13.02.2019 11:50
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Entwicklungsminister droht deutschen Firmen
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Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) droht deutschen Firmen mit empfindlichen Strafen in Deutschland, wenn sie ihre Lieferanten aus Entwicklungsländern nicht zu fairen Arbeitsbedingungen und dem Einhalten von Umweltstandards zwingen. So berichtet das Handelsblatt. "Sein Ministerium bereitet einen entsprechendes „Nachhaltige Wertschöpfungskettengesetz“ vor.
„Das Entwicklungsministerium will sicherstellen, dass Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten nachkommen“, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Nachfrage. Ein erster Gesetzentwurf liegt dem Handelsblatt vor. Er droht Unternehmen mit Bußgeldern bis zu fünf Millionen Euro, mit Freiheitsstrafen und dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen in Deutschland, wenn sie bei ihren Lieferanten im Ausland. Menschenrechte nicht durchsetzen. Die Berliner „Tageszeitung“ berichtete zuerst über das Thema.
Müller will die Ziele des „Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ durchsetzen. Bisher setzt er dabei auf Freiwilligkeit. Es gibt das „Textilbündnis“, an dem sich die Hälfte der Textilindustrie beteiligt. Auch mit Kakaoproduzenten will das Entwicklungsministerium freiwillig Fairtrade-Bedingungen durchsetzen. Im Dezember drohten allerdings fünf Bundesminister, darunter auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Außenminister Heiko Maas (SPD) der Wirtschaft mit einem Gesetz, sollte es bis 2020 keine Fortschritte geben. „Sollte sich 2020 herausstellen, dass die Freiwilligkeit nicht ausreicht, wird die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag gesetzlich tätig“, sagte die Ministeriumssprecherin. Damit dies dann sofort geschehen könne, gebe es „vorbereitende Arbeiten“ für das Gesetz, in dem Sorgfaltspflichten der Firmen definiert und ein Compliance-Beauftragter vorgeschrieben werden sollen. Betroffen wären vor allem die Textilindustrie und die Lebensmittelindustrie.
Während Entwicklungsorganisationen das Vorhaben loben, reagierte die FDP empört auf den Plan, minutiös ausgearbeitete Regeln für einzelne Branchen festzuschreiben. „Ein frommer Wunsch, der nicht funktionieren kann“, sagte der FDP-Abgeordnete Christoph Hoffmann. „Handel findet global statt; seine Schwerpunktmärkte liegen längst nicht mehr in Deutschland oder Europa“, sagte er. Es sei daher grundfalsch, ein Sonderrecht nur für deutsche Firmen zu schaffen.
Schlechte Politik statt Dürre – die tatsächlichen Gründe von Hungersnot
Hoffmann fürchtet, dass Müller ein Eigentor schießt: „Die kostenintensive Bürokratie wird das zarte Pflänzchen des Handels mit Entwicklungsstaaten zertrampeln und das Engagement der deutschen Mittelständler angesichts angedrohter Strafen auf Null zurückfahren“, erwartet er. Der Verband Textil + Mode etwa reagierte bereits enttäuscht auf die Drohung mit einem Gesetz: Das untergrabe die Bemühungen der Industrie im Textilbündnis. Eine komplette Kontrolle der Lieferketten durch Firmen im Ausland sei gar nicht möglich.
Hoffmann warf Müller vor, zu wenig Druck auf Regierungen mittels Entwicklungsgeldern auszuüben. „Die Despotenhilfe muss aufhören“, verlangte er. Es gelte, auf europäischer Ebene einen multilateralen Ansatz für Sanktionen zu schaffen, um gute Regierungsführung und Menschenrechte durchzusetzen, verlangte Hoffmann".
"Handelsblatt zu Müllers Drohung"
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08.02.2019 11:20
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Werden Sie von Algorithmen fair beurteilt?
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Von der Kreditvergabe über das Aufspüren von Anschlagsplänen bis hin zu einem Sozialkredit-System in China – Algorithmische Entscheidungssysteme kommen immer öfter zum Einsatz. Sie durchforsten große Datensätze und nehmen Bewertungen vor. Doch welche Rolle spielen Qualität und Fairness?
Wie unterscheiden sich gute und schlechte Algorithmische Entscheidungssysteme? Wie muss ein Rechtsstaat sie gestalten? Um diese Fragen geht es in einem interdisziplinären Forschungsprojekt »FairAndGood ADM« an der Technischen Universität Kaiserslautern (TUK), das im Januar gestartet ist und das das BMBF für zwei Jahre mit rund 316.000 Euro fördert. Ein Team aus Politikwissenschaft, Informatik und Philosophie arbeitet eng zusammen. Prof. Dr. Georg Wenzelburger koordiniert das neue Vorhaben, das der Qualität und Fairness von algorithmischen Entscheidungssystemen auf den Grund geht.
Bis 2020 möchte China ein Sozialkredit-System aufbauen, das die Bevölkerung in allen Lebenslagen bewertet. Erfasst werden sollen etwa Daten zu Kreditwürdigkeit, Kaufverhalten, Arbeitsleistung, Straftaten und Verkehrsdelikten. Algorithmische Entscheidungssysteme, in Fachkreisen auch ADM-systems (Algorithmic decision making systems) genannt, durchforsten dazu riesige Datensätze, in denen Verhaltensmuster von Menschen erfasst sind, und berechnen daraus für jeden Menschen eine Punktzahl als individuelle Bewertung.
Solche Verfahren kommen aber auch anderen Orts zum Einsatz, etwa wenn Banken Kredite vergeben, Sicherheitsbehörden Terroristen überwachen oder wenn Gerichte über vorzeitige Haftentlassungen entscheiden. Gegenüber dem Menschen haben diese Rechenprogramme einen klaren Vorteil: Systematisch durchsuchen sie Unmengen von Daten und spüren relevante Muster auf. Doch genau wie bei Menschen sind manche Systeme besser und andere schlechter darin, genaue Vorhersagen zu treffen.
Aber anhand welcher Qualitätskriterien treffen sie dabei eine Wahl? Woran erkennt man gute AMD-Systeme? Welche Rolle spielt Fairness dabei? Mit diesen Fragen beschäftigt sich das neue Forschungsprojekt an der TUK. »Während ADM-Systeme zunehmend zur Entscheidung gesellschaftlich relevanter Fragen eingesetzt werden, hinkt die Forschung zu diesen Fragen noch hinterher«, sagt Politikwissenschaftler Professor Dr. Georg Wenzelburger, der das Vorhaben koordiniert. »Unsere Arbeit soll helfen, diesen Rückstand aufzuholen.«
Wenzelburger arbeitet dabei eng mit seinen Forscherkolleginnen Informatik-Professorin Dr. Katharina Anna Zweig und der Philosophin Professorin Dr. Karen Joisten zusammen. Sie werden sich zum einen mit den informatisch-mathematischen Grundlagen befassen, die für solche ADM-Systeme gelten, und unterschiedliche Maße für Qualität und Fairness auswerten. Zudem werden sie diese Verfahren aus ethischer Sicht beleuchten und anhand von Beispielen überprüfen, wie der politische Prozess aussieht, der zu solchen Systemen führt.
»Wenn wir solche Verfahren einsetzen, müssen wir uns über Bewertungsrichtlinien im Klaren sein«, fährt Wenzelburger fort. Das Team um den Kaiserslauterer Politikwissenschaftler wird unter anderem untersuchen, wie die Qualität solcher Systeme gemessen und wie die Fairness bewertet werden kann. Außerdem wird es sich mit den Fragen befassen, wie solche Kriterien beim Design dieser Systeme oder beim Kauf künftig eine Rolle spielen können.
Anhand von Fallbeispielen möchte der Politikwissenschaftler darüber hinaus untersuchen, wie der politische Prozess ausgesehen hat, der zur Entscheidung für das entsprechende ADM-System geführt hat. »Wir wollen klären, wie solche Prozesse aussehen müssen, um der Anforderung eines demokratischen Rechtstaates zu entsprechen«, sagt Wenzelburger. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie in Polen ADM-Systeme in Arbeitsämtern eingesetzt werden. Hier ermittelt ein Algorithmus die Leistungsfähigkeit von Arbeitslosen und errechnet einen Score, der das »Beschäftigungspotential« ausdrücken soll und Personen in drei Kategorien sortiert. Je nach Kategorie unterscheiden sich dann die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die die Person erhalten kann (zum Beispiel Weiterbildungsangebote und so weiter).
"Der Original-Beitrag der TU Kaiserslautern"
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