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15.05.2026 12:55
Verfassungsschutz prüft NGOs: Julika Bürgin, Bildungsprofessorin, kritisiert Verfahren  

Frau Bürgin, die Bundesregierung lässt Organisationen, die für ihre Arbeit staatliche Mittel bekommen, verstärkt auf Verfassungstreue überprüfen. Sie haben dagegen Bedenken. Was ist falsch daran, dass von geförderten Organisationen verlangt wird, verfassungstreu zu sein?

Alle Träger, die öffentliche Gelder bekommen, erhalten diese ja bereits auf Grundlage von Fördergesetzen oder Programmrichtlinien. Die konforme Mittelverwendung wird ohnehin kontrolliert, und das stellt niemand in Frage. Hier geht es aber darum, dass ausgerechnet das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Zertifizierungsstelle für die Träger wird.

Aufsehen erregt hat die Problematik im Zusammenhang mit dem Deutschen Buchhandlungspreis und dem Ausschluss einiger Buchhandlungen.

Ja, sowohl die betroffenen Buchhandlungen als auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben energisch dagegen protestiert, dass Verfassungsschutzämter über den Buchhandlungspreis mitentscheiden. Das gleiche gilt aber für Bildungsarbeit und Demokratieförderung. Auch hier ist der Verfassungsschutz keine geeignete Prüfinstanz.

Warum nicht?

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Obrigkeitsstaat, sondern eine Demokratie. Das Grundgesetz sieht einen Inlandsgeheimdienst noch nicht einmal vor. Dass demokratisch kaum kontrollierbare Ämter zunehmend gegen die demokratische Willensbildung, gegen Kultur und Bildung eingesetzt werden, kennzeichnet eine autoritäre Entwicklung. Und obwohl ihre Rolle im Skandal um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ bis heute nicht restlos aufgeklärt werden konnte, auch weil Akten geschreddert wurden, hat die Bundes-Innenminister-Konferenz dem Verfassungsschutz weiterhin die Definitionshoheit übertragen, was und wer als „Extremismus“ oder „extremistisch“ eingeordnet wird. Dabei handelt es sich nicht um einen gesetzlich bestimmten Rechtsbegriff, die Ämter haben also recht freie Hand. Das ist das Gegenteil von Demokratieförderung.

Die Prüfung der Organisationen auf ihre Verfassungstreue mit Hilfe des Verfassungsschutzes ist festgelegt im sogenannten Haber-Verfahren. Dieses Verfahren gibt es schon länger. Warum die aktuelle Aufregung?

Das Haber-Verfahren gibt es seit 2004, und es wurde 2017 durch ein Rundschreiben der Innenstaatssekretärin Emily Haber aktualisiert. Demnach können sich Ministerien, bevor sie Fördermittel vergeben, beim Bundesamt für Verfassungsschutz über die Antragsteller informieren. Im vergangenen Sommer hat Bundesministerin Karin Prien mitgeteilt, dass eine breit angelegte Überprüfung der Projektträger von „Demokratie leben!“ durch den Verfassungsschutz eingeleitet wurde. Man muss davon ausgehen, dass jetzt alle Träger überprüft werden, die sich für eine Förderung im Programm bewerben. Man kann das nur vermuten, denn den Trägern wird weder mitgeteilt, ob sie überprüft wurden, noch mit welchem Ergebnis. Auch von dem Ausschluss der drei Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis haben diese und die Öffentlichkeit nur dank einer undichten Stelle im Amt des Kulturstaatsministers erfahren. Den drei betroffenen Buchläden war tatsachenwidrig mitgeteilt worden, dass sie nicht nominiert worden seien. Aber anders als beim Buchhandlungspreis gibt es im Feld der Demokratieförderung bislang wenig öffentlichen Protest. Vielleicht befürchten die Träger, dass sie erst recht einen Verdacht auf sich ziehen würden, wenn sie diese Prüfpraxis kritisieren – nach dem Motto, dass sie etwas zu verbergen haben könnten.

Julika Bürgin ist Professorin für Bildung der Lebensalter und politische Bildung am Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt. Sie befasst sich unter anderem mit Voraussetzungen und politischer Steuerung von Demokratiebildung.


Inzwischen weiß man durch Bundestags-Anfragen der Grünen und der Linken, dass das Haber-Verfahren unter Schwarz-Rot generell besonders häufig eingesetzt wird, vor allem durch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).

Die Praxis wurde über die Jahre ausgeweitet, obwohl es von Anfang an schwere Bedenken dagegen gab. Der Bundesdatenschutzbeauftragte bewertete das Verfahren 2017 als datenschutzrechtswidrig, weil die Rechtsgrundlage fehlt und die nachrichtendienstliche Behandlung von Vorgängen unverhältnismäßig sei, in denen keine Erkenntnisse vorliegen. Diese Einwände hatten aber nie Konsequenzen. Eine rechtswidrige Praxis wurde immer weitergeführt. Das ist besonders pikant, wenn es um Demokratieförderung gehen soll.

Umstritten ist auch ein weiterer Prozess: die Einführung einer Extremismusklausel.

Im Jahr 2010 verlangte die damalige Familienministerin Kristina Schröder (CDU) von Organisationen, die Mittel aus Demokratie-Förderprogrammen erhalten, sich in einer sogenannten „Demokratieerklärung“ zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und zuzusichern, dass auch ihre Kooperationspartner keine extremistischen Strukturen unterstützen. Das wurde als Misstrauen gewertet und vor allem der Auftrag zur Überprüfung von Kooperationspartner:innen führte zu breiter Kritik. Das „Alternative Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz“ (AKuBiz) in Pirna klagte erfolgreich vor Gericht, die Anforderung der Verbürgung der Projektträger für die Verfassungstreue ihrer Kooperationspartner wurde für rechtswidrig erklärt. Seitdem mussten die Projektträger unterschreiben, dass sie keine Partner beauftragen, von denen ihnen bekannt ist oder bei denen sie damit rechnen, dass sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen.

Extremismusklausel bei „Demokratie leben“: Was sich jetzt ändert

Was ist jetzt das Neue?

Im Programm „Demokratie leben!“ ist eine verschärfte Neuauflage der ursprünglichen Extremismusklausel enthalten, und zwar in den bindenden neuen Nebenbestimmungen für Projektförderungen.

Worin liegt die Verschärfung?

Es wird nicht nur verlangt, dass bei der Wahl von Kooperationspartnern Unterwanderungsversuchen von extremistischen Organisationen oder Personen vorgebeugt wird. Die Träger werden auch verpflichtet, sicherzustellen, dass keine extremistischen Strukturen unterstützt werden, wozu nun auch die „aktive Teilnahme von Personen oder Organisationen“ an geförderten Veranstaltungen zählt.

NGOs und Extremismus-Vorwurf: Expertin sieht neue Risiken

Was heißt das? Muss ein über „Demokratie leben!“ gefördertes Jugendzentrum künftig alle Besucher:innen überprüfen? Oder alle Teilnehmenden einer Podiumsdiskussion durchleuchten?

Um die Förderauflagen zu erfüllen, müssen Vereine und Bildungsträger die Brille des Verfassungsschutzes aufziehen, ihren Partner:innen und Teilnehmenden misstrauen, sie präventiv durchleuchten und im Zweifelsfalle ausschließen.

Welche Organisationen oder Personen könnte das treffen?

Dazu gehören zum Beispiel alle möglichen antifaschistischen Initiativen, die ja fast pauschal durch die Ämter für Verfassungsschutz als „extremistisch“ bezeichnet werden. Oder Leute, die an einem Marx-Lesekreis teilnehmen. Bekannt geworden ist der Fall der Klima-Aktivistin Lisa Pöttinger, der der Freistaat Bayern das Referendariat verweigerte, weil der dortige Verfassungsschutz ein antikapitalistisches Klimatreffen als „linksextremistisch“ einstuft. Schon wenn also antifaschistische Jugendliche an einer staatlich geförderten Veranstaltung teilnehmen, könnte das als „immaterielle Leistung“ für extremistische Strukturen gewertet werden. Der Träger müsste diese Jugendlichen also ausschließen. Es würde auch gegen die Förderauflagen verstoßen, eine der drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen einzuladen.

Werden damit NGOs zum verlängerten Arm des Verfassungsschutzes gemacht?

Genau. Aus meiner Sicht ist das ein Angriff auf die Demokratie selbst. Denn die unterscheidet sich ja von der Mehrheitsdiktatur dadurch, dass sich diejenigen artikulieren können, die gerade nicht an der Macht sind. Dafür müssen Minderheitenpositionen öffentlich werden können, durch Versammlungs-, Presse- und Kunstfreiheit und durch demokratische Strukturen, die dafür Raum geben. Das Demokratieprinzip wird hier angegriffen, indem kritische Positionen ausgegrenzt werden.

Was ist dagegen zu sagen, dass Extremisten ausgeschlossen werden?

Der „Extremismus“-Begriff ist im Grundsatz umstritten. Er ist rechtlich nicht definiert, sondern so diffus, dass man damit alles Mögliche delegitimieren und sanktionieren kann. In einer Demokratie sollten Regeln immer auf Gesetzen basieren. Wir haben das Grundgesetz und andere Gesetze, die auch weiterentwickelt werden können, und auch viel geeignetere sozialwissenschaftliche Begriffe, um Problematisches zu benennen: Wir können von Antisemitismus sprechen, von Rassismus, völkischem Nationalismus, über Femizide und Sexismus.

Extremismus-Einstufung kann für Vereine existenzbedrohend werden

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn eine Gruppe als „extremistisch“ im Sinne der Verfassungsschutzämter eingestuft wird?

Sehr weitreichende: Die Etikettierung kann zum Entzug von Fördergeldern führen oder sogar zum Entzug der Gemeinnützigkeit eines Vereins. Das wird schnell existenzbedrohend, die Organisation verliert Steuervorteile, muss vielleicht hohe Rückzahlungen leisten, bekommt keine öffentlichen Räume mehr. Auch wegen dieser Gefahren für die Reputation hat eine der betroffenen Buchhandlungen gegen Staatsminister Weimer geklagt, der sie als „Extremisten“ bezeichnet hatte, und die Klage war erfolgreich (siehe Text Seite 5, die Redaktion). Das ist ein sehr wichtiges Urteil, das hoffentlich auch den Trägern von Bildungs- und Demokratiearbeit den Rücken stärkt und sie ermutigt, selbst offensiv ‚Nein‘ zu sagen zu dem Verfahren, und aktiv Transparenz einzufordern.

Das Programm „Demokratie leben!“ soll laut Bundesministerin Karin Prien auch inhaltlich neu ausgerichtet werden. Sie will es für die sogenannte „stille Mitte“ stärker öffnen, gefördert werden sollen etwa freiwillige Feuerwehren, Sportvereine etc. Jüngst hat Prien auch erklärt, sie sei „allergisch gegen Identitätspolitik“. Was bedeutet das?

Prien nimmt eine fatale Konstruktion vor: Sie unterscheidet zwischen einer in ihren Augen förderwürdigen Mitte und dem Rest, definiert also implizit einen „Rand“, den sie außerhalb verortet. Spielen wir es am Beispiel der Organisation „Hate Aid“ durch, deren Förderung ebenfalls jetzt gestoppt wurde: Hate Aid engagiert sich für Betroffene von Hassgewalt im Netz, also für Menschen, die in der digitalen Welt angegriffen oder stigmatisiert wurden – besonders Frauen, queere Menschen, Opfer von Rassismus. Indem die Bundesregierung die Förderung von Hate Aid in Frage stellt, werden Betroffene von Diskriminierung wieder für aggressive Angriffe freigegeben. Sie werden zum „Rand“ außerhalb der „Mitte“, auf die die Förderung konzentriert werden soll.
Demokratie leben: Bürgin fürchtet „Brutalisierung der Gesellschaft“

Was ist die Folge dieser Verschiebung?

Fünfundzwanzig Jahre nach den ersten Bundesprogrammen für Demokratie will die Bundesregierung den Kurs grundsätzlich ändern. Damit drohen sehr wichtige Beratungsstrukturen und Anlaufstellen wegzufallen, die über die Jahre durch die Programme entstanden sind. Es soll nicht mehr darum gehen, die von der Gesellschaft selbst produzierten Ausgrenzungsprozesse zu korrigieren und ihre Opfer zu schützen. Das wird insgesamt zu einer weiteren Brutalisierung der Gesellschaft führen.

Im Interview mit Ursula Rüssmann (FR 15.5.26)

Julika Bürgin ist Professorin für Bildung der Lebensalter und politische Bildung am Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt. Sie befasst sich unter anderem mit Voraussetzungen und politischer Steuerung von Demokratiebildung.

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