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05.02.2007 12:34
DGB handelt arbeitsrechtlich inkorrekt  

Peinlich für den DGB: Er hatte einer Gewerkschaftssekretärin gekündigt und sich dabei nicht an die arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen gehalten für die er ansonsten eintritt. Gekündigt wurde Esther Ditschereit, die Mutter zweier unterhaltspflichtiger Kinder ist.

Das Arbeitsgericht Berlin stellte zur Kündigung fest: Die betriebsbedingte Kündigung ist sozial nicht gerechtfertigt und - der Betriebsrat wurde nicht angehört! Und das ausgerechnet beim Deutschen Gewerkschaftsbund.

Das Gericht hat seiner Urteilsbegründung eine lange Mängelliste hinzugefügt: es fehle der Nachweis, dass der DGB die Mitarbeiterin nicht mehr beschäftigen könne. Die Gründe für die Kündigung seien nicht ausreichend dargelegt. Erforderliche und konkrete Angaben fehlten. Der DGB hat gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht eingereicht. Es kann noch peinlicher werden.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/07.12.2006/2948620.asp

Organisationen
Kommentare:
Jens Mander
04.03.2007 14:21:00
Mit diesem Verhalten gibt der große Dachverband ein weiteres Mal ein Beispiel für seine Tochtergesellschaften.
Wer hier nur ein wenig hinein schaut weiß: dieser Arbeitgeber ist nicht zimperlich mit unrechtmäßigen Entlassungen. Das wird im Nachgang vor dem Arbeitsgericht durch die Höhe der Abfindung geregelt. Also spart man sich die Arbeit und legt den Betrag bei der Abfindung drauf.
Warum sollte man auch sich ernsthaft an das von einem selbst durchgesetzte Recht halten?

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