Blog nach Kategorie: Korruption

15.06.2021 05:44
Die Korruption wächst - und die Sorge darüber auch
Laut einer Umfrage von Transparency International ist die Mehrheit der Deutschen besorgt über wachsende Korruption. Der SPIEGEL schreibt heute:

>>Zu viele Skandale, zu wenig Transparenz, großer Einfluss von Lobbyisten: Einer Umfrage zufolge halten viele Menschen in Deutschland Politik und Wirtschaft für korrupt. Polizei und Justiz stehen besser da.

Rund jeder Vierte in Deutschland sieht nach Angaben von Transparency International wachsende Korruption im Land. Bei einer zwischen Oktober und Dezember durchgeführten Umfrage der Antikorruptionsorganisation glaubten demnach 26,4 Prozent der Teilnehmer, dass das Ausmaß an Bestechung in Deutschland im Laufe des vergangenen Jahres zugenommen hat. Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Global Corruption Barometer 2021 hervor.

Insgesamt 3,2 Prozent der Befragten gaben an, in den vergangenen zwölf Monaten für eine öffentliche Dienstleistung Bestechungsgeld gezahlt zu haben. Rund jeder Fünfte hat nach eigenen Angaben für den Erhalt einer öffentlichen Dienstleistung persönliche Beziehungen eingesetzt.

Zwar haben 79,1 Prozent der Befragten in Deutschland grundsätzlich Vertrauen in die Bundesregierung. Gleichzeitig halten 34,3 Prozent der Bürgerinnen und Bürger Korruption innerhalb der Bundesregierung für ein Problem. 61,6 Prozent der Befragten haben den Eindruck, dass die Bundesregierung weitgehend durch einige große Interessengruppen gesteuert wird, die nur ihre eigenen Interessen vertreten. Wer diese Gruppen sein sollen, geht aus der Befragung nicht hervor.

»Nach diversen Lobbyskandalen wie Cum-Ex oder auch Wirecard ist das Vertrauen vieler Menschen in die Unabhängigkeit der Bundesregierung erschüttert«, sagte der Vorsitzende von Transparency Deutschland, Hartmut Bäumer. »Dem muss die nächste Bundesregierung durch weitgehende Transparenz entgegentreten.« Unter anderem müsse das Lobbyregister »deutlich« nachgebessert werden. Der nächste Bundestag sollte laut Bäumer außerdem das Amt eines unabhängigen Lobbybeauftragten schaffen, der Angaben im Lobbyregister und bei Nebentätigkeiten von Abgeordneten überprüft.

Auch die Wirtschaft hat ein schlechtes Image

Während das Vertrauen etwa in Justiz und Polizei laut Transparency sehr groß ist, ist das Image der Wirtschaft ramponiert: 34 Prozent der Befragten gaben an, dass alle oder die meisten Führungskräfte der Wirtschaft in Korruption verwickelt sind. Deutlich mehr als die Hälfte (57,5 Prozent) zeigten sich überzeugt, dass Unternehmen Geld oder Beziehungen einsetzen, um öffentliche Aufträge zu erhalten.

Auch hier müsse die nächste Bundesregierung tätig werden, forderte Bäumer. Bisher gebe es hierzulande keine strafrechtliche Haftung für Unternehmen, es könnten lediglich Einzelpersonen für Verstöße gegen das Strafrecht verurteilt werden. Ein Reformvorhaben aus dem Koalitionsvertrag habe Schwarz-Rot nicht umgesetzt. »Bei vielen Menschen besteht der Eindruck, Unternehmen müssten nur groß und mächtig genug sein, um bei Vergehen keine Angst vor ernsthaften Konsequenzen haben zu müssen«, so Bäumer.

Ergebnisse in anderen EU-Staaten weichen teilweise stark ab

Für die Umfrage »Global Corruption Barometer 2021« hatte das Meinungsforschungsunternehmen Kantar von Oktober bis Dezember 2020 telefonisch 40.600 Bürgerinnen und Bürger in den 27 EU-Mitgliedstaaten befragt, davon 4801 in Deutschland.

Die Ergebnisse in den einzelnen Ländern gehen sehr weit auseinander: Während lediglich zwölf Prozent der Befragten in Dänemark und 16 Prozent in Finnland angeben, dass Korruption in ihrer Regierung ein großes Problem darstellt, sind es in Bulgarien 90 und in Kroatien 92 Prozent. Im EU-Durchschnitt äußerten sich 62 Prozent der Umfrageteilnehmer entsprechend – eine »erschreckende« Zahl, urteilte Transparency International. Rund ein Drittel der EU-Bürger geht demnach davon aus, dass Korruption in ihrem Land zunimmt<<.

mit Material von tfb/als/AFP/dpa

03.09.2013 13:41
Korruption bei Krankenkassen?
Fälscht jede zweite Krankenkasse die Patienten- und Diagnosedaten? Aus einem Schreiben des Bundesversicherungsamtes an den Spitzenverband der Krankenkassen geht hervor, dass die Beamten bei insgesamt 59 von derzeit 134 Krankenkassen Auffälligkeiten fanden. Sie forderten die Kassen zu einer Erklärung auf, um den sprunghaften Anstieg von Krankheiten zu erklären.

Da die Kassen die Gelder aus dem Gesundheitsfonds in dem Maße erhalten, wie es um das Alter und den Krankenzustand steht, erhöhen Krankenkassen scheinbar Menge und Grad der Erkrankungen ohne nachweisliche Grundlage.

Laut Rheinische Post, dem das Schreiben des Bundesversicherungsamtes vorliegt, werden nun die Krankheits-Einstufungen sowohl im ambulanten wie auch im Krankenhausbereich überprüft. Jeweils 26 Kassen fielen laut Rheinische Post mit Unregelmäßigkeiten auf. In einer weiteren Prüfrunde wurden noch weitere Kassen entdeckt. Im Bereich der Krankenhausdaten wurden vor allem BKKen, eine AOK, eine IKK und eine Ersatzkasse aktenkundig. Bei der Zuordnung von Krankheiten zu Versicherten im Praxis-Bereich findet sich eine bunte Mischung aller Kassenarten.

Die Rheinische Post schreibt: „Die betroffenen Krankenkassen wurden vom Bundesversicherungsamt aufgefordert, ihre Unregelmäßigkeiten zu erklären. So muss beispielsweise eine BKK plausibel machen, warum in einem Jahr die Zahl der Herzinfarkte bei ihren Versicherten um mehr als 280 Prozent gestiegen ist, während sie durchschnittlich bei allen Kassen um weniger als ein Prozent in die Höhe ging. Eine Ersatzkasse wiederum verzeichnete eine Vermehrung von Hautgeschwüren bei ihren Versicherten um mehr als 30 Prozent, während dieses Krankheitsbild im gesamten Kassensystem um gerade einmal 1,5 Prozent anstieg. Den betroffenen Kassen drohen finanzielle Sanktionen: Sollte es ihnen nicht gelingen, die erheblichen Abweichungen vom Durchschnitt der Krankheitsbilder zu erklären, kann das Bundesversicherungsamt den Kassen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds kürzen.

Die Krankenkassen stehen derzeit in der Kritik. Am Wochenende wurde bekannt, dass sie ihre Ausgaben für Präventionen gekürzt haben. Auch die massenweise Rücknahme von Krankschreibungen oder die Ablehnung von Hilfsmitteln ist in der Diskussion. Die Finanzlage der Kassen ist derzeit sehr gut. Insgesamt liegen die Überschüsse aktuell bei 29 Milliarden Euro“.

Das Gesundheitssystem ist für Korruption und Ausbeutung besonders anfällig. Schon etliche Regierungen haben sich am medizinisch-bürokratisch-pharmazeutischen Komplex die Zähne ausgebissen. Transparency International Deutschland hat schon vor Jahren fundierte Analysen und Antikorruptionsvorschläge vorgelegt. Geschehen ist fast nichts. Zweifellos wird hier mit der Krankheit und dem Leid von Patienten schamlos unfair und mit dem Geld der Versicherten krass unfair umgegangen.

"Rheinische Posr"

09.07.2012 11:47
Glaubwürdigkeit der Ärzte in Gefahr
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), nach dem Ärzte als Freiberufler Geschenke und Vergünstigungen von Geschäftspartnern wie der Pharmaindustrie annehmen dürfen, ohne sich strafbar zu machen, beschädigt massiv die Glaubwürdigkeit der Ärzteschaft. Wenn nicht mehr Druck durch Patienten und Verbände entsteht, dieser straffreien Vorgehensweise der Pharmafirmen einen Riegel vorschieben, die moralisch einer Bestechung gleich kommt, ist es um die Glaubwürdigkeit der Ärzteschaft geschehen. Denn wer soll noch darauf vertrauen können, dass er vom Arzt oder von einer Klinik ein Medikament bekommt, das fachlich und nicht durch finanzielle Zuwendungen der Pharmafirma an Arzt oder Klinik begründet ist. Niemand kann künftig davor sicher sein. Die Glaubwürdigkeit der Ärzte generell steht auf dem Spiel.

Die CSU ließ verlauten, sie lehne die Schaffung eines eigenen Strafrechtsparagraphen für Korruption im Gesundheitswesen ausdrücklich ab. „Ich sehe hier keinen dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber“, sagte Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) dem „Handelsblatt“. „Handlungsbedarf hätte es nur gegeben, wenn der BGH wie einige Vorinstanzen entschieden hätte, dass Ärzte Amtsträger oder Beauftragte der Kassen sind. Dann hätte der Gesetzgeber die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte wieder herstellen müssen“, sagte der Gesundheitsexperte der CSU. Das Urteil dürfe freilich kein Freibrief für Mediziner sein, sich Vorteile gewähren zu lassen, fügte Singhammer hinzu. Unehrenhaftes Verhalten könne aber schon heute mit dem Berufsrecht und dem Sozialrecht geahndet werden. Auch Gesundheitsminister Daniel Bahr hatte das Urteil als Appell an Kassen und Ärzteschaft gewertet, verstärkt nach dem Berufs- und Sozialrecht gegen Fehlverhalten von Ärzten vorzugehen

Der Große Senat in Strafsachen des Bundesgerichtshofes (BGH) hat in seinem Beschluss (Az. GSSt 2/11) geurteilt, dass korruptes Verhalten von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar ist. Laut BGH-Urteil können Kassenärzte aktuell weder als Amtsträger noch als Beauftragte der Krankenkassen angesehen werden. Somit sind Geschenke, Marketingmaßnahmen und andere Vergünstigungen der Pharmaindustrie, Medizinprodukte-Hersteller oder Kliniken an Kassenärzte weiterhin nicht strafbar.

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland bedauert, dass der BGH keine Möglichkeit gesehen hat, die Frage der Strafbarkeit von Kassenärzten in Korruptionsdelikten im Wege der Gesetzesauslegung zu klären. Transparency fordert nun den Gesetzgeber auf, Kassenärzte per Gesetz als Amtsträger anzuerkennen, da sie über den Mitteleinsatz der Kassen entscheiden. Jedes Rezept, jede Krankschreibung oder Reha-Verordnung für gesetzlich Versicherte entscheidet über den Einsatz öffentlicher Mittel. Entscheidungen von Kassenärzten dürfen daher nicht durch private oder betriebliche Interessen geleitet sein. Im Gegensatz zu Kassenärzten können angestellte Ärzte als Beauftragte ihres Arbeitgebers bereits jetzt wegen korruptem Verhalten bestraft werden.

Wolfgang Wodarg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Bürgerinnen und Bürger zahlen Beiträge und Steuern in die gesetzlichen Solidarkassen ein und bringen Ärzten das Vertrauen entgegen, diese dort einzusetzen, wo es nötig ist. Das heißt, Kassenärzte sind Treuhänder einer gesetzlich gesicherten Solidargemeinschaft und sollten daher als Amtsträger klar definiert werden. Der Gesetzgeber und die Kassen sind jetzt gefordert, das Vertrauen der Bevölkerung in die gesetzliche Krankenversicherung durch klare gesetzliche bzw. vertragliche Regelungen zu stärken“.

Transparency Deutschland und andere sehen einen entscheidenden Faktor dafür in den von Jahr zu Jahr wachsenden Ausgaben der Gesundheitsindustrie in ihren Marketingaktivitäten. Diese bestehen aus vielfältigen, meist verborgenen Anstrengungen, mit denen die Hersteller ihre Produkte gegenüber den Leistungserbringern, also Ärzten und anderen Medizinberufen, immer mehr auch direkt bei Betroffenen und Patienten, bewerben und vertreiben. Im Schnitt betragen die Aufwendungen durch Begünstigungen und Zuwendungen an die Ärzteschaft dem Vierfachen der Forschungsausgaben der Hersteller in den USA und Deutschland, obwohl genaue Angaben zum Marketing bislang in Deutschland nicht zu erhalten sind.

Freuen können sich über das BGH-Urteil neben den Ärzten auch die Pharma-Unternehmen und deren Mitarbeiter. Wenn Ärzte nicht bestechlich sein können, dann werden sie auch nicht bestochen. Auf diese Grundsatzentscheidung des BGH hatte das Gesundheitswesen seit Monaten gewartet.

Auslöser für das BGH-Urteil war der Fall einer Pharmareferentin, die Kassenärzten Schecks in Höhe von insgesamt 18.000 Euro ausgestellt hatte. Die Schecks waren Prämien für ein von dem Pharmaunternehmen entwickeltes und als »Verordnungsmanagement« bezeichnetes Anreizsystem für Ärzte. Sie erhielten 5 Prozent des Herstellerabgabepreises pro verordnetes Arzneimittel. Die Pharmareferentin war zunächst wegen „Bestechung im geschäftlichen Verkehr“ zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Entscheidend für das Urteil ist die Bewertung des Status der Ärzte. Diese seien nicht dafür da, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen, heißt es in der Urteilsbegründung. Der freiberufliche Kassenarzt sei weder Angestellter noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde. Der Versicherte wähle sich seinen Arzt selbst aus. Die Beziehung sei vor allem von persönlichem Vertrauen und einer Gestaltungsfreiheit gekennzeichnet.

Die BGH-Richter hatten offensichtlich schon geahnt, dass ihre Entscheidung nicht überall gut ankommt. In einer Presseerklärung zu dem Urteil stellen sie deshalb klar: „Der Große Senat hatte nur zu entscheiden, ob korruptives Verhalten von Kassenärzte und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht strafbar ist“. Es sei die Aufgabe des Gesetzgebers, darüber zu entscheiden, ob Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig sei. Dazu müssten Straftatbestände geschaffen werden, die eine Ahndung möglich machten.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) sagt jetzt bestechlichen Ärzten energisch den Kampf an. Hat die Kasse Verdachtsmomente gegen einen Arzt, will die ÄKWL das genau prüfen und gegebenenfalls den Verstoß ahnden. Sie bietet den Krankenkassen die Zusammenarbeit bei der Abklärung berufsrechtlicher Verstöße von Ärzten an. „Die Kassen können uns Ross und Reiter nennen“, sagte ÄKWL-Präsident Dr. Theodor Windhorst vor Journalisten in Münster. Haben sie den Verdacht, dass sich Ärzte bestechen lassen, werde die Kammer das prüfen und gegebenenfalls berufsrechtliche Schritte einleiten, so Windhorst.

Auch der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen, die Gynäkologen wegen unlauterer Werbung für Individuelle Gesundheitsleistungen abgemahnt hatte, habe die ÄKWL die Mitarbeit angeboten. „Die Verbraucherschützer haben uns die Vorgänge und die Namen gegeben“, berichtete Windhorst. Es müsse ganz klar sein, dass Ärzte mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie gegen berufsrechtliche oder sozialrechtliche Vorgaben verstoßen.

Daran ändere auch die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nichts, dass niedergelassene Ärzte strafrechtlich nicht belangt werden können, wenn sie von Unternehmen eine Vergütung für die Verordnung ihrer Produkte erhalten. „Die herrschende Rechtsprechung gibt im Moment nichts anderes her“. Das sei aber unbefriedigend. „Ich bin froh, dass der BGH den Gesetzgeber in die Pflicht nimmt“, sagte Windhorst. Die ÄKWL sei schon in der Vergangenheit wegen unerlaubter Vorteilsnahme gegen Mitglieder vorgegangen und habe Abmahnungen ausgesprochen sowie Geldbußen verhängt. „Wir haben klar gezeigt, dass wir als Ärzte damit umgehen können“.

Die Darstellung in manchen Medien, Korruption sei im Gesundheitswesen die Norm, wies ÄKWL-Vize Dr. Klaus Reinhardt als polemisch zurück. „Das hat mit der Realität nichts zu tun“. Gegen schwarze Schafe in den eigenen Reihen müsse die Ärzteschaft vorgehen und tue das auch. „Wir können keine Bestechlichkeit dulden, denn das Arzt-Patienten-Verhältnis leidet darunter“, betonte Reinhardt. „Es gibt eine strafrechtliche Lücke, eine berufsrechtliche Lücke hat es nie gegeben“.

In der „Financial Times Deutschland“ verweist ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums auf das ärztliche Berufsrecht, dass die Annahme von Geschenken verbiete. Anders sieht es SPD-Bundestagsabgeordneter Professor Karl Lauterbach. Er kündigte von seiner Partei einen Gesetzentwurf zur Korruption im Gesundheitswesen an.

Ärztevertreter begrüßen dagegen die Entscheidung des BGH, wonach niedergelassene Ärzte sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen, wenn sie Geschenke der Pharmaindustrie annehmen. „Wir begrüßen, dass der Bundesgerichtshof niedergelassene Ärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen ansieht“, sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler. Mit dem Urteil habe der BGH die Freiberuflichkeit gestärkt.

Ähnlich sieht es der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery: „Der Bundesgerichtshof betont in seinem Urteil zur Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit zu Recht, dass der freiberuflich tätige Kassenarzt weder Angestellter noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde ist. Der Bundesgerichtshof hebt damit auf die besondere, freiberufliche Stellung des Arztes ab“.

Auch beim Hartmannbund, dem Interessensverband der niedergelassenen Ärzte, zeigte man sich zufrieden. Ärzte seien keine Beauftragten der Krankenkassen und sie agierten auch nicht so, sagt der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt. Das Urteil sei ein Sieg für die ärztliche Freiberuflichkeit und für ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis. Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen Fedderwitz. Vertragsärzte seien keine Amtsträger und keine Beauftragten der Kassen.

Diese Feststellung des Bundesgerichtshofs hat viele Fachjuristen überrascht. Auch den Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle, der hierzu schon immer eine Minderheitsmeinung vertreten hat. Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob „korruptives Verhalten von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht strafbar ist“.

Badle, Leiter der hessischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen, hatte erwartet, dass das Gericht einen Verstoß gegen Paragraf 299 Strafgesetzbuch - Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr - sehen würde. Dass dies nicht der Fall ist, ist für ihn eine positive Überraschung - die Richter teilen die Auffassung, mit der er bisher ziemlich allein stand. Wahrscheinlich werde jetzt aber große Irritation entstehen.

Einige Medien verstehen die Entscheidung nach seinem Eindruck als Freibrief für die Ärzte, etwa für Arzneiverordnungen Entgelt annehmen zu können. Doch der Beschluss sei „nicht der Untergang des Abendlandes“, sagt er, hier handle es sich nicht um einen rechtsfreien Raum. Zuweisung gegen Entgelt stelle einen Verstoß gegen die Berufsordnungen der Landesärztekammern dar und werde mit einem abgestuften Instrumentarium von Sanktionen geahndet, zudem könnten in solchen Fällen Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz und das Wettbewerbsrecht vorliegen. „Es ist nur nicht vom Strafrecht erfasst“, so der Oberstaatsanwalt. Nach seiner Auffassung ist es weder erforderlich noch wünschenswert, jeden Rechtsverstoß dem Strafrecht zu unterwerfen.

Laut Badle basiert der Beschluss des Gerichts auf einer „präzisen Funktionsanalyse des Vertragsarztsystems“. Die Vertragsärzte übten, so die Entscheidung, ihren Beruf in freiberuflicher Tätigkeit aus, auch wenn die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung zur Teilnahme an dieser Versorgung „nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet“. Sie nähmen eine im Konzept der gesetzlichen Krankenversicherung speziell ausgestaltete Zwischenposition ein, die sie von in öffentlichen Krankenhäusern angestellten, aber auch von solchen Ärzten unterscheide, die in einem staatlichen System ambulanter Heilfürsorge nach dem Modell eines Poliklinik-Systems tätig seien.

Auch die Regelungen zur vertragsärztlichen Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln rechtfertigten nicht die Annahme, der Vertragsarzt handle in Ausführung öffentlicher Verwaltung. Die Verordnung sei unabtrennbarer Bestandteil der ärztlichen Behandlung und sei vom Arzt an seiner Verpflichtung auszurichten, die aus der Berufsordnung folgt - ohne dass die gesetzliche Kasse hierauf einwirken könne.

Dass Vertragsärzte bei der Arzneiverordnung auf die wirtschaftlichen Belange der Kassen Rücksicht zu nehmen hätten, ändere nichts daran, dass die ärztliche Behandlung, in die sich die Verordnung von Arzneimitteln einfüge, in erster Linie im Interesse des Patienten und in seinem Auftrag erfolge. Bei der erforderlichen wertenden Gesamtbetrachtung stehe diese Bindung an den Patienten im Vordergrund.

Der Große Senat für Strafsachen beim BGH verkenne aber nicht die grundsätzliche Bedeutung des Anliegens, Missständen, die gravierende finanzielle Belastungen des Gesundheitssystems zur Folge hätten, mit Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten. Es sei der Rechtsprechung jedoch versagt, Strafwürdigkeitserwägungen vorzunehmen. Das bleibe dem Gesetzgeber vorbehalten.

Weniger erfreut reagierte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. „Der heutige Beschluss des Großen Strafsenats ist kein Freifahrtschein für niedergelassene Ärzte und Pharmareferenten, sondern ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber, die in diesem Rechtsstreit sichtbar gewordenen Lücken im Strafrecht zu schließen“, sagte Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes. Für Bestechung darf kein Platz sein im Gesundheitswesen. Darüber waren sich die Verbände von Ärzten und Kliniken nach einem Spitzentreffen in Berlin einig. Es sei nicht akzeptabel, wenn Leistung und Gegenleistung unverhältnismäßig seien oder Ärzte eine Vergütung für die Zuweisung von Patienten enthielten, erklärten die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die Verbände bezeichneten aber zugleich die Vorwürfe der vergangenen Tage, dass Ärzte und Kliniken in großem Stil mit Prämienzahlungen für die Einweisung von Patienten arbeiten würden, als „überzogen“.

Die Verbände stimmten überein, Verstößen „mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln“ nachzugehen und sie zu ahnden. Sie empfahlen ihren Landesorganisationen, paritätisch besetzte Clearingstellen einzusetzen. Diese könnten problematisch empfundene Vertragsangebote zur Zusammenarbeit von Ärzten und Krankenhäusern auf ihre rechtliche Zulässigkeit prüfen. Der Marburger Bund begrüßte dieses Vorhaben. „Das Vertrauen in die ärztliche Unabhängigkeit ist in den vergangenen Tagen häufig in Frage gestellt worden“, erklärte der Vorsitzende der Ärzteorganisation, Rudolf Henke. Er sei froh, dass „die Beteiligten wieder miteinander reden und nicht nur übereinander“.

Die Verbände verwiesen zudem darauf, dass der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern gezielt erweitert habe. Dazu gehörten insbesondere Integrationsverträge und die Möglichkeit für niedergelassene Ärzte, bis zu 13 Stunden pro Woche in Krankenhäusern zu arbeiten. Die dabei erbrachten medizinischen Leistungen dürften nur entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten vergütet werden. Aus den gesetzlichen Bestimmungen resultierten auch Kommerzialisierung und übertriebene Wettbewerbsorientierung im Gesundheitswesen. Das sei wesentliche Ursache des Problems.

Der Frankfurter Staatsanwalt Alexander Badle sagte der „Wirtschaftswoche“, er sei immer wieder entsetzt, „dass bei vielen Ärzten jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt“. Vor allem bei Radiologen sei der Druck hoch, viele Patienten zu durchleuchten, sagte der Jurist von der „Ermittlungsgruppe Betrug und Korruption im Gesundheitswesen“. Ein MRT-Apparat etwa koste mindestens 750.000 Euro. „Nur ein paar große Praxen leisten sich diese Anschaffung“, sagt Badle. Diese gingen „aggressiv an die niedergelassenen Ärzte“ heran.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sprach sich für schärfere Kontrollen der Abrechnungen und für ein Benotungssystem für Kliniken aus. Krankenhäuser und Ärzte sollten gesetzlich verpflichtet werden, Verdachtsfälle oder einschlägige Angebote bei den Aufsichtsbehörden zu melden, sagte Lauterbach dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Auch müssten die Krankenkassen Abrechnungen zielgerichtet auf Korruptionsverdacht hin prüfen. Als das „vielleicht wichtigste Steuerungselement“ bezeichnete Lauterbach einen Bewertungskatalog für Kliniken, auf den die Versicherten zurückgreifen können.

Mit Spannung darf erwartet werden, wie die Politik auf der BGH-Urteil reagiert und auf eine SPD-Vorlage, die Zuwendungen von Pharmafirmen an Ärzteschaft und Kliniken unter Strafe stellen will. Mittlerweile hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahn (FDP) verlauten lassen, schärfere Gesetze zur Eindämmung im Gesundheitswesen vorzubereiten. Dafür ist es höchste Zeit, wie die Dokumente zur Korruption im Gesundheitswesen bei Transparency zeigen. Unter anderem gehe es darum, bestehende Verbote mit Sanktionen zu verbinden wie sie im Berufs- und Sozialrecht formuliert, aber nicht strafbewehrt sind. So Daniel Bahr.

Wegen des notwendigen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient darf es keinen Einfluss auf Medikamentenverschreibung und –vergabe geben außerhalb rein fachlich-medizinischer Erwägungen. Das wäre krass unfair und die Axt am Arzt-Patienten-Verhältnis. Die Glaubwürdigkeit der Ärzte wäre dahin und steht schon jetzt in Gefahr. Denn dieses Verhältnis lebt von Fairness und damit von Transparenz. Das ist die Wurzel des Vertrauens.
http://transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Gesundheitswesen/Gemeinsame_Stellungnahme_TI_MEZIS_VDAEAE_VDPP__2_.pdf
http://transparency.de/Gesundheitswesen.61.0.html

01.04.2011 11:01
Wie unfaire Praktiken und Attacken zusammenhängen
Für seine genauen und aufdeckenden Recherchen und Artikel über die unfairen Attacken gegen vier hessische Steuerfahnder erhält Matthias Thieme von der Frankfurter Rundschau einen Wächterpreis 2011.

Thieme - so heißt es in der Begründung - "recherchierte und veröffentlichte in einer Serie von Artikeln die Reglementierung vier hessischer Steuerfahnder und legte damit Verflechtungen und Abhängigkeiten innerhalb der Hessischen Finanzverwaltung offen. Die Berichte führten zu einer öffentlichen Debatte und zu einem zweiten parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der bis heute noch nicht wirklich zum Arbeiten gekommen ist - er wird politisch blockiert.

Diese Geschichte, die im Jahr 1996 mit einer Großrazzia bei der Commerzbank in Frankburt/Main begann, ist im DokZentrum ansTageslicht.de bereits seit 2009 ausführlich dokumentiert unter www.ansTageslicht.de/Steuerfahnder."

Was Thieme herausgefunden und brilliant berichtet hat, dokumentiert klar wie selten, wie unfaire Attacken und Korruption zusammenhängen. Wegen der unfairen Praktiken in der hessischen Finanzverwaltung wurden die Steuerfahnder mit unfairen Attacken überzogen, um die unfairen Praktiken zu verdecken und die Täter zu schützen. Die unfairen Attacken gingen bis zur gutachterlichen Psychiatrisierung der Steuerfahnder auf Geheiß von vorgesetzten Ebenen.

Die Preisverleihung findet sinnigerweise in Hessen statt, und zwar am 18. Mai 2011 im Kaisersaal des Frankfurter Römers.

Eine Chronologie der Ereignisse, Dokumente und Hintergrundinformationen zu den unfairen Attacken gegen die Steuerfahnder finden sich unter http://www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=14&NAVZU_ID=57&STORY_ID=57


26.07.2010 11:56
Wie Whisteblowing Finanzmachtkontrolle befördert
Beim Versuch, die Ursachen der Finanzkrise anzugehen und staatliche Kontrollmechanismen auszubauen, setzen die USA jetzt verstärkt auf ein Instrument, welches diesseits des Atlantiks noch weitgehend unbekannt ist: Whistleblowing. So Guido Strack vom Whistleblower-Netzwerk.

Nach Meinung des Whistleblower-Netzwerks sollten sich Politiker in Deutschland und Europa hieran ein Beispiel nehmen. Schon beim Entstehen der Finanzkrise hatte es immer wieder Whistleblower, also Brancheninsider, wie z.B. Harry Markopoulos oder Paul Moore gegeben, die frühzeitig auf Fehlentwicklungen aufmerksam gemacht haben. Leider hatten die Aufsichtsbehörden ihnen kein Gehör geschenkt. Stattdessen wurden sie von ihren Arbeitgebern abgestraft oder vor die Tür gesetzt.

Dies alles soll das soeben in Kraft gesetzte US-Gesetz zur Finanzmarkreform jetzt ändern. Es enthält zahlreiche Elemente, die dafür sorgen sollen, dass:
• Whistleblower zukünftig kompetente Ansprechpartner haben (z.B. durch Schaffung einer eigene Abteilung bei der Börsenaufsicht SEC),
• es für sie nicht nur Risiken, sondern auch Anreize gibt (Ausweitung der z.B. im Pharmabereich bewehrten Regelungen des False Claims Acts)
• sie im Verwaltungsverfahren und vor Gericht bessere Chancen haben (Verlängerung von Ausschlussfirsten, Ausweitung von Jury-Verfahren),
• sie besser vor Repressalien aller Art geschützt sind (ausgeweiteter arbeitsrechtlicher Schutz und strafrechtliches Sanktionierungsverbot).

Mit dieser Reform werden für die Privatwirtschaft neue Maßstäbe im Hinblick auf Whistleblowerschutz und Whistleblowingförderung gesetzt. Dies wird auch von US-Whistleblower-Organisationen begrüßt. Letztere fordern allerdings zusätzlich die Schaffung entsprechender Regelungen auch für Whistleblower aus der öffentlichen Verwaltung, aus Militär und Geheimdiensten, gegen welche die US-Regierung derzeit besonders hart vorgeht.

Nach Meinung von Guido Strack, dem Vorsitzenden des Whistleblower-Netzwerk e.V., wird das Thema von Politikern in Deutschland und Europa verschlafen: „Es ist doch absurd, wenn unsere Politiker zwar eine Übermacht der Wirtschafts- und Finanzlobby und eigene Informationsdefizite beklagen, aber beim Thema Whistleblowing, bei dem sie handeln könnten, untätig bleiben.“ Das Wissen, wo sich die nächsten Risiken verbergen, ist nach Meinung Stracks heute schon vorhanden: bei kritischen Menschen in den agierenden Unternehmen und Verwaltungen. Hier gäbe es viele, die gerne ethisch handeln und der Demokratie eine Chance zum agieren geben möchten. Aber derzeit würden sie von der Justiz, Politik und Gesellschaft alleine gelassen, als Nestbeschmutzer verunglimpft und als Geheimnisverräter verfolgt. Dort, wo sie dennoch die Zivilcourage aufbrächten, sich an Behörden zu wenden, höre ihnen keiner zu. Oder aber die zuständigen Stellen sind unterbesetzt und glauben dann, ohne wirkliche Untersuchungen durchzuführen, allzu gerne den Beschwichtigungen der Mächtigen.

Das Whistleblower-Netzwerk fordert die Politik auf, dieses zu ändern und Whistleblowern auch in Deutschland und Europa durch klare gesetzliche Regelungen endlich eine faire Chance zu geben, sich für das Gemeinwohl einzusetzen ohne dabei ihre wirtschaftliche Existenz aufs Spiel setzen zu müssen: Nötig seien positive Bestärkung für Whistleblowing, effektiven Whistleblowerschutz und Ansprechpartner die zuhören und über genügend Macht verfügen Missständen rechtzeitig entgegenzutreten.

Ansprechpartner: [email protected], Tel.: 0221 1692194
http://www.fairness-stiftung.de/Whistleblowing.htm


17.07.2009 11:42
Ausgesaugte Firmen ohne Hilfsanspruch
Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg kritisierte bei der Verleihung des Ludwig-Erhard-Preises an Tanja Rabl in Bayreuth, dass der Staat Unternehmen, die von Finanzinvestoren ausgesaugt worden oder mangels tragfähiger Geschäftsmodelle in Schwierigkeiten gekommen sind, nicht helfen könne. Der Staat greife aber jedem Unternehmen ungeachtet seiner Größe dann unterstützend unter die Arme, wenn es unverschuldet in Not geraten sei und ein überzeugendes Zukunftskonzept vorlege. Dabei appellierte er ganz im Sinne Ludwig Erhards an die Verantwortung der Unternehmer, die für eine funktionierende Marktwirtschaft so wichtig ist.

Die Wirtschaftswissenschaftlerin Rabl bekam den mit 4000 € dotieren Preis für ihre Doktorarbeit über Korruption. Sie ging darin der Frage nach, was Entscheidungsträger in Unternehmen dazu bewegt, korrupt zu handeln. Ergebnisse ihrer empirischen Studie zeigen, dass die Dringlichkeit privater und beruflicher Ziele keine entscheidenden Motive für korruptes Handeln sind und daher auch keine Vorhersage korrupten Handelns erlauben. Vielmehr spielen im Entscheidungskalkül korrupter Akteure drei personbezogenen Aspekten eine entscheidende Rolle: a) die (grundsätzliche) Einstellung des Akteurs zu Korruption, b) die Normen des Umfelds bezüglich Korruption und c) die Kontrolle, die der Akteur glaubt, über sein eigenes korruptes Handeln zu haben.


Tanja Rabl: Private Corruption and its Actors. Pabst Science Publishers 2009, 308 Seiten.

27.07.2007 12:02
Siemens-Manager verweigern Antikorruption
Manager in Landesgesellschaften von Siemens (Österreich, Griechenland, Belgien) behindern die Korruptionsaufklärung. Auch in Ländern Afrikas und Asiens blocken Siemens-Manager die Untersuchungen ab. Das berichten mehrere Zeitungen. Außerdem zeigt sich, dass es offenbar auch in anderen Geschäftsfeldern als nur in der Sparte Com schwarze Kassen und Bestechungen gegeben hat. Das bisherige Volumen von 420 Mio. Euro Schmiergelder dürfte übertroffen werden. Die amerikanische Anwaltskanzlei Debevoise & Plimpton habe sich im Aufsichtsrat darüber beschwert, berichten "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) und "Süddeutsche Zeitung" (SZ). Der Aufsichtsrat sei vom Bericht der Kanzlei schockiert gewesen. Gremiumschef Gerhard Cromme sagte laut "SZ", er werde das Verhalten mancher Manager nicht hinnehmen, sondern durchgreifen.

Das wird jetzt spannend: was heißt durchgreifen? Werden Cromme und sein neuer Konzernchef Peter Löscher jetzt blockierende Manager entlassen, in die zweite oder dritte Reihe degradieren oder milde rügen? Einfache Mitarbeiter mussten schon wegen weit geringerer Verfehlungen Unternehmen verlassen. Davon wird abhängen, wie ernst es der Siemens-Konzern meint und – wie ernst er bei seinen Antikorruptionsbemühungen von der Öffentlichkeit und von amerikanischen Behörden genommen wird. Und davon wiederum hängt ab, wie hoch die Sanktionen für Siemens ausfallen werden. Sie können an die Substanz gehen, wie andere Fälle in den USA gezeigt haben.

Und noch etwas: Größe ist kein Garant für Erfolg und saubere Geschäftspraktiken. Im Gegenteil: Überschaubarkeit, direkte Kommunikation und Transparenz lassen sich in kleineren bis mittelgroßen Einheiten leichter herstellen und absichern.

29.05.2007 14:53
Siemens und der Sport: Böcke als Gärtner
Bei Siemens hat die Antikorruptionsstrategie auf der ganzen Linie versagt. Aufsichtratschef Gerhard Cromme spricht von Missständen und einer "Wagenburgmentalität". Da haben die Antikorrputionsrichtlinien, die von jedem unterschriebenen Compliance- und Code of Conduct-Regeln, die Ombudsleute und der Antikorruptionsbeauftragte sowie die Mitgliedschaft bei Transparency International (TI) versagt. Peter Eigen, Gründer von TI, zeigt sich persönlich enttäuscht und entsetzt.

Im Sport ist von den Antidopingmaßnahmen nicht viel bewirkt worden. Denn selbst ein engagierter Verfechter des Antidopings, der Sportarzt Prof. Dr. Georg Huber, der jahrelang bei der Nationalen Antidopingsagentur engagiert war, hat aktiv bei Doping der Sportler mitgewirkt, Dopingstrategien und -maßnahmen in Gang gesetzt. Was für ein Fiasko! Der Vorkämpfer des Antidopingkampfes, der die Antidopingregeln im Deutschen Behindertensportverband selbst eingeführt hat und als medizinischer Chef für deren Einhaltung zuständig war, steht mitten im Dopingsumpf des deutschen Sports.

Selbstregulierung und -korrektur sind gute Prozesse in Organisationen, aber sie allein reichen nicht aus. Es braucht ein "Fenster der Öffentlichkeit", die nicht einfach in schön gemachten Berichten für die Medien besteht, sondern in der aktiven Teilnahme unabhängiger Institutionen, die in interne Vorgänge Einblick und die Möglichkeit zur kritischen Analyse und Recherche bekommen. Erst dann wird der Tendenz der Böcke, den Gärtner zu geben, ein Riegel vorgeschoben, und es kann wirksamer verhindert werden, dass Wölfe im Schafpelz unentdeckt ihr unfaires Spiel betreiben können.
http://www.nada-bonn.de/

11.04.2007 11:22
ARD: Kampf gegen Sportdoping
Bislang hatten ARD und ZDF dem Sportdoping und damit der Sportkorruption nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Und so blieb es nicht aus, deren Sportberichterstattung mitverantwortlich zu machen für die Leichtigkeit, mit der Doping und Hochleistungssport verbandelt waren und sind. Das soll jetzt radikal anders werden. Und der drastische Beleg dafür ist die neue Website, auf der die ARD über Sportdoping aufklärt und mit der sie dem Doping den Kampf ansagt.

Alles, was man wissen muss und soll über diese unfairen Praktiken des Doping und der damit verbundenen Vorgehensweisen, findet sich auf der Website, die im Übrigen vom Auftritt her eine der ambitioniertesten und qualitativ hochwertigsten Websites im Web sein dürfte.
http://sport.ard.de/sp/doping/webmagazin/

31.01.2007 19:01
Kern der Korruption bei SIEMENS
Wenn Siemens-Chef Klaus Kleinfeld und sein Vorgänger Aufsichtsratsvorsitzender Heinrich von Pierer behaupten, sie hätten von den Schmiergeldzahlungen nichts gewusst, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie sagen nicht die Wahrheit oder sie haben ihr Unternehmen nicht wirklich im Griff gehabt. Ein Zeuge sagte laut Spiegel nun aus, die beiden Manager seien sehr wohl informiert gewesen - und hätten selbst einer Zahlung zugestimmt.

Der unter Bestechungsverdacht stehende Ex-Siemens-Manager Michael Kutschenreuter will Kleinfeld und Pierer zumindest in einem Fall über einen Bestechungsfall in Saudi-Arabien informiert haben, heißt es im "Wall Street Journal". Dabei verweist die Zeitung auf Zeugenaussagen und andere juristische Unterlagen, in die sie Einsicht hatte.

Selbst in der Fairness-Stiftung hatten wir seit 3 Jahren nicht juristisch verwertbare Hinweise, dass es bei Siemens in großem Ausmaß Korruption gab: trotz eines ausgiebigen Maßnahmekatalogs gegen Korruption und trotz Mitgliedschaft bei Transparency International. Das Ausmaß und die gesamte Korrptionslogistik ließen darauf schließen, dass die Unternehmensspitze vielleicht nicht selbst zu diesem Vorgehen aufforderte, es aber zumindest duldete und nicht so genau wissen wollte.

Des Korruptions Kern ist aber: Wer Erfolge um jeden Preis verlangt, wer Vertagsabschlüsse im Ausland um jeden Preis erwartet - falls nicht, wackeln Führungspositionen und Unternehmensteile, der bekommt sie auch um jeden Preis.

Allerdings: Bis zum Beweis gilt die Unschuldsvermutung, auch für Kleinfeld und von Pierer. Nur: die ist nicht weniger ungeheuerlich wie das Gegenteil. Denn sie bedeutet: auf der Ebene des Top-Managements war Korruption an allen Antikorruptionsstrategien und am Vorstandsvorsitzenden vorbei möglich, ohne das dieser etwas mitbekam. Das kann nur bedeuten: Vertrauen und Kommunikation in dieser Etage sind in einem elenden Zustand gewesen.


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