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03.12.2019 11:25
Kommt das Gesetz für Fairness in Lieferketten?  

"Kaffee oder Textilien aus Äthiopien, Lithium aus Argentinien, Kakao von der Elfenbeinküste - viele Produkte und Rohstoffe werden unter eigentlich unerträglichen Bedingungen hergestellt. Es geht um Niedrigstlöhne, um fehlenden Arbeitsschutz und die Verschmutzung der Umwelt. Die Bundesregierung will dagegen nun vorgehen - wahrscheinlich mit einem Gesetz". Rasmus Buchsteiner vom Redaktionsnetzwerk Deutschland informiert:

"Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereiten ein Gesetz gegen Dumping, Ausbeutung und Umweltzerstörung in globalen Lieferketten vor. „Standards im sozialen und ökologischen Bereich umzusetzen - das geht“, sagte Müller bei einem Besuch in einer Textilfabrik in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba. In Ländern wie Äthiopien werde eine Jeans für fünf Euro produziert. Existenzsichernde Löhne zu bezahlen, bedeute einen Euro mehr im Einkauf.

Arbeitsminister Heil setzt ebenfalls auf ein Gesetz. „An Verantwortung der deutschen Wirtschaft wird am Ende nichts vorbeigehen“, sagte der SPD-Politiker. „Wir brauchen Fairness in den Lieferketten.“ Das gilt für die Textilwirtschaft, die Kaffeeproduktion und für viele andere Wirtschaftszweige. Derzeit läuft eine Befragung von Unternehmen, mit der herausgefunden werden soll, ob und wie sie international anerkannte soziale und ökologische Mindeststandards in ihren Lieferketten sicherstellen. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in der kommenden Woche vorliegen.

"Eine Pflicht zum Handeln"

Entwicklungsminister Müller geht davon aus, dass sie nicht zufriedenstellend sein werden. „Deshalb kommen wir jetzt an den Punkt, ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen“, so der CSU-Politiker. In einem Positionspapier, das die beiden Minister während ihrer Äthiopien-Reise vorstellten, wird eine Richtung für das mögliche Gesetz aufgezeigt. „Wir wollen eine Pflicht zum Handel, aber keine Übernahme von Garantien“, heißt es in dem Papier. Entscheidend für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht soll sein, dass Unternehmen „alles Erforderliche“ unternehmen, um Verletzungen von Mindeststandards zu verhindern.

„Es geht nicht darum, Mittelständler zu überfordern“, so Arbeitsminister Heil. „Wir werden da verhältnismäßige Möglichkeiten schaffen.“ Im Klartext könnte das heißen: Betriebe mit weniger als rund 500 Beschäftigten würden befreit von der Verpflichtung zur Einhaltung von Mindeststandards – etwa zu fairen Löhnen, Arbeitsschutz, zum Verzicht auf Kinderarbeit und zur Einhaltung ökologischer Standards. So denkt die Regierung nicht daran, von Handwerkern eine Garantie zu verlangen, dass von ihnen verwendete Kupferkabel ohne Ausbeutung von Arbeitnehmern hergestellt worden sind.

Größere Unternehmen müssten jedoch haften, allerdings sollen nach den Plänen der Bundesregierung „nur nachweisliche zurechenbare Handlungen“ zu einer Haftung führen. „Betroffene müssen ihr Recht besser geltend machen können“, heißt es in dem Ministeriumspapier außerdem.
Arbeits- und Entwicklungsministerium verweisen darauf, dass Produkte und Rohstoffe, die aus aller Welt nach Deutschland geliefert werden, zum Teil „unter untragbaren Arbeits- und Umweltbedingungen“ hergestellt würden. Als besonders problematische Beispiele werden in diesem Zusammenhang der Kakaoanbau in der Elfenbeinküste, die Palmölgewinnung in Indonesien, die Textilproduktion unter anderem in Bangladesch oder der Lithiumabbau in Argentinien genannt.

„Wichtig ist, dass wir unseren Wohlstand in Deutschland nicht auf Armut und Ausbeutung in anderen Ländern aufbauen“, sagte Arbeitsminister Heil. Das Thema Fairness in globalen Lieferketten werde die Bundesregierung während ihrer EU-Ratspräsidentschaft auch auf europäischer Ebene vorantreiben. In Großbritannien, Frankreich, den USA, Holland und Australien gibt es bereits gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung von Produktionsstandards“.

"Redaktionsnetzwerk Deutschland informiert über die Planung des Lieferkettengesetzes"

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