Blog nach Monat: März 2026

20.03.2026 08:05
Irrtum und Vorurteil bei einem Drittel der Bevölkerung
Jeder Dritte glaubt fälschlicherweise an die Existenz verschiedener menschlicher Rassen. Menschen mit Migrationsgeschichte, vor allem Schwarze und Muslime, erleben täglich Rassismus in Deutschland. Das zeigt der neue Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRA), der am Donnerstag vorgestellt wurde.

Laut Monitor ist jeder Zweite in Deutschland der Meinung, dass gewisse Gruppen "von Natur aus fleißiger" sind als andere. Mehr als ein Drittel der Befragten stimmt außerdem der Aussage zu, es gebe verschiedene menschliche Rassen, obwohl das längst wissenschaftlich widerlegt ist. 63 Prozent der Schwarzen, die befragt wurden, geben außerdem an, mindestens einmal im Monat ignoriert oder nicht ernst genommen zu werden.

Florence Brokowski-Shekete ist Schulamtsdirektorin in Mannheim und Autorin. Die schwarze Deutsche erlebt auf jeder Lesung rassistische Diskriminierung, erzählt sie dem SWR. Es gebe immer eine Person, die ihr das N-Wort entgegenschleudere, um einfach zu beweisen: Man könne das sagen und das könne einem auch niemand verbieten.

Betroffene erleben mindestens einmal pro Monat Diskriminierung

Im aktuellen Bericht des Diskriminierungs- und Rassismusmonitors hat jede vierte Schwarze und jede sechste muslimische Person angegeben, mindestens einmal im Monat von offenkundiger rassistischer Diskriminierung betroffen zu sein. Das erklärt Cihan Sinanoglu, Leiter der Geschäftsstelle Rassismusmonitor. "Das finde ich schon erschreckend, dass das vor allen Dingen monatlich passiert", meint Sinanoglu. "Man kann sich das ja vorstellen: Wenn sich das summiert auf ein Jahr, das sind wirklich Zahlen, die uns als Gesellschaft alarmieren sollten", so Sinanoglu weiter. Vor allem im Alltag - beim Einkauf, im Restaurant, in der Disko oder im Job - erlebten Betroffene Demütigungen, Beleidigungen und verbale wie körperliche Angriffe.

Laut Antirassismus-Trainerin Esinu Afele sei dabei nicht entscheidend, ob rassistische Diskriminierung mit oder ohne Absicht erfolge. Entscheidend sei allein die Wirkung. Ausgrenzung und Diskriminierung belasten permanent die Psyche, machen auf Dauer unzufrieden und krank, so Afele. Bei einer Polizeikontrolle habe sie sich ohnmächtig und gedemütigt gefühlt - und das gehe vielen Betroffenen so, erzählt Afele.

Betroffene verlieren Vertrauen in staatliche Institutionen

Rassistische Vorurteile und Ausgrenzung sind kein individuelles Problem, sondern meist in gesellschaftlichen Strukturen verankert, so Sinanoglu. Betroffene erlebten rassistische Diskriminierung bei der Wohnungssuche, in der Schule oder bei Justiz, Ausländerbehörden oder der Polizei. "Die Betroffenen verlieren das Vertrauen in staatliche Institutionen", so das Ergebnis des Rassismus-Monitors 2026.
Laut Sinanoglu gefährdet dieser Vertrauensverlust den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Außerdem sei erkennbar, dass diese negative Entwicklung von Jahr zu Jahr zunehme.

Rassismus als gesamtgesellschaftliche Herausforderung

Als Antirassismus-Trainerin geht Afele in Schulen und Behörden. Dabei setzt sie auf Dialog und Sensibilisierung. Rassismus, sagt sie, sei eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die uns alle angehe. "Wir verlieren wertvolle Ressourcen, weil wir bestimmte Leute ausschließen", erklärt Afele. "Egal ob Schüler:innen oder Arbeitskräfte, wir beteiligen sie nicht in der Gesellschaft und dann verlieren wir sie und das ist ein Verlust für uns alle", so die Trainerin.

Für den Nationalen Rassismusmonitor wurden rund 8.000 Menschen befragt. Die Studie wird von Forschern des Deutschen Zentrums für Integrations- und Meinungsforschung durchgeführt.

11.03.2026 06:37
9 Millionen Menschen fühlen sich in Deutschland diskriminiert
Gut jeder achte Mensch sieht sich laut einer repräsentativen Studie betroffen. „Diskriminierung findet nicht am Rand der Gesellschaft statt, sondern mittendrin“, sagt Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman.

Dazu schreibt Jakob Maurer in der FR (11.3.26, S. 5): "Menschen, die in Deutschland von Diskriminierung betroffen sind, werden damit am häufigsten auf offener Straße konfrontiert. Das geht aus der bislang größten repräsentativen Umfrage zur Problematik hervor, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegeben hatte und am Dienstag vorgestellt hat. Am meisten werden rassistische Anfeindungen beklagt.

„Wie Deutschland* Diskriminierung erlebt“ lautet der Titel der Studie: Mehr als 13 Prozent – oder auf die Bevölkerung hochgerechnet neun Millionen Menschen – geben darin an, im Alltag und im Arbeitsleben solche Erfahrungen zu machen. Das ergab eine Sonderauswertung von Daten aus dem Sozio-Ökonomischen Panel (SOEP), einer Langzeitstudie, für die jährlich rund 30.000 Menschen befragt werden.

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, sagte, bisher habe es zu wenig Daten gegeben – doch jetzt ergebe sich „ein klarer Auftrag an Politik und Gesellschaft. Denn nun wissen wir ganz eindeutig: Diskriminierung ist keine Randerscheinung, sondern ein Kernproblem. Das Ausmaß an Diskriminierung ist eine Belastungsprobe für unser Land.“

Und diese spielt sich in aller Öffentlichkeit ab: Mit 41,5 Prozent ist „auf der Straße“ der am häufigsten genannte Lebensbereich, in dem Befragte Diskriminierungserfahrungen machten. Dahinter folgen „Güter und Dienstleistungen“ mit 40,7 Prozent und das „Arbeitsleben“ mit 39,2 Prozent. Der erste Punkt meint dabei etwa das Einkaufen in Geschäften, den Besuch von Bars, Restaurants oder auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Friseurgeschäften, Banken oder Versicherungen.

Weniger ins Gewicht fallen die Felder Gesundheit (20,3 Prozent), Ämter, Behörden und Polizei (19,5 Prozent), die Wohnungssuche (11,4 Prozent) und die Schule (11,3 Prozent). Hier dürfte jedoch eine Rolle spielen, dass die Umfrage 2023 erfolgte und sich auf die zwölf Monate davor bezog – mitten in der Corona-Pandemie.

Die Studie betont: „Diskriminierung beeinträchtigt nicht nur individuelle Lebenslagen, sondern kann auch das Vertrauen in gesellschaftliche Strukturen und Institutionen schwächen. Dies unterstreicht, dass es bei dem Abbau von Diskriminierung nicht nur um Fragen der Gerechtigkeit geht, sondern auch um den sozialen Zusammenhalt sowie das Vertrauen in Institutionen.“

Einzelne Gruppen stechen heraus: Muslimische Personen berichten mit einer Wahrscheinlichkeit von 28,6 Prozent von Diskriminierungserfahrungen. Der Wert ist fast dreimal so hoch wie bei nicht-muslimischen Personen (10,4 Prozent). Queere Personen (31,8 Prozent) sowie Frauen (16,1 Prozent) sind öfter betroffen als Männer (9,8 Prozent). Die Belastungen wirken sich demnach auch negativ auf Gesundheit und Wohlbefinden aus.

Ferda Ataman warnt: „Eine Gesellschaft, in der sich Millionen Menschen als Bürger:innen zweiter Klasse fühlen, ist instabil und anfällig.“ Deutschland habe als Einwanderungsland seine Hausaufgaben nicht gemacht. Diskriminierung in diesem Ausmaß schwäche somit auch den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Die Autorinnen der am Dienstag vorgestellten Studie, Samera Bartsch und Miriam Meksem, empfehlen, die rechtliche Lage anzupassen und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auszuweiten. Denn auch Menschen mit niedrigem Einkommen oder Beziehende von Sozialhilfe seien besonders betroffen – sozioökonomische Merkmale, die bisher nicht als geschützte Gründe im Gesetz verankert sind. Ataman appellierte: „Man sollte den Menschen ermöglichen, sich zu wehren, damit keine Normalisierung einsetzt.“

09.03.2026 07:35
Endlich strengere Kriterien für Umweltversprechen und Eigenlob
Eine neue EU-Richtlinie verbietet pauschale Umweltversprechen in der Werbung. Unternehmen müssen jetzt konkrete Nachweise liefern – das ist gut so. Jana Assauer schreibt in der Frankfurter Rundschau dazu:

"Umweltfreundlich, klimaneutral oder einfach nur grün – mit Nachhaltigkeit zu werben, liegt im Trend und kommt gut an, bei Verbrauchern genauso wie bei jungen Talenten. In der Außenkommunikation ist es allerdings bald verboten, mit diesen pauschalen Begriffen um sich zu werfen.

Im September tritt die EmpCo-Richtlinie in Kraft. EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Sie soll Verbraucher vor Greenwashing schützen und sie befähigen, informierte Entscheidungen zu treffen. Unabhängig von Größe oder Sitz betrifft sie alle Unternehmen, die in der EU Produkte oder Dienstleistungen an Endkunden verkaufen. Ausnahmen gibt es ausnahmsweise nicht.

Angaben zu ökologischen Merkmalen müssen zukünftig präzise formuliert oder um konkrete Details ergänzt werden – auf demselben Medium. Zur Not per QR-Code mit weiterführenden Informationen. Aus der „nachhaltigen Produktverpackung“ wird beispielsweise die spezifische Aussage, dass die „Verpackung 30 Prozent recyceltes Plastik enthält“ – Nachweis inklusive. Je konkreter die Formulierung, desto besser. Das betrifft nicht nur Text, sondern auch mündliche Aussagen in audiovisuellen Medien. Aussagen wie „energieeffizient“ sind nur noch erlaubt, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Kompensationsprojekte fallen nicht mehr darunter. Wer als Ausgleich Bäume pflanzt, darf das aber natürlich separat kommunizieren.

Wer vermeiden will, abgemahnt oder verklagt zu werden, sollte zügig mit der Bestandsaufnahme starten: Welche Kommunikationskanäle gibt es? Sind die Angaben spezifisch genug? Alte Social-Media-Beiträge zählen übrigens auch dazu. Mit dem an der Uni Köln gegründeten Greenwashing-Checker lassen sich deutsche Texte prüfen. Und dann heißt es: nachschärfen! Auf welchen Teil des Produktes bezieht sich die Formulierung? Gibt es Nachweise? Sind sie extern verifiziert? Wird auf dem gleichen Medium aufgeklärt? Sind weitere Nachweise leicht zugänglich? Ist die Aussage einfach und verständlich? Zudem lohnt es sich, eine Nachweisdatenbank aufzubauen und das Wissen intern zu verbreiten, sodass es aus Angst oder vorauseilendem Gehorsam nicht zu weniger Werbung mit Umweltvorteilen kommt, sondern zu besserer".

Die Autorin unterstützt mit ihrem Montagshappen-Themendienst Experten, Organisationen und Unternehmen dabei, ihr Wissen der Gesellschaft zu vermitteln.

Der https://greenwashingchecker.org/

05.03.2026 08:59
Jugendliche Gewalt per Auftrag – krasse soziale Destruktion
Das LKA Hessen warnt vor „Violence as a Service". Jugendliche werden über soziale Medien rekrutiert und ausgenutzt. So schreibt Oliver Teutsch dazu in der Frankfurter Rundschau (5.3.26, S. 34):

„Es ist ein schmutziges Geschäft, bei dem Minderjährige zur Begehung schwerer Straftaten missbraucht werden. Das hessische Landeskriminalamt (LKA) hat Fälle von „violence as a service“ im In- und Ausland analysiert und geht bei der Anwerbung potenzieller Täter von einem mehrstufigen Rekrutierungssystem aus. Beim Anwerben werden gezielt angesagte Kanäle der Sozialen Medien und jugendgerechte Sprache benutzt, um die oft minderjährigen Interessenten zu binden. Mit der Nutzung spezieller Formulierungen oder KI-generierter Abbildungen werden Auftragsangebote in breite Foren gesteuert. Die Anwerbungstätigkeit wird ebenfalls mit Geld, Status oder Zugehörigkeit entlohnt.

Nicht selten jedoch bleibt die versprochene Entlohnung nach der Tat aus. Werden die Taten nicht wie vereinbart durchgeführt, folgen mitunter Drohungen oder soziale Ächtung zum Nachteil der angeworbenen Personen. Viele der Angeworbenen wissen zudem nicht, wen oder warum sie angreifen und setzen sich somit hohen Risiken und Gefahren aus, die ihnen teils selbst nicht bewusst sind.

Charakteristisch für dieses Phänomen ist das gezielte Anwerben leicht beeinflussbarer Personen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Der jüngste Tatbeteiligte bei den am Dienstag erfolgten Maßnahmen in den Niederlanden war sogar erst 13 Jahre alt. Oft stammen die Jugendlichen aus dem Ausland, wo sie polizeilich schon in Erscheinung getreten sind, und sie reisen nur für die Begehung von Straftaten nach Deutschland ein.

In allen bislang in Hessen bekannt gewordenen Taten in diesem Kontext stechen die Niederlande als Herkunftsland der Täter hervor. Weiterhin gibt es Hinweise, dass Belgien in manchen Fällen ebenfalls eine Rolle spielt. Beim Anschlag auf eine Bar in der Frankfurter Innenstadt Ende Dezember war der unlängst festgenommene Tatverdächtige allerdings ein 23-Jähriger aus Hanau.

Zur Vorbeugung solcher Anwerbeversuche hat das LKA einige Warnhinweise und Ratschläge zusammengestellt, die allerdings sehr pauschal sind. Wenn Kinder und Jugendliche beginnen, verschlüsselte Messenger-Dienste zu nutzen, ungewohnte Meinungen vertreten oder Fragen ausweichen, sollten Eltern gewarnt sein. Auch wenn der Freundeskreis wechselt und dann aus älteren Jugendlichen oder Erwachsenen besteht, könnte Gefahr drohen. Ein weiteres Indiz ist, wenn Kinder oder Jugendliche plötzlich neue werthaltige Gegenstände besitzen, ohne dafür eine Erklärung zu haben“.

03.03.2026 07:15
Populäre Plattformen wie Facebook und Co. oft nicht nutzergerecht und nicht EU-Recht konform
Populäre Online-Plattformen machen es Nutzern in der Regel zu schwer, illegale Inhalte als Rechtsverstöße zu melden. Das zeigt eine Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands, bei der fünf Online-Marktplätze (AliExpress, Amazon, Shein, Temu, Zalando ) und fünf Social-Media-Plattformen (Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, YouTube) untersucht wurden. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer verstoßen die Plattformen damit gegen geltendes europäisches Recht.

Der Digital Services Act (DSA) regelt, dass Online-Plattformen leicht zugängliche und nutzerfreundliche Melde- und Beschwerdeverfahren anbieten müssen. Die Untersuchung ergab, dass die Plattformen zwar Meldewege für illegale Inhalte anbieten, etwa Werbung für betrügerische Fakeshops. Diese seien jedoch immer wieder geprägt von technischen Hürden, manipulativen Designs und Intransparenz.

"Plattformen stellen erhebliche Hürden in den Weg"

Wenn Nutzerinnen und Nutzer von Online-Plattformen diese Inhalte melden wollten, müssten sie zum Teil erhebliche Hürden nehmen, beklagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. "Das muss sich ändern. Plattformen sind dazu verpflichtet, leicht zugängliche Möglichkeiten zur Meldung solcher Inhalte zur Verfügung zu stellen."

Im Detail störten sich die Verbraucherschützer daran, dass die Meldewege in vielen Fällen schwer zugänglich und nicht immer nutzerfreundlich gestaltet seien. "Lange Klickpfade, unübersichtliche Auswahllisten und Doppelungen bei geforderten Angaben erschwerten die Meldungen. Teilweise kamen vorgeschriebene Eingangsbestätigungen nicht an."

Pop sagte, illegale Inhalte hätten auf Online-Plattformen nichts zu suchen. "Leicht zugängliche und nutzerfreundliche Melde- und Beschwerdeverfahren könnten helfen, diese schnell zu entfernen." Plattformen müssten die Regelungen des DSA endlich vollständig umsetzen und sämtliche Hürden für die Meldung illegaler Inhalte abbauen - oder Konsequenzen in Form von Bußgeldern bekommen.

DSA in den transatlantischen Beziehungen umstritten

Das Europäische Digitalgesetz DSA gehört zu den Konfliktfeldern zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten. Die Regierung von Präsident Donald Trump wirft der EU vor, mit dem DSA vor allem Zensurmaßnahmen umzusetzen. Die US-Regierung wertet DSA-Bußgelder als Kampfansage. Im vergangenen Dezember hatte die EU-Kommission auf Basis des DSA das erste Bußgeld gegen X (ehemals Twitter) in Höhe von 120 Millionen Euro ausgesprochen. Gegen Facebook und Instagram aus dem Meta -Konzern laufen die Verfahren noch, ebenso beim chinesischen Online-Händler AliExpress./chd/DP/nas

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