Die Politik handelt, um mehr Fairness im Umgang mit den Beschäftigten in der Fleischindustrie vorzugeben. Das Bundeskabinett hat Regelungen beschlossen, die die Ausbeutung von Beschäftigten verhindern sollen. Die Frankfurter Rundschau erläutert, wo die Tücken der Bestimmungen liegen und welche Nebenwirkungen zu erwarten sind:
„Die Bundesregierung nimmt die Fleischindustrie an die Leine: Im Kerngeschäft sind Werkverträge künftig verboten, die Wohnsituation der Mitarbeiter muss verbessert werden.
Wie will die Bundesregierung Lohndrückerei und üble Wohnbedingungen für die Arbeitnehmer in der Fleischindustrie künftig unterbinden?
Das wichtigste Element ist das Verbot von Werkverträgen im sogenannten Kerngeschäft der Fleischindustrie (Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten des Fleischs) vom 1. Januar 2021 an für Firmen mit mehr als 49 Beschäftigten. Große Metzgereien und Handwerksbetriebe sind von den Bestimmungen ausgenommen.
Sind Werkverträge gleichbedeutend mit Ausbeutung?
Nein. Werkverträge sind ein bewährtes und wichtiges Instrument im unternehmerischen Handeln. Das Grundprinzip: Fachkräfte werden gegen Bezahlung mit dem selbstständigen Erstellen eines „Werks“ beauftragt – das kann eine neue Heizung, Software, eine Skulptur, Mobiliar oder ein Gebäude sein. Die Auftragnehmer müssen dafür das gesamte unternehmerische Risiko tragen. Werkverträge sind aber extrem anfällig für Missbrauch – seit den 1970ern laufen die Auseinandersetzungen über Scheinverträge. Sie werden von Unternehmen genutzt, um Lohnkosten zu drücken.
Warum spielt die Fleischindustrie dabei eine so große Rolle?
Die Tätigkeiten in Schlachthöfen sind extrem hart und arbeitsintensiv. In den Betrieben arbeiten seit der Ost-Erweiterung der EU im Jahr 2004 Tausende Beschäftigte aus Südosteuropa – in Bulgarien und Rumänien ist das Lohnniveau besonders niedrig. Fleischbetriebe wie die Firma Tönnies haben in den vergangenen Jahren Praktiken entwickelt, mit denen Grauzonen ausgenutzt und Arbeitsschutzregelungen umgangen werden. Selbstverpflichtungen wurden nicht eingehalten. Es wurden Ketten von Subunternehmen geschaffen, was dazu führte, dass Tönnies für das, was in seinen Schlachthäusern geschieht, nicht mehr verantwortlich ist. Unter anderem wird der gesetzliche Mindestlohn mit langen Arbeitszeiten ausgehebelt. Hinzu kommt, dass die Arbeiter überteuerte Mieten für eine beengte Unterbringung in oft völlig verwahrlosten Unterkünften zahlen müssen.
Was hat das alles mit der Corona-Pandemie zu tun?
In mehreren Schlachtbetrieben hat es unter den Beschäftigten Infektionen in großer Zahl gegeben. Der Wirtschaftsrat der CDU weist aber darauf hin, dass es zu den Ansteckungen durch Aerosole über eine Distanz von bis zu acht Metern gekommen sei. Dieses Problem werde durch ein Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit nicht gelöst. Für Gewerkschafter ist hingegen klar, dass üble Arbeits- und Wohnbedingungen zur Verbreitung des Virus entscheidend beigetragen haben.
Was wird jetzt anders?
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte am Mittwoch, mit dem neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz werde der „Missbrauch von Werkverträgen“ nun beendet: Im Kerngeschäft dürfen nur noch Beschäftigte arbeiten, die bei den Schlachthofbetreibern direkt angestellt sind. Um ein Ausweichen der Unternehmen auf Leiharbeit zu verhindern, ist vom 1. April 2021 an auch Leiharbeit verboten. Die Betriebe müssen Arbeitszeiten digital erfassen, um die Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten. Das Einhalten der Regeln wird durch verstärkte Kontrollen der Arbeitsschutzbehörden überprüft – und zwar auch in Betrieben anderer Branchen. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Betriebsbesichtigungen durch die Gewerbeaufsicht wegen Geldknappheit und Personalnot halbiert.
Werden Fleisch und Wurst künftig teurer?
Der Arbeitsmarktexperte Gerhard Bosch hat im Deutschlandfunk darauf aufmerksam gemacht, dass das Werkvertragssystem den Schlachtbetrieben große Profite ermöglicht habe. Wie sich die Preise für die Verbraucher entwickeln, wird auch ganz maßgeblich durch das Marktgeschehen bestimmt. Bosch rechnet nicht mit einem großen Preissprung. Verbraucherschützer gehen von Aufschlägen im einstelligen Prozentbereich aus. Der starke Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel kann aber auch bewirken, dass die Gewinne der Fleischindustrie sinken – inklusive der Erträge der Bauern, die Schweine und Rinder züchten.
Was soll in den Unterkünften anders werden?
Heil will neue, generell geltende Mindeststandards für die Ausstattung der Unterkünfte festlegen – auch für Wohnheime außerhalb der Betriebsgelände. Um dies überprüfen zu können, sollen die Unternehmen verpflichtet werden, die Behörden über die Wohn- und Einsatzorte der Arbeitskräfte zu informieren. Anja Piel vom DGB-Vorstand kritisiert, dass eine Absicherung gegen überteuerte Mieten fehle. Hierfür müssten verbindliche Obergrenzen eingeführt werden.
Werden nun alle Schlupflöcher gestopft?
DGB-Vorständin Piel warnt: Es müssten ausdrücklich auch konzerninterne Werkverträge und Leiharbeitskonstruktionen verboten werden. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass die Fleischbetriebe künftig einfach mit eigenen Tochterfirmen operierten. Zudem müsse es in den Fleischbetrieben Betriebsräte und tariflich geregelte Arbeitsbedingungen geben. Der Bundesverband der Arbeitgeberverbände (BDA) warnt indes vor einer Überregulierung und verweist auf bereits bestehende Bestimmungen gegen den Missbrauch von Werkverträgen. Zudem habe die Fleischwirtschaft sich bereits bereiterklärt, aus dem Werkvertragssystem auszusteigen. Die Arbeitgeber stören sich auch an dem geplanten Verbot der Zeitarbeit im Kerngeschäft der Schlachthöfe. Verstöße in Zusammenhang mit Zeitarbeit seien nicht bekannt. Die Arbeitgeber halten die zeitlich befristete Beschäftigung für notwendig, um Auftragsspitzen abzufedern“.
In der Frankfurter Rundschau vom 30.7.2020 von Frank-Thomas Wenzel
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