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25.01.2023 10:52
Lieferkettengesetz in der Krise durch Lobbyisten der Wirtschaft  

Wirtschaftsverbände wollen mit aller Macht ein starkes EU-Lieferkettengesetz verhindern. Bei der Bundesregierung und deutschen Abgeordneten im Europa-Parlament finden sie dabei Gehör. Die übernehmen Forderungen der Lobbyisten sogar wörtlich, wie eine Analyse von Misereor und des Global Policy Forum zeigt. Die Frankfurter Rundschau berichtet:

Einen regelrechten Lobbysturm haben deutsche Wirtschaftsverbände gegen das geplante EU-Lieferkettengesetz entfacht. Mit Erfolg – wie eine Analyse des Global Policy Forum (GPF) und des Hilfswerkes Misereor belegt. Dass der EU-Rat eine deutliche Entschärfung des Kommissionsvorschlages zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verfolgt, geht demnach vor allem auf das Konto der Bundesregierung. Vorausgegangen waren massive Interventionen von Wirtschaftsverbänden, wie Dokumente belegen, die jetzt nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zugänglich wurden.

Im Februar 2022 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie präsentiert. Sie soll europäische Unternehmen verpflichten, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Wertschöpfungsketten vorzubeugen, und Opfern eine Chance auf Schadensersatz ermöglichen. Die Vorlage der Kommission geht dabei in mehreren Punkten über das seit diesem Januar geltende deutsche Lieferkettengesetz (LKSG) hinaus – zum Missfallen der Wirtschaftslobby.

Lobbyisten sprechen mindestens dreimal im Ministerium vor

In einem Brief vom 11. April vergangenen Jahres baten hochrangige Vertreter:innen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) daher Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) „nachdrücklich, unsere Bedenken bei der Positionierung zum Richtlinienentwurf der Kommission zu berücksichtigen und für den Ansatz des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu werben“.

Dabei blieb es nicht – zusätzlichen Nachdruck verliehen Repräsentant:innen von BDI, der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie der IHK Stuttgart ihrem Anliegen im Frühjahr 2022 bei mindestens drei Treffen mit Staatssekretär:innen aus dem Hause Buschmann.

Positionen, die dann offenbar in eine interne „Weisung“ zur deutschen Positionierung in den Ratsverhandlungen eingingen. Denn anders als die EU-Kommission wollen die Mitgliedstaaten nicht alle Stufen der Wertschöpfung menschenrechtlich betrachten, sondern nur eine sogenannte Aktivitätskette in den Blick nehmen. Außen vor blieben dann zum Beispiel Finanzinvestitionen, Waffenexporte oder die Verwendung von Produkten – also beispielsweise der Einsatz giftiger Pestizide.

Wie die Kommission will der Rat zwar Unternehmen verpflichten, Klimaschutzpläne aufzustellen. Die Mitgliedstaaten lehnen aber Sanktionen ab, sollten Firmen ihre Klimaziele nicht einhalten. Auch der von der Kommission verfolgte Ansatz, die Vergütung von Vorständinnen und Vorständen an der Nachhaltigkeit eines Unternehmens auszurichten, findet sich im Ratsbeschluss nicht wieder.

Forderung nach einer „Safe Harbour“-Regelung für Unternehmen

Für Misereor und das GPF sind das „Verwässerungen“, die zu großen Teilen auf die Bundesregierung zurückgehen. Welche Rolle die Wirtschaftsverbände dabei spielten, zeigen Recherchen des Investigativmagazins Correctiv. Demnach gab es zur Weisung vom 2. September 2022 eine Vorgängerversion, die vom 26. Juli des Jahres datiert. Darin hätten die drei Bundesministerien für Wirtschaft, für Arbeit und Soziales sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine viel ambitioniertere Positionierung für die Verhandlung unter den EU-Mitgliedstaaten formuliert.

Erst als Justizminister Buschmann intervenierte und mehrere „Leitungsvorbehalte“ einlegte, wurde die Weisung den Forderungen der Wirtschaft angepasst. Eingang fand dann auch die Forderung nach einer „Safe Harbour“-Regelung für Unternehmen, die bestimmte Zertifizierungen nutzen oder Branchenstandards umsetzen. Eine solche Bestimmung hätte zur Folge, das Unternehmen nur für Schäden haftbar zu machen sind, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Diese Tatbestände seien für Opfer ohne Zugang zu unternehmensinternen Unterlagen aber kaum zu belegen, schreiben Karolin Seitz (GPF) und Armin Paasch (Misereor) in ihrer Analyse.

Mit der „Safe Harbour“-Forderung kam die deutsche Seite in den Verhandlungen der Mitgliedstaaten allerdings nicht durch. Die Bundesregierung widersprach dem Ratsbeschluss zwar nicht, kündigte aber in einer Protokollerklärung an, einer Richtlinie ohne „Safe Harbour“-Regelung letztlich nicht zuzustimmen.

Auch im EU-Parlament lässt die Industrielobby nichts unversucht, ein starkes Lieferkettengesetz zu verhindern. Vor allem bei Vertreter:innen der Union und der Europäischen Volkspartei (EVP) finden die Verbände dabei offene Ohren. Noch im März 2021 hatte das EU-Parlament mit den Stimmen der Unionsabgeordneten einen detaillierten Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz verabschiedet, der noch deutlich schärfer als die Kommissionsvorlage ausfiel.
Minister Buschmann lehnt Treffen mit der Initiative Lieferkettengesetz ab

„Doch der Wind hat sich gedreht“, stellen Paasch und Seitz fest. Im federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments brachten EVP-Schattenberichterstatter Axel Voss (CDU) und weitere Abgeordnete im November vergangenen Jahres Forderungen ein, „die den Kommissionsvorschlag vollständig entkernen würden“, so die Analyse von GPF und Misereor. Auch soll das Gesetz dem Willen der EVP-Leute nach nur bei Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten greifen und erst von 2033 an gelten. Voss hatte sich zuvor nachweislich 25-mal mit Wirtschaftsvertreter:innen wegen des Lieferkettengesetzes getroffen.

Die Wirtschaft in Zeiten der Krise

Frappierend ist, dass EVP-Mann Voss seine Forderungen offensichtlich zu weiten Teilen aus Positionspapieren und Briefen von Wirtschaftsverbänden übernommen hat, wie eine Gegenüberstellung der Texte zeigt. „Teilweise sogar durch schlichtes Copy and Paste“, heißt es in der Studie von Misereor und GPF.

Grundsätzlich sei es nicht verwerflich, wenn Regierungsvertreterinnen und Abgeordnete sich Anliegen und Positionen von Unternehmen anhörten, so Seitz und Paasch. „Wichtig aber ist, dass diese Perspektive nur eine von mehreren ist.“ Daran kann aber angesichts der dokumentierten Interventionen gezweifelt werden. Während Wirtschaftsleute im Frühjahr 2022 mindestens dreimal im Justizministerium empfangen wurden, lehnte Minister Buschmann eine Gesprächsanfrage der Initiative Lieferkettengesetz nach deren Angaben ab.

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