend ist die steigende Zahl der Betroffen mit Suizidgedanken. Mehr als jede vierte Person (26 Prozent) äußerten derartige Gedanken. Laut aktueller Studie des „Bündnisses gegen Cybermobbing“ sind das mehr als 500.000 Schülerinnen und Schüler.

Große Scham: Betroffene vertrauen sich ihren Eltern nicht an

Wenn Kinder sich zurückziehen, nicht mehr so lebhaft sind wie vorher, immer wieder über Bauchschmerzen klagen oder nicht zur Schule gehen wollen, könnte das für Eltern ein Hinweis auf Mobbing und Cybermobbing sein. Das Problem: Oft schämen die betroffenen Kinder und Jugendlichen sich so sehr, dass sie sich nicht ihren Eltern anvertrauen wollen. Deshalb richten sich viele Interventionsangebote direkt an die Betroffenen: Die Erste-Hilfe-App bei Cybermobbing der Initiative Klicksafe, die „Nummer gegen Kummer“, der Krisenchat oder die Onlineberatung Juuuport können erste Anlaufstellen sein.

„Wir erhalten etwa zehn Anfragen pro Tag, der Großteil davon betrifft Cybermobbing“, sagt Lennart Hesse-Sörnsen von Juuuport. Die Ratsuchenden schreiben sich per Kontaktformular oder Whatsapp an Juuuport ihre Probleme von der Seele. „Meist schreiben sie uns, dass sie aus dem Klassenchat ausgeschlossen oder dort beleidigt werden, fiese Kommentare unter Instagram-Posts erhalten oder Fotos unschön bearbeitet und dann verbreitet werden“, sagt Hesse-Sörnsen.
Zudem betreiben auch schon jugendliche Mobber Identitätsdiebstahl und erstellen Fake-Profile, zum Beispiel auf Dating-Apps. Manche erschleichen sich auch private, potenziell bloßstellende Informationen oder intime Fotos von ihren Opfern, indem sie psychischen Druck aufbauen und sie erpressen. Diese verbreiten sie dann weiter – und schädigen den Ruf der betroffenen Person. Cybermobbing kann im schlimmsten Fall bis hin zu Gewalt- und Todesandrohungen im Netz führen. Weil Täterinnen und Täter die emotionale Reaktion ihrer Opfer nicht unmittelbar erleben, werden sie sich der Schwere und Folgen ihres Handelns nicht bewusst, vermuten Fachleute.

Können sich unsere Kinder an den Schulen noch sicher fühlen, Herr Wachs?

Eine Umfrage legt nahe, dass die Gewalt an Schulen zunimmt. Doch stimmt das? Und wenn ja, wie lässt sich diese Entwicklung erklären – und was können Schüler, Lehrkräfte und Schulen tun, um Gewalt zu verhindern? Erziehungswissenschaftler Sebastian Wachs klärt im RND-Interview auf.

Cybermobbing ist nicht so anonym wie gedacht

Manche Täterinnen und Täter posten ihren Hass unter ihrem Klarnamen, andere nutzen Pseudonyme. „Das Dramatische daran ist, dass die Täterinnen und Täter meist nicht wirklich anonym sind, sondern die Betroffenen sie aus der Schule kennen“, sagt Hesse-Sörnsen. Kinder und Jugendliche wissen dann: Das Mobbing steht im Zusammenhang mit meiner Schule, aber wer genau dahintersteckt, das ist oft unklar. Das erschwert es Betroffenen auch, konkret nachzuweisen, wer sie im Netz angegriffen hat – und gezielt darauf zu reagieren.

„Cybermobbing ersetzt das Schulhofmobbing nicht, sondern verlängert es noch.“

Cybermobbing ist für Betroffene so schlimm, weil es omnipräsent ist. „Cybermobbing ersetzt das Schulhofmobbing nicht, sondern erweitert es noch“, sagt Hesse-Sörnsen. Auch nach der Schule sind Kinder und Jugendliche rund um die Uhr der Schikane ausgesetzt und können nicht abschalten. Hinzu kommt, dass die beleidigenden Inhalte oft lange im Netz stehenbleiben und kopiert oder weitergeleitet werden können. Eine Situation, die viele Betroffene als ausweglos empfinden.

„Mobbing ist ein Gruppenphänomen“

Welche Gründe es für Cybermobbing gibt, ist wissenschaftlich nicht eindeutig erforscht. Laut dem Entwicklungspsychologen und Mobbingforscher Herbert Scheithauer liegen Cybermobbing jedoch ähnliche Dynamiken zugrunde wie dem „klassischen“ Mobbing. „Mobbing ist ein Gruppenphänomen“, sagt er. Deshalb gebe es auch nicht den einen Grund, der Mobbing erkläre.

Herbert Scheithauer forscht zu Cybermobbing und Mobbing. Er ist Professor für Entwicklungspsychologie und Klinische Psychologie an der Freien Universität Berlin und hat dort das Projekt Medienhelden entwickelt, das der Mobbingprävention an Schulen dient.

Gewisse Risikofaktoren seien aber schon nachweisbar: Kinder und Jugendliche, die schüchtern sind, weniger Freunde haben oder anders aussehen als andere, werden häufiger gemobbt. Ein geringes Selbstvertrauen erhöht nicht nur das Risiko, gemobbt zu werden, sondern auch dafür, andere aktiv zu mobben. Wer durch Eltern oder andere Familienmitglieder vorgelebt bekommt, Konflikte mit Gewalt zu lösen, zeigt häufiger aktiv mobbendes Verhalten.

Auch mobben Jungen tendenziell häufiger als Mädchen. „Aber nicht alle, die gewisse Risikofaktoren aufweisen, handeln auch danach – und nicht bei allen, die mobben oder gemobbt werden, liegen diese Faktoren vor“, sagt Scheithauer.

Es gibt nicht bloß „den Täter“ und „das Opfer“
Scheithauer warnt außerdem vor dem Schwarz-Weiß-Denken im Sinne von „der Täter“ und „das Opfer“. Das helfe nicht weiter und sei zudem auch noch falsch. Erstens sind oft weit mehr Personen an Mobbing beteiligt als zunächst gedacht: So gibt es neben aktiv Mobbenden auch Mitläuferinnen, Assistenten, Verstärkerinnen, potenzielle Verteidiger oder Außenstehende, die zwar vom Mobbing etwas mitbekommen, aber nichts dagegen unternehmen.
Und zweitens können diese Rollen auch wechseln. Wer auf dem Schulhof gemobbt wird, schließt sich manchmal auch mit anderen zusammen und nutzt Cybermobbing als Mittel, um sich anonym zu rächen. Dass sie diese verschiedenen Rollen einnehmen, ist Kindern und Jugendlichen oft nicht bewusst. Um Mobbing und Cybermobbing zu bekämpfen, sind laut Scheithauer drei Dinge wichtig: Intervention wie bei Juuuport, der Dialog in Familien und Mobbingprävention an Schulen.

Handyverbote sind oft an die Falschen adressiert

Bei Juuuport erhalten die Betroffenen Antwort von anderen jungen Menschen. Diese sogenannten Scouts werden durch Psychologinnen und Medienpädagogen der Beratung geschult. „Sie kennen die Themen und Plattformen aus eigener Erfahrung und sind mehr oder weniger gleich alt wie die Ratsuchenden“, so Hesse-Sörnsen. Er sieht einen großen Vorteil im Austausch auf Augenhöhe. Denn Betroffene von Cybermobbing schämen sich oft und haben außerdem Angst, dass Eltern ihnen bei diesen Themen ohnehin nicht helfen könnten, weil sie keine Ahnung von Whatsapp, Tiktok und Co. haben. Darüber hinaus befürchten sie, dass ihnen die Schuld zugewiesen wird oder ihre Eltern ihnen das Handy wegnehmen. Solche Verbote lösen aber nicht die zugrundeliegenden Konflikte – und sind oft an die Falschen adressiert.
Bei Juuuport beraten Kinder und Jugendliche Gleichaltrige bei Problemen im Internet. Ausgebildet werden die ehrenamtlichen Scouts von Medienpädagogen und Psychologinnen der Onlineberatungsstelle.

Die Autorin Leonie Lutz und Pädagogin Anika Osthoff sagen: Eltern sollten wissen, was ihre Kinder im Internet treiben, welche Spiele sie auf dem Smartphone spielen, in welchen sozialen Netzwerken ihre Teenager angemeldet sind und was sie dort konsumieren und produzieren. Absolutes No-Go: Den Kindern, vor allem Jugendlichen, heimlich hinterherschnüffeln oder ihre Nachrichten mitlesen.

Stattdessen empfehlen Lutz und Osthoff in ihrem Buch „Begleiten statt verbieten“ ein Familienritual: Einmal im Monat oder in einem anderen Zeitrahmen kommt die Familie zusammen, um sich ein Update in digitalen Medien zu geben. Eltern und Kinder zeigen dann einander neue Apps, spannende Social-Media-Accounts, drehen gemeinsam Videos oder spielen Spiele. Das schafft nicht nur Raum für Austausch, sondern ist auch eine Gelegenheit, um regelmäßig über gute Kommunikation, Chancen und Risiken im Netz zu sprechen und Grenzen zu formulieren: Wie lange und wofür sollten wir digitale Medien nutzen? Welche Regeln gelten im digitalen Raum und welche Rechte habe ich im Netz?

Herbert Scheithauer hält all diese Ideen für sinnvoll, sagt aber auch: Nicht alle Kinder und Jugendlichen haben Eltern, die so bemüht um das Wohlbefinden und die Medienkompetenz ihrer Kinder sind. Deshalb sieht er Schulen als zentralen Ort für Medienbildung und Prävention von Cybermobbing. In der Hinsicht passiere an Schulen noch zu wenig, obwohl digitale Medien eine riesige Rolle im Leben junger Menschen spielen. „Das ist, als würde ich rund um die Uhr Auto fahren, ohne je eine Fahrschule besucht zu haben.“

Was kann ich tun, wenn ich vermute, dass mein Kind gemobbt wird?

"Darin die Nummer gegen Kummer usw. für junge Leute - auch für Eltern relevant"

Interesse zeigen und ansprechbar sein:
Häufig wenden Kinder sich nicht an ihre Eltern, wenn sie von Cybermobbing beziehungsweise Mobbing betroffen sind. Sie befürchten, Ärger oder Internetverbot zu bekommen, sind peinlich berührt und schämen sich oder denken, dass ihre Eltern sie sowieso nicht verstehen und die Plattformen nicht kennen. Bieten Sie sich immer wieder als Ansprechperson an und schaffen Sie Vertrauen zu Ihrem Kind.

Bleiben Sie auf dem Laufenden:
Wie geht es Ihren Kindern in der Schule? Erkundigen Sie sich regelmäßig, aber möglichst beiläufig, wie das Sozialleben in der Schule klappt. Was machen Ihre Kinder in sozialen Netzwerken? Führen Sie zum Beispiel gemeinsame Medienrituale als Familie ein und lassen Sie sich die Apps erklären, die Ihre Kinder nutzen. Auch Bücher, Podcasts oder Newsletter und Infoabende von den Landesmedienanstalten oder dem Bündnis gegen Cybermobbing können helfen.

Lassen Sie Ihr Kind mit den Problemen nicht allein:
Hat sich Ihr Kind Ihnen anvertraut, unterstützen Sie es, verbringen Sie Zeit mit ihm beziehungsweise sorgen Sie dafür, dass es vom sozialen Umfeld, von Freundinnen und Freunden unterstützt wird. Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, ob und wann Schulsozialarbeiter, Lehrerinnen und Lehrer oder Eltern der mobbenden Kinder informiert werden. Stiften Sie Ihr Kind nicht zu Racheakten an, sondern überlegen Sie sich deeskalierende Strategien.

Dokumentieren Sie die Vorfälle:
Machen Sie (bei Cybermobbing) Screenshots der Kommentare oder Beleidigungen und dokumentieren Sie möglichst genau, was wann und wo geschehen ist.
Wenden Sie sich an die Plattformbetreiber:
Wenn Ihr Kind Cybermobbing erlebt, sollten Sie den Betreiber der Internetplattform informieren, über die Ihr Kind gemobbt wurde. Dieser ist dazu verpflichtet, die Verunglimpfungen aus seinem Angebot zu löschen. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich an eine Beschwerdehotline wie zum Beispiel www.jugendschutz.net wenden.

Prüfen Sie rechtliche Schritte:
In einigen Fällen ist Mobbing strafrechtlich relevant, zum Beispiel bei massiven Beleidigungen und Drohungen oder groben Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige gegen die Täter.


15.10.2024 10:06
Armut in einem wohlhabenden Land: krasse Unfairness gegen Benachteiligte
17. Oktober 2024: Tag zur Beseitigung der Armut - Die Geschäftsführerin der Tafel Deutschland, Sirkka Jendis, fordert eine Zeitenwende in der Sozialpolitik.

Wenn Zigtausende Menschen trotz Arbeit nicht genug Geld zum Leben haben, wenn mehr als eine Million Kinder von Armut betroffen sind, wenn jetzt schon und in Zukunft noch viel mehr Rentner verarmen, wenn Alleinerziehende armutsgefährdet sind und wenn mehr als die Hälfte der deutschen Kommunen von der Zahlungsunfähigkeit bedroht ist, dann hat Armut System.

Sirkka Jendis – Geschäftsführerin der Tafel Deutschland – fordert eine soziale Zeitenwende und fragt:
"Wie kann es sein, dass in einem der reichsten Länder der Welt so viele Bürgerinnen und Bürger auf Unterstützung durch vielfältiges ehrenamtliches Engagement angewiesen sind? Können wir es uns leisten, Teile der Bevölkerung auszugrenzen? Können wir einen Bruch mit dem Gesellschaftsvertrag begehen, der soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit für alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft verspricht? Und welche Konsequenzen hat die wachsende soziale Ungleichheit für unsere Demokratie?"

Sirkka Jendis schildert eindrücklich, was Armut im Alltag für Betroffene bedeutet. Sie analysiert verschiedene Dimensionen von Armut und stellt konkrete Forderungen an die Politik von der Reform des Rentensystems über den Ausbau von Betreuungseinrichtungen bis hin zur Förderung von Bildung- und Chancengerechtigkeit über das bisherige Maß hinaus.

Ihr persönliches Engagement verbindet Sirkka Jendis mit gesellschaftspolitischer Schärfe. So entsteht ein eindrückliches Plädoyer für ein neues Menschenbild und eine wirksame Armutsbekämpfung. Radikales Umdenken ist nötig, wenn es um soziale Gerechtigkeit geht – in der Bildung, zwischen den Geschlechtern und zwischen den Generationen.

Sirkka Jendis ist Geschäftsführerin der Tafel Deutschland, dem Dachverband von über 970 Tafeln in Deutschland. Zuvor war die studierte Kommunikationswissenschaftlerin Vorständin des Deutschen Evangelischen Kirchentages, Dozentin und in leitender Funktion in der ZEIT-Verlagsgruppe tätig. Sie lebt mit ihrem Mann und ihren drei Kindern in Berlin.

"Gespräch mit Sirkka Jendis im WDR (38 Min.)"

"Jendis im NDR-TV"

10.10.2024 09:48
Woche der Seelischen Gesundheit im Oktober 2024
Vom 10. bis 20. Oktober 2024 findet die diesjährige Aktionswoche unter dem Motto „Hand in Hand für seelische Gesundheit am Arbeitsplatz” statt. Betriebe und Beschäftigte sollen stärker für psychische Belastungen sensibilisiert und wichtige Fragen in den Fokus gerückt werden: Wie schaffen wir es, im Arbeitsalltag trotz Dauerstress und Personalmangel gesund zu bleiben? Wie können Betroffene besser integriert werden? Und wie können wir der Stigmatisierung offen entgegenwirken?

Die Aktionswoche möchte auf die unterschiedlichen Strategien zur Bewältigung und auf das vielfältige psychosoziale Hilfsangebot in Deutschland aufmerksam machen sowie zum gemeinsamen Austausch und gegenseitiger Unterstützung aufrufen.

Jährlich beteiligen sich deutschlandweit rund 50 Regionen und Städte mit über 800 Events regional vor Ort und online. Ob Vorträge, Workshops, Podcasts oder Kunstausstellungen – alle sind eingeladen, bei verschiedenen Veranstaltungsformaten und Aktionstagen die kleinen und großen Angebote der psychiatrischen und psychosozialen Einrichtungen in ihrer Umgebung kennenzulernen.

Die Veranstaltungen der Aktionswoche sind in der Regel kostenfrei und richten sich an alle Generationen. Sie tragen dazu bei, Berührungsängste abzubauen und Betroffene sowie deren Angehörige einzubinden. Die Angebote wollen jeden motivieren, sich Hilfe zu suchen und vor allem Präventions- und Beratungsangebote in der Nähe kennenzulernen.

Unser Mobbingscout bietet stets zahlreiche Hilfen und Kontakte vor allem bei psychischen Belastungen und Bedrängnissen - auch über Mobbingsituationen hinaus:
"Der Mobbingscout"

Darüber hinaus weitere Hilfestellungen:
"Erste Hilfe und Selbsthilfe bei unfairen Attacken und ihren Folgen"

01.10.2024 12:38
Täuscht Aldi Süd bei Rabatten - und führt in die Irre?
Im Streit um irreführende Angebote hat der Discounter Aldi-Süd eine Niederlage vor dem höchsten europäischen Gericht kassiert.

Wenn etwa in Prospekten ein Rabatt angegeben werde, müsse dieser sich auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). So sollen Händler daran gehindert werden, Verbraucher irrezuführen, indem sie Preise erst erhöhen, dann wieder reduzieren »und damit gefälschte Preisermäßigungen ankündigen«.

Hintergrund ist eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie begrüßte das Urteil und erwartet künftig deutlich mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Im konkreten Fall wurde mit dem Slogan »Deutschlands bester Preis« unter anderem für Bananen und Ananas geworben. Bei den Ananas war nach Angaben des EuGH die Rede von einem »Preis-Highlight« von 1,49 Euro pro Stück. Daneben durchgestrichen stand ein Preis von 1,69 Euro. Kleingedruckt war allerdings zu lesen, dass der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage bei 1,39 Euro lag – und damit unter dem sogenannten Preis-Highlight.
Preisreduzierung nur vorgetäuscht
Bei Bananen wurde neben dem Preis von 1,29 Euro pro Kilo ein Rabatt von 23 Prozent und ein durchgestrichener Preis von 1,69 Euro angegeben. Kleingedruckt gab der Discounter auch hier den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage an – der lag allerdings ebenfalls bei 1,29 Euro.

Seit knapp zwei Jahren müssen Händler bei jeder Preisermäßigung als Referenz den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage angeben. Die Verbraucherzentrale argumentierte aber, dass Rabatte sich dann auch auf den günstigsten Preis beziehen sollten – und nicht auf den Preis unmittelbar vor Beginn des Angebots.

Es reiche nicht, so wie Aldi-Süd den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage nur anzugeben, den Rabatt darauf aber nicht zu beziehen. »Mit diesem Trick täuschte Aldi eine ernsthafte Preisreduzierung vor, tatsächlich dürfte jedoch der gestrichene Preis nur deshalb kurz zuvor heraufgesetzt worden sein, um anschließend mit einer attraktiven Preisreduzierung werben zu können«, teilte Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, mit.
Der Argumentation folgten die Richter in Luxemburg weitestgehend. Nun muss das Gericht in Düsseldorf über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Rechtsprechung des EuGH beachten.

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