24.11.2020 12:47
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Rassismus ist keine Meinung, sondern herabwürdigende Beleidigung
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Ein Mann beleidigt einen dunkelhäutigen Kollegen als Affen – und wird entlassen. Der Ausfall sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, findet er und klagt. Nun ist er in allen drei Instanzen gescheitert.
Rassistische Äußerungen im Betrieb sind nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Einen dunkelhäutigen Kollegen mit »Ugah, ugah« anzusprechen, rechtfertigt daher die fristlose Kündigung auch eines Betriebsrats, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied (Aktenzeichen: 1 BvR 2727/19).
Während einer Betriebsratssitzung eines Unternehmens war es zu einer Auseinandersetzung über den Umgang mit einem EDV-System gekommen. Der Streit war offenbar heftig, der Beschwerdeführer sprach einen dunkelhäutigen Betriebsratskollegen mit »Ugah, ugah« an. Er selbst wurde als »Stricher« beleidigt. Wie später die Arbeitsgerichte klärten, war »Ugah, ugah« aber keine direkte Reaktion darauf.
Dem Mann wurde gekündigt – was gerade bei einem Betriebsrat durchaus heikel ist. Er zog damit vors Arbeitsgericht und verlor. Später bestätigte die nächste Instanz, das Landesarbeitsgericht, diese Entscheidung. Weil er sich in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt sah, wandte er sich ans Bundesverfassungsgericht.
»Fundamental herabwürdigend«
Auch die Verfassungsbeschwerde blieb nun ohne Erfolg. Der Betriebsrat könne sich hier nicht auf seine Meinungsfreiheit berufen. Einen dunkelhäutigen Menschen mit Affenlauten anzusprechen, sei nicht einfach eine derbe Beleidigung, sondern »fundamental herabwürdigend«. Das Grundgesetz schütze nicht nur die Meinungsfreiheit, es wende sich auch gegen rassistische Diskriminierung, betonten die Karlsruher Richter. Die Arbeitsgerichte hätten beides zutreffend abgewogen. »Danach wird die Menschenwürde angetastet, wenn eine Person nicht als Mensch, sondern als Affe adressiert wird.«
Zudem hat der Fall offenbar eine Vorgeschichte, es war nicht die erste derartige Äußerung des Mannes im Betrieb. Er hatte bereits früher deshalb eine Abmahnung erhalten, die, so die Verfassungsrichter, »wirkungslos« blieb. Vor diesem Hintergrund hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber dem diskriminierten Kollegen, die Kündigung schützt vor weiteren rassistischen Übergriffen. Und die, das stellen die Richter klar, sind ein Angriff auf ein Grundrecht: auf die Würde des Menschen.
mamk/AFP
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18.11.2020 12:10
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Kein Export von verbotenen Pestiziden - keine Unfairness beim Pestizideinsatz
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„Was für Europäer zu giftig ist, darf auch nicht in andere Länder verkauft werden. Das Geschäft belastet Mensch und Umwelt“. So Uwe Kekeritz in der Frankfurter Rundschau am 15.11.2020. Und weiterhin schreibt er:
„Der globale Handel mit Pestiziden ist ein Milliardengeschäft. Dabei hat der Einsatz der Ackergifte verheerende Folgen. Weltweit kommt es jährlich zu über 40 Millionen Pestizidvergiftungen, von denen bis zu 40 000 tödlich enden. Neben akuten Vergiftungserscheinungen gibt es eine Vielzahl von langfristigen Schäden wie ein erhöhtes Auftreten von Krebs, chronischen Krankheiten, schweren Nierenerkrankungen oder Fehlbildungen im Mutterleib. Hinzu kommen fatale Auswirkungen auf Artenvielfalt und Umwelt, wie etwa das Bienensterben oder die Belastung von Wasser und Böden.
Aus diesem Grund ist eine Reihe von Produkten und Wirkstoffen in der Europäischen Union (EU) verboten oder nicht zugelassen. Dennoch dürfen diese Pestizide von europäischen Unternehmen weiterhin in andere Länder exportiert werden. So gehen etwa 60 Prozent dieser hochgiftigen Stoffe in Entwicklungs- und Schwellenländer. Dabei gehören deutsche Unternehmen wie Bayer und BASF zu den größten Exporteuren.
Es gibt weder eine wissenschaftliche noch eine moralische Rechtfertigung für diesen Doppelstandard. Es ist schlicht verantwortungslos, Produkte, die bei uns als zu gefährlich für Mensch und Umwelt eingestuft werden, in andere Länder zu exportieren, nur weil sie schwächere Umweltgesetze und weniger Arbeitsschutz haben. Wenn etwas für uns zu giftig ist, ist es das im globalen Süden auch. Da gibt es nichts zu diskutieren. Hinzu kommt, dass diese Pestizide als Rückstände auf Obst und Gemüse teilweise auch wieder zu uns zurückkommen.
Das Gute ist: Es verändert sich etwas. Die Zivilgesellschaft macht schon seit Jahren auf diese Missstände aufmerksam. In den letzten Monaten sind etliche Studien mit neuen Erkenntnissen zum Ausmaß und den Auswirkungen dieser Exporte erschienen. Aktuell läuft in Deutschland eine Kampagne, die durch ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen getragen wird.
ndere Länder sind weiter als Deutschland, und auch auf EU-Ebene gibt es Fortschritte. Frankreich hat schon seit zwei Jahren den Export solcher Pestizide gesetzlich verboten. In der Schweiz gilt von 2021 an ein Exportverbot für fünf besonders gefährliche Wirkstoffe. Das dort ansässige Unternehmen Syngenta ist Weltmarktführer für chemische Pflanzenschutzmittel. Die im Oktober veröffentlichte EU-Chemikalienstrategie bekennt sich zu einem Produktions- und Exportstopp verbotener Pestizide und will dass dieser EU-weit umgesetzt wird.
Als Grünen-Bundestagsfraktion haben wir mit der Linken-Fraktion nun einen Antrag eingebracht, in dem wir ein Exportverbot für in der Europäischen Union verbotene oder nicht zugelassene Pestizide fordern. Die gesetzliche Grundlage dafür existiert in Deutschland bereits.
Das Pflanzenschutzgesetz sieht vor, dass das Landwirtschaftsministerium zur Abwehr von Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Umwelt die Ausfuhr von bestimmten Pestiziden in Staaten außerhalb der EU untersagen kann. Die Bundesregierung müsste also nicht einmal ein neues Gesetz erlassen, sondern nur die bestehenden anwenden. Das zeigt, dass es nicht um juristische Probleme geht, sondern um mangelnden politischen Willen.
Zudem muss der Umgang mit Pestiziden auf internationaler Ebene besser reguliert werden. Es gibt bereits internationale Leitlinien und Abkommen, die aber häufig nicht verbindlich sind oder nur eine geringe Anzahl von gefährlichen Inhaltstoffen betreffen.Diese Abkommen müssen gestärkt und ausgeweitet werden. Dafür ist es wichtig, dass Deutschland und die anderen EU-Staaten mit gutem Beispiel vorangehen, um internationale Verhandlungen glaubwürdig voranbringen zu können.
Um den weltweiten Pestizideinsatz zu verringern, müssen wir an ökologisch und sozial sinnvollen Alternativen arbeiten. Dazu zählt die agrarökologische Forschung, die Züchtung und der freie Tausch von geeignetem Saatgut statt patentierter und häufig genmanipulierter Sorten, aber auch ein gerechteres Welthandelssystem, das die regionale Produktion und Vermarktung fördert und die Abhängigkeit kleiner Produzenten vom Weltmarkt verringert. Erfolgreiche Beispiele gibt es schon viele, man muss ihnen nur mehr Gehör verschaffen und sie verstärkt fördern. Sowohl in der Landwirtschaft als auch in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist hier noch viel Luft nach oben.
Uwe Kekeritz ist Sprecher für Entwicklungspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion und stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Bundestags.
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06.11.2020 08:33
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Bewertungen im Netz wirksam trotz häufiger Irreführung - unfaire Akteure blenden User
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>>Im Netz wird geschummelt und gelogen. Aber wie können wir uns schützen? Sieben Antworten.
Wer ist eigentlich Nutzer hasenpfote67? Ist seine Bewertung echt und was ist von ihr zu halten? Die Bewertungskultur im Netz macht die Dinge oft nur scheinbar einfacher. Sieben Tipps, die den Umgang damit erleichtern sollen:
Kann ich Bewertungen im Netz trauen?
Die von Internetnutzern niedergeschriebenen Bewertungen zu Produkten und Dienstleistungen geben im Idealfall Aufschluss darüber, ob ein Produkt den Ansprüchen genügt, ob es preislich angemessen ist und ob der Anbieter einen guten Kundenservice hat. Wie groß das Vertrauen der Online-Shopper in ihresgleichen ist, zeigen Studien: Mehr Leute vertrauen den Bewertungen im Netz als den Einschätzungen von Experten oder den Empfehlungen von Freunden und Bekannten. Offenbar wird der Schwarm als intelligenter und insgesamt authentischer wahrgenommen als Einzelne. Umfragen zeigen, dass sich fast zwei Drittel der Käufer aufgrund besserer Bewertungen für ein anderes Produkt entscheiden als das ursprünglich gesuchte.
Wie viele Bewertungen sind gefälscht?
Es lässt sich nicht so einfach sagen, wie oft Verbraucher vor ihren Kaufentscheidungen in die Irre geführt werden. Klar ist aber: Gefälschte Bewertungen sind keineswegs Einzelfälle, wie das Bundeskartellamt in einer Untersuchung festgestellt hat. „Leider sind sogenannte Fake-Bewertungen ein weitverbreitetes Phänomen“, sagt Behördenchef Andreas Mundt. Was vor allem daran liegt, dass hinter gefälschten Bewertungen nicht immer nur der eine oder andere missgünstige Wettbewerber steht, sondern eine kleine Industrie. Es gibt eine Reihe von Agenturen, die falsches Lob produzieren lassen und an Hotels oder Händler verkaufen, die mit allen Mitteln positiv auf sich aufmerksam machen wollen. Auch wer etwa auf Soundcloud etwas veröffentlicht, wird postwendend von Dienstleistern angeschrieben, die gegen Entgelt „echte“ Klicks und Bewertungen versprechen. Die Hoffnung ist, dass positive Bewertungen die Umsätze steigen lassen. Der Dumme ist dann der Kunde.
Warum werden falsche Rezensionen nicht gelöscht?
Vor allem Verbraucherschützer fordern seit langem, dass Portale mehr Verantwortung übernehmen und sicherstellen, dass die veröffentlichten Bewertungen echt sind. Doch nicht jedes Portal geht rigoros vor. Manche begnügen sich damit, Schimpfworte und Verstöße gegen den Datenschutz herauszufiltern. Andere haben ein mehrstufiges Prüfverfahren und filtern sowohl automatisch wie manuell. „Portale, für die die Bewertung ein Geschäftsmodell ist, versuchen der Manipulation Herr zu werden“, sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. So wird beim Arzt-Patienten-Portal Jameda jede zehnte Bewertung wegen Manipulation gelöscht. Beim Urlaubsportal Holidaycheck wird etwa jede zwanzigste eingereichte Bewertung wegen Betrugsverdacht gar nicht erst veröffentlicht und ein nicht unbeträchtlicher Teil gefälschter oder verdächtiger Kommentare nach Veröffentlichung blockiert. „Gefälschte Bewertungen sind in unseren Augen Betrug am Urlauber“, sagt Georg Ziegler, bei Holidaycheck zuständig für Bewertungen. Er fordert schärfere Regeln und dass der Verkauf gefälschter Bewertungen strafrechtlich verfolgt wird.
Wie erkenne ich Fake-Bewertungen?
Vorsicht ist geboten vor Lobhudeleien voller Adjektive, die nach Werbung klingen. Auffällige Formulierungen kann man in die Suchmaschine eingeben und sehen, ob sie auch für andere Produkte verwendet wurden. Auch ausführliche Bewertungen eines gerade erschienenen Produkts sollten kritisch beäugt werden, ebenso wenn auf mehrere schlechte Bewertungen ein Schwall guter Kommentare folgt. Unseriös sind oft auch schlechte Bewertungen, in denen der Kauf eines ähnlichen Produkts von einem anderen Anbieter empfohlen wird. Hilfreich ist es auch, sich das Profil des Bewerters anzuschauen. „Es ist auffällig, wenn einer in kürzester Zeit zehn Fernsehgeräte oder Dienstleistungen an verschiedenen Orten bewertet hat“, sagt Halm. Eine Fünf-Sterne-Bewertung wegen „schneller Lieferung“ sagt nichts über das Produkt aus. Um ein abgerundetes Bild zu bekommen, sollte man auch mittelmäßige Bewertungen lesen, in denen oft sachlicher argumentiert wird als bei den positiven und negativen.
Was kann ich tun, wenn ich Schummelei entdecke?
Vorbildliche Portale machen es Nutzern leicht, eine fehlerhafte oder verdächtige Bewertung zu melden: Sie haben einen Missbrauchsmeldebutton bei jeder Bewertung installiert. Bei anderen Portalen ist es komplizierter, einen mutmaßlichen Missbrauch zu melden. Entweder ist die Meldefunktion versteckt, oder es gibt keine. Dann bleibt den Nutzern nur, über ein Kontaktformular zu kommunizieren oder eine E-Mail zu schreiben.
Soll ich selbst eine Bewertung schreiben?
Die ständigen Aufforderungen, gekaufte Produkte oder Dienstleistungen zu bewerten, mögen lästig sein. Aber es täte gut, seine Meinung kundzutun. Denn: Je mehr echte Nutzerbewertungen es gibt, desto weniger fallen die falschen ins Gewicht. Es gebe eine „Angebotslücke“, schreibt das Bundeskartellamt. Viele Nutzer würden zwar Bewertungen lesen, aber nur wenige würden selbst eine schreiben: „Die Zahl der auf diese Weise erstellten Bewertungen ist daher zu klein.“ Wer eine Rezension schreibt, hilft also der Allgemeinheit. So behalten ehrliche Kunden die Deutungshoheit.
Darf ich ein Testprodukt annehmen und bewerten?
In diesem Fall gehen die Meinungen auseinander. Die einen Marktwächter haben nichts dagegen, wenn die Verbraucher einen Anreiz bekommen, eine Bewertung zu schreiben. Ein Gutschein, ein kleiner Geldbetrag oder eine Auszeichnung als „Toptester“ seien akzeptabel. Auch kann es statthaft sein, ein neu eingeführtes Produkt kostenlos oder günstig überlassen zu bekommen und dafür eine Rezension zu schreiben. Obwohl man sich dann dem Verdacht aussetzt, aus Gefälligkeit eine positive Rezension zu schreiben. Rechtskonform sind solche beauftragten Bewertungen jedoch nur, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind<<.
Von Thomas Klemm, Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, aktualisiert 1.11.2020
"Klemm in FAS zur Internetmogelei"
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02.11.2020 12:23
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Schokolade-Unternehmen brechen ihr Versprechen
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Verbraucher in Deutschland müssen nach Darstellung von Entwicklungsorganisationen weiter davon ausgehen, dass in Schokoladentafeln ausbeuterische Kinderarbeit steckt. Die Entwicklungsorganisation Inkota und das Forum Fairer Handel forderten deshalb am Dienstag in Berlin von der Bundesregierung ein ambitioniertes Lieferkettengesetz, das Unternehmen haftbar macht, wenn sie eine Mitverantwortung für ausbeuterische Kinderarbeit tragen.
Die beiden Organisationen verwiesen auf eine im Auftrag des US-Arbeitsministeriums erstellte und am Montag veröffentlichte Studie, nach der die Schokoladenindustrie ihr Versprechen gebrochen habe, die Kinderarbeit auf Kakaoplantagen bis 2020 um 70 Prozent zu verringern. Demnach arbeiten noch immer rund 1,5 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen auf Kakaoplantagen in Westafrika, wo rund 70 Prozent des in Deutschland verarbeiteten Kakaos angebaut werden.
Insbesondere der Anteil der Kinder, die gefährlichen Chemikalien ausgesetzt sind, sei in den vergangenen Jahren sogar stark gestiegen, betonen die Entwicklungsorganisationen.
„Die Schokoladenindustrie hat ihr Versprechen gebrochen“, kritisierte Johannes Schorling, Referent für Wirtschaft und Menschenrechte beim Inkota-Netzwerk. Programme zur Bekämpfung der Kinderarbeit erreichten bisher nur einen kleinen Teil der Bauern, auch weil Unternehmen die hohen Kosten für solche Programme scheuten. „Menschenrechte gibt es aber nicht zum Nulltarif. Unternehmen müssen bereit sein, die nötigen Kosten für die Vermeidung von Kinderarbeit zu tragen – dazu gehört auch die Zahlung eines existenzsichernden Kakaopreises“, so Schorling.
Bereits 2001 hatten Schokoladenhersteller wie Mars und Nestlé im Harkin-Engel-Protokoll versprochen, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit bis 2005 zu beenden. Das Ziel wurde in der Zwischenzeit mehrfach revidiert. Aktuell strebt die Industrie eine Reduzierung der Kinderarbeit um 70 Prozent bis 2020 an.
„Armut ist eine der Hauptursachen für Kinderarbeit“, sagt Andrea Fütterer, Vorstandsvorsitzende des Forum Fairer Handel. „Wir brauchen existenzsichernde Preise, die die Produktions- und Lebenshaltungskosten der Kakaobäuerinnen decken. Hier setzt auch der Faire Handel an.“ Weil viele Unternehmen durch die Missachtung von Menschenrechten Wettbewerbsvorteile genießen würden, stießen Fairer-Handel-Akteure jedoch an ihre Grenzen. „Es ist an der Zeit, einheitliche Regeln für alle Unternehmen festzuschreiben“, so Fütterer.
kna/FR 20.10.20
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