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06.11.2007 13:11
Daten speichern und Privatheit opfern?  

Datenvorratsspeicherung – das Wort hat das Zeug zum Unwort des Jahres. Gemeint ist die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten der Nutzer im Tele- und Internetkommunikationsbereich für den Zugriff der staatlichen Sicherheitsbehörden auf richterlichen Beschluss hin.

Dagegen wehren sich inzwischen mehr als 7000 Datenschützer, Internetnutzer und Bürgerrechtler, die für heute 17 Uhr zu dezentralen Demonstrationen aufgerufen haben. Am 9.11.2007 entscheidet der Bundestag über die Gesetzesvorlage.

Der „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ sieht „den faktischen Wegfall privater Kommunikation“ (FR 6.11.07). Anonyme Hotlines, Helplines, Mailberatungen und –briefkästen wären nicht mehr möglich bzw. nicht mehr komplett geschützt. Whistleblower, Hinweisgeber, Risikoboten wären im Zweifelsfall der Verfolgung durch Behörden ausgesetzt.

Seit 1928 können Sicherheitsbehörden bereits auf die Verbindungsdaten auf richterlichen Beschluss bei begründetem Verdacht zugreifen. Das muss reichen. Mehr ist des Guten zu viel.

Denn der Schutz einer freiheitlichen und offenen Gesellschaft vor ihren Feinden ist eine schwere Aufgabe, die jedoch nicht durch schrittweise Auflösung der freiheitlichen Gesellschaft erreicht werden kann. Auf diese Weise würde man den Feinden einer offenen Gesellschaft in die Falle gehen, die durch Freiheits-, Demokratie- und Offenheitsverluste die Unzufriedenheit der Bürger mit ihrem Gesellschaftssystem fördern möchten. Sicherheitsbedürfnisse lassen sich nicht einmal in einer unfreien Gesellschaft komplett abdecken. Privates, dem Zugriff des Staates entzogenes Leben, muss solange verdachtsfrei und unkontrolliert bleiben, bis es für einen Verdacht Gründe gibt. Das flächendeckende und totale Sammeln von Kontaktdaten gehört nicht dazu.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de

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