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12.10.2021 13:44
Tempo 130 auf Autobahnen – Wenn Verbote nötig sind  

Michael Herl bringt es auf den Punkt; >>Eigentlich wäre es ja – wie so oft – ganz einfach. Das menschliche Miteinander könnte von solch einer segensreichen Selbstverständlichkeit geprägt sein, wie es sie nicht einmal im Märchen gibt. Dort sogar am wenigsten, denn solche Fabelerzählungen sind ja bekanntlich erst recht keine immerfort blühenden Landschaften der Glückseligkeit, sondern strotzen nur so vor Hass, Neid, Missgunst, Brutalität und Beutelschneiderei.

Warum also sollte es im richtigen Leben anders sein? Ist es ja auch nicht. Es ist sogar so wenig anders, dass ohne gegenseitige Kontrolle, Verbote, Gesetze, Erlasse und Strafen das Hauen und Stechen in unserer Gesellschaft noch ausufernder wäre, als es ohnehin schon ist.

Impfpflicht – Wie weit geht „persönliche Freiheit“ und wie definieren wir diese
Berühmtestes aktuelles Beispiel für ein Für und Wider von Regeln ist die Diskussion um eine Impfpflicht gegen Covid-19. Kernthema der Auseinandersetzung ist hier, wie weit der Begriff „persönliche Freiheit“ definiert werden darf.

Dabei gilt diese Frage in vielen anderen Bereichen längst als beantwortet. Zum Beispiel im Straßenverkehr. Niemand fühlt sich in seiner Entfaltung beschränkt, weil er nicht ohne Führerschein oder mit zehn Bier im Kopf Auto fahren darf. Das wird widerspruchslos eingesehen – aber dennoch ständig gemacht. Nicht selten gar in Kombination.

Autobahn und Tempolimit – Stück Freiheit oder Großmannssucht?

Ähnlich ist es bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Tempo 30 vor Schulen wird allgemein als vernünftig erachtet. Gleiches prinzipiell innerhalb von Ortschaften und Städten findet schon mehr Kritikerinnen und Kritiker. Die meisten Gegner aber hat die Begrenzung auf 130 Stundenkilometer auf Autobahnen. Da fühlt sich denn eine ganze Nation inklusive Regierung und Industrie gefesselt, geknebelt und bei Brot und Kerzen eingekerkert.

„Autobahn“, das ist seit Adolf Hitler das Synonym schlechthin für die Großmannssucht einer Nation, für die Leistungsfähigkeit eines Volkes, für die Freiheit einiger Auserwählter inmitten einer Welt von Geknechteten, deren Armseligkeit sich darin äußert, nicht so schnell fahren zu dürfen, wie sie wollen.

Verbote im Straßenverkehr – Ganz oder gar nicht

Was da hilft? Richtig. Eine Entnazifizierung. Und wie geht die? Das lehrt uns die Geschichte. Sie funktioniert ausschließlich durch Verbote, Gesetze, Erlasse und Strafen. Mit Setzen auf Vernunft kommt man da nicht weit. Wie weit, das sieht man seit 1978 an dem zahnlosen Tiger namens „Richtgeschwindigkeit“. Da könnte man genauso gut auch eine Keuschheitsempfehlung in Bordellen aussprechen. Wer da hingeht, will nur das Eine, und genau das wollen auch jene, die sich mit PS-strotzenden Blechhaufen auf die Autobahn stürzen.

Würden die stattdessen ihre Triebe im Freudenhaus befriedigen, wäre der Welt geholfen. Tun sie aber nicht. Oder nicht oft genug – und ergehen sich ersatzweise im Straßenverkehr. Also müssen Verbote her.

Bundesregierung: Mit Bußgeldern zum Ziel?

Das hat nun endlich auch die Bundesregierung erkannt und Bußgelder für Verkehrsdelikte nach oben geschraubt. So kostet nun zu schnelles Fahren bis zu 600 Euro. Ein netter Versuch. Aber immer noch zu wenig.

Vor allem fehlt in der Novelle etwas, das seit Jahrzehnten mehr als überfällig ist und sogar der neuen (ihr aufgezwungenen) umweltgerechten Philosophie der Autoindustrie entspräche, aber immer noch an der Starrköpfigkeit einiger Vorgestriger scheitert: Tempo 130 auf Autobahnen<<.

Michael Herl in Frankfurter Rundschau 12.10.2021 S. 30

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