Blog-Artikel

10.02.2007 18:21
Wer darf an den Pranger?  

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wer durch seine berufliche Tätigkeit ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerät, darf namentlich genannt werden, wenn er dadurch nicht an den Pranger gestellt wird. Wenn Medien also Betroffene namentlich nennen, müssen sie zwischen dem Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit abwägen.

Anprangern und berichten sind zweierlei. Unerträglich ist der vermeintliche Journalismus der BILD. Hier wird meistens nicht berichtet, sondern angeprangert. Die emotionale Zuspitzung, in der über Menschen hergezogen oder mit der sie herabgewürdigt werden, dient der Auflage, nicht einer demokratischen Öffentlichkeit, auch wenn BILD das immer wieder gern behauptet.

Noch unerträglicher ist aber, dass das neue Papst-Buch von Benedikt XVI. über Jesus in der BILD vorabgedruckt wird. Hat der Papst keine guten Berater, weiß er nicht, dass eben diese Zeitung für die meisten Lügen, Übertreibungen und Fehlangaben im deutschen Jorunalismus verantwortlich ist? Ist dem Papst auch die Reichweite wichtiger als die Moral? Oder reicht es, dass sich der Chefredakteur der BILD als praktizierender Katholik ausgibt?

Medien
  Blog-Artikel
  Blog-Kategorien
  Blog-Archiv