Blog

27.03.2025 10:20
Altersdiskrimierung - unfaire Behandlung wegen des Alters
Egal ob jung oder alt - einer neuen Umfrage zufolge ist fast die Hälfte der Menschen in Deutschland über 16 Jahre schon einmal wegen ihres Alters diskriminiert worden. Besonders viele Menschen sind im Job betroffen.

Fast jeder zweite Mensch in Deutschland über 16 Jahre hat schon einmal Altersdiskriminierung erfahren. In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts GMS gaben 45 Prozent der Befragten an, aufgrund ihres Alters benachteiligt worden zu sein.

Die Antidiskriminierungsstelle hatte die Umfrage zu Altersdiskriminierung mit über 2.000 Befragten in Auftrag gegeben. Betroffen sind demnach sowohl jüngere als auch ältere Menschen.

Jüngere berichten häufiger von Altersdiskriminierung

Am häufigsten berichteten in der Umfrage aber 16- bis 44-Jährige von Ausgrenzung aufgrund ihres Alters: Hier gaben 52 Prozent der Befragten an, mindestens einmal eine solche Erfahrung gemacht zu haben. Bei den über 65-Jährigen waren es mit 35 Prozent deutlich weniger.

Dass die Quote der Betroffenheit mit steigendem Alter sinkt, lässt sich laut der Untersuchung "unter anderem mit einer stärkeren Sensibilität gegenüber gesellschaftlichen und persönlichen Ungleichbehandlungen unter Jüngeren" erklären. Über alle Altersgruppen hinweg gaben lediglich sechs Prozent der Befragten an, dass sie "häufig" Altersdiskriminierung erleben.
Altersdiskriminierung beruht auf der Annahme, dass Menschen bestimmte Fähigkeiten entweder noch nicht oder nicht mehr besitzen. Das Problem scheint vor allem Menschen im Arbeitsleben zu treffen: 39 Prozent der Betroffenen gaben an, im Job wegen ihres Alters ausgegrenzt worden zu sein. "Altersdiskriminierung ist ein enorm großes Problem, vor allem am Arbeitsmarkt", sagte auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman.

Aber auch im Gesundheitsbereich mit 27 Prozent, bei Geschäften und Dienstleistungen mit 24 Prozent und auf dem Wohnungsmarkt mit 22 Prozent erlebten die Befragten diese Diskriminierung.

Trotz Fachkräftemangel: Warum Ältere es am Arbeitsmarkt oft schwer haben

Wer seine Stelle verliert und mit über 50 eine neue finden muss, hat es oft schwer. Ataman forderte die Politik zum Handeln auf: "Wir brauchen jetzt einen Nationalen Aktionsplan gegen Diskriminierung und ein Verbot von Altersdiskriminierung im Grundgesetz." Dass die bisherigen Bundesregierungen das Problem bisher weitgehend ignoriert hätten, schade vor allem Menschen, aber auch der Wirtschaft.

Ataman kündigte an, in ihrer Amtszeit bis 2027 einen Schwerpunkt auf das Thema zu legen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die betroffene Menschen berät, hat nach eigenen Angaben seit 2006 mehr als 8.600 Beratungsfälle zu Altersdiskriminierung aufgenommen.

Beispiele für Altersdiskriminierung aus der Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Eine 55-jährige IT-Expertin bekam ihren Job-Vertrag nicht verlängert. Grund: Sie sei „zu alt“.
- Ein 60-jähriger Mann erhielt kein Girokonto – nach Angaben der Bank sei seine „Dispo-Kreditwürdigkeit wegen seines hohen Alters nicht mehr sichergestellt“.
- Ein 25-jähriger Kranfahrer bekam als einziger im Team bei gleichen Leistungen keine Job-Prämie. Der Vorgesetzte begründete dies damit, dass er „noch zu jung“ sei für Prämien.
Auch fehlende altersgerechte Infrastruktur und mangelnde Barrierefreiheit im öffentlichen Raum verursachen Benachteiligungen, sodass ältere Menschen von sozialen oder kulturellen Aktivitäten ausgeschlossen werden.

"Die Studie mit Fakten und Zahlen"

21.03.2025 08:41
Rassismus ist krasse Unfairness mit tiefer und großer Reichweite
Der neue Nationale Rassismusmonitor zeigt das Ausmaß von Diskriminierung und ihre Folgen. Forschungsleiter Cihan Sinanoglu warnt vor einem Vertrauensverlust in die Institutionen. Pitt von Bebenburg führte für die Frankfurter Rundschau und veröffentlichte heute dieses Interview. Als einschneidend stellen sich Diskrimierungserfahrungen heraus, die das Vertrauen in Institutionen stören und zerstören,so dass der Zusammenhalt in der Gesellschaft, sofern überhaupt möglich. kein Fundament findet. Alltäglicher Rassismus ist krasse Unfairness mit tiefer und großer Reichweite.

Rassismus und Diskriminierung sind Alltag in Deutschland, berichtet Dr. Cihan Sinanoglu, Leiter des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor. Frauen sind besonders betroffen. Erfahrungen auf Ämtern und mit der Polizei sorgen für Verunsicherung.

"Herr Sinanoglu, welche Erfahrungen machen die Menschen in Deutschland mit Rassismus und Diskriminierung?

Wir haben für den Nationalen Rassismusmonitor Menschen aus der gesamten Gesellschaft befragt, mit und ohne Migrationshintergrund. Dabei gaben 41 Prozent aller Befragten an, mindestens einmal im Monat Diskriminierung zu erleben.

Wen trifft das besonders?

Frauen werden öfter diskriminiert als Männer, und rassistisch markierte Menschen besonders oft. Wobei auch Menschen ohne Migrationshintergrund Diskriminierungs?erfahrungen machen. Aber 54 Prozent der rassistisch markierten Menschen und nur 32 Prozent der nicht rassistisch markierten Menschen erleben mindestens einmal im Monat Diskriminierung. Das ist also ein großer Unterschied von 22 Prozentpunkten.

Um welche Erfahrungen geht es dabei?

Wir haben unterschieden zwischen subtilen Erfahrungen, also wenn Betroffene sich schlecht behandelt gefühlt haben oder angestarrt wurden, und offenen Formen der Diskriminierung wie Beleidigung, Bedrohung oder Angriffen. Muslimische Frauen geben zu 61 Prozent an, dass sie subtile Diskriminierung in den letzten zwölf Monaten erlebt haben, Schwarze Männer sogar zu 63 Prozent. Offenkundige Diskriminierung sehen wir bei Schwarzen Männern zu 25 Prozent, bei asiatischen, muslimischen und osteuropäischen Frauen zu 21 Prozent. Das sind alarmierende Zahlen.

Das kann aber auch eine Unfreundlichkeit ohne rassistischen Hintergrund sein, richtig?

Ja. Aber wir haben dann nach der Ursache für die Diskriminierung gefragt. Hier sehen wir: Diskriminierung erfolgt nicht zufällig, sondern anhand rassistischer Merkmale. Am häufigsten genannt wurde die Hautfarbe – 84 Prozent der Schwarzen Menschen geben an, dass sie aufgrund ihrer Hautfarbe diskriminiert worden seien. Religion ist eine weitere Ursache – muslimische Menschen geben das zu 51 Prozent an. Und auch die Wahrnehmung als „nicht Deutsch“ wird als Grund angegeben, bei muslimischen Menschen mit 51 Prozent, bei asiatischen Menschen sogar mit 54 Prozent.

Unabhängig davon, ob diese Menschen Deutsche sind oder nicht?

Ja. Im Gegensatz dazu geben Menschen ohne Migrationshintergrund, die sich diskriminiert sehen, am häufigsten Alter und Geschlecht als Grund dafür an. Hautfarbe spielt da keine Rolle. Das spielt in die Diskussion hinein, ob es eine so genannte „Deutschenfeindlichkeit“ als Diskriminierungsgrund gibt. Das können wir empirisch widerlegen.

Wo werden die Menschen diskriminiert?

Diskriminierung gibt es in fast allen gesellschaftlichen Bereichen. Zum Beispiel im öffentlichen Raum. Aber auch in Ämtern und Behörden – das geben mehr als ein Drittel der Schwarzen Männer und der muslimischen Frauen an, um mal zwei Gruppen herauszustellen. Das ist ein sensibler Bereich, weil dort vieles über die persönlichen Schicksale entschieden wird. Im Kontakt mit der Polizei berichten muslimische Männer zu 19 und Schwarze Männer zu 18 Prozent über Diskriminierung. Auch das sind alarmierende Zahlen.

Wie repräsentativ ist Ihre Befragung?

Wir haben mehr als 9500 Menschen befragt, die Statistiken sind daher sehr aussagekräftig.

Was bewirkt Diskriminierung?

Wir sehen unter anderem, dass diese zur Belastung für die psychische Gesundheit wird. Rassistisch markierte Gruppen sind davon stärker betroffen als andere, Frauen stärker als Männer. Je mehr Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen ich mache, desto schlechter schätzen unsere Befragten ihre psychische Gesundheit ein. Menschen, die selten oder nie Diskriminierung erleben, sind viel seltener davon betroffen.

Welche Folgen hat das für die Gesellschaft?

Wir beobachten einen Vertrauensverlust in staatliche Institutionen. Bei unserer Erhebung von 2022 hatten die rassistisch markierten Menschen ein höheres Vertrauen in staatliche Institutionen als die nicht rassistisch markierten Menschen.

Das war damals schon überraschend.

Nicht unbedingt. In der Forschung geht man davon aus, dass rassistisch markierte Menschen vermehrt aus Ländern kommen, die autoritär und unter Missachtung der Menschenrechte regiert werden. Wenn sie nach Deutschland kommen, haben sie ein hohes Vertrauen in die hiesigen Institutionen. Ohne Diskriminierungserfahrungen vertrauen rassistisch markierte Gruppen um die 90 Prozent der Polizei. Mit häufigen Diskriminierungserfahrungen reduziert sich das Vertrauen drastisch. Bei der Schwarzen Gruppe fällt sie auf zehn Prozent, bei der asiatischen Gruppe noch stärker. Wir sehen den Zusammenhang zwischen Diskriminierungserfahrungen und dem Verlust an Vertrauen.

Sie haben auch rassistische Einstellungen abgefragt. Was haben Sie als Ergebnis herausgefunden?

Rassismus wird subtiler. Er tritt nicht mehr so aggressiv auf. Aber subtiler Rassismus ist bei einem Viertel der Bevölkerung vorhanden. 23 Prozent stimmen der Aussage zu, dass ethnische und religiöse Minderheiten zu viele Forderungen stellen. 22 Prozent glauben, Minderheiten profitierten mehr als ihnen zustünde. 25 Prozent finden, dass der Staat zu viele Rücksicht auf ethnische und religiöse Minderheiten nehme. Man kann sagen: Rund ein Viertel der Gesellschaft teilt rassistische Einstellungen. Das bedeutet aber auf der Gegenseite eine große Mehrheit, die diese Einstellungen nicht teilt.

Wer äußert sich rassistisch?

In der Tendenz stimmen Männer diesen Aussagen mehr zu als Frauen, ältere Menschen mehr als jüngere Menschen. Aber in postmigrantischen Gesellschaften sind rassistische Einstellungen bei allen Bevölkerungsgruppen auffindbar, auch bei migrantischen Gruppen.

Welche Schlüsse ziehen Sie aus Ihrer Untersuchung?

Es ist eine Gefahr für die Demokratie, wenn das Vertrauen in die Institutionen und in die Gesellschaft sinkt wegen Erfahrungen von Diskriminierung und Rassismus. Das sollte man mitnehmen aus diesen Befunden.

Welche Schlüsse sollte die Politik daraus ziehen?

Die Politik sollte rassismuskritische Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit systematisch ausbauen, um subtile und offene Formen von Rassismus besser zu erkennen und zu bekämpfen. Gleichzeitig braucht es umfassende Schutzmaßnahmen für Betroffene, einschließlich leicht zugänglicher Antidiskriminierungsberatung sowie unabhängiger Kontroll- und Beschwerdestellen in Institutionen. Zudem sollte die mentale Gesundheit rassistisch markierter Menschen stärker in den Fokus rücken, indem diskriminierungssensible Gesundheitsversorgung, kultursensible Therapieangebote und niedrigschwellige psychosoziale Unterstützungsstrukturen gefördert werden.

Die Diskussionen im Wahlkampf sind von vielen Betroffenen als rassistisch wahrgenommen worden, etwa wenn es um Kriminalität ging. Trägt das zu weiterem Vertrauensverlust bei?

Wir haben nicht erhoben, was die genauen Gründe für den Vertrauensverlust sind. Aber wir versuchen das zu interpretieren und Deutungsangebote zu machen. Eine wichtige Rolle spielen sicher die aufgedeckten Pläne der AfD. Die „Remigrations“-Drohung hat viele Menschen verängstigt. Das zweite ist die Art und Weise, wie wir diese Migrationsdebatte geführt haben. Nicht alles, was migrationskritisch ist, ist auch gleich rassistisch. Aber wie darüber diskutiert wurde, war in einigen Teilen ganz klar rassistisch. Ein Beispiel: Nach dem islamistischen Anschlag in Solingen übertrafen sich nahezu alle Parteien in einem Überbietungswettbewerb bezüglich menschenverachtender Maßnahmen gegenüber Geflüchteten. So forderte die FDP in einem Fraktionspapier nur noch „Bett, Seife, Brot“ für ausreisepflichtige Geflüchtete, also die Rationierung von Sozialleistungen. Was ein islamistischer Anschlag zu tun hat mit den Bedingungen von Geflüchteten in Geflüchtetenheimen, wurde überhaupt nicht mehr gefragt.

Was erwarten Sie von der künftigen Bundesregierung?

Es stellt sich die Frage, welchen Stellenwert der Kampf gegen Rassismus im Koalitionsvertrag und in der neuen Regierung bekommt. Wir konnten in den letzten Monaten beobachten, wie rassistische und antisemitische Ideologien nach und nach in die Parlamente einziehen – ein erschreckender Beweis dafür, wie gesellschaftlicher Hass politische Macht erlangen kann. Es ist jetzt an der Zeit, diesem gefährlichen Trend etwas entgegenzusetzen".

18.03.2025 12:20
Verstöße gegen Vorgaben Verbraucherschützer mahnen Firmen wegen Cookie-Bannern ab
Im Netz stößt man überall auf sogenannte Cookie-Banner, mit denen die Seitenbetreiber die Zustimmung zum Datensammeln einfordern. Bei einer Untersuchung stellten Verbraucherschützer nun massenhaft Mängel fest.

Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben knapp hundert Unternehmen abgemahnt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer haben sich die Unternehmen rechtswidrig die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer zum Sammeln von deren Daten beim Surfen im Web erschlichen.

Bei einer Untersuchung von 949 Websites hätten zehn Prozent der Firmen in ihren Cookie-Bannern, mit denen sie die Zustimmung zur Datenerhebung abfragen, eindeutig gegen die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Das teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Freitag in Berlin mit.

Bei der Aktion wurden Websites aus unterschiedlichen Branchen wie Reisen, Lebensmittel-Lieferdienste und Versicherungen untersucht. Neben den eindeutig rechtswidrigen Bannern habe es auch viele Einblendungen gegeben, die sich in einer rechtlichen Grauzone bewegten. »Die Banner wirkten auf den ersten Blick zulässig, versuchten aber durch Tricks, die Entscheidung der Seitennutzer und -nutzerinnen zu lenken.«

»Die zunehmende Daten-Schnüffelei gefährdet die Privatsphäre.« vzbv-Vorstand Klaus Müller

Die Verbraucherschützer haben 98 Abmahnungen wegen klarer Verstöße gegen das TMG und die DSGVO verschickt. In zwei Drittel der Fälle hätten die Unternehmen inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Zu den abgemahnten Unternehmen gehören Anbieter von Essens-Lieferdiensten und Online-Musikdiensten sowie Firmen aus der Fitnessbranche.

Cookies sind kleine Textdateien, die Webseiten auf den Computern der Nutzerinnen und Nutzer hinterlegen. Sie können beispielsweise genutzt werden, um Logindaten zu hinterlegen, aber auch, die User wiedererkennbar zu machen. Mithilfe der winzigen Dateien können individuelle Profile erstellt werden, die Rückschlüsse über Surfverhalten und Vorlieben der Personen zulassen. Diese Informationen werden dann etwa verwendet, um Werbung zu personalisieren.

Der vzbv-Vorstand Klaus Müller sagte, rechtswidrige Cookie-Banner seien kein Kavaliersdelikt. »Die zunehmende Datenschnüffelei gefährdet die Privatsphäre der Verbraucher:innen und führt zum durchleuchteten Bürger.«

Im Sommer war bereits der internationale Datenschutzverein Noyb um den österreichischen Juristen Max Schrems auch in Deutschland wegen mangelhafter Cookie-Banner juristisch gegen Webseitenbetreiber vorgegangen.
mak/dpa

12.03.2025 08:57
Ethisches Leiden von Arbeitnehmern durch Mobbing
„Ethisches Leiden entsteht, wenn ein Arbeitnehmer nichts anderes tut, als die kontinuierliche Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen festzustellen, und zwar sowohl in ökonomischer wie auch in moralischer als auch in relationaler – kurz: institutioneller – Hinsicht. Ethisches Leiden entsteht, wenn das Vertrauen in die Institution allmählich oder sogar vollständig verloren geht. Sobald ein Individuum Opfer von Mobbing wird – durch einen Kollegen oder durch das Management der Institution –, wird es vom Leiden erfasst, und die Bindung an die Institution löst sich auf. Denn auch wenn die Institution nicht direkt für die Handlungen der Personen verantwortlich ist, lässt sie diese durch ihr Schweigen zu und unterstützt sie durch ihre Untätigkeit. Der moralische Bankrott der Institution verkörpert sich mit anderen Worten im Subjekt, indem er bei ihm ein ethisches Leiden hervorruft, das zum Symptom und Beweis für die Unwürde der Institution wird. Die Unwürde der Institution gibt es also nicht nur an Orten, die von der Gesellschaft regelmäßig stigmatisiert werden, wie Gefängnissen“.

aus:
Cynthia Fleury: Die Klinik der Würde, Berlin (Suhrkamp) 2024, S. 93-94 im Kapitel „Beschädigte Formen der Würde in Institutionen“

05.03.2025 14:49
Mobbing-Report aktuell: 6,5 % der Beschäftigten von Mobbing am Arbeitsplatz durch Kolleg*innen und/oder Vorgesetzte betroffen
Mit dem Mobbing-Report 2024 liegt ein aktueller und umfassender Überblick über das
Phänomen Mobbing in der Arbeitswelt vor.

Die im Rahmen des Forschungsprojekts 2023/2024 erhobenen repräsentativen Daten zur
Verbreitung von Mobbing in der Arbeitswelt, gesundheitlichen Aspekten und betrieblichen
Rahmenbedingungen zeigen, dass Mobbing ein Phänomen sozialer Beziehungsgestaltung
am Arbeitsplatz mit negativen Folgen für die Betroffenen, beteiligten Beschäftigte und die
Unternehmen sowie Betriebe ist. Sie zeigen auch, dass Mobbing mit gestaltbaren betriebli-
chen Rahmenbedingungen im Zusammenhang stehen kann und liefern Hinweise für die
Prävention.

In der Debatte um die begriffliche Definition von Mobbing ist der jeweilige Kontext ent-
scheidend, in dem beziehungsweise für den das Phänomen definiert wird. Spezifisch fest-
gelegte Kriterien hinsichtlich Häufigkeit und Dauer sind für die (epidemiologische) For-
schung unverzichtbar. Im betrieblichen Alltag hingegen geht es darum, Verhaltensweisen,
soziale Konflikte und betriebliche Rahmenbedingungen, die Mobbingfälle begünstigen können, möglichst frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu intervenieren. Genau festgelegte Kriterien werden erst dann relevant, wenn der Mobbing-Fall eingetreten ist und entsprechende Reaktionen oder Sanktionen zu ergreifen sind.

Mit der im Rahmen des Forschungsprojekts „Repräsentative Studie zum Thema Mobbing
in der Arbeitswelt in der Bundesrepublik Deutschland“ erarbeiteten Definition liegt ein
Vorschlag für eine Definition vor, die für den wissenschaftlichen und fachpolitischen Dis-
kurs anschlussfähig ist.

Jeder Mobbing-Fall ist einer zu viel

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass 6,5 % der Beschäftigten laut den Ergebnissen der reprä-
sentativen Befragung von Mobbing am Arbeitsplatz durch Kolleg*innen und/oder Vorgesetzte betroffen sind. Der Anteil liegt damit unterhalb der globalen Verbreitung von 11 bis 18 % und ist vergleichbar mit anderen Ländern im deutschsprachigen Raum.

Mobbing in der Arbeitswelt findet in den Ergebnissen der Studie zur Folge in allen Betriebsgrößen und Hierarchiestufen statt. Keine signifikanten Unterschiede zwischen Betroffenen und Nicht-Betroffenen zeigten sich beim Vergleich der Geschlechter (männlich/weiblich).

Auszubildende und Arbeitende, insbesondere Leih- oder Zeitarbeitende, sind häufiger von
Mobbing in der Arbeitswelt betroffen als Angestellte und Beamt*innen. Mobbing-Betrof-
fene sind eher jünger (18 bis 29 Jahre), haben einen sozioökonomischen Status im Bereich
der unteren 20 % der Bevölkerung und haben häufiger einen Migrationshintergrund als
Nicht-Betroffene. Aktivitäten zur Prävention und Unterstützung sollten diese Zielgruppen
besonders in den Blick nehmen.

Mobbing ist ausschlaggebend für gesundheitliche Belastungen und Beschwerden, insbesondere psychische Belastungen. Sie können neben den Betroffenen auch unbeteiligte
Kolleg*innen betreffen. Mobbing kann sich negativ auf die Arbeitszufriedenheit und die
Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten auswirken.
Die BAuA wird die notwendigen Zahlen zu Mobbing weiter erheben und regelmäßig
berichten.

Ansätze für die Prävention

Der Bericht zeigt, dass geeignete Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen ansetzen können
und müssen. Die Gestaltung der Organisationsstrukturen, die Qualifizierung von Fachkräften sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung der Belegschaft sind entscheidende Einflussfakto-
ren für die Prävention.

Eine „gesunde Gestaltung sozialer Beziehungen“ zum Schutz der Förderung und Wieder-
herstellung der Gesundheit am Arbeitsplatz ist und bleibt ein wichtiger Einflussfaktor zur
Prävention von Mobbing. Die entwickelten Empfehlungen für betriebliche Maßnahmen zur
Prävention von Mobbing am Arbeitsplatz werden durch die Forschungsergebnisse gestützt.
Die vorhandenen Handlungshilfen für Beschäftigte und Betriebe sowie die deutschlandweit aufgebauten Unterstützungsangebote für Betroffene wurden für diesen Report zusammengestellt.

Das bestätigt die bisherigen Anstrengungen der vielen Akteure, die im Bereich der Präventi-
on von Mobbing aktiv sind. Es verdeutlicht, dass eine menschengerecht gestaltete Arbeit
auch und insbesondere mit Blick auf die psychischen Belastungen die Basis darstellt, um das Auftreten von Mobbing zu verringern beziehungsweise zu verhindern. Genau hier gilt es, weiter aktiv zu sein.

In diesem Zusammenhang erfolgt zurzeit eine Konkretisierung des untergesetzlichen Re-
gelwerks im Arbeitsschutz im Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
(ASGA). Ziel ist eine Regelung zum Schutz vor jeglichen Gefährdungen durch psychische
Belastungen am Arbeitsplatz – somit auch vor Mobbing.

In Deutschland hat sich ein starkes System zur Prävention und Unterstützung entwickelt,
das durch großes soziales und persönliches Engagement „vor Ort“ ergänzt und ausgestal-
tet wird. Die Übersichten in diesem Report sollen dies in einem ersten Schritt sichtbar
machen und die systematische Vernetzung der Akteure unterstützen.

So auch die Fairness-Stiftung mit: https://www.fairness-stiftung.de/FairnessService.htm
und dem https://www.mobbingscout.de/

28.02.2025 09:31
Stellungnahme des Bundesverbands Deutscher Stiftungen zur Anfrage des CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur politischen Neutralität staatlichen geförderter Organisationen
Am 24. Februar 2025 – einen Tag nach der Bundestagswahl – hat die CDU/CSU-Fraktion eine insgesamt 551 Einzelfragen umfassende Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/15035) an die geschäftsführende Bundesregierung gerichtet, in der sie detailliert um Auskunft und Bewertungen zur Arbeit von 17 zivilgesellschaftlichen Organisationen bittet. Ein Großteil der Fragen bezieht sich darauf, ob diese Organisationen als Empfängerinnen staatlicher Fördermittel parteipolitisch tätig geworden seien.

Dieser parlamentarische Vorgang ist für uns und für unsere Mitglieder, die sich als wesentlicher Teil der demokratischen Zivilgesellschaft verstehen und einige der aufgeführten Organisationen fördernd unterstützen, Anlass zu Besorgnis. Wir möchten heute daher erneut unsere Haltung gegenüber dem kommenden Deutschen Bundestag und einer zukünftigen Bundesregierung bekräftigen, die wir bereits in unserem Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 und einem gemeinsam mit anderen Dachverbänden verfassten Statement „Keine Demokratie ohne starke Zivilgesellschaft!“ formuliert haben:

1. Sichere Entfaltungsmöglichkeiten für selbstorganisiertes, bisweilen auch unbequemes zivilgesellschaftliches Engagement, dessen Ziele nicht zwangsläufig im Einklang mit den Parteien und anderen politischen Interessen liegen, sind essenziell für unsere Demokratie. Wir setzen uns in diesem Sinne weiterhin mit Nachdruck für die politische Meinungs- und Handlungsfreiheit gemeinnütziger Organisationen im Rahmen ihrer Zweckverfolgung ein.

2. Aus gutem Grund ist es gemeinnützigen Organisationen – so das gegenwärtige Rechtsverständnis in der Bundesrepublik Deutschland – gestattet, sich zur Verwirklichung ihrer Satzungszwecke politisch zu betätigen und dies auch in Ausnahmefällen außerhalb ihrer Zwecke zu tun. Der Grundsatz parteipolitischer Neutralität ist dabei zwar zu wahren. Er darf aber nicht als Gebot sachpolitscher Zurückhaltung missverstanden werden.

3. Der historisch gewachsene Wert dieses Rechtsrahmens für eine pluralistische, die politische Willensbildung mitgestaltende Zivilgesellschaft ist grundsätzlich zu würdigen. Die aktuellen Entwicklungen in den USA oder die Lage in Ungarn führen drastisch vor Augen, wie die Entpolitisierung der Zivilgesellschaft mit einer Entkernung des demokratischen Rechtsstaates einhergeht. Die Rechtsstaatsberichte der EU-Kommission betonen die Bedeutung einer politischen Zivilgesellschaft für die europäische Rechtsstaatsarchitektur und kritisieren folgerichtig seit langem die diesbezüglichen Vorbehalte in Deutschland.
www.stiftungen.org

4. Als Interessenvertretung des deutschen Stiftungssektors und Mitglied im Trägerkreis des Bündnisses für Gemeinnützigkeit bekräftigen wir unser Dialogangebot an die sich neu konstituierende CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die zukünftige Bundesregierung, um in einen differenzierten, der Bedeutung und Rolle der Zivilgesellschaft in ihrer ganzen Breite angemessenen Austausch zu treten. Selbstverständlich sind wir dabei im Sinne unserer „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ weiterhin offen, uns auch (selbst-)kritisch mit Fragen der Governance und Transparenz in der Arbeit von Stiftungen und gemeinnützigen Institutionen auseinanderzusetzen.

Nach dem Ende eines polarisierenden Wahlkampfs appellieren wir an alle demokratischen Parteien, zu einem sachorientierten, respektvollen Umgang mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zurückzukehren, auch wenn deren Stimme mitunter unbequem sein mag. Nur in einem Schulterschluss können wir die drängenden Zukunftsaufgaben unseres Landes meistern.

Das freiwillige Engagement von fast 30 Millionen Bürgerinnen und Bürgern ist dafür unverzichtbar.

Über den Bundesverband
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen vertritt die Interessen der deutschen Stiftungen gegenüber Politik und Gesellschaft. Mit mehr als 4.300 Mitgliedern ist er der größte und älteste Stiftungsverband in Europa. Über Stiftungsverwaltungen sind ihm rund 9.800 Stiftungen mitgliedschaftlich verbunden. Der Bundesverband setzt sich für optimale Rahmenbedingungen für das Stiften und für das Wirken von Stiftungen ein und unterstützt seine Mitglieder sowie Stifterinnen und Stifter insbesondere durch Beratung und Vernetzung in ihrer Arbeit.

Die Fairness-Stiftung ist Mitglied des Bundesverbandes Deutschen Stiftungen.

Den ganzen detaillierten Fragebogen sehen Sie hier mit Antworten von Correctiv "Der CDU/CSU-Fragebogen"

26.02.2025 08:34
Ist das neue Wahlrecht fair? Pro und Kontra
Christine Dankbar – Pro
Die Zweitstimme zählt so mehr, verfallene Erststimmen sind verschmerzbar

"Anders sieht es mit den 23 Direktkandidatinnen und -kandidaten aus, die am Sonntag in ihren Wahlkreisen gewonnen haben und doch nicht ins Parlament einziehen, weil ihr Stimmenergebnis einfach zu gering ausfiel. Das ist für jede und jeden Einzelnen von ihnen natürlich bedauerlich, dennoch zeigt das keinesfalls einen Mangel an Demokratie, wie jetzt oft zu lesen ist. Die Union argwöhnt sogar, es sei politisch gewollt, dass ihre Kandidierenden nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden.

Es ist aber andersherum. Die CDU – vor allem in Baden-Württemberg – und die CSU in Bayern haben in den vergangenen Jahrzehnten de facto Abgeordnete mit Vorzugsrechten in den Bundestag geschickt. Ihnen reichte über Jahrzehnte ein auch mit mäßigem Ergebnis gewonnenes Direktmandat für den Einzug. Teilweise zogen Abgeordnete – auch von der SPD – ins Parlament ein, die lediglich um die 20 Prozent der Stimmen im Wahlkreis geholt hatten.

Neues Wahlrecht bei der Bundestagswahl: Zweitstimme maßgeblich für Zusammensetzung des Bundestags

Ist es ein Gewinn an Demokratie, dass diese Abgeordneten den absoluten Vorzug vor allen anderen bekommen, so wie es bisher war? Es war zumindest ein Gewinn für die CDU, weshalb der einstige Bundeskanzler Konrad Adenauer die Einführung der Erststimme vorantrieb.
In Deutschland aber ist das Ergebnis der Zweitstimmen maßgeblich für die Zusammensetzung des Bundestags, was vom Verfassungsgericht auch so bestätigt wurde. Das gilt nun für alle Abgeordneten. Nicht mehr und nicht weniger".

Pitt von Bebenburg – Kontra
Die Reform ist missglückt, alle Wahlkreise müssten vertreten sein

"Darmstadt, eine hessische Großstadt, ist künftig nicht mehr im Deutschen Bundestag vertreten. Wie kann das sein? Diese Lücke und einige andere sind sehenden Auges in Kauf genommen worden. Sie sind die Folge der jüngsten Wahlrechtsänderung. Das Ergebnis der Bundestagswahl zeigt, dass es dabei nicht bleiben sollte.

Wer das Wahlsystem ändert, muss darauf achten, das Gerechtigkeitsgefühl des Wahlvolks nicht zu beeinträchtigen. Das ist mit der jüngsten Reform des Wahlrechts misslungen. Diese Reform hat dazu geführt, dass sage und schreibe 23 Wahlkreise keine direkt gewählten Abgeordneten nach Berlin entsenden, weil Parteifreund:innen in anderen Wahlkreisen mehr Prozent geholt haben. Ist das gerecht, wenn jemand einen besonders umkämpften Wahlkreis gewinnt und dennoch das Nachsehen hat?

Mit diesen Politikerinnen und Politikern hat auch ihre Wählerschaft Pech gehabt. Sie hat diese Personen mit einem Votum ausgestattet, bis zum Schluss mitgezittert, über den Erfolg gejubelt – um dann ernüchtert zu werden. Betroffen sind vor allem Kandidierende der Union, aber auch welche der AfD und eine Sozialdemokratin. Man muss kein Anhänger dieser Personen sein, um Zweifel an dem Wahlsystem anzumelden.

Nicht überall ist das Ergebnis so krass wie in Darmstadt. Andere Wahlkreise, etwa in Frankfurt, werden durchaus in Berlin vertreten. Aber dort ziehen nicht die Kandidaten ein, die im Wahlkreis gewonnen haben, sondern andere, die hinten lagen, aber über die Listen abgesichert waren. Wer soll das verstehen?

Dabei verfolgte die Wahlrechtsreform ein vollkommen richtiges Ziel: Der Bundestag sollte deutlich kleiner werden, um arbeitsfähig zu bleiben und Kosten zu sparen. Das wäre auch möglich gewesen, wenn man sich auf größere Wahlkreise verständigt hätte. Ein Wahlrecht, das Gefühle der Ungerechtigkeit produziert, ist hingegen eine fatale Entwicklung. Gerade in einer Zeit, in der die Demokratie von manchen infrage gestellt wird".

Aus Frankfurter Rundschau vom 26.2.25, S. 5

18.02.2025 11:10
Das unfaire Klischee der faulen Generation Z
Mangelnde Arbeitsbereitschaft ist ein gängiges Klischee über die Generation Z. Eine Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kommt zu einem ganz anderen Ergebnis. Die 20- bis 24-Jährigen in Deutschland arbeiten so viel wie lange nicht mehr.

Seit 2015 sei die Erwerbsbeteiligung dieser Altersgruppe um mehr als sechs Prozentpunkte auf rund 76 Prozent überdurchschnittlich gestiegen, zeigt eine Auswertung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Der Grund dafür sei vor allem, dass Studierende zunehmend einem Nebenjob nachgingen.

Im Vergleich: Die Erwerbsbeteiligung der 25- bis 64-Jährigen nahm im gleichen Zeitraum demnach um fast 3 Prozentpunkte auf fast 87 Prozent zu. In den Jahren 1995 bis 2015 war die Erwerbsbeteiligung der 20- bis 24-Jährigen dagegen konstant gesunken.

Die Auswertung widerspricht damit auch dem in den vergangenen Jahren häufig besprochenen Vorurteil der »faulen Generation Z«. »Dieser Befund widerspricht gängigen Klischees zur mangelnden Arbeitsbereitschaft der Generation Z«, schreiben die Autoren. Außerdem wechselten junge Leute heute nicht häufiger den Job als früher. Auch die Entwicklung der gewünschten Arbeitsstunden bei den Jungen unterscheide sich nicht von der Älterer.

Für die Auswertung hatten die Fachleute die Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Daten des Mikrozensus und die Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes ausgewertet. Zur sogenannten Generation Z zählen die ab 1995 und später Geborenen. 2015 rückte der erste Jahrgang dieser Generation in die Altersgruppe der 20- bis 24-Jährigen vor.

Viele Studierende arbeiten in Teilzeit
Die Zahlen zeigen demnach, dass von 2015 bis 2023 sowohl die Vollzeit- als auch die Teilzeitbeschäftigung in dieser Altersgruppe zunahm. Die Teilzeitbeschäftigung stieg aber wesentlich stärker. So erhöhte sich unter Studierenden im Alter von 20 bis 24 Jahren die Erwerbsquote zwischen 2015 und 2023 um gut 19 Prozentpunkte auf 56 Prozent, bei Nichtstudierenden um knapp zwei Prozentpunkte auf fast 86 Prozent.

lhi/dpa

11.02.2025 09:24
Sind Elon Musk und Javier Milei Führungsvorbilder?
Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel, der Ende diesen Monats scheidende Direktor des Weltethos-Institus in Tübingen, schreibt zum Bezug mancher Politiker auf Elon Musk und Javier Milei:

„In manchen Äußerungen werden Elon Musk und Javier Milei als Vorbilder für vernunftgeleitetes wirtschaftliches Handeln dargestellt, auch für Deutschland. Was konkret in einem Land vernünftig und ethisch vertretbar ist, bedarf aber einer genaueren Analyse.

Bei Elon Musk ist der Erfolg als visionärer Unternehmer keineswegs ein Ausweis für politische Klugheit. Die Übertragung von Erfolgsrezepten des Unternehmers Musk auf den Staat springt zu kurz. Denn der Staat muss einen Rahmen vorgeben, der für alle gilt, nicht nur für Einzelne, beispielsweise besonders erfolgreiche Menschen. Der Staat muss sich auch um diejenigen kümmern, die aus ganz unterschiedlichen Gründen weniger leistungsfähig sind: Um Kinder, Arme, Kranke, Alte.

Das immer wieder hochgehaltene Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft verbindet ja nun immer beide Aspekte: Die Suche nach der besten Lösung im wirtschaftlichen Wettbewerb und die Gewährleistung von ethischen und sozialen Mindeststandards.

Wer die soziale und ethische Seite der Marktwirtschaft auslässt, landet bei einseitigen Konzepten, die unmittelbar zum Ausschluss vieler Menschen führen. Die Suche nach dem Gleichgewicht zwischen den richtigen Leistungsanreizen und sozialer Abfederung ist eine Grundaufgabe der Politik. Um den richtigen Weg zu ringen, ist Aufgabe der Demokratie.

Den in politischen Kompromissen gefundenen Weg gut zu kommunizieren, wird immer wichtiger, auch, um gesellschaftlicher Spaltung vorzubeugen. Wer Freiheit sagt, ohne die Wahrnehmung und Achtung weniger privilegierter Personen mitzudenken und klar auszusprechen, der gefährdet den demokratischen Zusammenhalt.

Nicht der Verzicht auf Leistung und auf das Freiheitsversprechen des Staates, sondern das Zusammenspiel von Freiheit und sozialer Verantwortung ist das, was wir heute in Deutschland und weltweit benötigen. Elon Musk und Javier Milei zeichnen sich durch eine zugespitzte Rhetorik aus, die das für unsere Demokratie so wesentliche Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Produktivität und sozialer Kohäsion vermissen lässt.“

"Das Weltethos-Institut"

29.01.2025 07:57
Macht der Chefärzte und krasse Unfairness in Kliniken
Das ARD-Politikmagazin hat Frauen getroffen, die dieses System nicht länger hinnehmen wollen. Sie wehren sich gegen ihre Chefärzte, denen trotz mutmaßlichem Fehlverhalten von Klinikseiten der Rücken gestärkt wird. Die Ärztinnen geraten so ins Abseits, werden gekündigt und ihrer Karrieren beraubt. Experten beklagen ein strukturelles Problem in deutschen Kliniken.
Eine starke und leider notwendige Reportage über ein System der Unfairness, unfaire Attacken und die Eskalation der Unfairness bis zum Suizid. Sehen Sie oder lesen Sie dazu https://www.fairness-stiftung.de/pdf/ausgeliefert2025.pdf

In diesen Fällen findet sich Vieles gleichzeitig, was die Fairness-Stiftung in der Summe https://www.fairness-stiftung.de/SystemUnfairness.htm und in Einzelheiten https://www.fairness-stiftung.de/UnfaireAttackenGrafik.htm analysiert und wozu es Hinweise zur Bewältigung gibt https://www.mobbingscout.de/ .

  Blog-Artikel
  Blog-Kategorien
  Blog-Archiv