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09.09.2022 09:59
Tesla treibt Greenwashing und begeht vielfache Datenschutzverletzungen  

Verbraucherzentralen klagen gegen den Elektro-Autobauer. Sie werfen dem Unternehmen Verstöße gegen den Datenschutz und irreführende Umweltwerbung vor, wie die Frankfurter Rundschau berichtet.

In der Eigenwerbung ist Tesla-Chef Elon Musk stets ein Weltverbesserer. Seine Kundschaft lobt er auf der Website des Unternehmens auch für ihr Umweltbewusstsein. Die Fahrer:innen der Elektroautos würden zur Einsparung von 8,4 Millionen Tonnen CO2 beitragen und so den Umstieg auf nachhaltige Energien befördern, erklärt das Unternehmen. Davon sind Käufer:innen der flotten E-Autos vermutlich auch überzeugt. Doch das klimafreundliche Image zeigt inzwischen Risse auf. So flog Tesla im Mai dieses Jahres etwa aus dem S&P Index für die 500 nachhaltigen Börsenunternehmen, was Gründer Musk erzürnte.

Inzwischen sind auch Verbraucherschutzorganisationen in Deutschland skeptisch geworden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) klagt vor dem Berliner Landgericht sogar gegen das Unternehmen. Ein Vorwurf: Die Ökobilanz Teslas ist bei weitem nicht so toll, wie es in der Werbung dargestellt wird. Greenwashing lautet der Fachbegriff dafür. Der VZBV sieht in umweltbezogenen Aussagen wie „CO2-Emissionen 0 g /km“ oder Teslas Mission, „ein beschleunigter Übergang zu nachhaltiger Energie“, sei eine Irreführung der Kund:innen. Denn solche Aussagen würden eine beträchtliche emotionale Werbekraft haben. Das wäre in Ordnung, wenn die Behauptungen zuträfen.

Doch daran zweifelt der VZBV. „Die Realität sieht anders aus“, erklärt der Verband. Was Tesla-Autos an CO2 einsparen würden, dürften dafür andere Hersteller zusätzlich ausstoßen: „Und Tesla verdient daran.“ Denn das Unternehmen verkauft seine Emissionsrechte an Unternehmen, die mehr CO2 ausstoßen als sie kostenlos dürfen. 1,6 Milliarden Euro hat Tesla damit allein im Jahr 2020 verdient. Darüber informiert der Autobauer lediglich in seinem auf Englisch verfassten Umweltverträglichkeitsbericht. Nun wollen die Verbraucherschützer:innen gerichtlich durchsetzen, dass diese Fakten beim Bestellen eines Fahrzeugs deutlich gemacht werden.

Datenschutzverletzungen am laufenden Band

Darüber hinaus wirft der Verband dem US-Unternehmen einen zweifelhaften Umgang mit den hiesigen Datenschutzbestimmungen vor. Dabei geht es um den „Wächter-Modus“ der Fahrzeuge. Ist diese Funktion aktiviert, fangen im Auto installierte Kameras das Geschehen in der Umgebung des Fahrzeugs ein, also womöglich auch Menschen, die sich im Blickfeld der Kameras befinden. Das ist ohne eine Erlaubnis der Betroffenen nicht gestattet. „In bestimmten Fällen werden die Aufnahmen im Fahrzeug gespeichert“, stellt der VZBV fest. Eine rechtskonforme Nutzung der Funktion sei in Deutschland nicht möglich. Mit der Klage will der Verband erreichen, dass die Kund:innen transparent über den Wächter-Modus und seine Haken informiert werden.


Wann die beiden Fälle verhandelt werden, ist noch offen. Tesla hat laut VZBV angekündigt, die Klage zu erwidern. Das Unternehmen selbst hat sich auf eine Anfrage dazu bislang nicht geäußert. Dagegen begrüßt der zuständige Berliner Datenschutzbeauftragte die Klage. „Der Wächter-Modus kann nach unserer Ansicht in der derzeitigen Form grundsätzlich innerhalb der geltenden Datenschutzbestimmungen nicht rechtmäßig betrieben werden“, erläutert ein Sprecher, „soweit die Fahrzeuge im öffentlichen Raum abgestellt sind und

"Über Tesla in der Frankfurter Rundschau"

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