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03.01.2012 16:08
Klopft an Türen und pocht auf Rechte!  

Das ist das diesjährige Motto der Sternsingeraktion. Und so wird das Eintreten für Fairness und Gerechtigkeit ganz praktisch. 500.000 Mädchen und Jungen, die in den Gewändern der Heiligen Drei Könige um den 6.1.2012 von Haus zu Haus ziehen, um Geld zu sammeln und Fairness-Bewusstsein für die Situation der Kinder in der Welt zu fördern.

Sie machen dabei deutlich, dass die Rechte von Kindern überall auf der Welt geachtet und unterstützt werden müssen. Die Mädchen und Jungen setzen sich dafür ein, dass Erwachsene und Politiker ihre Rechte und die der Gleichaltrigen in aller Welt schützen. Denn Armut und Gewalt sind massive Verletzungen der Kinderrechte, Gesundheitsversorgung und Bildung müssen selbstverständlich sein. Doch gerade in Nicaragua, dem Beispielland der Aktion Dreikönigssingen, werden die Kinderrechte von vielen mit Füßen getreten. Missbrauch, Misshandlung und häusliche Gewalt gegen Kinder sind dort an der Tagesordnung. Die Sternsinger unterstützen in Nicaragua unter anderem Projekte, in denen Kinder sich für ihre Rechte einsetzen. Sie werden „stark“ und selbstbewusst gemacht, um sich vor Übergriffen schützen zu können.

„Millionen Kinder leiden an Hunger, können nicht lesen und schreiben, sind durch Krieg und Gewalt verstümmelt. Ihre Rechte werden jeden Tag millionenfach verletzt. Mit ihrem Einsatz und der Hilfe der vielen Spenderinnen und Spender verhelfen die Sternsinger Kindern weltweit zu ihrem Recht und zu ein bisschen mehr Gerechtigkeit auf der Welt“, so Pfarrer Simon Rapp, Bundespräses des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Dr. Klaus Krämer, Präsident des Kindermissionswerks „Die Sternsinger“ macht deutlich, worauf die Sternsinger bei ihrer Aktion insbesondere aufmerksam machen wollen: „Kein Kind ist wie das andere, aber alle haben dasselbe Recht auf körperliche Unversehrtheit. Kinderrechte sind Menschenrechte. Sie zu verletzen, ist kein Kavaliersdelikt.“

Bei der zurückliegenden 53. Aktion Dreikönigssingen sammelten die Sternsinger zum Jahresbeginn 2011 rund 41,8 Millionen Euro. Gruppen in 11.622 Pfarrgemeinden, Schulen und Kindergärten hatten sich beteiligt. Mehr als 2.100 Projekte in Afrika, Lateinamerika, Asien, Ozeanien und Osteuropa können die Sternsinger jährlich unterstützen. Und diese Projekte tragen nachhaltig zum Abbau ungerechter Strukturen in den Ländern der Einen Welt bei. Bildungsprojekte haben dabei einen besonderen Stellenwert. Primarschulen, Alphabetisierungsprogramme oder die Anschaffung von Schulmaterial sind wichtige Fördermaßnahmen. Eine abgeschlossene Schulbildung und eine qualifizierte Berufsausbildung sind für die Mädchen und Jungen oft die einzige Chance, den Teufelskreis von Armut, Arbeitslosigkeit und Kriminalität zu durchbrechen. Bildung wird damit zum Schlüssel der Entwicklung in den Ländern der so genannten Dritten Welt.

Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen die Kinderrechte beschrieben, in insgesamt 54 Artikeln. Sie gelten für zwei Milliarden Jungen und Mädchen auf der ganzen Welt. Sie umfassen alle Personen unter 18 Jahren als Kinder definiert und es wird bekräftigt, dass allen Kindern alle Menschenrechte zustehen. Insgesamt beinhaltet die Konvention 54 Kinderrechtsartikel sowie zwei Zusatzprotokolle zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und gegen den Verkauf und die sexuelle Ausbeutung von Kindern. In vielen Punkten ähneln diese Artikel den Grundrechtskatalogen westlicher Prägung. So werden darin etwa Meinungs-, Religions- und Informationsfreiheit thematisiert.

Den Kinderrechten liegen vier zentrale Grundprinzipien zugrunde, die der „UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes“ in Genf als „Allgemeine Prinzipien“ (general principles) definiert hat. Diese allgemeinen Prinzipien finden sich in den Artikeln 2, 3, 6 und 12. Nichtdiskriminierung (Artikel 2): Alle Rechte gelten ausnahmslos für alle Kinder. Der Staat ist verpflichtet Kinder und Jugendliche vor jeder Form der Diskriminierung zu schützen. Die Aufhebung von Antidiskriminierung steht besonders im Vordergrund, da bereits in der Präambel explizit die Gleichbehandlung aller Menschen von Geburt an hervorgehoben wird.
Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3): Das Generalprinzip der Orientierung am Kindeswohl verlangt, dass bei allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen das Wohlergehen des Kindes vordringlich zu berücksichtigen ist. Entwicklung (Artikel 6): Das Grundprinzip sichert das Recht jedes Kindes auf Leben, Überleben und Entwicklung.
Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Artikel 12): Kinder haben das Recht, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, unmittelbar oder durch einen Vertreter gehört zu werden. Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt werden.

Darüber hinaus finden sich in dem „Gebäude der Kinderrechte“ zahlreiche weitere Rechte von Kindern, die sich in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte unterscheiden lassen.
Schutzrechte (Protection): Rechte auf Schutz der Identität, der Privatsphäre, Schutz vor Trennung von den Eltern gegen den Willen des Kindes (insofern dies nicht dem Schutz des kindlichen Wohlbefindens entgegensteht), Schutz vor Schädigung durch Medien, vor Gewaltanwendung, Misshandlung oder Vernachlässigung, vor wirtschaftlicher Ausbeutung, vor Suchtstoffen, vor sexuellem Missbrauch, vor Entführung, Schutz von Kinderflüchtigen und Minderheiten, Schutz bei bewaffneten Konflikten, Schutz in Strafverfahren und Verbot von Todesstrafe und lebenslanger Freiheitsstrafe.
Förderrechte (Provision): Recht auf Leben und Entwicklung, auf Familienzusammenführung, auf Versammlungsfreiheit, Recht auf beide Eltern, auf Förderung bei Behinderung, auf Gesundheitsvorsorge, auf angemessenen Lebensstandard, auf Bildung, auf kulturelle Entfaltung, auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Entfaltung, auf Integration geschädigter Kinder, Zugang zu Medien
Beteiligungsrechte (Participation): Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Informationsbeschaffung und –weitergabe sowie Recht auf Nutzung kindgerechter Medien.

Kinder gehören zu den schwächsten Mitgliedern der Menschheitsfamilie. Auf sie Rücksicht zu nehmen, ist die Nagelprobe, wie fair es in einer Gesellschaft zugeht. Oder wie unfair.

Fakten zum Verstoß gegen Kinderrechte http://www.sternsinger.org/themen/kinderrechte/fakten-zu-den-kinderrechten.html

Video zur den Kinderrechten: http://www.sternsinger.org/sternsingen/aktion-2012/dks2012-materialien/dks2012-film.html

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