Blog nach Monat: Juni 2017

21.06.2017 13:50
Menschenrechte sind deutschen Firmen im Ausland nichts wert
Ob in Mexiko, Kolumbien oder Kenia: Wenn deutsche Konzerne im Ausland Geschäfte machen, missachten sie häufig die Menschenrechte. Das zeigt eine neue Studie von Germanwatch und Misereor, die Claus Hecking vom Spiegel zusammenfasst:

Germanwatch und Misereor werfen deutschen Konzernen und der staatseigenen KfW-Bankengruppe vor, sich bei ihren Auslandsgeschäften nicht genug um die Einhaltung von Menschenrechten zu kümmern. Dies geht aus der Studie "Globale Energiewirtschaft und Menschenrechte - Deutsche Unternehmen und Politik auf dem Prüfstand" hervor, die die Umweltschutzorganisation und das kirchliche Hilfswerk am Mittwoch vorstellen.

Demnach sollen Unternehmen wie Siemens, EnBW und Voith sowie die KfW-Bankengruppe und ihre Töchter in insgesamt elf Fällen in Geschäfte verwickelt sein, bei denen Menschenrechte verletzt oder gefährdet werden.

Laut den 2011 verabschiedeten Leitprinzipien der Uno für Wirtschaft und Menschenrechte sollen Staaten darauf hinwirken, dass alle ihnen unterstehenden Wirtschaftsunternehmen bei ihrer gesamten Geschäftstätigkeit die Menschenrechte achten.

"Die deutschen Unternehmen begehen oft nicht selbst die Menschenrechtsverletzungen", sagt Armin Paasch von Misereor, einer der Autoren der Studie. "Aber ihre Verantwortung reicht weiter. Sie müssen achtgeben, mit welchen Unternehmen sie Geschäfte machen und wie ihre Partner mit Menschenrechten umgehen. Da gibt es große Defizite."

Germanwatch und Miseor bezichtigen insgesamt acht deutsche Unternehmen und drei Banken aus der staatlichen KfW-Gruppe einer "Missachtung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht". Alle genannten Institutionen weisen diesen Vorwurf auf Anfrage zurück.

Die Autoren der Studie nennen unter anderem folgende Fälle:

A. In Honduras lieferte Voith Hydro (ein Joint Venture von Siemens mit dem Maschinenbauer Voith) Turbinen, Generatoren und Steuerungsanlagen an das Wasserkraftprojekt Agua Zarca. Dieses steht seit Jahren in der Kritik, unter anderem wegen Repressalien gegen seine Widersacher. Laut der Studie schüchtern Polizei und Militär Gegner des Projektes ein und unterdrücken sie gewaltsam. Seit 2013 wurden sechs Umweltaktivisten ermordet. Zudem gefährdet das Kraftwerk den Zugang zu einem Fluss, der lokale indigene Völker mit Wasser und Nahrung versorgt. Die honduranische Regierung habe vorab keine rechtmäßige Zustimmung der Menschen vor Ort eingeholt, schreiben die Autoren. Die deutschen Partner verweisen darauf, bei Agua Zarca hätten "zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung alle damals notwendigen Bewertungen und behördlichen Genehmigungen" vorgelegen. Im Übrigen seien die Lieferungen nach Honduras im Frühjahr 2016 gestoppt worden.

B. In Kolumbien verkaufte Siemens dem umstrittenen Staudammprojekt Hidrosogamoso Schaltanlagen und Transformatoren. Beim Dammbau wurden laut Studie Hunderte Menschen und ganze Gemeinden umgesiedelt, teils aber nur unzureichend oder gar nicht entschädigt. Zudem hätten hohe Schwefelwasserstoffwerte im Gewässer die Gesundheit der Anwohner beeinträchtigt. Siemens macht geltend, dass die Vorteile bei dem Projekt letztlich überwögen.

C. In Mexiko versorgte Siemens Windparks mit Transformatoren und einer Schaltanlage. Diese Windparks hätten Hunderte Quadratkilometer Agrarland für eine landwirtschaftliche Nutzung unbrauchbar gemacht; die betroffene indigene Bevölkerung sei im Vorfeld der Vorhaben teils nicht oder nicht zureichend angehört worden. Zudem könne sie den Strom nicht selbst nutzen. Die Polizei und die Betreiber unterdrückten Widerstand mit Repression und Gewalt, heißt es. Siemens weist die Verantwortung von sich, da es selbst nicht am Genehmigungsverfahren für das Projekt beteiligt gewesen sei.

D. Dem Stromversorger EnBW werfen Misereor und Germanwatch vor, dass er rund ein Fünftel seiner Kraftwerkskohle in Kolumbien vom Unternehmen Drummond einkauft. Die Autoren der Studie behaupten, dass Drummond unter anderem jahrelang eine paramilitärische kolumbianische Einheit unterstützt habe, die mehr als 3000 Menschen umbrachte. Dies hätten frühere Täter unter Eid ausgesagt. Während Wettbewerber wie die Essener STEAG, der dänische Energiekonzern Dong oder ENEL aus Italien angesichts dieser Vorwürfe nicht mehr bei Drummond einkauften, mache EnBW weiter. Ein Unternehmenssprecher verweist auf eine positive Entwicklung bei den großen kolumbianischen Kohleproduzenten: "Ein Stopp der Kohlelieferungen wäre unseres Erachtens weder für die Mitarbeiter vor Ort noch für das Land hilfreich."

E. Die KfW und ihre Tochter IPEX prangern die Autoren der Studie vor allem wegen ihrer Finanzierungshilfe von Energieprojekten in Afrika an. So habe die IPEX-Bank Exportkredite für Kessellieferungen zum Bau zweier Kohlekraftwerke in Südafrika bereitgestellt. Die Abgase zumindest eines dieser Kraftwerke bedrohten wegen extrem hoher Schwefeldioxidwerte die Gesundheit der Menschen vor Ort. Dennoch wolle der Betreiber erst fünf Jahre nach der Inbetriebnahme auchgasentschwefelungsanlagen einbauen. Zudem bedrohe der enorme Wasserverbrauch der Meiler die Versorgung der ohnehin schon von Dürren geplagten Region. Beim Bau seien traditionelle Grabstätten zerstört worden. Die betroffene Bevölkerung sei unzureichend konsultiert worden.

F. In Kenia hat die KfW-Bank 60 Millionen Euro Kredit für ein Geothermiekraftwerk bereitgestellt. Laut Studie und einer Untersuchung der Universität Bielefeld wurden dabei vier Massai-Dörfer umgesiedelt und die Betroffenen weder umfassend konsultiert noch ausreichend entschädigt, sodass "die Rechte indigener Völker missachtet" worden seien. Ein KfW-Sprecher erklärt, man halte sich an international anerkannte Maßstäbe. Die KfW nehme die geäußerte Kritik aber sehr ernst und beziehe die Bewertung in die Entscheidungsgrundlagen ein.

Weitere Fälle drehen sich um die KfW-Tochter DEG sowie die Unternehmen RWE, Lahmeyer, Nordex, Andritz und Wintershall. Hier finden Sie die komplette Studie
"Studie Kurzfassung 18 Seiten mit Übersichtskarte zu den Einsatzorten der Firmen"

Eine Übersichtskarte mit den Einsatzorten der Firmen
"Nur die Übersichtkarte"
"Studie Langfassung 160 Seiten"

"Pressefotos und Grafiken"

20.06.2017 11:51
Wie der Verbraucherschutz verbessert gehört
Die Verbraucherzentrale fordert im Bundestagswahlkampf von den Parteien:

DAMIT VERBRAUCHER DAS MEISTE VON IHREM GELD HABEN

1. Verbrauchern eine effiziente Altersvorsorge ermöglichen:
Ein Non-Profit-Altersvorsorgeprodukt einführen

2. Verbraucher bedarfsgerecht beraten:
Provisionen in der Finanzanlagenberatung und bei Finanzvergleichsportalen verbieten

3. Mehr Kostengerechtigkeit für Verbraucher bei der Energiewende durchsetzen:
Sinkende Rohstoff- und Großhandelspreise für Strom und Gas an die Verbraucher weitergeben

4. Verbraucher an der Energiewende beteiligen:
Energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich fördern

5. Gesetzlich Krankenversicherte vor steigenden Kosten schützen:
Zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren

6. Pflegebedürftige Verbraucher finanziell entlasten:
Pflegeversicherungsleistungen regelmäßig anpassen

DAMIT DER VERBRAUCHERALLTAG EINFACHER WIRD

7. Verbrauchern einen schnellen Internetzugang ermöglichen:
Flächendeckende Breitbandversorgung bis 2018 mit mindestens 10 Megabit sicherstellen

8. Verbraucher beim vernetzten und automatisierten Fahren schützen:
Regeln festlegen und gesellschaftliche Debatte initiieren

9. Verbraucher vom Freihandel profitieren lassen:
Goldstandards für Verbraucherschutz im Freihandel schaffen

10. Verbrauchern zu dem Geld verhelfen, das ihnen zusteht:
Musterverfahren zur verbindlichen Feststellung von Zahlungsansprüchen einführen

11. Verbrauchererfahrungen bei der Marktbeobachtung berücksichtigen:
Marktwächter finanziell stabilisieren und ausbauen

DAMIT VERBRAUCHER SELBSTBESTIMMT ENTSCHEIDEN KÖNNEN

12. Verbraucher vor Diskriminierung in der digitalen Welt schützen:
Bewertungskriterien für Verbraucher offenlegen, Algorithmen für Aufsichtsbehörden nachvollziehbar machen

13. Verbrauchern zu mehr Vertrauen beim Lebensmitteleinkauf verhelfen:
Staatliches Tierwohllabel einführen

14. Verbraucher beim nachhaltigen Konsum unterstützen:
Staatliche Mindestanforderungen für sozial und ökologisch verantwortungsvolle Produktion etablieren

15. Verbraucher von klein auf fit für den Alltag machen:
Das Kooperationsverbot abschaffen und Verbraucherbildung fördern

Detailliert nachzulesen auf
"Forderungen der Verbraucherzentralen - Bundesverband Verbraucherzentrale"

19.06.2017 11:17
Strittige Weisungen mitunter nicht verbindlich
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer strittige Anweisungen des Arbeitgebers nicht befolgen müssen, solange kein entsprechendes Urteil vorliegt. Die Entscheidung hat womöglich weitreichende Folgen für alle Arbeitgeber in Deutschland.

Ob es um Sonntags- oder Nachtarbeit, den Umzug in eine Stadt am anderen Ende Deutschlands oder um Vorschriften bei der Garderobe geht: Bisher mussten Arbeitnehmer solche Anweisungen so lange befolgen - auch wenn sie nicht damit einverstanden sind - bis ein Gericht entschieden hat, ob die Forderungen zulässig sind. Ansonsten droht die Kündigung. Nach dem neuen Urteil kann es künftig umgekehrt sein: Erst muss ein Gericht den Weisungen stattgegeben haben, damit sie von Arbeitnehmern verbindlich zu befolgen sind. Arbeitgeber müssen die Zulässigkeit ihrer Weisungen nachweisen, ehe sie wirksam werden.

In dem aktuellen Fall geht es um einen Immobilienkaufmann, der in Dortmund arbeitete. Seine Vorgesetzte entschied jedoch 2015, ihn nach Berlin zu versetzen. Er wollte allerdings nicht umziehen. Auch der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung für den Wechsel des Arbeitsorts und argumentierte, die Firma könne den Angestellten ebenso gut weiter in Dortmund beschäftigen. Die Arbeitgeberin hielt trotzdem an der Entscheidung fest. Als der Immobilienkaufmann seine neue Stelle in Berlin nicht antrat, mahnte sie ihn ab. Im Mai 2015 folgte dann die Kündigung. Der Angestellte klagte dagegen. Er gewann den Prozess in zwei Vorinstanzen.

Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, der Arbeitnehmer sei nicht verpflichtet gewesen, die Stelle in Berlin anzutreten. Die Arbeitgeberin wurde verurteilt, ihm mehr als 20.000 Euro zu zahlen. So viel hätte er zwischen März und September 2015 verdient. Die Beklagte ging in Revision. Deshalb landete der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht.

Die Richter bestätigten nun die bisherigen Urteile. Zugleich ziehen sie damit bisherige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts in Zweifel. Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte 2012 entschieden, Arbeitnehmer müssten Anweisungen so lange folgen, bis ein Gericht festgestellt hat, dass diese unzulässig sind. Die Richter des Fünften Senats müssen nun entscheiden, ob sie an dieser Rechtsprechung festhalten wollen.

Falls nicht, müssten künftig Arbeitgeber nachweisen, dass ihre Weisungen zulässig sind. So lange bräuchten die Angestellten den Forderungen nicht nachzukommen. Sollten sich die Richter jedoch nicht auf eine Rechtsprechung einigen, muss der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts entscheiden. Ein endgültiges Urteil ist dann erst in mehreren Monaten zu erwarten.

BAG Az. 10 AZR 330/16

12.06.2017 18:48
Was spricht für eine Arbeit, die zufrieden stellt? 6 Faktoren
Sechs Faktoren bestimmen, ob jemand am Arbeitsplatz glücklich ist oder wird. So der globale Personaldienstleister Robert Half in seiner Studie „Die Zeit ist reif: Glücklich arbeiten“ zur Mitarbeiterzufriedenheit. Immerhin 23.000 Arbeitnehmer aus acht Ländern beantworteten Fragen zum Thema Glück im Job und welche Faktoren dafür eine Rolle spielen. Verglichen mit anderen Positionen seien demnach leitende Angestellte am glücklichsten mit ihrem Job. Insgesamt erreichte die Mehrheit aller Befragten auf einer Skala von 0 bis 100 ein Glücks-Niveau von 70, lediglich ein Drittel möchte in den nächsten sechs Monaten den Job wechseln.

Das Ergebnis: Sechs Faktoren für Glück am Arbeitsplatz

Eine allgemeine Glücksformel gibt es nicht, denn jeder Angestellte hat andere Bedürfnisse, Ziele und Vorlieben. Die Verantwortung für die Zufriedenheit liegt sowohl beim Vorgesetzten als auch bei den Mitarbeitern selbst. Dennoch haben sich in der Robert Half-Studie sechs Faktoren herauskristallisiert, die für Arbeitnehmer die Zufriedenheit direkt beeinflussen:
1) Der richtige Job: Die Mitarbeiter sollten zum Unternehmen passen und wissen, was sie erwartet. Deshalb sind eine detaillierte Stellenbeschreibung, gut durchdachte Einstellungsprozesse und gründliche Bewerbungsgespräche wichtig. Die Unternehmensführung solle für die richtigen Anreize sorgen und kontinuierlich nachbessern.
2) Mehr Verantwortung: Die Hälfte der Befragten (51 Prozent) wünscht sich, mehr Einfluss bei der Arbeit auszuüben sowie mehr Raum für Gestaltungsfreiheit (55 Prozent).
3) Ehrliche Wertschätzung: Mitarbeiter wünschen sich regelmäßig konstruktives Feedback und ehrliche Anerkennung der Leistungen. Dies würde lang anhaltende Glücksmomente im Job erzeugen.
4) Sinn: Angestellte sind glücklicher, wenn ihre Arbeit sinnvoll ist und sie dadurch etwas verändern oder sichtlich weiterbringen. Zudem wollen sie stolz auf ihr Unternehmen sein können, dann seien sie dreimal zufriedener, besagt die Studie.
5) Fairness und Respekt: Der faire und respektvolle Umgang miteinander steht laut Studie weit oben auf der Liste der wichtigsten Glücksfaktoren im Unternehmen. Nur sieben Prozent aller Befragten, die ein hohes Maß an Fairness und Respekt erfahren, planen ihren Job in den kommenden Monaten zu wechseln.
5) Ein positives Arbeitsklima: Gute Beziehungen am Arbeitsplatz sorgen auch außerhalb von Teamgrenzen für mehr Spaß, Innovation und bessere Zusammenarbeit. Vorgesetzte, denen es gelingt, eine gute Atmosphäre und ein achtsames und freundliches Klima zu etablieren, können auf motivierte und produktive Mitarbeiter zählen.

Unmerklich ändert sich im Verlauf der Studie das Thema Glück in Zufriedenheit. In der Regel arbeiten Menschen nicht, um dabei glücklich zu sein, sondern um ihr Leben finanzieren zu können. Wenn dann noch Aspekte hinzukommen, die in der Arbeit für Erfüllung, Sinnhaftigkeit und Zufriedenheit sorgen: umso besser. Nur was ist mit der Arbeit, auf die das nicht zutrifft, die aber für die Gesellschaft und jeden Einzelnen gebraucht wird? Wenn die Menschen, die diese Arbeit erledigen (müssen), Wertschätzung und Respekt erfahren würden und in ihrer Arbeit nicht noch durch schlechte Arbeitsbedingungen, schlechte Bezahlung, Befristung und schlechte Führungskräfte bedrängt werden würden, könnten auch sie zufriedener, wenn auch selten zufrieden, ihre Arbeit machen.

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