Kommt ein faires Patientenrechtgesetz? Es ist höchste Zeit. Das Patientenrecht ist in Deutschland eine rechtlich zersplitterte und unfaire Angelegenheit. Die Beweislast bei eventuellen Fehlern und Versäumnissen liegt einseitig bei den Patienten. Diese sind daher häufig in einer Bittsteller-Position, die unangemessen ist, denn mit ihren Beiträgen und Zahlungen finanzieren sie das Gesundheitssystem, auch Kliniken und Ärzte. Oft sind die Pflichten und Rechte der Patienten wie der Ärzte und Kliniken unklar und Anlass für juristischen Streit mit hohem Fairness-Risiko.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung legt dieser Tage seinen Entwurf eines Patientenrechtegesetz vor, das vom Kabinett verabschiedet werden soll und danach zur Gesetzgebung in den Bundestag kommt.
Ziele des Entwurfs sind, dass "Patienten Zugang zu Informationen über die Qualität und Preise der Leistungen erhalten. Denn nur wer sich über die Qualifikation eines Leistungserbringers oder verschiedene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden informieren kann, kann auch selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln. Wichtige weitere Themenfelder sind die Stärkung der Rechte der Opfer von Behandlungsfehlern und der Ausbau der Rechte der Patientinnen und Patienten gegenüber Leistungsträgern, z. B. Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern. In diesem Zusammenhang werden auch Regelungen, die das Verfahren betreffen, zu diskutieren sein: Patientinnen und Patienten benötigen zügige Entscheidungen über beantragte Leistungen. Selbstverständlich muss auch dem Interesse der Patientinnen und Patienten an einem ausreichenden Schutz ihrer Daten Rechnung getragen werden“ (der Patientenbeauftragte).
Es gibt ein Eckpunktepapier, aus dem bereits die wichtigsten Bestimmungen zu ersehen sind.
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Karl Lauterbach, sprach in der "Süddeutschen Zeitung" vom Montag von einer "Mogelpackung". Vor allem bemängelte er, dass künftig nur bei groben Behandlungsfehlern die Beweislast beim Arzt liegen solle. Dies betreffe "nur ganz wenige Fälle", bei denen schon jetzt vor Gericht der Arzt beweisen müsse, dass er keine Fehler gemacht habe. Hinzu kommt, dass voraussichtlich nur gesetzlich Krankenversicherte etwas vom Patientenrechtegesetz haben werden.
„Die Patientensicherheitsbewegung ist die moderne Variante der Patientenrechtebewegung“, betont Prof. Dieter Hart, Direktor des Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bremen. Ein Patientenrechtsgesetz sollte sich seiner Meinung nach auf grundlegende rechtliche Regelungen konzentrieren. Er plädiert für ein Kombinationsmodell aus Gesetz und begleitender „Patientencharta“. So sei es leichter, aktuelle Fragen unterhalb der gesetzlichen Grundsatzebene zu beantworten
Das Pro und Contra zur Gesetzesvorlage bestimmte auch die Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/32843484_kw04_pa_gesundheit/index.html. Am 18.1.2012 ist die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses dazu, danach soll die Vorlage ins Kabinett und dann in den Bundestag gehen.
Entscheidend wird sein: Setzt das Patientenrechtegesetz einen fairen Rahmen für Fairness im Gesundheitswesen, wenn es um Rechte, Pflichte und Umgang mit Fehlern zwischen Ärzten und Patienten, Kliniken und Krankenversicherern geht?
Außerdem hat die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) den Beratungsbetrieb wieder aufgenommen hat. Ab sofort steht Ihnen das aus dem Festnetz kostenfreie bundesweite Beratungstelefon unter 0800 - 0117722 zur Verfügung. Demnächst öffnen auch die Beratungsstellen vor Ort. Aktuelle Info unter http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/.
http://www.patientenbeauftragter.de/upload/bilder/der_beauftragte/Eckpunkte_Patientenrechtegesetz_endg___2_.pdf
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