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21.08.2025 09:03
Große Emittenten können für Klimarisiken haftbar gemacht werden  

Oberlandesgericht fällt Grundsatzentscheidung:

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm am 28. Mai bestätigt, dass große Emittenten nach deutschem Zivilrecht grundsätzlich für die Folgen ihrer Treibhausgasemissionen zur Verantwortung gezogen werden können.

Am 24. November 2015 hatte der Bauer und Bergführer Saúl Luciano Lliuya vor einem deutschen Zivilgericht eine Klage gegen den Energiekonzern RWE eingereicht. Er beantragte, dass sich RWE anteilig – entsprechend dem Beitrag des Unternehmens zur globalen Erwärmung – an den Schutz- und Reparaturkosten seines Hauses beteilige. RWE argumentierte, dass es für die Ansprüche des Klägers keine Rechtsgrundlage gäbe und das Unternehmen nicht in Verantwortung gezogen werden könne.

Zwar wies das Gericht die Klage von Lliuya ab, doch die ausführliche Urteilsbegründung stellt klar, dass Unternehmen sowohl für ihre vergangenen als auch zukünftigen Emissionen haftbar gemacht werden können. Expert*innen werten das Urteil als Signal für die derzeit über 60 laufenden klimabezogenen Verfahren weltweit.

Mehr als 150 Unternehmen – darunter die Otto-Gruppe, Allianz und SAP – forderten die Europäische Union derweil auf, die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2040 um mindestens 90 Prozent zu reduzieren.

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