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Fossile Lobby bringt Bundesregierung auf Linie
Von geheimen Absprachen schreibt Felix Sassmannshausen in der FR, die erklären, wie es zum Energie-Chaos in Deutschland und zu den hohen Preisen kommt.
„Die Stimmung ist angespannt, als die Spitzen von Union und SPD Anfang Juli zu einer Sitzung des Koalitionsausschusses zusammenkommen. Unter dem Druck einer stagnierenden Wirtschaft, geopolitischer Schocks und hoher Energiepreise ringt die Regierung um einen Befreiungsschlag. Nach einem intensiven Verhandlungsmarathon steht am 2. Juli schließlich das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“.
In den vereinbarten Maßnahmen verbirgt sich auch ein unscheinbarer Absatz, der das Schicksal des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) besiegelt. Eigentlich verpflichtet es Konzerne, Menschenrechtsverletzungen wie Zwangs- oder Kinderarbeit oder Umweltzerstörung bei globalen Geschäftspartnern aktiv zu verhindern. Diese Regelung soll nun laut Koalitionsbeschluss „1:1“ an die entsprechende europäische Richtlinie mit dem Namen „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (kurz: CSDDD) angepasst werden. Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) löst man damit ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein, wonach deutsches Recht „durch ein europäisches Umsetzungsgesetz ersetzt wird“ und „überbordende Regulierung durch die CSDDD verhindert werden muss“.
Was auf den ersten Blick wie ein schlichter, fast zwangsläufig harmloser Schritt wirkt, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als brachiale Strategie. Es ist der vorläufig letzte Hammerschlag eines lange zuvor gefassten und mit fossilen Konzernen besprochenen Plans: zunächst die europäische Richtlinie in Brüssel weitestgehend entkernen, um dann das deutsche Lieferkettengesetz auszuhöhlen – über rechtliche Hürden hinweg und gegen den erklärten Willen des Bundesarbeitsministeriums (BMAS).
Der Druck, diesen Plan zu fassen, ist enorm, kommt primär aus der fossilen Wirtschaft – und reicht mindestens zurück in das Jahr 2024. Unmittelbar nach der Verabschiedung der EU-Lieferkettenrichtlinie formiert sich in europäischen Wirtschaftsverbänden ebenso wie in den Chefetagen internationaler Rohstoff- und Energiekonzerne erbitterter Widerstand.
Die EU-Kommission öffnet daraufhin das Einfallstor: Noch bevor die Nachhaltigkeitsvorgaben überhaupt zur Anwendung kommen, setzt sie im Februar 2025 unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ diese Vorgaben wieder auf die Agenda. Mit dem sogenannten „Omnibus-I“-Gesetzespaket sollen die EU-Vorgaben für Unternehmen weniger komplex gemacht werden. Neben der CSDDD betrifft dies auch die bereits geltende Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Dann folgen Verhandlungen im EU-Parlament und in den Mitgliedstaaten – zunächst unter polnischer, von Juli an unter dänischer Ratspräsidentschaft.
Eine Gruppe fossiler Konzerne beginnt umgehend mit einer beispiellosen, systematischen Kampagne gegen die Richtlinien des Lieferkettengesetzes. Unter Führung der Lobbyagentur Teneo schließen sich fossile Giganten im informellen „Competitiveness Roundtable“ zusammen. Dem Bündnis gehören US-Schwergewichte wie ExxonMobil, Dow, Enterprise Mobility und Koch Industries, aber auch der französische Konzern TotalEnergies an.
Interne Präsentationen aus den Treffen des Bündnisses, über die zuerst die niederländische Nichtregierungsorganisation Somo berichtete und die der FR vorliegen, dokumentieren eine dichte Abfolge von Strategiesitzungen seit März 2025. Ihr Ziel ist es, die Richtlinien so weit zu entkernen, dass sie im täglichen Geschäft ihre Wirkung verlieren. Dazu baut die Konzerngruppe auch eine massive ökonomische Drohkulisse auf: So droht der US-Ölgigant ExxonMobil damit, ein 20 Milliarden US-Dollar schweres Investitionspaket für CO2-arme Technologien in Europa auf Eis zu legen, sollte man den Forderungen nach Deregulierung nicht nachkommen.
Flankiert wird die Konzernstrategie durch geopolitische Interventionen aus den USA und Katar. Deren Energieminister Chris Wright und Saad Sherida Al-Kaabi schicken in der heißen Phase der Verhandlungen, im Oktober 2025, einen gemeinsamen Brief an die europäischen Regierungschefs. Ihre Botschaft ist unmissverständlich: Die Lieferkettenrichtlinie gefährde Flüssiggas-Exporte in die EU und bedrohe damit direkt die verlässliche und bezahlbare Energieversorgung der Union – und das kurz vor dem nahenden Winter.
„Da haben sie ganz klar die EU mit den geopolitischen oder auch energiepolitischen Abhängigkeiten, in die sich die EU begeben hat, unter Druck gesetzt“, ordnet Juliane Bing, Referentin für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, diesen koordinierten Vorstoß ein. Die Nichtregierungsorganisation setzte sich für die weitgehende Beibehaltung der Richtlinie ein.
Deutschland kommt neben Frankreich und Italien in der Konzernkampagne eine Schlüsselrolle zu: Als wirtschaftsstärkstes und bevölkerungsreichstes Land der EU ist die Bundesrepublik entscheidend und soll im Zuge der „gezielten Kampagne“ durch ExxonMobil gemeinsam mit Dow und Enterprise Mobility auf Linie gebracht werden, wie es in den internen Papieren heißt.
Mit ihren Anliegen rennen sie im unionsgeführten Kanzleramt und im von Katherina Reiche (CDU) geführten Wirtschaftsministerium offene Türen ein, wie Recherchen von FR gemeinsam mit „FragDenStaat“ nun zeigen. Nach einer Katar-Reise der Ministerin Reiche Mitte November, bei der es auch um die Lieferkettenrichtlinie ging, schickt die Lobbygruppe dem Ministerium konkrete Formulierungsvorschläge für die heiße Phase der Verhandlungen in Brüssel.
Wenig später trifft sich die neue Leiterin der Europaabteilung des Bundeswirtschaftsministeriums, Susanne Szech-Koundouros, vertraulich mit der europäischen Spitze von ExxonMobil. Gegenüber den Konzernen will das Haus „Verständnis für [die] Sorge einer Auswirkung“ der CSDDD auf Drittstaaten zeigen. Die geplanten Einschränkungen durch das Omnibus-Paket würden „einen spürbaren Schutz für US-Unternehmen“ bringen, heißt es in internen Vorbereitungsdokumenten für das Treffen.
Keine Absprache mit Arbeitsministerium
Während eine Anfrage an die Lobbyagentur Teneo unbeantwortet bleibt, verteidigt das Ministerium die vertraulichen Gespräche mit der fossilen Konzerngruppe: Der Termin habe lediglich einem „allgemeinen Austausch zu aktuellen europapolitischen Fragen“ gedient. Mit seiner Positionierung im Zuge des Omnibus-Verfahrens habe sich das Ministerium „für die Interessen der deutschen Wirtschaft“ eingesetzt, um „die bürokratischen Lasten für alle Unternehmen spürbar zu verringern“.
Anders antwortet das fachlich zuständige und SPD-geführte Arbeitsministerium (BMAS): Es sei „zu keinem Zeitpunkt an Absprachen mit diesem Industriebündnis beteiligt“ gewesen und habe eine Gesprächsanfrage der Lobbyagentur „abschlägig beantwortet“.
Das BMAS wurde im Zuge der Verhandlungen indes mehrfach ins Abseits gestellt. Aus Brüsseler Verhandlungskreisen erfährt die FR: Das Kanzleramt erteilte der deutschen EU-Vertretung in entscheidenden Phasen gezielt Anweisungen für weitreichende Zugeständnisse – ohne die dafür erforderliche Abstimmung mit dem Arbeitsministerium. Auf Nachfrage heißt es aus dem Kanzleramt dazu lediglich, man äußere sich „grundsätzlich nicht zu vertraulichen Verhandlungen und Gesprächen“.
Auch wenn es für die fossilen Konzerne kein Sieg auf ganzer Linie wird, fahren sie bei den finalen Verhandlungen am 8. Dezember 2025 in Brüssel auch mithilfe der Bundesregierung einen klaren Punktsieg ein. So bleiben mit der neuen Regelung Umwelt- und Menschenrechtsverstöße in den Lieferketten leichter im Dunkeln, weil die proaktive Informationsbeschaffung drastisch beschnitten wird. Die vorgesehene EU-weit einheitliche zivilrechtliche Haftung für Unternehmen wird gestrichen, die Pflicht, Klimapläne aufzustellen und umzusetzen, vollständig getilgt.
Zudem findet der Plan B der Lobbygruppe wortgleich Eingang in den finalen Gesetzestext: Für Konzerne aus Drittstaaten wird die Umsatzschwelle angehoben. Erst ab einem Umsatz von 1,5 Milliarden Euro sind die Unternehmen innerhalb der EU an die Regelungen des Liefergesetzes gebunden. Zuvor lag dieser Wert bei 450 Millionen Euro, sodass nun deutlich weniger multinationale Unternehmen direkt betroffen sind.
Eine solche Begrenzung des Anwendungsbereichs würde „auch viele US-amerikanische Unternehmen ausnehmen“, hatte das BMWE zuvor vermerkt, als das Treffen mit ExxonMobil anstand.
Obwohl viele Mitglieder der Lobbygruppe weiterhin unter die Richtlinie fallen, profitieren sie enorm von den beschlossenen Lockerungen, erklärt die Ökonomin Claudia Kemfert. „Wenn nur noch sehr wenige Konzerne unmittelbar erfasst werden, entfallen wichtige Anreize, Lieferanten nach Klima-, Umwelt- und Sozialstandards auszuwählen und dauerhaft zu kontrollieren“, analysiert die Ökonomin. Auch wird es leichter, Risiken und Kosten in kleinere, formal nicht verpflichtete Zulieferbetriebe auszulagern. „Das verschafft kurzfristig finanzielle Vorteile – allerdings auf Kosten der Allgemeinheit und jener Unternehmen, die bereits konsequent in Klimaneutralität investieren“, kritisiert Kemfert.
Um im Sinne des Zwei-Stufen-Plans auch das deutsche Gesetz aushöhlen zu können, braucht es jedoch noch einen entscheidenden Kniff. Denn eigentlich ist es wegen des europarechtlichen Verschlechterungsverbots nicht erlaubt, bestehende, weitergehende nationale Schutzstandards unter Berufung auf eine EU-Richtlinie abzubauen.
Das weiß man auch im Kanzleramt, das zu einer brachialen Methode greift, um sich über diese rechtliche Hürde hinwegzusetzen: In letzter Sekunde wird in den Text der EU-Richtlinie ein Satz reinverhandelt, der zuvor keinerlei Erwähnung gefunden hatte. Danach dürfen Mitgliedstaaten explizit bestehende nationale Gesetze an die aufgeweichten EU-Schwellenwerte anpassen. Der Passus, maßgeschneidert für die Berliner Pläne, wird vom deutschen Botschafter bei der EU, Thomas Hans Ossowski, mündlich in die finalen Gespräche eingebracht – auf Anweisung aus dem Bundeskanzleramt.
Brüsseler Coup aus dem Bundeskanzleramt
Ohne die im Dezember noch eiligst eingefügte Ausnahmeklausel wäre die geplante Demontage des deutschen Lieferkettengesetzes mit Verweis auf die EU-Richtlinie unzulässig gewesen, erklärt Ernesto Klengel, Arbeits- und Europarechtsexperte des gewerkschaftsnahen Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI). So aber können BMWE und Bundeskanzleramt zum vorerst letzten Hammerschlag gegen das Lieferkettengesetz ausholen.
Sollte das deutsche Gesetz wie Anfang Juli beschlossen „1:1“ an die neuen EU-Schwellenwerte angepasst werden, schrumpft der Anwendungsbereich in Deutschland drastisch zusammen. Von den bisher rund 2900 direkt verpflichteten Firmen mit Hauptsitz hierzulande fallen laut Schätzungen der Initiative Lieferkettengesetz künftig nur noch rund 150 unter das Gesetz. Auch die Zahl der erfassten Drittstaaten-Unternehmen schrumpft durch die neue Schwelle auf ein Minimum. Konkrete Zahlen liegen dazu bislang nicht vor, weil künftig Konzerngruppen statt einzelner Firmen betrachtet werden.
Das BMAS kündigt zwar an, bei der anstehenden Reform des Gesetzes jegliche „Abstriche etwa beim Schutz von Kinder- und Zwangsarbeit“ abzulehnen. Dazu aber müssten laut Experten auf nationaler Ebene die bislang geltenden strengeren nationalen Standards beibehalten werden. Das wäre zwar möglich, schreibt doch das EU-Gesetz grundsätzlich nur Mindestvorgaben vor. Doch die Linie des Bundeskanzleramts bleibt klar: „Die nationale Umsetzung wird nicht über die EU-Vorgaben hinausgehen“, heißt es resolut.
Das europäische und das deutsche Lieferkettengesetz mögen formal zwar noch stehen – doch viele der darin enthaltenen Regelungen zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten sind massiv ausgehöhlt. Um den verbliebenen Kern wirksam zu erhalten, müsse man sich nun politisch erst recht entschlossen einsetzen, betont die Lieferketten-Expertin Juliane Bing von Germanwatch. Entspannung dürfte sich unter den Berliner Koalitionsspitzen also vorerst nicht breitmachen – geschweige denn bei Gewerkschaften oder Umweltverbänden.
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