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15.10.2026 07:56
Günstig und oft nicht gut  

„Günstig“ ist längst nicht immer gut. Eine FR-Kolumne von Franziska Büschelberger.

Rund zwei Billionen Euro gibt die öffentliche Hand in der Europäischen Union jährlich für Aufträge aus – der Großteil geht an das niedrigste Angebot. In einem Artikel auf caringeconomy.jetzt stellt die Gründerin Elisabeth Sechser eine Frage, die einen zentralen Punkt öffentlicher Beschaffung aufgreift: Was verstehen wir eigentlich unter „wirtschaftlich günstig“?

Diese Frage kenne ich aus meiner Arbeit in der Forschung und der damit verbundenen Beschaffung. Viele werden es kennen: drei Angebote einholen und das günstigste erhält den Zuschlag. Dabei gibt es bei der Verwendung öffentlicher Gelder durchaus Handlungsspielräume. Kriterien können unterschiedlich gesetzt und gewichtet werden. Damit kann beeinflusst werden, ob vor allem der Preis entscheidet – oder auch Qualität, Arbeitsbedingungen und gesellschaftliche Wirkung.

Das europäische Vergaberecht lässt genau das zu. Das wirtschaftlich günstigste Angebot muss nicht das mit dem niedrigsten Preis sein. Neben Preis oder Kosten können ausdrücklich auch qualitative, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt werden.

Die Möglichkeiten sind also da – genutzt werden sie bisher nur begrenzt. Der Europäische Rechnungshof stellte 2023 fest: In sämtlichen EU-Mitgliedstaaten ging der Großteil der untersuchten Aufträge an den Bieter mit dem niedrigsten Angebot. Strategische Kriterien werden nur selten berücksichtigt.

Warum werden diese Spielräume bei der Vergabe öffentlicher Gelder so wenig genutzt?

Ist ein Angebot wirklich günstig, wenn es heute weniger kostet, die Gesellschaft aber die Spätfolgen tragen muss? Wenn schlechte Arbeitsbedingungen Fluktuation fördern? Wenn fehlende Ausbildung den Fachkräftemangel verschärft? Wenn regionale Firmen leer ausgehen? Oder wenn Qualität zwar gewünscht, bei der Vergabe aber kaum gewichtet wird?

Wer einen öffentlichen Auftrag vergibt, entscheidet nicht nur darüber, wer eine bestimmte Leistung erbringt. Mit den Vergabekriterien wird auch beeinflusst, ob sich Unternehmen durchsetzen können, die gute Arbeitsbedingungen bieten, ausbilden, auf Qualität setzen oder soziale und ökologische Standards erfüllen. Öffentliche Gelder wirken damit weit über den einzelnen Auftrag hinaus.

Genau darin liegt der Caring-Economy-Gedanke: Öffentliche Beschaffung kann nicht nur Leistungen einkaufen, sondern auch Bedingungen stärken, unter denen Menschen arbeiten und Wertschöpfung entsteht. Die Folge: Soziale Kriterien werden Teil dessen, was als wirtschaftlich bewertet wird!

Elisabeth Sechser greift in ihrem Artikel die Arbeit der Ökonomin Mariana Mazzucato auf und beschreibt öffentliche Beschaffung als Möglichkeit, Märkte mitzugestalten. Werden Vergabekriterien breiter gefasst und anders gewichtet, lässt sich dieser Handlungsspielraum gezielt nutzen und wirtschaftliche Entwicklung mitgestalten. Bei der Vergabe öffentlicher Gelder sollte also nicht nur zählen, was eine Leistung kostet, sondern auch, welche Wirkung sie gesellschaftlich entfaltet.

Zwei Billionen Euro sind nicht nur Kosten. Sie sind – um Elisabeth Sechser zu zitieren – „Gestaltungsmacht“.

Franziska Büschelberger zog zwei Söhne alleinerziehend groß und gründete „Unpaid Care Work“ – ein fiktives Unternehmen zur Förderung von Sichtbarkeit und Wertschätzung unbezahlter Sorge- und Pflegeverantwortung

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