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02.09.2026 09:38
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Krasse Unfairness gegenüber Menschen mit Behinderungen
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Die Arbeitslosenquote von schwerbehinderten Menschen ist besonders hoch. Das liegt nicht an ihrer Qualifikation, sondern an mangelhaften Strukturen. Ein Kommentar von Anna Laura Müller in der FR (2.9.26, S. 13):
"Für alle, die das Thema schon etwas länger verfolgen, ist die Nachricht wenig überraschend: Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung ist auch in der Wirtschaftskrise stärker gestiegen als die Zahl derjenigen ohne Schwerbehinderung. Der bittere Trend, der sich hier fortsetzt, ist besonders absurd, wenn man sich vor Augen führt, dass arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung durchschnittlich besser qualifiziert sind als solche ohne Schwerbehinderung.
Und trotzdem funktioniert die so oft proklamierte Inklusion auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht. Nicht zuletzt, weil in einer Arbeitswelt, in der auf Leistung gedrillt wird, Menschen mit Schwerbehinderung nicht hineinpassen – so zumindest das häufige Vorurteil. Dabei ist Behinderung vielfältig und sagt nichts über die Fähigkeit aus, einen Job gut zu machen. Doch die Zugänge zu Jobs auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind schwierig. Stellenausschreibungen besser formulieren Das fängt schon bei der Stellenausschreibung an. Zwar ist die Klausel „Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt“ mittlerweile Standard. Aber es braucht für Bewerberinnen und Bewerber mehr als leere Phrasen. Eine Ansprechpartnerin im Unternehmen für Fragen zur Barrierefreiheit oder Arbeitsplatzanpassung beispielsweise oder schlicht die Information, ob es Aufzüge am Arbeitsort gibt, entsprechende Toiletten oder etwa Ruheräume. Arbeitgeber, die solche Informationen schon am Anfang des Bewerbungsprozesses bereitstellen, zeigen, dass sie sich mit dem Thema beschäftigt haben. Ein Indikator zumindest für eine Arbeitsstelle, die Inklusion nicht nur auf dem Papier bewirbt.
Es gibt Beschäftigungsmodelle und Unterstützungsformen, die funktionieren können und ein erster Schritt in die richtige Richtung sind, wie das Budget für Arbeit und Inklusionsunternehmen. Doch dies sind vereinzelte Leuchtturmprojekte. Zu viele Unternehmen kaufen sich weiterhin mit der sogenannten Ausgleichsabgabe frei.
Werkstätten mindern Recht auf freie Wahl der Arbeit
Und das ist nur ein Teil des Problems. Denn auch in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten viele Personen, die potenziell auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelangen könnten. Die tauchen in der Arbeitslosenquote erst gar nicht auf. Die Menschen dort bekommen keinen Mindestlohn, da sie nur in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis beschäftigt werden – als arbeitslos gelten sie damit nicht. Weniger als ein Prozent der Menschen wird von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt und das, obwohl Werkstätten sich eigentlich diesem Ziel verpflichtet haben. Kritiker:innen der Werkstätten wollen die Menschen nicht einfach „auf die Straße setzen“, wie es manchmal Befürworterinnen und Befürworter der Einrichtungen formulieren. Sie wollen schlicht das Recht auf eine freie Wahl des Arbeitsumfeldes sichern, das seit 2009 in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben wird. Denn bisher führt der Weg für zu viele behinderte Menschen erst in die Förderschule und dann in die Werkstatt. Diese Muster müssen aufgebrochen und die Strukturen in Unternehmen müssen verbessert werden.
Das Ziel sollte sein, Inklusion ganzheitlich von Anfang an mitzudenken. Denn die fängt nicht erst auf dem Arbeitsmarkt an. Wer erst dort versucht, die Strukturen zu öffnen, droht zu scheitern"
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01.09.2026 09:13
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Amazon verlangt unfaire Preise für Werbeplätze, sagt die US-Wettbewerbsbehörde
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Das war mir schon vor 15 Jahren klar geworden, dass die Preise bei der Versteigerung von Werbeplätzen bei Amazon manipuliert wurden. Das gilt meines Erachtens und Eindrucks auch für Google-Werbeplätze, weshalb wir uns vor Jahren von derlei Anzeigenschaltungen verabschiedet haben. Immer wenn die Umsätze bei Google gesteigert werden mussten, um die Akteninhaber zu bedienen, stiegen die Anzeigenpreise, die vorgeblich die Folge einer Versteigerung sein sollten. Beweisen kann ich das nicht, denn er Aufwand wäre unangemessen groß. Aber der Verdacht besteht.
Gegen Amazon hat jetzt wie Wettbewerbsbehörde der USA Klage gegen Amazon wegen künstlich verteuerter Werbeplätze erhoben.
Amazon verdient Milliarden mit dem Verkauf von Werbeplätzen. Bei Auktionen habe der Onlinehändler jedoch heimlich die Preise erhöht und einen »versteckten Aufschlag« verlangt, sagt die US-Wettbewerbsbehörde FTC.
Die US-Wettbewerbsbehörde FTC und die Generalstaatsanwälte von 22 Bundesstaaten verklagen den Internetriesen Amazon. Sie werfen dem Onlinehändler vor, bei Auktionen um Werbeplätze die Preise künstlich erhöht zu haben. Über mehr als sieben Jahre habe Amazon auf diese Weise vermutlich zweistellige Milliardenbeträge eingenommen, teilte die Behörde mit.
Unternehmen können Amazon dafür bezahlen, dass ihre Anzeigen bei bestimmten Suchergebnissen erscheinen. Welches Unternehmen den Werbeplatz erhält, entscheidet eine Auktion. Nach Darstellung der FTC muss der Höchstbietende normalerweise nur einen Cent mehr zahlen als der Zweitplatzierte. Bietet eine Firma 200 Dollar und eine andere 190 Dollar, würde der Preis demnach bei 190,01 Dollar liegen. Bei Produktanzeigen habe Amazon jedoch in nahezu vier von fünf Fällen den vollständigen Betrag des Höchstgebots verlangt, so der Vorwurf. Damit habe der Konzern gegen die eigenen Regeln verstoßen.
Die FTC sieht dafür auch Belege in internen Dokumenten. Darin sei von einem »versteckten Aufschlag« die Rede. Außerdem habe Amazon die Preise mit fiktiven Auktionsteilnehmern in die Höhe getrieben. Der Klage zufolge nahm Amazon die heimliche Änderung vor, weil der Techkonzern unzufrieden mit den Einnahmen aus den Werbeauktionen war.
FTC-Vorsitzender Andrew Ferguson erklärte, die höheren Kosten seien größtenteils an amerikanische Verbraucher weitergegeben worden. Die Amazon-Aktie lag am Montag rund 2,5 Prozent im Minus.
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