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Wer Sozialleistungen betrügt, sitzt schneller im Gefängnis als Steuerhinterzieher, schreibt Adrian Kaske in der FR am 23.9.26 auf Seite 13:
„Eigentlich müsste er längst im Gefängnis sitzen: Ulf Johannemann. Das Handelsblatt berichtete jüngst, dass diese wichtige Figur im milliardenschweren Cum-Ex-Skandal ein Jahr lang auf freiem Fuß blieb – obwohl der ehemalige Partner der Freshfields-Kanzlei rechtskräftig verurteilt worden war, wegen Beihilfe zu schwerer Steuerhinterziehung. Der Grund für die Verzögerung war wohl, dass der Staatsanwaltschaft Unterlagen fehlten.
Dieses Beispiel zeigt, was die Organisation „Finanzwende Recherche“ in einer neuen Studie kritisiert: Menschen aus der gesellschaftlichen Elite, die straffällig werden, müssen die harte Hand des Staates offensichtlich weniger fürchten als Menschen, die von Armut betroffen sind. Dass Johannemann so lange auf freiem Fuß blieb, kritisiert die ehemalige Cum-Ex-Chefermittlerin. „Das überrascht mich überhaupt nicht. Die Behörden sind oft zu schwach aufgestellt.“ Man könnte Wirtschaftsstraftäter nach einem rechtskräftigen Urteil direkt im Gerichtssaal verhaften, schlug sie vor.
Die Studie zeigt, was Brorhilker nach ihrem Abgang als Cum-Ex-Strafverfolgerin öffentlich formuliert hatte: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.“ Und das, obwohl das Grundgesetz eigentlich eine Gleichbehandlung aller verspricht. Die Studienautor:innen haben ein kriminologisches Gutachten eingeholt und verfügbare Quellen zusammengetragen und ausgewertet. Die Frage: „Wird Steuerhinterziehung so konsequent verfolgt wie Sozialleistungsbetrug?“
Brorhilker sagt: Wer etwa Sozialleistungen beantrage, müsse umfangreich seine Bedürftigkeit belegen. Anders sei es, wenn man sich als Steuer-Ausländer Kapitalertragssteuer erstatten lassen möchte. „Lange Zeit hat das einfach vollautomatisch funktioniert. Eine detaillierte Prüfung findet hier nicht statt.“
Und auch das Strafmaß fällt unterschiedlich aus: Brorhilker beruft sich auf ein Beispiel, bei dem ein Ehepaar wegen Sozialleistungsbetrugs in Höhe von 84.000 Euro zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden sei – viele Cum-Ex-Täter hingegen würden für deutlich höhere Summen mildere Strafen bekommen.
Nicole Bögelein von der Universität Köln hat das kriminologische Gutachten mitverfasst. Sie führt ein anderes Beispiel an: „7000 Menschen landen in Deutschland jährlich wegen Fahrens ohne Ticket im Gefängnis.“ Steuerhinterzieher:innen hingegen könnten bei Selbstanzeige straffrei werden. Selbst bei hohen Summen, um die es geht, gibt es keinen Verbrechenstatbestand. Gäbe es einen solchen, hätte das zur Folge, dass man die Verfahren weniger leicht einstellen könnte, sagt Bögelein.
Ein Faktor, der zur Ungleichbehandlung führe, sei die Kontrolldichte. Während der Staat etwa bei Finanz- und Wirtschaftskriminalität nicht genau genug hinschaue, würden Taten der Armutskriminalität leichter ins Blickfeld der Behörden geraten.
Auch vor Gericht gehe es weiter. Menschen in Armut „haben vor Gericht weniger Deutungshoheit“, sagt Bögelein. Menschen aus der gesellschaftlichen Elite hingegen verfügten über Geld und damit über Anwälte als Joker.
Bezüglich der Pläne der Bundesregierung, Wirtschaftskriminalität stärker anzugehen, zeigt sich Brorhilker skeptisch. „Bisher ist es nur ein Plan“, sagt sie in Richtung von Finanzminister Klingbeil und zielt aufs große Ganze: „Gerade weil das Vertrauen in demokratische Institutionen ohnehin unter Druck steht, muss der Rechtsstaat Wirtschaftskriminalität endlich mit derselben Konsequenz bekämpfen wie Delikte von Menschen mit weniger finanziellen Möglichkeiten.“
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