27.03.2023 11:48
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Banken und ihre Lobby finanzieren die Erderwärmung massiv
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Schon 2012 zeichnete die Fairness-Stiftung die NGO Finance Watch in Brüssel mit dem "Fairness-Initiativpreis" aus. Nun macht sie auf schwerwiegende Akitivitäten der Banken aufmerksam, die mit ihrer Lobbyarbeit erfolgreich die Decarbonisierung verhindern. Deswegen führt die EU nun keinen Klima-Risikoaufschlag für den Klimaschutz ein. Die taz recherchierte und berichtete durch Christian Jakob und Jonathan Rap am 20.3. auf S. 4 wie folgt:
Kredite für Fossilenergie-Projekte sind eine Gefahr für die Welt. Der Bankenlobby gelang es, überfällige Regulierungen der EU abzuwehren.
Von Ugandas Ölfeldern an den Großen Seen zum tansanischen Hafen Tanga am indischen Ozean soll die East African Crude Oil Pipeline (EACOP) führen. Die Ölfelder liegen teils im ugandischen Murchison-Falls-Nationalpark, nicht weit von dort, wo eine der größten Schimpansen-Gruppen weltweit lebt. Und große Teile der 1.445 Kilometer langen Pipeline führen durch oder vorbei an Natur- und Landschaftsschutzgebieten.
Im Januar wurden am Albertsee die ersten Bäume gerodet. Ugandas Präsident Yoweri Museveni gab nach über zehn Jahren Verhandlungszeit den Startschuss für den Bau durch ein australisch-chinesisches Konsortium. Ab 2025 soll dann Öl fließen, 246.000 Barrel pro Tag, aufgeheizt auf 70 Grad, sonst wäre es zu zäh. Alles in allem werden dadurch bis 2050 rund 380 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente in die Atmosphäre gelangen, schätzt das Climate Accountability Institute. Rund 5 Milliarden Dollar soll der Bau kosten. 2 Milliarden bringen die Regierungen von Uganda, Tansania, der französische Energiekonzern Total und die China National Offshore Oil Corporation selber auf. Den Rest sollen externe Kreditgeber beisteuern.
Die EACOP ist nur eines von hunderten Projekten, mit denen Energiekonzerne die noch verbleibenden globalen Fossilvorkommen ausbeuten wollen. Sagenhafte 857 Milliarden Dollar wollen sie dafür allein bis 2030 ausgeben, so eine Studie der NGOs Global Witness und Oil Change International. Die Summe kommt zu den 4,6 Billionen Dollar hinzu, die internationale Banken nach Zahlen der Banking-on-Climate-Chaos-Studie zwischen dem Abschluss des Pariser Abkommens 2015 und 2021 schon an Krediten für fossile Projekte bereitgestellt haben. Kaum etwas trägt so viel dazu bei, die Ziele des Pariser Abkommens zu verfehlen, wie die Allianz aus Finanz- und fossiler Energiewirtschaft.
„Ermöglicher des Klimawandels“
„Die Banken sind die Ermöglicher des Klimawandels“, sagt Thierry Philipponat. Er war einst Manager bei der Eunext-Börse in Brüssel und der Londoner Future-Börse LIFFE. Heute ist er der Chefökonom der NGO Finance Watch in Brüssel. Dass sich ein womöglich einmaliges Zeitfenster öffnen würde, um
Das Wissen über die Klimakrise ist da, das gesellschaftliche Bewusstsein auch. Was fehlt, sind Konsequenzen: politische Entscheidungen, die die nötigen Veränderungen vorantreiben. Für diese Blockaden gibt es Verantwortliche. Es sind Akteure, die die Interessen klimaschädlicher Industrien vertreten, an diesen weiter verdienen oder die nicht aufgeben wollen, was keinen Bestand haben darf.
In einer vom Weltklimastreik am 3. März 2023 bis zur Klimakonferenz COP 28 in Dubai im Dezember laufenden Serie fragt die taz: Wer sabotiert die Entscheidungen, die das Klima und unsere Lebensgrundlagen retten? Wer blockiert, was nötig ist –und warum? Wer führt uns in die Krise?
An jenem Tag veröffentlichte die EU-Kommission ihr „Arbeitsprogramm“ für das angebrochene Jahr. Im Anhang, unter Punkt 21, findet sich darin ein unscheinbarer Eintrag: „Überprüfung der Rechtsvorschriften über Eigenkapitalanforderungen“ steht dort. Es geht, kurz gesagt, darum, die Lehren aus der Finanzkrise von 2008 in aktuelle Regeln für Banken zu gießen – unter anderem mit Blick auf die Folgen des Klimawandels. Das Schlagwort lautet „Basel III“ – ein internationales Regelwerk, um Bankenpleiten zu verhüten, das die EU in eigenes Recht umsetzen muss.
Nur Fachleute erkannten, welche politischen Möglichkeiten das dröge Reformvorhaben bot. Wie Philipponat. „In Anbetracht der kurzen Zeit, die zur Verfügung steht, ist spätes Handeln leider gleichbedeutend mit Nichtstun.“ Und so handelt Philipponat schnell. Vier Monate bevor die Kommission ihren Gesetzentwurf präsentiert, bringt er ein Papier heraus. Der Name: „Breaking the Climate-Finance-Doom-Loop“.
Sinngemäß soll das so viel heißen wie: „Den Teufelskreis zwischen Klimawandel und Finanzierung stoppen“. Die Annahme: Wenn Banken weiter Geld für klimaschädliche neue Fossilprojekte verleihen, gefährden sie dabei nicht nur das Klima – sondern auch sich selbst. Denn erstens drohen die Fossilprojekte durch die grüne Transformation ökonomisch zu scheitern, die vergebenen Kredite deshalb auszufallen. Zweitens gefährden die durch die Nutzung fossiler Energiequellen angeheizten Extremwetterereignise die Wirtschaft insgesamt. Und drittens drohen den Banken zunehmend Haftungsklagen.
Rot gekleidete Protestierende vor Konzernzentrale
Philipponats Vorschlag lautete: Die sogenannte Risikogewichtung für neue Fossilprojekte soll all das berücksichtigen – und deshalb drastisch angehoben werden. Vereinfacht gesagt: Wer Geld für neue Öl- und Gasfelder verleiht, soll künftig pauschal die gleiche Summe an Eigenkapital vorhalten müssen. Das soll die Bank bei Zahlungsausfall schützen. Bislang sind es teils nur 1,6 Prozent.
Der Energiekonzern Total, der Hauptbetreiber der East African Crude Oil Pipeline, etwa wird von der Ratingagentur Fitch in der zweithöchsten Kategorie AA- und damit auch von der Finanzaufsicht als „sichere Anlage“ eingestuft. Unter der heute geltenden Regelung müsste eine europäische Bank, die Total die 3 Milliarden für die Pipeline leiht, deshalb gerade einmal 48 Millionen Euro an Eigenkapital dafür vorhalten. Philipponats Vorschlag folgend müssten es bei neuen Projekten wie der Ostafrika-Pipeline künftig 3 Milliarden sein. Die Kreditvergabe würde so höchstwahrscheinlich unrentabel werden.
Viele Bemühungen um eine effektive Emissionsbegrenzung, vor allem durch einen höheren CO2-Preis, waren politisch bisher nicht durchsetzbar. Philipponats Vorschlag ist eine Chance, die Weiternutzung fossiler Energien trotzdem effektiv einzudämmen. „Ich war sehr enttäuscht, dass die Kommission sich in ihrem Entwurf nicht mit dem wohl größten Risiko für Finanzinstitute befasst hat“, sagt er – eine verpasste Gelegenheit. „Unsere Empfehlungen sind weit weniger radikal und viel billiger als die Maßnahmen, die als Reaktion auf die Covid-19-Krise ergriffen wurden. Aber sie zielen auf eine weitaus größere Bedrohung ab.“
Harte Maßnahmen waren nicht vorgesehen
Das leuchtete auch Parlamentariern ein. Nachdem Philipponat sein Papier an EU-Institutionen und Fachpolitiker verschickt hatte, brachten immerhin fünf MEPs auf seinen Vorschlägen fußende Änderungsanträge ein. Für die Grünen war das der Finne Ville Niinistö, für die Liberalen die Franzosen Pascal Canfin und Gilles Boyer und für die Sozialdemokraten Aurore Lalucq aus Frankreich und Paul Tang aus den Niederlanden. „Der Kommissionsvorschlag war schwach in Bezug auf den Klimaschutz“, sagt Tang. Denn im Gesetzentwurf der Kommission ist zwar ausführlich von der grünen Transformation die Rede. Harte Maßnahmen gegen das „Klimarisiko“ hatten von der Leyens Beamte aber nicht vorgesehen. Stattdessen sollte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA bis 2027 Vorschläge machen, wie das Klimarisiko für die Banken berechnet werden soll.
Die Verhandlungen im Ausschuss sind schwierig. „Die beiden Liberalen hatten ihre eigene Fraktion nicht hinter sich, die Konservativen und die extreme Rechte waren gegen die Klimarisiko-Aufschläge“, sagt Tang. Am 24. Januar 2023 lehnt der Ausschuss alle Änderungsanträge zu den Klima-Aufschlägen ab. Philipponats Vorschlag ist damit vom Tisch. „Er hatte im Ausschuss keine Chance“, sagt Tang. Der Entwurf geht nun in die sogenannte Trilog-Beratung von Rat, Parlament und Kommission. Dass dabei noch ein fester Klimarisiko-Zuschlag eingebaut wird, glaubt Tang nicht. „Da wird jetzt nichts mehr kommen.“
Die Chance, auf diese Weise zumindest europäische Kredite für klimazerstörende Energieprojekte in aller Welt zu erschweren, ist perdu. „Sehr enttäuschend“ sei das Votum des Ausschusses, sagt Thierry Philipponat. „Der Bankensektor tut alles, was er kann, um sich gegen eine Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen zu wehren.“
Die NGO Finanzwende hat untersucht, wie. „Der sogenannte Basel-III-Kompromiss ist das Ergebnis einer jahrelangen, intensiven Lobbykampagne von Banken und ihren Verbänden“, heißt es in einer Stellungnahme der NGO Finanzwende. „Banken und ihre Interessenvertreter gingen bei EU-Parlamentariern und der EU-Kommission ein und aus.“ So hätten sie zentrale Kapitalregeln für Banken verwässern können. „Gut für die Profite der Banken, schlecht für ihre Krisenfestigkeit.“
Zwischen November 2021 und dem Tag der Abstimmung, am 24. Januar 2022, gab es nach Transparenzangaben des EU-Parlaments 190 Treffen der Abgeordneten mit „Interessenvertretern“. Vier dieser Treffen waren mit NGOs: Der deutsche Grüne Rasmus Andresen traf sich einmal mit Fridays for Future, zwei Abgeordnete trafen sich insgesamt dreimal mit Finance Watch. Die übrigen 186 Treffen waren mit Vertretern von Banken, Bankenverbänden und Vermögensverwaltern, vereinzelt auch von Kammern und öffentlichen Körperschaften.
368 Lobbytreffen
Bei den Lobbytreffen mit der EU-Kommission, die den ursprünglichen Entwurf formuliert hatte, sieht es fast genauso aus. Nach Zählung von Finanzwende gab es zum Thema Basel III seit Amtsantritt von Ursula von der Leyen 178 Treffen mit Interessenvertretern – davon ganze zwei mit Vertretern der Zivilgesellschaft, also NGOs. 176-mal hingegen sprachen von der Leyens Kabinett, EU-Kommissare und Generaldirektoren in Sachen Bankenregulierung mit der Finanzindustrie.
Die Treffen an sich sind völlig legal und politisch legitim. Das Missverhältnis, welche Stakeholder, wie es so schön heißt, sich aber in welchem Maß Gehör zu verschaffen vermögen und welche nicht, ist eklatant – und schlägt sich zweifellos in den Beschlüssen nieder.
Vor allem zwei Abgeordnete hatten sich nach taz-Informationen gegen die Klima-Aufschläge starkgemacht: der Ausgburger CSUler Markus Ferber und der österreichische ÖVP-Abgeordnete Othmar Karas.
„Kapital ist der Lebenssaft der europäischen Wirtschaft. Wir müssen sehr genau aufpassen, dass die neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken den europäischen Unternehmen nicht die Kreditversorgung abdrehen“, hatte Ferber, ein ehemaliger Siemens-Ingenieur und Vorsitzender der Hans-Seidel-Stiftung, während der Beratungen auf seiner Webseite geschrieben. „Das Bankenaufsichtsrecht ist nicht der richtige Ort für Klimaschutzdebatten.“ Es ist exakt das Argument, das auch die Banken selbst immer wieder vortragen werden.
Schon die zahnlosen Vorschläge der EU-Kommission für eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten hatte Ferber vehement abgelehnt: „Die Bankenaufsicht muss sich allein am Risiko orientieren, andernfalls droht sich eine Finanzkrise wie im Jahr 2008 zu wiederholen – nur diesmal mit grünem Vorzeichen. Der Weg in die nächste Krise ist gepflastert mit guten Vorsätzen“, sagte Ferber 2021.
„Let's talk Finance“
Ein Interview lehnt er ab – und verweist an den für das Thema zuständigen Berichterstatter Karas. Auch der will sich nicht öffentlich äußern. Sein Mitarbeiter verweist darauf, dass die EU-Bankenaufsicht nun bis 2025 Vorschläge für die Behandlung der Klimarisiken machen soll.
Karas hat 14 Jahre in der Bank- und Versicherungswirtschaft gearbeitet, bevor er Vollzeitpolitiker wurde. Heute ist er Vorsitzender des European Parliamentary Financial Services Forum, einer Arbeitsgruppe aus EU-Parlamentariern und Vertretern der EU-Finanzwirtschaft. „Let’s talk Finance“ ist das Motto. Auch Markus Ferber ist hier im Vorstand. „Chair“ der Gruppe ist der Niederländer Wim Mijs, der Manager des Europäischen Bankenverbandes EBF. Und der hat eine tragende Rolle dabei gespielt, die schärferen neuen Bankenregeln zu verhindern.
Gewiss ging es bei den Lobbytreffen auch um andere Aspekte der Regulierung als nur um die Klima-Aufschläge. Doch die zu kippen war den Banken wichtig. Mindestens vier Positionspapiere zur Eigenkapitalrichtlinie brachte der Bankenverband EBF heraus. Unter anderem heißt es darin: „Auch wenn die Banken die EU-Ziele unterstützen und von ihnen erwartet wird, dass sie ihre Strategien daran ausrichten, müssen Geschäftsmodell und Geschäftsstrategie in der Verantwortung der Leitungsgremien der Banken bleiben.“ Soll heißen: An Gas- und Ölverfeuerung weiter mitzuverdienen, ist unser Recht. Weiter schreibt der EBF: Jegliche Kapitalzuschläge, die die EU allein beschließt, würden „die Wettbewerbsfähigkeit sowohl der EU-Industrie als auch des Finanzsektors gegenüber den Volkswirtschaften außerhalb der EU untergraben“.
Beim EBF leitet Gonzalo Gasós die Abteilung für Bankenaufsicht. Gasós nannte strengere Eigenkapitalanforderungen für Banken durch die EU schon 2016 einen „Schuss in den eigenen Fuß“. In öffentlichen Auftritten wandte er sich mehrfach gegen die Risiko-Aufschläge beim Eigenkapital, unter anderem bei einem Podium der Florence School of Finance and Business im Juni 2022. Höhere Eigenkapitalanforderungen für bestehende Fossilkredite würden die Banken zu höheren Rücklagen zwingen. Die Folge sei fehlendes Geld zur „Finanzierung des Übergangs europäischer Unternehmen zu kohlenstoffarmen Produktionsmethoden“, behauptete Gasós dort. Der Übergang würde schließlich rund 500 Milliarden Euro kosten. „Wir brauchen also alle unsere Mittel, um dieses ehrgeizige Projekt zu finanzieren.“ Fossile Kredite „sehr stark mit Risiken behaftet“
Gleichzeitig hält der EBF aber daran fest, dass die Banken weiter günstig Geld für Fossilprojekte verleihen dürfen sollen. Von „Lobby-Mythen“ sprach Finance Watch nach der Veranstaltung. „Viele Argumente sind technisch unsinnig, werden aber so oft wiederholt, dass sie geglaubt werden und als Argumente des öffentlichen Interesses erscheinen“, sagt Thierry Philliponat dazu.
Eine Interviewanfrage lehnt auch Gasós ab. Über eine Sprecherin lässt er ausrichten, dass es nicht Ziel der Bankenaufsicht sei, „eine Klimapolitik festzulegen, und auch nicht der Wunsch, bestimmte Unternehmen unrentabel zu machen“, eine Rolle spielen dürfe. Zudem sei ein erhöhter Risikoaufschlag innerhalb der EU unwirksam, weil dann Banken von außerhalb der EU das Geschäft machen.
Laura Mervelskemper ist bei der GLS Bank in Bochum für „Wirkungstransparenz & Nachhaltigkeit“ zuständig. „Fossile Energien sind sehr stark mit Risiken behaftet, die aktuell wenig eingepreist werden“, sagt sie. Müssten die Risiken angemessen eingepreist werden, würde sich „vieles nicht mehr lohnen.“ Das Risikomanagement auszuweiten sei deshalb richtig. Dass dies nicht geschehe, „könne an einem Lobbying liegen.“ Mervelskemper sagt, dass Beratungen und Lobbyismus natürlich stattfinden dürfen. „Aber die Meinungen, die eingeholt werden, sollten möglichst objektiv, faktenbasiert und auf jeden Fall divers sein und nicht nur die Meinung weniger.“
Viele Positionen der konventionellen Banken deckten sich nicht mit jenen der Wissenschaft zu ökologischen Fragen – sonst gäbe es einen „ganz anderen Blick auf die Risiken, die wissenschaftlich bereits großflächig erfasst wurden und erwartbar sind“, sagt Mervelskemper. Dann würde viel stärker dafür gesorgt werden, dass „diese Risiken auch integriert werden – dazu sprechen wir auch mit anderen Finanzinstitutionen und der Politik.“ Doch noch werde „viel zu viel außerhalb transparenter und geregelter Formate abgesprochen, was nicht dem gesellschaftlichen Zweck dient“. Allzu oft gehe es dabei um finanzielle Interessen zu Lasten von Umwelt und Gesellschaft. „Das darf nicht passieren.“
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23.03.2023 06:50
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Psychische Belastung steigert Fehlzeiten in Unternehmen
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Psychische Belastungen und Burnout führen immer mehr dazu, dass Menschen ihren Jobs zeitweise nicht gewachsen sind. Die Fehlzeiten steigen, zeigt eine aktuelle Studie der Techniker Kasse.
Überforderung wird wohl weiter ansteigen
38,5 Prozent der befragten Geschäftsführenden, Gesundheitsverantwortlichen und Personaler geben an, dass dieses Thema bereits jetzt eine eher große oder große Bedeutung in ihren Unternehmen habe. Das teilt die Techniker Krankenkasse (TK) mit. Die Studie wurde vom Konstanzer Institut für Betriebliche Gesundheitsberatung im Auftrag der Techniker Krankenkasse erarbeitet.
Auf die Frage, welche Bedeutung Burnout und Co. in drei Jahren haben werden, sagen das sogar rund 70 Prozent.
Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz haben die körperlichen Belastungen in ihrer Dringlichkeit in vielen Branchen überholt. Das betont die Personalvorständin der TK, Karen Walkenhorst.
Herausforderung und Chance in einem
Die zunehmende Herausforderung, der sich "die Arbeitgeber stellen müssen", sei gleichzeitig aber auch "eine Chance, die Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsprozessen und Unternehmenskultur fest zu verankern", erklärt Personalvorständin Walkenhorst weiter.
Diesen Trend würden Auswertungen zu den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der bei der TK versicherten Erwerbspersonen bestätigen. Bereits seit Jahren gehören psychische Erkrankungen demnach zu den drei häufigsten Gründen für eine Krankschreibung. Kontinuierlicher Anstieg der Krankheitstage
2022 betrug der Anteil am Gesamtkrankenstand rund 17,5 Prozent und lag damit noch vor den Krankheiten des Muskel-Skelettsystems (13,7 Prozent) und nur hinter Erkrankungen des Atmungssystems wie Grippe und Erkältung (25,3 Prozent). Auch seien die durchschnittlichen Krankheitstage je Erwerbsperson aufgrund psychischer Belastungen in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gestiegen. War jede TK-versicherte Erwerbsperson 2012 noch durchschnittlich 2,46 Tage mit einer psychischen Diagnose krankgeschrieben, so waren es 2022 bereits 3,33 Fehltage.
Der AOK-Report zeigt: Weniger Kranke in sozial geführten Firmen
Unternehmen können den Krankenstand durch eine soziale Unternehmensführung senken. Das geht aus dem neuesten AOK-Fehlzeitenreport 2022 hervor.
Zu den größten Herausforderungen am Arbeitsplatz gehören den Angaben nach die Menge sowie die Komplexität der Aufgaben, die Quantität der zu verarbeitenden Informationen, permanente Veränderungen sowie Ablenkungen und Unterbrechungen. Zwar würden rund 40 Prozent der Unternehmen bereits Angebote zur Stressreduktion und Ressourcenstärkung anbieten, während rund 37 Prozent schon Workshops zum Thema Achtsamkeit und Resilienz umgesetzt hätten.
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16.03.2023 10:35
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Deutschland unternimmt nicht genug gegen Korruption
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Nach Ansicht des Europarats tut Deutschland noch nicht genug gegen Korruption. Nur eine von vierzehn Empfehlungen des Anti-Korruptions-Gremiums Greco aus dem Jahr 2020 sei zufriedenstellend umgesetzt worden, kritisierte die Staatengruppe. Lobend erwähnt wurde das Lobbyregister des Bundestags.
Das Gremium hatte beispielsweise empfohlen, Gesetzgebungsverfahren transparenter zu gestalten und Einflüsse von Lobbyisten deutlicher zu machen. Dies sei nicht umgesetzt worden, hieß es. Bedauernswert sei auch, dass es immer noch keine schärferen Regeln für den Wechsel von Politikern in die Privatwirtschaft gebe, beispielsweise längere Karenzzeiten. Auch sei mehr Transparenz in Bezug auf finanzielle Interessen der Bundesministerinnen und -minister wünschenswert.
Nach einer Auswertung der Bürgerbewegung Finanzwende ist keine andere Branche unter den 100 finanzstärksten Lobbyakteuren so stark vertreten wie die Finanzbranche. Lob gab es für die Einführung des Lobbyregisters im Bundestag, allerdings müsste es noch mehr Informationen über den Zweck von Kontakten mit Lobbyisten geben.
Transparency erhofft von Ampel-Koalition schärfere Lobbyregeln
Der Europarat mit Sitz im französischen Straßburg ist für den Schutz der Menschenrechte zuständig. Er ist kein Organ der Europäischen Union. Die Staatengruppe gegen Korruption wurde 1999 gegründet und zählt insgesamt 50 Mitgliedstaaten, deren Engagement im Kampf gegen Korruption sie in regelmäßigen Abständen beurteilen. Greco wird die deutsche Umsetzung der Empfehlungen 2024 bewerten.
RND/dpa
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09.03.2023 10:41
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Ist die Vier-Tage-Woche barer Unsinn oder eine sinnvolle Perspektive?
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„Die Vier-Tage-Woche ist ein Fake“,sagt der Ökonom Heinz-Josef Bontrup. Gleichwohl übernehmen immer mehr und immer hochleistungsfähige Computer und Roboter immer mehr Arbeit, die heute noch von vielen Menschen getan werden.
Einige Unternehmen testen bereits die Vier-Tage-Woche. Es führt in einigen Bereichen zu zufriedeneren Mitarbeiter*Innen ohne Produktivitätsverlust. Der Ökonom ist nicht überzeugt von dem Konzept. Er fordert im Interview mit der Frankfurter Rundschau eine echte Verkürzung der Arbeitszeit. Ein Interview von Steffen Herrmann vom 8.3.23 S. 15:
„Herr Bontrup, sind Sie ein Fan der Vier-Tage-Woche?
Nein, ich bin kein Fan einer sogenannten Vier-Tage-Woche, die lediglich eine Arbeitsumverteilung impliziert. Sondern ich bin seit Jahrzehnten ein Fan einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich. Das größte Problem vor dem Hintergrund der bestehenden hohen Arbeitslosigkeit und zusätzlichen Unterbeschäftigung von Millionen Menschen in Deutschland ist allerdings, dass die abhängig Beschäftigten sich nicht hinreichend in den Gewerkschaften organisieren. Deshalb fehlt bislang eine Koalition, die die Macht hat, eine Arbeitszeitverkürzung durchzusetzen.
Frage: Hinter dem Schlagwort der Vier-Tage-Woche verstecken sich verschiedene Modelle. Bei einigen wird der einzelne Arbeitstag dafür länger. In Belgien können Beschäftigte zum Beispiel ihre Wochenarbeitszeit von 40 Stunden an vier Tagen leisten. Andere Modelle reduzieren tatsächlich die Arbeitszeit – statt 40 Stunden an fünf Tagen arbeiten die Beschäftigten dann 30 oder 35 Stunden an vier Tagen. Welches Modell ist sinnvoll, welches nicht?
Sie werfen hier die ganze Bandbreite von diskutieren Arbeitszeitverteilungen pro Woche oder auch pro Monat auf. Das sind aber keine Arbeitszeitverkürzungen bei vollem Lohn- und Personalausgleich, wie ich sie seit langem fordere. Die zurzeit in einigen Ländern in Pilotprojekten, auch in einzelnen deutschen Unternehmen, erprobten Vier-Tage-Wochen sind deshalb nur ein Arbeitszeitverkürzungs-Fake. Und ich muss mich mehr als wundern, wenn hier bei einer nur anderen Arbeitszeitverteilung betont wird, dass dies bei vollem Lohnausgleich stattfinden würde. Ja, wie denn wohl sonst? Wäre das nicht der Fall, so käme es zu drastischen Einkommenskürzungen bei den abhängig Beschäftigten. Und übrigens: Nicht eine diskutierte Vier-Tage-Woche will die Arbeitszeit auf eine 30- oder 32-Stunden-Woche reduzieren. Dies würde eine sofortige Produktivitätssteigerung von rund 20 Prozent bedeuten. Das ist ökonomisch völlig unrealistisch.
Sehen Sie denn überhaupt keine Vorteile einer Vier-Tage-Woche?
Nun ja, einige abhängig Beschäftigte sind der Auffassung, es hätte Vorteile für sie, wenn sie statt 5 mal 8 Stunden, also 40 Stunden, jetzt 4 mal 10 Stunden, also auch 40 Stunden in der Woche, nur anders verteilt, arbeiten. Das will ich in Einzelfällen nicht in Abrede stellen. Darum geht es aber nicht. Es geht um die Volkswirtschaft als Ganzes. Und dass aus einer lediglich anderen Verteilung der Arbeit Produktivitätseffekte resultieren, müsste wissenschaftlich erst noch einmal nachgewiesen werden. Meine Prognose fällt hier eher negativ aus.
Bisher läuft die Wirtschaft zu großen Teilen im Rhythmus einer Fünf-Tage-Woche. Von Montag bis Freitag ist zu den üblichen Geschäftszeiten immer jemand im Dienst. Wie müsste man den Umstieg gestalten?
Der Umstieg einer Arbeitsumverteilung wird in den meisten Branchen der Wirtschaft überhaupt nicht gehen, denken sie nur an die vielen Arbeitsprozesse, wo man nicht mal einfach die Arbeit an einem Tag einstellen kann. So nach dem Motto, wir arbeiten jetzt die 40 Stunden in der Woche an vier Tagen ab. Am fünften Tag steht alles leer und wir schließen die Firma ab. Ganz „Schlaue“ argumentieren hier mit Energieeinsparungen, vergessen dabei aber die Nicht-Nutzung von Maschinen und Anlagen. Wer soll den Ausfall denn dann bitteschön am Ende bezahlen? Die Kunden, die durch die Arbeitsumverteilung zusätzlich noch auf eine schlechtere Erreichbarkeit der Firmen stoßen? Das ist alles paradox.
Wie groß sind die Chancen für eine Vier-Tage-Woche in Deutschland? Dafür bräuchte es starke Gewerkschaften oder?
Da die Vier-Tage-Woche als Arbeitsumverteilung ein Fake ist, wird sie sich auch nicht durchsetzen und so auch kein Thema für die Gewerkschaften werden.
In einigen Modellen sinkt mit der Arbeitszeit auch das Gehalt. Das können sich doch nur Besserverdienende leisten.
Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnausgleich, also mit Einkommenskürzungen, sind genauso wie die Arbeitsumverteilung ein Arbeitszeitverkürzungs-Fake, den sich natürlich so gut wie keiner leisten kann. Was aber an diesem Fake besonders fatal ist, ist der ökonomische Tatbestand, dass es damit zu einer noch größeren Umverteilung der Wertschöpfung zu Gunsten der Kapitaleigentümer kommt.
Weniger Arbeit, gleiches Gehalt – warum sollten die Arbeitgeber da mitspielen?
Ganz einfach, weil eine Arbeitszeitverkürzung nicht nur bei vollem Lohnausgleich, sondern auch bei einem vollen Personalausgleich – das ist ganz wichtig – auf Basis einer wertmäßigen Arbeitsproduktivitätserhöhung, für Unternehmer überhaupt keinen Nachteil hat.
Das müssen Sie jetzt aber näher erklären.
Ja, weil auch ihre Gewinne in Höhe der Produktivitätszuwächse steigen. Die Verteilung der Wertschöpfung ist zwischen Kapital und Arbeit neutral. Lohn- und Gewinnquote bleiben konstant, es gibt keine inflatorischen Wirkungen, die Lohnstückkosten verändern sich nicht, und die Arbeitslosigkeit geht zurück. Und wissen Sie was: Dann haben sich die Unternehmer nicht einmal mit einem Cent an der Finanzierung der Arbeitszeitverkürzung beteiligt. Das ist völlig inakzeptabel. Daher muss es zu einer Mitfinanzierung durch ein Absenken der viel zu hohen volkswirtschaftlichen Mehrwertquote kommen, die bei rund 43 Prozent liegt und stark dysfunktionale makroökonomische Effekte impliziert.
Arbeitgeberpräsident Steffen Kampeter fordert „mehr Bock auf Arbeit“ und längere Arbeitszeiten. Hat er mit Blick auf den Personalmangel, den es in einigen Branchen gibt, nicht recht?
Der Unternehmer-Lobbyist Kampeter fordert nicht nur den Unsinn von längeren Arbeitszeiten. Als Wissenschaftler weiß ich das einzuordnen. Und was den sogenannten Personalmangel in einigen Branchen oder, wissenschaftlich sauber formuliert, auf Teilarbeitsmärkten anbelangt, darüber freue ich mich. Als Ökonom lernt man im ersten Semester: Alles was knapp ist, hat einen hohen Preis. Die Löhne werden hier steigen und in Folge Arbeitskräfte anlocken. Gegen diesen marktwirtschaftlichen Mechanismus habe ich nicht einzuwenden".
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27.02.2023 09:48
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EU-Keine Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie - Kommission verklagt Deutschland vor dem EuGH. Zu Recht
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Die EU-Kommission ist mit ihrer Geduld am Ende. Sie verklagt Deutschland und sieben andere Mitgliedsstaaten wegen Nicht-Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Bereits Anfang 2022 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Ende 2019 inkraftgetretene EU-Whistleblowing-Richtlinie hätte bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Zuletzt war die Verabschiedung eines Hinweisgeberschutzgesetzes von CDU/CSU im Bundesrat blockiert worden (10.02.2023).
Whistleblower weisen auf staatliche Kontroll- und Regelungslücken hin. Sie ermöglichen Rechenschaftslegung und Veränderung und stärken den demokratischen Diskurs. Das hat auch der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) in seinem jüngsten Urteil im Fall Halet v. Luxemburg anerkannt und klargestellt, dass die Offenlegung von gravierenden Missständen im öffentlichen Interesse liegt.
„Ohne Druck der EU gibt es offenbar kein Whistleblowerschutzgesetz. Ohne EU-Richtlinie hätte es wohl nicht einmal einen Gesetzesentwurf gegeben. Wirtschaft und Politik zögern den Whistleblowerschutz seit Jahren hinaus. Der deutsche Gesetzgeber muss jetzt dringend ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz verabschieden, wenn er erhebliche Strafzahlungen vermeiden will,“ fordert der Geschäftsführer von Whistleblower-Netzwerk, Kosmas Zittel. „Außerdem ist es im Lichte des EGMR-Urteils geboten, den Gesetzesbeschluss des Bundestags nachzubessern und öffentliches Whistleblowing zu erleichtern.“
Der Gesetzesbeschluss vom Bundestag erlaubt Offenlegungen nur in Ausnahmefällen. Meldungen von erheblichen Missständen unterhalb der Schwelle eindeutiger Rechtsverstöße sind gänzlich vom Schutzbereich des Gesetzes ausgenommen. Whistleblower-Netzwerk fordert dagegen seit langem, Hinweise zu erheblichen Missständen unterhalb der Schwelle eindeutiger Rechtsverstöße in den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes aufzunehmen und deren Offenlegung zu schützen, wenn dies im Interesse der demokratischen Öffentlichkeit liegt. Wir fühlen uns durch das jüngste Urteil des EGMR in unserer Sichtweise bestätigt.
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20.02.2023 09:58
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Rupert Lay ist tot und wird am 21.2. beerdigt. Er ist ein Leuchttum des humanistischen Führungsethos
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Die Fairness-Stiftung trauert um Pater Prof. Dr. Rupert Lay SJ
Träger des Deutschen Fairness-Preises
Vorsitzender des Kuratoriums der Fairness-Stiftung 2000-2004; Ehrenvorsitzender ab 2004
14. 6.1929 Drolshagen – 9.2.2023 Frankfurt am Main
Wir trauern um einen großen Wegbereiter und Denker der Biophilie und des werteorientierten, humanistischen Leaderships. "Zur Traueranzeige in der FAZ am 18.2.2023, in der gemeinsam die Fairness-Stiftung und die Karl Schlecht Stiftung Rupert Lay gedenken. Seine Beerdigung ist am 21.2.2023 um 11:15 auf dem Frankfurter Südfriedhof"
30 Jahre war er Professor für Sprachphilosophie und Wissenschaftstheorie an der Jesuitenhochschule Sankt Georgen in Frankfurt. Er veröffentlichte über 50 Bücher, darunter etliche Bestseller, zuletzt sein ihm wichtigstes Buch: "Über die Liebe zum Leben. - Die Ethik im Konstruktivismus als Ausdruck der Biophilie".
Pater Lay etablierte ab 1968 eine psychotherapeutische Praxis, führte zahlreiche Trainings und Coachings für Manager und Unternehmer durch. Tausende Führungskräfte suchten seinen Rat. Trotz der Auseinandersetzungen um sein Buch „Nachkirchliches Christentum. Der lebende Jesus und die sterbende Kirche“ blieb er bis zum Lebensende Priester und Ordensmitglied, was ihm sehr wichtig war.
Auch in zahlreichen Vorträgen und Interviews "18 bis 46" entfaltete er seine Ethik für Leader und Berater. Seine Grundüberzeugungen und seine Ansätze zum Führungsethos und zur Good Leadership fanden Eingang in die Gründung und Orientierung der Fairness-Stiftung sowie in die Ausrichtung und die Inhalte der Karl Schlecht Stiftung.
Er war mit mir seit 45 Jahren verbunden; erst mein Philosophieprofessor, dann war ich sein Assistent, dann wurden wir Freunde, dann haben wir Managementtrainings und -beratungen durchgeführt, 10 Jahre die Quartalsschrift „EthikLetter“ begründet und herausgegeben.
Seine letzten beiden Bücher habe ich mit ihm und für ihn gemacht, 2019 das Lesebuch "Was dem Leben dient. Die Ethik der Biophilie für Entscheiden und Handeln" mit Schlüsselpassagen aus einen 40 Büchern (darunter etliche Bestseller) zu seinem 90. Geburtstag herausgegeben. Auch "als Podcast"
Die Fairness-Stiftung versucht im Geist der von Lay aufgestellten Biophilie-Maxime das Verständnis für erfolgreiche Kooperation und für faire Beziehungen in Unternehmen und Organisationen, in Wirtschaft und Gesellschaft und so orientierter Praxis voranzubringen.
Die Biophilie-Maxime nach Rupert Lay lautet
"Handle stets so, dass Du Dein und fremdes personales Leben eher mehrst denn minderst."
Nicht jede Unfairness, die Menschen Menschen antun, "geschieht aus Bosheit oder Egoismus, sondern aus einem der folgenden Gründe: - Menschen wähnen sich im Besitz ewig-gültiger Normen, zu deren Beachtung sie auch andere verpflichten. - Menschen sind voll guten Willens, ohne jedoch über zureichende fachliche oder ethische Kompetenz zu verfügen" (Lay, Ethik für Manager, 1996, S. 32).
Daher ist die Entwicklung persönlicher und organisationaler Fairness-Kompetenz und Ethik-Kompetenz unerlässlich. Ohne fundiertes Führungsethos gelingt keine gute Führung, kein Good Leadership. Diesem Anliegen ist die Fairness-Stiftung gewidmet.
Wir gedenken Prof. Dr. Rupert Lay SJ in Dankbarkeit und in der Verpflichtung für sein Werk und seine humanistische Leadership-Ethik. Wir werden ihm in Dankbarkeit ein bleibendes Andenken bewahren und seine Ideen weitertragen.
Rupert, Du fehlst!
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10.02.2023 09:21
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CDU/CSU agieren unverantwortlich gegen das Whistleblower-Gesetz im Bundesrat
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Der Bundesrat verweigerte dem Whistleblower-Schutzgesetz die Zustimmung.
Das im Dezember vom Bundestag verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz kann vorerst nicht in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem im Dezember vom Bundestag verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz am Freitag nicht zugestimmt. Mehrere Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von CDU und CSU haben dem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern ihre Stimme verweigert. Angesichts der Tragweite, der anhaltenden Schutzlosigkeit von Hinweisgebern und der Dringlichkeit für Korruptionsbekämpfung ist das ein politischer Skandal. Hinzukommen ein falsches Verständnis des Gesetzes durch die CDU/CSU, die hier wie ein Erfüllungsgehilfe der großen Bundesverbände der Wirtschaft wirkt.
Die Nichtregierungsorganisation Transparency Deutschland bezeichnete das als Trauerspiel. „Einige Union-geführte Länder haben heute mit fachlich fragwürdigen und zum Teil schlicht unrichtigen Argumenten das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebenden blockiert“, sagte Sebastian Oelrich von Transparency Deutschland dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Oelrich ist Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz der Organisation.
„Insbesondere die von der Union kritisierte Verpflichtung zum Nachgehen auch anonymer Hinweise ist essentiell für Hinweisgeberschutz – und in vielen Unternehmen bewährte Praxis“, sagte Oelrich. „Durch die Blockade im Bundesrat müssen die betroffenen Personen, die auf Missstände hinweisen und damit Zivilcourage beweisen, weiter auf einen verlässlichen Schutzschirm warten“, kritisierte er.
Das beschere in Unternehmen und Behörden sowie für Hinweisgebende weiterhin große rechtliche Unsicherheit. „Für Deutschland ist das auch im internationalen Vergleich ein Armutszeugnis, schließlich ist die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie bereits Ende 2021 verstrichen“, so Oelrich.
Mit dem Gesetz sollte ein besserer Schutz für Whistleblower geschaffen werden, die Hinweise auf Missstände in Behörden oder Unternehmen geben. Tatsächlich hätte Deutschland die EU-Richtlinie bereits in nationales Recht umsetzen müssen. Die Frist verstreicht nun noch länger.
Der Bundestag hatte das Hinweisgeberschutzgesetz am 16. Dezember 2022 verabschiedet. Bundestag und Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen. In dem Gremium aus Mitgliedern von Bundesrat und Bundestag würde dann nach einer Kompromisslösung gesucht, mit der die notwendige Mehrheit für das Gesetz zustande käme.
Deutschland hinkt schon Jahre hinter den EU-Richtlinien-Vorgabe zurück und riskiert dafür Strafzahlungen. Der Widerstand aus der Wirtschaft ist beträchtlich. Warum wohl? Wer viel mit und in Unternehmen bzw. mit Mitarbeitenden zu tun hat, weiß: Es läuft nicht nur Manches schief in den Firmen. Für mehr Fairness wäre das Whistleblower-Gesetz wichtig - sein Fehlen und Verhindern trägt zur Unfairness bei.
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08.02.2023 13:33
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Schlechtes Zeugnis für Saisonsarbeit in der Landwirtschaft - unfaire Tricks im Umgang mit Beschäftigten
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Der Bericht „Saisonarbeit in der Landwirtschaft“ stellt der Branche ein schlechtes Zeugnis aus. Steffen Hermann berichtet und kommentiert in der Frankfurter Rundschau:
"In wenigen Wochen beginnt die Erntesaison. Tausende Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland werden dann auf den Feldern schuften, um Spargel und Erdbeeren auf die Küchentische zu bringen. Vor dem Start der neuen Erntesaison hat die Initiative Faire Landarbeit einen Blick zurück auf das Jahr 2022 geworfen. Das Bündnis stellt der Branche kein gutes Zeugnis aus: Arbeit auf dem Feld ohne Schutz vor der Sonne, verschimmelte Wohnungen ohne echtes Bad, Akkordarbeit, ausbleibende Löhne und fehlende Krankenversicherungen. „Das sind teils unhaltbare Zustände“, sagte Harald Schaum, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU, bei der Präsentation des Berichts „Saisonarbeit in der Landwirtschaft“ am Freitag.
Schaum stellte vor allem einen Punkt heraus: die Krankenversicherung. Zwar müssen Betriebe die Helfer:innen seit 2022 bei einer Krankenversicherung anmelden. Aber auch die sogenannte private Gruppen-Krankenversicherung habe ihre Lücken, oft bleiben die kurzfristig Beschäftigten auf Behandlungskosten sitzen. „Sie dürfen keine Beschäftigten zweiter Klasse sein“, forderte Schaum. Die Bundesregierung kritisierte der Gewerkschafter scharf. Er sei „ziemlich enttäuscht“, dass SPD, Grüne und FDP ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag für einen „vollen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag“ bis heute nicht eingelöst habe.
Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), lobte die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro. Aber: Damit das Geld bei den Leuten ankomme, brauche es eine transparente Erfassung der Arbeitszeit. Das passiere vielerorts aber nicht, was die Gefahr für Lohndumping erhöhe, so Piel. Sie beklagte auch andere Tricks, mit denen der Lohn gedrückt werde: nicht anerkannte Überstunden, Wuchermieten für gestellte Unterkünfte oder in Rechnung gestellte Arbeitsgeräte.
Saisonarbeit: Kaum Kontrollen in Landwirtschaft
Mehr Kontrollen könnten die Situation verbessern. Doch die Gefahr für ausbeuterische Arbeitgeber aufzufliegen, ist sehr gering: Nur knapp ein Prozent der Betriebe sei 2021 von den Behörden kontrolliert worden, sagte Piel. Im ersten Halbjahr 2022 sei die Kontrolldichte sogar unter ein Prozent gefallen.
Die meisten der rund 250 000 bis 270 000 Saisonkräfte reisten 2022 aus Rumänien an, etwa 60 Prozent. Auch aus Polen, Ungarn und Bulgarien kamen viele Menschen zum Arbeiten auf deutsche Felder. Weil es aber immer schwieriger wird, arbeitswillige Menschen zu finden, suchen die Unternehmen in immer ferneren Ländern wie der Ukraine, Kirgistan oder Usbekistan. Auch Menschen aus Georgien und der Republik Moldau dürfen hierzulande inzwischen ohne Visum als Saisonarbeitskräfte eingesetzt werden.
Saisonarbeit: Erntehelfer kommen aus fernen Ländern
Auch andere Staaten suchen nach Erntehelfer:innen. So wollen britische Landwirte laut dem Portal Easyfruit in diesem Jahr 1500 Arbeitskräfte aus Usbekistan anwerben. Auch in Nepal, Kasachstan und Kirgistan seien britische Recruiter auf der Suche nach Arbeitswilligen.
Erfahrungen wie auf einem Obsthof am Bodensee dürften keine Werbung für Deutschland sein: Eine Gruppe aus Georgien klagte über Wohncontainer voller Schimmel und Kakerlaken. Außerdem sollen sie für sechs Wochen Arbeit im Schnitt nicht mehr als 300 Euro erhalten haben, wie es im aktuellen Bericht heißt. Der Fall aus der Saison 2021 landete vor Gericht, wo er zunächst mit einem Urteil zugunsten der Erntehelfer, und im Dezember 2022 dann mit einem Vergleich endete. Zumindest ein Teil des ausstehenden Lohnes dürften die Georgier:innen erhalten haben.
Das sei durchaus ein Erfolg, sagte Schaum. Seine Gewerkschaft hatte die Klage unterstützt, denn die georgischen Arbeitskräfte waren Mitglieder der IG BAU. Möglich machte das eine Einjahresmitgliedschaft, die die Gewerkschaft für Wander:arbeiterinnen anbietet.
Indes sind die ersten Arbeitskräfte der neuen Saison schon eingetroffen: Sie bereiten die Felder für die Ernte vor".
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06.02.2023 12:46
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Wenn geheim unfair ist - unfaire Geheimhaltung gegen Gemeinwohl
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Immer mehr ist geheim – vor allem die Verträge, die die Politik mit der Privatwirtschaft aushandelt. Aber warum eigentlich? Was soll da verborgen werden? Die Kolumne „Dr. Hontschiks Diagnose“ auf fr.de - Dr. med. Bernd Hontschik ist Chirurg und Publizist auf www.medizinHuman.de:
"Ein Fußballspieler kracht im WM-Endspiel 2014 Kopf an Kopf mit einem Gegenspieler zusammen, torkelt, verliert die Orientierung und fragt den Schiedsrichter, ob das hier wirklich das WM-Finale sei. Erst nach einer Viertelstunde wird er vom Feld genommen und kann sich bis heute an nichts erinnern. Vom Vortrag eines renommierten Sportmediziners über die „Rolle von Kopfbällen auf das Gehirn“ schloss der europäische Fußballverband Uefa in Frankfurt jüngst sämtliche Medienvertreter:innen aus. Warum? Was will die Uefa verbergen?
Als die Universitätskliniken Marburg und Gießen 2006 von der Regierung Koch an den Rhön-Konzern verscherbelt wurden, konnte der Kaufvertrag nicht öffentlich diskutiert werden, obwohl es sich hier um öffentliches Eigentum handelte. Der Kaufvertrag ist bis heute geheim! Warum, was will die Landesregierung verbergen?
Die EU-Kommission bestellte 2020 bei verschiedenen Pharmakonzernen Corona-Impfstoffe. Die gleiche Dosis Impfstoffe kostete einmal 2,30 Euro, ein andermal 18,20 Euro – reine Willkür. Mitten in der Pandemie erhöhten Biontech, Moderna und Pfizer ihre Preise erheblich, zum Teil bis zum Doppelten. Bis heute sind über diese Vorgänge nur bruchstückhafte Informationen durchgesickert. Die Inhalte aller Kaufverträge sind auf Dauer geheim, Warum, was will die EU-Kommission verbergen?
Eine Hauptursache für den gegenwärtigen Medikamentenmangel sind die sogenannten Rabattverträge. In diesem Fall sind die Pharmafirmen ausnahmsweise nicht die Bösen, sondern das sind die Krankenkassen. Sie haben die Pharmafirmen in einen ruinösen Preiskampf gezwungen, indem sie ihren Versicherten nur noch das billigste Medikament ersetzt haben. Viele Firmen haben daraufhin die Produktion bestimmter Generics ganz eingestellt. Sämtliche Rabattverträge aller Krankenkassen waren von Anfang an und sind bis heute geheim. Warum, was wollen die Krankenkassen verbergen?
In der allgemeinen Seuchenhysterie veranlasste der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Anfang 2020 ein sogenanntes Open-House-Verfahren. Ohne jede Ausschreibung erhielt jeder Verkäufer einen Vertrag, der FFP-2-Masken für 4,50 Euro und OP-Masken für 60 Cent anbieten konnte – Wucherpreise für diese Pfennigartikel. Schon nach wenigen Tagen waren 733 Verträge mit 535 Lieferanten über mehr als 6,4 Milliarden Euro zu Stande gekommen.
Aber ein großer Teil dieser Masken war minderwertig. Man schämte sich nicht, Millionen mangelhafter Masken an Pflegeheime und andere Einrichtungen zu verschicken und einen großen Teil der nutzlosen Masken an Menschen mit Behinderung, an Obdachlose und an Hartz-IV-Empfänger:innen zu verschenken. Dann kaufte man noch 570 000 FFP2-Masken von der Burda GmbH, dem Arbeitgeber von Daniel Funke, dem Ehemann von Jens Spahn. Die Einzelheiten der Kaufverträge sind geheim. Warum, was will das Bundesgesundheitsministerium verbergen?
Es folgten etwa hundert Klagen von Maskenlieferanten, weil das Ministerium ihre Rechnungen nicht bezahlt hat. Allein an die Ernst & Young Law GmbH hat das Ministerium 42 Millionen Euro für Anwaltstätigkeiten bezahlt, um diese Klagen abzuwehren. Auch unter Karl Lauterbach bleibt das Ministerium intransparent und erklärte lapidar gegenüber der „Bild“-Zeitung: „Bisher sind rund 50 Vergleiche geschlossen worden. Zu den Vertragsdetails gibt das Bundesministerium für Gesundheit keine Auskunft.“ Warum, was will das Ministerium verbergen?
Geheimhaltung greift um sich. Geheimhaltung untergräbt die Dreiteilung der Gewalten. Geheimhaltung ist Gift für das Vertrauen in die demokratischen Institutionen. Geheimhaltung ist Wasser auf die Mühlen von Verschwörungsgläubigen und jenen, die den Staat verachten. Geheimhaltung ist außerdem eine arrogante Anmaßung von Regierungen gegenüber dem eigenen Volk, obwohl es in Artikel 20 des Grundgesetzes heißt, dass „alle Staatsgewalt vom Volke“ auszugehen hat: „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Von Geheimhaltung durch die vollziehende Gewalt ist da keine Rede".
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31.01.2023 10:35
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Kaum Konkurrenz im Strom- und Gasmarkt - ein Mangel an Fairness und Vielfalt
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Einen Mangel an Wettbewerb beklagt der Netzagenturchef Klaus Müller wegen der geringen Auswahl bei Strom und Gas.
Ein Markt ohne Konkurrenz ist kein wirklicher Markt. Das sieht man sehr gut bei den Tankstellenpreisen und Ölkonzernen. Ohne Auswahl ist die Kundschaft einem monolithischen Block von gleichartigen Anbietern und Preisen ausgesetzt, was wie Planwirtschaft wirkt. Wo es keine Konkurrenz gibt, kann es auch keine Fairness zwischen den Anbietern geben, denn sie ist bei Gleichförmigkeitann überflüssig. Allenfalls die Kundschaft steht einer Anbieterfront gegenüber, die verlautbaren kann: "Friss Vogel oder stirb!". Die Konkurrenz ist abgeschafft und damit auch die Freiheit von Angebot und Nachfrage.
Auch Kooperation ist dann verschwunden anstelle eines Anbieter-Klumpens. Unterschiede müssen künstlich geschaffen und behauptet werden durch Beigaben ("hier erhalten Sie auch einen neuen Besen dazu") oder vermeintliche Imagevorteile ("wir sind nach nachaltiger als die nachhaltigen Firmen").
Weniger Angebote und »bescheidene Erfahrungen« beim Anbieterwechsel: Der Chef der Bundesnetzagentur vermisst im Strom- und Gasmarkt zurzeit »vernünftigen Wettbewerbsdruck«. Ohne den bleibt es teuer, warnt Klaus Müller.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat zu wenig Wettbewerb bei den Strom- und Gaspreisen für Haushaltskunden beklagt. In den Vergleichsportalen sehe er, dass es im Vergleich zu den letzten Jahren deutlich weniger Angebote gebe, sagte Müller bei einer Veranstaltung der Wirtschaftspublizistischen Vereinigung in Düsseldorf.
»Es gibt Stadtwerke, die sich nur noch auf ihr Versorgungsgebiet konzentrieren, die haben sich aus der bundesweiten Versorgung zurückgezogen«, so Müller weiter. »Es ist wichtig, darüber zu diskutieren, was können wir dafür tun, dass mehr Marktakteure, mehr Energieversorger auch jenseits ihres ureigenen Sprengels bundesweit Angebote machen und ich als Verbraucherin und Verbraucher hier eine Wahlmöglichkeit habe.«
Viele Menschen hätten mit einem Anbieterwechsel in den letzten 18 Monaten eine »bescheidene Erfahrung« gemacht, sagte Müller. Er verwies in diesem Zusammenhang auf zahlreiche Vertragskündigungen durch Energiediscounter.
Müller zufolge stellt sich die Frage: »Wo sind eigentlich die Wettbewerbskräfte oder die Wettbewerbsakteure, die dafür sorgen, dass wir auch irgendwann wieder zu sinkenden Gas- und Strompreisen kommen?« Es gebe in Deutschland keine Behörde mehr, die diese Rolle übernehme. Preisaufsicht und -genehmigung seien aus guten Gründen abgeschafft worden und die Bundesnetzagentur sei nicht erpicht darauf, solch eine Aufgabe zu übernehmen.
»Aber wenn das keine Behörde tut, und gleichzeitig womöglich Verbraucherinnen und Verbraucher in den letzten 18 Monaten gelernt haben, derjenige, der wechselt, ist womöglich die oder der Dumme, dann haben wir eine Situation, dass wir kein vernünftiges Wettbewerbsmodell im Strom- und Gasmarkt zurzeit haben.«, so Müller. Es sei überfällig, zu »diskutieren, wie sorgen wir dafür, dass wir zu einem vernünftigen Wettbewerbsdruck kommen, damit letztendlich irgendwann Preise auch wieder sinken können.«
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