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03.08.2015 13:55
Die EU als Verächter der Menschenrechte  

„Die EU will ebenso wie die USA ein verbindliches Abkommen über menschenrechtliche Verpflichtungen von Unternehmen verhindern“ schreibt Ute Hausmann, die Entwicklungspolitologin und Geschäftsführerin der deutschen Sektion der Menschenrechtsorganisation Fian (FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerk) in der Frankfurter Rundschau. „Anfang Juli tagte in Genf eine Arbeitsgruppe des UN Menschenrechtsrats. Ihr Ziel: ein verbindliches Abkommen über menschenrechtliche Verpflichtungen von Unternehmen. Ihr größter Gegner: die Europäische Union.
Bereits im Juni 2014 beschloss der UN Menschenrechtsrat, einen neuen Anlauf zu nehmen und Verhandlungen über ein verbindliches Abkommen zu menschenrechtlichen Verpflichtungen von Unternehmen aufzunehmen. Frühere Initiativen, die es bereits seit den 1970er Jahren gab, waren gescheitert oder wurden auf freiwillige Initiativen umgelenkt. Gleichzeitig ist der Zugang zu Recht für viele Opfer von Menschenrechtsverletzungen schwieriger geworden, da transnational agierende Unternehmen hoch komplizierte Strukturen aufbauen und sich so der Gerichtsbarkeit entziehen können.
Es erscheint deshalb logisch, dass Staaten sich darauf verständigen, wie sie in solchen Fällen kooperieren werden, um Abhilfe zu schaffen und Straflosigkeit zu verhindern. Verbindlichkeit ist dabei zentral, denn nur sie schafft für alle Beteiligten Sicherheit und Vorhersehbarkeit – für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen, für die Unternehmen und für verantwortliche staatliche Institutionen.
Der Genfer Prozess macht deutlich, dass die Europäische Union – ebenso wie die USA – genau diese Verbindlichkeit nicht möchte. So stimmten Länder wie Deutschland im Juni 2014 gegen die Aufnahme von Verhandlungen. An der ersten Sitzung vor drei Wochen nahm Deutschland nicht teil und ein Vertreter der EU setzte am ersten Tag alles daran, die Arbeitsgruppe lahmzulegen. Als dies nicht gelang, verweigerte sich die EU dem weiteren Dialog. Dabei wurde in den folgenden Tagen über genau die Fragen debattiert, zu denen die EU kritische Anmerkungen hat: Was soll das Abkommen abdecken? Nur internationale Kooperation oder auch nationale Gesetzesinitiativen? Soll es nur transnationale Unternehmen oder auch nationale Unternehmen haftbar machen?
Das Verhalten der EU und der Bundesregierung legt nahe, dass es ihnen nicht um konstruktiven Dialog und Inhalte geht, sondern dass sie Wirtschaftsinteressen über Menschenrechte stellen. Angesichts der brutalen Realität von Ausbeutung und Unterdrückung weltweit ein wahres Armutszeugnis“.
Man kann es auch brutale Unfairness nennen. Unfairness-Praxis in großem, globalem Stil. Leider werden damit extrem schlechte Maßstäbe gesetzt, die die Unternehmen darin bestärken, Menschenrechte entweder unbeachtet zu lassen oder deren Beachtung vorzugaukeln.

"Wirtschaft und Politik gegen Menschenrechte"

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