Blog nach Monat: August 2014

08.08.2014 11:34
Wie gefährlich und was Sexting ist
Cyber-Mobbing wird zu Sexting. „High-Tech-Flirts“ werfen ihre Schatten – mit teils dramatischen Folgen. Junge Menschen sind besonders gefährdet. Der Begriff Cyber-Mobbing hat sich eingebürgert, wenn beim Mobbing das Internet eine zentrale Rolle spielt. Allerdings ist vieles, das mit Cyber-Mobbing gemeint wird, dem später erläuterten öffentlichen Bloßstellen (Shaming) oder einer Diffamierungskampagne (Defaming) zuzuordnen. Die Wortergänzung Cyber wird auch gesetzt, wenn etwa bei Stalking oder Bullying das Internet die benutzte Waffe ist. So kommt es zum Begriff Cyber-Bullying. Die sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet wird auch als Cyber-Grooming bezeichnet. In der Folge davon kann es zu Straftaten an Minderjährigen wie etwa zu kinderpornographischen Aufnahmen oder zu sexuellem Missbrauch kommen. Das Internet hat die Reichweite und Perfidie von Mobbing verändert, vor allem wegen der Anonymität. Die Wirkung ist dadurch oftmals noch gravierender.

Als Variante des Cyber-Mobbing wird das Sexting verstanden. Unter Sexting ist die private Verbreitung erotischen Bildmaterials vom eigenen Körper über Mobiltelefone, insbesondere Smartphones, zu verstehen. Das aus dem anglo-amerikanischen Sprachraum stammende Verbundwort setzt sich aus Sex und texting (engl. etwa: „Kurzmitteilungen verschicken“) zusammen. Sexting erfolgt bei Teenagern und jungen Erwachsenen durch Fototausch. Häufig wird zur Verbreitung Snapchat benutzt, eine Instant-Messaging-Anwendung für Smartphones und Tablets. Die mit ihr verschickten Fotos sollen nur eine bestimmte Anzahl an Sekunden sichtbar sein und sich dann selbst zerstören. Es ist jedoch mit relativ einfachen Mitteln möglich, versendete Dateien innerhalb der Ordnerstruktur des genutzten Gerätes zu finden und wiederherzustellen.

In Deutschland kann Sexting bei Minderjährigen einen Verstoß gegen §184b oder §184c StGB begründen. Während laut ersterem sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren ausnahmslos verboten sind, lässt §184c im Fall sexueller Darstellungen Jugendlicher zwischen 14 und 17 eine Straffreiheit zu für den Fall, dass das fragliche jugendpornografische Material „im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen“ hergestellt wurde. Da jedoch insbesondere der §184c erst seit November 2008 Rechtsgültigkeit hat, bleibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzuwarten, wie die deutsche Rechtsprechung diese neue Norm auf die Problematik des „Sexting“ anwenden wird. Verharmlost wird Sexting bisweilen als „High-Tech-Flirt“ ansehen.
Bereits ein Drittel deutscher Teenager haben Nacktfotos auf ihrem Handy. Doch nicht nur die Mädchen auf den Fotos, sondern auch wer derartige Dateien besitzt, kann große Probleme bekommen.

Neuerdings ist auch von Straining die Rede. Straining ist eine Spielart von Mobbing. Allerdings kann Straining bereits dann vorliegen, wenn nur eine einzige feindselige Handlung begangen wurde, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Straining liegt vor bei erzwungenem Stress am Arbeitsplatz, wenn das Opfer zumindest einer Maßnahme unterzogen wird, die eine negative Auswirkung auf seine Arbeitsbedingungen hat und über einen längeren Zeitraum andauert. Dabei ist das Opfer in ständiger Unterlegenheit gegenüber dem Täter (Strainer). Straining wird vorsätzlich gegen eine oder mehrere Personen ausgeübt.

Durch Straining wird das Opfer einem deutlich größeren Stress-Niveau ausgesetzt als durch diese Arbeit in der Regel verursacht wird. Der Stress-Pegel liegt dabei deutlich höher als der von Kollegen mit gleicher Qualifikation, gleicher Tätigkeit oder vergleichbarer Beschäftigung. Diese feindselige Handlung muß eine dauerhafte und konstante Folge der Arbeitsbedingungen nach sich ziehen. Das Opfer von Straining leidet deshalb unter mindestens einer feindlichen Handlung, die nicht abgeschlossen ist, sondern deren negative Auswirkungen langfristig und konstant das Arbeitsleben des Opfers beeinträchtigen. Was als Straining anzusehen ist, ist oft subjektiv und noch schwieriger als das üblicherweise Mobbing genannte Verhalten zu identifizieren.

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