Die Vereinten Nationen sehen in Deutschland die Menschenrechte der Schwächsten unserer Gesellschaft verletzt. Explizit benannt werden Alte, Alleinerziehende und Arme. „Beschämend“ finden das die Sozialverbände.
Der UN-Sozialrat wirft Deutschland starke Mängel bei der Umsetzung der sogenannten sozialen Menschenrechte vor. Ein Beispiel: Zahllose ältere Menschen lebten „unter entwürdigenden Bedingungen“, unter anderem in bestimmten Pflegeheimen.
Nachzulesen ist dies im neuen Staatenbericht des Gremiums, aus dem vorab unter anderem die „Neue Osnabrücker Zeitung“ zitiert. Wie schon im Report vor fünf Jahren wird die Deutsche Regierung angemahnt, „unverzüglich“ mehr Geld für die Ausbildung von Pflegern bereitzustellen sowie Pflegeheime „häufiger und gründlicher“ zu kontrollieren.
Doch nicht nur die Lage vieler alter Menschen sei prekär, sondern auch die von Kindern und Niedriglöhnern, heißt es weiter. Laut dem Dokument des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte lebten in Deutschland 2,55 Millionen Kinder (knapp 20 Prozent) in Armut, der Großteil von ihnen bei nur einem Elternteil.
Das Gremium beklagt insbesondere mangelnde Informationen und bürokratische Hürden, die verhinderten, dass Eltern die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen. Überdies bezweifelten die Experten, dass die Leistungen vom Kindergeld über Kinderzuschlag bis zum Teilnahmepaket ausreichten, „um den grundlegenden Bedarf zu decken“.
Der Sozialrat befürchte zudem, „dass die Höhe der Grundsicherung nicht ausreicht, um den Empfängern und ihren Familien einen ausreichenden Lebensstandard zu ermöglichen“. Gefordert werde eine Anhebung der Grundsicherung sowie ein Stopp von Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen von Hartz-IV-Empfängern.
„Das Existenzminimum muss erhalten bleiben“, zitiert die Zeitung aus dem Report. Besorgt seien die Autoren auch darüber, dass 1,2 Millionen Beschäftigte trotz Jobs auf Sozialleistungen angewiesen seien. Sie forderten einen höheren Mindestlohn.
Auch zur Flüchtlingspolitik der Bundesregierung macht der Ausschuss einige Anmerkungen. Unter anderem empfiehlt er, sicherzustellen, dass subsidiär Schutzberechtigte ihre Familie nachholen können, „auch durch Aufhebung der Begrenzung von 1000 Personen je Monat“. Zudem solle der Prozess des Familiennachzugs verbessert werden, etwa durch gestraffte Verfahren und den Abbau „praktischer und administrativer Hürden“.
Das Bundesarbeitsministerium antwortete auf die Vorwürfe und eine entsprechende Anfrage der Linke-Politikerin Sabine Zimmermann. Der Ausschuss habe in seinen Bemerkungen „keine Menschenrechtsverletzungen“ festgestellt, sondern gebe nur Empfehlungen zur Umsetzung des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ab. Diese nehme die Bundesregierung „sehr ernst“. Im Januar sei ein erstes Treffen im Arbeitsministerium mit zivilgesellschaftlichen Gruppen geplant, um sich über die Umsetzung auszutauschen.
|