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04.02.2026 07:09
Unfaire Lücke bei Gleichbehandlung und Antidiskriminierung  

Verbale sexuelle Belästigung gilt laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nur im Arbeitskontext ausdrücklich als Diskriminierung. Wenn aber ein Fahrlehrer seiner Schülerin pornografische Bilder auf seinem Handy zeigt und sie fragt, ob sie mit ihm »ins Gebüsch will«, kann sie rechtlich dagegen nur schwer vorgehen. Das Gleiche gilt für verbale sexuelle Belästigung bei der Wohnungssuche oder beim Arzt.

Eine aktuelle Auswertung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat ergeben, dass Deutschland mit dieser Regelungslücke europaweit allein dasteht. Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman nennt das einen »untragbaren Zustand«. Sie fordert die Koalition auf, bei der Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Abhilfe zu schaffen.

Diese Reform dürfte aufwendiger werden. SPD-Politikerinnen fordern außerdem, dass Frauen besser vor der Diskriminierung durch künstliche Intelligenz geschützt werden – damit KI bei der Durchsicht von Bewerbungsunterlagen nicht einfach Frauen im gebärfähigen Alter aussortieren kann. Der Koalitionsvertrag von SPD und Union sieht das so konkret noch nicht vor.
https://www.fairness-stiftung.de/UnfairnessInstrumente.htm

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