Blog nach Monat: Februar 2018

21.02.2018 13:26
H&M, C&A, 3M - vorher Takko: Billigproduktion mit chinesischen Gefangenen
Ob das stimmt? Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 21.2.2018:
"Fast zwei Jahre verbrachte der Brite Peter Humphrey in einem chinesischen Gefängnis. Nun berichtet er, die Gefangenen dort hätten auch an Produkten bekannter Marken wie H&M oder C&A gearbeitet. Die Firmen reagieren zurückhaltend.

Immer wieder haben westliche Modeketten Probleme mit den Arbeitsstandards ihrer Zulieferfirmen in asiatischen Billiglohnländern. Nun kommt ein weiterer Vorwurf hinzu: Der britische Privatdetektiv Peter Humphrey, der 23 Monate lang im Qingpu Gefängnis in der Nähe von Schanghai eingesperrt war, berichtet in der "Financial Times" von den Haftbedingungen - und belastet dabei auch Modeketten wie H&M und C&A.

"Das Gefängnis war ein Unternehmen, das Industriearbeit verrichtete", schreibt Humphrey. "Vormittags, nachmittags und oft während des Mittagsschlafs 'arbeiteten' die Häftlinge im Gemeinschaftsraum. Unsere Männer haben Verpackungsteile hergestellt. Ich erkannte bekannte Marken - 3M, C&A, H&M. So viel zur sozialen Verantwortung von Unternehmen, obwohl die Unternehmen möglicherweise nicht wussten, dass die Gefängnisarbeit Teil ihrer Lieferkette war."

Gefangene aus chinesischen Zellblöcken hätten Textilien und Komponenten hergestellt, berichtet Humphrey. "Sie marschierten wie Soldaten vor unserem Frühstück und kamen spät am Abend zurück. Die Ausländer, die in meinem Zellenblock arbeiteten, waren Afrikaner und Asiaten, die kein Geld von der Familie hatten und keine andere Möglichkeit, Toilettenartikel und Snacks zu kaufen."

Der Artikel in der ? "Financial Times" erschien bereits vor einigen Tagen. Nun hat das US-Onlineportal ? "Quartz" die Schilderungen aufgegriffen und die genannten Konzerne mit den Vorwürfen konfrontiert.

Demnach verlangt H&M von seinen Zulieferern eine Zusicherung, auf Zwangsarbeit, Gefängnisarbeit und illegale Beschäftigung zu verzichten. "Soweit wir wissen, wurde das nicht verletzt", zitiert "Quartz" einen Konzernsprecher. Man nehme die Informationen aber sehr ernst. Bereits in der Vergangenheit habe das Unternehmen seine chinesischen Zulieferbetriebe daran erinnert, dass der Verzicht auf Gefängnisarbeit nicht verhandelbar sei und Verstöße zu einem Ende der Geschäftsbeziehungen führten.

Auch der Verhaltenskodex für die Zulieferer von C&A ist eigentlich eindeutig und verbietet Gefängnisarbeit ausdrücklich. "Wir überprüfen alle unsere 273 Fabriken unserer Zulieferer in China mindestens jährlich", zitiert "Quartz" einen Sprecher, "und wir haben dabei weder Gefängnisarbeit in unserer chinesischen Lieferkette beobachtet noch sind wir darauf aufmerksam gemacht worden."

Auch die US-Firma 3M, die unter anderem Klebeprodukte herstellt, reagierte auf die Anschuldigungen. Man beteilige sich nicht an ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und habe keine Hinweise darauf, dass Zulieferbetriebe in China Gefängnisarbeit nutzten".

2012 hatte der Spiegel über die Textilkette Takko berichtet, dass das Unternehmen, das europaweit 1247 Filialen (davon 813 in Deutschland) betreibt, in Gefängnissen in China produzieren ließ. Mehr als 50.000 Jacken und Tops habe Takko im vergangenen Jahr bei der Global Fashion Support (GFS), einem Vermittler von Produktionsmöglichkeiten in Asien, bestellt. GFS wiederum habe den Auftrag an Subunternehmer weitergereicht, die die Kleider in Haftanstalten nähen ließen. GFS ist ein Ableger der Hamburger Holding Dr. Rehfeld Fashion AG, Dachgesellschaft mehrerer Modeunternehmen der Marke Broadway NYC.

Mit Spannung werden die begründeten Stellungnahmen der betreffenden Unternehmen erwartet.

09.02.2018 10:39
Mit der GroKo kein Schutz für Whistleblower
Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen fehlt nach wie vor ein gesetzlich verankerter Whistleblower-Schutz im Koalitionsvertrag

Whistleblowing grenzt in Deutschland immer noch an sozialen und wirtschaftlichen Selbstmord. Daher stößt der Koalitionsvertrag bei Whistleblower-Netzwerk e.V. auf Enttäuschung und Unverständnis – denn in keinem Satz lässt sich der politische Wille feststellen, die rechtliche Schieflage gegenüber Hinweisgebern zu verbessern. Bis heute gibt es in hier nur einige wenige Urteile, die die Rechtslage bestimmen. Bei Fehlen eindeutiger Gesetze, an denen Whistleblower sich orientieren können, sind diese nach wie vor mit großer Rechtsunsicherheit konfrontiert. Dies führt dazu, dass Missstände nicht aufgedeckt und die Öffentlichkeit trotz berechtigen Informationsinteresses über diese im Unklaren gelassen wird. Whistleblower Netzwerk e.V. fordert seit über zehn Jahren gesetzlichen Whistleblower-Schutz, da die Gesellschaft mutige Whistleblower braucht, um Missstände aufzudecken und so zu einem transparenten, demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess beizutragen.

„Unsere Whistleblower, unsere Demokratie und unsere Wirtschaft brauchen endlich ein effektives, umfassendes Whistleblowerschutz-Gesetz“, sagt Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk e.V. Seit 2008 wurden dem Bundestag vier Gesetzesentwürfe für einen mehr oder minder zureichenden Whistleblower-Schutz vorgelegt. Damit verbunden waren jeweils Ausschussanhörungen, in denen rund drei Dutzend Experten und Interessengruppen Notwendigkeit und alternative Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Gesetzes diskutiert haben – alle fachlichen Fragen sind geklärt. Die SPD selbst hatte 2012 einen guten Gesetzesentwurf erarbeitet, der jedoch mit dem Wechsel der Partei in die Regierung unter den Tisch fiel. Im Koalitionsvertrag für die letzte Legislaturperiode war bereits vereinbart zu prüfen, ob Deutschland seinen Verpflichtungen zum Whistleblower-Schutz aus ratifizierten internationalen Vereinbarungen nachgekommen sei. Diese Prüfung unterblieb – stattdessen stellte der Deutsche Gewerkschaftsbund in einem eigenen Gutachten schwere Versäumnisse fest, die von Whistleblower-Netzwerk e.V. wiederholt angeprangert wurden. Es bleibt unverständlich, warum der politische Wille für ein höheres Schutzniveau für Hinweisgeber selbst im Lichte jüngster Skandale in der Arzneimittelversorgung und in der Autoindustrie unterbleibt.

Whistleblower-Netzwerk e.V. wird sich auch weiterhin für gesetzlichen Whistleblower-Schutz einsetzen und Aufklärungsarbeit über die Bedeutung von Whistleblowing für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz leisten.
Für Rückfragen: Ali Fahimi, Geschäftsführer Whistleblower-Netzwerk e.V., 017680862682

Whistleblower-Netzwerk e.V.
c/o djv (Deutscher Journalisten-Verband)
Alte Jakobstr. 79/80
10179 Berlin
Tel. 0162 739365
Mail: [email protected]
"Whistleblower Info"

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