Blog nach Monat: April 2018

19.04.2018 18:30
"Wo Bio draufsteht, muss Bio drin sein" - neue EU-Regeln
Der Hunger auf Öko-Lebensmittel wächst. Aber ist Bio auch wirklich immer Bio? Gegen den Etikettenschwindel hat die EU neue Regeln gebilligt: Zukünftig gibt es strengere Kontrollen bei Produktion und Import.

Mit neuen Regeln für den Öko-Landbau will die EU künftig Etikettenschwindel bei Bio-Lebensmitteln weiter eindämmen. Das EU-Parlament billigte mit großer Mehrheit eine entsprechende neue Verordnung. Sie sieht strengere Kontrollen vor, die künftig neben der Produktion auch die Lieferkette abdecken sollen. Bei importierten Bio-Lebensmitteln aus Drittländern sollen die EU-Regeln strikter eingehalten werden. Auch müssen Bio-Landwirte darauf achten, dass ihre Produkte nicht mit Pestiziden oder anderen Chemikalien verunreinigt werden.

Regeln sollen 2021 in Kraft treten

Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Juni 2017 nach jahrelangem Streit auf die Neuordnung geeinigt. Formal muss nun noch der Rat der Mitgliedsländer zustimmen, bevor die Regeln 2021 in Kraft treten sollen. "Wo Bio draufsteht, muss Bio drin sein", sagte der Grünen-Abgeordnete Martin Häusling, der über die neue Verordnung mitverhandelt hatte. Das neue Gesetz mache Bio-Siegel zu einer echten Marke für Qualität und schaffe Vertrauen bei Kunden, Bio-Landwirten und den Bio-Lebensmittelherstellern.

Mehr Hunger auf Bio-Produkte

Die Produktion von Öko-Lebensmitteln ist in der Europäischen Union in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Deutschland ist unter den Ländern mit dem höchsten Pro-Kopf-Verbrauch. Im Jahr 2013 gab jeder Deutsche durchschnittlich 93 Euro für Bio-Nahrung aus. Ökologische Landwirtschaft findet sich bisher jedoch nur auf etwa sieben Prozent der Weiden und Felder der EU.

Der steigende Hunger auf Öko-Produkte wird durch mehr Importe gestillt. Für diese Einfuhren sollen mit dem neuen Gesetz künftig strengere Regeln gelten. Auch Bio-Produkte aus dem außereuropäischen Ausland sollen eins zu eins den EU-Standards entsprechen. Lebensmittel, die davon abweichen, sollen nach Inkrafttreten der Verordnung nur noch fünf Jahre lang importiert werden dürfen. Ausnahmen kann es geben, falls Versorgungsengpässe drohen.

Gefahr durch Pestizide des Nachbarn

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft lobt die neue Verordnung als ein Fundament, aus dem ein gutes Bio-Recht werden könne. Zentrale Regeln müssten allerdings noch ausgearbeitet werden, erklärte Geschäftsführer Peter Röhrig. Kritisch sieht er die Tatsache, dass Landwirte künftig ihr Bio-Label verlieren können, wenn ihre Produkte mit Chemikalien verunreinigt sind.

Ökobauern dürften nicht für die Pestizidanwendungen ihrer Nachbarn haften, betont Röhrig. Die sozialdemokratische Europaabgeordnete Maria Noichl sieht durch diese Kontaminationsregel gar die Gefahr, dass der Bio-Sektor in die "Nische zurückgedrängt" werden könnte. Die Herstellung ökologischer Lebensmittel sei "unter einer Käseglocke nicht möglich", sagt Noichl. Mit den neuen Regeln müssten Bauern für die Pestizide gerade stehen, die auf dem konventionellen Nachbarhof eingesetzt würden.

"Das schreibt die ARD Tagesschau dazu"

13.04.2018 10:17
EU fordert: Mehr Fairness im Supermarkt und für Landwirte
Um mehr Fairness entlang der Lebensmittelkette bemüht sich ein aktueller Vorschlag der EU-Kommission. Die EU-Kommission schlägt europaweit Mindeststandards gegen unfaire Handelspraktiken vor. Damit sollen die EU-Mitgliedsstaaten zukünftig Verstöße gegen die gute Handelspraxis aufklären und Strafen gegen den Lebensmittelhandel verhängen können.

Die EU-Kommission möchte plötzliche Stornierungen, Zahlungsverspätungen, einseitige nachträgliche Vertragsänderungen und Abschläge für verdorbene Ware, die nicht vom Produzenten verantwortet wurde, verbieten. Andere unfaire Handelspraktiken sollen nur dann untersagt werden, wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten sind. Dazu gehören Listungsgebühren, die Rückgabe unverkäuflicher Ware und die Beteiligung des Anbieters an Werbemaßnahmen.

Die EU-Kommission begründet ihr Vorgehen gegen unfaire Handelspraktiken mit der schwachen Stellung der Landwirte innerhalb der Lebensmittelkette. Gemeint ist vor allem der Lebensmitteleinzelhandel, aber auch andere Abnehmer mit mehr als 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Jahresumsatz, die nach der Definition keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mehr sind.

Ziel des Vorschlags sei es, die Einkommen der Landwirte in der EU zu verbessern, da unfaire Handelspraktiken die Gewinnmargen der Erzeuger verkleinerten, erklärte EU-Agrarkommissar Phil Hogan. Es ginge der EU-Kommission darum, in allen EU-Mitgliedsstaaten gemeinsame Mindeststandards festzulegen, um auf dem EU-Binnenmarkt für Chancengleichheit zwischen den Landwirten zu sorgen.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger über den Vorschlag: „Uns geht es um die Stellung unserer Bäuerinnen und Bauern in der Lebensmittelversorgungskette. Tausende Landwirte stehen nur wenigen Handelsketten in Österreich gegenüber. Wir müssen den Kampf David gegen Goliath entschlossen weiterführen. Der Vorschlag der Kommission ist hier ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Auch LK Österreich-Präsident Hermann Schultes betonte: “Der neue EU-Rechtsrahmen soll für Geschäftspraktiken auf Augenhöhe sorgen. So soll es künftig einseitig diktierte Qualitätsstandards, kurzfristige Stornos, Rücksendungen unverkaufter Frischware, Listungsgebühren oder Kostenbeteiligungen für Werbung, die letztlich der Bauer bezahlt, und andere unfaire Geschäftspraktiken nicht mehr geben. In den kommenden Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat gilt es, noch einige Nachbesserungen, wie die Größe der von den neuen Regeln betroffenen Unternehmen, zu verankern. So sollen das Größenverhältnis Lieferant zu Abnehmer und nicht fixe Unternehmensgrößen ausschlaggebend sein.”

Das EU-Parlament hatte seit längerer Zeit solche Maßnahmen gefordert. Der Gesetzesvorschlag der Kommission ist laut EU-Abgeordnetem Othmar Karas “überraschend positiv, realistisch und flexibel”. Das Parlament werde ihn prüfen “und sicher einige Änderungen vornehmen”, so Karas. Am kommenden Montag, 16. April, soll der Vorschlag im EU-Agrarrat diskutiert werden.

Das EU-Parlament hatte Mitte 2016 von der EU-Kommission gefordert, Gesetzesvorschläge gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vorzulegen, um angemessene Einkünfte für Landwirte und eine umfangreiche Auswahl für Verbraucher zu gewährleisten. Die Entschließung war mit 600 Stimmen angenommen wurde, bei 48 Gegenstimmen und 24 Enthaltungen.

Ziel ist, faire und transparente Beziehungen zwischen Erzeugern, Lieferanten und Vertreibern von Lebensmitteln sicherzustellen.

"Die bisher ergriffenen Maßnahmen haben noch keine Wirkung gezeigt. Deshalb machen wir weitere Vorschläge. Es muss mehr für die Verbesserung der Beziehungen zwischen Erzeugern und Supermärkten getan werden, vor allem, wenn es darum geht, den sogenannten "Angstfaktor" zu minimieren. Außerdem fordern wir die EU-Kommission auf, mehr Instrumente zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken zu schaffen", sagte der Berichterstatter Edward Czesak (EKR, PL).

Fairer Handel sollte auch dazu beitragen, Überproduktion und Verschwendung von Lebensmitteln zu verhindern, so der Entschließungstext, in dem die Abgeordneten verlangen, dringend gegen die großen Unterschiede bei den Einkommen und beim Einfluss der Akteure der Lebensmittelversorgungskette vorzugehen, um die Verhandlungsposition der Landwirte zu verbessern.

In der Entschließung stellte das Parlament fest, dass der Verkauf zu einem nicht kostendeckenden Preis und der Umstand, dass landwirtschaftlich erzeugte Grundnahrungsmittel wie Milchprodukte, Obst und Gemüse von großen Einzelhändlern massiv als Lockangebote missbraucht werden, auf lange Sicht die Nachhaltigkeit der Erzeugung dieser Nahrungsmittel in Europa bedrohen.

Landwirte und KMU leiden unter unlauteren Praktiken besonders stark. Manchmal sind sie dazu gezwungen, nach für sie ungünstig verlaufenen Verhandlungen mit anderen – stärkeren – Akteuren der Lebensmittelversorgungskette mit Verlust zu verkaufen, beispielsweise infolge von Preissenkungen und -nachlässen in den Supermärkten. Auch Endverbraucher sind benachteiligt, da die Produktauswahl sowie ihr Zugang zu neuen und innovativen Erzeugnissen eingeschränkt werden, so die Abgeordneten.

"Angstfaktor" der Produzenten überwinden: Robuste Durchsetzung erforderlich

Freiwillige Maßnahmen und Selbstregulierungsmaßnahmen haben aufgrund ihrer unzureichenden Durchsetzung, der unzulänglichen Beteiligung von Landwirten, Interessenskonflikten zwischen den betroffenen Parteien, Mechanismen zur Streitbeilegung, die den „Angstfaktor“ auf Seite der Produzenten nicht berücksichtigen, und die Tatsache, dass sie sich nicht auf die gesamte Lebensmittelversorgungskette beziehen, bislang nur zu bescheidenen Ergebnissen geführt, unterstreicht das Parlament.

Es vertritt die Auffassung, dass nur mit einem Rechtsrahmen auf EU-Ebene unlautere Handelspraktiken bekämpft werden können und sichergestellt wird, dass Landwirte und Verbraucher in der EU von fairen Verkaufs- und Einkaufsbedingungen profitieren können.

Es ist zudem der Ansicht, dass die "Supply Chain Initiative" und andere freiwillige Systeme auf nationaler Ebene und EU-Ebene weiterentwickelt und gefördert werden sollten, und zwar "als Ergänzung wirkungsvoller und starker Durchsetzungsmechanismen auf der Ebene der Mitgliedstaaten – wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass Beschwerden anonym eingereicht werden können und abschreckende Sanktionen eingeführt werden – und in Verbindung mit einer Koordinierung auf EU-Ebene." Die Abgeordneten ermutigen Produktions- und Handelsunternehmen, wozu auch Bauernverbände zählen, sich an diesen Initiativen zu beteiligen.

Sie begrüßen außerdem Aktivitäten wie zum Beispiel die „Initiative Tierwohl“ in Deutschland, mit denen Landwirten dabei geholfen werden soll, bei der Vermarktung ihrer Erzeugnisse deren Vorzüge in den Vordergrund zu stellen.

Zum Hintergrund
Unlautere Handelspraktiken umfassen unter anderem verspätete Zahlungen, einen beschränkten Zugang zum Markt, einseitige oder rückwirkende Änderungen von Vertragsbedingungen, die plötzliche und unbegründete Auflösung von Verträgen, die unlautere Übertragung des kommerziellen Risikos oder die Abwälzung der Transport- und Lagerhaltungskosten auf die Lieferanten.

Es gibt bereits EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in den Beziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (Richtlinie 2005/29/EG), aber keine EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung unlauterer Praktiken in den Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren entlang der Lebensmittelversorgungskette. Unlautere Handelspraktiken fallen nur zum Teil unter das Wettbewerbsrecht.

"Die österreichische Bauernzeitung über Fairness im Lebensmittelsektor"

"Europäisches Parlament fordert mehr Fairness in der Lebensmittelkette"

10.04.2018 15:03
Deutschland rechnet sich seine Entwicklungszusammenarbeit fair
Dürftiges Engagement in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und miese Tricks beim Schön- und Fairrechnen der Leistungen. Das nennt man 'Ver-Rechnung' statt Fair-Rechnung. Deutschland steht entwicklungspolitisch schlecht da. Es ist im Blick auf Entwicklungszusammenarbeit schlicht unfair. Südwind schreibt: „Der Entwicklungsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat gestern die aktuellen Zahlen zur öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) bekannt gegeben. Ganz im Gegensatz zu Ländern wie Schweden, Luxemburg, Norwegen, Dänemark oder Großbritannien ist Deutschland dem international vereinbarten Ziel, 0,7 % des Bruttoinlandsprodukts für Entwicklungszusammenarbeit auszugeben, mal wieder nicht nachgekommen. Das SÜDWIND-Institut kritisiert das fehlende Engagement und fordert die neue Bundesregierung auf, Worten Taten folgen zu lassen und endlich einen angemessenen Beitrag zur Förderung nachhaltiger Entwicklung zu leisten.

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 146,6 Mrd. US-Dollar für die Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben. Nach Jahren eines leichten Anstiegs gingen damit zum ersten Mal seit 2012 die gesamten ODA-Leistungen wieder zurück (0,6 %). Zurückzuführen ist dies auf die mittlerweile sinkenden Kosten für die Flüchtlingspolitik, die paradoxerweise als Beitrag zur internationalen Entwicklungszusammenarbeit angerechnet werden.

So konnte die Bundesrepublik im Jahr 2016 das 0,7 %-Ziel auch nur aufgrund der hohen Ausgaben in der Flüchtlingspolitik erreichen, „ein schlechtes Zeugnis für ein Land wie Deutschland, das Jahr für Jahr neue steigende Exporteinnahmen meldet“, sagt Dr. Pedro Morazán, Entwicklungsexperte bei SÜDWIND und Delegierter des Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) beim europäischen Dachverband CONCORD. Morazán ergänzt: „Derzeit stammen mehr als 20 % der von Deutschland gezahlten Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit aus dem Bereich der Flüchtlingspolitik. Das sind Gelder, die den Entwicklungsländern damit nicht mehr zur Verfügung stehen. Es werden zwei Politikfelder gegeneinander ausgespielt, die eigentlich aufeinander aufbauen sollten - ein Armutszeugnis für ein wirtschaftlich expandierendes Land wie Deutschland!“

Ein weiteres Problem ist, dass immer mehr Gelder der Entwicklungszusammenarbeit in Form von Krediten vergeben werden. „Einige OECD-Länder wickeln mehr als 25 % ihrer Entwicklungszusammenarbeit als Kredite und nicht als Zuschüsse ab“, meint Irene Knoke, Entwicklungsexpertin bei SÜDWIND. „Schon heute hat sich die Verschuldung vieler Länder wieder deutlich verschlimmert. Wenn dann auch noch immer mehr Kredite in der Entwicklungszusammenarbeit vergeben werden, wird das nicht zur Entspannung der Situation beitragen.“

Die Zahlentricks zur Verschönerung der ODA-Zahlen sind keine gute Visitenkarte für die internationale Konferenz für Entwicklungsfinanzierung, die Ende des Monats in New York stattfindet. Dort sollen Regierungen aller Welt und internationale Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam über die Fortschritte bei der Finanzierung der Agenda 2030 diskutieren. SÜDWIND ruft die Bundesregierung dazu auf, im Vorfeld der Konferenz ein starkes Signal zu setzen. „Ohne eine erhebliche reale Steigerung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit ist eine Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030 in den verbleibenden zwölf Jahren nicht denkbar“, fasst Pedro Morazán zusammen. „Diese Mittel müssen aber klar und erkennbar auch dorthin fließen, wo sie zur Umsetzung der Agenda 2030 in den Ländern des Globalen Südens beitragen.“ Ob sich die Bundesregierung zu einer fairen Entwicklungszusammenarbeit durchringen kann?

"Südwind-Institut zur 0,7-Prozent - Trickserei"

05.04.2018 17:04
230 € für ein Sklavenkind - Kakao und die (Un-) Fairness
"230 Euro kostet ein Kind auf dem Schwarzmarkt in der Elfenbeinküste. Diese Investition lohnt sich für viele Kakaobauern, denn der Welthandelspreis für die beliebte Bohne ist dermaßen tief, dass die Bauern mit ehrlich bezahlten Arbeitskräften kaum überleben könnten. Also schicken sie ihre Kinder zur Ernte statt zur Schule, oder kaufen sich die kleinen Arbeiter auf dem Schwarzmarkt. Seit Miki Misrati 2010 und 2012 mit versteckter Kamera in der Elfenbeinküste und in Ghana gefilmt hat, ist einiges gegangen: Lange negierten die Verantwortlichen vom Staatssekretär bis zum Großhändler alle Probleme. Heute sind sie sich der Verbrechen bewusst, die rund um den Kakaohandel geschehen. Doch das Bewusstsein ist nicht genug, auf den Plantagen selbst hat sich kaum was getan. Laut einer Studie der Tulane University (USA) von 2015 arbeiten alleine in der Elfenbeinküste und Ghana (rund zwei Drittel des weltweiten Kakaos werden hier angebaut) über zwei Millionen Kinder auf Kakaoplantagen.

Welche Schokolade dürfen wir denn noch essen?

Die Publikumsfrage scheint allen Anwesenden nach den beiden Filmen auf der Zunge zu liegen. Thomas Braunschweig, er ist Verantwortlicher für Handelspolitik bei Public Eye, erklärt: „Bisher hat mich vor allem die Schokolade von Choba Choba überzeugt.“ Die Schokolade sei zwar teurer, dafür erhalten die Bauernfamilien einen bedeutend höheren Preis für ihren Kakao. Diese Wertsteigerung der Kakaobohne sei unumgänglich. Denn mindestens viermal mehr müssten die Kakaobauern verdienen, um zu überleben und somit auch ihre Kinder zur Schule schicken zu können.

2001 unterzeichneten u.a. die betroffenen Industrien das Harkin-Engel-Protokoll, womit sie sie sich zu einem Ende der Kinderarbeit in der Kakaoindustrie verpflichteten. Misratis Filme decken jedoch auf, dass die Versprechen der Großkonzerne nicht eingehalten wurden. Es fehlt noch heute an Transparenz, die Herkunft der Kakaobohnen ist selten nachvollziehbar und Plantagen werden unzureichend kontrolliert. Die Konzernverantwortlichen reden gerne von den – vermeintlich – großen Summen, die sie in Entwicklungsprojekte steckten. Doch ob ihr Tun die gewünschten Früchte trägt, wird selten analysiert. Also geben sich Großkonzerne unwissend oder stellen sich gar als Opfer dar.

Freiwilligkeit reicht nicht

Aus dem Gesehenen und Gehörten wird klar: Großkonzerne müssen in die Verantwortung genommen werden. Menschenrechte und Umweltschutz liegen nicht nur in der Verantwortung der Staaten, sondern auch der Industrie. Den scheinheiligen Ausreden der Großkonzerne dürfen wir keinen Glauben mehr schenken, es wichtig, gesetzliche Rahmen zu schaffen. Genau dies verlangt die Konzernverantwortungsinitiative", schreib der Schweizer Aufbruch.

Gegen die Konzern-Initiative polemisiert der Präsident und Sprecher der Swissholdings Felix R. Ehrat, nicht ganz uneigennützig, ist er doch General Counsel die Rechtsabteilung des Pharmakonzerns Novartis, in einem Interview mit der NZZ:

"Herr Ehrat, die Schweiz wird in absehbarer Zukunft über die Konzernverantwortungsinitiative abstimmen. Was spricht dagegen, dass Firmen stärker zur Rechenschaft gezogen werden sollen in Bezug auf ihre Aktivitäten im Ausland?

Ich habe kein Problem mit der grundsätzlichen Zielrichtung, und es entspricht auch meiner Meinung, dass sich Schweizer Unternehmen im Ausland so verhalten sollen, wie man das vernünftigerweise von ihnen erwarten kann und muss. Sie sollen die Gesetze und anwendbaren Regelwerke befolgen und möglicherweise auch mehr als nur das, je nachdem, wie der Regulierungsstandard in den einzelnen Ländern ist.

Dennoch sind Sie gegen die Initiative?

Ja, weil die Initiative den falschen Weg beschreiten will und bereits Erreichtes gefährdet. Ich arbeite für ein global tätiges Unternehmen und bin gleichzeitig tief verwurzelt in der Schweiz. Ich habe aber allmählich das Gefühl, dass wir uns in einem endlosen Abstimmungskampf befinden, bei dem es immer wieder um standortrelevante Themen geht. Wir beschäftigen uns mit der Masseneinwanderungsinitiative, deren parlamentarische Behandlung in der Endphase ist; der Urnengang zur Unternehmenssteuerreform naht; und jetzt noch die beginnende Auseinandersetzung um die Konzernverantwortungsinitiative. So entsteht Rechtsunsicherheit.

Allgemein stimmt das Schweizervolk aber doch wirtschaftsfreundlich ab. Ist das nicht auch ein Plus? Man hat viel Verständnis für liberale und unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen.

Das ist so. Und oft kommt es für die Wirtschaft gut heraus, das haben wir bei Abstimmungen über den Mindestlohn, über zusätzliche Ferien oder die 1:12-Initiative gesehen. Aber man muss relativieren. Die 1:12-Initiative wurde mit einem Nein-Stimmen-Anteil von fast zwei Dritteln abgelehnt. Das ist für hiesige Verhältnisse wuchtig. Allerdings sieht jemand, der mit unserem System nicht so vertraut ist – und dazu gehören viele Ausländer, die in Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten von Schweizer Firmen tätig sind –, dass ein Drittel der abstimmenden Bevölkerung für einen Vorschlag votiert hat, dessen Umsetzung ein Riesenproblem gewesen wäre und zu Risiken für den Standort Schweiz geführt hätte. Es gibt, glaube ich, eine Wahrnehmung auf hoher Ebene, dass die Schweiz ein weniger berechenbares Land geworden ist. Die Konzernverantwortungsinitiative verstärkt diese schädliche Wahrnehmung.

Das Volksbegehren scheint aber doch ein Bedürfnis anzusprechen. Die Initianten haben nach eigenen Angaben 120 000 Unterschriften gesammelt.

Die Initiative ist geschickt gemacht. «Konzern» ist in der Öffentlichkeit ein eher negativ besetzter Begriff. Und wer kann schon gegen Verantwortung sein? Die Initiative ist aber eine Mogelpackung, sie betrifft nicht nur Großkonzerne, sondern alle Unternehmen, die über internationale Geschäftsbeziehungen verfügen und deren Lieferkette ins Ausland reicht. KMU sind vielleicht noch mehr betroffen als Konzerne; große Firmen haben in der Regel mehr Möglichkeiten als kleine, um den von den Initianten erzwungenen Mehraufwand bürokratie- und kostenmäßig zu bewältigen. Korrekterweise müsste man von einer «Unternehmensverantwortungsinitiative» sprechen.

Immerhin verweisen die Initianten aber auf mögliche Erleichterungen für KMU.

Das ist ein Zeichen ihres schlechten Gewissens. Was das bedeutet, weiß niemand genau. Grundsätzlich ist es aber so, dass auch kleine Firmen auf der Anklagebank sitzen werden und sich im Fall einer Klage rechtfertigen müssen.

Was bedeutet das?

Nehmen Sie das Beispiel eines Schreiners. Wenn er Tropenholz aus Brasilien bezieht, dann fällt er unter die Regelung der Konzernverantwortungsinitiative. Angenommen, er kauft seine Ware bei einem Lieferanten, für den er ein wichtiger Abnehmer ist und den er nach der unklaren Sprachregelung der Initiative «kontrolliert» beziehungsweise über den er «wirtschaftliche Macht ausübt»: Stellt sich nun heraus, dass in der Wertschöpfungskette dieses Lieferanten Kinder beschäftigt werden, dann muss der Schweizer Schreiner nachweisen, dass er alle notwendigen Sorgfaltsprüfungen vorgenommen hat, um Kinderarbeit zu verhindern. Sonst wird er belangt.

Was spricht denn dagegen, dass ein Unternehmen einen solchen Nachweis erbringen muss?

Grundsätzlich müsste eine Firma zeigen, dass sie alle erdenklichen Vorkehrungen getroffen hat, um in ihrer langen Kette von Lieferanten- und Geschäftsbeziehungen Schaden zu vermeiden. Das entspricht einer Umkehr der Beweislast; für die Firma gilt nicht mehr die Unschuldsvermutung, sie ist schuldig bis zum Beweis des Gegenteils. In der Realität wird es jedoch gar nicht möglich sein, einen solchen positiven Beweis zu erbringen. Mit vielen Ländern hat die Schweiz keine Rechtshilfevereinbarungen. Und somit ließen sich Unterlagen und Beweismittel, welche die Unschuld dokumentieren könnten, nicht beibringen. Besonders ausgeprägt ist das Problem in Fällen, wo die Schweizer Firma über den ausländischen Lieferanten keine juristische Kontrolle hat. Wie sollen da Beweismittel beschafft werden? Der von den Initianten erhobene Anspruch wird nie einlösbar sein.

Die Initianten wollen bewirken, dass sich Schweizer Unternehmen auch im Ausland nach Schweizer Normen verhalten; notfalls sollen sich die Firmen deshalb auch vor einem Schweizer Richter verantworten müssen. Ist das nicht legitim?

Die Konzernverantwortungsinitiative hat vom Konzept her den eigenartigen Anspruch, dass ein Schweizer Richter einen Sachverhalt beurteilen soll, der ohne jede Verbindung zur Schweiz ist. Der einzige erforderliche Bezug zu unserem Land ist der Schweizer Sitz eines Unternehmens. Bei der Beurteilung eines Falls müsste sich der Schweizer Richter auf hiesiges Recht und auf vorläufig noch schwammige internationale Standards stützen. Das widerspricht allen Kriterien einer internationalen Rechtsanwendung.

Andere Länder haben auch schon Ähnliches getan.

Vorerst ist festzuhalten, dass kein anderer Staat so weit geht, wie die Initiative es für die Schweiz will. Wir haben hierzulande einen gesunden Abwehrreflex entwickelt, wenn wir die Leidtragenden solcher Ansprüche von Drittstaaten sind, wenn etwa die USA ihre Gesetze exterritorial anwenden. Das ist Rechtsimperialismus. Wir haben eine Wirtschaft, die primär auslandsorientiert ist. Und jetzt sagen wir, die Werte- und Moralvorstellungen, die in anderen Ländern gelten, wollen wir hierzulande beurteilen. Mich stört der Anspruch, der besagt: Wir wissen, wie es geht und was richtig ist. Für eine weltoffene Wirtschaft wie unsere ist das der falsche Weg.

Welche Auswirkungen, meinen Sie, wird die Initiative im Falle einer Annahme haben?

Sie dürfte dazu führen, dass die durchaus legitime Diskussion darüber, was die Werte- und Moralvorstellungen der Wirtschaft sein sollen, in die Gerichtssäle verlegt wird, und der konstruktive Dialog zwischen Wirtschaft und Gesellschaft leidet. Ob es zu zahlreichen Prozessen kommt, würde sich zeigen. Auf jeden Fall gerieten die Firmen im Falle einer Umsetzung der Initiative zusätzlich unter Druck. Und ihre Reputation erlitte erheblichen Schaden. Denkbar ist auch, dass sich Unternehmen aus Ländern zurückziehen, mit denen die Schweiz keine verlässlichen Rechtshilfevereinbarungen hat. Firmenverantwortliche müssen ja davon ausgehen, dass sie im Fall einer Anklage nicht an die Beweismittel gelangen, die ihre «Unschuld» belegen. Ob die betreffenden Länder und ihre Bevölkerung, die aus Sicht der Initianten ja das Schutzobjekt darstellen, einen Rückzug der Firmen begrüßen würden, bezweifle ich. So würde die Initiative kontraproduktiv wirken und jene schädigen, die sie zu schützen vorgibt.

Aus Sicht der Initianten könnte das aber immerhin dazu führen, dass die Schweiz als ein mustergültiger Standort wahrgenommen wird, wo man Firmen für Regelverstöße im Ausland vor Gericht einklagen kann.

Ich bin der Meinung, eine Umsetzung der Konzernverantwortungsinitiative würde aus rechtlichen und praktischen Erwägungen dem Standort Schweiz schaden. Die Rechtsunsicherheit nähme zu. Die Folge wäre zudem eine Verdichtung der Regulierung, die zu hohen Kosten führte. Und es gäbe mit Bestimmtheit Firmen, welche die Konsequenzen zögen und unser Land verließen. Regelungen in den wichtigen Bereichen Menschenrechte und Umweltstandards müssen international abgestimmt werden und können nicht über einen Schweizer Alleingang laufen.

Ein Argument ist auch, dass wir besser sein sollten als andere Standorte, weil wir uns so einen Vorteil sichern können.

Ein Musterschüler sein zu wollen, ist nichts Verwerfliches. Aber soll man aufgrund eines Anspruchs, der nicht einlösbar ist, wesentliche Erfolgsfaktoren am Heimmarkt aufs Spiel setzen? Das wäre nicht klug.

Was ist für Sie denn die Alternative zur Initiative? Muss man den Unternehmen einfach vertrauen, dass sie sich auch im Ausland regelkonform verhalten?

Es geht nicht nur um Vertrauen, sondern auch um Anreize. Unternehmen haben eine Reputation, und diese ist ein Vermögenswert, den sie pflegen müssen. Der gute Ruf ist ein enorm wirksames Disziplinierungsinstrument. Das ist auch gut so. Es stellt sicher, dass eine Firma alles tut, um einen Reputationsschaden zu vermeiden. Wenn etwas Negatives passiert, sorgen heutzutage Medien aller Art dafür, dass das globale Auswirkungen hat. Die Konzernverantwortungsinitiative will nun jedoch eine gesetzliche Regelung einführen, die einem Unternehmen gar keine Chance mehr lässt, die Reputation zu verteidigen; der Ruf wird zum Vornherein in Zweifel gezogen. Das ist nicht in Ordnung. Das fügt auch dem Standort Schaden zu.

Unternehmen stehen stets im Verdacht, ihre Geschäfte in Ländern zu tätigen, in denen die regulatorischen Vorschriften weniger strikt sind als am Heimmarkt.

Die Initiative unterstellt in der Tat, dass die hiesigen Unternehmen so etwas wie «regulatorische Arbitrage» betreiben. Das ist Unsinn. Heute geht es den Unternehmen nicht nur darum, als gute Corporate Citizen bürgergesellschaftliches Engagement zu zeigen; Pflege und Schutz der Reputation sind auch zu einem wesentlichen Teil des Geschäftsgebarens geworden.

Stehen börsenkotierte Firmen nicht unter Druck, zum Vorteil der Investoren die Gewinne zu erhöhen und dabei nötigenfalls auch Gesetze zu umgehen?

Das Gegenteil ist heute der Fall. Institutionelle Anleger, etwa Pensionskassen oder Versicherungen, geben mehr und mehr zu verstehen, dass ihnen nicht nur an steigenden Aktienkursen und hohen Dividenden gelegen ist. Sie wollen wissen, an welche Umweltstandards sich ein Unternehmen hält, wie es um die Compliance steht und warum eine Firma in einem bestimmten Land tätig ist. Die institutionellen Anleger haben ihrerseits ja ebenfalls Geldgeber, denen sie Rede und Antwort stehen müssen. Von den institutionellen Aktionären geht heute eine starke disziplinierende Wirkung auf die Unternehmen aus.

Wenn man Ihnen zuhört, erhält man den Eindruck, mit der Konzernverantwortungsinitiative würden offene Türen eingerannt.

Der Weg, den die Initiative beschreiten will, ist falsch. Es ist unbestritten, dass Unternehmen eine Verantwortlichkeit haben nicht nur gegenüber Aktionären und Mitarbeitern, sondern auch gegenüber der Gesellschaft. Dieser Verantwortung stellen sich die meisten Schweizer Firmen schon heute, und zwar im Rahmen von Corporate-Social-Responsibility-Programmen oder dem Global-Compact-Regelwerk der Uno. Dabei gilt das Prinzip der Selbstregulierung. Die Firmen kooperieren auch mit Nichtregierungsorganisationen, um gesellschaftliche Ansprüche länder- und fallspezifisch einlösen zu können".

Doch es geht auch anders. Und es gibt ihn: den fairen Kakao, die faire Schokolade:

"Faire Schokolade"

Berichte über die Armut von Bäuerinnen und Bauern in den Kakaoanbaugebieten Westafrikas und die weit verbreitete Kinderarbeit auf Kakaoplantagen sind nicht neu. Doch gerade angesichts des Absturzes der Kakaopreise seit September 2016 fordert das Bonner SÜDWIND-Institut, dass für Kakao endlich ein Preis gezahlt wird, der den kakaoanbauenden Familien ein menschenwürdiges Einkommen garantiert. Im Rahmen der Grünen Woche vom 19.-28. Januar in Berlin wird Friedel Hütz-Adams von SÜDWIND am kommenden Freitag mit Bundesminister Dr. Gerd Müller über die Möglichkeiten eines nachhaltigen Kakaoanbaus in der Elfenbeinküste diskutieren.

Rund 5.5 Mio. Haushalte bauen weltweit Kakao an, der größte Teil von ihnen auf wenigen Hektar Land. 70 % der Welternte und etwa 90 % der deutschen Kakaoimporte stammen aus Westafrika. Seit etwa 20 Jahren diskutiert die Kakaobranche darüber, wie die Situation der Bäuerinnen und Bauern verbessert werden kann. "Zwar haben Unternehmen, Regierungen und die Entwicklungszusammenarbeit eine Vielzahl von Projekten angestoßen, um die Situation der Betroffenen zu verbessern. Doch an der Situation der Menschen in den Kakaoanbaugebieten Westafrikas hat sich bisher wenig geändert", so Friedel Hütz Adams von SÜDWIND, Kakaoexperte und Autor mehrerer Publikationen zum Thema Nachhaltigkeit im Kakaosektor.

Häufig wurde versucht, die Produktivität auf den Plantagen zu steigern. Zwar ließe sich diese Produktivität durchaus von derzeit rund 400 Kilo pro Hektar auf das Doppelte steigern. Doch eine Erhöhung der Produktivität könnte zu einem Kakaoüberschuss führen und zu einem weiteren Sinken des Kakaopreises. Dieser ist aufgrund einer guten Ernte zwischen September und Dezember 2016 bereits von rund 3.000 US-Dollar je Tonne auf 2.000 US-Dollar je Tonne abgestürzt und verharrt auf diesem Niveau. Hinzu kommt, dass die Bäuerinnen und Bauern in den seltensten Fällen über die die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um in verbesserte Anbaumethoden zu investieren. Die Einkommen des Kakaoanbaus reichen für viele Familien insbesondere in der Elfenbeinküste noch nicht einmal dafür aus, den Schulbesuch der Kinder finanzieren zu können.

"Existenzsichernde Einkommen sind ein Menschenrecht", so Friedel Hütz Adams. "Unternehmen der Kakao- und Schokoladenindustrie müssen daher veränderte Geschäftsmodelle aufbauen, um die Situation der Bäuerinnen und Bauern nachhaltig zu verbessern." Das SÜDWIND-Institut schlägt als einen wichtigen Baustein dafür langfristige, direkte Verbindungen zu den Bäuerinnen und Bauern vor, mit der Garantie von Preisen in einer Höhe, die eine nachhaltige Produktion erst ermöglichen. "Ohne diese tiefgreifenden Veränderungen der Geschäftsbeziehungen zwischen KakaoproduzentInnen, kakaoverarbeitenden Unternehmen und letztendlich auch dem Einzelhandel und den KonsumentInnen wird sich die Situation der Bäuerinnen und Bauern nicht verbessern," so Hütz-Adams weiter. Darüber hinaus seien die Regierungen der Anbauländer ebenfalls in der Verantwortung. Sie müssen in die Infrastruktur den Kakaoanbaugebieten
investieren und die Bäuerinnen und Bauern dabei unterstützen, Auswege aus der Armut zu finden.

"Der schweizerische Aufbruch zum aktuellen Stand der schmutzigen Schokolade"

"Felix Ehrat gegen die Konzerninitiative in der Schweiz"

"Das Portal der Konzerninitiative in der Schweiz"

"Film-Doku zum Kindersklavenhandel im Kakakoanbau und -handel"

"Der gekaufte Kindersklave schuftet für Kakao und Schokolade"


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