Einen „Fairness-Mechanismus“ für Flüchtlinge will die EU-Kommission etablieren. Durch einen Fünf-Punkte-Plan will die EU-Kommission das Asylsystem EU-weit vereinheitlichen. So soll das sogenannten Dublin-Verfahren weiterentwickelt werden. Außerdem soll das EU-Asylbüro Easo die Verteilung überwachen.
Die EU-Kommission reagiert auf die Flüchtlingskrise mit einem Plan zu einem vereinheitlichten Asylsystem. Ohne direkte Auseinandersetzung mit dem Widerstand aus etlichen Mitgliedsländern will die Brüsseler Behörde die Rechte der Asylsuchenden EU-weit stärker harmonisieren und ihre Verteilung über die einzelnen Staaten gerechter regeln.
Europa müsse legale und sichere Wege für Menschen in die EU aufbauen, unabhängig davon, ob sie zum Schutz oder auf der Suche nach Arbeit kämen, sagte Innenkommissar Dimitris Avramopoulos. Auf die konkrete Ausgestaltung verzichtet die EU-Kommission erst einmal, um dem Plan eine Chance zu geben und nicht gleich wieder im Klein-Klein unterzugehen. Stattdessen hat sie zwei "Optionen" vorgelegt.
Der „Fairness-Mechanismus“ bedeutet: Nach den jetzigen Regeln müssen Flüchtlinge in dem EU-Land einen Asylantrag stellen, in dem sie zuerst den Boden der EU betreten haben. Dadurch sind Italien und Griechenland, mitunter auch Spanien, für den Großteil der Bootsflüchtlinge zuständig.
Die zweite Option der EU-Kommission gibt einen Verteilungsschlüssel vor. Ziel ist es, dass Menschen nicht mehr die oft lebensbedrohliche Reise mit Hilfe von Schleppern antreten. Dem widersetzen sich aber bislang eine Reihe von EU-Staaten - darunter osteuropäische Länder oder Frankreich.
Stärken könnte die EU-Kommission zudem die Rolle des ihr unterstellten EU-Asylbüros Easo. So könne das Büro überwachen, ob die Mitgliedsländer die Regeln bei der Überprüfung und Verteilung von Asylsuchenden einhalten und Maßnahmen vorlegen, um mögliche Defizite abzustellen. Auch sollten die Verfahrensregeln so angepasst werden, dass sich Asylsuchende nicht ein Land aussuchen können, in dem sie besonders leicht Bleiberecht und Unterstützung erhalten. Die Kommission mahnte zudem erneut einen stärkeren Datenaustausch an.
Vor allem Griechenland ist von der Flüchtlingskrise betroffen. Dort kamen 2015 mehr als eine Million Flüchtlinge an, die allerdings zum großen Teil weiter Richtung wohlhabenderer EU-Länder wie Deutschland, Österreich oder Schweden zogen.
Außerdem erwägt die EU-Kommission zur Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU Maßnahmen zusätzlich vorzuschlagen. Insbesondere könnten bestimmte Anrechte an die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken und den Verbleib im zugewiesenen EU-Land gebunden werden.
Ob der Plan und die Vorschläge der EU erfolgreich sind, ist fraglich, da der Widerstand einiger EU-Staaten sehr stark und grundsätzlich ist. Der Begriff „Fairness-Mechanismus“ ist etwas unglücklich gewählt, da er die der EU-Bürokratie zugeschriebene Kälte transportiert, die mit Mechanik einhergeht. „Fairness-Reglement“ wäre analog zum Reglement im Sport besser gewesen, wo es darum geht, Gemeinsamkeiten und zugleich Wettbewerb bis hin zur Gegnerschaft zu organisieren, ohne die zusammen kein Sport möglich ist. So wie keine EU ohne Fairness. Ob die EU zu einer solchen Fairness findet, die sie sich in ihrem Grundwertekatalog selbst zuschreibt und der sie sich verpflichtet hat, muss sich erweisen. Der Umgang mit den Flüchtlingen in der gesamten EU ist der humane Prüfstein dafür, der eine Balance einschließt zwischen den Flüchtenden, Ankommenden und den bisherigen Einwohnern der Länder. Fairness heißt auch: Ausgleich von Interessen bei Rücksichtnahme auf die Bedürftigen auf beiden Seiten.
"Der Vorschlag und Plan der EU-Kommission zum Fairness-Mechanismus"
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