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13.02.2020 10:59
Wenn der Job krank macht: Wird die Anerkennung von Berufskrankheiten fairer?  

Arbeitnehmer in Deutschland im europäischen Vergleich eher schlecht da. Das Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten neu regeln soll. Journalist Christian Burmeister schreibt dazu in der Frankfurter Rundschau:

"Doch vielen geht dieser nicht weit genug.
Ob die Pflegerin mit Bandscheibenvorfall, der Dachdecker mit Knieproblemen oder die Friseurin mit Hautkrankheiten aufgrund von ständigem Chemikalienkontakt: Jedes Jahr zeigen laut dem Dachverband der Berufsgenossenschaften etwa 75 000 Menschen eine berufsbedingte Erkrankung an. Aber nur gut ein Viertel der Fälle wird anerkannt und entsprechend entschädigt. Rund 2500 Menschen sterben jährlich sogar an den Folgen einer Berufskrankheit – fast so viele wie im Straßenverkehr.

In Deutschland werden von den Unfallversicherungen pro hunderttausend Erwerbstätigen nur 85-mal Berufskrankheiten anerkannt. In Italien liegt die Quote bei 86, in Dänemark bei 149, in Spanien bei 192 und in Frankreich sogar bei 426. Das berichtet das Portal Buzzfeed unter Berufung auf französische Studien. Allerdings: Eine Anerkennung hat in den verschiedenen Ländern auch verschiedene finanzielle und arbeitsrechtliche Folgen.

Das neue Gesetz von Heil sieht nun mehrere Maßnahmen vor:
So soll der Sachverständigenrat personell und finanziell aufgestockt werden. Dieser entscheidet über die Aufnahme von Berufskrankheiten in den Katalog der Versicherer, arbeitet nach Ansicht von Experten aber viel zu langsam. Das Gesetz sieht auch eine Abschaffung des sogenannten Unterlassungszwangs vor. Dieser schloss bisher für neun Krankheiten (zum Beispiel Rückenschmerzen) Entschädigungen aus, wenn Arbeitnehmer trotz ihrer Krankheit weiterhin berufstätig waren. „Das soll die Voraussetzungen schaffen, damit erkrankte Arbeitnehmer die Arbeit reduzieren oder beenden können, bevor womöglich eine endgültige Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird“, sagt Beate Müller-Gemmeke, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Der Politikerin geht das Gesetz aber nicht weit genug. Dabei weiß sie sich mit der Linkspartei und den 16 Bundesländern einig. Sie alle fordern von Heil zum einen eine Härtefallregelung. Müller-Gemmeke: „Manche Berufskrankheiten sind extrem selten und nicht als solche anerkannt. Auch hierfür braucht es zumindest eine Grundlage, damit diesen Menschen geholfen werden kann.“ Außerdem fordern die Länder eine „Beweislasterleichterung“.

Hintergrund: Arbeitnehmer haben es bisher oft schwer, die nötigen Belege für den Grund ihrer arbeitsbedingten Erkrankung zu beschaffen – beispielsweise wenn ein Arbeitgeber seiner Dokumentationspflicht beim Umgang mit Schadstoffen nicht nachgekommen ist oder schon seit Jahren nicht mehr existiert. „In solchen Fällen sollten auch Plausiblitätsnachweise genügen“, fordert Müller-Gemmeke.

Der Bundesrat will am Freitag einen entsprechenden Änderungsantrag für das Gesetz beschließen und anschließend mit der Bundesregierung über entsprechende Nachbesserungen verhandeln. Ausgang offen".

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