Jutta Limbach, Bundesverfassungsrichterin a.D. und noch Präsidentin des Goethe-Instituts, hat auf dem Richter- und Staatsanwaltstag einen anderen Umgang mit Fairness im Gerichtssaal angemahnt. Zu Recht führte sie aus: "Ohne Ansehen der Person zu richten, verspricht weder ein faires Verfahren noch ein gerechtes Urteil". Richter seien angehalten, die sogenannte "Waffengleichheit" vor Gericht im Prozess überhaupt erst herzustellen. Sonst hätte die schwächere Partei, hätten "Arme, Bildungsferne und Migranten" stets das Nachsehen. Denn sie können weder die Gesetze verstehen noch ihre Ansprüche zureichend artikulieren. Und einen Anwalt, der es mit einer begüterten und eloquenten Gegenseite aufnehme, könnten sie sich erst recht nicht leisten.
Eine Amtsgerichtsdirektorin meinte, mit der Macht des Geldes werde gleiches Recht für alle faktisch verhindert. Und Geldstrafen, so der Leiter einer bayrischen Staatsanwaltschaft, würden reiche Menschen gar nicht weh tun, weil der höchste Tagessatz mit 5000 € für diese ein Klacks sei, während schon 1 € pro Tag Hartz-IV-Empfänger aus der Bahn schmeißen könnte.
Fairness ist das ungeschriebene Mark der deutschen Rechtsprechung, der dann die Rechtsordnung zur Geltung verhelfen will. Aber wie sich zeigt, ist sie nicht einfach mit Gleichbehandlung gleich zu setzen, sondern es bedarf einer Behandlungsentsprechung durch die verantwortlichen Handelnden, um wirklich für Fairness zu sorgen. Da bleibt - auch in der Rechtsprechung - noch sehr viel zu tun.
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