Um mehr Fairness entlang der Lebensmittelkette bemüht sich ein aktueller Vorschlag der EU-Kommission. Die EU-Kommission schlägt europaweit Mindeststandards gegen unfaire Handelspraktiken vor. Damit sollen die EU-Mitgliedsstaaten zukünftig Verstöße gegen die gute Handelspraxis aufklären und Strafen gegen den Lebensmittelhandel verhängen können.
Die EU-Kommission möchte plötzliche Stornierungen, Zahlungsverspätungen, einseitige nachträgliche Vertragsänderungen und Abschläge für verdorbene Ware, die nicht vom Produzenten verantwortet wurde, verbieten. Andere unfaire Handelspraktiken sollen nur dann untersagt werden, wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten sind. Dazu gehören Listungsgebühren, die Rückgabe unverkäuflicher Ware und die Beteiligung des Anbieters an Werbemaßnahmen.
Die EU-Kommission begründet ihr Vorgehen gegen unfaire Handelspraktiken mit der schwachen Stellung der Landwirte innerhalb der Lebensmittelkette. Gemeint ist vor allem der Lebensmitteleinzelhandel, aber auch andere Abnehmer mit mehr als 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Jahresumsatz, die nach der Definition keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mehr sind.
Ziel des Vorschlags sei es, die Einkommen der Landwirte in der EU zu verbessern, da unfaire Handelspraktiken die Gewinnmargen der Erzeuger verkleinerten, erklärte EU-Agrarkommissar Phil Hogan. Es ginge der EU-Kommission darum, in allen EU-Mitgliedsstaaten gemeinsame Mindeststandards festzulegen, um auf dem EU-Binnenmarkt für Chancengleichheit zwischen den Landwirten zu sorgen.
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger über den Vorschlag: „Uns geht es um die Stellung unserer Bäuerinnen und Bauern in der Lebensmittelversorgungskette. Tausende Landwirte stehen nur wenigen Handelsketten in Österreich gegenüber. Wir müssen den Kampf David gegen Goliath entschlossen weiterführen. Der Vorschlag der Kommission ist hier ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“
Auch LK Österreich-Präsident Hermann Schultes betonte: “Der neue EU-Rechtsrahmen soll für Geschäftspraktiken auf Augenhöhe sorgen. So soll es künftig einseitig diktierte Qualitätsstandards, kurzfristige Stornos, Rücksendungen unverkaufter Frischware, Listungsgebühren oder Kostenbeteiligungen für Werbung, die letztlich der Bauer bezahlt, und andere unfaire Geschäftspraktiken nicht mehr geben. In den kommenden Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat gilt es, noch einige Nachbesserungen, wie die Größe der von den neuen Regeln betroffenen Unternehmen, zu verankern. So sollen das Größenverhältnis Lieferant zu Abnehmer und nicht fixe Unternehmensgrößen ausschlaggebend sein.”
Das EU-Parlament hatte seit längerer Zeit solche Maßnahmen gefordert. Der Gesetzesvorschlag der Kommission ist laut EU-Abgeordnetem Othmar Karas “überraschend positiv, realistisch und flexibel”. Das Parlament werde ihn prüfen “und sicher einige Änderungen vornehmen”, so Karas. Am kommenden Montag, 16. April, soll der Vorschlag im EU-Agrarrat diskutiert werden.
Das EU-Parlament hatte Mitte 2016 von der EU-Kommission gefordert, Gesetzesvorschläge gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vorzulegen, um angemessene Einkünfte für Landwirte und eine umfangreiche Auswahl für Verbraucher zu gewährleisten. Die Entschließung war mit 600 Stimmen angenommen wurde, bei 48 Gegenstimmen und 24 Enthaltungen.
Ziel ist, faire und transparente Beziehungen zwischen Erzeugern, Lieferanten und Vertreibern von Lebensmitteln sicherzustellen. "Die bisher ergriffenen Maßnahmen haben noch keine Wirkung gezeigt. Deshalb machen wir weitere Vorschläge. Es muss mehr für die Verbesserung der Beziehungen zwischen Erzeugern und Supermärkten getan werden, vor allem, wenn es darum geht, den sogenannten "Angstfaktor" zu minimieren. Außerdem fordern wir die EU-Kommission auf, mehr Instrumente zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken zu schaffen", sagte der Berichterstatter Edward Czesak (EKR, PL).
Fairer Handel sollte auch dazu beitragen, Überproduktion und Verschwendung von Lebensmitteln zu verhindern, so der Entschließungstext, in dem die Abgeordneten verlangen, dringend gegen die großen Unterschiede bei den Einkommen und beim Einfluss der Akteure der Lebensmittelversorgungskette vorzugehen, um die Verhandlungsposition der Landwirte zu verbessern.
In der Entschließung stellte das Parlament fest, dass der Verkauf zu einem nicht kostendeckenden Preis und der Umstand, dass landwirtschaftlich erzeugte Grundnahrungsmittel wie Milchprodukte, Obst und Gemüse von großen Einzelhändlern massiv als Lockangebote missbraucht werden, auf lange Sicht die Nachhaltigkeit der Erzeugung dieser Nahrungsmittel in Europa bedrohen.
Landwirte und KMU leiden unter unlauteren Praktiken besonders stark. Manchmal sind sie dazu gezwungen, nach für sie ungünstig verlaufenen Verhandlungen mit anderen – stärkeren – Akteuren der Lebensmittelversorgungskette mit Verlust zu verkaufen, beispielsweise infolge von Preissenkungen und -nachlässen in den Supermärkten. Auch Endverbraucher sind benachteiligt, da die Produktauswahl sowie ihr Zugang zu neuen und innovativen Erzeugnissen eingeschränkt werden, so die Abgeordneten.
"Angstfaktor" der Produzenten überwinden: Robuste Durchsetzung erforderlich
Freiwillige Maßnahmen und Selbstregulierungsmaßnahmen haben aufgrund ihrer unzureichenden Durchsetzung, der unzulänglichen Beteiligung von Landwirten, Interessenskonflikten zwischen den betroffenen Parteien, Mechanismen zur Streitbeilegung, die den „Angstfaktor“ auf Seite der Produzenten nicht berücksichtigen, und die Tatsache, dass sie sich nicht auf die gesamte Lebensmittelversorgungskette beziehen, bislang nur zu bescheidenen Ergebnissen geführt, unterstreicht das Parlament.
Es vertritt die Auffassung, dass nur mit einem Rechtsrahmen auf EU-Ebene unlautere Handelspraktiken bekämpft werden können und sichergestellt wird, dass Landwirte und Verbraucher in der EU von fairen Verkaufs- und Einkaufsbedingungen profitieren können.
Es ist zudem der Ansicht, dass die "Supply Chain Initiative" und andere freiwillige Systeme auf nationaler Ebene und EU-Ebene weiterentwickelt und gefördert werden sollten, und zwar "als Ergänzung wirkungsvoller und starker Durchsetzungsmechanismen auf der Ebene der Mitgliedstaaten – wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass Beschwerden anonym eingereicht werden können und abschreckende Sanktionen eingeführt werden – und in Verbindung mit einer Koordinierung auf EU-Ebene." Die Abgeordneten ermutigen Produktions- und Handelsunternehmen, wozu auch Bauernverbände zählen, sich an diesen Initiativen zu beteiligen.
Sie begrüßen außerdem Aktivitäten wie zum Beispiel die „Initiative Tierwohl“ in Deutschland, mit denen Landwirten dabei geholfen werden soll, bei der Vermarktung ihrer Erzeugnisse deren Vorzüge in den Vordergrund zu stellen.
Zum Hintergrund Unlautere Handelspraktiken umfassen unter anderem verspätete Zahlungen, einen beschränkten Zugang zum Markt, einseitige oder rückwirkende Änderungen von Vertragsbedingungen, die plötzliche und unbegründete Auflösung von Verträgen, die unlautere Übertragung des kommerziellen Risikos oder die Abwälzung der Transport- und Lagerhaltungskosten auf die Lieferanten.
Es gibt bereits EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in den Beziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (Richtlinie 2005/29/EG), aber keine EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung unlauterer Praktiken in den Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren entlang der Lebensmittelversorgungskette. Unlautere Handelspraktiken fallen nur zum Teil unter das Wettbewerbsrecht.
"Die österreichische Bauernzeitung über Fairness im Lebensmittelsektor"
"Europäisches Parlament fordert mehr Fairness in der Lebensmittelkette"
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