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18.01.2024 12:40
Greenwashing: EU will irreführender Werbung Einhalt gebieten  

Das EU-Parlament stimmte über Greenwashing ab.
Klimaneutral oder umweltneutral: Manche Etikette sorgen am Supermarktregal für Verwirrung. Das Europäische Parlament will jetzt für mehr Transparenz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sorgen – und Slogans verbieten, wenn sie nicht belegt werden können.

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch für ein Verbot irreführender Werbung mit Umweltangaben („Greenwashing“) gestimmt. Demnach dürfen Produkte nicht mehr als „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ beworben werden, wenn dies nicht durch Nachweise belegt werden kann. Die neuen Regeln sollen mehr Transparenz für Verbraucher schaffen.

Strengere Anforderungen gelten auch für die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Bislang gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Siegel auf Produkten, die nur schwer zu vergleichen sind. In Zukunft sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die von staatlichen Stellen vergeben werden oder auf einem offiziellen Zertifizierungssystem beruhen.

Außerdem werden unbewiesene Behauptungen über die Nachhaltigkeit von Produkten verboten. So dürfen Hersteller von Waschmaschinen nicht mit 5000 Waschzyklen werben, wenn das Gerät in der Regel früher kaputtgeht. Außerdem sollen Informationen über die Garantie von Produkten besser sichtbar sein und ein neues Etikett eingeführt werden, das Produkte mit einer längeren Garantie hervorhebt.

„Wir werden von der Wegwerfkultur wegkommen“, sagte die EU-Politikerin Biljana Borzan. Unternehmen könnten nun nicht mehr behaupten, Plastikflaschen seien umweltfreundlich, weil irgendwo Bäume gepflanzt würden. „Die Menschen werden in der Lage sein, sich für Produkte zu entscheiden, die dank zuverlässiger Kennzeichnung und Werbung langlebiger, leichter zu reparieren und nachhaltiger sind“, fügte sie hinzu.

Lemke: Lange Nutzungszeit hilft Umwelt und Geldbeutel

Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) begrüßte die Entscheidung: „Mit den neuen Regeln können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU künftig besser auf diese Angaben verlassen.“ Eine lange Nutzungszeit von Konsumgütern helfe nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Geldbeutel.

Die neue EU-Richtlinie muss noch vom Europäischen Rat gebilligt werden. Danach haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht zu überführen.

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