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20.04.2021 13:15
Parship und die Unfairness  

Wer beim Online-Partner­ver­mittler Parship seinen Vertrag frist­gerecht wider­ruft, wird trotzdem kräftig zur Kasse gebeten. Das stellt die Verbraucherberung fest und fordert die Mitglieder auf, sich Geld zurückzuholen. Dazu gibt es einen Musterbrief sowie eine Liste vieler erfolgreicher Klagen gegen Parship. Denn "das Unternehmen verlangt von ehemaligen Kunden einen überzogenen Wertersatz. Nach einem aktuellen Urteil des EuGH sollte damit jetzt Schluss sein. Betroffene können ihr Geld zurückholen – mit unserem Musterbrief!", schreibt die Verbraucherberatung. Und weiter:

"Das Wichtigste in Kürze

Die Partnervermittlung Parship verlangt hohe Summen als sogenannten Wertersatz, wenn Kunden ihren Vertrag binnen der möglichen Frist von 14 Tagen widerrufen.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist der Wertersatz zeitanteilig, also anhand der Tage bis zur Erklärung des Widerrufs zu berechnen.
Betroffene können mit einem kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale Geld zurückfordern. Ansprüche gegenüber Parship verjähren nach drei Jahren.

Es geht um Fälle wie diesen: Frau L. widerrief ihre kosten­pflichtige Mitgliedschaft bei der Partnerbörse Parship nach zwölf Tagen und damit innerhalb der vorgeschriebenen Widerrufsfrist von zwei Wochen. Kurz danach erhielt sie zu ihrer Überraschung die Mitteilung, dass sie für zehn in der kurzen Zeit zustande gekommene Kontakte 306,99 Euro als sogenannten Wertersatz zahlen sollte, was 75 Prozent des Preises ihres ursprünglich abgeschlossenen Jahresabonnements von 409,32 Euro entsprach.

Wie Parship den Wertersatz berechnet

Laut Parship kann die Höhe des zu leistenden Wertersatzes wie im Fall von Frau L. bis zu 75 Prozent des Produktpreises für den vom Kunden abgeschlossenen Vertrag betragen. Berechnet wird die Höhe des Wertersatzes nach der Anzahl der bereits genutzten Kontakte auf der Online-Plattform und so schrieb Parship Folgendes an Frau L.:

„Wir garantieren Ihnen das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft. Gemäß unseren Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf ist die Anzahl der genutzten Kontakte die Basis für die Berechnung des Wertersatzes. Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:

Ihr Produktpreis: 409,32 Euro
Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7
Davon zustande gekommene Kontakte: 10
Bereits von Ihnen gezahlt: 409,32 Euro
Rückerstattung: 102,33 Euro

Den von Ihnen zu viel gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen in den nächsten Tagen.“

Fordern Sie Ihr Geld zurück

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. Oktober 2020 macht der Berechnungsmethode, die wir schon seit Jahren kritisieren, den Garaus. Danach ist für den Wertersatz, den Verbraucher zu zahlen haben, wenn sie ihren Vertrag widerrufen, grundsätzlich die Gesamtheit der vertragsgegenständlichen Leistungen zu betrachten und der geschuldete Betrag zeitanteilig zu berechnen.

Für den Fall von Frau L. würde dies bedeuten: Auf Basis der vertraglich vereinbarten Laufzeit ist zunächst der Tagespreis zu ermitteln. Das wären 1,12 Euro (409,32 Euro / 365 Tage). Für die gesamte Nutzungsdauer von zwölf Tagen müsste Frau L. laut EuGH lediglich 13,46 Euro zahlen. Parship forderte hingegen satte 306,99 Euro.

Wenn Sie genauso zur Kasse gebeten wurden wie Frau L., sollten Sie jetzt Ihr Geld von der Partnervermittlung zurückholen. Ermitteln Sie die berechtigte Höhe des Wertersatzes, indem Sie den für Ihren persönlichen Fall gültigen Tagespreis zugrunde legen. Schreiben Sie Parship (bzw. Elitepartner) an und fordern Sie das Unternehmen auf, den unberechtigterweise einbehaltenen Teil des Wertersatzes zurückzuzahlen.

Wichtig: Schicken Sie den Brief per Einschreiben, damit Sie nachweisen können, dass Ihr Schreiben tatsächlich eingegangen ist.

Sie wissen nicht, wie Sie das Schreiben an die Partnervermittlung formulieren sollen? Dann nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Musterbrief. Viel Erfolg!

Verbraucher melden uns zurück, dass Parship den unberechtigterweise einbehaltenen Wertersatz tatsächlich ohne lange Diskussionen erstattet. Auf dem Konto von Frau M. gingen beispielsweise 471 Euro ein, nachdem sie unseren Brief an die Partnervermittlung geschickt und eine Frist gesetzt hatte.

Reichen Sie Klage eine

Erfolgt hingegen keine Erstattung innerhalb der Frist, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend machen. Die Mühe lohnt sich! Schon vor der Entscheidung des EuGH hat das Amtsgericht Hamburg das Unternehmen Parship regelmäßig verpflichtet, Geld an ehemalige Kunden zurückzuzahlen.

Die Spanne reicht von kleineren Beträgen um die 20 Euro bis hin zu höheren Summen von mehreren hundert Euro, die sogar zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent von der Partnervermittlung beglichen werden müssen. Darüber hinaus musste Parship die Anwalts- und Gerichtskosten für die Verfahren in diesen Fällen komplett tragen".

"Zu Musterbrief und Liste der erfolgreichen Klagen"

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