Blog nach Monat: Juli 2020

30.07.2020 07:20
Politik will mehr Fairness erzwingen
Die Politik handelt, um mehr Fairness im Umgang mit den Beschäftigten in der Fleischindustrie vorzugeben. Das Bundeskabinett hat Regelungen beschlossen, die die Ausbeutung von Beschäftigten verhindern sollen. Die Frankfurter Rundschau erläutert, wo die Tücken der Bestimmungen liegen und welche Nebenwirkungen zu erwarten sind:

„Die Bundesregierung nimmt die Fleischindustrie an die Leine: Im Kerngeschäft sind Werkverträge künftig verboten, die Wohnsituation der Mitarbeiter muss verbessert werden.

Wie will die Bundesregierung Lohndrückerei und üble Wohnbedingungen für die Arbeitnehmer in der Fleischindustrie künftig unterbinden?

Das wichtigste Element ist das Verbot von Werkverträgen im sogenannten Kerngeschäft der Fleischindustrie (Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten des Fleischs) vom 1. Januar 2021 an für Firmen mit mehr als 49 Beschäftigten. Große Metzgereien und Handwerksbetriebe sind von den Bestimmungen ausgenommen.

Sind Werkverträge gleichbedeutend mit Ausbeutung?

Nein. Werkverträge sind ein bewährtes und wichtiges Instrument im unternehmerischen Handeln. Das Grundprinzip: Fachkräfte werden gegen Bezahlung mit dem selbstständigen Erstellen eines „Werks“ beauftragt – das kann eine neue Heizung, Software, eine Skulptur, Mobiliar oder ein Gebäude sein. Die Auftragnehmer müssen dafür das gesamte unternehmerische Risiko tragen. Werkverträge sind aber extrem anfällig für Missbrauch – seit den 1970ern laufen die Auseinandersetzungen über Scheinverträge. Sie werden von Unternehmen genutzt, um Lohnkosten zu drücken.

Warum spielt die Fleischindustrie dabei eine so große Rolle?

Die Tätigkeiten in Schlachthöfen sind extrem hart und arbeitsintensiv. In den Betrieben arbeiten seit der Ost-Erweiterung der EU im Jahr 2004 Tausende Beschäftigte aus Südosteuropa – in Bulgarien und Rumänien ist das Lohnniveau besonders niedrig. Fleischbetriebe wie die Firma Tönnies haben in den vergangenen Jahren Praktiken entwickelt, mit denen Grauzonen ausgenutzt und Arbeitsschutzregelungen umgangen werden. Selbstverpflichtungen wurden nicht eingehalten. Es wurden Ketten von Subunternehmen geschaffen, was dazu führte, dass Tönnies für das, was in seinen Schlachthäusern geschieht, nicht mehr verantwortlich ist. Unter anderem wird der gesetzliche Mindestlohn mit langen Arbeitszeiten ausgehebelt. Hinzu kommt, dass die Arbeiter überteuerte Mieten für eine beengte Unterbringung in oft völlig verwahrlosten Unterkünften zahlen müssen.

Was hat das alles mit der Corona-Pandemie zu tun?

In mehreren Schlachtbetrieben hat es unter den Beschäftigten Infektionen in großer Zahl gegeben. Der Wirtschaftsrat der CDU weist aber darauf hin, dass es zu den Ansteckungen durch Aerosole über eine Distanz von bis zu acht Metern gekommen sei. Dieses Problem werde durch ein Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit nicht gelöst. Für Gewerkschafter ist hingegen klar, dass üble Arbeits- und Wohnbedingungen zur Verbreitung des Virus entscheidend beigetragen haben.

Was wird jetzt anders?

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte am Mittwoch, mit dem neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz werde der „Missbrauch von Werkverträgen“ nun beendet: Im Kerngeschäft dürfen nur noch Beschäftigte arbeiten, die bei den Schlachthofbetreibern direkt angestellt sind. Um ein Ausweichen der Unternehmen auf Leiharbeit zu verhindern, ist vom 1. April 2021 an auch Leiharbeit verboten. Die Betriebe müssen Arbeitszeiten digital erfassen, um die Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten. Das Einhalten der Regeln wird durch verstärkte Kontrollen der Arbeitsschutzbehörden überprüft – und zwar auch in Betrieben anderer Branchen. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Betriebsbesichtigungen durch die Gewerbeaufsicht wegen Geldknappheit und Personalnot halbiert.

Werden Fleisch und Wurst künftig teurer?

Der Arbeitsmarktexperte Gerhard Bosch hat im Deutschlandfunk darauf aufmerksam gemacht, dass das Werkvertragssystem den Schlachtbetrieben große Profite ermöglicht habe. Wie sich die Preise für die Verbraucher entwickeln, wird auch ganz maßgeblich durch das Marktgeschehen bestimmt. Bosch rechnet nicht mit einem großen Preissprung. Verbraucherschützer gehen von Aufschlägen im einstelligen Prozentbereich aus. Der starke Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel kann aber auch bewirken, dass die Gewinne der Fleischindustrie sinken – inklusive der Erträge der Bauern, die Schweine und Rinder züchten.

Was soll in den Unterkünften anders werden?

Heil will neue, generell geltende Mindeststandards für die Ausstattung der Unterkünfte festlegen – auch für Wohnheime außerhalb der Betriebsgelände. Um dies überprüfen zu können, sollen die Unternehmen verpflichtet werden, die Behörden über die Wohn- und Einsatzorte der Arbeitskräfte zu informieren. Anja Piel vom DGB-Vorstand kritisiert, dass eine Absicherung gegen überteuerte Mieten fehle. Hierfür müssten verbindliche Obergrenzen eingeführt werden.

Werden nun alle Schlupflöcher gestopft?

DGB-Vorständin Piel warnt: Es müssten ausdrücklich auch konzerninterne Werkverträge und Leiharbeitskonstruktionen verboten werden. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass die Fleischbetriebe künftig einfach mit eigenen Tochterfirmen operierten. Zudem müsse es in den Fleischbetrieben Betriebsräte und tariflich geregelte Arbeitsbedingungen geben. Der Bundesverband der Arbeitgeberverbände (BDA) warnt indes vor einer Überregulierung und verweist auf bereits bestehende Bestimmungen gegen den Missbrauch von Werkverträgen. Zudem habe die Fleischwirtschaft sich bereits bereiterklärt, aus dem Werkvertragssystem auszusteigen. Die Arbeitgeber stören sich auch an dem geplanten Verbot der Zeitarbeit im Kerngeschäft der Schlachthöfe. Verstöße in Zusammenhang mit Zeitarbeit seien nicht bekannt. Die Arbeitgeber halten die zeitlich befristete Beschäftigung für notwendig, um Auftragsspitzen abzufedern“.

In der Frankfurter Rundschau vom 30.7.2020 von Frank-Thomas Wenzel

21.07.2020 12:37
Schüler nach falscher Todesanzeige wegen Cybermobbings verurteilt
"Morddrohungen, Links zu Pornoseiten, eine falsche Todesanzeige: Das Amtsgericht Nördlingen hat einen 15-Jährigen verurteilt, weil er seine Mitschüler online gemobbt hat.

Zuerst kamen Links zu Pornoseiten, dann Callcenter-Anrufe, dann Morddrohungen. Und schließlich schaltete er eine falsche Todesanzeige eines Mitschülers. Im schwäbisch-bayerischen Nördlingen ist ein Jugendlicher wegen dieser Taten zu einer Woche Dauerarrest und 120 Arbeitsstunden verurteilt worden. Das Jugendverfahren gegen den zur Tatzeit noch 14 Jahre alten Schüler wurde am Montag nicht öffentlich geführt.

Zusätzlich zum Dauerarrest und den Arbeitsstunden müsse der 15-Jährige einen Aufsatz über Cybermobbing aus Sicht der Opfer schreiben, sagte Amtsgerichtsdirektor Dieter Hubel. Der Text soll sich an dem Fall der kanadischen Schülerin Amanda Todd orientieren, wie die "Augsburger Allgemeine" berichtete. Sie hatte sich das Leben genommen, nachdem sie im Internet gemobbt worden war.

Der Schüler ist für eine ganze Mobbingserie gegen Jungen und Mädchen einer Nördlinger Schule verantwortlich. Ende 2019 wurden Drohmails verschickt und falsche Internetbestellungen auf die Namen der Opfer aufgegeben, wie auch die Polizei mitteilte.

Zwei Todesanzeigen, die der Beschuldigte noch aufgeben wollte, konnten von dem Zeitungsverlag zurückgehalten werden, eine erschien jedoch. Anschließend ermittelte die Kripo den damals 14-Jährigen als Urheber des Mobbings.

Vor Gericht sagte der junge Angeklagte aus, dass er sich seine Taten selbst nicht mehr erklären könne. Der Schulträger der Realschule hatte nach dem Bekanntwerden die Mobbingtaten als "Extremfall" bezeichnet. "Das ist ein einmaliger Fall, so was hatten wir noch nie", sagte damals Peter Kosak, der Direktor des Schulwerks der Diözese Augsburg. An den 42 Schulen des Schulwerks habe es so etwas noch nie gegeben.

Der Jugendliche hatte nach den Vorfällen die Schule gewechselt".

Spiegel Online mit kha/dpa, 21.7.2020

"Diverse Mobbingvarianten inkl. eigenem Abschnitt zu Cybermobbing"

16.07.2020 09:33
Schritte auf dem Weg zu fairem Internet: Europäischer Gerichtshof kippt umstrittenes "Privacy Shield"
Firmen übertragen Nutzerdaten in die USA. Ohne Rückfrage bei den Nutzern, ohne Einverständniserklärung. Dürfen Firmen wie Facebook das - Nutzerdaten in die USA übertragen? Diese Frage beschäftigte den Europäischen Gerichtshof. Denn das entspricht weder der EU-Datenschutzgrundverordnung noch einem fairen, transparenten Umgang mit Nutzerdaten. Diese Daten sind ja zugleich Waren, mit denen viel Geld erwirtschaftet werden. Nun wurde ein wichtiger transatlantischer Datenpakt für ungültig erklärt. Spiegel Online schreibt dazu heute:

"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" gekippt, die die USA und die EU getroffen haben. Der "Privacy Shield" legt Standards für den Umgang mit europäischen Informationen in den USA fest.

Das Verfahren war aus einem Rechtsstreit des österreichischen Juristen und Aktivisten Max Schrems mit Facebook entstanden.

Das grundsätzliche Ende von Datentransfers in die USA bedeutet das EuGH-Urteil bei Weitem nicht. Unternehmen können Nutzerdaten von EU-Bürgern weiter auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten übertragen, entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Zugleich wurde aber auch betont, dass Datenschutzbehörden verpflichtet seien, Übermittlungen von Daten auszusetzen oder zu verbieten, wenn sie der Auffassung sind, dass die Standardvertragsklauseln im Empfängerland praktisch nicht eingehalten werden oder nicht eingehalten werden können.
Es geht um die Macht der US-Geheimdienste

Das Urteil geht aus einem jahrelangen Rechtsstreit um den Umgang mit personenbezogenen Daten hervor. Max Schrems hatte bei der irischen Datenschutzbehörde ursprünglich beanstandet, dass Facebook Irland seine Daten an den Mutterkonzern in den USA weiterleitet, obwohl diese Daten dort nicht angemessen gegen US-Überwachungsprogramme gesichert seien. Er begründet das damit, dass Facebook in den USA dazu verpflichtet sei, US-Behörden wie der NSA und dem FBI Zugang zu den Daten zu gewähren - ohne dass Betroffene dagegen vorgehen können. Der irische High Court rief angesichts jenes Streits schließlich den EuGH an und wollte wissen, ob die angewandten Regeln mit dem europäischen Datenschutzniveau vereinbar sind.

Die Luxemburger Richter erklärten den "Privacy Shield" nun für ungültig. Mit Blick auf die Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden seien die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet. Zudem sei der Rechtsschutz für Betroffene unzureichend.

Die sogenannten Standardvertragsklauseln sollen im Kern Garantien dafür bieten, dass die Daten von EU-Bürgern auch bei einer Übermittlung aus der EU ins Ausland angemessen geschützt sind. Der "Privacy Shield" ist ein weiterer Kanal, der für den Datentransfer in die USA zur Verfügung steht.

Schrems gibt sich zufrieden

Max Schrems sagte am Donnerstagvormittag, er sei "sehr froh" über die Entscheidung des Gerichtshofs. Sie sei ein absoluter Rückschlag für Facebook und die irische Datenschutzbehörde. Es sei klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssten, wenn US-Unternehmen weiterhin eine Rolle auf dem EU-Markt spielen wollten.

Durch eine Klage von Schrems war 2015 bereits das transnationale Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt worden. Der "Privacy Shield" war als Nachfolgeregelung für das Safe-Harbor-Abkommen ausgehandelt worden und war von Anfang an umstritten. Facebook beruft sich bei der Übertragung der Daten von Europa in die USA nicht auf den "Privacy Shield", sondern auf die Standardvertragsklauseln".

Der Spiegel am 16.07.2020 mit den Agenturen mbö/dpa/AFP

11.07.2020 15:58
Hunger statt Hilfe - krasse Unfairness gegenüber Bauern und Bevölkerung
Die sehr investigative Journalistin und Autorin Kathrin Hartmann zeigt in der Frankfurter Rundschau, wie die „Allianz für eine Grüne Revolution in Afrika“ sich in ihren falschen Versprechen verheddert. Und oft das Gegenteil erreicht, was sie zu erreichen vorgibt. Dazu stellt sich eine Studie, herausgegeben von der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Brot für die Welt, Fian, Forum Umwelt und Entwicklung und Inkota in Kooperation mit Partnerorganisationen aus Mali, Kenia, Sambia und Tansania vor und ordnet sie wie folgt ein:

„Wenn die Vereinten Nationen am Montag die Zahlen zum Welthunger vorstellen, wird dieser zum fünften Mal in Folge gestiegen sein. In den vergangenen Tagen schon hatte die Welthungerhilfe vor einem massiven Anstieg hungernder Menschen infolge der Corona-Krise gewarnt. Ihre Zahl, so die Hilfsorganisation, könnte auf eine Milliarde Menschen ansteigen – besonders auch in Afrika.

Dort hatte die „Allianz für eine Grüne Revolution Afrika“ (Agra) Großes versprochen: Bis 2020 wollte die privat-öffentliche Initiative die Ernährungsunsicherheit in 20 afrikanischen Ländern halbieren und die Einkommen sowie die Produktivität von 30 Millionen Kleinbäuerinnen und -bauern verdoppeln. Dafür sollte eine „Grüne Revolution“ sorgen – mit lizenziertem Saatgut, synthetischen Düngern und Pestiziden sowie der Integration in globale Lieferketten.
Die Bilanz ist indes fatal: In den 13 Schwerpunktländern ist seit Beginn von Agra die Zahl der Hungernden um ein Drittel auf 130 Millionen Menschen gestiegen. Bei den Grundnahrungsmitteln insgesamt sind die Erträge in den Agra-Schwerpunktländern in zwölf Jahren im Durchschnitt nur um 18 Prozent gestiegen. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 1,5 Prozent – und liegt damit auf einem fast identischen Niveau wie in der Zeit vor Agra.

Die Monokulturen, die Agra durchgesetzt hat, etwa von Mais, haben lokale Sorten wie Sorghum, Hirse, Maniok, Süßkartoffeln und Erdnüsse verdrängt. Das hat die Ernährungsvielfalt eingeschränkt und die Ernährungsunsicherheit verschärft. Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht „Falsche Versprechen: Die Allianz für eine Grüne Revolution in Afrika (Agra)“, herausgegeben von der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Brot für die Welt, Fian, Forum Umwelt und Entwicklung und Inkota in Kooperation mit Partnerorganisationen aus Mali, Kenia, Sambia und Tansania. Jan Urhahn, Agrarexperte bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung, nennt sie „ein Armutszeugnis für eine Initiative, die mit ihrem Narrativ der Grünen Revolution erheblichen Einfluss auf die Agrarpolitiken in vielen Ländern hat“.
Die „Allianz für eine Grüne Revolution in Afrika“ wurde 2006 von der Bill & Melinda-Gates-Stiftung und der Rockefeller Foundation gegründet. Fast eine Milliarde US-Dollar hat Agra an Zuschüssen erhalten – etwa von den USA, Großbritannien, Kanada, den Niederlanden und Norwegen. Auch das deutsche Entwicklungsministerium (BMZ) steuerte zehn Millionen Euro bei. Zu den Geldgebern zählen auch UN-Organisationen und der Düngemittelhersteller Yara.

Im Zentrum von Agra stehe die politische Einflussnahme, um eine „Saatgutpolitik mit regulatorischen Reformen, die Investitionen und Wachstum von Saatgutunternehmen des Privatsektors“ zu ermöglichen, so die Studie. Agra brachte die Regierungen dazu, Subventionsprogramme aufzulegen, damit Bauern Hybridsaatgut, Dünger und Pestizide kaufen können. Diese stammen von Agrarkonzernen wie Bayer, BASF, Corteva Agriscience (eine Fusion von Dow und DuPont), Yara und Cargill. Verkauft werden sie laut Agra über ein Netz von 44 000 Agrarhändlern, das die Allianz mit viel Geld aufgebaut hat.
Der Bericht „Falsche Versprechen“ basiert auf der Studie „Failing Africa’s Farmers: An Impact Assessment of the Alliance for a Green Revolution in Africa“ von Timothy A. Wise von der Tufts University in Massachusetts im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Dafür wurden Länderdaten zu landwirtschaftlicher Produktion und Anbauflächen sowie Zahlen zu Hunger und Armut der Food and Agriculture Organization (FAO) der Vereinten Nationen ausgewertet. Ergänzt wurde die Recherche durch Fallstudien aus Kenia, Mali, Sambia und Tansania. Der Report ist als PDF im Netz zu finden.

524 Millionen Dollar hat Agra in Programme gesteckt – was mit den restlichen 450 Millionen geschah, ist unbekannt. Bis heute hat Agra keine Gesamtauswertung vorgelegt: weder, wie viele kleinbäuerliche Haushalte erreicht wurden, noch Zahlen zu Erträgen,

Einkommenssteigerungen und zur Ernährungssicherheit.

Auch vom Hauptgeldgeber, der Gates-Stiftung, gibt es keine aussagekräftige Evaluierung, obwohl die Organisation auf „messbare Ergebnisse“ setzt. Das Ziel der „Verdopplung der Erträge und Einkommen von 30 Millionen kleinbäuerlicher Haushalte bis 2020“ wurde im Juni von der Agra-Webseite gelöscht. Umso verheerender sind Ergebnisse der Studie. In Sambia flossen 40 Prozent der 12,4 Millionen Dollar in die Ausbildung von Agarchemiehändlern und in ihre Netzwerke. Das staatliche Subventionsprogramm für Inputs verschlang 2017 die Hälfte des Agarhaushaltes. Der sambische Staat schuldet den Agrarhändlern nun 106 Millionen Dollar, weil er ihre Produkte zu Marktpreisen kaufen musste, um sie günstig weiterzugeben. Viele Teilnehmende in Agra-Projekten konnten bereits nach der ersten Ernte die Kredite für Dünger und Saatgut nicht zurückzuzahlen, weil die Maispreise gefallen waren.

In Tansania mussten Bäuerinnen und Bauern Vieh verkaufen, um Schulden zu tilgen, so der Report. Ihnen wurde sogar verboten, Mischkulturen anzulegen. Während Agrarhändler und -konzerne profitieren, ist die Zahl unterernährter Menschen dort um vier Millionen gestiegen. Ebenso in Kenia. Dort durften die Teilnehmenden nicht einmal selbst entscheiden, welches Maissaatgut, welche Dünger und Pestizide sie verwenden. In Ruanda wurde bestraft, wer andere Pflanzen als die aus dem Agra-Programm anbaute.

Einzig Mali ist die Ausnahme: Dort hatten bäuerliche Bewegungen Widerstand gegen Agra geleistet, so dass die Regierung dort das Programm nicht vollständig umsetzte. In Mali garantiert ein Gesetz Bäuerinnen und Bauern das Recht auf eigenes Saatgut. In dem westafrikanischen Land verdoppelte sich die mit Mais bebaute Fläche, ohne traditionelle Nutzpflanzen zu verdrängen: Die Anbaufläche für Hirse und Sorghum ist dreimal so groß, Armut und Hunger sind prozentual stark gesunken.

Schon die erste Grüne Revolution, von der Rockefeller-Stiftung in den 60er und 70er Jahren initiiert, scheiterte: Trotz Ertragssteigerungen nahm die Armut, etwa in Indien, zu. Nun stehe Agra exemplarisch für ein technikfixiertes, inputintensives und autoritäres Agrarmodell, resümiert der Report. Der Ansatz forciere die Ausbreitung von Monokulturen, verletze das Selbstbestimmungsrecht von Bäuerinnen und Bauern und treibe sie in die Abhängigkeit. Agra verschärfe die Folgen des ungerechten Welthandels und stärke die Macht von Agrarkonzernen. Genau jene Ursachen, die für Hunger, Klima- und Biodiversitätskrise verantwortlich seien.

Vor mehr als zehn Jahren stellte der Weltagrarbericht im Auftrag der Weltbank fest, dass dieses Landwirtschaftssystem beendet werden müsse: „Weiter so ist keine Option“, stellten darin mehr als 400 Wissenschaftler fest. Demgegenüber steht die Agarökologie: Diese sorgt laut Studien für Ertragssteigerungen von bis zu 80 Prozent – mit lokal angepasstem Saatgut, niedrigem Wasserverbrauch und ohne synthetischen Dünger und Pestizide. Agra verhindert dieses vielversprechende Modell – auch deshalb, weil die Initiative öffentliches Geld bindet, das für landwirtschaftliche Forschung und Unterstützung von Bäuerinnen und Bauern fehlt.

Deshalb fordern die Studienherausgeber die Geberländer dazu auf, die Unterstützung von Agra zu beenden und das Geld stattdessen in entsprechende Alternativen zu lenken. Es sei „höchste Zeit, Agra nicht weiter auf den Leim zu gehen“, resümiert Urhahn“.

"Kathrin Hartmann über Hunger statt Hilfe in der FR


07.07.2020 08:31
110 Bischöfe fordern Lieferkettengesetz gegen Ausbeutung
Katholische Bischöfe aus aller Welt haben an die Regierungen appelliert, Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu verpflichten. "Wir erwarten auch von der deutschen Bundesregierung, dass sie in dieser Legislaturperiode das im Koalitionsvertrag vorgesehene Lieferkettengesetz verabschiedet", erklärte am Montag Freiburgs Erzbischof Stephan Burger, der die Kommission für Entwicklungsfragen der deutschen Bischofskonferenz leitet. Burger hat eine entsprechende Erklärung von mehr als 110 katholischen Bischöfen aus 31 Ländern unterschrieben, so die Erzdiözese.

Ziel eines Lieferkettengesetzes ist vor allem, ausbeuterische Arbeitsbedingungen bei Zulieferern im Ausland zu verhindern. "Wenn Unternehmen zur Verschmutzung von Böden, Luft und Grundwasser, zu Menschenrechtsverletzungen oder Kinderarbeit beitragen, müssen sie dafür zur Verantwortung gezogen werden. Betroffenen muss der Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln erleichtert werden", fügte Erzbischof Burger hinzu.

Pirmin Spiegel, Hauptgeschäftsführer von Misereor (Aachen), erinnerte Unternehmen an ihre Verantwortung gegenüber Textilarbeiterinnen in Bangladesch, Kakaopflückern in Westafrika oder indigenen Gemeinschaften in Brasilien. Die Corona-Krise habe gezeigt, wie verwundbar gerade die Beschäftigten am Beginn internationaler Lieferketten seien.

Die Bischöfe aus Afrika, Lateinamerika, Asien und Europa heben in der Erklärung hervor, dass die Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz nicht länger dem freiwilligen Ermessen von Privatunternehmen überlassen bleiben dürfe. Deshalb unterstützen sie die angekündigte EU-Initiative für verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten.

epd lbw/cez jup

01.07.2020 08:59
Tariflos Bediener von Robotern sein - Streik lässt Amazon kalt
„Was die Gewerkschaft Verdi für die Mitarbeiter von Amazon fordert: Die Amazon-Mitarbeiter werden bisher nicht tariflich bezahlt. Die Vergütung orientiert sich am Flächentarifvertrag für die Logistikbranche. Verdi verlangt aber die Anerkennung der regionalen Flächentarifverträge des Einzel- und Versandhandels - wo deutlich besser bezahlt wird. Außerdem kritisiert die Gewerkschaft, dass Amazon häufig nur befristete Arbeitsverträge schließt. Auch die Arbeitsbedingungen seien nicht akzeptabel. Amazon weigert sich aber konsequent, mit der Gewerkschaft Gespräche über einen Tarifvertrag zu führen.
Der Konzern argumentiert, dass die Mitarbeiter Tätigkeiten der Logistikbranche ausüben und nicht des Einzelhandels.

Amazon biete eine Bezahlung am oberen Ende des Branchenüblichen in der Logistik, zudem gebe es Karriere-Chancen und viele Extras, so der Konzern. Klar ist: Mit einem Tarifvertrag im Einzelhandel würden die Mitarbeiter für Amazon teurer werden und der Konzern müsste sich verbindlich an Regeln halten. Das ist für den Konzern mindestens unbequem und so hält er seit nunmehr sieben Jahren Streiks aus. (…)

Was ist mit Corona-Schutzmaßnahmen? Auch dieses Thema ist der Gewerkschaft ein großes Anliegen. Orhan Akman, bei Verdi verantwortlich für den Einzel- und Versandhandel, wirft dem Konzern vor, dass es immer noch unzureichende Vorkehrungen gegen eine Ansteckung gebe. “Amazon gefährdet die Gesundheit der Beschäftigten zu Gunsten des Konzernprofits”, kritisiert Akman und verweist auf die Coronavirus-Ausbrüche an Amazon-Standorten wie Bad Hersfeld. “Nach unseren Informationen haben sich dort mindestens 30 bis 40 Kolleginnen und Kollegen infiziert. Wie schon im Fall der Ausbreitung von Covid-19 in Winsen (Luhe) mauert die Unternehmensführung auch diesmal und verweigert Aufklärung. Das gefährdet die Sicherheit und Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen, ihrer Familien und die der Anwohnerinnen und Anwohner.”

Die Gewerkschaft fordert gerade in Zeiten von Corona den Abschluss eines Tarifvertrags “Gute und gesunde Arbeit”, um den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Der Konzern beteuert, den Gesundheitsschutz in den Logistikzentren großzuschreiben. “Allein in Deutschland haben wir seit Februar 470 Millionen Einheiten Desinfektionsmittel für die Hände, 21 Millionen Paar Handschuhe, 19 Millionen Masken, Gesichtsschilder oder anderen Mund-Nase-Schutz und 39 Millionen Packungen desinfizierende Wischtücher bestellt”, sagte ein Sprecher gegenüber der Deutschen Presse Agentur. Dem Unternehmen zufolge gibt es außerdem eine Maskenpflicht an allen Standorten, zudem habe man Temperaturkontrollen und gestaffelte Schicht- und Pausenzeiten eingeführt sowie die Reinigung verstärkt.

Amazon beteuert regelmäßig, dass die Pakete trotzdem rechtzeitig ausgeliefert werden. Vor allem zu Stoßzeiten wie dem Weihnachtsgeschäft und dem Blackfriday, zu denen die Belegschaft in der Vergangenheit häufig gestreikt hatte, beschäftigt Amazon zusätzliche Springer-Kräfte, um die Ausfälle zu kompensieren. Auch dieses Mal hieß es von Seiten des Unternehmens, dass die Mehrzahl der Mitarbeiter ganz normal arbeite. “Auswirkungen auf unsere Abläufe sehen wir aktuell keine, so dass Kundenbestellungen ganz normal bearbeitet werden.”

Aus: "Redaktionsnetzwerk über Amazon und den Streik"

Auf 3sat heißt es:

„Amazons Erfolg interessiert Stacy Mitchell. Sie leitet ein Forschungszentrum, das die Entwicklung der amerikanischen Wirtschaft untersucht. Seit 10 Jahren beobachtet sie Amazon, mit unverhohlenem Unbehagen. "Amazon ist wie eine unsichtbare Kraft in vielen Wirtschaftsbereichen", erzählt sie. "Buchhandlungen, Spielzeugläden, Baumärkte. Unsichtbar breitet sich Amazon überall aus." Das Problem dabei: "Jeder neue Arbeitsplatz bei Amazon kostet zwei Arbeitsplätze in bestehenden Unternehmen", erklärt Mitchell.

In den USA kontrolliert Amazon bereits 50% des gesamten Online-Handels. Das Unternehmen ist führend in den Bereichen Kleidung, Elektronik, Bücher, DVDs, Körperpflege- und Schönheitsprodukte.

in immer wichtigeres Geschäftsfeld ist das Unterhaltungsbusiness: Streaming von Filmen und Musik sowie Videospiele. Die Übernahme der Bio-Supermarktkette Whole Foods als Amazons Einstieg ins Lebensmittelgeschäft gilt als geglückt. Versicherungen und Medikamente geraten ins Blickfeld. Im zukunftsträchtigen Cloudgeschäft ist Amazon Marktführer. Die Strategie, so Mitchell, sei "die E-Commerce-Plattform für die ganze Welt zu sein."

Aus: "3sat über Amazon und Mitechells Erkenntnisse"

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