Blog nach Monat: August 2025

29.08.2025 07:50
Einladung zu 25 Jahre Fairness-Stiftung in Frankfurt: Und trotzdem fair? Anständig handeln in unanständigen Zeiten
Das Programm zum 6.9.25 gibt es hier in der linken Spalte der Website zum Zoomen. Auf Wunsch mailen wir es zu,

Eintritt frei. Um Anmeldung wird gebeten bis 31. August 2025 an: [email protected]

21.08.2025 09:03
Große Emittenten können für Klimarisiken haftbar gemacht werden
Oberlandesgericht fällt Grundsatzentscheidung:

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm am 28. Mai bestätigt, dass große Emittenten nach deutschem Zivilrecht grundsätzlich für die Folgen ihrer Treibhausgasemissionen zur Verantwortung gezogen werden können.

Am 24. November 2015 hatte der Bauer und Bergführer Saúl Luciano Lliuya vor einem deutschen Zivilgericht eine Klage gegen den Energiekonzern RWE eingereicht. Er beantragte, dass sich RWE anteilig – entsprechend dem Beitrag des Unternehmens zur globalen Erwärmung – an den Schutz- und Reparaturkosten seines Hauses beteilige. RWE argumentierte, dass es für die Ansprüche des Klägers keine Rechtsgrundlage gäbe und das Unternehmen nicht in Verantwortung gezogen werden könne.

Zwar wies das Gericht die Klage von Lliuya ab, doch die ausführliche Urteilsbegründung stellt klar, dass Unternehmen sowohl für ihre vergangenen als auch zukünftigen Emissionen haftbar gemacht werden können. Expert*innen werten das Urteil als Signal für die derzeit über 60 laufenden klimabezogenen Verfahren weltweit.

Mehr als 150 Unternehmen – darunter die Otto-Gruppe, Allianz und SAP – forderten die Europäische Union derweil auf, die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2040 um mindestens 90 Prozent zu reduzieren.

15.08.2025 08:20
Unfaire Erfassung von Armut in unserer Gesellschaft?
Eine Forschergruppe wirft dem Statistischen Bundesamt vor, eine umstrittene Methode zur Erfassung von Betroffenen anzuwenden. Das berichten Tim Szent-Ivanyi und Markus Decker in der heutigen Frankfurter Rundschau (S. 11):

„Insgesamt 30 teilweise sehr bekannte Armutsforscherinnen und -forscher, wie der langjährige Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, oder der Kölner Sozialwissenschaftler Christoph Butterwegge, werfen dem Statistischen Bundesamt vor, die Armutsquoten in Deutschland kleinrechnen zu wollen.

In einem Protestbrief an die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, Ruth Brand, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, beklagen sie, dass die Statistiker:innen ihre Berechnungsmethode auf eine Variante (EU-SILC/MZ-SILC) reduziert und die Ergebnisse einer anderen Variante (MZ-Kern) von der Homepage gelöscht hätten. Schneider sagte dem RND, der Vorgang sei „brisant“, da nach der verbliebenen Berechnungsmethode die Armutsquote deutschlandweit 2023 bei 15,5 Prozent lag, nach der nun gelöschten aber bei 16,6 Prozent. „Das heißt, nach den nun nur noch ausgewiesenen Zahlen ist die Armut mal eben um mehr als eine Million Menschen geringer. Da drängt sich schon die Frage nach Manipulation oder doch zumindest einem interessengeleiteten Vorgehen auf.“

Dass die Ergebnisse der zweiten Berechnungsmethode nicht mehr veröffentlicht würden und nach Darstellung der Autor:innen rückwirkend gelöscht wurden, betrachten die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner „als einen nicht akzeptablen Eingriff in die wissenschaftliche Freiheit“. Es grenze „an behördliche Willkür, wenn ein Bundesamt Ergebnisse von allgemeinem wissenschaftlichen und öffentlichen Interesse zurückhält und damit die gesamte Fachdiskussion und öffentliche Rezeption beschnitten werden“. Womöglich sollten diese Ergebnisse „in eine bestimmte Richtung gelenkt werden“. Die Autorinnen und Autoren des Briefes fordern Brand auf, die Entscheidung rückgängig zu machen.

Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens hat. Die Berechnungsmethoden unterscheiden sich insbesondere bei der Definition und Erfassung des Haushaltsnettoeinkommens. Das Statistische Bundesamt begründet die Umstellung mit einer EU-weiten Vergleichbarkeit. Bei dieser Methode würden die Einkommensarten jeweils einzeln und ausführlich abgefragt statt nur als Gesamtsumme, so die Behörde. So könne eher als im bisherigen Verfahren vermieden werden, dass auskunftspflichtige Einkommen, die insbesondere nicht aus Erwerbsarbeit stammen, unabsichtlich unberücksichtigt blieben. Das betreffe zum Beispiel staatliche Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Bafög, Pflegegeld oder Wohngeld.

Die Armutsforscher:innen lassen das nicht gelten. Die Ansicht, wonach die neue Methode methodisch überlegen sei, sei in der Fachwelt speziell unter dem Aspekt der Berechnung von Einkommensarmut nicht ungeteilt, kritisieren sie in ihrem Protestbrief.

Im Jahr 2024 galten rund 13,1 Millionen Menschen als armutsgefährdet. Das war im Vergleich zu 2023 ein Anstieg um etwas mehr als ein Prozentpunkt. 2024 lag der Schwellenwert von 60 Prozent des mittleren Einkommens für einen Alleinlebenden bei 1378 Euro netto im Monat, für Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2893 Euro. Die Zahl der „von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten“ Menschen, die über die reine Armutsgefährdung hinausgeht, lag 2024 mit 17,6 Millionen noch deutlich höher. Zuletzt sorgte die Nachricht für Aufsehen, dass sich jeder und jede Fünfte in Deutschland keinen einwöchigen Urlaub leisten kann.

Als besondere Risikogruppen gelten Arbeitslose, Menschen mit niedrigem Bildungsstand, Alleinerziehende und Familien mit vielen Kindern. Zuletzt warnte die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Gerda Hasselfeldt, ferner davor, dass Pflegebedürftigkeit ebenfalls zur Armutsfalle zu werden drohe, weil die Selbstbeteiligung von 3000 Euro pro Heimplatz für zahlreiche Betroffene nicht mehr zu stemmen sei. Zugleich habe sich die Zahl der Pflegebedürftigen innerhalb der vergangenen 20 Jahre verdoppelt und werde weiter steigen.

Schließlich gibt es regionale Risikofaktoren. So sind Einkommen und Vermögen in Ostdeutschland nach wie vor deutlich geringer als im Westen. Dass die Lebenshaltungskosten dort ebenfalls geringer sind, gleicht das Gefälle nicht aus.

Ende Juni hatte die Mindestlohnkommission beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn bis 2027 in zwei Schritten über zunächst 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde anzuheben. Von dem ersten Schritt werden laut Statistischem Bundesamt zum 1. Januar 2026 deutschlandweit bis zu 6,6 Millionen Berufstätige profitieren. Demnach lag zuletzt etwa jedes sechste Beschäftigungsverhältnis rechnerisch unterhalb des dann geplanten Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. Besondere Nutznießer der geplanten Erhöhung: Frauen und Ostdeutsche. Aus der zweiten Anhebung auf 14,60 Euro würden maximal 8,3 Millionen Beschäftigte einen Nutzen ziehen. Die SPD hatte eine Erhöhung auf 15 Euro gefordert.

Überdies arbeitet Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) an einer Reform des Bürgergeldes. Hier geht es unter anderem um die Frage, welche Regeln für Menschen gelten sollen, die eine ihnen zumutbare Arbeit verweigern“.

12.08.2025 09:45
200 Fußballstadien randvoll mit weggeworfener Kleidung jährlich - unfair gegenüber Natur, Mensch und Sozialsystemen
Die Folgen von Fast Fashion Kleidung ergeben in der Menge 200 gefüllte Fußballstadien, die im Müll landen.
Sieben- bis zehnmal tragen Menschen im Schnitt ein Kleidungsstück. Dann schmeißen sie es weg, wie eine BCG-Analyse zeigt. Um die wachsenden Textilmüllberge einzudämmen, bräuchte es besseres Recycling.

Jahr für Jahr landen weltweit rund 120 Millionen Tonnen Kleidung im Müll. Das sei genug, um mehr als 200 Fußballstadien bis obenhin zu füllen, schreibt die Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) in einer neuen Analyse zur Textilwirtschaft.

Mögliche systematische Verbesserungen könnten die Recyclingquote jedoch auf mehr als 30 Prozent steigern und neue Fasern mit einem Rohstoffwert von mehr als 50 Milliarden Dollar hervorbringen, heißt es weiter.

Ein Großteil der weggeworfenen Kleidung wurde demnach kaum genutzt: Im Schnitt tragen Käufer ein Kleidungsstück laut BCG nur sieben- bis zehnmal, bevor sie es wegschmeißen.

80 Prozent des Kleidermülls lande anschließend auf Deponien oder werde direkt verbrannt. Nur zwölf Prozent werden wiederverwendet. Und nur ein Prozent des Kleidermülls werde zu neuen Fasern recycelt. Einer der größten Second-Hand-Märkte der Welt ist in Accra, Ghana: die Kleidung kommt meist aus dem Westen und was nicht brauchbar ist, wird weggeschmissen.

Der Aufbau einer Kreislaufwirtschaft in der Textilbranche sei daher keine Zukunftsvision, sondern ein Gebot der ökologischen und ökonomischen Vernunft, so BCG. Es brauche keine Einzelinitiativen, sondern branchenweite Lösungen, um recycelte Materialien leichter verfügbar für Hersteller und Konsumenten zu machen. Als Beispiele nennt BCG etwa vereinfachte Rücknahmesysteme, neue Sortiertechnologien oder auch chemisches Recycling, um Mischgewebe besser verarbeiten zu können.

Geht es so weiter, könnte der jährliche Müllberg der Beratung zufolge bis 2030 auf mehr als 150 Millionen Tonnen wachsen. Das wäre dann genug, um 260 Fußballstadien zu füllen. Im Norden Chiles türmen sich Kleiderberge laut BCG schon heute so hoch, dass sie selbst aus dem All zu erkennen sind.

Gebrauchte Textilien werden häufig in afrikanische Länder wie Ghana oder Kenia exportiert, wo viele auf riesigen Müllkippen landen.
kko/dpa

"Kleidung und Mode 2010 auf dem Fairness-Forum""

01.08.2025 10:01
Fakten gegen Fake - Den Holocaust-Lügen auf der Spur
Das Museum Auschwitz-Birkenau hat eine Kampagne zur Bekämpfung von Holocaust-Leugnung im Internet gestartet. Userinnen und User sollen selbst gegen holocaustleugnende Aussagen in den Online-Netzwerken vorgehen können, wie die Gedenkstätte auf dem Gelände des nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers am Mittwoch mitteilte. Die Gedenkstätte stellt dazu unter dem Motto "Stop Denial" (Schluss mit der Leugnung) auf ihrer Website historische Dokumente, Fotos, Zeitzeugenberichte und Forschungsergebnisse zur Verfügung, um geschichtsfälschende Aussagen zu entkräften.

"Wider die Holocaust-Leugnung - Lügen und Fakten"

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