Peinlich für den DGB: Er hatte einer Gewerkschaftssekretärin gekündigt und sich dabei nicht an die arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen gehalten für die er ansonsten eintritt. Gekündigt wurde Esther Ditschereit, die Mutter zweier unterhaltspflichtiger Kinder ist.
Das Arbeitsgericht Berlin stellte zur Kündigung fest: Die betriebsbedingte Kündigung ist sozial nicht gerechtfertigt und - der Betriebsrat wurde nicht angehört! Und das ausgerechnet beim Deutschen Gewerkschaftsbund.
Das Gericht hat seiner Urteilsbegründung eine lange Mängelliste hinzugefügt: es fehle der Nachweis, dass der DGB die Mitarbeiterin nicht mehr beschäftigen könne. Die Gründe für die Kündigung seien nicht ausreichend dargelegt. Erforderliche und konkrete Angaben fehlten. Der DGB hat gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht eingereicht. Es kann noch peinlicher werden.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/07.12.2006/2948620.asp
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