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01.12.2020 07:52
CDU/CSU verschleppt den Rechtsschutz für Whistleblower - Verfassungsklage droht  

Die EU will Whistleblower besser schützen, doch die Bundesregierung zögert. Nun droht der Bürgerrechtler Malte Spitz mit Verfassungsklagen. Heinrich Wefing von der ZEIT interviewte Malte Spitz, den Generalssekretär der NGO „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ und Mitglied im Parteirat der Grünen:

DIE ZEIT: Whistleblower berichten aus ihrem Unternehmen oder einer Behörde über Skandale – und helfen so bei der Aufdeckung von Straftaten. Werden diese Informanten in Deutschland ausreichend geschützt?

Malte Spitz: Absolut nicht. Whistleblower müssen regelmäßig mit Strafverfolgung rechnen oder mit massiven Konsequenzen am Arbeitsplatz – mit Versetzung, Mobbing oder fristloser Kündigung. Manchen droht das berufliche Aus. Und der Gesetzgeber lässt die Whistleblower im Stich: Immer muss der einzelne Informant sich gegen mögliche Konsequenzen verteidigen. Mangels einer Beweislastumkehr, wie es sie zum Beispiel im Antidiskriminierungsrecht gibt, können Arbeitgeber Whistleblower leicht mit vorgeschobenen Gründen loswerden. Das schreckt viele potenzielle Whistleblower ab. Und es verhindert, dass Fehlverhalten öffentlich wird. Dabei sind staatliche Stellen und die Öffentlichkeit darauf angewiesen, dass Menschen auch im Alltag mithelfen, Missstände aufzudecken.

ZEIT: Der berühmteste Whistleblower der Welt ist wohl Edward Snowden, der ehemalige US-Geheimdienstmitarbeiter, der den NSA-Skandal aufgedeckt hat. Jemand wie er müsste in Deutschland mit Strafverfolgung rechnen?

Spitz: Ja, das wäre auch bei uns eine riskante Aktion. Im Prinzip muss ein Geheimdienstmitarbeiter, der einen vermeintlichen Skandal sieht, sich erst mal an seinen Vorgesetzten wenden, in letzter Instanz an den zuständigen Minister, bei einem BND-Mitarbeiter wäre das der Kanzleramtschef. Und erst wenn da gar nichts passiert, könnte er an die Öffentlichkeit gehen, müsste aber damit rechnen, wegen Geheimnisverrats angeklagt zu werden. Aber das gilt nicht nur für Menschen wie Snowden. Auch im Alltag gibt es in Deutschland Whistleblower. Zuletzt zum Beispiel eine Küchenhilfe, die ein Video aus der Kantine des Fleischfabrikanten Tönnies geleakt hat, das zeigte, dass dort Hygiene-Abstände nicht eingehalten wurden.

ZEIT: Nun hat die EU allerdings im vergangenen Jahr den Schutz von Whistleblowern verbessert.

Spitz: Das stimmt, und das ist ein Schritt in die richtige Richtung, es gibt besseren Schutz vor Kündigung oder anderen Repressionen.

ZEIT: Umgekehrt könnte man sagen, dass dadurch zum Denunziantentum eingeladen wird.

Spitz: Das ist in der Richtlinie klar geregelt: Wer leichtfertig unwahre Anschuldigungen meldet, der ist vom Schutz ausgenommen. Aber die EU-Richtlinie muss jetzt erst mal in deutsches Recht umgesetzt werden, und da ist die Bundesregierung viel zu zögerlich. Aktuell würgt die Bundesregierung Zivilcourage ab, statt sie zu fördern.

ZEIT: Inwiefern?

Spitz: Die EU kann nur solche Whistleblower schützen, die Verstöße gegen europäisches Recht aufdecken helfen. Also zum Beispiel den Missbrauch von EU-Subventionen. Diese Richtlinie muss die Bundesregierung umsetzen, dazu ist sie verpflichtet. Aber bei dieser Minimalvariante wollen es dann auch Teile der Bundesregierung belassen. Whistleblower, die Verstöße gegen deutsches Recht anprangern, blieben dann weiter ungeschützt. Das ist aus unserer Sicht völlig absurd: Häufig kann ein Beamter oder eine Angestellte eines Unternehmens ja gar nicht abschätzen, ob mit europäischem Geld oder mit Bundesgeld Subventionsbetrug begangen wird. Das müsste er oder sie erst genau prüfen, ehe er oder sie einen Verstoß an staatliche Behörden, zum Beispiel die Staatsanwaltschaft, meldet. Das ist völlig lebensfremd, und außerdem halten wir es für eine Ungleichbehandlung, die gegen das Grundgesetz verstößt. Ich würde mir auf Grundlage der europäischen Richtlinie ein allgemeines Schutzgesetz für Whistleblower wünschen.

ZEIT: Was hindert die Bundesregierung daran, aus Ihrer Sicht?

Spitz: Die große Koalition ist da einfach zerstritten, die SPD will mehr Schutz, die Union ist dagegen: Das Justizministerium hat Anfang 2020 für ein weitreichendes Gesetz plädiert, das Haus von Wirtschaftsminister Peter Altmaier widersprach. Setzen sich CDU/CSU durch, könnte das Kabinett deshalb demnächst eine aus unserer Sicht verfassungswidrige Minimalumsetzung beschließen. Es wäre aber auch ein Problem für die betroffenen Unternehmen, denn die müssten mal strenges EU-Whistleblower-Recht anwenden, mal nationales Recht, ein irrer Aufwand.

ZEIT: Wenn es so kommt, würden Sie vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe klagen?

Spitz: Ich hoffe, dass die Bundesregierung doch noch einen echten, umfassenden Whistleblower-Schutz etabliert. Wenn nicht, würde die "Gesellschaft für Freiheitsrechte" gemeinsam mit betroffenen Whistleblowern relativ zügig versuchen, Klagen vorzubereiten. Da rechnen wir uns gute Chancen aus. Es würde aber vermutlich Jahre dauern, und in dieser Zeit bliebe es bei der schwer erträglichen Rechtsunsicherheit für Whistleblower.

26. November 2020, DIE ZEIT Nr. 49/2020

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