"230 Euro kostet ein Kind auf dem Schwarzmarkt in der Elfenbeinküste. Diese Investition lohnt sich für viele Kakaobauern, denn der Welthandelspreis für die beliebte Bohne ist dermaßen tief, dass die Bauern mit ehrlich bezahlten Arbeitskräften kaum überleben könnten. Also schicken sie ihre Kinder zur Ernte statt zur Schule, oder kaufen sich die kleinen Arbeiter auf dem Schwarzmarkt. Seit Miki Misrati 2010 und 2012 mit versteckter Kamera in der Elfenbeinküste und in Ghana gefilmt hat, ist einiges gegangen: Lange negierten die Verantwortlichen vom Staatssekretär bis zum Großhändler alle Probleme. Heute sind sie sich der Verbrechen bewusst, die rund um den Kakaohandel geschehen. Doch das Bewusstsein ist nicht genug, auf den Plantagen selbst hat sich kaum was getan. Laut einer Studie der Tulane University (USA) von 2015 arbeiten alleine in der Elfenbeinküste und Ghana (rund zwei Drittel des weltweiten Kakaos werden hier angebaut) über zwei Millionen Kinder auf Kakaoplantagen.
Welche Schokolade dürfen wir denn noch essen?
Die Publikumsfrage scheint allen Anwesenden nach den beiden Filmen auf der Zunge zu liegen. Thomas Braunschweig, er ist Verantwortlicher für Handelspolitik bei Public Eye, erklärt: „Bisher hat mich vor allem die Schokolade von Choba Choba überzeugt.“ Die Schokolade sei zwar teurer, dafür erhalten die Bauernfamilien einen bedeutend höheren Preis für ihren Kakao. Diese Wertsteigerung der Kakaobohne sei unumgänglich. Denn mindestens viermal mehr müssten die Kakaobauern verdienen, um zu überleben und somit auch ihre Kinder zur Schule schicken zu können.
2001 unterzeichneten u.a. die betroffenen Industrien das Harkin-Engel-Protokoll, womit sie sie sich zu einem Ende der Kinderarbeit in der Kakaoindustrie verpflichteten. Misratis Filme decken jedoch auf, dass die Versprechen der Großkonzerne nicht eingehalten wurden. Es fehlt noch heute an Transparenz, die Herkunft der Kakaobohnen ist selten nachvollziehbar und Plantagen werden unzureichend kontrolliert. Die Konzernverantwortlichen reden gerne von den – vermeintlich – großen Summen, die sie in Entwicklungsprojekte steckten. Doch ob ihr Tun die gewünschten Früchte trägt, wird selten analysiert. Also geben sich Großkonzerne unwissend oder stellen sich gar als Opfer dar.
Freiwilligkeit reicht nicht
Aus dem Gesehenen und Gehörten wird klar: Großkonzerne müssen in die Verantwortung genommen werden. Menschenrechte und Umweltschutz liegen nicht nur in der Verantwortung der Staaten, sondern auch der Industrie. Den scheinheiligen Ausreden der Großkonzerne dürfen wir keinen Glauben mehr schenken, es wichtig, gesetzliche Rahmen zu schaffen. Genau dies verlangt die Konzernverantwortungsinitiative", schreib der Schweizer Aufbruch.
Gegen die Konzern-Initiative polemisiert der Präsident und Sprecher der Swissholdings Felix R. Ehrat, nicht ganz uneigennützig, ist er doch General Counsel die Rechtsabteilung des Pharmakonzerns Novartis, in einem Interview mit der NZZ:
"Herr Ehrat, die Schweiz wird in absehbarer Zukunft über die Konzernverantwortungsinitiative abstimmen. Was spricht dagegen, dass Firmen stärker zur Rechenschaft gezogen werden sollen in Bezug auf ihre Aktivitäten im Ausland?
Ich habe kein Problem mit der grundsätzlichen Zielrichtung, und es entspricht auch meiner Meinung, dass sich Schweizer Unternehmen im Ausland so verhalten sollen, wie man das vernünftigerweise von ihnen erwarten kann und muss. Sie sollen die Gesetze und anwendbaren Regelwerke befolgen und möglicherweise auch mehr als nur das, je nachdem, wie der Regulierungsstandard in den einzelnen Ländern ist.
Dennoch sind Sie gegen die Initiative?
Ja, weil die Initiative den falschen Weg beschreiten will und bereits Erreichtes gefährdet. Ich arbeite für ein global tätiges Unternehmen und bin gleichzeitig tief verwurzelt in der Schweiz. Ich habe aber allmählich das Gefühl, dass wir uns in einem endlosen Abstimmungskampf befinden, bei dem es immer wieder um standortrelevante Themen geht. Wir beschäftigen uns mit der Masseneinwanderungsinitiative, deren parlamentarische Behandlung in der Endphase ist; der Urnengang zur Unternehmenssteuerreform naht; und jetzt noch die beginnende Auseinandersetzung um die Konzernverantwortungsinitiative. So entsteht Rechtsunsicherheit.
Allgemein stimmt das Schweizervolk aber doch wirtschaftsfreundlich ab. Ist das nicht auch ein Plus? Man hat viel Verständnis für liberale und unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen.
Das ist so. Und oft kommt es für die Wirtschaft gut heraus, das haben wir bei Abstimmungen über den Mindestlohn, über zusätzliche Ferien oder die 1:12-Initiative gesehen. Aber man muss relativieren. Die 1:12-Initiative wurde mit einem Nein-Stimmen-Anteil von fast zwei Dritteln abgelehnt. Das ist für hiesige Verhältnisse wuchtig. Allerdings sieht jemand, der mit unserem System nicht so vertraut ist – und dazu gehören viele Ausländer, die in Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten von Schweizer Firmen tätig sind –, dass ein Drittel der abstimmenden Bevölkerung für einen Vorschlag votiert hat, dessen Umsetzung ein Riesenproblem gewesen wäre und zu Risiken für den Standort Schweiz geführt hätte. Es gibt, glaube ich, eine Wahrnehmung auf hoher Ebene, dass die Schweiz ein weniger berechenbares Land geworden ist. Die Konzernverantwortungsinitiative verstärkt diese schädliche Wahrnehmung.
Das Volksbegehren scheint aber doch ein Bedürfnis anzusprechen. Die Initianten haben nach eigenen Angaben 120 000 Unterschriften gesammelt.
Die Initiative ist geschickt gemacht. «Konzern» ist in der Öffentlichkeit ein eher negativ besetzter Begriff. Und wer kann schon gegen Verantwortung sein? Die Initiative ist aber eine Mogelpackung, sie betrifft nicht nur Großkonzerne, sondern alle Unternehmen, die über internationale Geschäftsbeziehungen verfügen und deren Lieferkette ins Ausland reicht. KMU sind vielleicht noch mehr betroffen als Konzerne; große Firmen haben in der Regel mehr Möglichkeiten als kleine, um den von den Initianten erzwungenen Mehraufwand bürokratie- und kostenmäßig zu bewältigen. Korrekterweise müsste man von einer «Unternehmensverantwortungsinitiative» sprechen.
Immerhin verweisen die Initianten aber auf mögliche Erleichterungen für KMU.
Das ist ein Zeichen ihres schlechten Gewissens. Was das bedeutet, weiß niemand genau. Grundsätzlich ist es aber so, dass auch kleine Firmen auf der Anklagebank sitzen werden und sich im Fall einer Klage rechtfertigen müssen.
Was bedeutet das?
Nehmen Sie das Beispiel eines Schreiners. Wenn er Tropenholz aus Brasilien bezieht, dann fällt er unter die Regelung der Konzernverantwortungsinitiative. Angenommen, er kauft seine Ware bei einem Lieferanten, für den er ein wichtiger Abnehmer ist und den er nach der unklaren Sprachregelung der Initiative «kontrolliert» beziehungsweise über den er «wirtschaftliche Macht ausübt»: Stellt sich nun heraus, dass in der Wertschöpfungskette dieses Lieferanten Kinder beschäftigt werden, dann muss der Schweizer Schreiner nachweisen, dass er alle notwendigen Sorgfaltsprüfungen vorgenommen hat, um Kinderarbeit zu verhindern. Sonst wird er belangt.
Was spricht denn dagegen, dass ein Unternehmen einen solchen Nachweis erbringen muss?
Grundsätzlich müsste eine Firma zeigen, dass sie alle erdenklichen Vorkehrungen getroffen hat, um in ihrer langen Kette von Lieferanten- und Geschäftsbeziehungen Schaden zu vermeiden. Das entspricht einer Umkehr der Beweislast; für die Firma gilt nicht mehr die Unschuldsvermutung, sie ist schuldig bis zum Beweis des Gegenteils. In der Realität wird es jedoch gar nicht möglich sein, einen solchen positiven Beweis zu erbringen. Mit vielen Ländern hat die Schweiz keine Rechtshilfevereinbarungen. Und somit ließen sich Unterlagen und Beweismittel, welche die Unschuld dokumentieren könnten, nicht beibringen. Besonders ausgeprägt ist das Problem in Fällen, wo die Schweizer Firma über den ausländischen Lieferanten keine juristische Kontrolle hat. Wie sollen da Beweismittel beschafft werden? Der von den Initianten erhobene Anspruch wird nie einlösbar sein.
Die Initianten wollen bewirken, dass sich Schweizer Unternehmen auch im Ausland nach Schweizer Normen verhalten; notfalls sollen sich die Firmen deshalb auch vor einem Schweizer Richter verantworten müssen. Ist das nicht legitim?
Die Konzernverantwortungsinitiative hat vom Konzept her den eigenartigen Anspruch, dass ein Schweizer Richter einen Sachverhalt beurteilen soll, der ohne jede Verbindung zur Schweiz ist. Der einzige erforderliche Bezug zu unserem Land ist der Schweizer Sitz eines Unternehmens. Bei der Beurteilung eines Falls müsste sich der Schweizer Richter auf hiesiges Recht und auf vorläufig noch schwammige internationale Standards stützen. Das widerspricht allen Kriterien einer internationalen Rechtsanwendung.
Andere Länder haben auch schon Ähnliches getan.
Vorerst ist festzuhalten, dass kein anderer Staat so weit geht, wie die Initiative es für die Schweiz will. Wir haben hierzulande einen gesunden Abwehrreflex entwickelt, wenn wir die Leidtragenden solcher Ansprüche von Drittstaaten sind, wenn etwa die USA ihre Gesetze exterritorial anwenden. Das ist Rechtsimperialismus. Wir haben eine Wirtschaft, die primär auslandsorientiert ist. Und jetzt sagen wir, die Werte- und Moralvorstellungen, die in anderen Ländern gelten, wollen wir hierzulande beurteilen. Mich stört der Anspruch, der besagt: Wir wissen, wie es geht und was richtig ist. Für eine weltoffene Wirtschaft wie unsere ist das der falsche Weg.
Welche Auswirkungen, meinen Sie, wird die Initiative im Falle einer Annahme haben?
Sie dürfte dazu führen, dass die durchaus legitime Diskussion darüber, was die Werte- und Moralvorstellungen der Wirtschaft sein sollen, in die Gerichtssäle verlegt wird, und der konstruktive Dialog zwischen Wirtschaft und Gesellschaft leidet. Ob es zu zahlreichen Prozessen kommt, würde sich zeigen. Auf jeden Fall gerieten die Firmen im Falle einer Umsetzung der Initiative zusätzlich unter Druck. Und ihre Reputation erlitte erheblichen Schaden. Denkbar ist auch, dass sich Unternehmen aus Ländern zurückziehen, mit denen die Schweiz keine verlässlichen Rechtshilfevereinbarungen hat. Firmenverantwortliche müssen ja davon ausgehen, dass sie im Fall einer Anklage nicht an die Beweismittel gelangen, die ihre «Unschuld» belegen. Ob die betreffenden Länder und ihre Bevölkerung, die aus Sicht der Initianten ja das Schutzobjekt darstellen, einen Rückzug der Firmen begrüßen würden, bezweifle ich. So würde die Initiative kontraproduktiv wirken und jene schädigen, die sie zu schützen vorgibt.
Aus Sicht der Initianten könnte das aber immerhin dazu führen, dass die Schweiz als ein mustergültiger Standort wahrgenommen wird, wo man Firmen für Regelverstöße im Ausland vor Gericht einklagen kann.
Ich bin der Meinung, eine Umsetzung der Konzernverantwortungsinitiative würde aus rechtlichen und praktischen Erwägungen dem Standort Schweiz schaden. Die Rechtsunsicherheit nähme zu. Die Folge wäre zudem eine Verdichtung der Regulierung, die zu hohen Kosten führte. Und es gäbe mit Bestimmtheit Firmen, welche die Konsequenzen zögen und unser Land verließen. Regelungen in den wichtigen Bereichen Menschenrechte und Umweltstandards müssen international abgestimmt werden und können nicht über einen Schweizer Alleingang laufen.
Ein Argument ist auch, dass wir besser sein sollten als andere Standorte, weil wir uns so einen Vorteil sichern können.
Ein Musterschüler sein zu wollen, ist nichts Verwerfliches. Aber soll man aufgrund eines Anspruchs, der nicht einlösbar ist, wesentliche Erfolgsfaktoren am Heimmarkt aufs Spiel setzen? Das wäre nicht klug.
Was ist für Sie denn die Alternative zur Initiative? Muss man den Unternehmen einfach vertrauen, dass sie sich auch im Ausland regelkonform verhalten?
Es geht nicht nur um Vertrauen, sondern auch um Anreize. Unternehmen haben eine Reputation, und diese ist ein Vermögenswert, den sie pflegen müssen. Der gute Ruf ist ein enorm wirksames Disziplinierungsinstrument. Das ist auch gut so. Es stellt sicher, dass eine Firma alles tut, um einen Reputationsschaden zu vermeiden. Wenn etwas Negatives passiert, sorgen heutzutage Medien aller Art dafür, dass das globale Auswirkungen hat. Die Konzernverantwortungsinitiative will nun jedoch eine gesetzliche Regelung einführen, die einem Unternehmen gar keine Chance mehr lässt, die Reputation zu verteidigen; der Ruf wird zum Vornherein in Zweifel gezogen. Das ist nicht in Ordnung. Das fügt auch dem Standort Schaden zu.
Unternehmen stehen stets im Verdacht, ihre Geschäfte in Ländern zu tätigen, in denen die regulatorischen Vorschriften weniger strikt sind als am Heimmarkt.
Die Initiative unterstellt in der Tat, dass die hiesigen Unternehmen so etwas wie «regulatorische Arbitrage» betreiben. Das ist Unsinn. Heute geht es den Unternehmen nicht nur darum, als gute Corporate Citizen bürgergesellschaftliches Engagement zu zeigen; Pflege und Schutz der Reputation sind auch zu einem wesentlichen Teil des Geschäftsgebarens geworden.
Stehen börsenkotierte Firmen nicht unter Druck, zum Vorteil der Investoren die Gewinne zu erhöhen und dabei nötigenfalls auch Gesetze zu umgehen?
Das Gegenteil ist heute der Fall. Institutionelle Anleger, etwa Pensionskassen oder Versicherungen, geben mehr und mehr zu verstehen, dass ihnen nicht nur an steigenden Aktienkursen und hohen Dividenden gelegen ist. Sie wollen wissen, an welche Umweltstandards sich ein Unternehmen hält, wie es um die Compliance steht und warum eine Firma in einem bestimmten Land tätig ist. Die institutionellen Anleger haben ihrerseits ja ebenfalls Geldgeber, denen sie Rede und Antwort stehen müssen. Von den institutionellen Aktionären geht heute eine starke disziplinierende Wirkung auf die Unternehmen aus.
Wenn man Ihnen zuhört, erhält man den Eindruck, mit der Konzernverantwortungsinitiative würden offene Türen eingerannt.
Der Weg, den die Initiative beschreiten will, ist falsch. Es ist unbestritten, dass Unternehmen eine Verantwortlichkeit haben nicht nur gegenüber Aktionären und Mitarbeitern, sondern auch gegenüber der Gesellschaft. Dieser Verantwortung stellen sich die meisten Schweizer Firmen schon heute, und zwar im Rahmen von Corporate-Social-Responsibility-Programmen oder dem Global-Compact-Regelwerk der Uno. Dabei gilt das Prinzip der Selbstregulierung. Die Firmen kooperieren auch mit Nichtregierungsorganisationen, um gesellschaftliche Ansprüche länder- und fallspezifisch einlösen zu können".
Doch es geht auch anders. Und es gibt ihn: den fairen Kakao, die faire Schokolade:
"Faire Schokolade"
Berichte über die Armut von Bäuerinnen und Bauern in den Kakaoanbaugebieten Westafrikas und die weit verbreitete Kinderarbeit auf Kakaoplantagen sind nicht neu. Doch gerade angesichts des Absturzes der Kakaopreise seit September 2016 fordert das Bonner SÜDWIND-Institut, dass für Kakao endlich ein Preis gezahlt wird, der den kakaoanbauenden Familien ein menschenwürdiges Einkommen garantiert. Im Rahmen der Grünen Woche vom 19.-28. Januar in Berlin wird Friedel Hütz-Adams von SÜDWIND am kommenden Freitag mit Bundesminister Dr. Gerd Müller über die Möglichkeiten eines nachhaltigen Kakaoanbaus in der Elfenbeinküste diskutieren.
Rund 5.5 Mio. Haushalte bauen weltweit Kakao an, der größte Teil von ihnen auf wenigen Hektar Land. 70 % der Welternte und etwa 90 % der deutschen Kakaoimporte stammen aus Westafrika. Seit etwa 20 Jahren diskutiert die Kakaobranche darüber, wie die Situation der Bäuerinnen und Bauern verbessert werden kann. "Zwar haben Unternehmen, Regierungen und die Entwicklungszusammenarbeit eine Vielzahl von Projekten angestoßen, um die Situation der Betroffenen zu verbessern. Doch an der Situation der Menschen in den Kakaoanbaugebieten Westafrikas hat sich bisher wenig geändert", so Friedel Hütz Adams von SÜDWIND, Kakaoexperte und Autor mehrerer Publikationen zum Thema Nachhaltigkeit im Kakaosektor.
Häufig wurde versucht, die Produktivität auf den Plantagen zu steigern. Zwar ließe sich diese Produktivität durchaus von derzeit rund 400 Kilo pro Hektar auf das Doppelte steigern. Doch eine Erhöhung der Produktivität könnte zu einem Kakaoüberschuss führen und zu einem weiteren Sinken des Kakaopreises. Dieser ist aufgrund einer guten Ernte zwischen September und Dezember 2016 bereits von rund 3.000 US-Dollar je Tonne auf 2.000 US-Dollar je Tonne abgestürzt und verharrt auf diesem Niveau. Hinzu kommt, dass die Bäuerinnen und Bauern in den seltensten Fällen über die die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um in verbesserte Anbaumethoden zu investieren. Die Einkommen des Kakaoanbaus reichen für viele Familien insbesondere in der Elfenbeinküste noch nicht einmal dafür aus, den Schulbesuch der Kinder finanzieren zu können.
"Existenzsichernde Einkommen sind ein Menschenrecht", so Friedel Hütz Adams. "Unternehmen der Kakao- und Schokoladenindustrie müssen daher veränderte Geschäftsmodelle aufbauen, um die Situation der Bäuerinnen und Bauern nachhaltig zu verbessern." Das SÜDWIND-Institut schlägt als einen wichtigen Baustein dafür langfristige, direkte Verbindungen zu den Bäuerinnen und Bauern vor, mit der Garantie von Preisen in einer Höhe, die eine nachhaltige Produktion erst ermöglichen. "Ohne diese tiefgreifenden Veränderungen der Geschäftsbeziehungen zwischen KakaoproduzentInnen, kakaoverarbeitenden Unternehmen und letztendlich auch dem Einzelhandel und den KonsumentInnen wird sich die Situation der Bäuerinnen und Bauern nicht verbessern," so Hütz-Adams weiter. Darüber hinaus seien die Regierungen der Anbauländer ebenfalls in der Verantwortung. Sie müssen in die Infrastruktur den Kakaoanbaugebieten investieren und die Bäuerinnen und Bauern dabei unterstützen, Auswege aus der Armut zu finden.
"Der schweizerische Aufbruch zum aktuellen Stand der schmutzigen Schokolade"
"Felix Ehrat gegen die Konzerninitiative in der Schweiz"
"Das Portal der Konzerninitiative in der Schweiz"
"Film-Doku zum Kindersklavenhandel im Kakakoanbau und -handel"
"Der gekaufte Kindersklave schuftet für Kakao und Schokolade"
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