Blog nach Monat: Juli 2022

30.07.2022 15:06
Whistleblower-Gesetzesentwurf: Edward Snowden wäre dadurch schutzlos
Am Gesetzesentwurf zum Whistleblower-Schutz der Ampel-Koalition gibt es vielfältige Kritik. Jana Ballweber berichtet dazu in der Frankfurter Rundschau am 30.7.2022 auf S. 6:

„Wissenschaftler:innen üben Kritik am Gesetzentwurf der Ampel zum Schutz von Whistleblower:innen. Wer Missstände beim eigenen Arbeitgeber aufdeckt, soll vor Kündigung oder anderen beruflichen Nachteilen geschützt werden. Das war das Ziel der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblower:innen, die 2019 auf den Weg gebracht worden war. Eigentlich hätten alle Mitgliedsstaaten die Regelung bis Ende 2021 umsetzen müssen. Doch ein entsprechender Entwurf der damaligen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) war am Widerstand der CDU gescheitert.

Nun hat Lambrechts Nachfolger Marco Buschmann (FDP) einen neuen Entwurf auf den Weg gebracht, dem das Kabinett in dieser Woche zugestimmt hat. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitnehmende nicht entlassen oder anderweitig benachteiligt werden können, wenn sie auf Gesetzesverstöße aufmerksam machen. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, haben die Whistleblower:innen Anspruch auf Schadensersatz.

Whistleblower-Gesetz: Was sieht der Ampel-Entwurf vor?

Unternehmen und Behörden müssen ab einer Zahl von mindestens fünfzig Mitarbeitenden interne Meldestellen einrichten, an die Hinweisgebende sich wenden können, wenn sie auf einen Rechtsverstoß hinweisen wollen. Der Bund selbst richtet externe Meldestellen ein, sodass Mitarbeitende frei wählen können, welcher Stelle sie ihre Informationen anvertrauen wollen.

Die Ampel hatte sich den besseren Schutz von Whistleblower:innen schon im Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben. Dabei wollten SPD, Grüne und FDP sogar deutlich über die EU-Vorgaben hinausgehen: Nicht nur das Aufdecken von Verstößen gegen EU-Gesetze sollte geschützt werden, sondern auch Verstöße gegen nationales Recht und Hinweise auf „sonstiges, erhebliches Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt“.
Fachleute sehen unzureichenden Schutz von Whistleblower:innen

Das Problem für viele Kritiker:innen: Hinter diesem Anspruch bleibt die Koalition mit ihrem Entwurf zurück. Denn geschützt sind Hinweisgebende nur, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Wer auf die mangelnde Versorgung von Pflegebedürftigen im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Personalschlüssel berichtet oder legale rechtsextreme Äußerungen aus einer Chatgruppe der Polizei weitergibt, ist der Reaktion des Arbeitsgebers weiterhin ungeschützt ausgeliefert.

Das kritisiert auch Simon Gerdemann, der an der Universität Göttingen zum deutschen Whistleblowing-Recht forscht, in seiner Stellungnahme zum Gesetz. Er beklagt, dass nicht einmal Enthüllungen wie die von Edward Snowden zur Massenüberwachung durch den amerikanischen Geheimdienst NSA von Buschmanns Entwurf geschützt wären, da die Überwachung nach Meinung vieler Jurist:innen nicht gegen US-amerikanisches Geheimdienstrecht verstoßen habe.

Whistleblower-Gesetz: Ein deutscher Snowden würde durchs Raster fallen

Ein deutscher Snowden würde noch aus einem anderen Grund keinen Schutz vor Repressalien seines Arbeitgebers erhalten: Informationen zu Geheimdiensten sind explizit vom gesetzlichen Schutz ausgenommen. Die Begründung: Wer über Missstände in Geheimdiensten informieren möchte, könne sich an das parlamentarische Kontrollgremium wenden. Gerdemann gibt zu bedenken, dass die Regelungen des Gremiums hinsichtlich Whistleblowings nicht den Ansprüchen der EU-Richtlinie genügen und empfiehlt, die Ausnahmen für Geheimdienste aus dem Gesetz zu streichen.

Kritik gibt es darüber hinaus an der fehlenden Verpflichtung für Unternehmen und Behörden, auch anonyme Meldungen entgegenzunehmen. Im Entwurf werden anonyme Meldungen zwar nicht ausgeschlossen; die internen Stellen müssen sie aber nicht entgegennehmen. Außerdem sollen sie eine geringere Priorität haben als Hinweise, deren Absender:innen sich zu erkennen geben.

Schutz von Whistleblowern: Kritik an Meldestellen

Die Arbeitgeber-Verbände begrüßen in ihrer Stellungnahme hingegen die fehlende Pflicht, anonyme Hinweise entgegenzunehmen. „Es muss weiter möglich bleiben, dass Unternehmen selbst darüber entscheiden können, ob sie anonyme Meldungen ermöglichen wollen. Effektive Weiterverfolgung erfordert oftmals nochmalige gezielte Nachfragen“, heißt es in dem Papier. Durch die Sicherstellung der Vertraulichkeit seien die Whistleblower:innen ausreichend geschützt. Die Arbeitgeber stören sich aber an den externen Meldestellen. Ein Unternehmen könne am besten selbst entscheiden, wie mit einem Fehlverhalten umzugehen sei. Der Entwurf wird nun im Bundestag beraten“.

"Kritik am Entwurf des Whistleblower-Schutzgesetzes"


28.07.2022 08:50
Kommt endlich der Schutz für Whistleblower?
Darauf mussten wir lange warten und ohne die Androhung einer Klage durch den Europäischen Gerichtshof hätte es die deutsche Politik auf eine noch längere Bank geschoben. Deutschland bringt nun einen Gesetzentwurf zum Schutz für Whistleblower und zur Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen und Behörden auf den Weg. Dazu schreibt Markus Decker in der Frankfurter Rundschau heute (S. 13):

„Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf gebilligt, der Bürgerinnen und Bürger, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen oder Behörden geben, besser vor Kündigung und Mobbing schützen soll. Der Entwurf soll nun von Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden. Bei der Reform steht Deutschland unter Zeitdruck, denn es droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Eigentlich lief im Dezember eine Frist für die EU-Staaten aus, gemeinsame Regeln zum Schutz sogenannter Whistleblower in nationales Recht umzuwandeln.

Die Hinweise können Gesetzesverstöße gegen Umweltschutzvorgaben oder gegen Sicherheitsvorschriften sein. Die Meldestellen, an die sich die Whistleblower laut Entwurf künftig wenden können, müssen die Identität der Hinweisgeber vertraulich behandeln. Alle Arbeitgeber und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten sollen eine solche Meldestelle einrichten müssen.

In einem Konzern soll es ausreichen, wenn es eine Meldestelle bei der Konzernmutter gibt. Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie für jeden Hinweisgeber, der Bedenken hat, sich an eine interne Stelle zu wenden, will Justizminister Marco Buschmann (FDP) die Möglichkeit schaffen, beim Bundesamt für Justiz vorstellig zu werden.

Allerdings stößt der Entwurf von verschiedenen Seiten auf Kritik. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände schrieb bei Twitter, Hinweisgeberschutz sei wichtig, und Arbeitgeber könnten Fehler im Unternehmen am schnellsten beseitigen. Der Gesetzentwurf gehe aber „über die EU-Richtlinie hinaus und muss überarbeitet werden“. Konkreter wurde die BDA nicht.

David Werdermann, Projektkoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, sagte: „Wer auf ein umfassendes Schutzgesetz für Whistleblowerinnen und Whistleblower gehofft hat, wird enttäuscht. Der Entwurf lässt viele Hinweisgebende im Stich und legt ihnen Steine in den Weg.“

So würden Meldungen nicht geschützt, wenn sie sich auf Fehlverhalten bezögen, das nicht gegen Rechtsvorschriften verstoße. „Dabei kann es auch bei solchem Fehlverhalten ein erhebliches öffentliches Interesse am Bekanntwerden geben“, betonte Werdermann. „Das zeigen etwa Missstände in der Pflege oder rechtsextreme Chats von Polizeibeamten, die oft keinen Straftatbestand erfüllen, aber trotzdem skandalös und schädlich für das Gemeinwohl sind.“

Geheimdienste seien überdies vollständig ausgenommen. Edward Snowden, der weltweite Massenüberwachung ans Licht gebracht habe, wäre demnach in Deutschland nach dem Gesetzentwurf nicht geschützt. „Hier wird angeblichen Sicherheitsinteressen einseitig der Vorrang gegenüber der Presse- und Meinungsfreiheit eingeräumt.“

Schließlich fehle es auch weiterhin an abschreckenden Sanktionen für Unternehmen, wenn sie rechtswidrig gegen Whistleblower und Whistleblowerinnen vorgingen. „Bußgelder sind auf maximal 100 000 Euro beschränkt“, so Werdermann. „Unternehmen wie Volkswagen oder Wirecard bezahlen das aus der Portokasse.“

Die Abwehr gegen ein Whistleblowing-Gesetz aus der Wirtschaft, aber auch Teilen der Behörden und der Justiz ist heftig, sonst hätte sich der Vorgang auch nicht über Jahre hingezogen. Nun beginnt die heiße Phase und die Gegner laufen sich warm. Dabei ist der Entwurf schon so abgemildert, um nicht zu sagen: verwässert, dass keine wirkliche Weichenstellung zu erwarten ist.


"Siehe zur weiteren Kritik am Gesetesentwurf"

Bei Bedarf an Beratung und Hilfe:
"Das Whistleblower-Netzwerk"

"Information"

22.07.2022 09:12
Hart aber fair – was es beim Aufhebungsvertrag zu beachten gilt
Wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getrennte Wege gehen, sieht das Arbeitsrecht mehrere Möglichkeiten vor. Zwei besonders gängige sind: die Kündigung und der Aufhebungsvertrag. Die Kündigung ist an gesetzliche oder vertragliche Fristen geknüpft und in der Regel setzt er einen Kündigungsgrund voraus, ein Aufhebungsvertrag lässt sich jederzeit schließen. Nur fair verhandelt muss er sein. Was Arbeitgeber dabei zu beachten haben, fasst Arbeitsrechtlerin Larissa-Roxana Stergiou für „Markt & Mittelstand“ zusammen:

"Knirscht es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so heftig, dass eine weitere Zusammenarbeit vernünftigerweise nicht mehr in Betracht kommt, schlägt der Arbeitgeber oft einen Aufhebungsvertrag vor. Auch um eine besonders lange Kündigungsfrist abzukürzen, ist der Aufhebungsvertrag in der Praxis das Mittel der Wahl. Sind sich beide Seiten einig, müssen sie ihren Willen, das Arbeitsverhältnis aufzuheben, lediglich schriftlich festhalten. Zu beachten ist dabei u.a., dass der Aufhebungsvertrag nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder den Grundsatz von gegen Treu und Glauben verstößt – und nicht das Gebot des fairen Verhandelns unterläuft.

Das Gebot fairen Verhandelns ist eine sogenannte vertragliche Nebenpflicht. Damit soll bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses ein Mindestmaß an Fairness gewährleistet werden. Gegen den Grundsatz des fairen Verhandelns verstößt, wer bei der Aufnahme von Vertragsverhandlungen eine für sein Gegenüber unfaire Situation herbeiführt oder ausnutzt. Die Gerichte stellen hierbei darauf ab, ob die Entscheidungsfreiheit in zu missbilligender Weise beeinflusst wird, indem beispielsweise psychischer Druck ausgeübt wird.

Über die Frage, ob und wann es unfair ist, wenn der Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer Druck ausübt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, hatte unlängst das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden (Az. 6 AZR 333/21). Es ging um eine Arbeitnehmerin, die zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags in das Büro des Geschäftsführers gerufen wurde. Dort traf sie außer den Geschäftsführer auch dessen Rechtsanwalt an und sah sich mit dem Vorwurf konfrontiert, ihren Arbeitgeber betrogen zu haben. Sie bekam einen vorbereiteten Aufhebungsvertrag vorgelegt, der ein einvernehmliches Ausscheiden vorsah. Ihrer Bitte um Bedenkzeit und rechtlichen Beistand – so trug jedenfalls die Arbeitnehmerin vor Gericht vor – entsprachen der Geschäftsführer und der Anwalt nicht. Vielmehr erklärte der Anwalt, der Aufhebungsvertrag sei „vom Tisch“, wenn die Arbeitnehmerin ohne ihn zu unterzeichnen durch die Tür gehe. Nach etwa zehn Minuten Pause unterschrieb die Frau.

War das Verhalten des Arbeitgebers in diesem Fall unfair? Das BAG entschied: Nein, der Arbeitgeber habe das Gebot des fairen Verhandelns nicht verletzt. Faires Verhandeln setze voraus, dass die Entscheidungsfreiheit des Vertragspartners gewährleistet sei; dieser müsse jederzeit Herr über seine Entscheidung bleiben. Dies sei er objektiv betrachtet dann nicht mehr, wenn ihm nur noch eine einzige Option verbliebe. Solange er die Situation noch durch ein schlichtes „Nein“ beenden könne, sei dies nicht unfair, sondern Ausfluss eines im Rahmen von Vertragsverhandlungen zulässigen Drucks, mit dem der Arbeitgeber versucht, sein Verhandlungsziel zu erreichen. Dies gelte selbst dann, wenn der Arbeitgeber keine (weitere) Bedenkzeit einräumt.

Die Entscheidung ist vor allem aus betrieblicher Sicht konsequent: Dürfte der Arbeitgeber keinen Druck ausüben, um zu einer schnellen Einigung mit dem Arbeitnehmer zu gelangen, geriete er mit Blick auf die außerordentliche Kündigung unter enormen Zeitdruck. Außerordentlich kündigen muss er nämlich innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, nachdem er Kenntnis von den Umständen erlangt hat, die Anlass für die Kündigung sind. Dürfte er den Arbeitnehmer im Rahmen von Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag nicht zeitlich unter Druck setzen, wäre er somit davon abgehalten, überhaupt einen Einigungsversuch mit dem Arbeitnehmer anzustrengen.

Aus Arbeitnehmersicht ist festzuhalten, dass die Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag tatsächlich meist eine Ausnahme- und psychische Drucksituation ist. Gleichwohl ist zu bedenken, dass es sich noch immer um eine Verhandlungssituation handelt, in der beide Seiten Druck ausüben dürfen, um ihre Verhandlungsziele zu erreichen. In vielen Fällen ist es auch im Sinne des Arbeitnehmers, eine außerordentliche Kündigung vermeiden. Gegen die kann der Arbeitnehmer zwar noch vor Gericht ziehen. Kitten kann er das Arbeitsverhältnis aber im Regelfall nicht mehr, sondern allenfalls im Vergleichswege eine Abfindung erreichen, die meist eh schon im Aufhebungsvertrag enthalten gewesen wäre“.
"Aus Markt und Mittelstand"

18.07.2022 14:14
104 Länder zahlen fairere Löhne als Deutschland
Es wird noch 132 Jahre dauern, bis Frauen und Männer die gleichen Gehälter, Chancen und Rechte haben werden, rechnet das Weltwirtschaftsforum vor. Deutschland schneidet vor allem in einer Kategorie besonders schlecht ab. Dazu schreiben ManagerMagazin und Spiegel-Online am 13.7.22:

Der langjährige Trend zu mehr Gleichberechtigung der Geschlechter ist durch die Pandemie ins Stocken geraten. Covid-19 hat die Gleichstellung der Geschlechter um eine Generation zurückgeworfen. Das ist das bittere Fazit des Weltwirtschaftsforums (WEF). 132 Jahre wird es noch dauern, bis Frauen und Männer weltweit die gleichen Chancen, Gehälter und Rechte haben werden, rechnet das WEF in seinem »Global Gender Gap Report« vor.
Der Bericht wird seit 2006 jährlich veröffentlicht, untersucht wird dafür in 146 Ländern, wie es um die Chancen von Frauen und Männern steht im Hinblick auf Gesundheit, Bildung, ökonomische Teilhabe und politische Mitwirkung. Das Ergebnis: Die Coronapandemie hat Frauen weltweit in traditionelle Rollenmuster zurückgedrängt.

Kochen, putzen, Kinder betreuen – die sogenannte Care-Arbeit wurde auch schon vor Corona hauptsächlich von Frauen erledigt. Während der Pandemie waren weltweit Kindergärten und Schulen geschlossen, die Zusatzbelastung blieb vor allem an den Frauen hängen.

Für beide das Gleiche ist eben nicht gerecht

»Die Fortschritte bei der Überwindung der globalen Geschlechterkluft sind zu langsam, um die während der Pandemie aufgelaufenen Verluste wieder aufzuholen«, heißt es in der Studie. Die Geschlechterparität in der Erwerbsbevölkerung ist nun auf dem niedrigsten Stand, der jemals ermittelt wurde. Die Autoren fürchten deshalb, dass Frauen unter den weltweit steigenden Lebenshaltungskosten besonders leiden werden.

Gezielte Maßnahmen, die Frauen dabei unterstützen, zurück ins Berufsleben zu finden und die Förderung von weiblichen Talenten in Zukunftsbranchen seien nun weltweit gefragt, sagt WEF-Geschäftsführerin Saadia Zahidi: »Andernfalls riskieren wir, die Errungenschaften der letzten Jahrzehnte dauerhaft zu untergraben.«

Wirtschaftliche Teilhabe in Deutschland auf Stand von 2009

Deutschland schafft es im diesjährigen Ranking auf Platz 10, mit dem besten jemals im Ranking erzielten Wert. Aber: In der Kategorie »Wirtschaftliche Teilhabe und Chancen« büßte Deutschland bei allen Indikatoren Punkte ein und liegt nun wieder auf dem Stand von 2009. Untersucht wird hier zum Beispiel, ob gleiche Arbeit bei Männern und Frauen gleich bezahlt wird – und in diesem Punkt schneidet Deutschland besonders schlecht ab. Im weltweiten Vergleich reicht es nur für Platz 105.

Am besten schneidet Deutschland in der Kategorie »Politische Teilhabe« ab, dort gab es auch die größten Verbesserungen seit 2006. Bewertet wird hier unter anderem der Frauenanteil im Deutschen Bundestag und die Anzahl der Ministerinnen.

In der Kategorie »Bildung« attestieren die Autoren der Bundesrepublik, die Gerechtigkeitslücke zu fast 98 Prozent geschlossen zu haben. Zahlreiche andere Staaten kommen hier allerdings auf noch bessere Werte, sodass Deutschland in diesem Feld nur auf Platz 81 des Rankings landet.

In der Kategorie »Gesundheit und Überleben« wird etwa die Lebenserwartung gewertet. Hier gab es in den letzten Jahren in Deutschland kaum Veränderungen. Zu 97 Prozent besteht hier Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern.
Vorbild Island

Auf Platz eins des weltweiten Rankings steht seit Jahren unangefochten Island, das die Lücke zwischen Männern und Frauen mittlerweile zu mehr als 90 Prozent schließen konnte. Danach folgen Finnland, Norwegen und Neuseeland. Vor Deutschland liegen noch Schweden, Ruanda, Nicaragua, Namibia und Irland.

Regional betrachtet ist Nordamerika Vorreiter. Dort wird es noch 59 Jahre dauern, bis Frauen und Männer nach den WEF-Kategorien wirklich gleichberechtigt sind. Auf Platz zwei folgt Europa mit 60 Jahren bis zur Chancengleichheit. Schlusslicht ist Südasien. Dort wird es noch fast 200 Jahre dauern, bis Frauen zu Männern aufschließen können.

15.07.2022 09:18
Hat Fairness als Grundhaltung des Menschen ausgedient?
Das fragt Dr. Alexandra Hildebrandt, freie Publizistin, Autorin und Nachhaltigkeitsexpertin, in ihrem Xing-Portal. Sie schreibt:

„Fairness ist ein ethisch-sittlicher Wert, der – wie Leistungsbereitschaft oder Teamgeist – dem Sport entstammt. Dieser verhält sich zum Alltag „wie das Heilige zum Profanen“, sagt der Philosoph Peter Sloterdijk: „Er bildet eine Modellwelt, in der sich alles, was man aus der Durchschnittswelt kennt, in einer höheren Verdichtung darstellt.“

Das meint auch der Unternehmer Matthias Krieger, wenn er von einem Brennglas spricht, unter dem sich zeigt, was Fairness ausmacht. Dazu gehört für ihn nicht nur, (un)geschriebene Regeln konsequent und bewusst einzuhalten, sondern auch „die anderen um mich herum als Menschen zu achten und zu respektieren – unabhängig davon, ob sie Gegner sind oder zum eigenen Team gehören.“ Fairness steht für eine Grundhaltung des Menschen: die unbedingte Achtung des Gegners und die Wahrung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit.

In einer Gesellschaft wie der unsrigen versteht sich Fairness häufig nicht mehr von selbst.

Das Konkurrenzprinzip hat schärfere Züge erhalten, die Bereitschaft zur Gewalt hat zugenommen und die Ehrfurcht vor dem Leben nachgelassen. Deshalb muss Fairness wieder neu zum Bewusstsein gebracht werden. Vor allem junge Menschen möchte der Unternehmer Matthias Krieger durch sein Beispiel als ehemaliger Spitzensportler anregen, Sport zu treiben und nach Leistung zu streben, die mit einer ethischen Einstellung verbunden wird. In seinem Buch „Werte.

Das Fundament unserer Leistungskultur“ verweist er auf ein legendäres Beispiel für selbstlose Fairness: Unvergessen ist für ihn, wie sich Jan Ullrich (auch wenn sein Doping zu verurteilen ist) bei der Tour de France 2003 verhalten hat, als zehn Kilometer vor dem Ziel der 15. Etappe sein Hauptkonkurrent Lance Armstrong stürzte: „Jan Ullrich lag zu diesem Zeitpunkt nur insgesamt 15 Sekunden hinter Lance Armstrong. Es wäre ein Leichtes für ihn gewesen, den Gestürzten einfach zu überholen und sich selbst an die Spitze zu setzen und damit seine Chancen auf den Gesamtsieg der Tour zu erhöhen. Stattdessen drosselte er das Tempo und wartete, bis Armstrong wieder aufgeschlossen hatte. Dieser gewann anschließend die Etappe und baute seinen Vorsprung auf Jan Ullrich auf 67 Sekunden aus. Jan Ullrich wurde für sein faires Verhalten von Fans und Presse gefeiert und mit der Fair-Play-Plakette der Deutschen Olympischen Gesellschaft ausgezeichnet.“ Der Presse sagte er später, dass sein Verhalten für ihn „ganz normal“ gewesen sei.

Noch ein anderes Beispiel: Bei der Weltmeisterschaft 2005 in Shanghai korrigierte der deutsche Tischtennisspieler Timo Boll im Achtelfinale gegen den Chinesen Liu Guozheng beim Stand von 13:12 im entscheidenden siebten Satz eine Fehlentscheidung des Schiedsrichters zu seinen Ungunsten, als er einen Kantenball seines Gegners anzeigte und damit den Schiedsrichter überstimmte. Am Ende verlor Boll zwar das Match, gewann aber vor allem in China viele Sympathien. Für seine Fair-Play-Aktion erhielt er später den World Fair Play Award.

Im Unternehmenskontext gehört für Matthias Krieger zur Fairness und einem respektvollen Umgang in seinem Unternehmen Krieger + Schramm ebenso, dass „Gutes tun“ honoriert wird. Der Fokus ist nicht nur auf konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge gerichtet, sondern auch auf das, „was gut läuft und was wir mit vereinten Kräften stemmen.“ Um die aktuellen Herausforderungen zu meistern, braucht es eine Rückbesinnung auf dieses Thema in all seinen Ausprägungen, weil unsere Gesellschaft sonst zu zersplittern droht. Fairness hält sie im Innersten zusammen. Fairness ist ein ethisch-sittlicher Wert, der – wie Leistungsbereitschaft oder Teamgeist – dem Sport entstammt. Dieser verhält sich zum Alltag „wie das Heilige zum Profanen“, sagt der Philosoph Peter Sloterdijk: „Er bildet eine Modellwelt, in der sich alles, was man aus der Durchschnittswelt kennt, in einer höheren Verdichtung darstellt.“

Das meint auch der Unternehmer Matthias Krieger, wenn er von einem Brennglas spricht, unter dem sich zeigt, was Fairness ausmacht. Dazu gehört für ihn nicht nur, (un)geschriebene Regeln konsequent und bewusst einzuhalten, sondern auch „die anderen um mich herum als Menschen zu achten und zu respektieren – unabhängig davon, ob sie Gegner sind oder zum eigenen Team gehören.“ Fairness steht für eine Grundhaltung des Menschen: die unbedingte Achtung des Gegners und die Wahrung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit.

In einer Gesellschaft wie der unsrigen versteht sich Fairness häufig nicht mehr von selbst.

Das Konkurrenzprinzip hat schärfere Züge erhalten, die Bereitschaft zur Gewalt hat zugenommen und die Ehrfurcht vor dem Leben nachgelassen. Deshalb muss Fairness wieder neu zum Bewusstsein gebracht werden. Vor allem junge Menschen möchte der Unternehmer Matthias Krieger durch sein Beispiel als ehemaliger Spitzensportler anregen, Sport zu treiben und nach Leistung zu streben, die mit einer ethischen Einstellung verbunden wird. In seinem Buch „Werte.

Das Fundament unserer Leistungskultur“ verweist er auf ein legendäres Beispiel für selbstlose Fairness: Unvergessen ist für ihn, wie sich Jan Ullrich (auch wenn sein Doping zu verurteilen ist) bei der Tour de France 2003 verhalten hat, als zehn Kilometer vor dem Ziel der 15. Etappe sein Hauptkonkurrent Lance Armstrong stürzte: „Jan Ullrich lag zu diesem Zeitpunkt nur insgesamt 15 Sekunden hinter Lance Armstrong. Es wäre ein Leichtes für ihn gewesen, den Gestürzten einfach zu überholen und sich selbst an die Spitze zu setzen und damit seine Chancen auf den Gesamtsieg der Tour zu erhöhen. Stattdessen drosselte er das Tempo und wartete, bis Armstrong wieder aufgeschlossen hatte. Dieser gewann anschließend die Etappe und baute seinen Vorsprung auf Jan Ullrich auf 67 Sekunden aus. Jan Ullrich wurde für sein faires Verhalten von Fans und Presse gefeiert und mit der Fair-Play-Plakette der Deutschen Olympischen Gesellschaft ausgezeichnet.“ Der Presse sagte er später, dass sein Verhalten für ihn „ganz normal“ gewesen sei.

Noch ein anderes Beispiel: Bei der Weltmeisterschaft 2005 in Shanghai korrigierte der deutsche Tischtennisspieler Timo Boll im Achtelfinale gegen den Chinesen Liu Guozheng beim Stand von 13:12 im entscheidenden siebten Satz eine Fehlentscheidung des Schiedsrichters zu seinen Ungunsten, als er einen Kantenball seines Gegners anzeigte und damit den Schiedsrichter überstimmte. Am Ende verlor Boll zwar das Match, gewann aber vor allem in China viele Sympathien. Für seine Fair-Play-Aktion erhielt er später den World Fair Play Award.

Im Unternehmenskontext gehört für Matthias Krieger zur Fairness und einem respektvollen Umgang in seinem Unternehmen Krieger + Schramm ebenso, dass „Gutes tun“ honoriert wird. Der Fokus ist nicht nur auf konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge gerichtet, sondern auch auf das, „was gut läuft und was wir mit vereinten Kräften stemmen.“ Um die aktuellen Herausforderungen zu meistern, braucht es eine Rückbesinnung auf dieses Thema in all seinen Ausprägungen, weil unsere Gesellschaft sonst zu zersplittern droht. Fairness hält sie im Innersten zusammen“.

Wesentliche Grundlagen und Klärungen dazu finden sich in dem Buch
„Fairness. Der Schlüssel zu Kooperation und Vertrauen“ von Dr. Norbert Copray. Erhältlich als Print oder E-Book:
"Das Buch "Fairness"

12.07.2022 14:15
Raubbau an der Natur ungebrochen - Weltbiodiversitätsrat drängt auf Einsicht und Handlungsänderung
Bericht des Weltbiodiversitätsrats IPBES Wissenschaftler kritisieren Profitgier zu Lasten der Natur
Was ist uns die Natur wert? Dieser Frage haben sich laut Spiegel-Online nun Fachleute des Weltbiodiversitätsrats IPBES in einem Bericht angenähert: Fazit: Gewinnstreben schließt die Berücksichtigung der vielfältigen Werte der Natur häufig aus:

„Im Grunde weiß die Menschheit schon lange, dass es um die Natur oft nicht gutsteht. Doch beim Schutz dieser wichtigen Ressource steht sich der Mensch selbst im Weg, bemängeln Wissenschaftler. Ein verengter Blick auf die Natur und ökonomisches Gewinnstreben verhindern einem nachhaltigen Artenschutz, erklärte der Weltbiodiversitätsrat IPBES nun in Bonn zu einem Expertenbericht.

Die Art, wie Natur in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen bewertet werde, sei ein Schlüsselfaktor der globalen Biodiversitätskrise – zugleich aber auch eine Chance, sie anzupacken, hieß es. Ein vorherrschender Blick auf kurzzeitige Gewinne und wirtschaftliches Wachstum schließe die Berücksichtigung der vielfältigen Werte der Natur häufig aus.

Umweltverbände äußerten sich zustimmend. Der Naturschutzbund (Nabu) erklärte, das Bruttoinlandsprodukt steige oft, wenn Natur vernichtet werde, etwa um eine Straße oder einen Damm zu bauen. »Kurzfristig profitieren wir von günstigen Preisen für ein T-Shirt oder einen Liter Milch. Doch langfristig gefährden wir damit unseren Wohlstand«, sagte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Dieser hänge auch von intakten Ökosystemen ab.

Die Umweltstiftung WWF betonte: »Für die einen ist die Natur nur Lieferantin von Nahrung und Wasser, für die andern ist sie die schützenswerte Mutter Erde«. Politische Entscheidungen sollten in Zukunft die Vielfalt zwischen ethischen, ökonomischen und kulturellen Leistungen der Natur besser widerspiegeln. »Wir müssen dringend weg vom kurzfristigen und gewinnorientierten Denken, das Wachstum über alles andere stellt«, erklärte der WWF.

Bis zu eine Million Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht

Indigene Gruppen aus Südamerika begrüßten die Beschlüsse. »Wir feiern insbesondere die Empfehlung, unsere territorialen Rechte und unser traditionelles Wissen anzuerkennen, was für einen wirksamen Schutz des Amazonasgebiets unerlässlich ist«, erklärte José Gregorio Diaz Mirabal, Koordinator des Dachverbands der indigenen Gruppen im Amazonasbecken (Coica).

Den Bericht (»Values Assessment«) hatte ein Treffen mit mehr als 900 Vertretern der 139 IPBES-Mitgliedsstaaten am Samstag in Bonn gebilligt. 82 Experten aus 47 Ländern arbeiteten an dem Papier mit, das sich auf mehr als 13.000 wissenschaftliche Referenzen stützt. Laut einem schon 2019 veröffentlichten Papier dieses Gremiums sind bis zu eine Million Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Das Wirtschaftswachstum war als ein wichtiger Faktor genannt worden.

Laut dem neuen Report haben wirtschaftliche und politische Entscheidungen bestimmte Werte der Natur bevorzugt, die zum Beispiel der marktwirtschaftlich orientierten Nahrungsmittelproduktion nützlich sind. Damit werde aber nicht angemessen berücksichtigt, wie Eingriffe in die Natur sich auf die Lebensqualität von Menschen insgesamt auswirken. Außerdem werde übersehen, dass etwa Klimaregulierung und kulturelle Identität ebenfalls mit Natur zu tun haben.

Es gebe keinen Mangel an Ansätzen, um die Werte der Natur sichtbar zu machen. Woran es fehle, seien aber Methoden, mit der ungleichen Machtverteilung zwischen Gruppen umzugehen und die verschiedenen Werte der Natur in politische Entscheidungen einzubeziehen.

Studie über invasive Arten geplant

Mitautorin Patricia Balvanera aus Mexiko erklärte, angesichts der globalen Biodiversitätskrise sei eine Verlagerung von Entscheidungen hin zu den vielfältigen Werten der Natur wichtig. »Dies bedeutet auch eine Neudefinition von Entwicklung und guter Lebensqualität«, sagte Balvanera. In Bonn beschlossen wurde ein neuer IPBES-Bericht zum Thema Wirtschaft und Biodiversität, der 2025 fertiggestellt sein soll. Im kommenden Jahr soll eine Studie über invasive Arten vorgelegt werden“.

08.07.2022 12:36
Wenig Verantwortung in der Lederwaren- & Schuhbranche
Eine gründliche Unternehmensbefragung bestätigt: Die Lederwaren- und Schuhbranche kennt die Risiken ihrer Lieferkette nicht. Und ignoriert sie. Wissentlich?

Bei der Herstellung von Lederwaren, Handtaschen und Schuhen sind die Arbeiter*innen hohen Risiken ausgesetzt. Oft verdienen sie nur einen Hungerlohn und riskieren ihre Gesundheit durch ungeschützten Kontakt zu gefährlichen Chemikalien. Zudem wird die Umwelt häufig dramatisch geschädigt. Berndt Hinzmann (Referent für „Wirtschaft, Menschenrechte, Lieferkette Textilien und Leder“ bei Inkota, berichtete am 24.6.22:

"INKOTA hat gemeinsam mit Südwind Österreich Unternehmen von Görtz über Wortmann bis Zalando zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten befragt. Fünf von zehn Unternehmen verweigerten die Auskunft. Dazu zählt auch Wortmann mit der Marke Tamaris.
Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen: unzureichend

Zalando, About You, Otto, Görtz und Legero wissen viel zu wenig über die Risiken und Missstände in der globalen Lieferkette von Lederwaren. Das ist das Ergebnis der Befragung. Die bisher ergriffenen Maßnahmen der Einzel- und Onlinehändler zur Beseitigung von Missständen sind unzureichend. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten, wie sie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz und auch das geplante EU-Lieferkettengesetz erfordern, ist nicht etabliert und die Nachweise reichen nicht aus.

Unternehmensbefragung: Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Praxis

Die Studie verdeutlicht: In der Produktgruppe Lederwaren werden Sorgfaltspflichten noch weniger ernst genommen als bei Bekleidung und Textilien. Dabei ist die Produktion von Lederwaren in Ländern wie Indien, Bangladesch und Pakistan hoch riskant. Die Arbeitsbedingungen sind geprägt von der Missachtung von Arbeitsrechten, einem verantwortungslosen Umgang mit Chemikalien und extrem niedrigen Löhnen.

Unternehmen müssen Verantwortung für Menschenrechte übernehmen

Die Arbeitsbedingungen für Arbeiter*innen in der Leder- und Schuhproduktion müssen sich unbedingt verbessern! Der Schlüssel dazu ist Transparenz. Nur wer die Risiken in seiner Lieferkette kennt, kann wirksame Maßnahmen ergreifen. Sorgfaltspflichten müssen von Unternehmen ambitioniert umgesetzt werden - Gewinne dürfen nicht länger auf Kosten von Menschen und der Umwelt gemacht werden. Es ist höchste Zeit, dass Unternehmen, die Schuh oder Lederwaren verkaufen, ihrer Verantwortung gerecht werden. Die Rechte der Menschen, die für sie arbeiten, müssen respektiert und die Umwelt geschützt werden – und Unternehmen müssen öffentlich darüber berichten, wie sie dies sicherstellen. Die Unternehmensbefragung zeigt: Dieser Verantwortung kommen Unternehmen bisher nicht ausreichend nach!

Tamaris/Wortmann verweigert Auskunft – Wir fragen weiter nach: Fair produziert?

Das Unternehmen Wortmann mit der europaweit bekannten Marke Tamaris hält bisher geheim, unter welchen Umständen die beliebten Markenschuhe produziert werden. Trotz ambitioniert klingender Bekenntnisse zum Thema Nachhaltigkeit, schweigt Tamaris/Wortmann darüber, wie das Unternehmen dafür sorgt, dass Arbeiter*innen zu ihren Rechten kommen. Das muss sich ändern!

Der Branchenriese Tamaris muss öffentlich und transparent berichten, wie die Risiken in der gesamten Lieferkette abgestellt werden. Deshalb starten wir die Aktion „Frag nach: Fair produziert?“ und haken bei Tamaris nach, wo und unter welchen Bedingungen Tamaris‘ Schuhe hergestellt werden.

Die Befragung samt Ergebnis kann hier heruntergeladen werden:
"Bericht zur Lederwaren- und Schuhbranche zu den sozialen und ökologischen Risiken"

01.07.2022 14:40
Greenwashing in großem Stil? Finanzprodukte in der Klimakrise noch nicht ehrlich genug
Finance Watch fürchtet die Diskreditierung des Emissionsziels. Deshalb schlägt die NGO jetzt strengere Regeln vor. Antje Mathez schreibt dazu in der Frankfurter Rundschau (1.7.22, S. 14):

Ob aus der Wirtschaft oder der Politik – fast täglich werden Netto-Null-Emissionsziele (Net Zero targets) verkündet. Manche Unternehmen oder Kommunen führen sie neu ein, manche sind schon weiter, verschärfen ihre Vorgaben für den Klimaschutz. Denn: Ein grünes Image heften sich alle gerne an. Das mögen Anlegerinnen und Kunden. Doch da es bislang keine allgemeingültige Definition gibt, unterscheiden sich die Details hinter dem Netto-Null-Label enorm. Manche Ankündigungen beziehen sich nur auf Kohlendioxid, andere auf alle Treibhausgase. Manchmal werden gar keine echten Reduktionen angestrebt, sondern nur Kompensationsmaßnahmen. Ein großes Durcheinander.

Vergangene Woche haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Regierungen der Europäischen Union zwar für mehr Transparenz gesorgt und die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen auf den Weg gebracht. Die Regulierung greift aber erst – je nach Art des Unternehmens – ab 2024 bis 2026 und ersetzt mit Sicherheit keine Einigung auf ein paar grundlegende Definitionen in Sachen Nachhaltigkeit.

Netto-Null als Greenwashing-Instrument?

Finance Watch warnt nun, dass die Bezeichnung Netto-Null als Greenwashing-Instrument diskreditiert zu werden droht, und fordert eine Verschärfung der Vorschriften. Die Nichtregierungsorganisation veröffentlichte dazu am Donnerstag den Bericht „The Problem lies in the net“ (Das Problem ist das Netto), der Empfehlungen an die politischen Entscheidungsträger enthält. Sie sollen dafür sorgen, dass „sinnvolle Netto-Null-Ziele festgelegt und von den Finanz- und Nichtfinanzsektoren erreicht werden“.

Ziel des Labels Netto-Null solle nicht die Dekarbonisierung von Finanzportfolios oder die Rechtfertigung des „business as usual“ sein, „sondern die Dekarbonisierung der realen Welt, um eine Klimakatastrophe zu vermeiden“, erklärte Finance Watch zur Vorstellung des Berichts. Der Finanzsektor könne Nicht-Finanzunternehmen zwar zur Kohlenstoffneutralität drängen, doch würden konkurrierende Ziele und Messungen für Netto-Null zu Verwirrung führen.

Die gemeinnützige Organisation verweist auf „die jüngsten Greenwashing-Skandale“, womit vor allem die DWS gemeint sein dürfte. Der Vermögensverwalter der Deutschen Bank hatte sein Produktportfolio wohl grüner dargestellt, als es ist. Diese Skandale würden zeigen, dass der Mangel an Klarheit zu irreführenden Behauptungen führen könne, die der Glaubwürdigkeit der Netto-Null-Ziele schadeten.

Netto-Null-Emissionen und Klimaneutralität sind zwei Unterschiedliche Label

Aber was heißt eigentlich Netto-Null? Netto-Null bedeutet laut Weltklimarat, dass alle durch Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen durch Reduktionsmaßnahmen wieder aus der Atmosphäre entfernt werden müssen und somit die Klimabilanz der Erde netto, also nach den Abzügen durch natürliche und künstliche Senken, Null beträgt. Auf Unternehmensebene ist das ein ehrgeiziges Ziel, das sich theoretisch auf die gesamte Organisation und ihre Wertschöpfungskette bezieht. Es besagt, dass auch die indirekten Emissionen von den Lieferanten bis hin zu den Verbraucher:innen reduziert werden müssen. Da das aber ein komplexes Unterfangen darstellt in einer Welt, in der Firmen nicht ihre gesamte Wertschöpfungskette kontrollieren können, werden die dort anfallenden Klimagase, sogenannte Scope-3-Emissionen, bislang nicht in die Berechnungen einbezogen.

Nicht zu verwechseln ist Netto-Null mit dem Label der Klimaneutralität. Es besagt, dass die Emissionen für einen Unternehmensstandort, ein Produkt, eine Marke oder eine Veranstaltung so weit wie möglich reduziert und der verbliebene CO2-Ausstoß kompensiert wurde.

Finance Watch fordert mehr Regulierung und Kontrolle

Zur Ruf-Rettung von Netto-Null empfiehlt Finance Watch einen verstärkten Regulierungsrahmen. Danach sollen Finanzinstitute unter anderem nur dann den „Netto-Null-Status“ beanspruchen können, wenn sie mindestens eines von drei Finanzprodukten mit Bezug zum Klimawandel verkaufen. Für die Realwirtschaft fordert der Bericht in erster Linie eine Pflicht zur Umsetzung von Übergangsplänen, die sich auf die Reduzierung der absoluten Treibhausgasemissionen einschließlich der Scope-3-Emissionen konzentrieren sollten. Die jeweiligen Ziele müssten von den Aufsichtsbehörden kontrolliert und durchgesetzt werden können. Thierry Philipponnat, Chefökonom von Finance Watch, kommentierte: „Der Begriff „Netto-Null“ kann nur dann sinnvoll sein, wenn wir ihn genau definieren und ihn nutzen, um politische Maßnahmen und Praktiken durchzuführen, die sich in der Praxis auswirken werden.“

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