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10.04.2007 10:40
UNO: Konvention für Menschen mit Behinderungen  

Über 90 Staaten haben bisher die Konvention der UN über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Auf diese Weise wird die völkerrechtliche Gleichberechtigung der Menschen mit Behinderungen mit allen anderen Menschen in einer Bevölkerung festgeschrieben. Deutschland gehörte zu den ersten Unterzeichnern. Mit bereits 20 Ratifizierungen ist die Konvention in Kraft getreten. Das ist nun der nächste Schritt zur vollen weltweiten Gültigkeit.

Die USA akzeptieren die Konvention nicht und werden daher nicht unterschreiben. Russland überlegt noch.

In der Konvention wird der gemeinsame Schulbesuch und die gemeinsame Ausbildung von Menschen mit und ohne Behinderung festgeschrieben und gefordert. Barrierefrei sollen Verkehrwege und -mittel, Gebäude, Dienstleistungen und Waren zugänglich werden und sein. So lässt sich feststellen, ob der Unterschrift auch Taten folgen.

Mit der Annahme der Konvention wird es auch die Möglichkeit für Betroffene geben, sich über Diskrimierung zu beschweren oder zum Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen, wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind, um den Menschenrechten gemäß behandelt zu werden.
http://www.unric.org/German_Section/Pressemitteilungen/UNRIC%10180.html

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