26.01.2012 12:34
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Krasse Unfairness bei Wirtschaftskriminalität
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Häufig milde und nachsichtig fallen Verfahren und Gerichtsurteile im Fall von Wirtschaftskriminalität aus. Das wurde auf der Jahrestagung der wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung Ende Januar 2012 in Frankfurt am Main offensichtlich. Mehrere Vorträge befassten sich mit dem zahnlosen Wirtschaftsstrafrecht, wenn es um Ermittlungs- und Gerichtsverfahren geht. Der Titel des Tagung: „Moloch Wirtschaftsstrafrecht – Staatliche Wirtschaftslenkung durch die und auf Kosten der Justiz?“. Er zeigte an, wo den Wirtschaftsstraftrechtlern – ob Anwalt, Staatsanwalt oder Richter – der Schuh drückt.
Besonders der Vorsitzende Richter am Landgericht Osnabrück, Dr. Dieter Temming, zeigte die möglicherweise politisch gewollte Schwäche des Wirtschaftsstrafrechts auf. Es ist für ihn ein „soft law“. Damit ist gemeint: die Instrumente des Wirtschaftsstrafrechts haben keine Verbindlichkeit oder Zugriffskraft wie dies beim traditionellen Recht der Fall ist, das oft als "hartes Recht" (hard low) bezeichnet wird. Insofern ist das Wirtschaftsstrafrecht vergleichbar mit dem Völkerrecht, das auch als eher weiches Recht bezeichnete wird. Das hat auch damit zu tun, dass im Bereich der Wirtschaft viele vertragliche Verbindlichkeiten keinen oder nur einen schwachen rechtlichen Status haben und sehr interpretationsfähig sind. Dazu gehören vor allem Dingen auch „Verhaltenskodizes" (Code of Conduct), „Leitlinien", „Kommunikationsrichtlinien". Insofern sind die Ermessensspielräume im Wirtschaftsstrafrecht sehr groß, allerdings auch die Spielräume der Strafverteidiger und der Justitiare.
Laut Urteilen des Bundesgerichtshofes müssen Vermögensschäden durch Akteure zugleich der entscheidende Maßstab für Schuld und Bestrafung eines Täters sein. Doch wie Temming zeigte, gibt es bei Wirtschaftsstrafkammern die Eigenart, Bewährungs- und Geldstrafen kombiniert zu verhängen. So wird eine oft „für alle erträgliche Situation“ angezielt. Temming: „Auffällig ist ferner, dass die ausgeurteilten Strafen häufig nicht mit den jeweiligen Schadenshöhen kompatibel sind - und dies unabhängig vom Delikttyp“. Als Beispiele nannte er eine zweieinhalbjährige Haftstrafe für 1,6 Millionen € Vorsteuerbetrug und eine dreijährige Haftstrafe bei gleichem Vergehen mit 10 Millionen € Schadenssumme.
Temmings Urteil: „Insgesamt wirkt diese Zumessungspraxis der Wirtschaftsstrafkammern vordergründig willkürlich und unberechenbar“. Hintergrund ist oft die Verständigung des Gerichts, der Beklagten und der Geschädigten im Vorhinein eines Urteils. Damit ersparen sich Ermittlungsbehörden und Gerichte aufwändige Beweiserhebungen, die oft in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen. Geldstrafen dienen dann oft dazu, die Einnahmen des Staates zu erhöhen.
Ein Steuerfahnder übte daran öffentliche Kritik: Für seine Ermittlungsbehörde sei es oft kaum nachvollziehbar, dass die Gesetzeskeule zuschlägt, weil ein Täter einen Geschäftspartner oder das Sozialamt um ein paar tausend Euro betrogen haben, während in großen Strafverfahren, wo es um großen Summen geht, Milde und Nachsichtigkeit herrscht. Hinzu kommt als Hindernis größerer Fairness und Gleichbehandlung von Tätern, dass die Straftrichter oft wenig Kenntnis des Steuerrechts haben. Auch wenn Gesetzgeber und Bundesgerichtshof mehr Schärfe und Härte verlangen, wird es voraussichtlich nicht dazu kommen, weil kein Richter die Aufhebung seines Urteils riskieren will und zudem ausgehandelte Urteile regulär nicht in die Revision gehen können.
Hinzu kommt ein sozialpsychologischer Aspekt, auf den Temming aufmerksam machte. Da die Täter in Wirtschaftsstrafsachen häufig zur gesellschaftlichen Schicht der Anwälte und Richter gehören, werde über sie oft milder geurteilt, weil die Justizorgane ihnen mehr Verständnis entgegen bringen. Motive und Verhalten von Tätern hingegen, die einer anderen gesellschaftlichen Schicht angehören, sind für die Richter oft schwer nachvollziehbar. Im Urteil kommt dann auch das Unverständnis zum Ausdruck.
Entscheidend wird sein: 1. Die Bestimmungen des Wirtschaftsstrafrechts zu verschärfen und die Spielräume für ausgehandelte Urteile zu verkleinern, 2. Richter und Staatsanwälte zu Steuerrecht und Wirtschaftsrecht sowie zu den psychologischen Fallen der Schichtzugehörigkeit stärker und fundierter fortzubilden und dies zur Auflage u machen, 3. Den Aufwand von Staat und Justiz tatsächlich zur Schadenssumme ins Verhältnis zu setzen und die Kosten für den Aufwand überzukompensieren. Dann kann es fairer auch in Wirtschaftsstrafverfahren zugehen und Wirtschaftskriminelle bekommen vor allem bei größeren Schadenssumme keine unbegründete Nachsicht.
http://www.focus.de/finanzen/news/studie-wirtschaftskriminelle-oft-fuehrungskraefte_aid_658496.html
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16.01.2012 14:38
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Fairness für Patienten durch ein Patientenrechtegesetz?
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Kommt ein faires Patientenrechtgesetz? Es ist höchste Zeit. Das Patientenrecht ist in Deutschland eine rechtlich zersplitterte und unfaire Angelegenheit. Die Beweislast bei eventuellen Fehlern und Versäumnissen liegt einseitig bei den Patienten. Diese sind daher häufig in einer Bittsteller-Position, die unangemessen ist, denn mit ihren Beiträgen und Zahlungen finanzieren sie das Gesundheitssystem, auch Kliniken und Ärzte. Oft sind die Pflichten und Rechte der Patienten wie der Ärzte und Kliniken unklar und Anlass für juristischen Streit mit hohem Fairness-Risiko.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung legt dieser Tage seinen Entwurf eines Patientenrechtegesetz vor, das vom Kabinett verabschiedet werden soll und danach zur Gesetzgebung in den Bundestag kommt.
Ziele des Entwurfs sind, dass "Patienten Zugang zu Informationen über die Qualität und Preise der Leistungen erhalten. Denn nur wer sich über die Qualifikation eines Leistungserbringers oder verschiedene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden informieren kann, kann auch selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln. Wichtige weitere Themenfelder sind die Stärkung der Rechte der Opfer von Behandlungsfehlern und der Ausbau der Rechte der Patientinnen und Patienten gegenüber Leistungsträgern, z. B. Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern. In diesem Zusammenhang werden auch Regelungen, die das Verfahren betreffen, zu diskutieren sein: Patientinnen und Patienten benötigen zügige Entscheidungen über beantragte Leistungen. Selbstverständlich muss auch dem Interesse der Patientinnen und Patienten an einem ausreichenden Schutz ihrer Daten Rechnung getragen werden“ (der Patientenbeauftragte).
Es gibt ein Eckpunktepapier, aus dem bereits die wichtigsten Bestimmungen zu ersehen sind.
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Karl Lauterbach, sprach in der "Süddeutschen Zeitung" vom Montag von einer "Mogelpackung". Vor allem bemängelte er, dass künftig nur bei groben Behandlungsfehlern die Beweislast beim Arzt liegen solle. Dies betreffe "nur ganz wenige Fälle", bei denen schon jetzt vor Gericht der Arzt beweisen müsse, dass er keine Fehler gemacht habe. Hinzu kommt, dass voraussichtlich nur gesetzlich Krankenversicherte etwas vom Patientenrechtegesetz haben werden.
„Die Patientensicherheitsbewegung ist die moderne Variante der Patientenrechtebewegung“, betont Prof. Dieter Hart, Direktor des Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bremen. Ein Patientenrechtsgesetz sollte sich seiner Meinung nach auf grundlegende rechtliche Regelungen konzentrieren. Er plädiert für ein Kombinationsmodell aus Gesetz und begleitender „Patientencharta“. So sei es leichter, aktuelle Fragen unterhalb der gesetzlichen Grundsatzebene zu beantworten
Das Pro und Contra zur Gesetzesvorlage bestimmte auch die Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/32843484_kw04_pa_gesundheit/index.html. Am 18.1.2012 ist die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses dazu, danach soll die Vorlage ins Kabinett und dann in den Bundestag gehen.
Entscheidend wird sein: Setzt das Patientenrechtegesetz einen fairen Rahmen für Fairness im Gesundheitswesen, wenn es um Rechte, Pflichte und Umgang mit Fehlern zwischen Ärzten und Patienten, Kliniken und Krankenversicherern geht?
Außerdem hat die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) den Beratungsbetrieb wieder aufgenommen hat. Ab sofort steht Ihnen das aus dem Festnetz kostenfreie bundesweite Beratungstelefon unter 0800 - 0117722 zur Verfügung. Demnächst öffnen auch die Beratungsstellen vor Ort. Aktuelle Info unter http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/.
http://www.patientenbeauftragter.de/upload/bilder/der_beauftragte/Eckpunkte_Patientenrechtegesetz_endg___2_.pdf
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11.01.2012 13:42
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Unfaire Attacken gegen Leuchtturm der Fairness
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Ein israelisch-arabischer Kindergarten im kleinen arabischen Ort Hilf in der Nähe von Kiryat Tivon. Praktizierte, manifest gewordene Fairness, Völkerverständigung und Konfliktbewältigung: Ein Bustan (dt.: Quelle im Garten). Es ist der erste jüdisch-arabische Waldorfkindergarten in Israel. Seine Pfeiler sind die Waldorfpädagogik und die Anerkennung der arabischen sowie jüdischen Kultur. 15 Kinder kommen aus Kiryat Tivon (einer jüdischen Stadt) und den umgebenden arabischen Orten Hilf und Bosmat Tab’un. Die Vision der Gründungsmitglieder: eine Gesellschaft, in der Juden und Araber friedvoll und gleichberechtigt im Verständnis füreinander leben. Um dieser Vision willen braucht es eine Erziehung, die Brücken baut, die Freundschaft und Vertrauen unterstützt, die anregt, Sprache und Kultur miteinander zu teilen.
Hinter dem verheißungsvollen Projekt stehen teilweise Eltern, die selbst in gemischten arabisch-jüdischen Partnerschaften leben. Wie etwa Anat Tulnai, eine jüdische Frau, die ursprünglich aus Haifa stammt. Sie ist verheiratet mit Ihsan Ka`abiya, einem beduinisch-moslemischen Araber. Und beide sind froh, dass ihr Kind in eine Einrichtung geht, in der am konkreten Frieden für eine respektvolle Nachbarschaft von Israel und Palästina gearbeitet wird. Anstelle des ständigen Schüren von Hass und Gewalt auf beiden Seiten.
Hasserfüllte Gruppen gibt es auf beiden Seiten, die den Kindergarten und die Unterstützer ins Visier genommen haben. „Deutsche unterstützen in Israel einen jüdisch-arabischen Waldorfkindergarten, als Gegenentwurf zu den hasserfüllten Auseinandersetzungen im Nahen Osten. Dafür werden sie heftig angefeindet“ schreibt nun die Frankfurter Rundschau (FR). Eine Musiklehrerin und Lyrikerin aus dem rheinland-pfälzischen Remagen gibt privat Benefizkonzerte, deren Ertrag sie an den Kindergarten spendet. Versöhnen, statt spalten, darin sieht sie das Zukunftsmodell. Nicht jeder teilt diese Ansicht. Das wäre noch kein Grund zur Aufregung, wenn die Kritik in sachlichem Ton daherkäme. Das ist nicht der Fall. Im Gegenteil, sie ist unflätig, voll persönlicher Beleidigungen und der Chor der Hetzer im Internet schwillt an.
Die FR weiter: „Seit Wochen werden sie und ihre Unterstützer, zu denen auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz zählt, im Internet beschimpft und des Betrugs bezichtigt. Zweimal erhielt die Musiklehrerin anonyme Anrufe, in denen ihr geraten wurde, sich aufzuhängen, ehe die Jewish Defence League (JDL) bei ihr auftauche. Die JDL ist eine extremistische jüdische Vereinigung, die in den USA wegen Terrorverdachts vom FBI beobachtet wird“.
Deutsche tun sich hervor, die die Reputation der Musiklehrerin und ihrer Mitstreiter angreifen und zerstören wollen. Ein Arzt aus Frankfurt ist dabei, zwei Frauen aus München. „Der Anwalt der Musiklehrerin zeigt sich geschockt über die weiter anschwellende Flut von persönlichen Angriffen auf seine Mandantin. Ruprecht Polenz kennt das. Eine der Münchnerinnen hatte auf Facebook öffentlich überlegt, ihm eine „antisemitische Affäre“ anzudichten. Die schnelle und ungeprüfte Ausbreitung von Behauptungen und Angriffen im Netz, nennt Polenz ein „Spiel mit den Feuer“. Dagegen helfe nur Transparenz und Öffentlichkeit“.
Es gibt eine ganze Reihe jüdisch-arabische Projekte – teilweise schon mit längerer Laufzeit, die zudem von Deutschen bzw. Christen unterstützt werden. So gibt es beim Kinderheim Neve Hanna in Kiriat GatDa seit einigen Jahren einen jüdisch-arabischen Kinderhortes, der zur Hälfte von Kindern aus Beduinenfamilien in Rahat und zur Hälfte von jüdischen Kindern aus Kiriat Gat besucht wird. Es ist es wichtig, unfairen Akteuren von Ein Bustan und anderen „Oasen der Hoffnung“ deutlich entgegen zu treten. Um konkret gewordener Fairness zwischen den Völkern eine echte Chance zu geben.
http://www.fr-online.de/politik/nahost-konflikt-beschimpfungen-im-internet,1472596,11417832.html
http://www.ein-bustan.org/?lat=en-uk
http://imdialog.org/projekte/projekte08/projekte2008k.pdf
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03.01.2012 16:08
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Klopft an Türen und pocht auf Rechte!
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Das ist das diesjährige Motto der Sternsingeraktion. Und so wird das Eintreten für Fairness und Gerechtigkeit ganz praktisch. 500.000 Mädchen und Jungen, die in den Gewändern der Heiligen Drei Könige um den 6.1.2012 von Haus zu Haus ziehen, um Geld zu sammeln und Fairness-Bewusstsein für die Situation der Kinder in der Welt zu fördern.
Sie machen dabei deutlich, dass die Rechte von Kindern überall auf der Welt geachtet und unterstützt werden müssen. Die Mädchen und Jungen setzen sich dafür ein, dass Erwachsene und Politiker ihre Rechte und die der Gleichaltrigen in aller Welt schützen. Denn Armut und Gewalt sind massive Verletzungen der Kinderrechte, Gesundheitsversorgung und Bildung müssen selbstverständlich sein. Doch gerade in Nicaragua, dem Beispielland der Aktion Dreikönigssingen, werden die Kinderrechte von vielen mit Füßen getreten. Missbrauch, Misshandlung und häusliche Gewalt gegen Kinder sind dort an der Tagesordnung. Die Sternsinger unterstützen in Nicaragua unter anderem Projekte, in denen Kinder sich für ihre Rechte einsetzen. Sie werden „stark“ und selbstbewusst gemacht, um sich vor Übergriffen schützen zu können.
„Millionen Kinder leiden an Hunger, können nicht lesen und schreiben, sind durch Krieg und Gewalt verstümmelt. Ihre Rechte werden jeden Tag millionenfach verletzt. Mit ihrem Einsatz und der Hilfe der vielen Spenderinnen und Spender verhelfen die Sternsinger Kindern weltweit zu ihrem Recht und zu ein bisschen mehr Gerechtigkeit auf der Welt“, so Pfarrer Simon Rapp, Bundespräses des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Dr. Klaus Krämer, Präsident des Kindermissionswerks „Die Sternsinger“ macht deutlich, worauf die Sternsinger bei ihrer Aktion insbesondere aufmerksam machen wollen: „Kein Kind ist wie das andere, aber alle haben dasselbe Recht auf körperliche Unversehrtheit. Kinderrechte sind Menschenrechte. Sie zu verletzen, ist kein Kavaliersdelikt.“
Bei der zurückliegenden 53. Aktion Dreikönigssingen sammelten die Sternsinger zum Jahresbeginn 2011 rund 41,8 Millionen Euro. Gruppen in 11.622 Pfarrgemeinden, Schulen und Kindergärten hatten sich beteiligt. Mehr als 2.100 Projekte in Afrika, Lateinamerika, Asien, Ozeanien und Osteuropa können die Sternsinger jährlich unterstützen. Und diese Projekte tragen nachhaltig zum Abbau ungerechter Strukturen in den Ländern der Einen Welt bei. Bildungsprojekte haben dabei einen besonderen Stellenwert. Primarschulen, Alphabetisierungsprogramme oder die Anschaffung von Schulmaterial sind wichtige Fördermaßnahmen. Eine abgeschlossene Schulbildung und eine qualifizierte Berufsausbildung sind für die Mädchen und Jungen oft die einzige Chance, den Teufelskreis von Armut, Arbeitslosigkeit und Kriminalität zu durchbrechen. Bildung wird damit zum Schlüssel der Entwicklung in den Ländern der so genannten Dritten Welt.
Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen die Kinderrechte beschrieben, in insgesamt 54 Artikeln. Sie gelten für zwei Milliarden Jungen und Mädchen auf der ganzen Welt. Sie umfassen alle Personen unter 18 Jahren als Kinder definiert und es wird bekräftigt, dass allen Kindern alle Menschenrechte zustehen. Insgesamt beinhaltet die Konvention 54 Kinderrechtsartikel sowie zwei Zusatzprotokolle zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und gegen den Verkauf und die sexuelle Ausbeutung von Kindern. In vielen Punkten ähneln diese Artikel den Grundrechtskatalogen westlicher Prägung. So werden darin etwa Meinungs-, Religions- und Informationsfreiheit thematisiert. Den Kinderrechten liegen vier zentrale Grundprinzipien zugrunde, die der „UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes“ in Genf als „Allgemeine Prinzipien“ (general principles) definiert hat. Diese allgemeinen Prinzipien finden sich in den Artikeln 2, 3, 6 und 12. Nichtdiskriminierung (Artikel 2): Alle Rechte gelten ausnahmslos für alle Kinder. Der Staat ist verpflichtet Kinder und Jugendliche vor jeder Form der Diskriminierung zu schützen. Die Aufhebung von Antidiskriminierung steht besonders im Vordergrund, da bereits in der Präambel explizit die Gleichbehandlung aller Menschen von Geburt an hervorgehoben wird. Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3): Das Generalprinzip der Orientierung am Kindeswohl verlangt, dass bei allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen das Wohlergehen des Kindes vordringlich zu berücksichtigen ist. Entwicklung (Artikel 6): Das Grundprinzip sichert das Recht jedes Kindes auf Leben, Überleben und Entwicklung. Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Artikel 12): Kinder haben das Recht, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, unmittelbar oder durch einen Vertreter gehört zu werden. Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt werden. Darüber hinaus finden sich in dem „Gebäude der Kinderrechte“ zahlreiche weitere Rechte von Kindern, die sich in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte unterscheiden lassen. Schutzrechte (Protection): Rechte auf Schutz der Identität, der Privatsphäre, Schutz vor Trennung von den Eltern gegen den Willen des Kindes (insofern dies nicht dem Schutz des kindlichen Wohlbefindens entgegensteht), Schutz vor Schädigung durch Medien, vor Gewaltanwendung, Misshandlung oder Vernachlässigung, vor wirtschaftlicher Ausbeutung, vor Suchtstoffen, vor sexuellem Missbrauch, vor Entführung, Schutz von Kinderflüchtigen und Minderheiten, Schutz bei bewaffneten Konflikten, Schutz in Strafverfahren und Verbot von Todesstrafe und lebenslanger Freiheitsstrafe. Förderrechte (Provision): Recht auf Leben und Entwicklung, auf Familienzusammenführung, auf Versammlungsfreiheit, Recht auf beide Eltern, auf Förderung bei Behinderung, auf Gesundheitsvorsorge, auf angemessenen Lebensstandard, auf Bildung, auf kulturelle Entfaltung, auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Entfaltung, auf Integration geschädigter Kinder, Zugang zu Medien Beteiligungsrechte (Participation): Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Informationsbeschaffung und –weitergabe sowie Recht auf Nutzung kindgerechter Medien.
Kinder gehören zu den schwächsten Mitgliedern der Menschheitsfamilie. Auf sie Rücksicht zu nehmen, ist die Nagelprobe, wie fair es in einer Gesellschaft zugeht. Oder wie unfair.
Fakten zum Verstoß gegen Kinderrechte
http://www.sternsinger.org/themen/kinderrechte/fakten-zu-den-kinderrechten.html
Video zur den Kinderrechten:
http://www.sternsinger.org/sternsingen/aktion-2012/dks2012-materialien/dks2012-film.html
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